Justizministerium räumt Fehler bei Telefonüberwachung in der Korruptionsaffäre ein
Auf eine Anfrage des Abgeordneten Franz Schindler im Landtag hat das Justizministerium in einer vergleichsweise langen Stellungnahme Fehler bei der Telefonüberwachung im „Fall Wolbergs“ eingeräumt – und diese gleichzeitig relativiert.
281 Telefonate – das ist die erste Zahl, die in der Stellungnahme des bayerischen Justizministeriums genannt wird. Auf eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Franz Schindler vom Montag zur Telefonüberwachung im Ermittlungsverfahren gegen Joachim Wolbergs, den Bauträger Volker Tretzel, Norbert Hartl und Franz W. hat die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Ministerium eine umfassende Stellungnahme abgegeben. Zuvor hatte Wolbergs’ Verteidiger den Ermittlern vorgeworfen, entgegen den gesetzlichen Vorgaben sowohl Verteidigergespräche als auch Gespräche aus dem „Kernbereich der privaten Lebensgestaltung“ nicht nur aufgezeichnet, sondern auch nachträglich nicht gelöscht zu haben.
281 Gespräche “zeitnah gelöscht”
281 “Telekommunikationsvorgänge” sind es demnach, die laut Staatsanwaltschaft „noch vor Anklageerhebung und zeitnah zu deren jeweiligen Anfall“ gelöscht wurden. Dabei hätten 41 Telefonate den geschützten Privatbereich, der Löwenanteil von 240 Telefonaten Verteidigergespräche bzw. Gespräche mit Berufsgeheimnisträgern betroffen.
Dossier
Diese hohe Zahl ist Folge der automatisierten Telefonüberwachung und skizziert ein grundsätzliches Problem: Laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine automatisierte Überwachung eigentlich nicht erlaubt. Tatsächlich müsste ein Beamter mithören und im Zweifel sofort abschalten, sofern es sich um solche Gespräche handelt. Die Praxis scheint aber generell eine andere zu sein. Es sind aber nicht jene Gespräche, von denen Wolbergs’ Verteidiger Peter Witting in seiner Pressemitteilung gesprochen hatte.
14 Gespräche “nachträglich gelöscht”
Deren Zahl ist etwas kleiner: 14. So viele Gespräche mit Verteidigern bzw. aus dem Kernbereich der privaten Lebensführung waren zunächst nicht gelöscht worden. Erst nach den entsprechenden Vorwürfen der Verteidigung habe die Staatsanwaltschaft eine erneute Prüfung vorgenommen und diese anschließend gelöscht.
Die offensichtlichen Folgen konnte man vergangene Woche beobachten: Im Regensburger Wochenblatt erschien ein kurzer Auszug aus einem Telefonat zwischen Rechtsanwalt Jan Bockemühl und dem in der Korruptionsaffäre beschuldigten Norbert Hartl. In dem Gespräch scheint es lediglich um eine Anbahnung der Verteidigung gegangen zu sein und es fielen wohl keine verfahrensrelevanten Inhalte. Auf Nachfrage bezeichnet es der Strafrechtler aber als „verwunderlich“, dass er bislang von der Staatsanwaltschaft noch nicht einmal darüber informiert wurde, abgehört worden zu sein.
Aber: “Gespräche wurden inhaltlich nicht berücksichtigt.”
Als besonders problematisch scheint man die Angelegenheit beim Justizministerium nicht anzusehen. In der Stellungnahme heißt es unter anderem:
„Weder von den bereits vor Anklageerhebung im Ermittlungsverfahren gelöschten 281 Telekommunikationsvorgängen noch von den nach erneuter Prüfung gelöschten 14 Telekommunikationsvorgängen wurden Verschriftungen zu den Ermittlungsakten genommen. Die Ermittlungsakten enthalten weder inhaltliche Wiedergaben der gelöschten Gespräche noch sonstige Erkenntnisse aus deren Inhalt.“
Auch seien die Ermittler arbeitsteilig vorgegangen. Die Beamte, die für die TKÜ zuständig waren, seien nicht zugleich als Sachbearbeiter tätig gewesen. Auch innerhalb der Ermittlungsgruppe hätten sie räumlich getrennt von den Sachbearbeitern gearbeitet. Der Inhalt der zu löschenden Gespräche sei weder den sachbearbeitenden Beamten noch der Staatsanwaltschaft mitgeteilt worden.
„Damit die Staatsanwaltschaft die Löschung der Gespräche anordnen konnte, habe es lediglich eine Ereignismitteilung mit dem Hinweis gegeben, dass es sich um ein zu löschendes Gespräch handle.“
Durch dieses Vorgehen sei insbesondere sichergestellt worden, dass unabhängig von der erforderlichen Löschung bestimmter Gesprächsaufzeichnungen die jeweiligen Gesprächsinhalte nicht automatisch an die polizeilichen Sachbearbeiter oder die Staatsanwaltschaft gelangen. „Die betroffenen Gespräche wurden demnach nicht nur gelöscht, sondern konnten im Verfahren auch inhaltlich nicht berücksichtigt werden.“
Lutherer
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Da haben wir es: ALLE UNSCHULDIG!! Oder doch nicht? Naja Vermutungen eben…
Renate Gihr
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Ich habs schon immer gewusst.
Rauberl
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Das wird eine Riesensauerei gegen den Normalbürger.
Barnie Geröllheimer
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Alle unschuldig wegen Naivität im Amt, siehe Landkreisgemeinde.
Schwalbe
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Die rechtswidrige Praxis der Ermittler könnte sich im weiteren Verlauf des Verfahrens noch als Eigentor erweisen.
Aber unabhängig vom vorliegenden Verfahren scheint es bei den Ermittlungsbehörden gängige Praxis zu sein, sich einen Dreck um die entsprechenden rechtlichen Vorgaben zu kümmern. Das ist der bei weitem größere Skandal. Darüber, wie weit das Ignorieren geltenden Rechts durch die Ermittler geht, kann man nur spekulieren; es wird jedenfalls nicht oft an die Öffentlichkeit kommen, weil sich nur selten eine Armada an gutbezahlten Anwälten der Sache annimmt. Fast scheint es, als bewege sich die hiesige Staatsanwaltschaft auf einem ähnlichen Niveau wie die Spitzen der städtischen Verwaltung einschließlich (Ex-) Oberbürgermeister.
Thik
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@ Schwalbe 17. November 2017 um 12:16
Da es kein generelles Verwertungsverbot rechtswidrig erlangter Beweismittel gibt, finden es die Behörden häufig nicht sinnvoll, sich an das Gesetz zu halten.
Alfred Meier
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Die Anfrage des Abgeorneten Franz Schindler an den bayerischen Justizminister wegen des Vorgehens der Staatsanwälte gegen den Regensburger OB Wolbergs war überfällig. Überfällig ist aber auch eine Anfrage an den bayerischen Innenminister, dem Dienstvorgesetzten des Generallandesanwalts, der Wolbergs vorläufig des Dienstes enthoben hat, weil er eine Verurteilung Wolbergs für wahrscheinlich hält. Der Innenminister wäre zu fragen, ob ihm bekannt sei, dass in Deutschland noch nie ein Amtsträger im Zusammenhang mit ordnungsgemäß verbuchten Parteispenden wegen Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit verurteilt worden ist.
highwayfloh
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@Günter Herzig: Ihr erster Satz beinhaltet und unterstellt jedoch, dass Straftaten nachweislich begangen wurden. Dies zu klären ist aber gerade die ganze Ursache des derzeitigen Geschehens, weil dies eben NICHT (zweifelsfrei) erwiesen ist!
@Alfred Meier: Fehlt da nicht ein Wort, nämlich “(nicht)” in Ihrem letzten Satz und ganz genau vor “ordnungsgemäß”? Das nicht dabei bewusst in Klammern gesetzt. Man erinnere sich an Kohl, Strauß etc.
Markus Frowein
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@highwayfloh
Wie können Sie Ihren vehementen Einsatz zugunsten der Unschuldsvermutung
rechtfertigen, wenn Sie an anderer Stelle dieses Forums ganze Minderheiten
stigmatisieren und in Sippenhaft nehmen? Ich zitiere aus einem Kommentar
von Ihnen über Asylsuchende aus diesem Beitrag (http://www.regensburg-digital.de/die-zerstoerung-jeglichen-selbstwertgefuehls/30102017/#comments):
“Ich bin KEIN „Rechter“ … ,aber … “daheim haben sie nicht mal Kuhställe gehabt und
hier zünden sie alles an und demolieren ihre Bleibe, dies auch auch noch als „Gast“!“
Nennt man das nicht “Mit zweierlei Maß messen”? Setzen Sie doch in diesem Fall
auch Ihre gewohnten Maßstäbe an, woanders haben Sie auch keine Hemmungen.
Ernst Seler
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Redaktion: “Laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine automatisierte Überwachung eigentlich nicht erlaubt.”
Es ist davon auszugehen, der Satz stimmt inhaltlich.
Wenn die automatisierte Überwachung vom Bundesverfassungsgericht untersagt worden ist, jedoch offensichtlich eine Missachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht nicht zur Verurteilung der behördlichen Täter führt, entsteht das öffentliche Bild, die Vertreter des Staates, welche für Recht und Ordnung sorgen sollen, brechen selbst das Gesetz, denn Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes haben Gesetzescharakter.
Hat das BVerfG vielleicht selbst den Weg mit “eigentlich” vorgegeben?! Las einmal davon, das BVerfG äußerte sich, es habe eben keine Polizisten, um dafür Sorge zu tragen, Beschlüsse werden auch umgesetzt. Beginnt eine Erosion des Rechts?!
Alfred Meier
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@highwayfloh
Soviel ich weiß, wurden die Spenden an den SPD-Ortsverein korrekt verbucht. Sollten die Spenden von den Spendern gestückelt worden sein, wäre das nach dem Parteiengesetz für beide Seiten nicht strafbar. Strafbar wäre nur, wenn der Empfänger die Spenden gestückelt hätte. In den bekannt gewordenen Spendenaffären, die zu Verurteilungen führten, wanderte das Spendengeld dagegen regelmäßig in schwarze Kassen und wurden die Steuern auf die anfallenden Zinsen hinterzogen.
blauäugig
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@highwayfloh
Was ist ordnungsgemäß verbucht?
Abgesehen vom Verstoß gegen die Veröffentlichungspflicht steht ja ein Strohmännersystem im Raum, dass nämlich ein Spender seine Spenden über mehrere Mittelsmänner geleistet hat – eine solche Stückelung, obwohl vom Spender durchgeführt, wäre natürlich nicht in Ordnung und dann läge (bzw. nach meiner Einschätzung liegt) Meier falsch.
Lenerl
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Parteiengesetz § 25, Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 3: „Von der Befugnis der Parteien, Spenden anzunehmen ausgeschlossen sind: 6. Spenden, soweit sie im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und deren Spender nicht feststellbar sind, oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt“ und „Spenden an eine Partei, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10 000 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Zuwenders im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen“.
Es ist davon auszugehen, dass das alles genauso gemeint ist. Wenn das Spenden über Strohmänner/ -frauen knapp unterhalb der Veröffentlichungsgrenze gesetzlich nicht vorgesehen ist, jedoch offensichtlich eine Missachtung des Gesetzestextes nicht zur Verurteilung des Täters führt, dann entsteht das öffentliche Bild, dass Gesetze, welche das demokratische Zusammenleben regeln, nicht mehr ernst genommen werden und einen Haufen Scheiß wert sind. Dabei haben Gesetze Gesetzescharakter, ja sie sind gar Gesetze im eigentlichen Sinn.
Hat das Parteiengesetz vielleicht selbst den Weg für die Strohmänner vorgegeben? Ich hörte einmal, Mandatsträger aller Parteien würden selbst zu sehr davon profitieren, um wirkungsvolle gesetzliche Anpassungen anzuregen, durchzusetzen und vorzunehmen. Kann die Erosion des Rechts so gestoppt werden?
Ernst Seler
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“Kann die Erosion des Rechts so gestoppt werden?”
Positiv gesehen sind alle Aktionen der Staatsanwaltschaft Regensburg das Signal für die Bundesrepublik Deutschland, es geht nicht mehr so weiter wie bisher. Natürlich, wenn die Staatsanwaltschaft nun nach so langer Zeit erneut einen Immobilienmann in Untersuchungshaft nimmt, wegen Verdunkelungsgefahr, entsteht die Frage, welche wasserdichten Beweise hat die Staatsanwaltschaft, um ihre Anklage gegenüber dem Landgericht zu begründen. Sind diese vorhanden, braucht es dann noch eine erneute Verhaftung?! Inzwischen kann das öffentliche Bild der Justiz als Gefahr und Chance zugleich gesehen werden. Es wäre verheerend, wenn das Hauptverfahren nicht eröffnet wird, denn dann entsteht das Bild einer politischen Staatsanwaltschaft. Offensichtlich ist auch, Richter, Staatsanwälte spielen nicht mehr so mit, wie dies früher unter den bayerischen Ministerpräsidenten üblich war. Denken wir nur an die berühmte Trunkenheitsfahrt mit Todesfolge, welche ab da eine Änderung der Rechtsprechung nach sich zog, um den Minister bestmöglich zu schonen. Das Geschehen am Landgericht Regensburg kann in Hinblick auf Spenden an die Politik ein effektives Signal setzen.
Das Strafverfahren, das Anwalt Strate am Landgericht Regensburg im Falle Mollath führte, hatte zur Folge das eingespielte System zwischen Gutachter und Gericht wird von den Richtern selbst kritischer beachtet. Richter des Landgterichtes Regensburg wollten zuerst sich der Aufgabe nicht stellen, genauer das Strafverfahren zu durchleuchten. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, die verantwortlichen Richter am Landgericht Regensburg sind sehr bemüht, der Erosion des Rechtsstaats nach ihrem Vermögen Einhalt zu gebieten. Es stimmt aber auch, es ist der Gesetzgeber selbst, der seinen Anteil an der Erosion des Rechts hat, ob gewollt oder ungewollt.
mkv
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Ich finde ja, dass @ Lenerl recht ins Schwarze trifft. Dazu ein Zitat:
SPD und CDU müssen jetzt liefern; bzw. potentiell “Jamaika” oder doch die Wiederauflage der jetzt kleinen GroKO?
“In Regensburg und Rheinland-Pfalz zeigen Union und SPD derzeit mit dem Finger aufeinander. Doch sie haben es gemeinsam in der Hand, die Missstände abzustellen. Beide aktuellen Fälle bestätigen erneut das Misstrauen, das viele Bürgerinnen und Bürger nach den Spenden- und Lobbyskandalen der letzten Jahre den Parteien und der Politik insgesamt entgegenbringen.” *
Es ist an der Zeit, dass andere als der Bundestag, Entwürfe für ein neues Parteiengesetz “zimmern”. Denn die Parlamentarier sind befangen. Sie entscheiden in eigener Sache. Wie die Bürgerschaft/der Souverän, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, erfolgreich ins “Spiel” kommen kann, zeigt ein Blick auf die Insel. **
Dass Handlungsbedarf besteht, weiß man schon länger. Es geht nicht an, dass die Parteien, ihre im BTAG sitzenden Mitglieder, in eigenen Angelegenheiten selber entscheiden. Man lässt auch nicht den Bankkräuber darüber entscheiden, ob sein Coup strafbar war.
“Die Parteien kassierten im Wahljahr 2013 rund 91 Millionen Euro an Spenden. Aber nur 1,1 Millionen ließen sich vor dem Wahltag einem Absender zuordnen. So wird gestückelt, getrickst und geschoben.” ***
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*https://www.lobbycontrol.de/2016/10/gestueckelt-und-geschleust-skandale-um-parteispenden-belasten-die-groko/
** Ab Seite 81 ff: Bürgergutachten
https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2017-06-15_Demokratie_Die_Unvollendete.pdf
und
Irland geht voran
http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/europamagazin/sendung/wdr/irland-demokratie-im-losverfahren-100.html
*** https://www.welt.de/wirtschaft/article139137225/So-tricksen-die-maechtigen-Maezene-der-Politik.html
blauäugig
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@Seler Es wurde niemand erneut in Untersuchungshaft genommen, die Beschuldigten Schmack und Eckl sogar noch überhaupt nicht.
Ihre anderen Aussagen sind zudem ermüdend, insbesondere erkenne ich nicht die von Ihnen vielbeschworene Erosion des Rechts(staats) -Sie weisen ja selber mit Beispielen von vor über 30 Jahren darauf hin, dass es früher schlimmer war, d.h. die Tendenz ist die gegenteilige.
Alfred Meier
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“Verfahren gegen Wolbergs verzögert sich” meldet heute die Süddeutsche Zeitung und beruft sich auf einen Sprecher des Regensburger Landgerichts. Man habe einem Beschuldigten eine Frist zur Stellungnahme zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft bis 31.01.2018 eingeräumt. Wann und ob die Anklagen gegen Wolbergs und andere zugelassen werden würden, sei “völlig offen”. Und das im zweiten Jahr der Ermittlungen!
Diese Meldung wirft ein bezeichnendes Licht auf die Arbeit der Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren aber auch auf die Qualität der Strafanzeige des Landesschatzmeister Goger gegen einen Ortsvorsitzenden seiner SPD. Was Goger in seiner “dienstlichen Erklärung” an seinen Bamberger Generalstaatsanwalt berichtete, werden wir wohl nie erfahren.
Alfred Meier
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@Ernst Seler
Seler äussert in seinem Beitrag vom 19. November 2017 die Sorge,
“Es wäre verheerend, wenn das Hauptverfahren nicht eröffnet wird”, weil damit – sinngemäß – das Ansehen des Rechtsstaates beschädigt würde. Dem muss man mit Nachdruck widersprechen. Sollte das Landgericht die Klage abweisen, wäre nicht das Ansehen des Rechtstaates, sondern das Ansehen der Regensburger Staatsanwälte und des Anzeigeerstatters Goger beschädigt.
Die Klageabweisung wäre also nur für einen sehr begrenzten Personenkreis “verheerend”. Ich frage mich, was Seler mit dieser Art Stimmungsmache erreichen will.