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Als „Hammer-Urteil“ bezeichnen mehrere Medien mittlerweile eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, über die regensburg-digital am 28. April berichtet hat. „Tagelang unbemerkt“ geblieben sei dieses Urteil. Das könnte an der fragwürdigen Kommunikation des Gerichts liegen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof scheint bei seiner Kommunikation auf Eingebungen von oben zu hören. Foto: Wikimedia Commons / Montage: Redaktion

Man muss die Pressearbeit des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht wirklich verstehen. Als die Richter Ende März dort zu dem Ergebnis kamen, dass das Abstandsgebot zur Eindämmung der Corona-Pandemie „lediglich (…) einer Empfehlung entspricht“, war diese bemerkenswerte und folgenreiche Festlegung der obersten bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit in der flankierenden Pressemitteilung nicht eine Zeile wert.

"Die Gastronomie wird von der Politik vergessen"

Bier bei Amazon

Der Autor ist Gastronom und hat das Gefühl, dass seine Branche vergessen wird. Er meint: Man sollte sich mit der juristischen Position auseinandersetzen, dass durch die staatlich verordnete Schließung die Geschäftsgrundlage entfällt, was Wirte von der Pflicht zur Pachtzahlung entbindet.

Allein in der eigenen Bar

Fear and Loathing in an Abandoned Bar

Einblicke in die Seele eines Barkeepers in seiner eigenen leeren Bar. Zur Zeit ist immer Afterhour… Von Martin Stein Nach 33 Minuten wirft die Eismaschine Marke Hoshizaki zum ersten Mal; bei drei Wochen Zwangspause ist das schon ordentlich für die alte Dame. Ich mag das Ding und ihre Volleiswürfel; sowas ist ja auch fast Standard […]

Ausgerechnet am 1. April

Stichwahl ungültig: Landesanwaltschaft setzt Wolbergs wieder als OB ein

Der Regensburger Sonderweg von Wahlleiter Dr. Walter Boeckh bei der Auszählung der Stichwahl – das ausschließlich von städtischen Mitarbeitern ausgezählte Ergebnis kam erst am späten Dienstagnachmittag – hat Folgen. Wie die Rechtsaufsicht bei der Regierung der Oberpfalz am heutigen 1. April mitteilt wird die Wahl nach einer Beschwerde des Regensburger CSU-Chefs Michael Lehner für ungültig erklärt.

Kommentar

Smart sein bedeutet smart sein

Zu den dringlichen Angelegenheiten, mit denen sich der Stadtrat am 2. April in der Notbesetzung des Ferienausschusses befassen soll, gehört auch die „Rahmenstrategie für Smart City Regensburg (SCR)“. Doch das achtseitige Papier ist weder dringlich noch sinnvoll. Es ist einfach nur peinlich.

Ein Zwischenruf aus der Strafrechtswissenschaft

In Bayern beginnt die Strafbarkeit seit Samstag jenseits der Schwelle der Wohnungstür

Mit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020 (Az. Z6a-G8000-2020/122-98) über die landesweite Ausgangssperre für alle Einwohner Bayerns macht sich seit Samstag strafbar, wer seine Wohnung „ohne triftige Gründe“ verlässt. Die Folge ist eine im Einzelnen völlig unvorhergesehene und potentiell unabsehbare Kriminalisierung ganz gewöhnlicher Verrichtungen des alltäglichen Lebens außerhalb der eigenen Wohnung. Die Begründung der Allgemeinverfügung lässt uns an diesem heiklen Punkt indes im Ungewissen, meint der Regensburger Strafrechtler Martin Heuser.

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