Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit
Niederlage am Verwaltungsgericht

Urteil: Kein Waffenbesitz für AfD-Stadler

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat eine Klage des Landtagsabgeordneten Ralf Stadler abgewiesen. Der 57-Jährige wollte seine Erlaubnis zum Waffenbesitz zurück, die ihm wegen eines Strafbefehls von 2020 entzogen wurde und macht einen „Deal“ geltend, den es damals gegeben haben soll.

Ralf Stadler mit seinem Rechtsanwalt Thomas Tauer vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Foto: as

Ralf Stadler muss erst einmal warten. Im Innenhof des Verwaltungsgerichts Regensburg telefoniert der 57-Jährige mit seiner Frau, damit die ihm seinen Genesenennachweis zuschickt – nur dann darf der niederbayerische AfD-Politiker ins Gerichtsgebäude, um seinen Fall darzulegen. Wie berichtet, klagt Stadler gegen den Entzug seiner waffenrechtlichen Erlaubnis. Weil er im September 2020 vom Amtsgericht München per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt wurde, hatte das Landratsamt Passau die Waffenbesitzkarte eingezogen. Seine Waffe musste Stadler abgeben. Laut seinen eigenen Angaben befindet sie sich nun bei einem Bekannten des Tittlingers.

WERBUNG

Strafbefehl wegen Facebook-Posting mit Ilse Aigner

Hintergrund der Verurteilung war ein Facebook-Posting des AfDlers vom Juli 2019, eine Fotomontage, die Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) dabei zeigt, wie sie mit Grundschulkindern Luftballons steigen lässt. Stadler versah mehrere der Ballons mit AfD-Logo und veröffentlichte es mit dem Satz „Die AfD wirkt auch in Bayern“. Aigner stellte Strafantrag. Das Amtsgericht München sah darin am die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz in Tateinheit mit Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens und erließ besagte Strafbefehl, den Stadler auch akzeptierte.

Die Angelegenheit ist eigentlich ein Standardfall. Bei einer Verurteilung ab 60 Tagessätzen geht der Gesetzgeber, unabhängig von der Art des Delikts, davon aus, dass die Zuverlässigkeit zum Besitz einer Waffe nicht mehr gegeben ist. Es gilt die sogenannte „Regelvermutung“.

Deal: Strafbefehl akzeptieren, dafür keine Ermittlungen wegen Volksverhetzung

Doch Stadlers Rechtsanwalt Thomas Tauer macht vor der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts einen „Deal“ geltend, den es damals gegeben habe – unter Beteiligung der Staatsanwaltschaften Passau und Deggendorf. Ein Deal, der – so hört es sich am Dienstag an – für alle Beteiligten seine Vorteile hatte. Sollte Stadler den Strafbefehl wegen seines Facebook-Positings akzeptieren, so würden gleichzeitig mehrere Ermittlungsverfahren, insbesondere auch wegen Volksverhetzung, gegen Stadler eingestellt.

Unter anderem der Landtagsabgeordnete Toni Schuberl hatte den AfD-Politiker damals bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf wegen anderer Online-Postings angezeigt. Stadler habe Migranten als „Parasiten“ bezeichnet, eine Geburtenkontrolle für Muslime gefordert, einen Bürgerkrieg zwischen deutscher Bevölkerung und Migranten als kurz bevorstehend bezeichnet und die Bewaffnung der deutschen Bevölkerung befürwortet, hieß es damals.

Landtagspräsidentin feierte Strafbefehl als Erfolg

Folgt man den Ausführungen von Rechtsanwalt Tauer am Dienstag, dann wurde per mündlicher Absprache vereinbart, diese Anzeigen fallen zu lassen, sollte Stadler den Strafbefehl wegen des Ilse Aigner-Postings akzeptieren. Und so sei es dann auch geschehen.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner konnte kurz nach der Verhängung des Strafbefehls in einer Pressemitteilung verkünden:

„Der rechtskräftige Strafbefehl entspricht voll und ganz meiner Erwartung. Eine solch böswillige Fotomanipulation ist eben kein schlechter Scherz, sondern ein Angriff auf die Würde des Parlaments und die Integrität meiner Person. Wer den Bayerischen Landtag in Person der Landtagspräsidentin verhöhnt, muss auch mit juristischen Konsequenzen rechnen.“ 

Die Ermittlungen gegen Stadler wegen Volksverhetzung, Dinge also, die „problematisch“ sind, weil „etwas hängenbleiben“ könne, wie es Rechtsanwalt Tauer ausdrückt, wurden im Gegenzug eingestellt. „Im Rahmen einer Risikoabwägung“ sei das damals für Stadler die beste Entscheidung gewesen, so Tauer. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten könnte man also meinen.

Hätte der Strafbefehl gegen Stadler gehalten?

Denn ob die öffentlichkeitswirksame Verurteilung wegen des Facebook-Postings mit Ilse Aigner Bestand gehabt hätte, wäre Stadler durch die Instanzen gegangen, bezweifelt nicht nur der AfD-Politiker. Schließlich seien die Gesichter der Kinder verpixelt gewesen, er habe das Posting nach nicht einmal zwei Stunden offline genommen und überhaupt sei das ganze ein Scherz gewesen, Satire im Rahmen der politischen Auseinandersetzung, für die er sich im Anschluss auch schriftlich entschuldigt habe, so Stadler. Er habe einfach mal „Dampf ablassen“ wollen, weil er im Landtag immer wieder „gemobbt“ und „diskriminiert“ werde.

Stadlers Rechtsanwalt spricht zudem davon, dass der zugrundeliegenden Deal nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen habe.

Verwaltungsgericht: Strafbefehl „zumindest denkbar und plausibel“

Doch mit dieser Argumentation beißen er und sein Mandant beim Verwaltungsgericht Regensburg auf Granit. Zum einen liefere der vorliegende Schriftverkehr keinerlei Beleg, dass es so eine Absprache überhaupt gegeben habe, so die Kammer. Zum anderen habe Stadler den Strafbefehl nun einmal akzeptiert. „Und das Verwaltungsgericht ist kein Ersatz für ein Berufungs- oder Revisionsverfahren.“

Nur wenn es sich aufdränge, dass eine strafrechtliche Verurteilung falsch sei, also „in absoluten Ausnahmefällen“, könne das Verwaltungsgericht vom Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis absehen. Dies sei hier aber nicht der Fall. Der Schluss des Amtsgerichts sei „zumindest denkbar und plausibel“, heißt es am Ende in der Klageabweisung.

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (3)

  • Franz

    |

    Freut mich, da fühle ich mich wieder ein kleines Stückchen sicherer in meinem Land!

    0
    0
  • Daniela

    |

    Meine Hochachtung an Ilse Aigner, durch die Hintertür an die Waffenbesitzkarte…, Ob sie wusste oder nicht!

    Alle Achtung auch an das VG Regensburg, klare Linie.

    Wenn ich schon die Argumentation von Herrn Stadler höre, die deutsche Bevölkerung müsse bewaffnet werden… Herr Stadler vielleicht will die deutsche Bevölkerung gar nicht bewaffnet werden? Und vor allem, wer ist bei Ihnen deutsch?

    0
    0

Kommentare sind deaktiviert

drin