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Hart: Fußballverbot für Jahn-Fan

“Pumuckl” ist Polizisten-Schmach

Generationen von Kindern lieben ihn, ein Elternpaar hat sogar hoch offiziell seinen Sohn nach ihm benannt. Und jetzt soll „Pumuckl“ plötzlich eine Beleidigung sein? Offenbar, zumindest dann, wenn es ein angetrunkener Fußballfan zu einer Polizistin sagt.

Rote Haare, gelbes Hemd, grüne Hose: Wie beleidigend ist ein Vergleich einer Polizistin mit Pumuckl? (Quelle: de.wikipedia.org)

„Hat der Pumuckl heute auch was zu sagen?“ Mit dieser Frage drückte, so die Anklageschrift, ein 27-jähriger Stahlbetonbauer nach dem Fußballspiel SSV Jahn Regensburg gegen den FC Carl Zeiss Jena seine „Missachtung“ gegenüber einer Polizeihauptmeisterin aus. Das mag für die Fans ganz lustig gewesen sein; doch der deutsche Staat versteht keinen Spaß, wenn es um die Diskreditierung seiner Exekutivbeamten geht.

“Pumuckl”-Parallelfälle in der Vergangenheit

Am Dienstag kam es zur Hauptverhandlung am Amtsgericht Regensburg. Mit bewundernswerter Ernsthaftigkeit und höchster juristischer Beflissenheit nahm sich ein engagierter Jungstaatsanwalt der Sache an. In seinem Plädoyer bekräftigte er, dass der Vorwurf aus der Anklageschrift „vollumfänglich bestätigt“ worden sei. Der Angeklagte habe gestanden, außerdem „Reue und Schuldeinsicht“ gezeigt, was zu seinen Gunsten gewertet werden müsse. Allerdings – und das müsse man ihm schon zur Last legen – ist er bereits einschlägig vorbestraft. Von einer „hohen Rückfallhäufigkeit und -geschwindigkeit“ war die Rede, der letzte Strafbefehl wegen Beleidigung erreichte den ohne Anwalt auftretenden Angeklagten erst am 3. März. Seine Vorstrafen: Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Ein Wiederholungstäter also.

Sozialprognose: Ist der Täter zu einem normalen Leben fähig?

Trotzdem: Der Staatsanwalt attestiert ihm eine „gute Sozialprognose“. Diese Einschätzung stimmt einen hoffnungsvoll: Auch einer, der eine Polizistin als „Pumuckl“ tituliert, hat gute Chancen, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren und ein normales Leben zu führen. Er wird voraussichtlich nicht bis ans Ende seiner Tage „Pumuckl“-schreiend durch die Straßen laufen und ahnungslose Passanten, vielleicht auch wieder einmal eine Polizistin, mit dieser Schmäh-Kritik in Mark und Bein treffen. Doch ein Rest an Skepsis bleibt zurück: Solche Prognosen haben sich in der Vergangenheit schon häufiger als Fehleinschätzung herausgestellt, manch einer ist einfach nicht resozialisierbar. Ob es bei diesem Täter anders sein wird? Unter Berücksichtigung aller Faktoren kam der Staatsanwalt schließlich zu seiner Strafmaßforderung: 4 Monate auf Bewährung sollen es sein, garniert mit der Auflage, zwei Jahre lang kein Jahnspiel mehr besuchen zu dürfen.

Forderung des Staatsanwalts: Das ist die Härte

Das versetzte den Angeklagten offenbar in eine Schockstarre. Die Frage des Richters, was er dazu noch zu sagen hätte, beantwortete er knapp: „Hart.“ Schweigen erfüllt den Gerichtssaal. Der Angeklagte scheint sprachlos zu sein. Auf Nachfrage des Richters, was er denn als so hart empfinde, konnte sich der Angeklagte gerade noch zu der Äußerung durchringen, dass zwei Jahre ohne Jahnspiel schon extrem hart wären. Und die Bewährungsstrafe wegen eines „Pumuckls“? Die fand keine Erwähnung.

Held unter den Fans dank “Pumuckl”?

Schließlich das Urteil im Namen des Volkes: Der Angeklagte ist schuldig. Zwei Monate auf Bewährung plus Verfahrenskosten. Der Angeklagte habe den „Achtungsanspruch“ der Polizei verkannt. Doch der Richter scheint ein verständnisvoller Mensch zu sein: Er berücksichtigte die Stimmung, die Enthemmung durch den Alkohol, das gegenseitige Aufschaukeln der Fans. Dass einem da die Zunge etwas locker sitzt, sei nachvollziehbar. Dennoch: Der Angeklagte wollte sich von den anderen Fans produzieren, „sich zum Helden aufspielen“. Das könne man nicht gutheißen. Schließlich war es ein Polizeieinsatz in der Öffentlichkeit; unter vier Augen wäre ein „Pumuckl“ zwar immer noch eine Beleidigung, aber schon nicht mehr so schlimm. Dass sich der Angeklagte kürzlich eine Eigentumswohnung gekauft habe und seine Freundin mehr oder weniger bei ihm wohne, zeige, dass die Jugendflausen vorbei sind.

Trügerische Erleichterung

Die Bewährungsauflagen: ein Briefkasten mit gut lesbarem Namensschild. Damit man ihm vom Gericht Post schicken könne. Erleichterung beim Angeklagten. So eine lange Urteilsbegründung und kein Wort vom Fußball-Verbot. Scheint gut ausgegangen zu sein.

Fußballverbot und Abstand zu den Fans

Doch dann: der Hammer. Sieben Monate darf er nun kein Fußballspiel mehr besuchen. Weder eins des SSV Jahn noch irgendein anderes Fußballspiel der 1. und 2. Bundesliga. Und in einem Bannkreis um Jahnstadion und Bahnhof darf er sich vor, während und nach einem Spiel auch nicht aufhalten. An Spieltagen kein Kontakt zu erkennbaren Fußballfans. Ist diese Frist vorbei, geht es aber nicht weiter wie vorher: Fußballspiele darf er wieder besuchen, auch die des Jahn. Aber: ohne Alkohol! Und der Bannkreis von vorher gilt dann auch für das Alkoholverbot. Auch dann noch im richterlichen Verbot inbegriffen: der Kontakt zu gegnerischen Fans. Wenn in der Kneipe ein Jena-Fan neben ihm sitzt, solle er „sich einfach 100 Meter weiter hinsetzen“, rät der Richter.

Noch ein “Pumuckl” – und alles geht den Bach runter

Und auch nach Ablauf dieser Frist ist nichts wie in alten Zeiten. Eindringlich warnt ihn der Richter vor den Konsequenzen weiterer verbaler Spontaneität: Gefängnis droht. Vier Monate, vielleicht fünf Monate. „Dann sind sie Ihren Job los, können Ihre Wohnung nicht bezahlen – und die Freundin läuft Ihnen auch davon. – Das wird Ihnen alles kaputt machen.“

Einer “Causa Biene Maja” vorbeugen

Und das alles für einen Pumuckl. Die Allgemeinheit kann nur hoffen, dass der Verurteilte seine Lehren daraus zieht. Schließlich gibt es zahlreiche weitere gefährdete Personengruppen: Postmitarbeiter könnten einer frech hingeschmetterten „Biene Maja“ zum Opfer fallen. Politessen könnten zur „Schlumpfine“ degradiert werden, Piloten zum „Captain Future“, Bankangestellte zum „Panzerknacker“. Ob die Beleidigung als „Pumuckl“ einen realen Hintergrund hatte, konnten Prozessbeobachter bei der Hauptverhandlung nicht selbst überprüfen. Hat die geschmähte Polizistin vielleicht rote Haare? Man weiß es nicht, sie war nicht anwesend. Oder vielleicht doch? Immerhin ist es ein Merkmal des Klabautermanns, sich unsichtbar machen zu können…
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