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Gutachter: Bäume sind vogelfrei

Jahn-Extrawurst ist „öffentliches Interesse“

Manche dürfen auch während der Vogelbrutzeit Bäume fällen. Die Stadt Regensburg erklärte eine Baumaßnahme des SSV Jahn zum „öffentlichen Interesse“ und erteilte eine Ausnahmegenehmigung. In den gefällten Bäumen brüten zudem laut einem „anerkannten Biologen“ keine Vögel.

Mit der Continental-Arena und dem Start für die Jahnschmiede wären zumindest diese Voraussetzungen für Profifußball gegeben. Foto: Staudinger

Mit der Continental-Arena und dem Start für die Jahnschmiede wären zumindest diese Voraussetzungen für Profifußball gegeben. Foto: Staudinger

Alles völlig in Ordnung mit den Baumfällungen am Kaulbachweg – das sagt zumindest die Stadt Regensburg. Wie berichtet, ist es wegen der Vogelbrutzeit eigentlich gesetzlich verboten, zwischen dem 1. März und dem 30. September Bäume zu fällen. Doch im Fall des SSV Jahn Regensburg, der auf dem sechs Hektar großen Gelände langfristig eine „Jahnschmiede“ zur Talentförderung errichten will, erteilte die Stadt Regensburg eine Ausnahmegenehmigung.

Fragwürdige Abholzaktion

SSV Jahn: Extrawurst beim Bäume fällen?

Reihenweise wurden auf dem Sportgelände am Kaulbachweg in den letzten Tagen Bäume abgeholzt, Vorbereitungsmaßnahmen für einen Allwetterplatz für den SSV Jahn. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind Abholzungen aber noch bis 30. September verboten.Im Gespräch ist es schon seit Längerem: Der SSV Jahn Regensburg will auf dem Gelände am Kaulbachweg Millionen investieren, um eine Talentschmiede zu etablieren. Nach […]

Ehrenwerte braune Herren

Geheimniskrämerei um Engert-Gutachten

Der frühere NS-Bürgermeister Hans Herrmann ist aller städtischen Ehren ledig. Das wird kommende Woche im Stadtrat wohl so beschlossen werden. Nach der Sommerpause soll das auch dem antisemitischen „Universitätsvater“ Josef Engert widerfahren. Erstaunlich: Während die von der Stadt beauftragte Untersuchung zu Herrmann veröffentlicht wurde, soll das Gutachten zu Engert unter Verschluss bleiben.

Angst vor der Todesstrafe

Iraner flüchtet ins Kirchenasyl

Im Iran steht auf den Übertritt zum Christentum die Todesstrafe. Trotzdem wurde der Asylantrag eines 38jährigen Flüchtlings zunächst in Rumänien abgelehnt. Und aus Deutschland, wohin er dann flüchtete, soll er nun dorthin zurück abgeschoben werden. In Regensburg bekam er Kirchenasyl. Am Mittwoch entscheidet das Verwaltungsgericht. Und es sieht nicht gut aus.

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