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In eigener Sache: Meinungsfreiheit verteidigen

Für kommenden Mittwoch hat der Bund für Geistesfreiheit (bfg) regensburg-digital-Herausgeber Stefan Aigner und seinen Rechtsanwalt Nils Pütz um 19.30 Uhr zum Vortrag und zur Diskussion ins Freigeistige Zentrum (Regensburg, Hemauer Straße 15) eingeladen. Unter dem Titel „Wahrheit muss man sich leisten können“ werden Pütz und Aigner über die juristischen Angriffe gegen Presse- und Meinungsfreiheit berichten. Und davon, wie man sich erfolgreich dagegen wehren kann. Seit Bestehen von regensburg-digital.de mussten wir unsere Berichterstattung drei Mal vor Gericht verteidigen: 2008 veröffentlichten wir anlässlich der Landtagswahl einen Kommentar zu einer fragwürdigen Verdienstordensverleihung an einen der Inhaber des Nürnberger Rüstungskonzerns Rüstungskonzern Diehl. Weil wir ein dort hergestelltes Geschoss nicht so bezeichneten, wie es Diehl gerne hätte, wurden wir bei einem Streitwert von 50.000 Euro verklagt (Ein Interview dazu mit Grünen-Chefin Claudia Roth). Vor dem Landgericht München gab es einen Vergleich (ein Bericht der taz). Kurz drauf trat der Möbelkonzern XXXLutz auf den Plan. Wir hatten kritisch über dessen Personalpolitik berichtet und geschrieben, dass in einer Passauer Filiale weniger als 30 Prozent Vollzeitbeschäftigte im Verkauf arbeitete. Tatsächlich waren es 50 von 168 und erst ein Richter musste dem Möbelhaus vorrechnen, dass das 29,8 Prozent sind. Im Urteil stand unter anderem: „Das Verbreiten wahrer Tatsachen ist aber grundsätzlich nicht rechtswidrig”. Zuletzt war es der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller, der die Gerichte bemühte. Die Diözese hatte vor dem Landgericht Hamburg gegen einen Kommentar geklagt, den regensburg-digital.de am 7. März 2010 hatte. Wir hatten Geldzahlungen an die Familie eines Missbrauchsopfers als Schweigegeld bezeichnet. Dank breiter Solidarität im Netz und (in der II. Instanz) mit Unterstützung der Gewerkschaft verdi konnten wir uns gegen diesen Zensurversuch wehren. Das Landgericht Hamburg gab der Diözese zwar zunächst recht. Am 18. Oktober hob das Oberlandesgericht Hamburg dieses Urteil auf. Eine Revision dagegen wurde nicht zugelassen (Ein Bericht des Bayerischen Rundfunks). Ein aktueller Versuch der rechtspopulistischen Partei „Die Freiheit“ unserer Redaktion den Mund zu verbieten ist fürs Erste gescheitert. Mehr dazu und die Möglichkeit zur Diskussion: Mittwoch, 14. Dezember, 19.30 Uhr, im Freigeistigen Zentrum. Und noch ein Hinweis in eigener Sache: Unterstützen können Sie uns durch eine Mitgliedschaft beim Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V..

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Kommentare (3)

  • frage

    |

    interessante sache. leider zu kurzfristig für mich. die möglichkeit für einen webstream oder einen späteren podcast besteht nicht?

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  • Veronika

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    Yes, ein Webstream oder ein Vodcast wäre etwas Tolles! Wirklich! Aber ob sich da nicht vielleicht gleich auch wieder die m. E. “sehr kirchennahe” TVA-Sendergruppe auf den Schlips getreten fühlen würde, weil R-Digital nun auch TV machen will? ;-) Provinz ist eben Provinz!

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  • Veronika

    |

    Hier
    http://www.flatcast.com/de/FcForum.aspx?forum=89896
    könnten Interessierte fündig werden. Sieht nach einem kostenlosen Angebot aus, welches aber nicht gewerblich – wäre es im konkreten Fall wohl auch nicht – genutzt werden darf.
    Ansonsten dürften ein einigermassen aktuell ausgerüsteter Laptop mit MobileInternet, und ein gutes Micro vor Ort genügen.

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