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26 Sep2012
U+C unterliegt vor Gericht
Internet-Pranger: Porno-Anwälte blitzen vor Gericht ab
Erneute Schlappe für die Regensburger Abmahn-Kanzlei Urmann und Collegen (U+C). Eine Einstweilige Verfügung, die eine Betroffene gegen den „Porno-Pranger“ der Kanzlei erwirkt hatte, bleibt in Kraft. Das entschied das Landgericht Essen am Mittwochnachmittag (Az. 4 O 263/12) und wies eine Klage von U+C ab. Die Kanzlei hat angekündigt in Berufung zu gehen. Mit der Entscheidung dürften weitere Abmahnungen gegen U+C folgen.
Strafe im Mittelalter, Jetzt Druckmittel der Abmahn-Kanzlei U+C: der Pranger. Foto: nomo/michael hoefner http://www.zwo5.de
Wie berichtet, hatte die Kanzlei Anfang August angekündigt, ab September im Internet eine „Gegnerliste“ veröffentlichen zu wollen. Darauf sollten die Namen von Betroffenen veröffentlicht werden, die von der Kanzlei abgemahnt wurden, weil sie angeblich illegal Filme – vornehmlich Pornos – aus dem Internet herunter- bzw. hochgeladen haben. Einem Bericht des Regensburger Wochenblatts zufolge sei aus Kreisen der Kanzlei die Zahl von 150.000 Betroffenen „durchgesickert“.
Der „Porno-Pranger“ sorgte für breite mediale Berichterstattung. Am Ende schob nicht nur das Bayerische Landesamt für Datenschutz dem Ganzen einen Riegel vor. Bereits im Vorfeld hatten Rechtsanwälte für ihre Mandanten am Landgericht Essen und Amtsgericht Regensburg Einstweilige Verfügungen erwirkt.
U+C: “Pranger als Werbung”
„Verbraucher müssen sich nicht durch die Androhung eines Prangers unter Druck setzen lassen”, erklärte damals der Dortmunder Rechtsanwalt Hendrik Peters, der nach eigenen Angaben eine dreistellige Zahl von Mandanten vertritt. Er sieht das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die Pranger-Drohung verletzt.
Dieser Argumentation schloss sich das Landgericht Hessen bereits in der Einstweiligen Verfügung und nun auch in seinem Urteil vom Mittwoch an. Zwar sei es Rechtsanwälten grundsätzlich erlaubt, mit einer Gegnerliste im Internet zu werben. „Das Gericht konnte aber nicht feststellen, wo bei der Veröffentlichung des Namens einer Privatperson ein Werbeeffekt liegen soll“, so Gerichtssprecher Vorsitzender Richter am Landgericht Wolfgang Schmidt.
Tatsächlich hatte sich U+C bei seiner Ankündigung einer Prangerliste auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen. Darin ging es allerdings um eine Kanzlei, die die Namen von Unternehmen aus der Finanzbranche veröffentlichen wollte, mit denen man gerichtliche Auseinandersetzungen führt, um entsprechende Kompetenz zu belegen.
Nötigung beweist Kompetenz?
Inwiefern es Kompetenz beweisen soll, die Namen von Abgemahnten zu veröffentlichen, denen ein illegales Handeln gerichtlich noch überhaupt nicht nachgewiesen wurde, bleibt das Geheimnis von U+C. Betrachtet man das Gebahren der Kanzlei in der Vergangenheit, so ist die Drohung mit dem Porno-Pranger nur eine weitere Eskalation bei der Anwendung dubioser Praktiken, die an Nötigung und Erpressung heranreichen.
[…] keinesfalls global vom Tisch und die "Kanzlei hat angekündigt in Berufung zu gehen." (Quelle: regensburg-digital) __________________ Gerichtstermin – Hier anonym eintragen!Entscheidungshilfe zur Abmahnung – […]
Wo bleibt hier der Anwaltsverein Regensburg? Einen solchen wird es doch ebenso geben, wie eine Rechtsanwaltskammer?
Ich denke mal, dass diese beiden Stellen dafür zuständig sind, solchen “Wildwuchs” einzudämmen, weil sonst ja analog zum Pranger wieder das Faustrecht eingeführt werden müsste.
Bullshit, wieso soll der Anwaltsverein dafür zuständig sein? Und woher wissen Sie, dass sich die Kammer nicht längst damit beschäftigt? Wenn keine Ahnung, dann lieber nicht kommentieren.
Naja, meine liebe Steffi, eher kein Bullshit… eigentlich sollte sich der hiesige Anwaltsverein vielleicht schon ein bisschen zuständig fühlen.
Ich zitiere mal aus der Satzung des “Anwaltsvereins für den Landgerichtsbezirk Regensburg e.V., gegründet 1955”:
“Zweck des Vereins ist die Pflege des Gemeinsinnes, die Wahrung und Förderung der Standes- und Berufsinteressen und der Standesehre seiner Mitglieder.”
Stichwort “Berufsinteressen” sowie “Standesehre seiner Mitglieder” – selbst wenn U+C nicht Mitglied dieses Vereins sein sollten, beschädigen sie mit ihrem Verhalten Ehre und Ansehen sämtlicher Regensburger Anwälte.
Das sollte den Anwaltsverein sehr wohl interessieren…
Abmahnung RAe U+C ehem. kuw Regensburg - Seite 361 - netzwelt.de Forum
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[…] keinesfalls global vom Tisch und die "Kanzlei hat angekündigt in Berufung zu gehen." (Quelle: regensburg-digital) __________________ Gerichtstermin – Hier anonym eintragen!Entscheidungshilfe zur Abmahnung – […]
Veronika
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Wo bleibt hier der Anwaltsverein Regensburg? Einen solchen wird es doch ebenso geben, wie eine Rechtsanwaltskammer?
Ich denke mal, dass diese beiden Stellen dafür zuständig sind, solchen “Wildwuchs” einzudämmen, weil sonst ja analog zum Pranger wieder das Faustrecht eingeführt werden müsste.
steffi
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Bullshit, wieso soll der Anwaltsverein dafür zuständig sein? Und woher wissen Sie, dass sich die Kammer nicht längst damit beschäftigt? Wenn keine Ahnung, dann lieber nicht kommentieren.
Oje...
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Naja, meine liebe Steffi, eher kein Bullshit… eigentlich sollte sich der hiesige Anwaltsverein vielleicht schon ein bisschen zuständig fühlen.
Ich zitiere mal aus der Satzung des “Anwaltsvereins für den Landgerichtsbezirk Regensburg e.V., gegründet 1955”:
“Zweck des Vereins ist die Pflege des Gemeinsinnes, die Wahrung und Förderung der Standes- und Berufsinteressen und der Standesehre seiner Mitglieder.”
Stichwort “Berufsinteressen” sowie “Standesehre seiner Mitglieder” – selbst wenn U+C nicht Mitglied dieses Vereins sein sollten, beschädigen sie mit ihrem Verhalten Ehre und Ansehen sämtlicher Regensburger Anwälte.
Das sollte den Anwaltsverein sehr wohl interessieren…