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„Behördlich sanktionierte Naturzerstörung“

Kraftwerksbetreiber contra Naturschützer

Der Höllbach: Verschlammung als Folge des Kraftwerksbetriebs.
  Es ist eines der beeindruckendsten Naturschutzgebiete im Landkreis Regensburg: Das Höllbachtal bei Wörth an der Donau. Gutachten und Stellungnahme belegen dessen „einzigartigen ökologischen Wert”. Eine anderen Wert hat der Höllbach für die Rupert Heider KG, die dort drei Wasserkraftwerke betreibt. Fast eine Millionen Euro spült der Höllbach alljährlich in die Kassen des Unternehmens, dem beste Kontakte zur bayerischen Staatsregierung nachgesagt werden.

Sicherheit: 50 Jahre keine Prüfung

Der Bund Naturschutz bezeichnet den Betrieb der Kraftwerke hingegen als „behördlich geduldete und sanktionierte Naturzerstörung“. Der Höllbach ist mittlerweile zu einem Rinnsaal geworden. Mehrere Tier- und Pflanzenarten verschwunden. In regelmäßigen Abständen machte die Rupert Heider KG mit Schlammverunreinigungen und bergeweise toten Fischen im Höllbach Schlagzeilen. Die Standsicherheit von Staubecken wurde zum Teil mehr als 50 Jahre nicht überprüft. Ebenso lang fehlten vorgeschriebene Messanlagen, um die entnommene Wassermenge überprüfen zu können.

28 Jahre ohne Genehmigung

Die Krönung: Seit zum Teil 28 Jahren liefen Kraftwerke ohne die erforderliche Genehmigung. Mit Duldung des Regensburger Landratsamts, das in der Vergangenheit stets recht großzügig mit dem Unternehmen umgegangen war. Fast auf den Tag genau vor drei Jahren erhielt die Behörde für ihre lässige Genehmigungspraxis einen Dämpfer vom Verwaltungsgericht Regensburg. Der Bund Naturschutz hatte dort gegen einen Genehmigungsbescheid geklagt und Recht bekommen. Allerdings beschäftigte sich das Gericht nicht mit den Inhalten der Klage, sondern gab dem Bund Naturschutz sowie einem Anwohner aufgrund eines Formfehlers recht. Der Bescheid war an eine nicht existierende Firma zugestellt worden.

Betreiber lehnt Gutachten ab

Am kommenden Freitag steht nun die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in München an. Ein außergerichtlicher Vergleich war zuvor gescheitert, weil Rupert Heider ein ökologisches Gutachten, mit dem die Auswirkungen des Kraftwerksbetriebs auf den Höllbach geprüft und auf Basis dessen Verbesserungen erarbeitet werden sollten, abgelehnt hatte. Am Freitag geht es nun letztlich um die Frage, ob den Interessen eines Unternehmers ein höherer Stellenwert eingeräumt wird, als dem Naturschutz. Die von den drei Kraftwerken erzeugte Strommenge von 8,3 Millionen Kilowattstunden jährlich ist vergleichsweise gering. Zwei Windkraftwerke, wie sie etwa in der Nähe von Neumarkt stehen, speisen dieselbe Menge ins Netz ein.

„Allgemeine Vorgabe“: Wirtschaft vor Naturschutz

Selbst das Regensburger Landratsamt räumt in einem Schreiben aus dem Jahr 2008 ein, dass „ein Projekt, wie es sich im Höllbachtal über bald 100 Jahre entwickelt hat, unter den heutigen gesetzlichen Bestimmungen und auch unter dem politisch gewollten Aspekt der regenerativen Energiegewinnung nicht mehr genehmigungsfähig wäre“. Doch, so heißt es in einem anderen Schreiben des Landratsamts, man habe „die allgemeine Vorgabe“ der Regierung der Oberpfalz und des Landesumweltministeriums, den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens entsprechendes Gewicht einzuräumen. Wir werden über das Verfahren berichten.
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