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Anonymous-Masken erlaubt oder nicht?

Klage vor Anti-ACTA-Demo: Kunstfreiheit contra Vermummungsverbot

Fallen die Anonymous-Masken unter das Vermummungsverbot oder nicht? Im Vorfeld der Anti-ACTA-Demo am Samstag muss sich das Regensburger Verwaltungsgericht damit beschäftigen, ob hier eine Ausnahme gemacht werden kann. Die Anmelder berufen sich auf die Kunstfreiheit. „Er war der einzige Mann, der jemals mit ehrlichen Absichten in ein Parlament gegangen ist.“ Diese Bemerkung über Guy Fawkes kennt in Großbritannien jedes Kind. Der katholische Terrorist versuchte am 5. November 1605 das englische Parlament in die Luft zu jagen, um gegen die Unterdrückung seiner Religion zu protestieren. Er wurde – quasi beim Anzünden der Zündschnur – geschnappt, gefoltert und schließlich zusammen mit seinen Mitverschwörern hingerichtet. Durch die Comic-Verfilmung „V wie Vendetta“, in dem ein maskierter Rächer gegen ein postapokalyptisches Unrechtsregime kämpft, wurde die Guy Fawkes-Maske zum Sinnbild der Anonymität als Deckmantel für revolutionäre Aktionen. Heute dient es der Anonymous- und Occupy-Bewegung als Sinnbild des kollektiven zivilen Widerstands. Wenn in den USA Anhänger von Occupy und Anonymous zu Hunderten mit den Masken auf die Straße gehen ist das auch Ausdruck der Forderung nach Anonymität und entsprechender Bewegungsfreiheit im Internet. In Deutschland ist das nicht so ohne weiteres möglich. Hier gilt das Vermummungsverbot.

„Kein Problem in anderen Bundesländern“

Im Vorfeld der Anti-ACTA-Demo am Samstag muss sich nun das Regensburger Verwaltungsgericht damit beschäftigen, ob – im Fall der Guy Fawkes-Masken – auch mal Ausnahmen von diesem Verbot gemacht werden können. Die Anmelder berufen sich auf die Kunstfreiheit. „In anderen Bundesländern war das kein Problem“, sagt der stellvertretende Vorsitzende der Oberpfälzer Piraten, Benedikt Pirk und nennt dabei unter anderem Sachsen. Hier sei das Tragen der Masken erlaubt worden. Auch die Regensburger Behörden, Ordnungsamt und Einsatzleiter der Polizei, hätten bei Vorgesprächen kein Problem beim Tragen der Masken gesehen. „Innenminister Herrmann sieht das aber offenbar anders“, so Pirk.

Die JU ist dabei, also: „Keine Gefahr für die öffentliche Ordnung“

Am Donnerstag sei die Anweisung aus dem Innenministerium gekommen: In Bayern wird das Tragen der Masken auf dem Gesicht nicht erlaubt. Nun klagen die Piraten vor dem Verwaltungsgericht und berufen sich dabei auf eine Ausnahmeregelung im Versammlungsgesetz. „Vom Vermummungsverbot kann abgesehen werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht zu befürchten ist“, so der Regensburger Rechtsanwalt Harald Bossmann, der die Klage gerade vorbereitet. Die Maske sei Ausdruck der Forderung nach Anonymität und Freiheit im Internet. Vor dem Hintergrund, dass ein breites Bündnis bis hin zu Jusos und JU zu der Demonstration aufrufe, sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht nicht befürchten. „Insofern ist das Verbot nicht wirklich nachvollziehbar.“ Voraussichtlich schon am Freitag wird das Verwaltungsgericht eine Entscheidung fällen. Die Piraten wollen auch in anderen bayerischen Städten Klage einreichen. Unabhängig davon, wie es ausgeht: Getragen werden die Masken auf jeden Fall – zur Not eben dann nur auf dem Hinterkopf.

Geht der Protest über Mausklicks hinaus?

Eine spannende Frage im Vorfeld der Demo bleibt, inwieweit der Protest gegen ACTA es aus dem Internet heraus auf die Straße schaffen wird. Auf der entsprechenden Facebook-Seite haben bereits knapp 1.800 Leute ihre Teilnahme für Samstag zugesagt. Man darf neugierig sein, bei wie vielen der Widerstand gegen das umstrittene Abkommen auch über einen Mausklick hinausgeht. Es könnte ja kalt sein…

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Kommentare (11)

  • frage

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    auf was man alles kommt… hoffentlich wird der fasching nicht verboten.

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  • mkveits

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    Offener Sachverhalt, des Ministers “Maske” und Zivilcourgae

    Ob Innenminister Herrmann und die Seinen überhaupt im Rahmen des verfassungsrechtlichen Abwägungsgebots das Für und Wider erfasst haben, wird leider mangels konkreterem Sachverhalt nicht ersichtlich. Es ist wohl zu unterstellen, dass er es halt mal ausprobiert. Ob die im Zweifel staatsgeneigten Richter am VG der Meinungs- und Versammlungsfreiheit den erwünschten geringen demokratischen Stellenwert zumessen und im Sinne des Ministers das gesetzliche Ermessen (“kann”) ausüben.

    Zu fragen ist aber:
    Wie schaut es mit dem “individuellen zivilen Widerstand” des Ministers aus, was seine ihm qua Amt auferlegten Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der BayernLB
    angeht?

    Nun, er hat sich kämpferisch entschlossen, an den Sitzungen dieses Gremiums (dessen haftungsmäßige Gefährlichkeit in diesen Tagen ausführlich in der SZ erörtert wird) nicht persönlich teilzunehmen; er hat sich selbst aus diesem Aufsichtsgremium körperlich hergezogen und – wenn man so will – durch Aufzug einer Art Ganzkörper-Guy- Fawkes-Maske die Kontroll-Rolle vorsichtshalber einem Vertreter aufgebürdet, wohl in der Hoffnung, so dem einen oder anderen aufscheinenden Unbill bei der Kontrolle der BayernLB persönlich etv. entkommen zu können. Soweit zur demokratischen Zivilcourage des bayerischen Innenministers und seiner Art, Amtspflichten gerecht zu werden.

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  • Landwehr Daniel

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    Wie ist das denn mit den Faschingsveranstaltungen? Werden die nun in Bayern auch verboten?

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  • Veronika

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    Wie wäre es mit einer Papst-Maske, oder einer Innenminister-Hermann-Maske? Auch Stoiber-, Beckstein- oder Barbara-Stamm-Masken würden sich doch eignen?

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  • Anti-ACTA-Demo: Masken erlaubt | Regensburg Digital

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    […] der stellvertretende Oberpfalz-Vorsitzende Benedikt Pirk. Wie berichtet, war das Tragen der Masken zunächst mit Verweis auf das Vermummungsverbot untersagt worden – laut Pirk auf Anweisung des bayerischen Innenministeriums. Dagegen hatten die Anmelder […]

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  • Marco

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    „Vom Vermummungsverbot kann abgesehen werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht zu befürchten ist“

    Im Film V wie Vendetta trägt die Bevölkerung die Guy-Fawkes-Masken, während sie zusieht, wie die Houses of Parliament gesprengt werden. Eine Sprengung dürfte sicherlich als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu bewerten sein. Ich bin sehr auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gespannt, vermute aber, dass es die Filmvorlage nicht in die Entscheidung einbezieht.

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  • Mensch_mit_Hirn

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    WAs ist, bei bei der nächsten Demo NPD-Mitglieder und andere Rechte Guy-Fawkes-Masken tragen??! Seid ihr dann auch dafür?

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Kommentare sind deaktiviert

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