Die Skandal-Ermittlungen gegen den Journalisten Hubert Denk fördern bemerkenswerte Details zutage. Aus den Akten ergibt sich: Parteispenden des Laborunternehmers Bernd Schottdorf im Jahr 2005 wurden von der CSU nicht ordnungsgemäß deklariert. Eine Strafanzeige gegen Dr. Edmund Stoiber hat die Staatsanwaltschaft München I heute eingestellt. Die Entscheidung fiel offenbar binnen einer Stunde. Gegen den Journalisten Denk hingegen wird nach wie vor ermittelt.
Der Passauer Journalist Hubert Denk hat Strafanzeige gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber erstattet. Der Vorwurf: Verdacht der Vorteilsannahme, Untreue, Verstoß gegen das Parteienspendengesetz.
„Bei der Studie meiner Ermittlungsakte habe ich Belege dafür entdeckt, dass die Parteispenden von Bernd Schottdorf an die CSU nicht korrekt veröffentlicht worden sind“, sagte Denk am gestrigen Donnerstag bei einer Vorlesung an der Universität Passau vor über 250 Medienstudenten. Er und sein Anwalt Dr. Klaus Rehbock, beide Dozenten an der Uni, waren Gast einer öffentlichen Veranstaltung unter dem Titel „Journalist im Visier der Fahnder“.
„Christian Wulff ist angeklagt wegen Vorteilsannahme von 700 Euro, hier geht es um den Verdacht der Veruntreuung von mindestens 5.000 Euro“, sagt Denk.
Veröffentlichung löst großangelegte Ermittlungen aus
Der Journalist hatte 2010 einen konkreten Hinweis auf die brisante Parteispende des mutmaßlichen Betrügers Schottdorf – er steht in Verdacht, die Krankenkassen um zig Millionen geprellt zu haben – an den damaligen Ministerpräsidenten erhalten. Die Suche nach dem Maulwurf, der Denk diese Information gegeben haben könnte, führte zum wohl größten internen Ermittlungsverfahren im bayerischen Polizei- und Justizapparat. Allein 35 LKA-Beamte wurden als Zeugen vernommen, standen teilweise selbst unter Tatverdacht.
Gegen den Journalisten wird bis heute, seit dreieinhalb Jahren, wegen Verdachts der „Anstiftung zum Verrat eines Dienstgeheimnisses“ und/ oder Verstoßes gegen das Fernmeldegesetz („Vertraulichkeit des Wortes“) ermittelt. Denk wird unter anderem verdächtigt, den Faxverkehr der Schottdorf-Anwälte abgefangen zu haben.
Ordner „Parteispenden“ wurde bei Durchsuchungen übersehen
Nach einigem Hin und Her bekam Denk als Beschuldigter schließlich Akteneinsicht in sein Verfahren. Ausgerechnet dort fand er Beweise, die er bis dahin nicht kannte: die Originalkopie des Spendenschecks an Stoiber, Zeugenaussagen von Schottdorf-Mitarbeitern und die schriftliche Stellungnahme eines ehemaligen Staatsanwalts.
Die Kopien von Scheck und Begleitschreiben waren bei zwei Schottdorf-Hausdurchsuchungen nicht gefunden worden. Den Ermittlungsakten sei zu entnehmen, so Denk, dass bei der Hausdurchsuchung die Sekretärin vor dem Aktenschrank gestanden sei, in dem sich der mit „Parteispenden“ beschriftete Ordner befand. Die LKA-Beamten hatten diesen Schrank nicht weiter durchsucht. Entsprechend wurden Vorermittlungen wegen des Verdachts auf eine illegale Parteispende 2007 eingestellt.
Mindestens 5.000 Euro nicht deklariert
Setze man das Puzzle der Aktenstudie aber heute zusammen, so Denk, „ergibt sich, dass Schottdorf an die CSU im Jahr 2005 mindestens dreimal gespendet hat“. In der Summe ergeben sich demnach 30.000 Euro zuzüglich eines Scheck in unbekannter Höhe an einen CSU-Bundestagsabgeordneten. Stoibers Partei hatte im Rechenschaftsbericht lediglich 25.000 Euro gemeldet. Auf Verstöße gegen das Parteispendengesetz stehen bis zu drei Jahre Haft.
Bemerkenswert ist der Umgang der Münchner Staatsanwaltschaft mit Denks Strafanzeige gegen Stoiber.
9.05 Uhr: „Da kann bis bis zu eine Woche vergehen“
Bereits Anfang der Woche hatte Denk seine Anzeige eingereicht. Doch es dauert bis zum heutigen Freitagmorgen, ehe ihm Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch bestätigte, dass er die Anzeige mit Eingangsstempel vom 20. November bereits gelesen habe. „Bis die Akte angelegt und das Aktenzeichen vergeben ist, kann bis bis zu eine Woche vergehen“, so Steinkraus-Koch gegenüber Denk am heutigen Freitag. „Es war kurz nach neun, als ich dort angerufen habe“, sagt uns Denk auf Nachfrage. „Eine andere Auskunft, als dass die Anzeige gelesen wurde habe ich nicht erhalten.“
Als unsere Redaktion kurz darauf bei der Staatsanwaltschaft anruft, will man uns zunächst keine Auskunft erteilen, „aus Datenschutzgründen“. Wir schicken, wie gewünscht, ein Fax, in dem wir – mit Angabe von Adresse und Presseausweis-Nummer – unsere Anfrage erneut schildern. Dann versuchen wir mehrfach Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch zu erreichen, mal ist besetzt, mal geht niemand ans Telefon.
10.35 Uhr: Ermittlungen eingestellt
Als wir ihn schließlich gegen 10.35 an der Strippe haben, sagt er: „Wir haben das Verfahren eingestellt. Einerseits wäre alles verjährt. Andererseits wurde derselbe Sachverhalt bereits 2007 untersucht und festgestellt, dass es sich um keine Straftat handelt.“
Tatsächlich liegt die Verjährungsfrist für die angezeigten Delikte bei fünf Jahren. Das bestätigt uns auch der Regensburger Strafrechtler Dr. Jan Bockemühl. Fest steht allerdings, Glück für Edmund Stoiber, auch: Den Ermittlern lagen 2007 die Belege, die Denk jetzt anführt nicht vor. Sie befanden sich, wie erwähnt, in dem Ordner „Parteispenden“, der bei zwei Schottdorf-Hausdurchsuchungen übersehen worden war.
Ermittlungen gegen Denk laufen immer noch
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Hubert Denk laufen übrigens nach wie vor weiter. Sein Rechtsanwalt Dr. Klaus Rehbock hat zwischenzeitlich die Einstellung des Verfahrens beantragt. Insbesondere der Vorwurf, dass Denk den E-Mail- oder Faxverkehr der Schottdorf-Anwälte abgefangen habe sei „völlig unbegründet, um nicht zu sagen absurd“.
Mehrere Medien, die aktuell über all die bemerkenswerten Vorgänge berichten, werden derzeit von den Schottdorf-Anwälten mit Unterlassungs- und Gegendarstellungsforderungen überzogen, darunter auch Regensburg Digital. Wir haben sämtliche Forderungen zurückgewiesen. Bislang gab es von den Schottdorf-Anwälten (Bub, Gauweiler & Partner) noch keine Reaktion.
Dreiste Lügen der Münchner Staatsanwaltschaft
Nachtrag: Um 14 Uhr verschickte die Münchner Staatsanwaltschaft am Freitag eine Pressemitteilung, in der es heißt, das Verfahren gegen Edmund Stoiber sei bereits am Donnerstag eingestellt worden. Damit hat der zuständige Oberstaatsanwalt den Journalisten Denk am Freitagmorgen glatt belogen. Doch das ist nicht die einzige Unwahrheit, die von München aus verbreitet wird. Was Hubert Denk davon hält lesen Sie hier.