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„Ungerechtigkeit ist schlimmer als meine Krankheit“

Keine Zeit für Menschlichkeit: Schwerbehinderte im Clinch mit dem MDK

Ihren bisherigen Pflegegrad musste sich die schwerbehinderte Claudia Schneider vor Gericht erstreiten. Mit Fragen zu den fehlerhaften Gutachten, die der Medizinische Dienst der Krankenkassen dazu in der Vergangenheit abgeliefert hat, lässt der MDK die 66-Jährige auflaufen.

Als Claudia Schneider von ihrem Suizidversuch erzählt, beginnt sie schließlich doch zu weinen. Ein Zusammenbruch sei das gewesen, ein Blackout. Einfach, weil sie es nicht mehr ausgehalten habe. Ihre Tochter habe sie zum Glück rechtzeitig gefunden, erzählt die 66-Jährige, als sie sich wieder etwas gefasst hat.

Nach schwerem Sturz lange als Simulantin abgestempelt

Ebenfalls gefasst und nüchtern berichtet hat Schneider zuvor schon über ihren folgenschweren Sturz, den sie vor fast 30 Jahren während der Arbeit hatte. Sie hat davon erzählt, wie sie nach ihrer Genesung jahrelang von Arzt zu Arzt lief, wegen der Schmerzen, die nicht aufhören wollten. Unter anderem im Rücken, im Beckengürtelbereich und im rechten Gesäß bis in Bein und Fuß. Doch keiner habe sie ernst genommen. Bisweilen sei sie als Simulantin oder sogar als psychisch krank abgestempelt worden.

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Erst sechs Jahre später stellte ein Spezialist fest, dass es bei dem Sturz 1995 zu einer schwerwiegenden Muskelverletzung gekommen war, die nun, nach so langer Zeit, inoperabel war und eine fortschreitende degenerative Muskelerkrankung mit schwersten Beeinträchtigungen zur Folge hatte.

Gutachter: Schneider geht es wie einer Oberschenkelamputierten

Mittlerweile sitzt die Regensburgerin, deren Namen wir geändert haben, die meiste Zeit ihres Lebens aufrecht in dem Bett, das sie und ihr Mann im Wohnzimmer aufgestellt haben. Selbständig gehen kann Claudia Schneider aufgrund der Lähmungen, die vom Beckenbereich ausgehen, kaum. Ein Gutachter vergleicht ihre Situation mit der eines Oberschenkelamputierten. Sie leidet unter chronischen Schmerzen und Krämpfen. 2015 wurde der Grad ihrer Schwerbehinderung mit 100 bewertet – die höchstmögliche Stufe. Sie leidet an Depressionen.

Immer wieder muss Schneider ihren Mann bitten, ihr die Ordner mit den umfangreichen Unterlagen zu bringen, anhand derer sich ihre Krankheitsgeschichte nachvollziehen lässt. Und der Streit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen wegen ihres Pflegegrads, der sich nun auch schon ein paar Jahre hinzieht.

Streit um Gutachten – und menschlichen Umgang

„Mir geht es nicht in erster Linie darum, wann nun festgestellt wird, dass bei mir die Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegegrad 4 vorliegen“, sagt Schneider. Das würden die Sozialgerichte klären.

Doch wie mit ihr umgegangen wurde, abseits all dieser rechtlichen Fragen, wie sie in entsprechenden Gutachten als psychisch kranke Person dargestellt wurde, wie im Zuge einer mangelhaften Begutachtung plötzlich ihr Pflegegrad von 3 auf 2 heruntergestuft wurde, Pflegezeiten ihrer Angehörigen falsch eingetragen wurden, wie sie immer wieder hingehalten und vertröstet wurde und Fragen, die sie zu diesen Fehlern und Defiziten im menschlichen Umgang gestellt hat, einfach nicht beantwortet wurden, das tue ihr weh.

Die Arbeit war Schneiders „Schutzengel“

Trotz ihrer schweren Erkrankung hat Claudia Schneider bis zu ihrer Rente Ende 2020 in einer medizinischen Einrichtung gearbeitet. Sie hat ein eigenes System zur Ablage und Sortierung von Unterlagen entwickelt. „Für mich war das wie Therapie. Es hat mir oft geholfen, meine Schmerzen ein wenig zu vergessen und vor allem den Gedanken: Das wäre alles nicht nötig gewesen, wenn man mir damals gleich geglaubt hätte.“ Der Arbeitsplatz sei für sie eine Art „Schutzengel“ gewesen, so Schneider, die außerdem zu bedenken gibt, dass sich die Pflegekasse dadurch auch noch Geld gespart habe.

Doch heute werde ihr das auch noch negativ ausgelegt. Sie könne viel selbständiger sein, als sie behaupte, habe es geheißen. Der Pflegeaufwand durch ihre Angehörigen sei nicht so hoch, wie angegeben. Und Pflegegrad 4 sei ihr keinesfalls zuzugestehen, heißt es in zwei Gutachten des MDK.

Gutachten mit folgenreichen Fehlern

Pflegegrad 3 wurde zunächst lediglich aufgrund eines Vergleichs vor dem Landessozialgericht bewilligt, den Schneider sich erstreiten musste. Eine MDK-Gutachterin hatte sie auf Pflegegrad 2 eingestuft. Die bewilligten Pflegestunden für ihren Mann wurden in demselben Gutachten deutlich gekürzt, die Stunden für ihre Tochter komplett gestrichen – obwohl beide entsprechende Angaben gemacht hatten.

Erst nach einem Widerspruch folgte ein weiteres Gutachten, jetzt wieder mit Pflegegrad 3, doch wieder mit den gleichen gekürzten Stunden bei ihrem Mann. Die Gutachterin hat in ihrem Gutachten zwar wieder die Tochter als Pflegeperson aufgeführt, aber ebenfalls mit weniger Stunden – verbunden entsprechend finanziellen Folgen.

Warum wurde das gemacht? Wie kam es zu der Fehleinschätzung im ersten Gutachten? Warum wird Claudia Schneider in einem Gutachten als psychisch kranke Person dargestellt? Warum wurden die aktuellen zahlreichen Gutachten und Arztbrief zum Gesundheitszustand von Claudia Schneider von den Gutachterinnen nicht berücksichtigt? „Ich hatte alles für die Gutachterinnen zum Mitnehmen hergerichtet.“ Doch das habe diese nicht interessiert. „Warum musste ich immer wieder erst Prozesse vor dem Sozialgericht führen, um einen Pflegegrad bewilligt zu bekommen?“

MDK: Floskeln statt Antworten

Das sind nur einige Fragen, die sich die 66-Jährige stellt und die sie auch in mehreren Schreiben an den MDK formuliert hat – hier in Regensburg, aber auch an übergeordnete Stellen in München. „Ich möchte einfach nur Antworten. Eine Erklärung, warum ich so behandelt werde, warum sich die verantwortlichen Personen so verhalten und ob ihnen bewusst ist, dass sie mich damit zermürben“, erklärt Schneider ihre Motivation. Doch eine wirkliche Antwort hat sie nie erhalten.

Die Begutachtungen seien „sachkundig, objektiv und richtlinienkonform“ durchgeführt worden, heißt es in einem Schreiben des MDK, das Schneider einmal vom verantwortlichen Teamleiter erhalten hat, versehen mit dem Schlusssatz: „Ich bedauere sehr, dass Sie mit unserer Begutachtung nicht zufrieden waren. Ihre Kritik ist für uns jedoch ein weiterer Ansporn, auch in Zukunft neutrale, gerechte und für beide Seiten angenehme Begutachtungen durchzuführen.“

Für Schneider klingt das wie glatter Hohn. „Kein Wort des Bedauerns über eigene Fehler, keine Entschuldigung von den verantwortlichen Gutachterinnen und schon gar kein Versprechen, es künftig besser, vor allem menschlicher, zu machen.“ In einem Brief an Pflegekasse, MDK und Sozialgericht hat Claudia Schneider einmal geschrieben: „Trotz des ganzen Leidens und Unannehmlichkeiten des täglichen Lebens ist es für mich leichter, mit der Krankheit und den Schmerzen umzugehen, als mit der Ungerechtigkeit, die ich immer wieder erfahren muss.“

„Weitere gleichartige Eingänge werden nicht beantwortet.“

Doch solche emotionalen Beweggründe spielen dort keine Rolle. Auch gegenüber unserer Redaktion will der MDK trotz Schweigepflichtentbindung keine Stellungnahme zu dem konkreten Fall abgeben. Allerdings wird uns geraten, Frau Schneider doch an das Service-Telefon Pflege zu verweisen. Dort können sie sich „das Gutachten erklären lassen“.

Also versucht es die 66-Jährige noch einmal und ruft dort an. Hier rät man ihr, erneut die wichtigsten Fragen zu den beiden Gutachten in einem Schreiben zusammenzustellen und sie an den MDK zu schicken. Antworten erhält sie nicht. Stattdessen eine genervt klingende Rückmeldung: „Wir verweisen auf die beiden Schreiben vom 19.05.2020 und 15.06.2020. Weitere gleichartige Eingänge werden nicht beantwortet.“

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Kommentare (8)

  • Nocheinüberlebender

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    Kommentar gelöscht. Hier geht es um etwas völlig anderes. Bitte beiben Sie beim Thema.

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  • Ehemals Student

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    Verstehe ich nicht ganz. Sie leide (auch) an Depressionen, steht da. An anderer Stelle wird gefragt: warum werde sie (auch) als psychisch kranke Person dargestellt? Als wäre das eine Unverschämtheit.
    Oder sollen Depressionen nur unterstreichen, wie übel einem mitgespielt wurde, während es zugleich ehrenrührig ist, psychisch krank zu sein? Depression IST eine psychische Erkrankung, mit die verbreitetste im Übrigen. Diese ständige Doppelmoral “Depression” = “verdient Mitgefühl”, “psychisch krank” = “Beleidigung” finde ich sowas von daneben. Hat RD die Dame jetzt etwa nicht als psychisch krank (weil depressiv) “hingestellt”? Wie verwerflich! Mit dieser Doppelmoral tut man der Entstigmatisierung psychisch Kranker keinen Dienst!

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  • Daniela

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    MDK Gutachten – ein Buch mit sieben Siegeln.

    Das Prinzip dieser Gutachten liegt in einer Bewertung anhand einzelner Module. Ausgefüllt werden diese Module jedoch nach subjektiven Feststellungen.

    Nehmen wir das Beispiel Demenz und bevor wieder eine Diskussion entbrennt, zweifellos eine neurologische – psychische Erkrankung. Eine neurologische, weil von einer dauerhaften, irreversibelen Schädigung des Gehirns ausgegangen werden muss. Infolge dessen, Ausfälle in den kognitiven Fähigkeiten, der Orientierung, der Wahrnehmung usw. Die Unterscheidung der Auswirkungen in einer Graduierung festgelegt.

    Entscheidend bei der Einstufung des Pflegegrad nun aber die Alltagskompetenz des/der Demenzerkrankten.

    Sehr häufig zu beobachten, die subjektive Einschätzung der Einschränkung in der Alltagskompetenz fällt vom Betroffenen völlig anders aus, als von dessen nächsten betreuenden Umfeld.
    Während der betroffenen Demenzerkrankte angibt, er mache alles selbst, berichtete der pflegende Angehörige, dass dem nicht so ist.
    Somit abhängig, was der/die Gutachter/in glauben möchte und in die einzelnen Module in seinem PC einträgt, am Ende errechnet das Programm eine Punktezahl, welche den Pflegegrad bewirkt.

    Es geht also nicht um die Diagnose, sondern um Alltagskompetenz und die körperliche Leistungsfähigkeit.

    Wenn eine Person an einem chronischen Schmerzsyndrom leidet, hat dies, nicht zu unterschätzen, Auswirkungen auf die körperliche Leistungsbereitschaft und auf die Psyche.

    Umgekehrt das Gleiche, wenn die Psyche leidet, erkrankt ist, kann sich die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft verändern.

    Und es kann eine Diskrepanz zwischen subjektiver Einschätzung/ Wahrnehmung und objektiver Feststellung entstehen.

    Somit ist das vom MDK verwendete Programm nur bedingt zuverlässig bei der Einschätzung, es unterliegt subjektiver Einschätzung des Bedieners.

    Ich kann daher nur jedem empfehlen, ein (Pflege)Tagebuch zu führen. Schreiben Sie über einen längeren Zeitraum auf, welche Leistungen Sie für einen Pflegebedürftigen erbringen, bzw. als Pflegebedürftiger, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen müssen. Und dies in allen Bereichen, von der Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Flüssigkeitszufuhr, an und auskleiden… hin zu Arztvisite und psychisch erforderlicher Begleitung und/ oder Beaufsichtigung.

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  • Mathilde Vietze

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    Depression ist eine K r a n k h e i t . Und hier geht die Gesellschaft (leider) oft völlig
    verkehrt mit den Betroffenen um. Für die einen ist ein Depressiver von Haus aus
    ein “Depperter,” der eingesperrt gehört, die anderen begegnen ihm mit geheuchel-
    tem Mitleid.
    Bei rechtzeitiger Erkenntnis und Behandlung (Therapie und Medikation) ist diese
    Krankheit gut in den Griff zu bekommen.

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  • Catherine

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    @Ehemals Student: Ich denke, dass hier das Problem mit dem Verweis auf die psychische Krankheit ist, dass echte physische Beschwerden und Anliegen wie Pflegegrad vom MDK so dargestellt werden, als wären sie nicht berechtigt und nur Ausdruck einer psychischen Erkrankung und gar nicht real gegeben. Das läuft auf die Feststellung vom MDK hinaus, dass die Frau keines der von ihr angemahnten Probleme hat, sondern sie sich nur aufgrund einer psychischen Belastung einbildet. Das ist im Artikel ungenau formuliert.

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  • Stefan Aigner

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    @Catherine
    @Ehemals Student

    Ja, das ist ungenau formuliert. Es geht Frau Schneider nicht um die Depression, sondern darum, dass Formulierungen im Gutachten den Eindruck erwecken, als wäre sie z.B. grundlos aggressiv, würde um sich schlagen, mit Gegenständen werfen etc. In diesen Punkte fühlt sie sich völlig falsch dargestellt (und auf den Pflegegrad haben diese Passagen keinerlei Auswirkungen).

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  • Gscheidhaferl

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    @Daniela
    Sehr gute Darstellung des Ablaufs, wie ein MDK-Gutachten entsteht. Aber wahrscheinlich nicht zuletzt durch den Blickwinkel des zurecht kritischen Artikels vielleicht etwas zu negativ bzw. unvollständig.

    Es gibt ja leider auch genügend Gegenbeispiele: Leute, mit durchaus hoher Kompetenz, ihren Alltag selbständig zu bewältigen, die mit einem erstaunlich hohem Pflegegrad aus der Begutachtung hervorgehen, sich davon aber dann keine Pflegeleistungen ‘einkaufen’, sondern sich lediglich das Pflegegeld ausbezahlen lassen (um dann eventuell gerne noch bei jeder Gelegenheit darüber zu klagen, dass es viel zu niedrig sei und ihnen (umsonst) keiner hilft).

    Aber wie sonst soll Pflegebedürftigkeit überprüft werden? Diese äußert sich schließlich im Alltag. Der Gutachter kann einen schlecht tage-/wochenlang durch den Alltag begleiten. Es liegt zudem in der Natur der Sache, dass der ‘Medizinische Dienst der Krankenkassen’ (=MDK) nicht mit Spendierhosen durch die Gegend läuft. Vergessen viele gerne: Kranken- und Pflegekassen unterliegen dem Solidarprinzip. Der Begriff ‘Versicherung’ führt hier etwas in die Irre. Ein Anspruch besteht eben nur bei ‘Bedürftigkeit’ und nicht per se und wird von den Gemeinschaft aller Beitragszahler solidarisch finanziert. In der Realität führt das aber leider häufig dazu, dass der arglos-ehrliche dabei gerne mal der Dumme ist, während die Gerisseneren unter uns relativ mühelos einen guten Schnitt machen können. Das das ggf. schlicht Betrug ist, wird gerne verdrängt. Und ja, verglichen mit dem, was andere (Pharmaindustrie, bestimmte Fachärzte, Spezialkliniken…) aus dem System abzapfen, als Einzelbetrag natürlich zu vernachlässigen. In der Summe aber eben auch wieder ein Problem.

    Das soll jetzt bezogen auf den spezifischen Fall, der im Artikel geschildert wird, nichts relativieren oder entschuldigen. Aber das Gesamtbild wird dadurch vielleicht etwas vollständiger.

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  • Daniela

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    @Gescheidhaferl

    Ich kann Ihre Argumentation durchaus nachvollziehen.

    Deswegen der Hinweis auf ein Pflegetagebuch, dazu hoffentlich vollständig die Diagnostik. In aller Regel begründet die Diagnostik eben Ausfälle in der Alltagskompetenz.

    Ein bildliches Beispiel. Ein bds. Oberarmamputierter. Man gehe, weil sichtbar, davon aus, er könne sich selbst die Haare nicht kämmen, die Zähne nicht putzen…., Halt all das nicht, was man ohne Arme und Hände nicht tun kann. Das ist eine ganze Menge…, Aber es gibt ein paar Menschen, die trotz dieser Einschränkung gelernt haben, ihre Füße dazu ein zu setzen.
    Sollte man als Gutachter nun hergehen und Menschen die unter gleichen Vorraussetzungen ihre Füße nicht dazu einsetzen können oder wollten, den Pflegegrad herunterstufen mit dem Hinweis, sie bemühen sich nicht genügend, nur weil andere anders damit umgehen gelernt haben?

    Man muss doch von einem Fakt ausgehen.

    Leidet man an einer schweren Depression, kann/ ist meist die Alltagskompetenz betroffen. Symptom einer Depression sind unter anderem, Antriebslosigkeit, Niedergeschlagenheit…, Wenn sich dann dazu noch andere Symptome ergeben, Merk- und Konzentrationsschwierigkeiten ergeben, kann die Alltagskompetenz erheblichst beeinträchtigt sein. Nehme man den Begriff der Pseudodemenz, die im Rahmen einer schweren Depression schon auch auftreten kann.

    Berücksichtigung findet dies jedoch i.a.R. nicht in der MDK Bewertung, weil die Depression als gut behandelbar gilt, es nicht erwartet wird, dass diese dauerhaft anhält.

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