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Pfarrerin vor Gericht

Kardinalfehler einer Päpstin in spe

Sie will mehrfach für den Friedensnobelpreis nominiert gewesen und von Papst Benedikt XVI. zur Kardinälin ernannt worden sein – mit Aussicht auf das Papst-Amt. Seit Dienstag muss sich eine Pfarrerin aber wegen eher unchristlicher und wenig friedfertiger Delikte vor Gericht verantworten – ihr könnte eine Unterbringung in der Psychiatrie drohen.

Kardinälin, Aspirantin auf den Friedensnobelpreis, Verwandete von Papst Benedikt XVI.: So sieht sich Elke G. (mit ihrem Verteidiger Michael Frank). Foto: as

Vielen Busfahrerinnen und Busfahrern in Regensburg ist sie bekannt. Auch bei der Regensburger Polizei kennt man ihren Namen. Und ihr früherer Nachbar sowie die Inhaberin eines DHL-Shops haben ebenfalls nachhaltige Erinnerungen an Elke G. Folgt man den Schilderungen, welche die 59-Jährige auf ihrem Blog, via Twitter und seit Dienstag auch vor dem Landgericht Regensburg verbreitet, dann ist das nur recht und billig.

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Wegen ihrer „herausragenden Verdienste“ um die christliche Ökumene will sie nämlich seit 2011 mehrfach in die engere Wahl für den Friedensnobelpreis gekommen sein. „Barack Obama, Nelson Mandela – über diese Ebene reden wir hier“, lässt sie wissen. Doch damit nicht genug.

Von Papst Benedikt zur Kardinälin ernannt

Sie will zudem mit dem verstorbenen Papst Benedikt XVI. verwandt sein (über einen angeheirateten angeblich existierenden Sohn von Georg Ratzinger), dem sie kürzlich in Rom die letzte Ehre erwiesen hat. Und da ist noch mehr.

Am 20. November 2010 habe Benedikt sie gar zur „Cardinale in pectore“ ernannt, zur heimlichen Kardinälin. Und in dieser Eigenschaft habe sie beim Konklave im März 2013, der Papst-Neuwahl anlässlich des „Putsches“ gegen Benedikt, sogar vier Stimmen erhalten. Ein Umstand, zu dem sie einiges im Internet veröffentlicht hat und angesichts dessen nicht nur die Geschichte des Pontikfikats des verstorbenen Papstes emeritus neu geschrieben werden müsste.

Ohrfeige, Spuckattacke, Schlag in die Hoden…

Weniger geschichtsträchtig und alles andere als christlich oder gar friedlich sind hingegen die Gründe, deretwegen sich die „Journalistin und Pfarrerin ohne Dienstauftrag“ seit diesem Dienstag vor der siebten Straf- und Wirtschaftskammer verantworten muss.

Denn während sich Elke G. auf ihrem Blog und auch bei ihrem Besuch in Rom gerne im Kardinalsrot zeigt, scheint sie in der Vergangenheit des öfteren einfach nur rot gesehen zu haben. Es geht um Vorwürfe der Körperverletzung, der gefährlichen Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Verleumdung.

Der Inhaberin eines DHL-Shops soll die Pfarrerin eine Ohrfeige gegeben, einer Busfahrerin ins Gesicht gespuckt und ihrem Nachbarn mit dem Gehstock einen Schlag in die Hoden verpasst haben. Den Hund ihres Nachbarn soll sie vergiftet haben. Außerdem habe sie diesen mit dem falschen Vorwurf von Sexualstraftaten überzogen und dessen Lebensgefährtin als „Hure“ bezeichnet, heißt es in der Anklage.

Unterbringung in der Psychiatrie wird geprüft

Bereits im vergangenen Jahr sollte der Fall vor dem Amtsgericht Regensburg verhandelt werden. Doch von dort wurde das Verfahren an das Landgericht verwiesen, „da eine Unterbringung der Angeklagten im psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB zu prüfen ist“. Und so verfolgt neben den Richtern und Schöffen unter Vorsitz von Gerald Siegl auch ein psychiatrischer Gutachter den auf vier Verhandlungstage angesetzten Prozess.

Einräumen will die Angeklagte, die sich gegen den Rat ihres Verteidigers Michael Frank ausführlich äußert, keinen der Vorwürfe. Im Gegenteil. Die Verantwortung sieht Elke G., die ihre Sicht der Dinge weitschweifig, aber durchaus strukturiert, wenn auch nicht immer glaubwürdig vorträgt, durchweg bei den anderen.

Schuld sind immer die anderen

Eine Körperverletzung habe sie zu keinem Zeitpunkt begangen, erzählt sie. Und sie wisse, was eine Körperverletzung sei. 20 Mal sei sie schon von einer solchen betroffen gewesen, acht Mal sei sie dabei gegen den Kopf geschlagen worden. „Ich weiß also, wovon ich rede.“

Die Inhaberin des DHL-Shops habe sie nie ins Gesicht geschlagen. Die Busfahrerin habe sie verfolgt. Sie habe sich dadurch bedroht gefühlt. Deshalb habe sie in deren Richtung gespuckt, um für Ekel zu sorgen und dadurch Abstand herzustellen. Sie habe aber nicht getroffen – das sei ja bei der Entfernung von einer Armlänge, das wisse doch jeder, gar nicht möglich.

Und die Geschichte mit dem Nachbarn, der ja nach ihrem Kenntnisstand ein Zuhälter sei, sei einfach frei erfunden. Dieser habe auch keine Frau, da müsse das Gericht mal besser nachforschen. Das sei eine als solche registrierte „Hure“. Überhaupt könne man mit ihrem Gehstock gar nicht zuschlagen. Und der Hund „stand mir zu keinem Zeitpunkt persönlich gegenüber“.

Polizist bezeichnet Angeklagte als „psychisch auffällig“

Erste Zeugen, die am Dienstag vernommen werden, zeichnen ein etwas anderes Bild. Im DHL-Shop habe Elke G. „wild drauf los geschimpft“ und sich nicht beruhigen wollen. Sie habe der Ladeninhaberin unterstellt, das Paket heimlich geöffnet zu haben, sich über die Unordnung mokiert und gedroht, mit ihrem Gehstock auf die Eier im dortigen Bio-Laden zu schlagen.

Als die Ladeninhaberin die Polizei rufen wollte, habe Elke G. dann unvermittelt zugeschlagen. „Ich hatte schon einen bewaffneten Raubüberfall und Einbrüche. Aber so etwas habe ich noch nicht erlebt“, so die Betroffene.

Ein Polizeibeamter schildert dem Gericht, dass Elke G. auf dem Revier bekannt sei. Er beschreibt diese als „psychisch auffällig“. Sie schreibe oft Anzeigen, die wenig glaubwürdig seien. Es habe auch mehrfach Einsätze wegen Nachbarschaftsstreitigkeiten gegeben.

Von sechs Polizisten im Vatikan vergewaltigt?

Ein anderer Polizist berichtet von einem Telefonat mit Elke G. Sie habe haltlos geredet, sich nicht bremsen lassen und ihm sei nicht klar geworden, was ihr eigentliches Anliegen gewesen sei. Unter anderem habe sie vom Friedensnobelpreis geredet, von einer Verschwörung, deretwegen sie diesen nicht bekommen habe, und von einer künftigen Päpstin.

Außerdem habe sie erzählt, von mehreren Polizisten im Vatikan vergewaltigt worden zu sein. Elke G. hakt nach. „Wollen sie sagen, dass die Vergewaltigung erfunden ist?“ Ob sie seine Meinung wissen wolle, fragt der Polizist. „Ja“, sagt Elke G. „Ja“, erwidert der Zeuge trocken.

Beschimpft, rumgeschlagen – und dann gespuckt

Auch die Busfahrerin, der die Pfarrerin ins Gesicht gespuckt haben soll, berichtet, dass Elke G. dafür bekannt sei „immer wieder Theater im Bus zu machen, auch bei Kollegen“. Es werde geschimpft und im Bus mit dem Stock „rumgedroschen“.

An jenem Tag, im Juni 2020, habe Elke G. ihr vorgeworfen, sie in der Tür „eingezwickt“ zu haben. Dann habe sie während der gesamten Fahrt vom Bismarckplatz zur Boessnerstraße rumgeschimpft und schließlich nach dem Aussteigen mehrfach mit ihrem Gehstock gegen den Bus geschlagen.

„Da bin ich ausgestiegen und habe ihr gesagt, dass ich Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten muss.“ Darauf habe Elke G. ihren Mundschutz abgenommen und ihr unvermittelt ins Gesicht gespuckt.

Die 59-Jährige habe nach diesem Vorfall „Hausverbot“ in den Bussen des Stadtwerks erhalten. Und mehrfach habe von Kollegen die Polizei geholt werden müssen, weil sie sich nicht daran gehalten habe, erzählt die Zeugin. Sie habe das einmal über Funk mitbekommen. Da sei Elke G. so laut gewesen, dass man ihr Geschrei im Hintergrund noch deutlich gehört habe.

Fortsetzung am 1. Februar

Für die selbsternannte Kardinälin, Päpstin in spe, Friedensnobelpreis-Aspirantin und angebliche Verwandte von Benedikt XVI. sind die konkreten Vorwürfe aber wohl das geringere Übel. Immer wieder fragt die Kammer nach auffälligem oder ungewöhnlichem Verhalten, um die Frage nach einer möglichen Unterbringung in der Psychiatrie zu klären.

Insofern wird vor allem das Gutachten des Sachverständigen von Bedeutung sein, mit dessen vorläufiger Einschätzung Elke G., das hat sie bereits durchblicken lassen, alles andere als einverstanden ist. Der Prozess wird Anfang Februar fortgesetzt.

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Kommentare (31)

  • Einbildung

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    Bei diesem Artikel stellt sich mir schon die Frage wo triftet rd hin. Die erforderlichen 4 Buchstaben sind in regensburg-digital ja schon enthalten.

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  • Ernst

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    Diese Frau scheint psychische Probleme zu haben. Auch wenn die Verhandlung öffentlich war, muss man dies so breittreten, so süffisant (“Kardinalfehler einer Päpstin in spe”) Hirngespinste abarbeiten, inkl. Bild? Finde ich unnötig bzw. unwürdig.

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  • Daniela

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    Ich bin auch peinlich berührt angesichts der Berichterstattung. Alles was die Dame von sich gibt, mag in ihrer Welt real sein. Dass ihre Welt mit unserem Wissen nicht deckungsgleich ist, bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung.
    Nach dem hier Geschilderten bin ich aber der Überzeugung, dass die mediale Verwertung nicht erfolgen sollte. Wir haben kein Recht uns auf diese Weise über Menschen mit mutmaßlichen psychischen Belastungen ein Urteil bilden zu wollen.
    Es mag vielleicht den Geschädigten im ersten Moment Genugtuung bereiten, dass ihre Probleme mit der Dame juristische Folgen haben und dies publiziert wird, aber wollte man das wirklich? Mag man wirklich das krankhaft wirkende Geschehen um eine Person öffentlich breit zu treten.
    Wir alle sind Menschen und wir alle sind gefährdet, irgendwann einmal kann auch unser Hirn anders ticken. Wollte einer von uns dann darüber öffentlich Bericht erstattet haben?
    Respekt vor Menschen bedeutet auch, diese im Krankheitsfall zu schützen.

    Bitte liebes rd-team nehmt diesen Beitrag von der Seite.

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  • Luchs

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    Wunderliche Dinge von sich geben, an höhere Mächte und Verschwörungen glauben, Körperverletzung und Verleumdung – dafür soll sie in die Psychiatrie? Ungerecht! Normalerweise macht man damit Karriere in Rom.

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  • Nemo Udeis

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    RD begibt sich mit diesem Beitrag auf ein ziemlich niedriges Niveau und nähert sich der Mittelbayerischen an (deren Beitrag dazu ich ebenfalls nicht gut finde).
    Offenbar passiert zu wenig, über das man schreiben könnte; jetzt muss halt Gerichtsberichterstattung sein.

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  • Gscheidhaferl

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    @Daniela et al.
    Ich sehe schon ein gewisses öffentliches Interesse, da die Dame sich ja in aller Öffentlichkeit derart daneben benommen hat. Mich interessiert dabei die Auffassung des Gerichts, inwiefern dieses Verhalten zu tolerieren ist. Ich verstehe aber auch Ihr Unwohlsein bei der Sache. Der Artikel ist eigentlich gut und stimmungsvoll geschrieben. Aber eben weniger in Manier einer Nachricht, sondern eben im Stile eines süffisanten Portraits. Einerseits geht es dabei inhaltlich nicht über die misslungenen Selbstdarstellungen der Dame hinaus, zerrt die Person (die letztlich keine Person der zeitgeschichte oder des öffentlichen Lebens ist) aber in das Licht einer viel größeren Öffentlichkeit. Das kann als Bloßstellung missverstanden werden. Schwierig.

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  • Sir Sonderling

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    Die Dame sucht ja offenbar die Öffentlichkeit (Blog, Twitter) – daher finde ich es (ohne mir ein Urteil oder gar eine Ferndiagnose über die Delinquentin anzumaßen) völlig OK , wenn RD auch mal über so einen eher kuriosen Fall berichtet.
    Ob ich mich an Wolbergs neuesten Episoden ergötze und emsig kommentierend zur moralischen Instanz aufschwinge oder durch diesen Artikel unterhalten lasse, bleibt sich in meinen Augen eh gleich.

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  • Radler33

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    Ich habe den Eindruck, RD will hier etwas sagen, ohne es zu sagen. So für sich hat die Sache doch keinen Nachrichtenwert?

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  • Gscheidhaferl

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    @Sir Sonderling
    Ich denke, es macht durchaus einen Unterschied, ob ich über die Verfehlungen eines Oberbürgermeisters im öffentlich bezahlten Amt berichte oder über die psychischen Unzulänglichkeiten einer einfachen Privatperson.

    @Radler33
    Wenn ich ihr mehr oder minder regelmäßig im Bus begegnet wäre, würde es mich schon interessieren, was aus ihr geworden ist/wird. Aber ob das schon die Bericherstattung rechtfertigt?

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  • Native

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    “Die Erde ist eine Scheibe.“
    Nun gut, man kann es glauben (geschützt durch Meinungsfreiheit), muss man aber nicht. Es ist schon erstaunlich mit welchen abartigen individuellen Persönlichkeitsstörungen und Phänomenen sich die Exekutive und Judikative beschäftigt werden. Man könnte glauben, sie hätten sonst nichts zu tun. Wenn aber derartige Auswüchse, die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören und gefährden, ist das durchaus berichtenswert. Um den galoppierenden Irrsinn in der Öffentlichkeit, aufzuzeigen. Persönlichkeitsrechte in Ehren, man wird von Verwirrten und Verschwörungstheoretikern in den digitalen Medien nicht müde, ihren verwirrenden Rotz zu verbreiten. Ich hoffe auf verantwortliche Vorgehensweise der zuständigen staatlichen Organe. Wie gesagt, der liebe Gott hat einen großen Tiergarten!

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  • Mr. B.

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    Zu Native
    11. Januar 2023 um 14:07 | #
    “Um den galoppierenden Irrsinn in der Öffentlichkeit, aufzuzeigen.”
    “Wie gesagt, der liebe Gott hat einen großen Tiergarten!”

    Man hätte es nicht besser formulieren können!

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  • Daniela

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    Ich möchte es einmal anders formulieren.

    Angenommen, man habe eine nahestehende Person. Diese begibt sich abendlich im Adamskostüm auf die Straße und verkündet laut, sie habe Erscheinungen, eine höhere Macht stehe zu ihr, sie sei eine Auserwählte…., sie sei ein geheimer Abkömmling irgendeines Königshauses…. Nachbarn wollen sie ins Haus zurück führen, aber die Person wehrt sich, erst mit Worten, dann mit spucken, sogar mit Händen und Füßen…. Sie rufen die Polizei, diese können die Person auch nicht bändigen, sie wird beleidigend, schmeißt Steine…. Am Ende kommt der SPDI und sammelt sie unter starker Gegenwehr ein. In der Klinik weigert sie jede Exploration, eine psychiatrische Einschätzung dadurch schwierig bis unmöglich.

    Später dann die juristische Aufarbeitung der Angelegenheit in öffentlicher Sitzung. Ein Gutachter anwesend, um dann eventuell später eine Einschätzung abgeben zu können.

    Die Presse schmückt detailreich in ihren Artikeln das Szenario im Gerichtssaal aus. Möchte irgendjemand, dass das so, in dieser Form über ihre nahestehende Person berichtet wird? Das dies in öffentlicher Verhandlung durchgeführt wird?

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  • Burgweintinger

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    Also zuerst einmal, ist noch gar nicht klar, ob diese Dame psychisch krank ist (oder habe ich etwas überlesen?). Insofern ist es von allen Kommentatoren sehr hochmütig, bereits von einer psychisch kranken Person zu sprechen.
    Verschwörungstheorien hin und Einbildungen, etc. her, spucken geht gar nicht, und wer dieser Dame schon begegnet ist, wenn sie “überfällig” wird, holt natürlich sofort die Polizei. Wäre so klar, dass diese Dame psychisch krank ist, dann könnte sie sich nicht mehr so im freien Raum bewegen und Leute anspucken…, ist ja keine einmaliges Vorkommen….

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  • Native

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    “Jeder spinnt auf seine Weise – der eine laut, der andere leise …”
    (Joachim Ringelnatz)

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  • R.G.

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    Trash Sendung im Schreibformat. Man könnte jeden Tag irgendeine möglicherweise sich nicht im Zaum habende Frau öffentlich darstellen.
    Vom geistigen Inhalt her scheint sie zu lange in einer Esoterikmesse geparkt zu haben, mehr nicht. Das darf sie.
    Gewalttätig sein jedoch nicht. Darin ist uns und ihr zu helfen, dass das Verhalten abgestellt wird, jedoch ist genau drauf zu achten, was sie trotz möglicher Krankheit bewusst getan haben könnte.
    Ich finde es dennoch nicht richtig, eine vielleicht kranke Person öffentlichen Blicken auszusetzen, während sie ihre Diagnose erhält.Dahingehend erwarte ich mir vom Autor Zurückhaltung und Feingefühl.
    Seit ein Politiker in einem Gefühl von Selbstmitleid das Beschimpfen von Autoritäten pipifein machte und dafür bewundert wird, erwarte ich mir für die Frau für ihren keifenden Anteil die gleiche Nachsicht wie bei dem Sproß der High Society.

    Wenn sie nur den gewalttätigen Anteil abstellen könnte, wäre sie als Führungsfigur einer zu gründenden Kleinpartei von Regensburg gut vermittelbar.

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  • Gscheidhaferl

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    @Burgweintinger
    Ich fürchte, Sie unterschätzen die Bandbreite psychischer Erkrankungen. Die wenigsten psychisch Erkrankten werden stationär untergebracht. Sie dürfen ‘psychisch krank’ nicht mit ‘darf nicht mehr frei rumlaufen’ gleichsetzen. Analog dazu: Wenn Sie Schnupfen haben, sind sie krank, d.h. aber nicht, dass Sie ins Krankenhaus müssen.
    Ausschlaggebend für die stationäre/freiheitsentziehende Unterbringung ist die Frage, ob infolge einer (psychischen) Erkrankung von einer Selbst- und/ oder Fremdgefährdung austugehen ist.

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  • Paul

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    Servus

    grosses Thema

    Bitte betrachten Sie mal
    Persönlichkeitsrechte der Dame:

    In Deutschland werden die Persönlichkeitsrechte von Menschen durch das Grundgesetz geschützt. Abgeleitet von dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und Schutz der Menschenwürde, wurde vom Bundesverfassungsgericht das allgemeine Persönlichkeitsrecht als ein umfassendes und absolutes Recht festgesetzt.

    Persönlichkeitsrechte schützen davor, dass niemand ungefragt in persönliche Bereiche eindringt und davor, dass persönlichen Dinge und Angelegenheiten ungefragt in die Öffentlichkeit gelangen.

    Und wer prüft entscheidet?

    mal drüber kuckn

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  • Sir Sonderling

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    @G. Herzig – oh jeh. Was für ein episches Lamento – aber halt, er hat die Trans-Lobby vergessen, die ihm das Hetero-Dasein verbieten möchte!
    Armer, alter, weißer Cis-Mann. 😂

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  • Luchs

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    @Paul
    Die Verhandlung ist öffentlich. Die Öffentlichkeit hat auch ein Recht darauf, zu erfahren wie Gerichtsverhandlungen verlaufen. Journalisten berichten darüber unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Der Name und das Gesicht sind deswegen unkenntlich gemacht. Was die Frau im Netz oder anderswo über sich öffentlich macht, ist ihre Sache.

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  • Burgweintinger

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    @Gscheidhaferl

    Da bin ich mit Ihnen einer Meinung.
    Was ich sagen wollte egal ob psychisch krank und trotzdem nicht “weggesperrt”, muss es doch möglich sein, dass diese Frau belangt wird, wenn Sie einen öffentlichen Bus dämoliert bzw. die Busfahrerin bespuckt. ich wehre mich gegen Aussagen der Kommenatorin Daniela, die mehr oder weniger sagt, kranke Menschen müssen geschützt werden (was so als Aussage ja richtig ist), aber ebenso müssen gesunde Busfahrerinnen vor solchen Individuen auch geschützt werden.

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  • R.G.

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    Ich bringe meine Schuldgefühle ein.
    Ein alter dementer Herr hatte uns ein gutes Jahrzehnt belästigt, Speditionen und Möbelpacker bestellt, Online- Käufe getätigt, sich als Sohn ausgegeben, so Verträge abgeschlossen.
    Wir sorgten schließlich für sein Essen in einer Kantine und die Besorgung seiner Wäsche und wir hörten ihm zu.Häufig. Stundenlang.

    Der Mann war immer noch ein liebenswertes Genie in seinem technischen Spezialgebiet und ein Anekdotenerzähler. Er lieferte sich mit jungen Menschen Wettbewerbe beim Joggen, die er immer gewann.
    Irgendwann ging es nicht mehr.Er hatte während unserer Abwesenheit unsere sämtlichen Möbel auf die Halde bringen lassen.
    Ab da, wo wir ihn nicht mehr schützten und er nun andere Leute belästigte, bewertete man ihn schnell als psychisch krank.
    Man spritze ihn sofort nieder, aus dem sportlichen alten Kind wurde ein Stück leidendes Fleisch, dass sich nicht mehr bewegen und mit niemanden mehr sprechen durfte.
    Er starb als in Unwürde gesetzes, von allen Pflegenden rüde behandeltes Fleisch an Lungenenzündung.
    Ich hoffe, der Autor denkt darüber nach, was nach einem möglichen Gutachten, die Dame wäre psychisch krank,mit ihr passieren könnte.
    Ob da Gefängnis nicht gütiger wäre, weil es ihr auch Zugang zu Therapien ermöglichte.

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  • Dugout

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    @Günther Herzig:
    ” und wenn er braun ist, ohne gerade aus dem Urlaub zu kommen, oder schwarz…..)

    Es soll sogar Bürger geben, die interessieren sich fast ausschließlich für so etwas. Je dunkler die Farbe desto größer die Empörung.
    Aber so einer sind sie ja sicher nicht.

    Wann ein “Verdächtiger” zum “Täter” wird bestimmt übrigens immer noch der Richter.

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  • R.G

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    Meine Hoffnung ist, dass es etwas dazwischen gibt.
    Eine Verurteilung zur Einweisung in eine Anstalt, falls sie einer stationären Therapie in einer offenen Anstalt nicht nachkäme.
    Erst stationäre Therapie mit Diagnosestellung, Gesprächstherapie und medikamentöser Einstellung. Falls damit angepassteres Sozialverhalten erreicht werden kann, Entlassung mit zwingend Tageszentrum- Therapie, wo Mittagessen,Körperpflege und Medikamente weiter gegeben sind, Bringung und Holung durch einen Fahrtendienst. Nach Monaten neuerliche Gutachterliche Beurteilung. Nur wenn diese Maßnahmen nicht geholfen haben oder verweigert werden, Einweisung.

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  • KW

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    @alter weißer Mann:
    Roberto Blanco (Künstlername) darf sich selbst mit dem N-Wort betiteln. Nicht jedoch alte weiße Männer wie Sie, die in einer seit vielen, vielen Generationen von Alltags-Rassismus geprägten Kultur aufgewachsen sind und dies, bis sie in die Kiste gehen, einfach nicht wahr haben wollen. Alternativ vielleicht sogar gut heissen.
    Ja, ich bin selbst in diesem seit Jahrhunderten von Alltags-Rassimsus geprägtem Deutschland geboren und aufgewachsen und bin mir der Prägung bewusst, aber ich versuche daran zu arbeiten und es zu ändern. Aber vielleicht habe ich auch noch mehr Zeit als manche anderen alten weißen Männer.

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  • Daniela

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    @Burgweintinger
    12. Januar 2023 um 13:19 | #

    Sie irren in der Annahme, dass psychisch belastete Mitmenschen nicht juristisch bestraft, belangt werden.

    Es geht bei der Strafbemessung jedoch immer um geminderte oder fehlende Schuldfähigkeit.
    Es gibt ja auch ein Jugendstrafrecht, dass bspw. die persönliche Reife junger Erwachsener bei der Strafbemessung berücksichtigt.

    Auch psychisch belastete Mitmenschen werden bspw. wegen Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln genau so bestraft.

    Einen “Vogelfreischein” gibt es nicht.

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  • R.G.

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    @KW
    Bitte an Sie und andere

    Das Thema sollte nicht zur internen Beziehungspflege oder Abhandlungen über Alte Weiße Männer genutzt werden. es ist zu wichtig.

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  • Paul

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    servus

    Persönlichkeitsrechte nochmal.

    Gibt einen uralten Spruch, passt vielleicht:

    Was du nicht willst das man dir tut

    Das füg auch keinen anderen zu.

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  • Elke G.

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    Kommentar gelöscht. Sie stellen unter voller Namensnennung Behauptungen über mehrere Personen auf, die strafrechtlich relevant sein können und deren Wahrheitsgehalt wird zum Teil anzweifeln oder zumindest nicht überprüfen können. Wir werden diese Behauptungen in unserem Forum nicht veröffentlichen. Ihren Namen haben wir zur Wahrung Ihrer Anonymität abgekürzt.

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  • Elke G.

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    regensburg-digital.de berichtet über einen Gerichtsprozess, der im besonderen öffentlichen Interesse steht. Damit darf ein Journalist den vollen Namen der beteiligten Zeuginnen und Zeugen nennen. Regensburg-digital.de bringt zehn Punkte in dem Artikel “Kardinalfehler einer Päpstin in spe”, die nachweislich falsch sind. Es gibt das Recht auf Gegendarstellung. Wenn man sich im Recht nicht auskennt, sollte man keine Gerichtsberichterstattung schreiben. Die Unschuldsvermutung muss bis zum Urteil gelten. Dies scheint regensburg-digital.de nicht anzuerkennen. Sicher wird es weitere Berichterstattungen geben, die sich an das Presserecht halten.
    Elke G.

    Anmerkung der Redaktion: Wir haben den Namen gekürzt.

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  • Stephan

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    Wer sich in aller Öffentlichkeit zum Horst macht und/oder strafbare Handlungen begeht, der darf sich auch nicht wundern, wenn er in/von der Öffentlichkeit vorgeführt wird!

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  • Native

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    DAS BUCH JESUS SIRACH (Sir 3,27)
    Von starrköpfigem und vernünftigem Verhalten
    27 Wer sich in Gefahr begibt, der kommt darin um,
    28 und ein starrköpfiger Mensch nimmt zuletzt ein schlimmes Ende.
    29 Ein starrköpfiger Mensch macht es sich selber schwer, und der Sünder häuft Sünde auf Sünde.
    30 Denn Hochmut tut niemals gut, und nichts als Unheil kann daraus erwachsen.
    31 Ein vernünftiger Mensch lernt die Weisheit,
    32 und wer sie lieb hat, der hört aufmerksam zu.

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