Kein lukrativer Anbau fürs Siedlerhäuschen
Ein Bauherr hätte gerne sein Siedlerhäuschen in der Ganghofersiedlung erweitert. So wie fast alle anderen auch. Doch er darf nicht – und das hat Gründe.
„Ungeachtet der sozialen Bauchschmerzen, die eine Luxussanierung mit sich bringt, werden die Investitionen durch mögliche Denkmalschutzabschreibungen interessant. (…) Um eine moderne Bebauung überhaupt erst möglich zu machen, hat die Stadt den Denkmalschutz aufgeweicht. (…) Zudem können die kleinen Häuschen durch einen Anbau auf fast 150 Quadratmeter erweitert werden. Billig ist das nicht. Unrenovierte Häuschen kosten zwischen 250.000 bis 350.000 Euro, fertige dürften je nach Aufwand zwischen 500.000 und 750.000 Euro den Besitzer wechseln. (…) Die Chancen stehen gut, dass die Siedlung zu einer gutbürgerlichen Wohngegend aufsteigt.“
Es klang nach einer gewissen Goldgräberstimmung, als die Zeitschrift „Capital“ im Jahr 2010 über die „Revitalisierung“ der Ganghofersiedlung durch das „Immobilien Zentrum Regensburg“ berichtete. Und tatsächlich ist aus dem einstigen Wohnviertel für Kleinrenter, Studenten und Geringverdiener mittlerweile tatsächlich jene gutbürgerliche Gegend geworden, die den Anlegern prophezeit wurde.
Sanierte Siedlerhäuschen mit Anbau sind teuer
Ein saniertes Siedlerhäuschen mit Anbau kann heutzutage schon mal für Preise um die Millionengrenze den Eigentümer wechseln. Und so verwundert es zunächst einmal nicht, wenn ein Bauherr vor das Verwaltungsgericht zieht, weil ihm die Stadt Regensburg just jenen Anbau nicht genehmigen will, der besagtes Häuschen erst so richtig lukrativ machen würde. Schließlich dürfen alle anderen das ja auch. Zumindest fast alle anderen.
„Das kann doch kein Mensch nachvollziehen. Auch keiner meiner Nachbarn“, beklagt sich der Betroffene bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag. Alle Anlieger hätten dem Anbau zugestimmt – und trotzdem schalte die Stadt auf stur. Das verstehe keiner mehr.
„Der Wenne und der Häde, des san zwoa Blede.“
Ein zur Verhandlung geladener Bauoberrat vom Planungsamt der Stadt Regensburg, der den zugrunde liegenden Bebauungsplan maßgeblich erarbeitet hat, sieht das deutlich anders. Denn eigentlich, so erläutert es der Stadtplaner mit etwas flapsigen Worten, dürfte das Häuschen an der Rosseggerstraße überhaupt nicht mehr stehen, wenn davor so ein großes Mehrfamilienhaus hingebaut werde, wie es dort seit geraumer Zeit steht.
Aber, das habe schon sein Großvater gesagt: „Der Wenne und der Häde, des san zwoa Blede.“ (Übersetzt in etwa: „Der wenn ich und der hätte ich sind zwei Idioten.“)
Im Bebauungsplan ist demnach klar festgelegt, dass im Zuge der Verdichtung der Ganghofersiedlung größere und längere Mehrfamilienhäuser entlang der Karl-Stieler-Straße entstehen durften, die auch einen gewissen Lärmschutz für das Viertel mit sich bringen sollten.
Bedingung für diese Neubauten: Die dahinter liegenden Siedlerhäuschen sollten abgerissen werden, um so einen durchgängigen Grüngürtel und einen gewissen Abstand zur dahinter liegenden Bebauung erreichen. So auch jenes, das der Kläger irgendwann gekauft hat.
Vorgaben des Bebauungsplanes irgendwie ignoriert
Doch irgendwie hat niemand kontrolliert, ob diese Abbrüche auch durchgeführt wurden. Und während beim Nachbargrundstück der Abriss durchgezogen wurde (vermutlich, weil man Platz für die Tiefgarageneinfahrt brauchte), blieb an besagter Stelle das Häuschen stehen – und es wurde dennoch das Mehrfamilienhaus gebaut. Vom selben Bauherrn übrigens, der nun das Häuschen erweitern will.
Abgerissen werden muss das Siedlerhäuschen nun im Nachgang nicht mehr. Es gilt Bestandsschutz. Selbst sanieren dürfte es der Eigentümer – doch die Genehmigung für einen Anbau gibt es von der Stadt Regensburg nicht. Punktum.
Der Wohnungsmangel und das Vermarkten
Der Rechtsanwalt des Bauherrn will das so nicht stehen lassen. Schließlich herrsche Wohnungsmangel. Da müsse man doch froh sein, wenn jemand Geld in die Hand nehme, um so ein Häuschen zu erhalten und zu sanieren. Aber so ohne Anbau, mit nur 80 Quadratmeter, da sei das doch nicht zu vermarkten.
Die Richter am Verwaltungsgericht überzeugt das nicht. Sie lassen durchblicken, dass man der Stadt Regensburg recht geben werde. Daraufhin wird die Klage zurückgezogen, ebenso der strittige Bauantrag. Man will einen neuen einreichen – zunächst für die Sanierung und dann erneut für einen Anbau. „Das Häuschen wird uns noch länger beschäftigen“, prophezeit der Anwalt des Klägers.
Englbert
| #
O mei scho wieder a Streit mit da Stod und am Immohai ?
Daniela
| #
….’Denn eigentlich, so erläutert es der Stadtplaner mit etwas flapsigen Worten, dürfte das Häuschen an der Rosseggerstraße überhaupt nicht mehr stehen, wenn davor so ein großes Mehrfamilienhaus hingebaut werde, wie es dort seit geraumer Zeit steht.’…
Wer hätte denn die Umsetzung des Bebauungsplan, also den Abriss des Siedlerhaus’ kontrollieren müssen?
…’Abgerissen werden muss das Siedlerhäuschen nun im Nachgang nicht mehr. Es gilt Bestandsschutz. Selbst sanieren dürfte es der Eigentümer – doch die Genehmigung für einen Anbau gibt es von der Stadt Regensburg nicht. Punktum.’…
Jetzt dann auch noch Bestandschutz, verstehe einer die Welt?!
Eine ‘Luxussanierung’ erschwert, weil 80 qm auf 2 Etagen nicht möglich? Das ist eindeutig zu klein?!
Was ist eigentlich eine Luxussanierung? Wann beginnt diese?
Ich kenne Menschen, denen würden 80 qm gut sanierte Wohnfläche für Ihre kleine Familie, mit 1 bis 2 Kindern gut reichen und sicher auch einiges wert sein.
Vielleicht sollte der Bauträger einfach einmal umdenken, weniger Luxus, dann geht vielleicht die Rechnung auf.
Denkmalschutz, verstehe ich in diesem Zusammenhang eh nicht. Wenn es in diesem Zusammenhang genügt hat, Teile der ehemaligen Ganghofer Siedlung ab zu reißen, warum dann jetzt so darauf beharren?
Sorry, da wurden bei anderen die “Augen zu gedrückt”. Die durften ‘ Klötzer ‘ anbauen. Was, zumindest aus der Luft betrachtet unsymmetrisch wirkt.
Ich denke, da sollten die Stadt und der Kläger zurück an den runden Tisch. Ansonsten wirkt das doch, wie eine Fehde. Erst wird die Überwachung des Bebauungsplan “verschlafen” und dann misst man mit ungleichem Maß. Die einen dürfen, die anderen nicht. Der Charakter der Ganghofer Siedlung wurde doch durch die Neubauten eh schon durch die’ Verdichtung’ ruiniert.
VS
| #
Der Eigentümer des betreffenden Flurstücks, hat im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Baurecht für eine Reihenhauszeile bekommen. Dafür ist das Baufenster an Stelle des derzeitigen Siedlungshäuschens entfallen. Ist doch ein eindeutiger Fall.
Die Kommune hat die Planungshoheit, der Eigentümer war bei der Erstellung des Bebauungsplans damit einverstanden – oder hat zumindest keine erfolgreiche Einwendung vorbringen können und nun liegt es im Ermessen der Stadt, ob sie eine Änderung des Bebauungsplans zu Gunsten des Eigentümers vollzieht oder nicht.
Dugout
| #
Der Bauherr hat also gebaut, dann entgegen der Vorgaben das Siedlerhaus nicht entfernt, und will jetzt auch noch eine Verdoppelung der Gebäudegröße dieses Siedlerhauses genehmigt bekommen.
Das könnte man auch “Dreistigkeit” nennen
R.G.
| #
Der Redakteurstext war für mich nicht erhellend, danke Dogout, durch Sie habe ich das nun verstanden.
JJ
| #
@Dugout. Gut zusammengefasst. Kommt mir auch so vor als würde hier jemand seinen Hals nicht voll genug bekommen. Ist doch schön, dass das Haus so stehen bleiben darf. Bedarf ist sicher da für ein 80qm2 Haus. Kaltmiete sind dann halt nur geschätzte 1000€ statt die >2000€ die der Bauherr vermutlich gerne hätte.