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Romantischer Weihnachtsmarkt bleibt zu

Kein Weihnachtswunder: Veranstalter Kittel unterliegt vor Gericht

Das Verbot von Weihnachtsmärkten nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist „voraussichtlich rechtmäßig“. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am heutigen Donnerstag entschieden. Gegen die Verordnung geklagt hatte vor zwei Wochen der Veranstalter des „Romantischen Weihnachtsmarktes“ Peter Kittel. Ein Ausweg könnte ihm noch bleiben.

Unterlag vor dem VGH: Peter Kittel. Foto: om/Archiv

Peter Kittel ließ nichts unversucht, um trotz des coronabedingten Verbotes des Freistaats Bayern seinen „Romantischen Weihnachtsmarkt auf Schloss Thurn und Taxis“ doch noch öffnen zu können. Bis zum Inkrafttreten der entsprechenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, blieb sein Markt geöffnet (unter 2G-Regeln). Nach der Schließung zum 24. November kündigte der Kittel an, wieder als „Romantische Wintergastronomie“ öffnen und nur Speisen und Getränke verkaufen zu wollen.

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Eine solche Wiedereröffnung untersagte die Stadt Regensburg jedoch rasch. Kittels Gastro-Genehmigung sei zwingend an den Markt-Anlass geknüpft, so das Ordnungsamt in seiner Begründung. Flankieren ließ Kittel sein Vorgehen durch mehrere Pressemitteilungen und einen Eilantrag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Verbot mit Hintertürchen

Laut der aktuell geltenden 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind „Jahresmärkte, insbesondere Weihnachtsmärkte“ verboten. Und das bleibt auch so. Wie der VGH heute mitteilt, wurde die „Untersagung von Jahres- und Weihnachtsmärkten als voraussichtlich rechtmäßig bestätigt“ und der „Eilantrag der Veranstalterin des Regensburger Weihnachtsmarkt ‚Thurn und Taxis‘ abgelehnt“. Kittel muss die Kosten des Verfahrens tragen (Der Beschluss als PDF).

Dabei betont der VGH ausdrücklich, „dass die angegriffene Vorschrift nur solche Weihnachtsmärkte verbiete, die als Freizeiteinrichtung einzustufen seien“. Dazu brauche es „unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder solche, die „nach Schaustellerart“ ausgeübt werden. „Reine Warenmärkte“ seien von der Untersagung nicht betroffen. Dabei beruft sich das Gericht auf das Infektionsschutzgesetz des Bundes „wonach Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus die Untersagung oder Beschränkung von Freizeiteinrichtungen oder ähnlichen Veranstaltungen sein könnten.“ Warenmärkte fallen nach Einschätzung des 20. Senats des VGH eben nicht unter diese Regelung. „Das alleinige Feilbieten von Waren ist jedoch keine ‚Freizeitveranstaltung‘“, heißt es in der Entscheidung des Gerichts.

Romantischer Warenmarkt statt Weihnachtsmarkt?

Diese könnte theoretisch zu einem neuen Genehmigungsverfahren führen. Denn der VGH teilt mit, dass er in seiner Entscheidung „nur über die Wirksamkeit der entsprechenden Regelung in der 15. BayIfSMV zu entscheiden“ hatte, nicht aber „ob der Regensburger Weihnachtsmarkt ‚Thurn und Taxis‘ in seiner konkreten Ausgestaltung stattfinden darf“. „Diese Frage“, so das Gericht weiter, „ist von den zuständigen Behörden vor Ort zu entscheiden.“ Kittel, der die Buden im Schloss bis zuletzt nicht abbauen ließ, könnte sich bei der Stadt Regensburg also beispielsweise um den Betrieb eines „Romantischen Warenmarktes“ bemühen.

Doch laut Mittelbayerischer Zeitung plant der Veranstalter keinen weiteren Versuch mehr, auch obwohl die aktuell geltenden Infektionsschutzregelungen (Stand jetzt) am 15. Dezember auslaufen sollen. „Das ist keine realistische Option mehr. Die Politik wird die Maßnahmen aus meiner Sicht auf jeden Fall verlängern. Und es wäre unverantwortlich, die Standbetreiber jetzt weiter stand-by zu halten“, so Kittel gegenüber der MZ.

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Kommentare (20)

  • Renate

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    Der Versuch Unternehmen aus Regensburg zu vertreiben ist voraussichtlich auf dem besten Weg.

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  • Madame

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    Der kittel arbeitet mit allen ihm zur verfügung stehenen mitteln. Nicht zu glauben, aber wahr!! Man darf gespannt sein,was als nächstes kommt?

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  • Hartnäckig

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    den Kommtentar von Renate verstehe ich nun überhaupt nicht.

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  • Daniela Camin-Heckl

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    “Das alleinige Feilbieten von Waren ist jedoch keine ‚Freizeitveranstaltung‘“, heißt es in der Entscheidung des Gerichts.

    Ja, da ist Herr Kittel womöglich zu Beginn seiner Klage eine gedankliche Fehlinterpretation aufgesessen.

    „Diese Frage“, so das Gericht weiter, „ist von den zuständigen Behörden vor Ort zu entscheiden.”

    Und diese haben entschieden. Weihnachtsmarkt ist Weihnachtsmarkt, Freizeitgestaltung.

    Warenmarkt dient halt nicht der Freizeitgestaltung sondern dem Verkauf von Waren aller Art.

    Ob nun der Verkauf von Waren die Bezeichnung “Romantisch” benötigt?!

    Die Geister werden sich über die Begrifflichkeit scheiden, die Stadt Regensburg hat entschieden. Herr Kittel kapituliert und schuld sind eh die anderen.

    Leid tut’s mir für alle Budenbetreiber, die zum ersten auf ihren bereits getätigten Investitionen sitzen bleiben und denen zweitens ein existentielles Hauptgeschäft weggebrochen ist.
    Dies eben bayernweit und auch sonst in großen Teilen Deutschlands.

    Ich glaube aber auf gar keinen Fall, dass die Stadt Regensburg irgendwelche Unternehmen, bezogen auf Märkte, aus Regensburg vertreiben wollte. Dies schon gleich gar nicht in Bezug auf Märkte, die als Besuchermagnet gelten.

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  • Mich

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    Schade, Unternehmer weiter in den Ruin treiben. Ein Hoch auf die Maßnahmen!

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  • onki

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    Soso, der Kittel wurde in den Ruin getrieben oder wer genau? Es ist wohl aus kaufmännischer und planerischer Sicht wohl eher das Gehampel eines Kittel, das für Unsicherheit bei den Standbetreibern sorgt, als ein klares Ja oder Nein seitens der Stadt. Ruinös sind allenfalls die horrenden Abzocker-Standmieten von Mister K. die den Verkaufsdruck in unsicheren Publikumszeiten noch weiter erhöhen…

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  • Hindemit

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    Es werden keine Unternehmer in den Ruin getrieben, was für ein Krampf. Es wird wegen der Gesundheit der Bevölkerung endlich gehandelt. zu der VA kommen 10-15k Menschen am Tag. Das ist eine Massen-VA! Eine verantwortungsvolle Planung hätte von Kittel ausgehen sollen, aber der spielt ja lieber die egoistische beleidigte Leberwurst.

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  • Privatfrau

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    @Hindemit
    VA? 10-15k? Massen-VA?
    Wsd?

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  • Bernd

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    @ Madame,. genau!!
    @Daniela,..genau!!
    @ Onki,.genau!!
    So ein Schmarrn, Unternehmen werden aus Regensburg vertrieben??, bloß weil kein Weihnachtsmarkt nicht ist ist ?,.sagts mal Leut wo lebts Ihr den?,. die sogenannten “Maßnahmen”gibts doch ned nur hier, oder hab ich da was falsch verstanden .
    Ist es den wirklich so schwer in solchen Zeiten solidarisch Zusammenzuhalten und nicht seinem Ego hinterherzulaufen .
    Es musste , glaub ich zumindest noch keiner den Löffel abgeben weil er nicht an irgendeiner Belustigungsveranstaltung teilnehmen konnte, oder diese nicht stattfand.
    Zu Herrn K. fällt mir bald eh nix mehr ein außer Kopfschütteln, da sein neuester genial ausgeklügelter Plan, der Verkauf seiner schon auf den “Romantischen Disneyglühweinchristkindlmarkt” aufgestellten Krüppelfichten zum Schnäppchenpreis von 15.-Teuronen auch schon wieder sehr seltsam ist.
    Wer will schon einen gebrauchten Christbaum in solch hervorragender Qualität wo einem beim Anblick des selbigen eh Weinachten vergeht.
    Selber Schuld wer sich einen besorgt , und Raffzahn K. sich selbst ein Frohes Fest
    wünscht.
    Gibts jetzt wirklich so viel die mit rosaroter Sonnenbrille durch die Galaxie stolpern, oder was ist los??,.vielleicht bin ich auch einfach zu Alt für den S………
    Traurig

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  • Daniela Camin-Heckl

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    @ Privatfrau

    VA – Kürzel steht in diesem Zusammenhang sicher für Veranstaltung/en. Und sicher nicht für das chemische Zeichen für Vanadium.

    k – Kürzel in diesem Zusammenhang sicher für Tausend. …

    So, wie Sie das Kürzel Wsd? sicher in diesem Zusammenhang für die Frage Was soll das? eingesetzt haben und nicht für Wasser- und Schifffahrtsdirektion.

    Falls Ihre Frage ernst gemeint war?!. Die sinngemäße Interpretation der Kürzel in diversen Zusammenhängen kann man (ggf.) , (evtl.)…. nachlesen.

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  • Mathilde Vietze

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    Nun, der “arme Herr Kittel” wird halt künftig in die fürstliche Notstandsküche gehen
    müssen, aber dort trifft er dann ja auch eine langjährige wertgeschätzte Dame.

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  • Privatfrau

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    @Daniela Camin-Heckl
    Sie haben es sicher erfasst. Mein Beitrag ist in diesem Zusammenhang sicher als reine Provokation zu verstehen.
    Reicht es denn nicht, dass unsere Sprache verhunzt wird? Muss es auch noch unsere Schreibe sein? Was spricht dagegen, so eindeutig und klar zu formulieren, dass man weder nachlesen noch interpretieren muss? Ich denke – in diesem Zusammenhang natürlich – sicher nichts.
    Also: Nfu = Nix für ungut ;-)

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  • Mich

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    Ein Glück, dass mir die ,,Witschaftsexperten” immer wieder aufs Neue zeigen, wie ahnungslos viele hier in der Bevölkerung sind. Natürlich machen die Maßnahmen die Wirtschaft kaputt, dafür muss man nicht mal BWL studieren, um das zu begreifen. Auch wenn ich Kittel nicht mag, hier hatte er absolut Recht.
    Und zum Thema Großveranstaltung. Anscheinend sind hier faktenresistente Menschen nunterwegs: im Freien steckt sich so gut wie niemand an, egal ob 10 000 oder 250.

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  • Daniela Camin-Heckl

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    @mich
    Ihr Behauptung, dass sich im Freien so gut, wie niemand ansteckt, halte ich für falsch.
    Begründung: Rein faktisch ist der Abstand das Entscheidende, zudem entscheidend, wie sich Aerosole in der Luft verhalten, wie schnell sie auf den Boden sinken.
    Zudem ist entscheidend, ob jemand Maske trägt oder nicht. Es ist also durchaus entscheidend, ob sich 250 Menschen auf 250 qm drängen.
    Es bestreitet auch niemand, dass es in Dienstleistungsbranchen, wie Gaststätten, Hotels, Einzelhandel…., zu wirtschaftlichen Einbrüchen kam.
    Es bestreitet auch niemand, dass es Gewerbeaufgaben in Zusammenhang mit Corona gab.
    Wenn Sie faktisch und wissenschaftlich belegt und bewiesen, ihre Theorie untermauern können, wenn Sie defacto den “Königsweg” konstruktiv nennen können, wie man Veranstaltungen durchführen kann, ohne die Gefahr einer rasanten Verbreitung des Virus, dann marschieren Sie bitte los und erklären dies unseren gewählten Volksvertretern. Ich denke alle würden Ihnen nur zu gerne Gehör schenken, um uns die Freiheit wieder zu geben, die wir alle seid April 2020 vermissen. Was hier in diesem Fall entschieden wurde, ist schlicht und ergreifend, Gesundheit vs. Kommerz.

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  • Mich

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    Bitte einf die repräsentative Untersuchung von Aerosolforschern anschauen und nicht durch Eigenannahmen falsche Schlüssel ziehen.

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  • Dugout

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    @Daniela Camin-Heckl:
    Sie haben natürlich vollkommen recht, entscheidend ist der Abstand.
    Die Ansteckungsgefahr im Freien ist schon durch die Deltavariante erhöht und durch Omicron ist ein weiterer Anstieg der Gefahr zumindest wahrscheinlich. Genaueres weiß man noch gar nicht sicher, aber ausschließen kann man diese erhöhte Gefahr eben auch nicht.
    Es war auch nie behauptet worden, die Veranstaltung an sich sei das größte Problem, es ging immer um An-und Abreise mit Bus/U-Bahn usw. und um Anschlussfeiern z.B. nach Fussballspielen. Es muss zu einer Verminderung der Kontakte kommen, ganz einfach. Aber auch nach zwei Jahren gibt es Menschen die dass nicht verstehen können oder wollen.

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  • KW

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    @RD:
    sorry für den link, der geht zum Positionspapier der angesprochenen Gesellschaft für Aerosolforschung GAeF:
    https://ae00780f-bbdd-47b2-aa10-e1dc2cdeb6dd.filesusr.com/ugd/fab12b_a5f114a183cf4f27ab8ac713e8a5b8ef.pdf
    @mich:
    Seite 5 des verlinkten Psoitionspapier: “Im Freien finden so gut wie keine Infektionen durch Aerosolpartikel statt. Allerdings können Tröpfcheninfektionen auftreten, insbesondere in Menschenansammlungen, wenn Mindestabstände nicht eingehalten und/oder keine Masken getragen werden.”

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  • Daniela Camin-Heckl

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    @mich
    Ich mag schon gar nicht mehr an Vernunft bei einigen glauben.
    Ein Versuch noch, auf einen Weihnachtsmarkt gehen viele Menschen, um zusammen einen Glühwein, Bratwurst, Zuckerwatte, Bratäpfel…und viele andere Leckereien zu genießen. In aller Regel, nimmt man dazu die Maske ab, steht in Grüppchen eng beisammen und schwofft. Nach einem bis mehreren Gläsern Glühwein wird die Stimmung in der Regel gelöster, die Vorsicht schwindet…. Also, eher selten zu finden bei diesen Veranstaltungen, Menschen, die wie an einer Kette Perlen aufgereiht, im Abstand von mindestens 1,5 Metern, in Gänsemarschmanie, vorbei an allen Leckereienständen zielstrebig vom Eingang geradewegs zum Ausgang durchwandern, ggf. dann einen Glühwein to Go kaufen, um diesen zu Hause, im Auto…halt außerhalb des Weihnachtsmarkt, dann ohne Maske zu konsumieren. Mich hätte rein tatsächlich interessiert, was Leute, wie Sie an Beiträgen gebracht hätten, wenn die Stadt Regensburg, den Markt unter Bedingungen, wie z. Bsp. in Supermärkten gefordert, mit Abstandshalter (Einkaufswagen), mit Maske und Verzehrverbot… genehmigt hätten. Selbstredend dann Einlasskontrolle, um die Besucherzahlen den Quadratmetern an zu passen. Herrn Kittel in der Pflicht belassen, alle Auflagen und deren Einhaltung gewissenhaft selbst zu prüfen. Bei Zuwiderhandlung selbständig Platzverweis aus zu sprechen. Allen Unkenrufen jetzt zum Nachdenken, wer hätte noch Lust auf einen Weihnachtsmarkt, der so generalstabsmäßig durchgetaktet wäre. Ich glaube noch nicht einmal Herr Kittel selbst, wenn er seinen Gästen vorm Eintritt in den Weihnachtsmarkt erklären müsste: Sie müssen jetzt aber noch, eine halbe bis eine Stunde warten, bis die anderen wieder gegangen sind.
    Über Aerosolwolken, die sich beim Sprechen, Singen, essen und trinken, wie in welcher Formation, bei welcher Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur verteilen, müssen wir hier zu nicht zwingend referieren. Da gibt es genug Bildmaterial via WWW.

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  • Samson

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    Peter Kittel wird genug Entschädigung bekommen. Sein Kasperltheater hätte er sich einfach sparen sollen.

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  • Jürgen

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    Erschreckend dass manche Menschen für den Profit vor nichts zurückschrecken.
    Leider ist der Begriff “Pandemie” inzwischen ziemlich abgegriffen, aber die Bedeutung bleibt. Es ist die größte biologische Bedrohung für die Menschheit.
    Nicht mehr und nicht weniger.

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