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Gesundheitsamt

Keine Corona-Ansteckung aus Regensburger Gastro bekannt

Den Beschlüssen des Bundes und der Länder im Kampf gegen Corona zufolge muss insbesondere die Gastronomie ab November für mindestens einen Monat in den Lockdown. Blickt man auf die Stadt Regensburg, ist dem Gesundheitsamt hier kein einziger Fall bekannt, in dem sich der Besucher eines Gastronomiebetriebs angesteckt hat.

Von Martin Oswald und Stefan Aigner

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Nach dem heutigen Beschluss des Bundes und der Länder zur Eindämmung der Covid-19-Infektionen (hier als PDF) ist klar: Die Gastronomie wird ab dem 2. November wieder in den Lockdown geschickt. Neben der Schließung von sämtlichen „Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind“ und dem Verbot aller „Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen“ sollen „Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen“ demnach bis zum Ende des Monats geschlossen werden. Erlaubt bleiben lediglich „die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen“.

Sperrstunde, Kontrolle, Beschwerden

In Regensburg war bereits in den letzten Wochen die Sperrstunde zunächst auf 23, dann auf 22 Uhr herabgesetzt worden, nachdem der Sieben-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner zunächst über die 35 und dann über die 50 geschnellt war.



Nahezu täglich gibt es seitdem Pressemitteilungen zu gemeinsamen Kontrollen von Polizei und Ordnungsamt. Gemeldet werden dabei Verstöße, die von unvollständig geführten Gästelisten oder zu lauter Musik bis hin zu „zum Teil dicht an dicht gedrängte(n) Gäste(n)“ reichen, es werden – ohne genauere Aufschlüsselung – Bußgelder und Anzeigen vermeldet. Gleichzeitig häufen sich Beschwerden von Gastronomen und Gästen über ein unsensibles Vorgehen der Ordnungshüter bei ihren Kontrollen. Ein wirklich umfassendes Bild darüber aber, wie gut oder schlecht das Gros der Gastronomen sich an die Auflagen hält und ob deren Hygienekonzepte greifen, lässt sich aus den Pressemitteilungen von Stadt und Polizei nicht gewinnen.

Gesundheitsamt: Gastro ist kein Infektionstreiber

Klar scheint allerdings zu sein, dass der Betrieb von Bars und Kneipen nicht zu den nennenswerten Treibern des Infektionsgeschehens in Regensburg gehört. Das ergibt eine Anfrage unserer Redaktion beim Staatlichen Gesundheitsamt. Die Behörde ist zwar, das zeichnete sich schon seit längerem ab, mit der Nachverfolgung von Infektionen deutlich überfordert. Allerdings fallen die Antworten zur Gastronomie unmissverständlich aus.

Demnach hat das Gesundheitsamt Regensburg weder Erkenntnisse, wonach Gastronomiebetriebe besonders zum Infektionsgeschehen beitragen würden, noch ist dem Gesundheitsamt irgendein Fall bekannt, in dem der Besuch eines Gastronomiebetriebs in Regensburg zu einer Ansteckung mit Covid-19 geführt hat. Beide Fragen beantwortet ein Sprecher „nach Abstimmung mit den zuständigen Fachabteilungen“ mit einem zwar knappen, aber dafür eindeutigem „Nein“.

Auch die Frage, ob sich irgendwelche „Infektions-Hotspots“ im Stadtgebiet ausmachen ließen, verneint das Gesundheitsamt. „Gelegentlich identifizierte Häufungen von Infektionen stehen im Zusammenhang mit privaten Treffen und Feiern“, heißt es lediglich.


Die Fragen und Antworten des Gesundheitsamts im kompletten Wortlaut:

1. Liegen dem Staatlichen Gesundheitsamt Erkenntnisse vor, wonach Gastronomiebetriebe in der Stadt Regensburg besonders zur Ausbreitung von COVID-19 beitragen?

Nein.

2. Sind dem Gesundheitsamt auf Gastronomieaufenthalte in Regensburg zurückführbare Ansteckungen mit COVID-19 bekannt? Wenn ja, wie viele mit wie vielen angesteckten Personen?

Nein.

3. Kann man aus Sicht des Gesundheitsamtes in der Stadt Regensburg sogenannte “Infektions-Hotspots” indentifizieren, in denen es räumlich und institutionell zu einem erhöhtem Aufkommen von Ansteckungen kommt? Wie z. B. Restaurants, (Grund-)Schulen, private Feierlichkeiten etc.

Nein. Gelegentlich identifizierte Häufungen von Infektionen stehen im Zusammenhang mit privaten Treffen und Feiern.

Aussage deckt sich mit RKI-Bericht

Die Aussage des Staatlichen Gesundheitsamtes Regensburg deckt sich mit Aussagen des Robert-Koch-Instituts. Im Situationsbericht der Bundesbehörde vom Dienstag (hier als PDF) heißt es unter anderem mit Blick auf die Infektionszahlen:

„Der bundesweite Anstieg wird durch Ausbrüche, welche insbesondere im Zusammenhang mit privaten Treffen und Feiern sowie Gruppenveranstaltungen stehen, verursacht.“

Und weiter:

„In den meisten Kreisen handelt es sich zumeist um ein diffuses Geschehen, mit zahlreichen Häufungen in Zusammenhang mit privaten Feiern im Familien- und Freundeskreis. In einigen Fällen liegt ein konkreter größerer Ausbruch als Ursache für den starken Anstieg in den betroffenen Kreisen vor. Zum Anstieg der Inzidenz tragen aber nach wie vor auch viele kleinere Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen sowie Ausbrüche in Krankenhäusern, Einrichtungen für Asylbewerber und Geflüchtete, Gemeinschaftseinrichtungen, Kindertagesstätten und Schulen, verschiedenen beruflichen Settings sowie im Zusammenhang mit religiösen Veranstaltungen bei.“

In der flankierenden grafischen Darstellung (die nur jene 25 Prozent der Ausbüche darstellt, die von den Gesundheitsämtern überhaupt nachvollzogen werden konnten) spielen sogenannte „Speisestätten“ so gut wie keine Rolle. Ganz allgemein scheint es aber so zu sein, dass die Gesundheitsämter, auf deren Daten sich das RKI stützt, zunehmend den Überblick verloren haben. So heißt es in dem Situationsbericht auch, dass es „in zahlreichen Landkreisen zu einer zunehmend diffusen Ausbreitung von SARS-CoV-2 -Infektionen in die Bevölkerung“ komme, „ohne dass Infektionsketten eindeutig nachvollziehbar sind“. Auch hier liegt Regensburg im Trend.

Mit Blick auf die Ausssage, dass die Gastronomie kein Infektionstreiber sei, spricht die Bundeskanzlerin aktuell von einem „Dunkelfeld von 75 Prozent, bei dem man nicht sagen könne woher die Infektionen stammen. Vor diesem Hintergrund sei es notwendig alle Kontakte so weit als möglich zu reduzieren.

Der Artikel wurde um Updates der Bund-Länder-Beschlüsse zum Lockdown ergänzt.

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Kommentare (29)

  • Mr. T.

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    Und weil man unbedingt einen Sündenbock braucht, wird diesmal nicht der Schuldige bestraft, sondern durch eine willkürliche Sanktion ein Sündenbock geframet.

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  • Joachim H.

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    Bestätigung, wie sinnfrei die Maßnahmen sind

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  • highwayfloh

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    Eine kleine Anmerkung an die ja “ach so vorbildliche” Regensburger Gastronomie:

    Es liegen immer noch Erfassungsbögen mit dem Logo des bayrischen Gaststättenverbandes in Listenform bei einigen Betrieben in Regensburg auf, welche auch noch öffentlich aufliegen. Aber Datenschutz interessiert die “leidende” Gastronomie offenbar nicht… auch nicht das Recht der Kunden. Im Gegenzug aber nach Recht und Gesetz, zwecks den eigenen Bedürfnissen rufen und entsprechend lammentieren. Das passt aber ebenso nicht zusammen.

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  • Ralf Herrmann

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    Das kann jeder behaupten – wie wollen Sie beweisen, dass sich in der Gastronomie niemand angesteckt hat?

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  • Stefan Aigner

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    @Ralf Herrmann

    Wir behaupten nichts. Wir geben eine Aussage des Staatlichen Gesundheitsamtes wieder und ordnen sie ein. Nicht mehr und nicht weniger.

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  • Mr. T.

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    Highwayfloh, Ihnen ist aber schon bewusst, dass es in Regensburg nicht nur “die eine Gastronomie” gibt, die beispielhaft für alle steht. Das ist genauso dumm wie wenn ich wegen einem arschlochigen Busfahrer alle Busfahrer über diesen Kann scheren würde. Kapiert?

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  • highwayfloh

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    @Mr. T.

    Ja, es ist mir bewusst, dass es nicht “die eine” Gastronomie gibt. Wenn aber die Gastronomen in den Medien ihrer Wahl “einheitlich” lammentieren, dann ist es auch legitim, dass man dann wie ich sagt: “…bei einigen Betrieben in Regensburg…” damit ist wirderum eben _nicht_ die Gastronomie pauschal gemeint.

    Ich hoffe, diese Erläuterung hilft zu Ihrem persönlichem Verständis und besseren Einordnung meines Kommentars. Ob Sie dies “kapieren” oder nicht, kann ich ihnen weder befehlen noch beurteilen…. und dieses Wort ihrerseits war mehr als unhöflich, dies nur ganz nebenbei.

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  • Theodor Heigl

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    Bisher empfand ich den Regensburger Umgang mit der Pandemie vor allem in der Gastronomie als ausgezeichnet. Meine Frau und ich haben dutzende “Zettel” ausgefüllt, und auch wahrheitsgemäß. Und das seit Monaten, nur angerufen oder gemeldet hat sich noch niemand. Wir sind beide gesund und haben entsprechende Tests stets negativ durchlaufen. Warum man jetzt wieder so enorm die Türen verschließt, vor allem für die ohnehin stark gebeutelte Gastronomie, kann ich leider nicht nachvollziehen. Zunehmend habe ich auch die Befürchtung, dass sich nicht nur wenige, sonder eher immer mehr dem Ganzen nicht mehr fügen werden. Seien es Kollegen, Verwandte, Nachbarn oder Freunde. Dieser zweite Lockdown wird seine Spuren hinterlassen. Auf welche Art auch immer. Möge es bitte eine vernünftige sein.

    Nur mein Wort zum Mittwoch.

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  • da_Moartl

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    Man kann nur hoffen, dass die Gastronomie umgehend gegen diese sinnfreien Anordnungen zu Sperrstunden und Schließungen gerichtlich vorgeht. Was unsere Regierungen vom Bund bis hinab in die Stadt hier leisten, ist purer Aktionismus, der mit dem wirklichen Infektionsgeschehen rein gar nichts mehr zu tun hat. Man vertreibt die Leute aus einem kontrollierbaren – und in der überwiegenden Zahl hervorragend aufgestellten – Bereich in unkontrollierbare private Bereiche, von denen nachweislich das größte Infektionsrisiko ausgeht. Ginge es um die Industrie oder den Fußball, würde sich das niemand bieten lassen. Aber wenn nächstes Jahr reihenweise die kleinen solo-selbständigen gastronomischen Betriebe bankrott gehen werden, dann “ist ja nicht Corona schuld”. Dann werden die Herren der Politik mit den Achseln zucken und vielleicht in einer freien Stunde versundert “mit den Achseln zucken”, warum wir in der Stadt nur noch Starbucks und andere große Ketten haben. Und sie werden ihre “Ketten-Kaffee-Plörre” saufen und säuseln: “Mei weißt doch noch wie individuell es damals beim XY war”

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  • Joachim H.

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    @Theodor Heigl vollkommen richtig.

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  • Burkhard

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    Welche Maßnahmen würden denn die Kritiker der aktuellen Maßnahmen treffen?

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  • Tom Türmer

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    Was ist das für ein Bullshit Artikel ?

    Der erste Satz sollte sein, dass 75 % der Infektionen nicht nachverfolgt werden können. nicht der letzte.

    Ihr zwei seid doch komplett bescheuert

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  • Mr. T.

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    Gottesdienste dürfen weiterlaufen weil man keine Infektionen darauf zurückzuführen kann. Gastronomie muss zumachen, obwohl man auch keine Infektionen darauf zurückzuführen kann. Da wird aber schon zweierlei Maß angelegt, oder?
    Solche nicht nachvollziehbaren Entscheidungen zugunsten einer bestimmten Klientel machen es halt nicht einfacher, gewisse Maßnahmen mitzutragen.

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  • Charlotte

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    Es ist ein Dilemma und natürlich will ich es mir auch nicht vorstellen, die nächste Zeit kein Café oder kein Restaurant zu besuchen. Und trotzdem trage ich das mit, da es keine Alternative gibt.

    Es ist einfache Mathematik, in welche Dimensionen wir rauschen, wenn wir nicht gegensteuern. Dazu gehören leider alle Gelegenheiten, sich in launiger Atmosphäre zu treffen und zu verweilen und überhaupt dorthin zu kommen. Die Zahlen sind ja auch gestiegen, weil wieder alles möglich war und auch vieles genutzt wurde. Ich muss einigen Vorrednern Recht geben: wir erleben in der Gastronomie alles, von absolut korrekt bis eben halt auch nicht. Bei 75 % nicht ursächlich nachvollziehbaren Infektionen sind wir einfach gezwungen, einen radikalen Cut bei Kontaktmöglichkeiten zu machen. Die Gesundheitsämter sind überhaupt nicht mehr in der Lage, zu sagen, wo wir uns anstecken. Im Sommer waren die Ansteckungen ja auch aufgrund der Freiluftveranstaltungen gering. Der wettermäßige Herbst zeigt uns jetzt leider, dass wir uns drinnen scheinbar doch anstecken. Gefallen an den Maßnahmen findet ja keiner, aber es bleibt keine Wahl. Und ich bezweifle sehr, dass sich nun ALLES ins Private verabschiedet. Die die das ignorant tun, tun es eh schon lange.

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  • XYZ

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    Muss da doch darauf hinweisen, dass das GSA wohl nur ‘klassische’ Gastronomiebetriebe erfasst hat, bei denen die Beköstigung im Vordergrund steht, aber nicht etwa Bars und Discos, die eh generell geschlossen waren. Bei dem ganzen Rundum-Schlag des VO-Gebers fehlt mir einfach die sachliche und fachliche Differenzierung, die Verwaltungs-Gerichtsbarkeit darf’s dann wieder zurecht richten . . .

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  • Joachim H.

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    @Charlotte viel Gerede, wenig Sinn.

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  • XYZ

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    Mir schlackern bei dem verordneten Tohuwabohu nur noch die Ohren: und Theater werden auf eine stringente Höchst-Besuchszahl begrenzt, ohne ersichtliche Berücksichtigung der Gesamtkapizität und der daraus resultierenden möglichen Abstands-Meter, von etwaigen vorhandenen Lüftungs- und Filter-Anlagen ganz zu schweigen. Bei der Gastronomie ebenso.

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  • Charlotte

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    @ Joachim H.

    Sie sind ja scheinbar schlauer als die Experten. Wie ist denn die Lösung des Problems?

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  • Joachim H.

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    Bestimmt nicht, alles zuzusperren. Weil das Schwachsinn ist. Lies doch mal die aktuelle Stellungnahme von Streeck und vielen anderen Experten zu dem Thema durch.

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  • Charlotte

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    @joachim H.

    Ihre Aussage ist nicht richtig – es wird ja eben nicht alles zugesperrt! Zugunsten von Schule, Universitäten, Kitas und dem Großteil der Wirtschaft wurden Cafés, Restaurants und Veranstaltungen temporär geschlossen mit 75 % Erstattung der Umsätze.

    By the was: Es ist völlig normal, dass es unterschiedliche Wege und Aussagen in der Wissenschaft gibt.

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  • Gerda Huber

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    Man beachte in diesem Thread/Zusammenhang die sensationelle Entscheidung des Austria-Verfassungsgerichts zu der VERFASSUNGSWIDRIGKEIT einiger Lockdown-Entscheidungen, die vor allem die Veranstaltungsbranche u. die Gastronomie betreffen.
    Da scheint es sogar die Möglichkeit für Schadenersatz (vom Staat) zu geben. Näheres dazu wird man in den nächsten Tagen in den NEWS finden, da BRANDNEUE ENTSCHEIDUNG.
    Das aufschlussreiche und aussagekräftige Interview des klagenden Rechtsanwalts hat RD erfreulicherweise unter dem Thread “MASKENPFLICHT IN SCHULEN” verlinkt.

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  • Piedro

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    @Gerda Huber
    Obwohl man Ihnen bereits erklärt hat, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichgshof Österreins nicht zur Sache erging, sondern formal begründet wurde, reiten Sie weiter auf diesem toten Pferd herum? Die formale Vorgabe, zu der in Österreich entschieden wurde, gibt es in D-Land nicht. Es geht lediglich um den Lapsus, dass die Kurz-Regierung ihre Entscheidung nicht begründet hat. DAS – und nichts anderes! – wurde als verfassungswidrig erkannt. Haben Sie es tatsächlich nötig Argumente zu bemühen, die nicht mal im Ansatz welche sind? Dann ist alles gut. Einfach weiter machen, bis es auch Sie langweilt.

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  • XYZ

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    Falls der markante MPr. den Katastrophenfall in Bayern ausrufen sollte wäre das eine Katastrophe in sich: da gäbe es zwar allerhand generelle Eingriffsmöglichkeiten, bloss verstehen da die meisten Ministerien wie das dann federführende BayStMdI von Seuchen- und Ansteckungsgefahr davon zu wenig – bloss nicht, kein Gezetere auf Teufel komm raus.

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  • R.G.

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    Auf Österreich kommt wieder ein Beinaheganz-Lockdown zu.
    Nächtliche Ausgangssperre, Zusperrpflicht für viele Branchen, Maskentragegebot.
    Ausführlich nachgelesen in der Tiroler Tageszeitung.

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  • Hirsch

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    Ich persönlich finde den Titel des Artikels auch irreführend, da zumindest der Versuch unternommen wird, aufgrund mangelnder Informationen über das tatsächliche Infektionsgeschehen zu suggerieren, dass die Gastronomie keinen Beitrag dazu leistet. Wie schon mehrmals ausgeführt sind, ist es derzeit einfach in den allermeisten Fällen nicht mehr möglich, den Ort der Ansteckung zurückzuverfolgen. Die Zahlen entwickeln sich derzeit in einem Maß, das auch die allermeisten “Experten” vor 4 Wochen nicht für möglich gehalten haben, selbst Frau Merkel hat sich mit den 19200 zu Weihnachten um zwei Monate verschätzt…Ich finde es daher nur folgerichtig, dass wir alle versuchen unsere Kontakte soweit irgendwie möglich, zu reduzieren.
    Es muss auch nochmal betont werden, dass die von der Schließung betroffenen Betriebe 75% des Umsatzes des Vorjahresmonats erstattet bekommen. Wenn man dann trotz dieser Kompensation als Wirt den Laden dicht machen muss, hat man aus meiner Sicht generell falsch gewirtschaftet (Insolvenzen gibt es in diesem Bereich auch ohne Corona in Regensburg regelmäßig) oder der Umsatz wurde im letzten Jahr möglicherweise vor dem Finanzamt zu niedrig angegeben (davon ist aber sicher kein Wirt betroffen).

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  • Mr. T.

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    Richtig, Hirsch, aber das perfide ist ja, dass unser Sinisterpräsident diese Grauzone genauso auslegt, wie es ihm passt. Während er der Gastronomie unterstellt, dass sie vielleicht doch nicht so sicher ist, wie sie scheint, unterstellt er zum Beispiel den Kirchen, dass sie eben so sicher sind, wie sie scheinen. Bei den Friseur*innen und Kosmetiker*innen dasselbe Spiel. Er verschiebt den schwarzen Peter dorthin, wo er auch sanktionieren kann. Dass wohl die meisten Infektionen bei privaten Treffen passiert sind, auf die er am wenigsten Einluss nehmen kann, wird bewusst weggeframed, um sein Versagen nicht zu offensichtlich zu machen.
    Und genau hier liegt das Problem!

    Mit dem Schließen der Gastronomie werden auch nicht nur die Gastronom*innen geschädigt, die vielleicht auch etwas entschädigt werden, sondern auch die Gäste, die man nicht entschädigen kann. Es ist ja nicht so, dass die Gastronomie nur einen Selbstzweck hat.

    Ich bin gespannt, was im Raum stehende Klagen gegen die Stümperei der Regierung und deren versprochene “ehrliche Überprüfung” der Maßnahmen bringen.

    Wir brauchen sicherlich Maßnahmen, aber dann bitte wirksame, die Schaden und Nutzen sorgsam abwägen und die Verhältnismäßigkeit wahren. Am wichtigsten bei der Bekämpfung der Pandemie ist nämlich auch die Akzeptanz der Bürger*innen, die es zu erhalten/gewinnen gilt.

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  • XYZ

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    Zu Mr.T. gestern 11.48
    Die ‘Grauzone’ ist trefflich: per RVO wird bei herkömmlichen Gastronomen, die bewirten, eine einmonatige Totalschliessung angeordnet. Diese haben sich redlich um den Infektionsschutz bemüht und dazu auch investiert, Ansteckungen dem GSA R nicht bekannt. Ob die vom Bund beschlossenen Zuschüsse ausreichen wird sich herausstellen. Der formaljuristisch richtigere Weg wäre ein vom Landtag oder Bundestag beschlossenes Gesetz gewesen, das für Eingriffe Entschädigungsregeln vorsieht, wenn schon aus welchen übergeordneten Seuchengründen auch immer ein ‘Sonderopfer’ erbracht wird.

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