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Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kein Corona-Sonderstatus für renitenten Lehrer

Weil er sich nicht regelmäßig auf Corona testen lassen will, klagte ein Lehrer vor dem Verwaltungsgericht darauf, von zuhause aus unterrichten zu dürfen. Das Gericht lehnte den Antrag des Mannes, der seit fast zwei Jahren bei den Corona-Protesten unterwegs ist, als unbegründet ab. Das Recht von Kollegen und Schülern auf körperliche Unversehrtheit stehe über seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Jörg Brunschweiger bei einem Auftritt auf dem Haidplatz. Henryk M. Broder filmt mit. Foto: om

Er hat sich „aus medizinischen, weltanschaulichen und politischen Überlegungen heraus gegen eine Impfung entschieden“ und präferiert „eine natürliche Immunisierung durch Ansteckung“. Er hat ein Attest, das ihn von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit. Er lehnt es ab, sich regelmäßig einem Corona-Schnelltest zu unterziehen. Weil er aber dennoch seiner Dienstpflicht nachkommen muss – dem Unterrichten von Schülerinnen und Schülern – klagte ein Kelheimer Lehrer vor dem Verwaltungsgericht Regensburg und forderte ein Recht auf Homeoffice. Das Gericht hat dieses Ansinnen nun zurückgewiesen (Die Entscheidung als PDF).

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„Kritiker der ersten Stunde“

Der Mann ist kein Unbekannter. Jörg Brunschweiger bezeichnet sich selbst als „Kritiker der ersten Stunde“ gegen die Corona-Maßnahmen. Bei der Bundestagswahl trat er als Kandidat der Querdenken-nahen Partei „Die Basis“ an. Spätestens seit Mai 2020 tritt er regelmäßig auf, um unter anderem davor zu warnen, dass Masken „Maulkörbe“ und außerdem „sinnlos“ seien. Brunschweiger organisierte Kundgebungen und Protestveranstaltungen, trat dort auch immer wieder als Redner auf. Im vergangenen Jahr zog er mit dem Publizisten Henryk M. Broder, der die Proteste in Regensburg beobachtete, durch die Stadt.

Zwar gehört Brunschweiger dabei eher zu den gemäßigteren Stimmen, beschreibt sich selbst als Linken und Antifaschisten. Aber auch er bezeichnete das Infektionsschutzgesetz in der Vergangenheit auf Twitter schon als „das neue Ermächtigungsgesetz“. In einem Beschäftigten, der in einem Laden auf die Einhaltung der Maskenpflicht pochte und ihm schließlich Hausverbot erteilte, sah Brunschweiger einen Erfüllungsgehilfen von „Führer“ Markus Söder. „Wieder einer, der keinen Zweifel haben braucht, was er 1933 gemacht hätte.“ Laut eigenen Angaben hat Brunschweiger diese Tweets allerdings schon vor geraumer Zeit gelöscht.

Keine Maske, keine Tests – und deshalb kein Präsenzunterricht?

Auch an dem Gymnasium, wo er als Lehrer arbeitet, kämpft Brunschweiger für seine Überzeugungen. Bereits im vergangenen Jahr hatte er erfolglos dagegen geklagt, dass Schulgelände ohne Maske betreten zu dürfen. Laut eigenen Angaben, die in der Verwaltungsgerichtsentscheidung referiert werden, musste er auch schon von der Polizei aus der Schule geleitet werden, weil er sich weigerte, eine Maske aufzuziehen.

Kurzzeitig wurde Brunschweiger für drei Tage von der Pflicht zum Abhalten von Präsenzunterricht befreit, „mit dem Hintergrund, dass er Ende 2020/Anfang 2021 mehrfach Atteste zur Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgelegt habe, die den Anforderungen der jeweils geltenden Fassung der Infektionsschutzmaßnahmeverordnung nicht gerecht geworden seien und für eine Befreiung nicht ausreichten“, wie es in der Entscheidung heißt. Von zuhause aus stellte er Unterrichtsmaterial zur Verfügung. Brunschweigers Kollegen mussten für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler sorgen, bis dieser ein brauchbares Attest vorlegte.

Unter anderem auf diese Ausnahme berief sich Brunschweiger, als er nun ein dauerhaftes Recht auf Homeoffice forderte, um so die an Schulen geltende 3G-Regel zu umgehen. Die von ihm angeführten Gründe sind ausführlich in der 25-seitigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts ausgeführt.

Forderung: Homeoffice oder Versetzung oder Freistellung bei voller Besoldung

Nach Einführung der 3G-Regelung im vergangenen November remonstrierte Brunschweiger zunächst dagegen. Er strengte eine Klage an, um die Verfassungswidrigkeit des Infektionsschutzgesetzes feststellen zu lassen. Außerdem beantragte er vor Gericht, das Kultusministerium dazu zu verpflichten, ihm eine Möglichkeit der Erfüllung seiner Dienstpflichten zu geben, bei der er ohne Impfung, ohne Genesenennachweis und ohne sich regelmäßig testen zu lassen auskomme. Entweder über das Recht auf Homeoffice oder durch Versetzung auf eine andere Stelle, beispielsweise im Ministerium oder durch Freistellung bei voller Besoldung.

„All diese Möglichkeiten würden das Infektionsgeschehen sogar mehr eindämmen als die Pflicht des Antragstellers, sich aufgrund der Testpflicht mit mehr Menschen vor und in Testzentren zu treffen, als die vielen Wochen davor“, so Brunschweigers Argumentation.

Neuartiger gefährlicher Virus? „Eine Behauptung…“

Seine Weigerung, sich testen zu lassen, begründet er unter anderem damit, dass es keine fundierten Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Schnelltests gebe, mit der Möglichkeit falsch positiver Testergebnisse oder mit möglichen physischen und psychischen Schäden, die die Tests bei ihm auslösen könnten. Auch das Folterverbot zieht der Lehrer in seiner Argumentation heran.

Zudem sei es „eine Behauptung, es würde ein neuartiger Virus eine ungewöhnlich große Gefahr darstellen, das Leben von Personen zu bedrohen“. Er habe einen Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit, also einen Schnelltest, „nicht zu dulden und habe schon aufgrund seiner Menschenwürde als gesund zu gelten, so lange keine eindeutigen Hinweise gegeben seien, dass dem nicht so sei“.

Doch trotz dieser wortreichen Ausführungen wies das Verwaltungsgericht Regensburg Brunschweigers Antrag am Ende als „jedenfalls unbegründet“ ab.

Recht auf körperliche Unversehrtheit wiegt höher

Zwar werde durch die Testpflicht in den Schutzbereich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit eingegriffen. „Der bei den verwendeten Tests in der Regel durchzuführende Abstrich aus dem Mund-, Nasen- oder Rachenraum“ sei aber „nur von kurzer Dauer und niedrigschwelliger Intensität“. Darüber hinaus gehe es nicht nur um den Schutz von Antragssteller Brunschweiger, sondern auch um den seiner Kolleginnen und Schüler. Hinter deren Recht auf körperliche Unversehrtheit trete Brunschweigers Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zurück.

„Auch ist nicht erkennbar, dass er in seinem Recht auf körperliche Unversehrtheit durch einen Test (wenn überhaupt) nicht nur unerheblich beeinträchtigt wäre“, so das Verwaltungsgericht. Außerdem habe Brunschweiger als Beamter „sich mit vollem persönlichen Einsatz“ seinem Beruf zu widmen. Generell sei er als Beamter sei verpflichtet, dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen. „Sie haben hierbei die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und im Rahmen ihrer Dienstpflicht die Gesetze zu befolgen.“ Brunschweiger stehe damit „kein Verweigerungsrecht im Hinblick auf die Erteilung von Präsenzunterricht zu“.

An der Schule soll es nun Gespräche mit Brunschweiger geben und darüber, wie weiter verfahren wird. Gegen den Beschluss ist noch Beschwerde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zulässig. Der Pädagoge, der laut der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in der Vergangenheit auch schon länger „dienstunfähig erkrankt“ war, ließ gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung verlauten, dass ihn dies alles sehr mitnehme, „auch gesundheitlich“.

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Kommentare (54)

  • auch_ein_regensburger

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    „In einem Beschäftigten, der in einem Laden auf die Einhaltung der Maskenpflicht pochte und ihm schließlich Hausverbot erteilte, sah Brunschweiger einen Erfüllungsgehilfen von „Führer“ Markus Söder. „Wieder einer, der keinen Zweifel haben braucht, was er 1933 gemacht hätte.““

    Leider auch einer von denen, wo man sich fragen muss, wie sie jemals wieder auf den Boden der Realität zurückfinden wollen.

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  • SirBsod

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    ,,Der Pädagoge, der laut der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in der Vergangenheit auch schon länger „dienstunfähig erkrankt“ war, ließ gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung verlauten, dass ihn dies alles sehr mitnehme, „auch gesundheitlich“. ”

    So wie das klingt wird das auf dauerhafte Dienstunfähigkeit mit Frühpensionierung hinauslaufen? Vielleicht das eigentliche Ziel, das mit geistigem Dünnpfiff bester Covidioten/Verschwörungstheoretiker-Coleur erreicht werden soll? Traurig dass der Staat manchmal viel zu leichtfertig verbeamtet…

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  • Wilfred

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    Wer ist nochmal Herr Brunschweigers Arbeitgeber? Der Bayerische Staat unter der “Führung” von Markus Söder. Mit einer der Entscheidungsträger der von Herrn Brunschweiger als “Ermächtigunggesetze” beschriebenen Verordnungen.

    Ich bin gespannt, ob er nach dem vorauszusehenden, juristischen Ende seiner Klage dann auch so konsequent ist und seinen Beamtenstatus kündigt. Ob er es noch mit seinem Gewissen vereinbaren kann, dass er für den “Unterdrückerstaat”/ das “Regime”, auf das er seinen Schwur geleistet hat, arbeiten möchte.

    Sollte er weiterhin “dienstunfähig erkrankt” sein und/oder die Vorzüge seiner Unkündbarkeit genießen, dann braucht er ebenfalls keinen Zweifel haben, was ER SELBST 1933 gemacht hätte.

    Da bin ich mal gespannt, ob er wirklich Eier in der Hose hat!

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  • auch_ein_regensburger

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    Was ich auch nicht verstehe: Wenn dieser Mann diesen Staat so hasst, warum dient er ihm dann weiterhin? Oder geht es doch mal wieder nur ums liebe Geld und den bequemen Beamten-Status? Konsequenz ist jedenfalls etwas anderes …

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  • Dieter

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    Die Brunschweigers sind nicht einmal Querdenker, sondern einfach nur Querulanten.
    Solche “Pädagogen” würde ich unseren Nachwuchs definitiv nicht unterrichten lassen, auch aus “medizinischen, weltanschaulichen und politischen Überlegungen.”

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  • Daniela Camin-Heckl

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    Ich habe gerade herzhaft lachen müssen beim Lesen des Artikels, sorry, aber es sprudelte einfach einmal, angesichts der vorgetragenen Argumentation des Herrn Gymnasiallehrer Brunnschweiger, heraus.

    Ich hoffe der gute Mann unterrichtet keine naturwissenschaftlichen Fächer oder gar Geschichte.

    Zum Thema Verbeamtung halte ich mich konsequent zurück bei Herrn Gymnasiallehrer Brunnschweiger, ich würde vermutlich jegliche vornehme Zurückhaltung verlieren.

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  • Mnafred Anderl

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    Als ich noch in die Schule ging, waren Lehrer so etwas wie ein Vorbild für die ihnen anvertrauten jungen Menschen. Aber das ist über 50 Jahre her.

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  • R.G.

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    Versucht da etwa jemand die nun leider freigewordene Gurustelle Spirks für sich zu reklamieren?

    Traurig, dass in den Kreisen der Tod des ihnen nahe geglaubten Menschen sie absolut nichts überdenken lässt.

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  • Privatfrau

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    Kommentar gelöscht. Bitte sachlich.

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  • KW

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    @Mnafred Anderl [sic] 25. Januar 2022 um 17:53
    Der Verwirrte um den es in diesem Artikel geht, ist offensichtlich ein Einzelfall den man nicht verallgemeinern kann.
    Was man aber sagen kann ist, dass sicher kein Schüler heute eine Lehrerschaft, mit dem Grundtenor der vor 50 Jahren üblich war, wieder haben möchte.

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  • Bertl

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    Das Fach Ethik, das Herr Brunschweiger neben naturwissenschaftlichen Fächern unterrichtet, ist wohl nicht die Stärke dieses Mannes. Ich würde meine Kinder seinem Unterricht nicht ausliefern wollen. Die Rationalität, die Naturwissenschaftler auszeichnet, scheint ebenfalls von seiner Ideologie überwuchert zu sein.

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  • joey

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    der Name Brunschweiger steht für “Qualität”. Vielleicht ist es langfristig gut, daß er mit der bekannten Antinatalistin verheiratet ist.

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  • name

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    @Privatfrau:

    dees is scho voi , mit all den Kollateralschäden von dem wahren Wahnsinn, der hier nun bald 2 Jahre durchgezogen wird, und auf den dieser Hr. Brunschweiger leider nur etwas eigenwillig RE-agiert.

    ich sage Hut ab und Danke für die Zivilcourage und natürlich: weiter so.
    genau solche Leute fehlen der Gesellschaft heutzutage und bringen sie letzten Endes voran. unnachgiebige Wadlbeisser, die sich in etwas verrennen und allen Umständen zum trotz dran bleiben. nicht weil sie grad nix besseres zu tun haben oder weil sie einfach Querulanten sind, sondern weil sie einfach nicht anders können. Überzeugungstäter. ein Hoch auf all die Friedls, Spirks, Brunschweigers,.. und wie sie alle heißen. möge ihre Sturheit, ihr Starrsinn, ihr Eigensinn uns ein Ansporn anstatt Quelle des Hohns und Spotts werden.

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  • Naseweis

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    ‚seinen Beamtenstatus kündigt‘ , das geht nicht. Allenfalls um nach
    BayBG Art. 57
    Entlassung auf eigenen Antrag
    (1) 1Beamte und Beamtinnen können jederzeit gegenüber ihren Dienstvorgesetzten ihre Entlassung verlangen. 2Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung noch nicht zugegangen ist, innerhalb zweier Wochen nach Zugang bei dem oder der Dienstvorgesetzten schriftlich zurückgenommen werden, mit Zustimmung der Entlassungsbehörde auch nach Ablauf dieser Frist.
    (2) 1Die Entlassung ist zum beantragten Zeitpunkt auszusprechen. 2Sie kann so lange hinausgeschoben werden, bis die Amtsgeschäfte des Beamten oder der Beamtin ordnungsgemäß erledigt sind, längstens jedoch drei Monate; bei Lehrkräften an öffentlichen Schulen kann sie bis zum Schluss des laufenden Schulhalbjahres hinausgeschoben werden.

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  • E

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    Er argumentiert mit Folterverbot!!? Im VG werden auch Asylverfahren verhandelt. Aber Schnelltests und Foltergefängnisse/Kriege sind für diesen Menschen anscheinend das selbe.

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  • Privatfrau

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    Kommentar gelöscht. Bitte sachlich.

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  • Weichser

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    Alles, was mir zu diesem Herrn einfiele, ist aus zweierlei Gründen nicht publizierbar….

    a) meine gute Erziehung verbietet es
    b) mein juristisches Halbwissen sagt, es könnte justiziabel sein

    …daher nur eines… er tut mir aufrichtig leid !

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  • Aus Zucker

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    @ name 19:56
    Den Jakob Friedl im Kontext der Impfverweigerer und Wissenschaftsleugner zu nennen ist grob falsch. Kommt schon drauf an, worin man sich verbeist…
    Aber mit Fakten hat man ´s bekanntlich ja nicht so.

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  • Daniela Camin-Heckl

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    @Weichser
    25. Januar 2022 um 21:18 | #

    Mir tut er nicht leid. Er hat starke egoistische Persönlichkeitszüge. Er ist noch nicht einmal einmal ein Querulant.

    Er nimmt weder Rücksicht auf seine Lehrerkollegen, noch auf seine Schüler. Er fordert einfach nur. Er will einfach keine Maske tragen, er will keine Tests… Er will Home-Office, oder eine Stelle im Ministerium oder eben eine Freistellung bei voller Besoldung. Er will keinen Präsenzunterricht, wenn es nicht nach seinem Gusto geht.

    Leid tun mir seine Kollegen, die seine Fehlzeiten kompensieren müssen. Leid tun mir seine Schüler, die sich auch während der Pandemie diversen Problemen stellen mussten. Kinder und Jugendliche, die unter der Pandemie stark leiden mussten. Die ihre Sozialkontakte nicht mehr persönlich wahrnehmen durften.

    Ein Lehrer, der sich einfach hinstellt, alles um sich herum zu negieren scheint und einfach für sich nur fordert.

    Das Lehren dient heute doch nicht mehr nur dem vermitteln von Wissen, sondern auch anderen pädagogischen Werten, wie Sozialkompetenz, Teamfähigkeit Erlernen und Einhaltung von Regeln usw.
    Wie will er mit seiner Haltung dies leisten?

    Er wirkt auf mich eher, wie ein trotziges Kind. ‘Nein, Herr Biologielehrer, das was Sie mir über die menschliche Fortpflanzung erzählen kann nicht stimmen, der Religionslehrer hat die unbefleckte Empfängnis von der heiligen Jungfrau Maria berichtet.’

    Dieser Lehrer gehört aus dem Lehramt entlassen und zwar ohne weitere Besoldung. Seine Schüler müssen auch lernen, sich an Regeln zu halten oder es drohen Konsequenzen. Seine Schüler haben ein Recht auf eine gesundheitsförderliche Lernumgebung, ein Recht auf Präsenzunterricht, ein Recht auf körperliche Unversehrtheit.

    Er will ins Ministerium…., ja Spitze. Obwohl sich da durchaus die Frage stellt, ob es im Ministerium nicht ein Plätzchen gibt, wo er durch die Hintertür alleine rein kann, dann ohne Maske ganz für sich allein Akten chronologisch sortieren oder digitalisieren und die Aktenschränke abstauben. Halt, das geht ja auch nicht! Verbeamtung Lehrer.

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  • Mr. T.

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    Aus Zucker +1: ein Affront, einen unbequemen, aber hochgradig engagierten, konstruktiven und hart arbeitenden Politiker wie den Friedl in so einen Zusammenhang zu bringen.

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  • Manfred Anderl

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    @KW
    Ja die Zeiten ändern sich. Bereits als ich studierte, hieß es auf die Frage “´Warum studierst Du auf Lehramt ? Antwort “Wegen A14”..

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  • Weichser

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    Kommentar gelöscht. Bitte sachlich bleiben.

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  • Wilfred

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    @Naseweis: Und ob das geht – oder glauben Sie etwa, man kann zum Verbleib im Staatsdienst gezwungen werden? Die Kündigung heißt halt nur „Antrag auf Kündigung“ ist aber faktisch das Gleiche. Sie muss zwingend vom Dienstherrn genehmigt werden, nach den von Ihnen zitierten Richtlinien. Wären jetzt zum Schulhalbjahr noch knappe vier Wochen oder danach dann spätestens noch drei Monate bis zur Kündigung. Vermute aber, Herr Brunschweiger hat andere Pläne …

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  • Daniela Camin-Heckl

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    @Wilfred
    26. Januar 2022 um 10:07 | #

    Ich denke die Vermutung, was Herr Brunschweiger tut, ist bei uns allen ziemlich die Gleiche… An dieser Stelle schon einmal die besten Genesungswünsche…

    Ich glaube nicht, dass er sich aus seiner “medizinischen, weltanschaulichen und politischen Überzeugung heraus” gg. den Beamtenstatus entscheidet. Da hat vermutlich das geregelte monatliche Einkommen, die spätere Pension einen höheren Stellenwert, als seine zuvor genannte Überzeugung.

    Wie gesagt mir tut es leid für die, die die Konsequenz am Ende tragen müssen. Seinen KollegenInnen, die es kompensieren müssen und für die SchülerInnen, denen eventuell wieder Unterricht ausfällt.

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  • romi

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    ich finde die Aussage, dass wenn er sich gesund fühlt, ihn keiner zwingen kann irgendeinen Test oder Mundschutz vorzuschreiben. Dann aber muss er gehen und sich einen neuen Job suchen, wo er das nicht zu tun braucht – so einfach ist das. Da er aber das nicht macht, hat er Angst um das Geld (was auch verständlich ist). ABER – man kann nicht alles haben…

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  • H. Müller

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    Ich finde die beschrieben Aktivitäten eines Herrn Brunschweiger verantwortungslos und lächerlich.

    Was mich gerade aber mindestens genauso erschreckt, ist der vielsagende Verweis auf „Karthaus“ in den Kommentaren.
    Damit werden die vielen Menschen mit leichteren oder schweren psychischen Beschwerden, die in einer Fachklinik gute Hilfe erhalten, auf dumme Weise diffamiert.
    Diese Menschen haben mit dem rücksichtslosen Lehrer aus Kehlheim nichts zu tun.
    Ich hätte gedacht, diese Zeiten wären vorbei und wundere mich über die hier fehlende Moderation dieser diskriminierenden Kommentare.

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  • Stefan Aigner

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    @H. Müller

    Sie haben recht. Ich habe die Kommentare gelöscht.

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  • romi

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    @Daniela
    Ok, aber dann frage ich mich wirklich, weshalb man so eine Person nicht einfach aus dem Dienst entlassen kann. Es heißt immer blabla – ein Beamter kann nicht entlassen werden, weil er eine hocheitliche Aufgabe im Vertrauensverhältnis zu Staat ausübt. Aber wenn er die Sache schlecht ausübt, sollte man doch so einen entlassen können. Da ist meines Erachtens die Schwachstelle. Ich habe den Englischlehrer meines Sohnes englisch sprechen hören – so ein grauenvolles Denglisch – wäre ich der Chef der Schule, hätte ich diese Persin gefeuert!

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  • Donaunixe

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    In jedem Betrieb gibt es Regeln, an die sich der Arbeitnehmer halten muss, so auch, wenn man als Beamter des Staates “dient”. Wenn einem Herrn Brunschweiger dies nicht in den Kram passt, dann kann er doch gehen! Das Gleiche gilt für seine ebenso renitente Ehefrau. Die jeweiligen Schulleiter könnten erleichtert aufatmen!

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  • Gscheidhaferl

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    Ich weiß nicht, bekommt der Mensch nicht etwas arg viel Aufmerksamkeit? Die prinzipielle Frage, was ein Beamter in der Pandemie darf und was nicht, ist ja interessant. Wie der Dienstgeber darauf reagiert, ist auch spannend. Aber was die irrlichternde Person möglicherweise dazu treibt? Das scheint mir dann doch nicht so furchtbar interessant zu sein. Und auch er selbst ist mir – ehrlich gesagt – herzlich egal.

    Nicht im engeren Sinn zum Artikel passend aber spannender wären aus meiner Sicht so grundsätzliche Fragen wie: Ob der Fall nicht ein gutes Beispiel ist, um an der einen oder anderen Stelle das Beamtenrecht zu reformieren. Oder sich mal ernsthaft darüber zu unterhalten, ab wann sich jemand als Gymnasiallehrer bzw. zum bildnerischen und erzieherischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen disqualifiziert. Ab wann jemand für seine KollegInnen und/oder Vorgesetzten unzumutbar wird.

    Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, wie der Beamtenstatus für Lehrkräfte heute überhaupt noch sinnvoll gerechtfertigt werden kann. Er scheint mir unverhältnismäßig und in vielen Fällen (und damit meine ich jetzt nicht solche Knaller, wie den hier diskutierten) eher Teil des Problems als der Lösung zu sein. Zeitgemäße Schulentwicklung scheitert nicht zuletzt regelmäßig genau daran. An staatlich anerkannten Schulen kommen die Lehrkräfte jedenfalls auch ohne aus. Das einzige Argument, dass mir halbwegs einleuchtet, ist, dass es sonst schwer werden könnte, abgelegenere Schulen mit genügend Personal zu versorgen. Aber ob sich das nicht auch anders lösen ließe?

    So. Und jetzt muss ich wahrscheinlich in Deckung gehen, ob meiner lästerlichen Einlassungen, die von den Studienrät*Innen sicherlich nicht ‘ungestraft’ bleiben werden…

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  • peter

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    @ h. müller und stefan aigner

    “Damit werden die vielen Menschen mit leichteren oder schweren psychischen Beschwerden, die in einer Fachklinik gute Hilfe erhalten, auf dumme Weise diffamiert.”

    da möchte ich heftige gegenrede erheben-
    eben jene fachlich qualifizeirte hilfe ist genau das, was der herr B. dringend benötigt.
    ausgerechnet ein mensch der vom staat dafür bezahlt wird, mathe/physik UND ethik ZU LEHREN, und den beamteneid geschworen hat, legt ein verhalten an den tag, welches mensch nur als rein opportunistisch bezeichnen kann.

    soll jetzt jeder polizist der zum schutz einer demonstration deren ziele er für falsch hält auch auf die möglichkeit zum homeoffice klagen?

    herr B braucht eben jene qualifizierte hilfe der BKH-mitabeiter/innen, welche sicher genauer erklären können, wie das mit bei ihnen im job mit dem homeoffice, geimpftsein und der bezahlung so ist

    ich selbst habe zuletzt vor drei tagen in einem privaten gespräch gesagt:
    “wenn diese coronascheisse bis april nicht wieder soweit erledigt ist, das ich wieder normal leben kann, (gemeint war kein impfpass nötig für soziales leben, einkaufen, kino, konzerte etc) dann hock ich mich nach karthaus”
    -das meine ich nach wie vor ernst

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  • Daniela Camin-Heckl

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    @ Peter
    26. Januar 2022 um 17:38

    Ich kann vollkommen nachvollziehen, wie Sie sich fühlen. Ich denke, wir alle sind erschöpft wegen der letzten 2 Jahren Corona. Ich hoffe sehr, dass das Frühjahr und der Sommer wieder etwas Entlastung und eine gewisse Normalität bringt.

    Wenn man dann bedenkt, wir sind rational denkende Hocherwachsene. Wie schwer muss es Kindern und Jugendlichen die letzten 2 Jahre angegangen sein. Und trotzdem haben diese Kinder und Jugendliche sich in der großen Masse eingefügt und sich solidarisch gezeigt. Haben strengste Vorschriften und Regeln eingehalten. Haben Anstrengungen unternommen, viel im Alleingang zu Hause den Unterrichtsstoff zu erlernen.

    Und wie schwer erträglich ist es dann solch Meinung eines Lehrers zu hören!

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  • R.G.

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    Herrn Brunschweigers Idee, seine Schüler vom Home Office aus zu unterrichten, finde ich ziemlich normal. Wünschen darf sich jeder Unterrichtende etwas, ob es ihm gewährt wird, ist eine andere Sache. Wir bräuchten ohnehin für ausgebrannte Lehrer mittleren Alters bessere Quereinstiegsmöglichkeiten in Berufe, wo Ihnen ihre Qualifikation angerechnet wird. Sollte für ihn eine Lösung gefunden werden, die weiteren Aussteigern offenstehen wird, – nicht wegen seiner Haltung zu Coronamaßnahmen, sondern aufgrund womöglich eines Burnouts oder sonstwas – warum nicht?

    Mit der Konfrontation wird auf jeden Fall ein neues Kapitel für seine eigene Entwicklung aufgeschlagen.
    Seinem Ansinnen kann man sachlich widersprechen, dennoch hat er das Recht und wir die Pflicht, wenn er sich in die bisherigen Bedingungen nicht mehr einpassen kann, von uns Anderen wie ein an anderem Platz wertvoll sein könnender Mensch behandelt zu wer
    den.

    Dass seine Frau und er begründeten, keine Kinder in diese Welt setzen zu können und wie sie das begründeten, fand ich ausgesprochen erfrischend, ein solches Gegengewicht war längst fällig, zumal die jungen Eltern rund um uns mit irrwitzigen Perfektions-Forderungen gequält werden, bis sie wie Helikopter rumrotieren. Man müsse Kinder heute jahrelang stillen, war nur eine davon.

    In einer Sache träte ich Herrn Brunschweiger klar entgegen, wenn er eine Guru Position einnähme.

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  • Daniela Camin-Heckl

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    @romi

    Die nötigen Konsequenzen muss der Dienstherr prüfen und ziehen. Ich denke auch, dass da schon der eine oder andere im Auftrag des Dienstherrn die möglichen Schritte prüft.

    Es gibt durchaus auch Stellen, wo im und vom Home Office aus unterrichtet wird. Ich denke da an die deutschen Inseln. Aber ich fürchte, da kann Bayern Herrn B. nicht einfach hin delegieren.

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  • Anonym

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    Kommentar gelöscht. Bitte sachlich.

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  • Sven

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    Top, wieso kein Recht auf Homeoffice? Ist doch super. Er hat auch ein recht auf seine Meinung und auch ein recht es zu erstreiten ohne das man dafür (was für Ansichten man auch immer hat) durch den Dreck gezogen wird. Die Entscheidung trifft dann ein Gericht. Willkommen in Deutschland.

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  • Gesunde

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    Wenn ich das richtig verstanden habe,er will in der Schule unterrichten. Aber ohne Maske und ohne Tests und das darf er nicht.
    Falscher Ort und falsche Zeit.
    In manchen Bundesländern und in vielen Ländern gab es bzw. gibt’s weder Masken eine noch Tests.

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  • Sven

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    Die Meinungen hier und die die akzeptiert werden, gehen nur in eine Richtung. Wenn das bei der Berichterstattung auch wäre, wäre das Geschrei nach Meinungs- und Pressefreiheit groß. :D

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  • Daniela Camin-Heckl

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    @ Sven

    Könnte es daran liegen, dass Herr B. verbeamtet und Lehrer ist? Da können die Meinungen zwar verschieden sein, aber prinzipiell gilt, der Dienstherr gibt Regeln vor, der Beamte muss diese befolgen. Und als Beamter muss Herr B. sich nun einmal an bestehendes Gesetz und Ordnung halten.

    Dienstherr ist also der Freistaat, dessen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen Herr B. aber nun nicht einhalten möchte. Den Rechtsweg hat Herr B. schon eingeschlagen. Das Verwaltungsgericht hat auch schon entschieden. Weiteres bleibt ab zu warten.

    Und Schüler werden nun einmal in Schulen unterrichtet, haben ein Recht in der Schule Unterricht zu erhalten. Präsenzunterricht. Präsenzunterricht vom Home Office aus?

    Nehmen wir einmal an, ein Bäcker fordert von seinem Arbeitgeber, er wolle Home-Office, einen Job in der Verwaltung oder eben eine bezahlte Freistellung, weil er kein Gesundheitszeugnis vorlegen wolle, oder vorgeschriebene Schutzkleidung nicht tragen will. Was glauben Sie, was das Arbeitsgericht dem Bäcker sagen würde?

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  • Mr. T.

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    Ja mei, Sven, wenn die Meinungen alle in eine Richtung gehen, gibt es zwei mögliche Gründe: die Meinung ist nicht so verkehrt – oder das gewünschte Ergebnis einer großen Weltverschwörung. Jetzt kann sich jede*r eine Meinung bilden, welcher der Gründe für sie/ihn wohl in Frage kommt.
    Ist wie mit der Schwerktraft, die geht nach der Meinung der überwiegenden Zahl der Expert*innen auch nur in eine Richtung. Oder mit der Wirksamkeit von Impfungen oder … oder … oder …

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  • Daniela Camin-Heckl

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    @R.G.
    26. Januar 2022 um 18:41

    Einmal unabhängig von Herrn B.

    Wäre es nicht besser Lehrer vor dem Burn Out zu schützen, als zu erwarten, dass diese in Berufe als Quereinsteiger abwandern?

    Diese Frage wird sich schon über Jahre hinweg im Gesundheitswesen bzgl. Pflegekräften gestellt. Leider im Gesundheitswesen nur mit mässigen Erfolg. Diese Menschen wandern auch regelmäßig ab aus dem Beruf. Da ist es auch so, dass dieser Job nicht vom Home Office aus gemacht werden kann. Hoher Grad an Flexibilität vor allem bei ständig wechselnden Dienstzeiten gefragt, Bezahlung naja, wenig gesellschaftliche Anerkennung für das, was da geleistet wird. Das haben Politiker auch erst durch Corona entdeckt? Die Misere ist jetzt deutlich spürbar.

    Also was tun? In diesen Dingen bedarf es doch grundsätzlich dem Überdenken der bisherigen Strategie, oder?

    Wir haben doch prinzipiell das Recht, dass unsere Gesundheit am Arbeitsplatz geschützt wird, oder?

    Wir lösen doch diese Problematik nicht mit der Möglichkeit, dass Menschen aus ihrem erlernten Beruf aussteigen können!

    Zum anderen, wir lösen auch keine Probleme indem wir vorschlagen, die Menschheit solle das Fortpflanzen unterlassen. Dies ist wenn überhaupt nur eine philosophische Debatte.
    Auch hier muss doch gefragt werden, wer impliziert den vermeintlichen gesellschaftlichen Leistungsdruck, so dass Eltern, wie Helicopter um ihre Kinder rum schwirren?

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  • Gonzo

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    @ Sven:
    Die Meinungen hier sind halt nunmal Meinungen. Ob sie ihnen gefallen oder nicht. Und akzeptiert wird von der Redaktion alles mögliche, solange es der Netiquette entspricht.
    Ach ja ins Auge der Öffentlichkeit hat sich der renitente Lehrer schon selbst gedrängt.

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  • Samy Ateia

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    Was kann man aus der Krise lernen? Zu “jeder Zehnte is a Depp” (siehe Anteil AFD Wähler) kommt “Auf jeden Fünften kann man sich in einer Krise nicht verlassen” hinzu.

    Während die 80 % müde an den Ruderbänken schuften und das Boot trotz Wellen auf Kurs halten, meinen einige Krawall machen zu müssen, weil sie mit dem Kurs nicht zufrieden sind. Hoffen wir, dass der Sturm bald vorüber ist und uns dann wieder getrost egal sein kann, was die da brüllen. Rudern macht müde, da bleibt zum Aufregen nicht mehr viel übrig.

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  • R.G.

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    @Daniela Camin-Heckl

    Aktuell geht es um einen Lehrer, der anscheinend unter anderem durch Krankheit , danach situationsbedingt wegen Corona und seiner Position dazu, den Unterricht in der Klasse nicht mehr leisten kann und möchte.
    Die Wegentwicklung vom Durchschnitt scheint so weit vollzogen, dass Präventionsmaßnahmen für ihn zu spät kämen.
    Es müsste ohnehin zur Verbesserung der Situation aller Lehrenden, einen geregelten Umstieg in andere Berufsbilder geben, der Bedarf ist jedenfalls gegeben.

    Sie haben aber vollkommen recht; Schule muss menschlicher werden für Lehrer und Schüler.

    Was Blaustrümpfe im Biedermeier, oder Betty Friedan mit ihrem Buch Der Weiblichkeitswahn in den Sechzigern, für Frauen reklamierten, das Recht sich fortzupflanzen oder nicht, traditionelle Rollen zu übernehmen oder zu verweigern, löst im mittelalterlich katholischen Regensburg immer noch Verwunderung und Empörung hervor.
    Es ist nichts Aufregendes geschehen. Ein Ehepaar Brunschweiger zeigt vielleicht missionarische Verantwortungsgefühle, beider Argumentation ist individuell, Henryk M. Broder erhält durch die Leute endlich wieder Aufmerksamkeit, und Herr Spirk hat, als er Menschen wie B. im großen Gefolge wusste, so viele Hugs wie im ganzen Leben noch nicht erhalten.
    Nun ist er tot.

    Herr Brunschweiger träumt öffentlich, nicht von Free Hugs, sondern von einem neuen Arbeitsplatz, der zufällig nebenbei FREE von Hugs wäre.
    Gebt ihm die Chance für einen Umstieg, das Land braucht keine weiteren Märtyrer.

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  • auch_ein_regensburger

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    Interessant finde ich auch, dasss der Herr Lehrer keinerlei publizistische Unterstützung durch die üblichen Verdächtigen hier im Forum genießt. Ob es damit zu tun hat, dass er als einer von ganz wenigen öffentlich gegen den Einfluss Rechtsextremer auf die Corona-Proteste Stellung bezieht?

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  • Daniela Camin-Heckl

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    @ R.G.

    Es ist wünschenswert, dass es Herrn B. gesundheitlich bald wieder besser geht.

    Dann können wir mit oder auch für ihn hoffen, dass die Gespräche mit Schulleitung usw. Früchte tragen, man gemeinsame tragbare Lösungen finden kann.

    Es bleibt ja auch die Hoffnung, wenn auch nur ein kleiner Funken derzeit, dass die Coronalage mit Omikron BA 1 und Omikron BA 2 bald endemisch werden könnte. Zu wünschen wäre es uns allen.

    Corona hat viele Einsichten in diverse gesellschaftliche Problemstellungen gewährt und diese offen gelegt. Sei es nun im Schulwesen, im Gesundheitswesen, Digitalisierung usw. selbst Erkenntnisse zum Klimaschutz waren lesbar.

    Wenn wir als Gesellschaft in der Lage sind, diese Erkenntnisse als Wertschöpfung mit zu nehmen und dann konstruktives Denken und daraus Handeln ableiten können, um bestehende, offenbarte Probleme zu lösen, dann können wir Krise als Chance nutzen, zu ändern, was geändert werden sollte.

    Ca. 120 000 Tote im Zusammenhang oder mit Corona sind in Deutschland zu beklagen. Es ist vollkommen unerheblich, ob diese nun geimpft oder ungeimpft, Coronaleugner oder nicht…. Es gab immer nahe stehende Personen, die um sie trauern.

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  • Hthik

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    @Daniela Camin-Heckl 27. Januar 2022 um 05:34

    “Und Schüler werden nun einmal in Schulen unterrichtet, …”

    Das ist eine politische Entscheidung.

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  • Daniela Camin-Heckl

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    @ Hthik
    27. Januar 2022 um 15:44 | #

    Dem ist nichts hinzuzufügen und das ist korrekt. Und es war vor Corona genau so.

    Wollten Sie dies ändern? Oder warum stellen Sie dies so fest?

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  • Samson

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    Allein dass eine einzelne Person das Verwaltungsgericht mit solch unsinnigen Klagen ohne Konsequenzen überschütten kann, ist unglaublich.
    Die armen Schüler sind diesem Lehrer hilflos ausgeliefert.

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  • WoodyWoodPecker

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    Kommentar gelöscht. Bitte keine Pathologisierungen.

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  • Luck

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    Ein naturwissenschaftlich ausgebildeter Mensch mit staatsbürgerlichen Grundkenntnissen bringt es also fertig, sich mit eindeutig abstrusen Argumenten ‘eklatante Dienstfaulheit’ organisiert bekommen zu wollen.

    Wenn ihm seine Arbeit keinen Spaß mehr macht, dann hätte er in der sogenannten freien Wirtschaft genügend Möglichkeiten, auf einem anderen Betätigungsfeld seine Persönlichkeit frei zu entfalten.
    An der formalen Qualifikation scheint dies Jedenfalls nicht zu scheitern.
    Als ein erklärter Befürworter eines gewissen Konsum-Levels in Verbindung mit voraussichtlich nicht zu befürchtenden finanziellen Belastungen aus individueller Nachkommenschaft kann auch kein besonders großer künftiger Einkommenszwang abgeleitet werden.

    Insofern erscheint es mir schleierhaft, derartige Forderungen zu erheben. Was ethisch einwandfrei ist, kann man bei den Amtsträgern der kommunistischen Partei in Kärnten lernen. Aber so links will man dann doch nicht sein, sondern dann schon eher salon-emanzipatorisch.

    Eigentlich sollte das ganze reichen, um eine Kündigung aus dem Beamtendienst wegen grober Dienstpflichtverletzung zu veranlassen. Bei Emily reichten ein paar Kassenbons, um zumindest vorübergehend wirkliche Existenzkrisen auszulösen.
    Wenn das die Gleichheit vor dem Gesetz ist, kann man sich jede juristische Definition und Deklinationen ersparen.

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  • powidltaschkerl

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    Freistellung bei voller Besoldung? Ein Traum vieler Lehrer*innen! Wie wäre es mit einer attestierten unüberwindlichen Abneigung gegen Schüler*innen? Viele hier denken zu Recht an die armen Schüler*innen, die diesem Lehrer ausgeliefert sind. Aber auch die betreffende Schulleitung und die vielen Kolleg*innen, die die Unterrichtsstunden vertreten müssen, sind zu bedauern. Möchte nicht in ihrer Haut stecken. Habe selbst Erfahrungen mit einem Kollegen-Ehepaar, das versucht hat,
    sich ständig in Szene zu setzen und andere zu manipulieren.

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  • Mr. T.

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    powidltaschkerl, so was muss nicht unbedint nur ein Traum sein. Im Landtag haben wir einen sitzen, der es geschafft hat, mit 27 Jahren aus dem Polizeidienst in den Ruhestand versetzt zu werden. Aus gesundheitlichen Gründen, verursacht durch den Umgang mit Geflüchteten. Dagegen ist der Gegenstand des vorliegenden Artikels auch nicht schlimmer.

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  • Tom Teacher

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    Kommentar gelöscht. Bitte nicht persönlich werden.

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