“Der hilflose Teil der Hartz 4-Bezieher fällt weiter durchs Raster.” Der Sozialrechtsexperte Otmar Spirk zum gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Staat darf Hartz 4-Bezieher zwar sanktionieren, bei der Höhe und Dauer aber hat man es bisher gewaltig übertrieben.
Von Rechtsanwalt Otmar Spirk
Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz 4-Sanktionen ist rasch erzählt. Strittig war die Auslegung eines Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 zum Existenzminimum. Darin heißt es (Leitsatz):
„Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG (…) ist dem Grunde nach unverfügbar (…).“ (Az. 1 BvL 4/09 von 29.2.2010)
Mit vielen Unterbrechungen begann am Dienstag der Prozess gegen zwei Angeklagte, die im März dieses Jahres mehrere Polizisten bei einer Kontrolle massiv angegriffen haben sollen. Die Anklage lautet auf vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte. Wegen Konflikten der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft kam die Verhandlung kaum voran und wurde zunächst unterbrochen.
Ein Dokumentarfilm zeichnet den Werdegang von Joseph Ratzinger zu Papst Benedikt XVI. nach und beleuchtet seine Rolle bei der systematischen Vertuschung von sexuellem Missbrauch. Zum Preview in Regensburg trauten sich Verantwortliche des Bistums trotz Einladung nicht.
Der Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wurde im Januar 2017 vorläufig des Dienstes enthoben – und er bleibt es. Seine Beschwerde gegen die Suspendierung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb erfolglos. Wolbergs wird damit bis zu einer möglichen Wiederwahl im März 2020 nicht mehr ins Amt zurückkehren. In einer ersten Reaktion zeigt er sich nicht überrascht, aber verbittert.
Wolbergs-Verteidiger Peter Witting vergleicht anonyme Kommentare über und Schreiben an seinen Mandanten mit der Hetze und den Hassbotschaften an die Opfer rechtsextrem motivierter Mordanschläge. Ist jedes Mittel recht, weil es in die Verteidigungsstrategie passt?
Beim zweiten Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs muss Richter Georg Kimmerl immer wieder die Gemüter beruhigen. Mehrfach geraten die Staatsanwälte und der Angeklagte aneinander. Mit seiner persönlichen Einlassung hat Wolbergs aber gerade erst begonnen.
Die drei Berufsrichter der 5. Strafkammer im zweiten Wolbergs-Prozess sind nicht befangen. Das beschloss heute die zuständige Ablehnungskammer des Landgerichts Regensburg. Joachim Wolbergs ließ am zweiten Verhandlungstag seinen Verteidiger Peter Witting einen entsprechenden Antrag auf Befangenheit stellen. Unterdessen prüft die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg Aussagen eines Schöffen im ersten Wolbergs-Prozess. Der Mann ist Mitglied der Brücke.
Eine Presseerklärung der SPD, ein Wutausbruch des persönlichen Referenten von Landrätin Tanja Schweiger und eine teils irreführende Stellungnahme des Landratsamtes – unser Bericht über die Kürzung der Mietzuschüsse für Hartz IV-Empfänger im Landkreis Regensburg sorgt für Reaktionen. Am Ende bleibt aber doch: Das Jobcenter des Landkreises sticht mit seinen Zahlen auch bundesweit deutlich heraus.
Auch im zweiten Tag des zweiten Korruptionsprozesses ging es nicht um die Vorwürfe. Nachdem sein Antrag, das Verfahren einzustellen von der 5. Strafkammer abgelehnt wurde, hat Strafverteidiger Peter Witting nun einen Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter gestellt. Man habe Sorge, dass diese „willkürlich urteilen“ könnten.
Die Insolvenz des früheren Generalunternehmers des „Immobilien Zentrum Regensburg“ beschäftigt nun auch die Ermittlungsbehörden. Ende Mai war die finanzielle Schieflage der SiWo-Bau GmbH bekannt geworden. Mittlerweile wurde die Gesellschaft liquidiert.
Bereits am ersten Tag des zweiten Korruptionsprozesses gegen Joachim Wolbergs geraten dessen Verteidiger Peter Witting und der Vorsitzende Richter Georg Kimmerl aneinander. Ob das Verfahren überhaupt weiter geht, entscheidet sich in zwei Wochen. Witting hat in einem umfangreichen Antrag die sofortige Einstellung gefordert.
Nach zwei Verhandlungstagen wurde am Donnerstag der 18-jährige Muhamad M. (Name geändert) zu zwei Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt, nachdem er gemeinsam mit einem (zwischenzeitlich nicht mehr) flüchtigen Mittäter Anfang Februar dieses Jahres wahllos mehrere Passanten in der Regensburger Bahnhofsgegend angegriffen und teilweise schwer verletzt hatte. Das Amtsgericht Regensburg verhandelte unter Vorsitz von Richter Christian Ehrl einen weiteren Fall gefährlicher Körperverletzung sowie einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und einen Hausfriedensbruch.
Die Angeklagten, die Rechtsanwälte, die Vorwürfe – die wichtigsten Informationen zum zweiten Prozess gegen Joachim Wolbergs, der am 1. Oktober beginnt.
Die Staatsanwaltschaft hat die Aufhebung der Immunität des früheren Regensburger CSU-Chefs beantragt. Auch gegen seinen Wahlkampfmanager Peter Kittel wird nach wie vor ermittelt.
Die Regensburger SPD hat im Zuge des anstehenden Kommunalwahlkampfes neue Transparenzregeln im Umgang mit Parteispenden beschlossen. Dies ist eine Reaktion auf die jahrelangen Ermittlungen und politischen Diskussionen wegen auffälliger Spenden in Regensburg, besonders im Zusammenhang mit dem SPD-Wahlkampf im Jahr 2014. Der suspendierte Oberbürgermeister und damalige OB-Kandidat der Sozialdemokraten geht aufgrund dieses Beschlusses nun mit seiner Ex-Partei abermals hart ins Gericht.
Anlässlich des Antikriegstages am 1. September eröffnete der DGB Regensburg im Gewerkschaftshaus am Montagabend die Ausstellung „Menschen & Rechte sind unteilbar“. Redner von CampusAsyl und der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus des Bayerischen Jugendrings betonten die Bedeutung universeller Menschenrechte und skizzierten ihre Bedrohung (nicht nur) durch die extreme Rechte.
Kämpferisch bis verzweifelt reagiert Joachim Wolbergs bei einer Pressekonferenz am Donnerstag darauf, dass seine Suspendierung vom Amt des Oberbürgermeisters in Kraft bleibt. Das Urteil des Landgerichts Regensburg sei ein „faktischer Freispruch“ und die Haltung der Landesanwaltschaft nicht nachzuvollziehen.
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Hans Schaidinger wegen Korruptionsverdachts in Zusammenhang mit einem Bauträger eingestellt. Das teilt die Behörde heute in einer knappen Pressemitteilung mit. Es sind allerdings noch andere Ermittlungsverfahren anhängig.