Die Ladendieb-Suche per Internet-Video ist fürs Erste abgeblasen. Das Regensburger Geschäft „Corvus Wohnitäten“ hat seine auf Facebook veröffentlichten Überwachungsvideos vom Netz genommen. Datenschützer üben Kritik am Vorgehen des Geschäftsinhabers.
Hinweisschild bei Corvus Wohnitäten. Auf die Aufnahme werden die Kunden hingewiesen, auf die eventuelle Veröffentlichung im Internet nicht. Foto: aa
„Corvus Wohnitäten“ hat seine umstrittene Aktion vorerst ausgesetzt. Wie gestern berichtet, hatte das Geschäft in der Regensburger Goliathstraße Videos seiner Überwachungskameras ins Internet gestellt, um so unter der Überschrift „KLAU-TV“ einen Ladendieb dingsfest zu machen oder zumindest an den Pranger zu stellen. Auf der Facebook-Seite des Ladens für Wohnaccessoires hatte diese Maßnahme eine rege Debatte über Datenschutz und Persönlichkeitsrechte ausgelöst. Immerhin waren auf dem Video auch mehrere Unbeteiligte klar zu identifizieren.
Zwischenzeitlich haben auch der Bayerische Rundfunk und die Mittelbayerische Zeitung über diese fragwürdige Maßnahme im Kampf gegen Ladendiebe berichtet.
Erst Unbeteiligte unkenntlich machen
Während Inhaber Frank Schilling sein Vorgehen am Mittwoch noch verteidigte („Ich weiß, dass es Leute gibt, die damit Probleme haben, aber mein Masochismus hat Grenzen.“) und das Ganze als „anwaltlich abgeklärt“ bezeichnete, heißt es nun seit Donnerstagvormittag auf dem Facebook-Auftritt des Geschäfts:
„ZU KLAU TV: Wir sind von dem was wir tun überzeugt, werden in Zukunft aber die Unbeteiligten unkenntlich machen. Im Moment haben wir nicht die Möglichkeiten einen Film zu Pixeln. Das ist bei bewegten Bildern aufwendiger als Manche meinen! Deswegen wird der Film bis auf weiteres aus dem Netz genommen.“
Datenschützer: „Veröffentlichung unzulässig“
Eine Rückfrage beim Landesamt für Datenschutz zeigt, dass Schilling sich mit „KLAU-TV“ durchaus auf dünnem Eis bewegt. „Eine Veröffentlichung dieser Videos ist ohne Zustimmung der Betroffenen unzulässig“, so ein Sprecher. „Schließlich handelt es sich um personenbezogene Daten.“
Juristische Folgen dürfte das Ganze allerdings erst dann haben, wenn einer dieser Betroffenen tatsächlich Anzeige erstattet oder zivilrechtlich dagegen vorgeht. Ob und was dann dabei herauskomme, hängt laut Auskunft der Regensburger Staatsanwaltschaft dann vom Einzelfall ab.
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