Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Revision des Holocaustleugners Richard Williamson verworfen. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom 16. Januar 2013 rechtskräftig. Williamson war damals zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden.
Vom Bischof zum Idol der Antisemiten-Szene: Richard Williamson.
Bischof Williamson hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Regensburg Berufung eingelegt. Bereits das Landgericht Regensburg hatte die Berufung von Williamson verworfen. Diese Entscheidung bestätigte nun der 1. Strafsenat unter Vorsitz von Dr. Bernhard Wankel mit dem gestrigen Beschluss. Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, so das OLG in einer heute verschickten Pressemitteilung.
Williamson hatte im November 2008 in der Nähe von Regensburg einem schwedischen Fernsehteam ein Interview gegeben. Dabei hatte er unter anderem erklärt, dass es keine Gaskammern gegeben habe, dass allenfalls „200.000 bis 300.000 Juden“ in Konzentrationslagern „umgekommen“ seien und dass es eine „massive Ausbeutung der Deutschen“ gegeben hätte, die unter einem „Schuldkomplex“ litten.
Williamsons Rechtsanwalt Professor Edgar Weiler war am Freitag nicht zu erreichen. Er und sein Kollege Dr. Andreas Geipel hatten stets erklärt, notfalls bis vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.
UPDATE: Mittlerweile haben Williamsons Anwälte reagiert und eine Presseerklärung veröffentlicht:
Bischof Richard Williamson zieht vor das Bundesverfassungsgericht
Nach Ablehnung der Revisionsanträge von Bischof Richard Williamson durch das Oberlandesgericht Nürnberg wird die Verteidigung nach dem durchzuführenden Rechtsbehelf der „Anhörungsrüge“ gegebenenfalls den Weg zum Bundesver-fassungsgericht beschreiten. Für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde ist nach Ablauf der Anhörungsrügenfrist ein Kalendermonat vorgeschrieben.
Erfahrungsgemäß ist mit einer Entscheidung des Bundes-verfassungsgerichtes dann frühestens nach 6 bis 12 Monaten zu rechnen.
Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes ist auch notwendige Instanzvoraussetzung für einen eventuellen Gang zum EUGHM.
Gerügt werden wird unter anderem die Verkennung der fehlenden Zuständigkeit bundesdeutscher Gerichte für Straftaten mit Auslandsbezug.
In einem Wohnhaus in der Greflingerstraße hat es seit Jahresbeginn achtmal gebrannt. Die Bewohner leben in ständiger Angst – daran konnten auch der Hauseigentümer und die Polizei bislang nichts ändern.
Der Amokfahrer muss in die geschlossene Psychiatrie. Dieses Urteil ist wenig überraschend. In seiner Urteilsbegründung räumte der Vorsitzende Richter aber auch mit diversen Schuldzuweisungen auf.
Eine Antwort des Innenministers an den Abgeordneten Jürgen Mistol ergibt: Fast alle Ermittlungsverfahren gegen vermeintlich gewalttätige Gegendemonstranten beim NPD-Aufmarsch 2013 wurden eingestellt. Weiter ermittelt wird gegen die Sitzblockierer. Man habe „alle teilnehmenden Personen“ im Visier. Von 200 konnten bislang 14 identifiziert werden.
Ein Richter weigert sich über einen Antrag zu entscheiden, ein anderer ordnet versehentlich Zwangsunterbringung an und ein Gutachter macht sich die Welt wie sie ihm gefällt. Schlampereien am Rande eines Mietprozesses.
Zuletzt durfte das Bündnis Pro Stadtpass keine Unterschriften vor dem Jobcenter Regensburg sammeln. Die Begründung: Das Gebäude befinde sich auf Privatbesitz. Am Donnerstag sammelten Aktivistinnen der FAU trotzdem. „Es kann nicht sein, dass durch Privatisierung von öffentlichem Raum die Meinungsbildung behindert wird“, so FAU-Sekretärin Bettina Moser.
Der Prozess gegen den Amokfahrer von Regensburg neigt sich dem Ende zu. Gestern wurde das psychiatrische Gutachten des Mannes vor Gericht verlesen. Auch wenn die Sache juristisch eindeutig ist: Einige Unklarheiten bleiben.
Bei der Pressekonferenz zum Wahlergebnis rechnet der künftige Oberbürgermeister mit der CSU ab. Die Wahl von Hermann Vanino zum CSU-Fraktionschef bezeichnet er als „Schacherei“.
Für den einen ist es ein Triumph, für den anderen ein Debakel: Mit über 70 Prozent der Stimmen ist Joachim Wolbergs zum neuen Oberbürgermeister von Regensburg gewählt worden. Christian Schlegl bezeichnet sein Wahldebakel als „absehbar“.
„tun. starthilfe für flüchtlinge im landkreis eichstätt“ ist ein Projekt, das Wellen schlägt. Im kleinen Eichstätt (Oberbayern) helfen Bürger und Studenten jenen, die es noch werden wollen. Martina Zukowski war für uns vor Ort, um sich ein Bild zu machen.
Ohne Not hat Christian Schlegl seinen Anspruch auf den Vorsitz der CSU-Fraktion aufgegeben. Warum er das getan hat, können sich selbst enge Parteifreunde nicht erklären. Und diejenigen, die das Wahldesaster mitzuverantworten haben, sind nicht nur fein raus, sondern erklären Schlegl schon vor der Stichwahl für politisch tot.
Sie lässt sich nicht jede klerikale Willkür als göttliches Gesetz andrehen und nimmt auch nicht jedes Parteigeflüster für bare Münze. Nein, Mathilde Vietze ist beileibe keine einfache Kost. Dass sie den ein oder anderen deswegen schon durch ihre bloße Anwesenheit nervt, nimmt sie mit Humor. Ein Porträt über eine „protestantische Katholikin“, die lange nicht so fromm ist, wie Kirche und SPD sie gerne hätten.
Erneut gerät die Universität Regensburg wegen ihrer fragwürdigen Befristungspraxis in den Fokus. Am Dienstag klagte eine Lehrkraft erfolgreich auf Festanstellung. Die Uni scheint die einschlägige Rechtsprechung entweder nicht zu verstehen oder bewusst zu ignorieren.
Im Juli wird hier gegen ihn selbst verhandelt, am Dienstag war er nur als Zuschauer am Landgericht: Gustl Mollath. Am Rande des Verfahrens gegen die Regensburgerin Ilona Haslbauer machte der 57jährige im Gespräch mit David Liese seinem Ärger über die Praxis des Maßregelvollzugs Luft.
Ja was denn nun? Ilona Haslbauer sitzt seit sieben Jahren in der Forensik, weil sie eine Nachbarin attackiert, wegen eines „paranoiden Wahnsystems“ aber nicht schuldfähig sein soll, so ein Gutachter. In einem anderen Verfahren wurde der Regensburgerin nun – von einem anderen Gutachter – volle Schuldfähigkeit attestiert. Wird das Auswirkungen auf ihre weitere Unterbringung haben?
Eine Splitterpartei zersplittert: In der CSB gibt es einen Ausschlussantrag gegen OB-Kandidat Christian Janele. Unterdessen spaltet sich die Stadtratsfraktion.