Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan Nr. 102 (Neu), Ehemalige Nibelungenkaserne
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 23. Juli 2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 (Neu), Ehemalige Nibelungenkaserne beschlossen. Er soll sich auf das Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 102, erstrecken, das im Norden begrenzt wird durch die Wohnbebauung entlang der Carl-Maria-von-Weber-Straße, im Osten durch die Gewerbegebiete am Astern- und Nelkenweg, im Süden durch die Wohnbebauung entlang der Humboldtstraße und im Westen durch die Galgenbergstraße.
Mit dem Bebauungsplan sollen entsprechend dem Flächennutzungsplan allgemeine Wohngebiete, Mischgebiete, eingeschränkte Gewerbegebiete und Gemeinbedarfsflächen für Schule / Kindertagesstätte festgesetzt werden. (Bekanntmachung siehe Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 23. November 2015.)
In der Zeit vom 24. November bis 11. Dezember 2015 legt das Stadtplanungsamt die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung öffentlich dar und gibt Gelegenheit zur mündlichen und schriftlichen Äußerung und Erörterung. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes kann in diesem Zeitraum beim Stadtplanungsamt, D.-Martin-Luther-Str. 1, Zimmer Nr. 2.092, während der Öffnungszeiten für den allgemeinen Besucherverkehr (von Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr und von 15 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr) eingesehen werden. In besonderen Fällen können unter der Rufnummer 507-2613 auch andere Termine vereinbart werden.
Am Mittwoch, 2. Dezember 2015, findet um 19 Uhr an der Ostbayerischen Technischen Hochschule, Galgenbergstraße 30, Zentrales Hörsaalgebäude, Erdgeschoss, Hörsaal D 001 (Eingang über die Galgenbergstraße) eine Informationsveranstaltung statt. Dort kann der Bebauungsplan-Vorentwurf ab 18 Uhr eingesehen werden.
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die weitere Bearbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes ein. Dieser Entwurf wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen zum Beschluss vorgelegt und im Anschluss daran nach Paragraf 3 Abs. 2 Baugesetzbuch nochmals öffentlich ausgelegt. Während dieser öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes besteht nochmals die Möglichkeit Anregungen vorzubringen. Der Auslegungszeitraum wird rechtzeitig im Amtsblatt veröffentlicht.