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Königswiesen-Schläger: Konfliktlinie zum Prozessauftakt

Angeklagt wegen versuchten Totschlags: Eric H. (22) und Alexander W. (23). Eugen S. (23, im Hintergrund) steht wegen gefahrlicher Körperverletzung vor Gericht.
Kurz war der von großem Medienrummel begleitete Auftakt im Prozess gegen die drei jungen Männer, die am 26. Dezember 2009 an einer aufsehenerregenden Gewalttat gegen den damals 36jährigen Ritchi B. beteiligt waren. Am Mittwoch wollten sich die beiden Hauptangeklagten – sie haben bereits im Rahmen der Ermittlungen ein Geständnis abgelegt – zunächst nicht zum Tatvorwurf äußern. Nachdem ihre Strafverteidiger Christian Pustelnik und Iris Nickl den Antrag gestellt hatten, überarbeitetes Videomaterial in die Beweisaufnahme einzubeziehen, unterbrach der Vorsitzende Richter der Schwurkammer, Werner Ebner, die Verhandlung für eine Stunde.

„Überraschenden Konfliktlinie“ der Verteidigung

Nach der Unterbrechung kam es zu einem heftigen Wortgefecht zwischen Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl und der Rechtsanwalt des dritten Angeklagten (gefährliche Körperverletzung), Helmut Mörtl. Mörtl warf den Ermittlungsbehörden vor, ihrer Aufklärungspflicht nur nachlässig nachgekommen zu sein. Richter Ebner vertagte daraufhin die Verhandlung auf den morgigen Donnerstag. Rechtsanwalt Dr. Konrad Brenninger, er vertritt das Opfer Ritchi B., sprach im Anschluss von einer „überraschenden Konfliktlinie“ der Verteidigung.

Cola-Becher war Auslöser der Gewalttat

Am 26. Dezember 2009, gegen vier Uhr morgens, kam es bei einer McDonald’s-Filiale in Regensburg Königswiesen zu der folgenschweren Begegnung des 36jährigen Ritchie B. mit den drei Angeklagten.
“Überraschende Konfliktlinie”. Ritchi B. mit seinem Rechtsanwalt Dr. Korad Brenninger.
Ein Cola-Becher, der dem 19jährigen Begleiter von Ritchi B. aus der Hand fiel, als er gerade das Lokal verließ, gab den Anlass für ein Wortgefecht, Beschimpfungen und Beleidigungen, die schließlich zu einer Rangelei ausarteten. Einer der beiden Haupttäter wurde dabei an der Stirn verletzt. Auf dem Vorplatz des McDonald’s-Lokals kam Ritchi B. nach Tritten und Schlägen der beiden Hauptangeklagten schließlich zu Fall. Während Eric H. Ritchi B. am Boden festhielt, trat Alexander W. ihm mehrfach mit dem Fuß gegen das Gesicht. Der dritte im Bunde, Eugen S., „kümmerte“ sich unterdessen um den 19jährigen Begleiter von Ritchi B., schubste ihn über einen Fahrradständer und hielt ihn dort am Boden fest, bis die drei gemeinsam flüchteten (Bericht zum Ermittlungsergebnis von Kripo und Staatsanwaltschaft). Die Tritte gegen den Kopf zerschmetterten Ritchi B. Kiefer, Mittelgesichtsknochen und Augenhöhle. Er lag längere Zeit im künstlichen Koma.

Täter-Opfer-Umkehr?

Eine Überwachungskamera hatte das Geschehen aufgezeichnet. Das Video kam bei den – von breitem öffentlichen Interesse begleiteten – Fahungsmaßnahmen der Polizei zum Einsatz, die schließlich zur Festnahme der drei Angeklagten führten. Zunächst landeten die beiden Haupttäter in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Nürnberg aber setzte die beiden aber am 11. März wieder auf freien Fuß – keine Fluchtgefahr, hieß es. Just das Überwachungsvideo ist es, das Rechtsanwältin Iris Nickl und ihr Kollege Christian Pustelnik genauer in Augenschein genommen haben. Die Aufnahmen ließen sie vom Institut für forensisches Sachverständigenwesen in München verbessert aufbereiten und kommen nun zu dem Schluss: Der Auftakt zu den brutalen Tritten sei aus einer Verteidigungssituation heraus entstanden. Auch seien die drei Täter nicht geflüchtet, weil andere Gäste auf die Schlägerei aufmerksam geworden waren, sondern „aus eigenem Entschluss“, so Rechtsanwältin Nickl. Eine Täter-Opfer-Umkehr?

„Einseitige Berichterstattung, nachlässige Aufklärung“

Strafverteidiger Christian Pustelnik kritisierte zumindest die „fast ausnahmslos einseitige“ Berichterstattung der Medien im Vorfeld des Prozesses. Es sei unangebracht, hier Parallelen zum Fall von Dominik Brunner zu ziehen. Auch müsse das Geschehen „in seiner Gesamtheit und nicht nur im Ergebnis“ betrachtet werden. Pustelniks Kollege Mörtl kritisierte schließlich die Arbeit der Ermittlungsbehörden. Es sei „völlig unverständlich“, weshalb diese nicht für eine verbesserte Aufarbeitung der Videoaufnahmen aus der Tatnacht gesorgt hätten. Dies gehöre mit zur Aufklärungspflicht. Mörtl: „In der Tat sind die Aufnahmen sehr aufschlussreich.“ Nach einer Erwiderung von Oberstaatsanwalt Dr. Wolhard Meindl unterbrach Richter Ebner die Verhandlung schließlich erneut. Sie wird am morgigen Donnerstag fortgesetzt.

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Kommentare (8)

  • Besserwisser

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    Es stimmt, dass die Berichterstattung sehr einseitig war. Dass das Opfer anscheinend überreagiert hat, weil ihn ein paar Halbstarke ausgelacht haben, lese ich heute zum ersten Mal.

    Trotz allem ist das kein Grund, dass man auf einen am Boden liegenden, von dem gerade keine Gefahr mehr ausgeht, mehrmals ins Gesicht tritt. Das ist widerlich und einfach nur menschenverachtend.

    Solche Leute haben ihre Würde in meinen Augen verspielt. Ab in den Steinbruch.

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  • BessererBesserwisser

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    @Besserwisser

    Na, merkst du was? Erst heute liest du zum ERSTEN mal EINEN KLEINEN Teil von dem was WIRKLICH passierte… und obwohl du immer noch nicht weißt, was genau passiert ist, wie und wieso, verurteilst du die Leute schon.

    Zitat von Dir: “Trotz allem ist das kein Grund, dass man auf einen am Boden liegenden, von dem gerade keine Gefahr mehr ausgeht, mehrmals ins Gesicht tritt.”

    Was glaubst du denn wie er zu Boden ging? Weißt du das? Wer sagt, dass sie ganze Zeit zuschlugen als das Opfer am Boden lag? Die Zeitung? Ja die Zeitung erzählte aber die Story schon in vielen verschiedenen Versionen aber immer nur zu Gunsten des Opfers ;) Warts ab bis es bekannt wird, wie es sich wirklich zugetragen hat :) Danach kannst du urteilen.

    Vorurteile sind etwas für intellektuell schwache Menschen :)

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  • AmBestenWisser

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    Soll sich das Opfer die Brüche und das künstliche Komas selbst zugefügt haben? Wie schwer waren denn die anderen verletzt? Kaum, und eben das ist es was an dieser Sache nicht stimmen kann. Selbst wenn eine Provokation vom Opfer ausgegangen ist, ist die Schwere seiner Verletzungen im Vergleich zu der “Verletzung an der Stirn” des Täters auf einem ganz anderen Niveau. Und an diesem Punkt sollte man merken, dass sich die Schlägerei wohl doch sehr einseitig zugetragen hat.

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  • d´grantler

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    Hi Leute,

    wartet mal ab, die Verteidigung wird nachweisen, dass der McDonalds-Angestellte, der die Cola verkauft hat schuld ist, weil ja schließlich die verschüttete Cola Auslöser der ganzen Sache war.

    Wenn ein Rechtsstaat bis zum 1. Verhandlungtag in so einem Fall über 1 Jahr braucht stimmt doch auch was nicht mehr.

    Aber so ist es nun mal in Deutschland bis bei uns einer verteilt ist hat ein vergleichbarer Täter in anderen Ländern schon seine Strafe verbüßt, weil´s hierzulande zu wenige Staatsanwälte und Richter gibt, aber zu viele Politiker.

    Til Schweiger hat Recht, in unserer Staat stimmt etwas nicht mehr. Immer wieder wird versucht Opfer dafür verantwortlich zu machen, dass Täter zu Tätern wurden.

    Nicht der Täter hat schuld, sondern das Opfer, weil es zur falschen Zeit am falschen Ort war oder einen falschen Gesichtsausdruck hatte oder nicht schnell genug weggelaufen ist oder sich nicht wiederstandslos hat schlagen lassen.

    War das eigentlich schon immer so bei uns in Deutschland?

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  • d´grantler

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    sorry – muß natürlich nicht “verteilt” sondern “verurteilt” heißen im dritten Absatz

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  • Christof Ermer

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    Wie auch aus der “rechten” Szene bekannt trifft man auf das sogenannte Wolfsrudel-Verhalten. Aus der Anonymität der Gruppe heraus werden brutale, menschenverachtende Gewalttaten begangen. Die eigene Verantwortlichkeit, das Gespür für die eigene Grenzen wird der Gruppe untergeordnet. Und Unterordnung ist das Stichwort. Sich in „dumpfer Kumpanwei“ gegenseitig auf die Schulter klopfen reicht offenbar als Denk und Gewissensersatz. Wer sich (einer Gruppe) unterordnet ist im Kern nicht nur schwach. Er ist ein Feigling! Als Einzelperson offenbar zu Charakterschwach für sein Tun sich verantwortlich zu zeigen.
    Jetzt wird gelogen, geleugnet, die “Schuld” anderen zugeschoben. Eine Konfrontation wird mit Actionkino-Brutalität beantwortet.
    Doch alles ich echt.! Die Verletzung, die Schmerzen, das Leiden. Und auch das vernichtete Leben. Siehe die Schläger in der Münchner U-Bahn! Doch unsere Justiz braucht ein ganzes Jahr Vorbereitung um hier mal im Klartext gegen diese Wolfrsrudel-Kumpel vorzugehen. Wiedergutmachung am Opfer wäre die richtige Antwort z.B. jahrelange Geldzahlungen. Gefängnis bringt nichts

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  • Christof Ermer

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    Nachtrag:, Auch wenn das Opfer nicht unschuldig ist, die Eskalation mit geschürt haben soll, dann gibt es dennoch grenzen.
    Es gibt absolut kein Recht, wegen eines Konfliktes jemanden fast zu tote zu schlagen, weil dieser zurückstänkert. Täter bleibt Täter, auch wenn diese versuchen werden, sich auf Ihre Jugendlichkeit herauszureden.
    Wir kennen wohl das grossmäulige Halbstarkentum, was man so antreffen kann. Wir haben das wohl alle schon erlebt . Pöpelnde, grölende pubertierende meist Jugendliche, denen es ausgewogen an Bildung., Manieren genau an der Reife mangelt, die diese mit Ihrem Gepralle für Sich beanspruchen.
    Party, Saufen und Ole Ole Ole. „Homo Erectus“. Günstgstenfalls!
    Aber man darf dazusagen, das es der “Deutschland sucht den Superstar“-Gesellschaft nicht weniger an Niveau mangelt. Woher sollen die jungen Leute den lernen und wissen, wie stolz es machen kann, eine eigne Meinung und ein Gefühl für die eigene Würde zu haben, und nicht die des Wolfrrudels…

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  • VonFernSeher

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    Toll, wieviele schon wieder vor dem Richter und besser wissen, was genau passiert ist (inkl. des Autors). Und es hat ja auch keine sieben Kommentare gedauert, bis man die rechte Ecke miteinbezog.

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