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Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden ungültig

Das Bürgerzentrum der Stadt Regensburg weist darauf hin, dass durch eine Änderung der Passverwaltungsvorschrift Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig werden und Kinder damit nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigt sind. Ab 26. Juni 2012 müssen somit Kinder generell bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument mit Lichtbild verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument trotz der Kindereinträge uneingeschränkt gültig. Das Bürgerzentrum empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig Reisedokumente für ihre Kinder in einem der Bürgerbüros der Stadt Regensburg zu beantragen. Als Reisedokument für ein Kind steht bis zum zwölften Lebensjahr grundsätzlich der Kinderreisepass zur Verfügung. Je nach Reiseziel kann auch ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden. Hinsichtlich der Bearbeitungszeiten bittet das Bürgerzentrum zu beachten, dass ein Kinderreisepass in aller Regel sofort im Bürgerbüro ausgefertigt werden kann, wohingegen bei einem Reisepass oder Personalausweis mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen zu rechnen ist. Informationen zum Dienstleistungsangebot und zu den Öffnungszeiten der Bürgerbüros finden sich auch im Internet unter www.regensburg.de

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