Korruptionsaffäre Regensburg zwischen rechtlicher Beurteilung und politischer Bewertung
Die Regensburger Stadtgesellschaft wird seit gut fünf Jahren von einer Korruptionsaffäre beherrscht, die in der bundesdeutschen Geschichte der Kommunalpolitik beispiellos ist. Politischer Sumpf, bemerkenswerte Ermittlungspannen der Staatsanwaltschaft sowie eigenwillige Rechtsauffassungen der von Frau Escher geführten Strafkammer des Landgerichts Regensburg haben ein bizarres Schauspiel produziert, das hier unter einem besonderen Aspekt gewürdigt wird: Dem Unterschied zwischen rechtlicher Beurteilung und politischer Bewertung.
Joachim Wolbergs wurde wegen Bestechlichkeit im Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Regensburg rechtskräftig verurteilt. Franz Rieger hat nach Überzeugung des Landgerichts Regensburg den Straftatbestand der Erpressung verwirklicht. Dennoch sehen beide bislang keine Veranlassung, daraus politische Konsequenzen zu ziehen und ihre Ämter im Stadtrat bzw. Landtag niederzulegen. Hingegen ist auf dem Boulevard vielfach zu hören, dass jedenfalls die rechtskräftige Verurteilung von Wolbergs ihn für einen Verbleib in der Politik ohne Weiteres disqualifiziere. Ein solcher Automatismus besteht indes nicht.
Die Eignung für politische Ämter wird (soweit sich nicht der Amtsverlust als gesetzliche Folge einer strafgerichtlichen Verurteilung ergibt) nicht durch Gerichte nach rechtlichen Kriterien entschieden, sondern ist von der Gesellschaft – bezogen auf das jeweils in Rede stehende Amt – anhand eigenständiger Maßstäbe zu bewerten. So kann die Gesellschaft einem Straftäter „verzeihen“ und ihn weiterhin als ihren politischen Repräsentanten akzeptieren. Umgekehrt kann sie politisch ächten, was rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Die vertane Chance der SPD
Eine politische Diskussion der Vorkommnisse in der Regensburger Korruptionsaffäre hat bislang kaum stattgefunden. Zwar hat die SPD sich frühzeitig von Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister der Stadt Regensburg losgesagt, doch erscheint dies eher als affektiver Machtspruch denn als wohlabgewogene Entscheidung. Die SPD hat sich nach wie vor keine ausreichende Rechenschaft darüber abgelegt, weshalb die Distanzierung von Wolbergs erforderlich war; sie hat damit die Chance vertan, sich ihres Wertesystems zu versichern sowie die daraus resultierenden Schlussfolgerungen gegenüber der Öffentlichkeit nachvollziehbar zu begründen.
Ähnliche Defizite zeigen sich bei der CSU sowie in besonderer Weise bei der Wählervereinigung Bruecke. Ihnen allen sollte klar sein, dass der Umgang mit der Korruptionsaffäre den Wählern wichtige Rückschlüsse darauf ermöglicht, wie die einzelnen Gruppierungen „die Welt sehen“, und dies kann für die Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger bedeutsamer sein als die Positionierung in einzelnen Sachfragen. Angesichts dieses Befundes erscheint es lohnenswert, die jüngste Verlautbarung der Wählervereinbarung Bruecke zur Verurteilung von Joachim Wolbergs kritisch zu kommentieren.
Schlingerkurs der Bruecke
Vorstand und Fraktion der Wählervereinigung Bruecke haben am 19. November in einer Stellungnahme zu der mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. November rechtskräftig gewordenen Verurteilung von Wolbergs wegen Bestechlichkeit Position bezogen. Sie seien „nach intensiver Diskussion […] einig, an Joachim Wolbergs als Vorstandsvorsitzenden des Vereins sowie als Fraktionschef festzuhalten“. Man wolle „auch weiterhin nicht auf sein immenses Engagement für unsere Stadt, auf sein politisches Fachwissen und seine soziale Kompetenz verzichten“.
Im Ergebnis ist die Stellungnahme der Bruecke nicht überraschend. Irritierend ist allerdings, dass man auf das Urteil des BGH offensichtlich nicht vorbereitet war und das Bekenntnis zu Wolbergs nur mit dürren Worten untermauert, ohne ihm für seine Verhalten eine ausdrückliche „politische Absolution“ zu erteilen. Daraus spricht eine bemerkenswerte Gesellschafts- und Politikferne, die erkennbar macht, dass die Unterstützung für Wolbergs durch die Wählervereinigung Bruecke letztlich nicht rational, sondern gedankenlos-emotional begründet ist.
Die verschiedenen Joachim Wolbergs zur Last gelegten Sachverhalte waren bereits bei Gründung der Bruecke weitgehend bekannt und wurden im Vorfeld der Kommunalwahl 2020 breit diskutiert. Man durfte also davon ausgehen, dass die Mitglieder der Bruecke in dem angeklagten Verhalten von Wolbergs kein Hindernis für seine politische Tätigkeit und die Bekleidung öffentlicher Ämter sehen. Deshalb hätte es ihnen nun ein Leichtes sein sollen, selbstbewusst zu erläutern, weshalb die rechtliche Beurteilung durch die Gerichte für ihre politische Bewertung ohne Bedeutung ist.
Eine solche inhaltlich-politische Verteidigung hat die Bruecke indes nicht versucht, und Wolbergs selbst hatte diesen Weg nie beschritten. Es hätte eine kluge Strategie sein können, Fehler einzugestehen und an der Aufklärung kooperativ mitzuwirken, um überzeugend dafür zu werben, dass die Schuld von Wolbergs wegen seiner Sozialisation in einem korrupten System gering sei und Wolbergs gerade angesichts seiner Unrechtseinsicht politisch eine weitere Chance verdient habe. Stattdessen beharrte Wolbergs darauf, ohne Tadel gehandelt zu haben, was er mit der unreflektiert-großspurigen Ankündigung untermauerte, im Falle einer Verurteilung aus Regensburg wegzugehen.
In der Sache begründet die Bruecke ihr Festhalten an Wolbergs mit dem Hinweis darauf, dass Wolbergs sich „zu keinem Zeitpunkt persönlich bereichert“ und „politische Entscheidungen zu keinem Zeitpunkt von irgendwelchen Spendentätigkeiten abhängig gemacht“ habe. Auch seien die Gerichte explizit zu dem Schluss gekommen, dass Wolbergs‘ „Befähigung zum politischen Amt nicht beeinträchtigt ist“. Diese Begründung offenbart ein verblüffendes Unverständnis für grundlegende gesellschaftliche Zusammenhänge. So ist es nicht Sache der nur nach rechtlichen Kriterien entscheidenden Gerichte, über die Eignung für politische Ämter zu befinden. Im Übrigen hat der (inhaltlich fragwürdige) Hinweis darauf, dass Wolbergs sich nicht (auch noch) persönlich bereichert habe, keinerlei Relevanz für die Bewertung der von ihm nachweislich begangenen Taten (die Absurdität dieses Arguments wird verdeutlicht mit der Glosse, dass ihn sonst auch der Umstand entlasten müsste, seine Widersacher nicht gemeuchelt zu haben). Schließlich setzt die Behauptung, Wolbergs habe politische Entscheidungen nicht von Spendentätigkeiten abhängig gemacht, sich kommentarlos in Widerspruch zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, worin die Bestechlichkeit von Wolbergs rechtskräftig anerkannt wurde.
Alles in allem ist die Stellungnahme der Bruecke wenig überzeugend, weil sie das Verhalten von Wolbergs nicht politisch bewertet und folgerichtig auch keine Erklärung dafür liefert, weshalb ein Festhalten an ihm politisch richtig – und nicht nur durch persönliche Loyalität gerechtfertigt – ist.
Versuch einer politischen Bewertung
Eine politische Bewertung des Verhaltens von Joachim Wolbergs muss der Versuchung widerstehen, sich in bigotter Selbstgerechtigkeit über den einst so strahlenden Volkstribun zu erheben. Sie hat ferner zur Kenntnis zu nehmen, dass die Knüpfung von Netzwerken und ihre Ausnutzung zur Realisierung politischer Ziele unabdingbar ist und zum Wesenskern der Politik gehört. Maßstab muss daher sein, ob das Verhalten von Joachim Wolbergs mit dem Leitbild einer freiheitlichen und gleichen demokratischen Bürgergesellschaft und der Politikern darin zugedachten Rolle in Einklang zu bringen ist. Konkret geht es darum, ob seine Praxis der Entgegennahme von Spenden und ihrer Stückelung, eine in Teilbereichen informelle Vetternwirtschaft und sein während der Strafverfahren gezeigtes Verhalten mit der Wahrnehmung öffentlicher Ämter vereinbar sind.
Bestechlich oder nicht?
Nach den Feststellungen der 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg vom 17. Juni 2020 (5 KLs 152 Js 168/17) schilderte Wolbergs dem seinerzeitigen Vorstandsvorsitzenden des „Immobilien Zentrums Regensburg“ (IZ) Thomas D. am 28. Juli 2015 die prekäre wirtschaftliche Situation seines SPD-Ortsvereins, worauf D. ihm für 2015 und 2016 weitere Spenden in Höhe von jeweils 50.000 Euro versprach. Anfang Oktober 2015 erinnerte Wolbergs Herrn D. daran, dass die zugesagten Spenden noch nicht geflossen seien. Am 13. Oktober 2015 wurde Wolbergs von Herrn D. darauf angesprochen, dass das Umweltamt weiterhin (wie bereits seit vielen Jahren) Bedenken gegen das vom IZ geplante Projekt „Auf der Platte“ habe und es nicht genehmigen wolle. Wolbergs sicherte Herrn D. daraufhin zu, dass „er sich darum kümmere“.
In der Zeit vom 22. bis zum 27. Oktober 2015 gingen auf dem Konto des SPD-Ortsvereins von Wolbergs sieben Spenden über insgesamt 50.000 Euro von verschiedenen Unternehmen der IZ-Gruppe ein. Das Umweltamt brachte seine Bedenken gegen die Bebauung „Auf der Platte“ in einem „Jour Fixe“ mit Wolbergs am 02.11.2015 erneut vor. Dennoch entschied Wolbergs im Rahmen dieses Termins, dass die Planungen vorangetrieben und ein förmliches Verfahren mit dem Ziel der Erstellung einer Ortsabrundungssatzung eingeleitet werden sollen.
Die Gerichte sahen durch diesen Sachverhalt den Tatbestand der Bestechlichkeit verwirklicht. Darüber – insbesondere über die Abgrenzung zur Vorteilsannahme – mag man rechtlich diskutieren können. Jedoch sollte Einigkeit bestehen, dass es sich um eine höchst ungewöhnliche Verknüpfung unterschiedlicher Lebensbereiche handelt, die eine Abhängigkeitsbeziehung zwischen Herrn D. und Wolbergs nahelegt und nicht ohne Einfluss auf seine Amtshandlungen geblieben sein dürfte. Soweit Wolbergs sich demgegenüber darauf beruft, er sei nicht käuflich gewesen und habe seine Entscheidungen nie an den Interessen einzelner – insbesondere seiner Spender –, sondern stets am Wohl der Stadt und ihrer Bürger ausgerichtet, ist er zwar glaubwürdig und seine mitschwingende persönliche Verzweiflung erklärbar. Indes begründet gerade die damit gezeigte Unfähigkeit, die Fragwürdigkeit seines Verhaltens erkennen und reflektieren zu können, einen politischen Vorwurf gegen Wolbergs.
Korruption oder freundliches Miteinander?
Strukturell lässt Korruption sich nicht von sozial adäquaten Verhaltensweisen des „Gebens und Nehmens“ unterscheiden. Stets geht es um Reziprozität, also die psychologische Tatsache, dass man allgemein demjenigen zuneigt, von dem man bereits einen Vorteil erlangt hat. Dabei brauchen die Vorteile nicht materieller oder gar finanzieller Natur zu sein. Auch immaterielle Zuwendungen wie Wertschätzung oder Lob können dazu führen, dass man sich gegenüber einem anderen „in der Schuld“ sieht und dessen Angelegenheiten nicht mehr unbefangen beurteilt. Die Grenze zwischen sozial tolerabler – oder sogar gebotener – Freundlichkeit und sozial zu ächtender Korruption ist nicht objektiv vorgegeben, sondern verlangt eine originär politische Entscheidung der Sozialgemeinschaft. Deshalb mögen die Meinungen über den genauen Grenzverlauf auseinander gehen. Im Fall von Joachim Wolbergs sollte im Ergebnis allerdings nicht umstritten bleiben, dass er diese Grenze weit überschritten hat.
Die Entgegennahme beträchtlicher Spenden von Bauträgern ist (abgesehen von der grundsätzlich zu hinterfragenden Zulässigkeit von Unternehmensspenden) im kommunalen Bereich generell politisch zu verurteilen, jedenfalls soweit sie nicht eindeutig ein politisches Bekenntnis zu einer Partei, einem bestimmten Kandidaten oder einem bestimmten Projekt darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn unter bewusster Meidung der Publizität an mehrere miteinander konkurrierende Parteien gespendet wird; in solchen Konstellationen kann es den Spendern nur darum gehen, sich für ihre persönlichen Ziele das allgemeine Wohlwollen der Spendenempfänger zu erkaufen.
Schon der Umstand, dass solche „Wohlverhaltensspenden“ in erheblicher Größenordnung nur von Bauträgern, nicht aber von den zahlreichen sonstigen Regensburger Unternehmen geleistet wurden, belegt, dass Bauträger mit ihnen eine spezifische Gegenleistungserwartung verbinden: Die Bauplanungsentscheidungen der Stadt sind durch vielfältige Ermessenselemente geprägt, in denen sich der durch Wohlverhaltensspenden erzeugte Reziprozitätsdruck zugunsten der Bauträger entfalten kann. Damit wirkt in der Entscheidungssituation mindestens unbewusst eine sachfremde Tendenz zur überproportionalen Gewichtung der Bauträgerinteressen mit, die reflexhaft zu einer Abwertung konkurrierender Interessen anderer Beteiligter sowie der Allgemeinheit führt. Einer besonderen Unrechtsvereinbarung – wie sie für „Anlassspenden“ typisch ist –, wonach eine Spende explizit zur Förderung eines bestimmten Handlungsziels zugesagt oder gewährt wird, bedarf es dafür nicht.
Eine besondere Gefährdung der Unbefangenheit ergibt sich, wenn Spenden vom Empfänger eigeninitiativ erbeten oder wenn sogar informelle Vereinbarungen über künftig zu gewährende Spenden getroffen werden. In letzterem Fall sieht der Empfänger sich durch Verlustaversionen in erhöhtem Zugzwang, da er fürchten muss, dass er zugesagte (und gedanklich bereits vereinnahmte) finanzielle Zuwendungen verliert, wenn er den Wünschen des Spenders nicht entspricht.
Schon diese wenigen Überlegungen sollten deutlich gemacht haben, dass die von Joachim Wolbergs gepflegten Spendenbeziehungen zu maßgeblichen Bauträgern mit den Anforderungen an politische Entscheidungsprozesse in einer freiheitlichen Bürgergesellschaft nicht in Einklang zu bringen sind. Sie gefährden eine gleiche Berücksichtigung aller entscheidungsbetroffenen Interessen unabhängig von der wirtschaftlichen Potenz ihrer Träger im Rahmen einer ergebnisoffenen und sachorientierten Entscheidungsfindung.
Die Justiz als Sündenbock
Joachim Wolbergs hat das gegen ihn betriebene Ermittlungs- und Strafverfahren nicht als rechtsstaatlich gebotenes Mittel zur Aufklärung und rechtlichen Beurteilung eines politischen Verdachts, sondern als politisch motivierten Angriff auf seine Person interpretiert, was ihn zu zornigen Angriffen auf die Staatsanwaltschaft und die Institution der Justiz veranlasste. Es ist plausibel, dass Wolbergs aufgrund seiner offensichtlich gering ausgeprägten Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Verhaltens das öffentliche Interesse an der Durchführung des Strafverfahrens nicht erkennen konnte und ihm deshalb auch eine richtige Einordnung sowie angemessene Kritik der teilweise hanebüchenen Fehler der Strafverfolgungsbehörden nicht möglich war. Dies gilt umso mehr, als Wolbergs an einen schwachen, dafür aber umso „krawalligeren“, Strafverteidiger geraten war, der die blinde Wut von Wolbergs in anwaltlich unverantwortlicher Weise befeuerte.
Politisch ist die persönliche Fehde von Wolbergs mit der Justiz zu kritisieren. Wolbergs hat mit seinem Verhalten zentrale Elemente unserer gewaltenteilenden Gesellschaftsordnung attackiert und ein betroffen machendes politisches Unverständnis gezeigt. Ohne eine starke und unabhängige Justiz würde sich die Willkür der Starken bzw. Konfliktbereiten auf Kosten der Schwachen bzw. Konfliktscheuen durchsetzen. Deshalb bedeuten Angriffe auf die Institution der Justiz immer auch Angriffe auf unsere offene Gesellschaft, und sie dienen meist dem Versuch, totalitären Machtansprüchen einzelner zum Durchbruch zu verhelfen.
Von jedem Bürger ist – das ist der Preis der Teilhabe an unserer Gesellschaftsordnung – zu erwarten, dass er die regelkonforme Einbeziehung in ein Strafverfahren klaglos hinnimmt. Dies ist kein Aufruf zu blinder Kritiklosigkeit gegenüber der Justiz und insbesondere kein Plädoyer für ein Hinwegsehen über Regelverletzungen staatlicher Verfahrensbeteiligter, im Gegenteil: Nur wenn die Bedeutung ordnungsgemäßer Strafverfahren grundsätzlich anerkannt wird, lassen sich einzelne Missstände mit sachlicher Autorität wirkungsvoll kritisieren.
Joachim Wolbergs musste klar sein, dass sein beleidigender Umgang mit der Justiz angesichts seiner herausgehobenen öffentlichen Stellung erheblich in die Gesellschaft ausstrahlt und deshalb die Justiz sowie die Staatsanwaltschaft als Institution nachhaltig desavouieren kann. Er hätte ferner erkennen müssen, dass ein solches Verhalten mit dem Anspruch auf das repräsentative Amt des Oberbürgermeisters nicht vereinbar ist.
Was bleibt?
Eine abschließende politische Bewertung des von Joachim Wolbergs im Rahmen der Korruptionsaffäre gezeigten Verhaltens fällt nicht leicht, führt letztlich aber zu einem eindeutigen Ergebnis. Joachim Wolbergs wird – unabhängig von der strafrechtlichen Beurteilung – in der öffentlichen Wahrnehmung immer als prominentes Beispiel für ein Verhalten stehen, das mit tragenden Prinzipien unserer freiheitlichen Bürgergesellschaft nicht vereinbar ist. Ihm ist deshalb zur Sicherung der Glaubwürdigkeit der Politik der Zugang zu herausgehobenen politischen Positionen – gleichgültig ob Fraktionsvorsitzender oder gar Oberbürgermeister – zu versagen. Die Bruecke hat bedauerlicher Weise anders entschieden und sich damit ihrerseits in ein schlechtes Licht gesetzt. Es bleibt zu hoffen, dass die CSU im Umgang mit Franz Rieger mehr politischen Anstand zeigt.
Brücke hält an Wolbergs fest » Regensburg Digital
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[…] Zur politischen Bewertung der Korruptionsaffäre […]
Gschaftlhuaba
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Danke für diese großartige Analyse! Schade, dass sie am narzisstischen Schutzpanzer der Beteiligten wirkungslos abprallen wird…
Verwandte
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Ist denn der Kommentar-Annuß mit dem Altbürhermeister und Wahl Organisator der Frau Oberbürgermeisterin verwandt? Wenn ja, dann sollte es journalistischer Anstand sein, hier einen unbefangen Kommentator referieren zu lassen. Das mit der Befangenheit geht schneller als man denkt – siehe Wolbergs! Auch wer subjektiv glaubt, unbefangen zu sein, muss sich an objektiven Maßstäben messen lassen.
Stefan Aigner
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@Verwandte
Dass Georg Annuß der Sohn von Walter Annuß ist, habe ich ergänzt.
Mr. T.
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Gute Arbeit! Schön der fast verdeckte Tiefschlag ins Gekröder der Verteidungd von Wolbergs. Aber am besten ist die Nichterwähnung von Rieger bei der Bewertung.
erik
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Provinz-Afghanistan Regensburg, wo sich die Politik-Mujahideen von SPD und CSU und ihre Mufitis (par ordre du mufti) die Stadt zur Beute gemacht haben
Herr Stein
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Ausgezeichnet. Vielen Dank.
Dieter
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Eigentlich wäre so ein Artikel überfällig gewesen, aber manche Formulierung erscheint mir doch eher wie eine persönliche Spitze.
Dass nicht erwähnt wurde, dass der Autor der Sohn des Regensburger SPD-Urgesteins Walter Annuß ist,
scheint dies zu bestätigen. Schade.
Was mich noch eher interessiert hätte, wäre, ob Wolbergs nach der Rechtskräftigkeit überhaupt nochmal Wahlbeamter werden kann.
Und was kam eigentlich bei dem anhängigen Disziplinarverfahren raus?
Und als letztes – ist im Artikel mit Boulevard auch RD gemeint, immerhin kam es hier ja auch schon zu diversen Rücktrittsrufen, auch von der Redaktion.
Franz Josef Avestruz
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Lieber Herr Aigner, danke fuer d Veroeffentlichung dieses Kommentars. Der ist – unabhaengig vom Verwandtschaftsgrad des Autors – geschliffen, praezise und auf den Punkt.
Danke.
gerhard hecht
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Nachdem ich mit einigem Erstaunen und auch ein bißchen Entsetzen beobachten konnte, wie es Herrn Wolbergs durch penetrantes, öffentliches Beleidigtsein gelang, eine sektenartige Struktur (gekreuzigter Messias, bösewichtige Gegner und getreue Adepten) aufzubauen und sich so in der Politik zu halten, war ich in der Folge über viele Analysen und Meinungsbilder zum Thema ebenfalls enttäuscht. Bis heute. Vielend Dank an RD und Herrn Annuß für diese umfassende, sprachlich brilliante und lässige Analyse der Geschehnisse, die saubere Trennung von Juridik und Anstand und die vielen kleinen Seitenhiebe auf die stadtbekannten Bazis. Complimenti!
Hindemit
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Ja, auch ich bedanke mich für den differenzierten Kommentar. Umso mehr da es vortrefflich gelang aufzuzeigen, worum es vor Gericht ausser der gerichtlichen Bewertung noch geht. Die Tiraden von Wolbergs gegen Staatsanwälte und die Judikative – er hatte gewiss seine Verdienste um Regensburg – waren und sind unter aller Kanone. Ausgerechnet ein Jurist zeigt schonungslos auf, daß eben v.a. die politische Bewertung für die öffentliche Wahrnehmung mitentscheidend ist. In der Tat war Wolbergs in punkto Verteidigungsstrategie schlecht beraten oder er ist – wie mir immer öfter scheint – beratungsresistent. Insgesamt ein ziemliches Lehrstück. Chapeau Herr Annuß!
Alfons
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Korruptionsaffäre Regensburg zwischen rechtlicher Beurteilung und politischer Bewertung, so lautet die Überschrift und dann liest man, zwar sehr Aufschlussreiches aber ausschließlich über Wolbergs. Die Unabhängigkeit der Justiz hinsichtlich der Anklagen gegen Schaidinger, gegen den nicht ermittelt wurde und das Vorgehen und die Urteile gegen Rieger und Kittel, als Maßstab in Regensburg anzunehmen, finde ich weltfremd.
xy
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Es heißt oben: “Die Eignung für politische Ämter wird (soweit sich nicht der Amtsverlust als gesetzliche Folge einer strafgerichtlichen Verurteilung ergibt) nicht durch Gerichte nach rechtlichen Kriterien entschieden, sondern ist von der Gesellschaft – bezogen auf das jeweils in Rede stehende Amt – anhand eigenständiger Maßstäbe zu bewerten.”
Es gibt außerhalb der Strafnormen aber eben keine irgendwie regulierten “eigenständige Maßstäbe”. Und was “Moral” ist, bewertet jeder irgendwie anders. Anstand und Moral lassen sich eben nicht verordnen. Deshalb kann die Conclusio des Autors nicht überzeugen, wenn er sagt: “Ihm ist deshalb zur Sicherung der Glaubwürdigkeit der Politik der Zugang zu herausgehobenen politischen Positionen – gleichgültig ob Fraktionsvorsitzender oder gar Oberbürgermeister – zu versagen”. Das ist nur die regeltechnisch ungeleitete Meinung des Autors, aber nicht Ausfluss irgendeines Gesetzes oder sonstigen Regelwerks. Der Autor sollte sich nicht als Richter über Anstand und Moral gerieren. Dafür ist er – auch als Rechtsanwalt und Professor – so viel und so wenig geeignet wie jeder andere Bürger, der bei der nächsten Wahl gefragt sein wird. Und nur darauf kommt es an.
Auch a Regensburger
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Super Kommentar.
Eine Aufarbeitung und ein “Lernen daraus” hat bis Heute weder in den Parteien noch in der Verwaltung stattgefunden. Schade. Keine Maßnahmen um dies zukünftig zu vermeiden. Ein OB kann nicht Alleine entscheiden. Wie war dies aber in Regensburg möglich? Warum hat es kein Korrektiv gegeben? Warum hat es keinste Beschwerden oder Aufschreie gegeben?
Was hat Stadtrat, Verwaltung und die Parteien getan um dies zukünftig zu vermeiden? Warum konnte es passieren?
Gscheidhaferl
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@xy
Doch, doch, solche eigenständigen Maßstäbe gibt es. Zumindest bei denen, denen das Thema Ethik / Moral ein echtes Anliegen ist (was wohl auch erklärt, warum der Stadtrat in Regensburg sowas offenbar nicht in einer Form hat, die hier wirksam werden würde). Dafür gibt es die unterschiedlichsten Namen: Code of conduct, Compliance-Richtlinien, (altmodischer auch) Geschäftsordnung, Ehrenerklärung… Sowas kann verbindlich gestaltet werden, einschließlich der Sanktionen bei Fehlverhalten.
Nur weil es in einem Bereich keine gesetzlichen Vorgaben gibt, heißt das nicht, dass wir uns nicht freiwillig und verbindlich entsprechenden (selbsterarbeiteten) Regeln unterwerfen könnten. Und wenn wir das nicht tun, sagt das eben auch etwas über uns aus.
peter sturm
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es tut mal wieder gut auch einen lägeren artikel zu lesen. noch dazu wenn man mal was kluges aus der SPD hört.
gleich zu anfang, größte zustimmung meinerseits:
“Zwar hat die SPD sich frühzeitig von Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister der Stadt Regensburg losgesagt, doch erscheint dies eher als affektiver Machtspruch denn als wohlabgewogene Entscheidung.”
der spd stadtverband hat seine teilschuld am immobiliendesaster nie aufgearbeitet oder es auch nur gewagt daran zu denken. der nächste OB-Kandidat der SPD sollte meiner meinung nach nicht aus regensburg kommen!
Ulrich Mors
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Der Beitrag von Herrn Annuß ist in der Form beeindruckend und im Inhalt lehrreich klärend für das Verständnis von Verfahren und Urteil. Wie der Verfasser eingangs erwähnt, gibt das Urteil keine politische Wertung vor sondern überlässt diese der Gesellschaft. Viele Teile des Beitrags sind in diesem Sinne als besonders eloquente und von Sachkunde wie Urteilsvermögen getragene politische Einschätzung zu sehen. Jeder Bürger muss selbst entscheiden, wie er wertet. Er kann sich dabei an Herrn Annuß orientieren oder anders.
Die SPD der Stadt hat deutliche Konsequenzen gezogen und sich abgegrenzt. Bei Herrn Rieger ist dies Sache der bayerischen CSU und des Landtages. Die Haltung von Herrn Wolbergs und der Brücke wurde ausführlich behandelt. Über sie müssen die Bürger bei nächster Gelegenheit entscheiden.
Persönlich finde ich als sehr wertvoll, dass ein erfahrener Rechtsanwalt sich von der aggressiven Verteidigung distanziert. Hier wurden deutlich Grenzen überschritten, die das Ansehen dieses Berufsstandes in Rechtsverfahren gefährden können. Nicht behandelt wurde politisch die Rafinesse, mit der ein Bewerber über seine Partei und informell verpflichtende finanzielle Unterstützung ins Amt kam. Dies ist für mich der eigentlich wesentlichste Vorgang.
Mr. T.
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Alfons, es ist schon richtig, dass die schwarze Bande hier durch eine Nichterwähnung Beachtung findet. Das ist ja auch noch mal eine ganz andere Dimension an Organisierter Kriminalität und darf nicht verwässert werden, indem es mit der dilettantischen Freunderlwirtschaft von Wolbergs in einen Topf geworfen wird.
Hthik
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@Mr. T. 23. November 2021 um 16:39
Wo Verfahren nicht eröffnet oder eingestellt werden, kann auch die beste Revoluzzerredaktion keinen in den Gerichtssaal entsenden, der emsig mitschreibt und für uns die Leckerbissen anrichtet. Da darf man es sogar Wolbergs zugutehalten, dass er durch seine zahlreichen Äußerung, unabhängig davon, wie inhaltlich nachvollziehbar sie waren, dazu beigetragen hat, dass das ganze im Licht der Öffentlichkeit stattfand.
Charlotte
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Georg Annuß´ kommentiert brillant! Danke. Er legt nochmals das ganze und vor allem vielfältige Drama in Regensburg offen: nicht nur das politische Totalversagen von Herrn Wolbergs und der gesamten Brücke – Fraktion nebst Verein, sondern eben auch das Wegducken und die fehlende Aufarbeitung der SPD als frühere Heimat von Joachim Wolbergs. Mir fehlt ebenfalls, dass sich Oberbürgermeisterin, BürgermeisterIn und StadträtInnen der restlichen Parteien vehement, öffentlich und transparent mit konkreten Maßnahmen zum Thema Korruption positionieren. Großes Schweigen auf allen Ebenen.
Rüdiger
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Hervorragender sachlicher Kommentar, der die beruflichen Erfahrungen des Autors deutlich widerspiegelt. Dass der Vater mal prominenter Amts- und Funktionsträger der SPD war (einer mit echtem intellektuellem Tiefgang) dürfte maximal das Interesse des Autors geweckt haben. An seiner Distanz zum Untersuchungsgegenstand hege ich aber keinen Zweifel, schon deshalb, weil er sich völlig der Polarisierung entzieht, die er trefflich und durchaus empathisch analysiert.
Ein kleiner Hinweis: Die Mär von den “hanebüchenen Fehlern der Ermittlungsbehörden”. Das hat mich schon im Escher-Prozess so verwundert. Bei Abhörmaßnahmen nach § 100a StPO bringt jeder Verteidiger den Einwand, es sei nur Belastendes, nichts Entlastendes verschriftlicht worden. Natürlich werden nie alle Gespräche verschriftlicht, sondern nur die, wo die Kommunikationspartner kriminalistische Relevanz versprechen. Die bei anderen irrelevanten Gesprächen zu suggerieren ist nun die Masche der Verteidiger. Die meisten Gerichte gleichen hier und da aus, wischen aber mehrheitlich das vom Tisch.
Nicht so Escher. Sie verlangte umfangreiche Nachverschriftlichungen, denen die StA einfach aus Kapazitätsgründen nicht nachkommen konnte. Auch hier führten erst ex post die “eigenwilligen Rechtsauffassungen” der Kammer zu den (vermeintlichen) Ermittlungspannen.
Hthik
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@Rüdiger 25. November 2021 um 21:04
Ich finde es nicht schändlich, die “Institution Justiz” anzugreifen. Wobei noch nicht einmal klar ist, ob hier die real bestehende gemeint ist oder der abstrakte Entwurf, was hier aber egal ist, weil ich beide nicht für sakrosankt halte.
Das ist keine Verteidigung von Wolbergs sondern praktizierte Unzufriedenheit mit der a priori Annahme, wir hätte hier das beste Staatssystem der Welt.
“Natürlich werden nie alle Gespräche verschriftlicht, sondern nur die, wo die Kommunikationspartner kriminalistische Relevanz versprechen.”
Das verstehe ich nicht. Ist hier gemeint “wo die Kommunikationspartner über kriminalistisch Relevantes sprechen,”? Kriminalistisch Relevantes aus Sicht der Staatsanwaltschaft, oder? Warum sollte sich der Verteidiger mit deren Interpretation zufrieden geben?
Ich weiß, dass es hier mit Verlinkungen problematisch ist, aber vielleicht könnte ich doch einen Hinweis haben, wo dieser Hergang belegt ist.
Zur Erinnerung: Urteile, wie sie Escher über Mollath gesprochen hat, dürften kaum menschenrechtskonform im Sinne der EMRK sein.
Mr. B.
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Meine Herren Juristen!
Was soll die Staatsanwaltschaft alles verschriften lassen?
Ich denke, dass es nur strafrechtliche Hinweise sein sollten, auch wenn es um die sog. “Obere Entscheidungsklasse” der Straftäter geht. Sie können ja am Telefon vieles besprechen, was strafrechtlichen Inhalt hat, dann straffällig werden und nach Abschluss ihrer Abzocke nochmals miteinander telefonieren, dass alles nicht so durchgezogen wurde, wie zuerst besprochen. Gibt es dann einen Freispruch- nach Verschriftung?
Ich glaube, der Verteidiger von Herrn Wolbergs, Herr Witting, hatte sich auf sehr dünnes Eis begeben. Es gibt auch erwiesene Straftaten, die ein Verteidiger beim Mananten nicht wegreden kann, weil der Sachverhalt einfach mal so ist.
Also, was bleibt anderes übrig, als die Ermittlungen ins Lächerliche zu ziehen, ja auch Fehler suchen und beschreiben, wo keine sind, wie es scheinbar auch beim Wolbergsprozess geschehen ist.
Und dann kommt es seitens des Gerichts noch zu einem Urteilsspruch wie im 1. Korruptionsprozess und der Bürger versteht die Welt nicht mehr!