Dem „Comedian“ Thomas Willibald, bekannt als Addnfahrer, gefiel ein Bericht unserer Redaktion nicht. Also zog er mit einer Berliner Anwaltskanzlei vor das Landgericht Regensburg. Dort hat man unserer Redaktion heute vollumfänglich rechtgegegeben.
Regelmäßige Leserinnen und Leser von Regensburg Digital kennen das: Im Vorfeld unserer alljährlichen Weihnachtspause wollen wir auch heuer wieder danke sagen und ein wenig auf das vergangene Jahr zurückblicken – und wir sind doch recht zufrieden.
In Zusammenhang mit unserem Bericht vom 4. November zum Baudesaster von Köfering möchten wir an dieser Stelle einige Dinge klarstellen, Fehler korrigieren und bei Bürgermeister Armin Dirschl für einige Eindrücke, die dadurch in Bezug auf seine Person entstanden sind, um Entschuldigung bitten.
Unsere Redaktion nimmt sich auch heuer wieder eine kleine Auszeit bis nach dem 6. Januar. Wir bedanken uns bei unseren Unterstützerinnen, Freunden und Werbekundinnen und ziehen eine kleine Bilanz, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
In einem richterlichen Hinweis bescheint das Oberlandesgericht Nürnberg der Forderung einer Gegendarstellung zu unserer Veröffentlichung über Tierarzt Roland Fechter, das Pürkelgut, das Familienunternehmen der Fechters und die Flüchtlingsunterkunft in Nittenau keine Erfolgsaussichten. Der Senat rät dem Unternehmen einstimmig, die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Regensburg zurückzunehmen.
Im Rechtsstreit zu den von uns veröffentlichten Recherchen über Tierarzt Roland Fechter, das Pürkelgut und die Flüchtlingsunterkunft in Nittenau hat das Landgericht Regensburg uns in einem ersten Verfahren vollumfänglich recht gegeben. Wir müssen keine Gegendarstellung veröffentlichen.
Nach unserem Artikel über Tierarzt Roland Fechter, das Pürkelgut, die Flüchtlingsunterkunft in Nittenau und eine von der Regierung angeordnete Überprüfung in Sachen Brandschutz haben wir Anwaltspost bekommen. So schätzen wir die Lage ein.
Wie jedes Jahr nimmt sich unsere Redaktion auch heuer eine kleine Auszeit. Wir bedanken uns bei unseren Unterstützerinnen, Freunden und Werbekundinnen und ziehen eine kleine Bilanz, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Rechtsstreit unserer Redaktion mit der BTT Bauteam Tretzel GmbH hat das Oberlandesgericht Nürnberg die Berufungsklage des millionenschweren Unternehmens nahezu vollständig abgewiesen und die Zulässigkeit unserer Berichterstattung in allen zentralen Punkten bestätigt.
Wie jedes Jahr macht unsere Redaktion auch heuer eine kleine Pause. Wir bedanken uns bei unseren Unterstützerinnen, Freunden und Werbekundinnen und ziehen eine kleine Bilanz.
Unter dem Dach von regensburg-digital gibt es seit kurzem einen unabhängigen, nicht-kommerziellen Kalender für soziale, ökologische und kulturelle Initiativen und Veranstalter. Während der Monate des Corona-Lockdowns hat ein Team von engagierten Spezialisten aus IT, Kultur und Sozialem umgesetzt, was viele Vereine und Veranstalter in Regensburg schon lange herbeigesehnt haben, was aber allzu oft an kommerziellen Interessen scheiterte: Das hat Regensburg noch gefehlt – hier ist der Kalender!
Kultursommer in Regensburg! In Zusammenarbeit mit unserem Provider IN-Solution GmbH verlosen wir deshalb Karten für die beiden HEIMATRON-Konzerte von Roger Rekless am Freitag, 27. August, am Grieser Spitz und Cari Cari am Dienstag, 31. August, im Thon-Dittmer-Palais.
Über vier Monate hat sich Professor Christof Kuhbandner Zeit gelassen, um auf eine Glosse unseres Autors Martin Stein zu erwidern. Also antwortet auch Herr Stein – ein letztes Mal. Dann ist genug Zeit verschwendet.
Die BTT Bauteam Tretzel GmbH ist mit ihrer Klage gegen regensburg-digital vor dem Landgericht Regensburg in den wesentlichen Punkten gescheitert. Von 13 Unterlassungsforderungen, bei denen sich elf sowohl gegen Herausgeber Stefan Aigner als auch unseren Autor Robert Werner gerichtet hatten, erkannte das Gericht lediglich vier als berechtigt an. Drei Forderungen auf Richtigstellung wurden ebenfalls abgewiesen. Der Grundtenor unserer Berichterstattung wurde nicht beanstandet. Tretzel muss knapp 80 Prozent der Verfahrenskosten tragen.
Die Unterlassungsklage des Tretzel-Konzerns gegen unsere Redaktion wurde am Freitag am Landgericht Regensburg verhandelt. Da kein Vergleich erzielt werden konnte, entscheidet nun das Gericht und verkündet am 9. April das Urteil.
Nach einer ersten Terminverschiebung wird die Unterlassungsklage des Tretzel-Konzerns gegen unsere Redaktion diese Woche am Landgericht Regensburg verhandelt.