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Jobcenter zieht Bilanz

Viele positive Zahlen und Tatenlosigkeit bei Mietwucher-Verdacht

Bei der Jahrespressekonferenz des Jobcenters Regensburg kann Geschäftsführerin Birgitt Ehrl mit einigen positiven Entwicklungen aufwarten. Auf Nachfragen zu möglichen Wuchermieten bei Wohnungen für Hartz IV-Bezieher zeigen sich sowohl sie als auch Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer ratlos. Man könne da nichts tun. Ist das tatsächlich so?

Haben für (fast) alles eine Statistik: Gabriele Anderlik. Gertrud Maltz-Schwarzfischer und Birgitt Ehrl. Foto: as

Es ist ein seltenes Ereignis – zumal in Regensburg – dass bei einer großen Behörde ausschließlich Frauen das Sagen haben. Bei der Pressekonferenz des städtischen Jobcenters sind es gleich drei: Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Bürgermeisterin und amtierendes Stadtoberhaupt, Gabriele Anderlik, Leiterin der Agentur für Arbeit Regensburg, und Birgitt Ehrl, Geschäftsführerin des Jobcenters. Sie sind, wenn man so will, die Herrinnen über sämtliche Zahlen zur Entwicklung der Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, Hartz IV. „Es gibt für alles eine Statistik“, sagt Anderlik, wenn man genauer nachfragt. Das trifft zwar nicht für jedes Detail zu, aber jene Statistiken, die das Trio präsentiert, sehen auf den ersten Blick alle positiv aus.

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Weniger Hartz IV-Empfänger

Demnach hat sich – im Jahresdurchschnitt 2018 – sowohl die Zahl der „Bedarfsgemeinschaften“, also der Haushalte, die auf Hartz IV angewiesen sind, reduziert (von 4.404 auf 4.144) als auch jene der „erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ (von 5.375 auf 5.021). Und auch die Zahl der „Sozialgeldempfänger“, Minderjährige, die noch nicht erwerbsfähig sind, oder Menschen, die nicht (mehr) in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, ist gesunken (von 1905 auf 1.820). Es sind – wieder einmal – nahezu durchweg die niedrigsten Zahlen seit zehn Jahren.

Bemerkenswert dabei ist allerdings, dass lediglich knapp 1.300 der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die auf Hartz IV angewiesen sind, tatsächlich als Arbeitslose gelten. Bei allen anderen – immerhin über 3.700 Betroffene – handelt es sich unter anderem um Menschen, die entweder gerade eine Maßnahme durchlaufen und deshalb Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben oder um Personen, die zwar eine Arbeit haben – geringfügig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt – aber davon nicht leben können. Im Oktober 2018 benötigten rund 1.500 Menschen trotz Job auch noch Hartz IV.

Hohe Vermittlungsquoten

Eine positive Zahl dagegen: 1593 Menschen konnten im vergangenen Jahr „in den Arbeitsmarkt integriert“, also in eine sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden, fast drei Viertel von ihnen „nachhaltig“, das bedeutet: für mindestens zwölf Monate. „Das ist ein Wert, auf den wir stolz sind“, betont Anderlik und verweist darauf, dass man damit unter allen Jobcentern, „die unter ähnlichen Arbeitsmarktbedingungen arbeiten“, an der Spitze liege.

An der Spitze unter den „Big five“ Jobcentern in Bayern (München, Augsburg, Nürnberg und Fürth) liegt Regensburg auch bei der Integration von anerkannten Flüchtlingen: 403 von 947 erwerbsfähigen Flüchtlingen konnten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden – 42,6 Prozent.

Überhöhte Mieten – können Stadt und Jobcenter nichts tun?

Ein Vorgehen gegen überhöhte Mieten scheint vom Jobcenter und dem dafür zuständigen Träger – der Stadt Regensburg – nicht zu erwarten zu sein. Man könne da nichts tun, so der Tenor der Aussagen von Jobcenter-Chefin und Bürgermeisterin. Zum Hintergrund: regensburg-digital hatte mehrfach über Fälle berichtet, in denen Vermieter 20 Euro und mehr pro Quadratmeter für Wohnungen von Hartz IV-Beziehern verlangen und damit Mieten weit jenseits der Berechnungen erzielen, die laut Mietspiegel vorgesehen wären.

Zuletzt ging es um eine 28-Quadratmeter-Wohnung, in der aktuell vier Personen zur Kaltmiete von 560 Euro leben, vor geraumer Zeit berichteten wir über ein ehemaliges Bordell in Burgweinting, das der Eigentümer zu einer Mietskaserne umbaute und für Wohnungen in teils desolatem Zustand Mieten von durchschnittlich 22 Euro pro Quadratmeter verlangte.

Anzeige beim Ordnungsamt

Rechtsanwalt Otmar Spirk, der mehrfach Bewohner solcher „Apartments“ vertreten hat, hatte in diesem Zusammenhang ein Vorgehen des städtischen Ordnungsamts wegen mutmaßlich rechtswidrig überhöhter Miete und gegebenenfalls auch Anzeigen wegen des Verdachts auf Mietwucher gefordert. „Rechtswidrig überhöht ist eine Miete nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, wenn sie mehr als 20 Prozent über dem Mietspiegel liegt und eine ‚Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen‘ vorliegt“, so Spirk. Der Straftatbestand des Mietwuchers liege nach der Rechtsprechung vor, wenn die Miete mehr als 50 Prozent über dem Ortsüblichen, und eine Ausnutzung der Zwangslage des Mieters vorliege.

Aktuell hat Spirk nun wegen der 28-Quadratmeter-Wohnung Anzeige beim städtischen Ordnungsamt erstattet und um Prüfung gebeten, ob hier rechtswidrig überhöhte Miete oder sogar Mietwucher vorliegen könnte. Ein Ergebnis steht noch aus. Der Vermieter hat uns gegenüber in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass die Miete „von staatlicher Seite geprüft“ worden und „gesetzeskonform“ sei.

“Immer knapp kein Mietwucher”

Eine Neuigkeit hat Jobcenter-Chefin Ehrl auf Nachfragen zu dem Thema am Montag. Man habe solche Fälle „vor ein paar Jahren mal prüfen lassen“, sagt sie. Das Ergebnis sei gewesen, dass die Mieten immer so gestaltet gewesen seien, dass „knapp kein Mietwucher“ vorgelegen habe. Generell könne man Betroffene im Jobcenter nur beraten und ihnen sagen, dass die Miete eigentlich zu hoch sei. „Aber wenn die entscheiden, dass sie dennoch einziehen, können wir nichts tun.“

Das Jobcenter habe nur zu prüfen, ob die Miethöhe pro Person im Rahmen des Rechts auf Grundsicherung liege. Eine Überprüfung der Wohnungsgröße sei nicht vorgesehen. „Wir können auch keinen Rechtsstreit führen oder beitreten, weil nicht wir, sondern die Betroffenen Mieter der Wohnung sind.“ Ähnliches erklärt am Montag auch Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer.

Anderes Jobcenter erstritt Rückzahlungen

Wir haben sowohl Ehrl als auch Maltz-Schwarzfischer nun um Stellungnahme zu einem Urteil des Landgerichts Hamburg von 2016 gebeten. Damals erstritt das dortige Jobcenter die Rückzahlung von überhöhten Mieten in Höhe von über 50.000 Euro. Tenor des Urteils unter anderem: Wird die ortsübliche Marktmiete um mehr als 50 Prozent überschritten, liegt Mietwucher vor. Dass der Wohnraum von “randständigen Personen” genutzt werde, die diesen deutlich mehr strapazierten, rechtfertigt keinen Mietzuschlag.

Ebenfalls haben wir Ehrl und Maltz-Schwarzfischer darum gebeten, uns zu erläutern, wie sie ein Schreiben des Bayerischen Sozialministeriums vom November 2017 interpretieren, in dem es unter anderem heißt, dass das Jobcenter Hartz IV-Bezieher bei Streitigkeiten um eine eventuell überhöhte Miete „in die Lage versetzen“ müsse, „seine Rechte durchzusetzen“. Und: „Unter Umständen bietet sich eine Beteiligung an dem Rechtsstreit an.“

Birgitt Ehrl hat sich für eine Stellungnahme etwas Zeit erbeten.

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Kommentare (18)

  • erich

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    es gibt aber auch andere Zahlen und Meldungen:

    Laut einer Meldung (basierend auf einer Berechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, eine staatliche Behörde) verzichten 3.100.000 bis 4.900.000 Antragsberechtigte auf Hartz IV und leben so in verdeckter Armut und erscheinen in keiner Statistik mehr.
    ———————–
    Nur noch 47 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag: „Gesellschaftlicher Skandal“
    ———————–
    „Das ganze System Hartz IV ist darauf ausgelegt, es den Menschen möglichst schwer zu machen, Geld vom Staat zu bekommen“, sagt Steidl. „Man nennt das ,vertreibende Hilfe’. Das bedeutet, die Hürde, die man überwinden muss, um Unterstützung zu bekommen, ist so hoch, dass viele Leute es gar nicht erst versuchen.“
    Quelle:
    Am kürzeren Hebel: Der Münchner Hartz-IV-Report“
    ———————–
    Die Jobcenter haben in den letzten drei Jahren eine Summe von 1,5 Milliarden Euro aus dem Hartz IV Fördertopf umgeschichtet um damit ihre eigenen Verwaltungskosten und Tariferhöhungen ihrer eigenen Mitarbeiter zu finanzieren. Waren es im Jahr 2013 etwa 462,2 Millionen Euro, wurden bereits im Jahr 2014 522,5 Millionen Euro umgeschichtet. Im vergangenen Jahr 2015 sogar schon 605 Millionen Euro.
    Die Jobcenter in Deutschland haben im vergangenen Jahr erstmals mehr als eine Milliarde Euro für die Wiedereingliederung Arbeitsloser zur Deckung von Verwaltungskosten benutzt.
    ———————–
    Das Arbeitsvolumen in der Bundesrepublik Deutschland sinkt in seiner Tendenz seit 1960. Lediglich in den Phasen der Hochkonjunktur stieg es jeweils vorübergehend an. Das Arbeitsvolumen sinkt, wenn die gesamte Wirtschaftsleistung eines Landes (BIP) langsamer wächst als die Arbeitsproduktivität (AP = Wirtschaftsleistung der Beschäftigten pro Stunde).
    Dies war in Deutschland langfristig seit 1960 immer der Fall, d. h. die Arbeitsproduktivität ist im Dekadenvergleich immer schneller gewachsen als das BIP.
    Diese Entwicklung hatte zur Folge, dass das Arbeitsvolumen in der Bundesrepublik Deutschland 1960 und 2008 fast identisch blieb (bei ca. 57 Mrd. Stunden), obwohl das Erwerbspersonenpotential seit 1960 von rund 26 Mio. auf 44,5 Mio. Personen stieg.
    Quelle: wikipedia
    Arbeitsvolumen#Die_Situation_in_der_Bundesrepublik_Deutschland
    ———————–
    Die Zahl der Vollzeitstellen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Das schreibt die „Saarbrücker Zeitung“ und beruft sich dabei auf Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Danach wurden im zweiten Quartal dieses Jahres knapp 24,2 Millionen Vollzeitbeschäftigte gezählt. 1991, kurz nach der Wiedervereinigung, waren es noch 28,9 Millionen, also 4,7 Millionen mehr.
    Hohe Beschäftigung liegt an Teilzeitjobs
    Eigentlich erlebt Deutschland seit Jahren einen Beschäftigungsboom. Die Zahl der Beschäftigten wächst ungebrochen. Erst im Sommer meldete das Statistische Bundesamt einen neuen Rekord. Im zweiten Quartal zählte es 43,5 Millionen Beschäftigte.
    Dieser Beschäftigungsboom geht offenbar auf Teilzeitjobs zurück. Denn seit 1991 hat sich die Zahl der Teilzeitarbeiter mehr als verdoppelt. Sie stieg von 6,3 auf gut 15 Millionen. Zu dieser Gruppe zählen neben den Arbeitnehmern mit einem versicherungspflichtigen Job auch geringfügig Beschäftigte und Ein-Euro-Jobber.
    Parallel dazu ist das Arbeitsvolumen geschrumpft. Die Gesamtsumme aller geleisteten Arbeitsstunden ist im gleichen Zeitraum von knapp 52 Milliarden auf rund 50 Milliarden zurückgegangen.

    Fazit;
    die Statistiken der Arbeitsagentur dienen nur noch dazu, ein krankes System, dass immer weniger Bürger wirtschaftliche und soziale Teilhabe bieten kann und bieten will am Leben zu erhalten um die Pfründe und Selbstbedienungsstrukturen weniger vor dem zusammenbrechen zu bewahren

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  • mkv

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    @ Herzig, warum legen Sie Ihr Fachwissen hier nicht offen? Damit dieser inhumane und Steuer vernichtenden “Zauber” rasch verfliegt?

    Das Jobcenter behauptet, man könne da nichts tun. Stimmt das? Muss es sittenwidrig erscheinende Mieten voll bezahlen? Schon das Rechtsgefühl sagt: NEIN!

    Liest man sich zur Frage der Aufsicht und Klagemöglichkeiten ein
    http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/arbeitsmarktpolitik/55251/organisation-der-grundsicherung

    dann kommt man trotz “hoch komplexer Aufsichtsstrukturen über die Gemeinsamen Einrichtungen”
    (siehe erstes verlinktes Organogram)

    hierzu:

    “Der Geschäftsführer hat den Anweisungen der Trägerversammlung Folge zu leisten. Er vertritt die Gemeinsame Einrichtung gerichtlich und außergerichtlich.”

    Die einschlägige Geschäftsanweisung
    https://www.regensburg.de/fm/121/2-jobcenter-geschaeftsanweisung-bfdh.pdf

    weist ausdrücklich auf die Verpflichtung hin, das “Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit” zu wahren.

    Die Einhaltung dieses Sparsamkeits-Gebots ist greifbar bei potentiell sittenwidrigen und damit nichtigen Mietzinsen nicht der Fall.

    Zitate aus der Geschäftsanweisung:
    Das Sozialgesetzbuch (SGB) IV und die Bundeshaushaltsordnung (BHO) setzen den
    rechtlichen Rahmen für den Umgang mit finanziellen Ressourcen. Die dort vorgegebenen Grundsätze, insbesondere das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, sind von allen Bediensteten im Rahmen der Aufgabenerledigung zu beachten.

    Verantwortlichkeiten
    3.1 Führungskräfte
    Führungskräfte haben die Aufgabe und Verantwortung, ein entsprechendes Kostenbewusstsein
    vorzuleben.

    Zitatende

    Ich rege an: Das Thema der vom Jobcenter gezahlten sittenwidrigen Teile der hier diskutierten Mieten in den Stadtrat zu tragen. Dort kann man eine Resolution verfassen und der Aufsicht vorlegen (StMAS). Welche Parteienvertreter gehen voran, um diese Zustände der rechtlichen Verwahrlosung abstellen zu helfen?

    Siehe Ziffer 1.1 b
    https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/grundsicherung/190320_ams_eingabenbearbeitung.pdf

    Zwei Wege der (klagenden) Intervention erscheinen möglich.

    1. Der Leistungsempfänger erteilt eine Vollmacht. Der Träger klagt via Geschäftsführer im Rahmen seiner Fürsorgepflicht bzw. des Gebots der “Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit” auf Rückzahlung des sittenwidrigen Teils der Miete bzw. auch auf Anpassung der Miethöhe für die Zukunft.

    2. Ggf. der Weg über § 33 SGB II
    (1) Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist (=Vermieter; Rückzahlungsanspruch gegen diesen in Höhe des sittenwidrigen und damit nichtigen Teils der Miete) geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären.

    Ergänzungen erwünscht! Das geht uns alle an.

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  • mkv

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    Mich würde Interessen, ob mit der Aussage
    “Im Oktober 2018 benötigten rund 1.500 Menschen trotz Job auch noch Hartz IV.”
    Voll-Zeitjobs gemeint sind. Danke.

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  • mkv

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    Ergänzend und die oben in Aussicht gestellte recherchierende Arbeit der Leitung des Jobcenters insoweit erleichternd komme ich zurück auf die Legalzession des § 33 Abs. 1 S. 1 SGB II (siehe oben).

    Hierbei geht es neben den bekannten Unterhaltsansprüchen nämlich auch um Rückzahlungsansprüche (sog. Bereicherungsansprüche) wegen einer sittenwidrigen Überzahlung des Dritten (Vermieters).

    In einer Klage eines Sozialleistungsträgers auf Erstattung überbezahlter Miete hat das Landgericht Hamburg in zweiter Instanz in diesem Sinne entschieden.

    “Die Ansprüche der Mieter auf Erstattung der überzahlten Miete und Rückzahlung überzahlter Mietsicherheiten sind nach § 33 SGB II auf die Klägerin übergegangen. Gemäß § 33 SGB II gehen Ansprüche von Leistungsempfängern gegen Dritte bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf den Leistungsträger über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Dritten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären. Dies ist hier der Fall. Die Ansprüche der Mieter auf Erstattung des überzahlten Mietzinses entstehen mit Zahlung der Miete. Wären gleichzeitig die Überzahlungen an die Mieter zurückgezahlt worden, wären Leistungen der Klägerin auf die Kosten der Unterkunft in entsprechend geringerem Umfange erbracht worden. Von dem Anspruchsübergang sind auch Bereicherungsansprüche umfasst (vgl. Grote-Seifert in: juris PK zu § 33 SGB II, Rd. 41; Decker, in: Oestreicher, § 33 SGB II Rd. 36 m.w.N., LG Hamburg, Urteil vom 17.07.2014, Az.: 333 S 12/13).
    Quelle:
    Randziffer 12
    landesrecht-hamburg.de/
    unter
    https://tinyurl.com/y58zhv2x

    Damit hat der Träger des Regensburger Jobcenters alle Trümpfe in der Hand; er muss nur noch das Blatt ausspielen, wozu er freilich nach dem Gebot der Sparsamkeit auch verpflichtet ist.

    Die aufklärerische Arbeit von r-d ist zu loben.

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  • Piedro

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    “Bei allen anderen – immerhin über 3.700 Betroffene – handelt es sich unter anderem um Menschen, die entweder gerade eine Maßnahme durchlaufen und deshalb Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben oder um Personen, die zwar eine Arbeit haben – geringfügig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt – aber davon nicht leben können. Im Oktober 2018 benötigten rund 1.500 Menschen trotz Job auch noch Hartz IV.”

    In dieser Aussage ist ein Wurm. Niemand hat “deshalb” Anspruch auf Alg2, weil er in einer Maßnahme steckt. Tatsächlich sind nur Leistungsberechtigte in Maßnahmen (“Neukundenseminare” vor Feststellung des Leistungsanspruchs sind rechtswidrig).

    Richtig ist, dass Teilnehmer an Maßnahmen wie Bewerbungstraining oder Wie-tanze-ich-meinen-Vornamen-rückwärts aus der Statistik verschwinden, ebenso jeder, der krank geschrieben wird. Richtig ist auch, dass Aufstocker nicht als Erwerbslos geführt werden, das sind sie ja auch nicht.

    Wenn es für alles eine Statistik gibt und die tatsächlich freimütig kommuniziert wird würde mich eine interessieren: Wie viele Widersprüche wurden von Leistungsberechtigten eingereicht, wie viele wurden ganz, wie viele teilweise zu Gunsten des Widerspruchsführers entschieden, gegen wie viele abgelehnte Widersprüche entschied das Sozialgericht in erster Instanz für den Kläger, wie viele Verfahren wurden in der zweiten Instanz geführt, wie viele dieser Verfahren wurden zu Gunsten der Kläger entschieden?

    Diese Statistiken gäben Aufschluss über die Qualität der Arbeit des JC, darüber, ob und wie geltendes Recht richtig angewendet wird. Vielleicht lässt sich das journalistisch in Erfahrung bringen. Über das Portal der Agentur für Arbeit ist das ausgesprochen mühsam, respektive nicht möglich, wegen der Aufteilung der Zahlen in Geschäftsjahre und aus anderen, verschleiernden Gründen. Heruntergebrochen auf eine Kommune ist das schon gar nicht drin.

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  • Piedro

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    @erich
    “… im vergangenen Jahr 2015…”

    Weia. Kennzeichnen Sie doch bitte Ihre Quellen.

    “Wiedereingliederung Arbeitsloser zur Deckung von Verwaltungskosten benutzt.”

    Dazu ist noch zu sagen, dass die Gelder zur Förderung von Erwerbslosen sowieso ständig zurück gehen. Auf der einen Seite weniger im Topf, auf der anderen Seite Zweckentfremdung.

    Es liest sich immer so schön wenn man erfährt, wie groß die Regierungsausgaben für “Soziales” sind, aber versucht mal heraus zu finden wie hoch der Anteil dieses Budgets für die Verwaltung ist (inklusive Rechtsabteilung, die nichts anderes tut als sich auf die eine andere Weise mit den Fehlern der Sachbearbeiter zu beschäftigen). Keine Chance. Wer’s schafft kriegt ne Pulle Schampus, versprochen!

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  • Piedro

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    @mkv
    “Das Jobcenter behauptet, man könne da nichts tun. Stimmt das? Muss es sittenwidrig erscheinende Mieten voll bezahlen? Schon das Rechtsgefühl sagt: NEIN!”

    Selbstverständlich müssen sie das, wenn der Leistungsberechtigte vertraglich zu dieser Zahlung verpflichtet ist und die Miete angemessen ist. Wäre ja noch schöner, wenn die Kosten der Unterkunft verringert werden (nach dem Gesetz sind sie in tatsächlicher Höhe zu zahlen, was auch nicht ganz stimmt…) und die Erwerbslosen verschuldete aus der Wohnung geklagt werden. Aber sie könnten Wege beschreiten, dass die Mieten verringert werden und überhöhte Beträge erstattet werden müssen, dieses Geld bekäme ja der Leistungsträger, nicht der -empfänger.

    Da es ja angeblich für alles eine Statistik gibt würde mich interessieren: Wie viele Kostensenkungsaufforderungen hat das JC erlassen, in wie vielen Fällen wird die Miete nach einer Erhöhung oder aus anderen Gründen nicht in tatsächlicher Höhe bezahlt, gestaffelt nach Beträgen in Schritten von x Euro, die Betroffene von ihrem Regelsatz leisten müssen?

    Zu fragen, in wie vielen Fällen das JC seiner Beratungspflicht nicht voll umfänglich nachgekommen ist und Betroffene nicht darüber aufgeklärt haben wie sie vorgehen können, damit auch eine nicht (mehr) angemessene Miete weiter in voller Höhe gezahlt wird, ist wohl müßig. Wer von einer Kostensenkungsaufforderung betroffen ist sollte sich dringend informieren, der Leistungsträger macht das nur selten. Wer nachweisen kann, dass keine angemessene Wohnung trotz intensiver Bemühung gefunden werden kann hat dann ANSPRUCH auf höhere Kosten der Unterkunft. Es gibt noch andere Punkte die da greifen können, aber mensch muss es wissen, und das JC muss bereit sein rechtskonform zu bescheiden. Ansonsten müssen die Betroffenen sich wehren, die Erfolgsquote ist gut, aber gering gegenüber der Zahl derer, die den Rechtsweg gar nicht erst beschreiten.

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  • Piedro

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    @mkv 27. März 2019 um 15:45
    Das interessiert viele, wird aber nicht erhoben. Viele Betroffene sind nur eingeschränkt erwerbsfähig und können aus gesundheitlichen Gründen nicht Vollzeit arbeiten, andere aus sozialen Gründen, etwa wegen Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen.

    Wieder andere arbeiten Vollzeit, aber das Einkommen reicht nicht um die Familie zu versorgen und die Miete nebst weiterer Kosten zu leisten.

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  • Piedro

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    @mkv
    “Damit hat der Träger des Regensburger Jobcenters alle Trümpfe in der Hand; er muss nur noch das Blatt ausspielen, wozu er freilich nach dem Gebot der Sparsamkeit auch verpflichtet ist.”

    Leider habe ich persönlich erleben dürfen (und erlebe es noch, begleitend), dass jegliche Verpflichtung, die der Gesetzgeber dem Leistungsträger auferlegt, Makulatur sind. Wenn ich dürfte würde ich plaudern, aber ich muss diskret sein, leider.

    “Die aufklärerische Arbeit von r-d ist zu loben.”

    Aber so was von! Vielleicht kann die Redaktion noch einiges rauskitzeln, was vorausgegangene Fragestellungen zu diesen angeblich allumfassenden Statistiken angeht. Auch wenn das ins Leere führt wäre das interessant zu wissen, die drei Damen müssten dann ihre Aussagen zT revidieren und auf ihr gegenseitiges Schulterklopfen verzichten, bis die Missstände in dieser Behörde halbwegs bereinigt wurden und die Fakten auf dem Tisch liegen, die sie lieber nicht kommunizieren. Ich persönlich schätze, sie werden sich entweder winden oder schweigen.

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  • Piedro

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    @mkv, @ alle
    Bei allen Fragen nach Statistiken muss mensch eines vor Augen haben: die werden systematisch gefällt. Das möchten viele nicht glauben wenn ich das so schreibe, aber vielleicht glauben sie dem Bundesrechnungshof.

    “Ein interner Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofs offenbart das ganze Ausmaß der schlechten Arbeitsweisen in den Jobcentern. Um die Arbeitslosenstatistik zu schönen, wurden die Akten von etwa 290.000 Leistungsberechtigten fehlerhaft und unvollständig geführt. Diese Zahl sei allerdings eine Hochrechnung, da die Prüfer des Rechnungshofs nicht alle Jobcenter überprüfen können, sondern lediglich Stichproben unternehmen, die aber ein Gesamtbild abgeben können.”

    https://www.gegen-hartz.de/news/pruefbericht-deckt-schlampereien-in-hartz-iv-behoerden-auf

    Die Prüfberichte des Bundesrechnungshofes dokumentieren seit Jahren
    – Inkompetenz
    – Geldverschwendung
    – willkürliches Festhalten an sinnlosen Praktiken
    – Betrug an Leistungsberechtigten
    – vorsätzlichen Rechtsmißbrauch

    Ob die “verantwortlichen” Minister/innen von der Leyen, Nahles oder sonst wie hießen, geändert hat sich ganz genau gar nichts. Die Leiter der Bundesanstalt für Arbeit (denen nebenbei auch noch das Verwalten von Asylverfahren aufgedrückt wurden, die genauso stümperhaft ausgeführt wurden und werden) schwafeln seit über einem Jahrzehnt von unzureichend geschultem Personal, Korrekturmaßnahmen die nicht stattfinden und der segensreichen EDV, die alles ändern soll. Wen es interessiert: schaut mal nach wie viele Millionen diese Bundesagentur für IT-Technik ausgegeben hat, die sie danach in die Tonne gekloppt hat, weil sie nicht funktionierte. Ihr werden mit den Ohren schlackern. Auch das hat der Bundesrechnungshof dokumentiert. In Folge hat man noch ein paar Milliönchen in die Tonne gekloppt, aktuell versucht man die Optionskommunen dazu zu verpflichten mit einheitlicher IT-Technik zu arbeiten, aber das wollen nicht alles…

    Das Hartz-System ist ein Sumpf, in dem Abermilliarden sinnlos versinken, sei es für Verwaltung, sei es für idiotische Zwangsmaßnahmen, sei es für “Ermittlungen”. So arbeiten tausende “Ermittler” daran, Minimalbeträge von Leistungsberechtigten einzufordern, während im Finanzbereich ca. 50 Mitarbeiter krumme Geschäfte der Konzerne (Cum-Ex) bearbeiten, mit der Folge, dass die meisten Betrügereien in Kürze verjährt sind. Aber der Milliardenbeschiss am Staat ist nun mal nicht so wichtig wie die Möglichkeit, von Erwerbslosen 12.72 Euro zurück zu fordern. Allein die Kosten für Inkasse oder Arbeitsagentur übertreffen die eingeforderten Beträge um ein Mehrfaches.

    Die Regensburger Untätigkeit zum Thema Mietwucher passt da wunderbar ins Bild. Interessant ist nur, was man Leistungsbrechtigten irgendwie streichen kann, koste es was es wolle. Das wird so lange gehen, bis auch vermeintlich nicht betroffene Bevölkerungsteile endlich erkennen was dieser ganze Mist uns alle kostet.

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  • Piedro

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    @mkv
    Hier noch etwas zu Ihrer Frage vonwegen Vollbeschäftigung bei Aufstockern, auch im Zusammenhang mit den supi-dupi Vermittlungserfolgen in diesem Artikel:

    “Ein Drittel der offenen gemeldeten Stellen kommen von Leih- und Zeitarbeitsfirmen. Über die Hälfte dieser Stellen sind Helfertätigkeiten. Und bei diesen Stellen werden im Schnitt nicht einmal drei Viertel des Lohns gezahlt, den Festangestellte für die gleiche Arbeit bekommen.”

    Die “Vermittlungserfolge” der JC sind in hohem Maß Makulatur, weil sich 1. die Vermittlung auf Personen mit guten Aussichten auf eine Anstellung konzentriert, 2. jeder Arbeitsvertrag, den ein Arbeitsuchender durch Eigeninitiative bekommt als Vermittlungserfolg verbucht wird, 3. die meisten Vermittlungen durch die JC befristet sind und nicht lange genug halten, um wenigstens Anspruch auf Alg1 zu erlangen (was u.a. der DGB seit vielen Jahren beklagt.

    “In der Zeit, in der 777.000 neue Zeitarbeitsverhältnisse abgeschlossen wurden, wurden 776.000 Leiharbeitsverhältnisse Zeit beendet.”

    “45 % der Anstellungsverhältnisse in Leih- und Zeitarbeitsfirmen enden nach einem bis drei Monaten. Dann geht’s in der Regel für Betroffene wieder zurück durch die Drehtür zum Jobcenter. In der Statistik der Bundesagentur wird das so gut es geht versteckt.”

    “Nach einer Kündigung kann das Jobcenter Sanktionen verhängen. Oft passiert das auch bei frist- und grundlosen Kündigungen durch Zeitarbeitsfirmen. Gerade für junge Menschen unter 25 sind diese Sanktionen existenzbedrohend, da ihr Regelsatz auf null gekürzt wird.”

    Quelle: https://www.gegen-hartz.de/news/vollbeschaeftigung-in-deutschland-die-hartz-iv-zahlen-der-bundesagentur-im-fakten-check

    Zusammenfassend: 50% der offenen Stellen (und damit wohl auch der Vermittlung) erfolgt (bundesweit) in Leiharbeit, die nach einigen Monaten wieder beendet ist. Leiharbeiter verdienen ca. 25% weniger als Festangestellte, müssen also aufstocken. Ergo subventioniert das JC vor allem prekäre Arbeitsverhältnisse, durch zwangsweises Zuführen des Menschenmaterials und durch Aufstockung wegen nicht auskömmlicher, geringerer Löhne. Und wer auf diese Weise nicht ausgebeutet werden kann ist immerhin noch Material für die Maßnahmenindustrie, die Abermilliarden einstreicht ohne relevante Erfolge zu bringen. Da kann man auch gleich asoziale Miethaie sponsern und behaupten das müsste so sein. Es soll ja so sein.

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  • mkv

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    @ Piedro, Ihre Beiträge verwirren mich heute in etwa so, wie die gerade noch laufende Life-Übertragung aus dem englischen Unterhaus.

    Einig sind wir, dass die Untätigkeit des Jobcenters (JC) zur Frage der greifbar erscheinenden Sittenwidrigkeit=anfängliche Nichtigkeiten des fraglichen Teils der Mietforderung einfach nicht geht. Das JC hat die gesetzliche Verpflichtung und das rechtliche Können (wir vor mir aufgezeigt), vom Vermieter über § 33 SGBII die Überbezahlung zurückzufordern.

    Wenn der Stadtrat insoweit nicht gegenüber dem StMAS (Aufsicht) tätig wird, kann nach der Bay. Verfassung jedeR Bürger direkt beim Landtag ein Eingabe einreichen.

    Wenn Sie mögen, Piedro, listen Sie doch ggf. die Ihnen wichtig erscheinenden weitere Punkte konkret auf, ich erarbeite dann eine Eingabe zum Landtag.

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  • Piedro

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    @mkv
    Ich bin kein Bürger Bayerns, aber das Angebot klingt gut.
    Ihre Verwirrung lässt sich vielleicht durch Nachfrage lindern?

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  • Mathilde Vietze

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    Mal angenommen, daß Jobcenter hätte die Miete nicht bezahlt oder der Antrag-
    steller wäre dann ohne Wohnung gewesen. Was dann?

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  • Rechtsanwalt Otmar Spirk

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    @ Vietze, stellt die stadt eine rechtswidrig überhöhte Miete fest oder ein Gericht Mietwucher, dann passiert dem Mieter gar nichts, da der Mieter den Mietzins nur in der rechtmäßigen Höhe schuldet, also kein Kündigungsgrund vorliegt.
    Im Falle einer (drohenden) Obdachlosigkeit hat die stadt das Recht, das Verbleiben des Mieters in der bisherigen Mietwohnung anzuordnen. Oder sie muss ihn in der Notwohnanlage unterbringen. Dort hätte die 4 Köpfe-Familie das Recht auf mindestens 2 Zimmer. Tja, das könnte der Rechtsstaat in Regensburg tun, warum tun es die Verantwortlichen nicht ? Wessen Interessen vertreten sie ?

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  • Piedro

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    @Mathilde Vietze
    Hallo Frau Vietze, das wäre keine Option, die Miete ist ja angemessen nach dem Gesetz und muss bezahlt werden, das hätte man im Eilverfahren auch einklagen können. Allerdings ist das kein Grund ein entsprechenden Verfahren einzuleiten und den sittenwidrig überhöhten Teil vom Vermieter zurück zu fordern, verbunden natürlich mit der Anpassung der Miete auf ein zulässiges Niveau. Darauf wird verzichtet, und das ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung, zumal einige Anbieter am Markt ganz gezielt sittenwidrig Profite auf Kosten der Allgemeinheit generieren. Die Behauptung, dagegen könne man nicht vorgehen, ist widerlegt. Also bitte, warum wird der Leistungsträger da nicht tätig?

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  • Piedro

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    Hinzu kommt ja noch, dass bei festgestellter Sittenwidrigkeit ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000€ verhängt werden kann.

    Bestimmt lesen auch Mitarbeiter des Ordnungsamtes hier mit, die kommen auch nicht auf die Idee ein Verfahren einzuleiten. Wie viele Falschparker muss die Stadt erwischen um diesen Betrag zu generieren?

    Aber wehe man könnte bei einem Leistungsbezieher 20 € einstreichen, da werden alle Register gezogen, das Inkasso eingeschaltet. Oder es besteht die Möglichkeit einer Pflichtverletzung, da fährt die Erwerbslosenverwaltung auch gleich alle Geschütze auf um 3×10% des Regelsatzes einzustreichen. Hier zahlt man aber munter jeden Monat ein paar Tausender ohne mit der Wimper zu zucken. Und man stellt noch falsche Behauptungen auf um das zu rechtfertigen. Dumm, dass es Menschen gibt die kompetent genug sind um das aufzuklären und zu hinterfragen. Was ohne die Berichterstattung von rd auch nicht stattfinden würde. Böser Aigner! Böse Redaktion! Böse Bürger, die mit sowas nicht einverstanden sind!

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  • Joachim Datko

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    Kommentar gelöscht. Kein Getrolle.

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