Braucht die Polizei eine unabhängige Kontrolle? Nicht aufgeklärte gewalttätige Übergriffe durch Beamte der bayerischen Spezialeinheit USK bei Fußballspielen und Demonstration, aber auch der Tod des Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg haben Susanna Tausendfreund (Grüne) am Freitag veranlasst, zum Fachgespräch über dieses Thema ins Maximilianeum zu laden.
Die Vertreter der Polizeigewerkschaften sind sich dort aber einig: Eine unabhängige Kontrolle lehnen sie ab. Sowohl Peter Schall (Gewerkschaft der Polizei) wie auch Hermann Benker (Deutsche Polizeigewerkschaft) erteilen entsprechenden Vorstößen eine Absage und wehren sich gegen einen „Generalverdacht gegen alle Polizeibeamten“ – den am Freitag niemand erhebt.
Es gebe bereits genügend Möglichkeiten, sich zu beschweren, bekundet Schall. Benker wehrt sich gegen eine „Sondergerichtsbarkeit für Polizeibeamte“, allenfalls das „Beschwerdemanagement“ müsse verbessert werden. „Dafür ist unser Dienstherr (das Innenministerium) zuständig.“ Ebenso lehnen beide eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ab, befürchten Diffamierung und fingierte Vorwürfe. Überzeugen mag diese Abwehrhaltung nicht.
Wie Nicholas Long, Vertreter der unabhängigen Kontrollkommission für die Polizei in England und Wales (IPCC), berichtet, hat man dort seit Einführung dieser Instanz 2004 durchaus positive Erfahrungen gemacht. Nicht zuletzt sei das Vertrauen in die Polizeiarbeit dadurch erheblich gestiegen. Auch die von Long durchgesetzte namentliche Kennzeichnung von Polizeibeamten in London habe keine negativen Folgen gehabt. Es gebe so gut wie keine falschen Beschwerden.
Der zum Fachgespräch geladene Regensburger Strafrechtler Professor Henning Müller belegt am Beispiel von Körperverletzungsdelikten zum einen: Von systematischer Polizeigewalt kann in Deutschland keine Rede sein; doch offenbar ebenso wenig von einer Gleichbehandlung durch die Strafverfolgungsbehörden von Polizisten auf der einen und „Normalbürgern“ auf der anderen Seite.
Die Zahl der angezeigten Körperverletzungen durch Polizisten bewegt sich seit Jahren bei etwa 2.000 Verdachtsfällen und entspricht – nimmt man die 280.000 Polizeibeamten in Deutschland – etwa der Quote von Verdächtigen in der Gesamtbevölkerung.
Während aber durchschnittlich zwischen 15 und 20 Prozent der angezeigten Körperverletzungen beim Normalbürger angeklagt werden sind es bei verdächtigen Polizeibeamten lediglich zwischen drei und fünf Prozent. Während zwei Drittel der Angeklagten Normalbürger verurteilt werden, trifft es bei Polizisten lediglich ein Drittel. Gerade mal acht Prozent der „normalen“ Angeklagten werden freigesprochen, 25 Prozent bei den Polizeibeamten. „Das ist sehr hoch“, so Müller. Angesichts dieser „aussagekräftigen Zahlen“ könne man nicht wirklich davon sprechen, dass Polizeibeamte genau so behandelt würden wie der Normalbürger.
Müller macht dafür zum einen den „Korpsgeist“ innerhalb der Polizei verantwortlich. „Die Kollegen halten zusammen, sprechen ihre Aussagen ab oder können sich nicht erinnern.“ Auch dass die Polizei selbst Fälle von Fehlverhalten in den eigenen Reihen aufklären solle, sei ein Manko. Müller erinnert in diesem Zusammenhang an den Fall Tennessee Eisenberg. „Das Landeskriminalamt hat hier eine sehr unrühmliche Rolle gespielt, als es zunächst Spuren ignoriert hat.“ Erneut kritisiert Müller in diesem Zusammenhang, dass der Fall nicht vor Gericht erörtert, sondern durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde.
Denn in der Nähe zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft sieht der Strafrechtler einen weiteren Grund für die Ungleichbehandlung von Polizisten und Normalbürgern. „Auch eine sich unabhängig gebärdende Justiz wird hier immer größte Schwierigkeiten haben, unvoreingenommen zu ermitteln.“ Die Staatsanwaltschaft arbeite in der Regel eng mit der Polizei zusammen, sei bei ihrer täglichen Arbeit auf ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis angewiesen. Polizeibeamte würden häufig per se glaubwürdiger eingeschätzt als andere Zeugen. Die Folgen: „Der Jagdeifer ist nicht besonders groß. Es gibt die Tendenz, stärker zugunsten des Beschuldigten zu ermitteln.“ Angesichts dessen befürwortet Müller eine unabhängige Kontrollinstanz, bei deren Einrichtung auch die Polizei miteinbezogen werden müsse. „Eine Misstrauensbehörde hat keine Chance.“
Ins selbe Horn stößt Dr. Katharina Spieß von Amnesty International. Erst vergangene Woche hat die Menschenrechtsorganisation einen Bericht zu Fällen übermäßiger Polizeigewalt und Todesfälle in Polizeigewahrsam in Deutschland vorgestellt. Wenig schmeichelhafter Titel: „Täter unbekannt – Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland“. Zwar sieht auch Spieß keine systematischen Menschenrechtsverletzungen durch Polizeibeamte, allerdings erfolge die Aufklärung solcher Fälle vielfach weder unverzüglich, noch umfassend, unabhängig oder unparteiisch. „Nach der Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofs stellt diese Tatsache an sich eine Menschenrechtsverletzung dar.“ Eine unabhängige Kontrollinstanz hält Spieß dementsprechend ebenso für unabdingbar wie eine Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten bei Demonstrationen oder Fußballspielen. „Das muss sich die Polizei gefallen lassen.“
Der EU-Kommissar für Menschenrechte sieht eine unabhängige Kontrolle von fundamentaler Bedeutung für einen demokratisch legitimierten und verantwortungsbewussten Polizeidienst. Unter anderem in Finnland, Belgien, Portugal und Großbritannien gibt es solche unabhängigen Kontrollinstanzen. In Deutschland stößt diese Forderung dagegen seit Jahren auf Ablehnung. Die Haltung der beiden Vertreter der Polizeigewerkschaft am Freitag lässt nicht hoffen, dass sich daran in naher Zukunft etwas ändern wird.