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Das Jobcenter Landkreis und die Kosten der Unterkunft

In der Top Ten der Zahlungsverweigerer

Der Landkreis Regensburg gehört zu den Top Ten-Jobcentern in Bayern – wenn es darum geht, Hartz 4-Empfängern die Kosten für die Unterkunft nicht zu bezahlen. Und zwar aus rechtswidrigen Gründen. Das geht aus dem Abgleich der Auskunft des Jobcenters gegenüber regensburg-digital mit einem Urteil des Bundessozialgerichts hervor.

Wer Hartz 4 bezieht, dem bezahlt das Jobcenter die Wohnung – so die landläufige Meinung. Doch tatsächlich werden vielen Betroffenen die Kosten der Unterkunft – Miete und Heizung – von den Jobcentern nur zum Teil erstattet. Nach einer Bundestagsanfrage der Linken liegen dazu nun genaue Zahlen vor. Demnach wurden 2017 bundesweit durchschnittlich 3,4 Prozent der Kosten für Miete und Heizung von den Jobcentern nicht übernommen. Betroffen davon waren 588.000 sogenannte Bedarfsgemeinschaften (von insgesamt 3,26 Millionen).

Welche Gründe es für die Verweigerung gibt, kann oder will die Bundesagentur für Arbeit nicht beantworten. Man wisse es nicht, lautet die Antwort. Mutmaßliche Hauptgründe dürften aber sein, dass Betroffene der Aufforderung zum Umzug in eine billigere Wohnung nicht nachgekommen sind – es nicht wollten, oder wahrscheinlicher, angesichts des Wohnungsmangels nicht konnten. Oder dass sie in eine „unangemessen teure“ Wohnung eingezogen sind, sei es , weil sie aus der alten Wohnung raus mussten oder raus wollten.

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Insgesamt sparte sich der Staat über diese Zahlungsverweigerung 560 Millionen Euro allein im Jahr 2017, die stattdessen von den Betroffenen aus ihrem Schonvermögen bezahlt werden, oder die sie sogar vom Existenzminimum selbst abknappsen mussten.

Bayern liegt über dem Bundesdurchschnitt

Bayern lag mit vier Prozent verweigerter Unterkunftskosten über dem Bundesdurchschnitt, das Jobcenter Stadt Regensburg war daran – leicht überdurchschnittlich – mit 4,3 Prozent beteiligt, was 1.041.000 Euro nicht übernommener Miet- und Heizungskosten entspricht. Zu den Top Ten der Zahlungsverweigerer aber gehört das Jobcenter im Landkreis Regensburg. Sage und schreibe 6,1 Prozent aller Kosten wurden hier nicht übernommen – 608.000 Euro mussten die Hartz 4-Empfänger selbst zahlen. Bei 93 Jobcentern in Bayern teilt sich das Jobcenter Landkreis Regensburg damit Platz neun der größten Zahlungsverweigerer mit einem anderem Jobcenter.

Doch wozu sind die Jobcenter eigentlich verpflichtet? In dem zugrundeliegenden SGB II heißt es dazu lapidar, die Jobcenter müssten „die angemessene Kosten der Unterkunft“ übernehmen. Sozialgerichte haben das weiter präzisiert: Angemessen seien die Unterkunftskosten für Wohnungen aus dem „unteren Preissegment (…) mit einfacher Ausstattung“.

Wie lässt sich das konkret umsetzen? In der Stadt Regensburg beruft sich das Jobcenter auf den Mietspiegel. Der wird von den Sozialgerichten als wichtiges Indiz anerkannt. Aber natürlich ist die Festlegung, ab wann eine Wohnung einfach ausgestattet und im unteren Preissegment ist letztlich eine sozialpolitische Entscheidung. Die 4,3 Prozent nicht gezahlter Unterkunftskosten in Regensburg sind daher eine Entscheidung der Stadt, denn weisungsbefugt ist im Bereich Kosten der Unterkunft nach dem SGB II die Kommune – ganz konkret die Sozialbürgermeisterin.

Landkreis Regensburg verweigert seit Jahren auf hohem Niveau

Von ganz anderem und offenkundig rechtswidrigem Kaliber sind allerdings die Festsetzungen des Jobcenters im Landkreis zu den genehmigungsfähigen Kosten für Unterkünfte. Wie konnte es zur Rekordsumme von 6,1 Prozent bzw. über 600.000 Euro nicht gezahlter Kosten in 2017 kommen – wobei festzuhalten ist, dass sich das Jobcenter im Landkreis bereits seit 2011 auf etwa diesem Niveau der Zahlungsverweigerung bewegt.

Dabei sind gerade im Landkreis Regensburg die Mieten drastisch gestiegen – am stärksten in der ganzen Oberpfalz. Einer Erhebung des Portals Immowelt zufolge stieg die Kaltmiete im Landkreis zwischen 2008 und 2017 durchschnittlich von 5,50 Euro pro Quadratmeter auf 8,30 Euro – also um 51 Prozent.

„Bei meinen Streitigkeiten mit dem Jobcenter Landkreis über die angemessene Miethöhe hat mich jedes Mal gewundert, warum das Jobcenter im Widerspruchsverfahren dann doch schnell eingelenkt hat“, so der Pentlinger Rechtsanwalt Otmar Spirk. „Dabei hatte ich nur darauf verwiesen, dass die Mietkosten in der jeweiligen Gemeinde nach meinen eigenen bescheidenen Internet-Recherchen doch wesentlich höher seien, als vom Jobcenter gezahlt.“ Spirks Feststellung: „Das Jobcenter Landkreis missachtet die Vorgaben des Bundessozialgerichts für die Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten.“

Von Bernhardswald bis Hemau dieselbe Miete?

Früher habe das Bundessozialgericht unpräzise geurteilt, dass die Jobcenter „möglichst zeitnah“ die aktuellen Mieten zu ermitteln hätten. „Im Dezember 2017 hat das Bundessozialgericht dann – sehr kulant gegenüber den Jobcentern – festgelegt, dass jedenfalls spätestens alle zwei Jahre eine Neuermittlung und gegebenenfalls Fortschreibung der Miethöhe-Daten erfolgen muss.“. Bei Veränderungen am Mietmarkt müsse dann entsprechend die Kostenübernahme erhöht werden.

Das Jobcenter im Landkreis erklärt auf Nachfrage gegenüber regensburg-digital , dass „die letzte umfassende Angleichung der Miethöhe zum 1.1.2016“ stattgefunden habe. Damit hätte laut dem Urteil des Bundessozialgerichts eine neuerliche Überprüfung und Angleichung bereits vor mehr als acht Monaten stattfinden müssen. Ebenfalls auffällig: Das Jobcenter hält für alle Gemeinden im Landkreis – mit Ausnahme von Lappersdorf und Neutraubling – dieselbe Kaltmiete für angemessen. Konkret: Für eine Person werden demnach bei einer maximalen Wohnungsgröße von 50 Quadratmetern maximal 351 Euro Bruttokaltmiete übernommen, bei zwei Personen (maximal 65 Quadratmeter) sind es 425 Euro – egal ob nun in Schierling oder Bernhardswald, Wenzenbach oder Toign.

Rechtsanwalt: “Auf jeden Fall Widerspruch, notfalls klagen.”

Rechtsanwalt Spirk hält es für wenig glaubhaft, dass das Mietniveau im ganzen Landkreis gleich sein soll: „Zumal es ja völlig ausreicht, wenn die Miete auch nur einen Euro zu hoch ist, um einem Leistungsempfänger die Umzugsgenehmigung des Jobcenters und die daran geknüpften Sozialleistungen zu verweigern.“

Spirk rät Betroffenen, bei denen das Jobcenter die Übernahme der neuen Miete verweigert oder bei denen gefordert wird, dass sie spätestens nach sechs Monaten umziehen müssten, da die Mietübernahme ansonsten reduziert werde, „auf jeden Fall Widerspruch einzulegen“ und notfalls auch den Gang vor das Sozialgericht nicht zu scheuen. „Bei einem fehlenden schlüssigen oder nicht mehr aktuellem Mietzahlungskonzept zwingt das Sozialgericht das Jobcenter, die versäumten Ermittlungen nachzuholen. Falls das nicht möglich sein sollte, setzen die Sozialgerichte als ‘angemessen’ eine Miete in Höhe der Obergrenze beim Wohngeld plus einem Sicherheitszuschlag von zehn Prozent fest.“

Auch gegen bereits rechtskräftige Bescheide zur Unterkunft könne man sich noch wehren – „nämlich durch einen ‘Antrag auf Überprüfung gemäß § 44 SGB X’, mit dem man konkret zu benennende rechtskräftige Bescheide rückwirkend bis zum 1. Januar 2017 anfechten kann. Gegen den darauf folgenden, oft nichtssagenden ‘Überprüfungsbescheid’ kann man dann wieder mit einem Widerspruch , und notfalls mit Klage vorgehen.“

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Kommentare (26)

  • mkv

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    Ich verlinke auf den Erwerbslosenverein Tacheles
    https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/

    und den dortigen Aufruf:

    #unteilbar Für eine offene und freie Gesellschaft – Solidarität statt Ausgrenzung Demonstration: 13. Oktober 2018 – 13:00 Uhr Berlin

    Für ein Europa der Menschenrechte und der sozialen Gerechtigkeit!
    Für ein solidarisches und soziales Miteinander statt Ausgrenzung und Rassismus!
    Für das Recht auf Schutz und Asyl – Gegen die Abschottung Europas!
    Für eine freie und vielfältige Gesellschaft!
    Solidarität kennt keine Grenzen!
    https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2401/

    P.S.

    Das Regensburger Jobcenter stellt auch schon mal, wie ich im Rahmen meiner Arbeit feststellen musste, bei streitbaren “Kunden” alle (!) Zahlungen ein. Mit der lapidaren Behauptung, man musste die EDV umstellen. Ganz zu schweigen davon, dass Bescheide zur Unterkunft nicht ordnungsgemäß begründet werden, so wie es das Bundessozialgericht vorgegeben hat.

    Richtlinien zu den Kosten für Unterkunft und Heizung

    https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-und-AE-Tirschenreuth-LK—01.01.2014.pdf

    BSG – Aktenzeichen: B 7b AS 18/06 R
    Urteil vom 07.11.2006
    https://www.juraforum.de/urteile/bsg/bsg-urteil-vom-07-11-2006-az-b-7b-as-1806-r
    https://www.juraforum.de/urteile/details

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  • erich

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    am besten den deutschen Pass wegwerfen sich an die Grenze begeben und mit gebrochenen Englisch die Worte “Asyl” von sich geben, dann kann selbst ein Deutscher damit rechnen, dass ihm oder ihr soziale Teilhabe in Deutschland zu Teil wird.
    Schon klar viele werden sagen das ist ganz schön populistisch oder es wird versucht Deutsche gegen Asylsuchende anderer Länder auszuspielen, da kann ich nur Antworten es ist der von SPD CDU CSU geschaffene Ist-Zustand.
    Ich vertrete schon lange die Meinung, das mit der Agenda 2010 bzw. Hartz-Reformen und der damit verbundenen Verelendung und Verarmung ganzer Landstriche und Bevölkerungsgruppen ein atypischer Bürgerkrieg von Politik, Verbänden, Standesdünkel, Religionsgemeinschaften, Staatsorganen, Bünde, außer deutschen finanzorientierten Zusammenrottungen und Zirkeln gegen die eigene Bevölkerung schon längst im Gange ist.

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  • Piedro

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    Bereits 2013 hat das SG Regensburg festgestellt, dass die Stadt nicht über ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft verfügt. Die Stadt war seitdem verpflichtet ein solches Konzept zu entwickeln. Dennoch wird noch immer der allgemeine Mietspiegel zur Berechnung verwendet. Das Urteil des SG wird schlicht ignoriert. Mutmaßlich außer acht gelassen (das wäre zu recherchieren, ich fand dazu keine Ergebnisse) wird dabei der Aufschlag von 10% nicht angewendet.

    http://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-immer-wieder-probleme-mit-den-kosten-der-unterkunft/
    http://sozialrecht-aktuell.blogspot.com/2014/11/jobcenter-landkreis-regensburg-verfugt.html

    Das “Spiel” mit den unangemessenen KdU ist bundesweit immer gleich. Die Betroffenen erhalten eine Kostensenkunsaufforderung, binnen Frist sind die KdU zu senken. Dabei wird die Beratungs- und Auskunftpflicht, die das JC zu erfüllen hat, außer acht gelassen. Betroffene werden nicht darüber unterrichtet, dass eine erfolglose Suche nach einer angemessenen Wohnung dokumentiert werden kann. Dann ist nämlich die Miete in der tatsächlichen Höhe zu zahlen.


    Wenn jemand eine Wohnung beziehen will, die nur geringfügig über der veranlagten Angemessenheitsgrenze liegt, wäre die Miete trotzdem in voller Höhe zu zahlen. Das wird in der Regel verweigert. Wenn jemand einen Umzug in eine Wohnung nicht genehmigt bekommt, weil die Miete auch nur einen Euro über dem Satz liegt, hat das oft fatale Folgen. Ein Urteil des BSG sieht vor, dass nur für den laufenden Bewilligungszeitraum (in der Regel sechs Monate, in Ausnahmen zwölf) die Übernahme auch der Nebenkosten verweigert werden kann. Miete und Nebenkosten werden dauerhaft (und dauerhaft rechtswidrig) nur in der bisherigen Höhe, also vor dem Umzug, gezahlt. Einem “Kunden”, dessen Fall hier vorgebracht wurde, hat man nicht nur die Umzugskosten versagt (er zog nach Regensburg weil er hier Arbeit fand), sondern auch die Mietzahlung. Rechtswidrig von vorn bis hinten, aber die Kommune hat gespart, jucheeee!

    „Zumal es ja völlig ausreicht, wenn die Miete auch nur einen Euro zu hoch ist, um einem Leistungsempfänger die Umzugsgenehmigung des Jobcenters und die daran geknüpften Sozialleistungen zu verweigern.“

    Das ist so nicht ganz richtig (im Sinne von rechtmäßig), entspricht aber der Praxis.

    “Auch gegen bereits rechtskräftige Bescheide zur Unterkunft könne man sich noch wehren – „nämlich durch einen ‚Antrag auf Überprüfung gemäß § 44 SGB X‘, mit dem man konkret zu benennende rechtskräftige Bescheide rückwirkend bis zum 1. Januar 2017 anfechten kann.”

    Nur im Rechtsbereich des SGB werden rechtswidrige Behördenbescheide nur binnen Frist korrigiert. Vor 2016 waren es zwei Jahre, dank den “Rechtsvereinfachungen” unter Ministerin Nahles wurde der zu überprüfende Zeitraum auf ein Jahr begrenzt. Soziale Gerechtigkeit.

    Anzumerken ist noch: viele “Kunden” geben sich mit einer mündlichen Auskunft zufrieden und erhalten, abgesehen von der Kostensenkungsaufforderung, gar nichts schriftliches in die Hand, gegen das sie vorgehen müssen. Auch in Regensburg ist das nicht unüblich. Deshalb: niemals mündlich agieren, alles und immer schriftlich einreichen und bei mündlichen Aussagen auf die Verschriftlichung bestehen, auch wenn der Sachbearbeiter Schnappatmung bekommt. Notfalls den Sachverhalt mit der mündlichen Aussage niederschreiben und nachweislich einen widerspruchsfähigen Bescheid verlangen.

    All das müsste die Behörde den “Kunden” mitteilen, das Gesetz ist da klar und deutlich. Das Gesetz erscheint manch einem Bediensteten jedoch eher optional. Die geltenden Regelungen sind schon fragwürdig genug, das willkürliche Vorgehen der Behörde nicht mal mehr das.

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  • Piedro

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    @erich
    “Schon klar viele werden sagen das ist ganz schön populistisch …”

    Nö, das ist einfach nur doof. Aber wenn Sie sich danach sehnen mit sechs Leuten in einem kleinen Zimmer zu leben, weil das die Teilhabe garantiert: viel Spaß dabei. Die Kosten dafür dürfen sie dann nachträglich entrichten, wenn Sie irgendwann man arbeiten sollten. Da knabbert mensch dann eine Weile dran, äußerst erstrebenswert, gelle? Asylwerber erhalten jedoch nicht den üblichen Regelsatz, entgegen anderslautendem Geschwafel erhalten die weniger. Und zT Sachleistungen. Die Jausensackerl für Asylwerber sollen in manchen Unterkünften ganz besonders gschmackig sein, es wird Ihnen bestimmt vorzüglich munden.

    “…Bürgerkrieg …”

    Ach was, echt jetzt? Wo leben Sie denn? Vielleicht kann man sich da als Kriegsberichterstatter profilieren.

    Fehlt noch das Schlagwort “Umvolkung”, dann haben wir alle Stereotype beinander.

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  • mkv

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    Was Sie da schildern, @ Piedro, was ist es anderes als “strukturelle Gewalt” (Johan Galtung)? Und weil der Fisch bekanntlich vom Kopfe her stinkt, sollte man die verantwortlichen Leitungsinhaber(innen) im Rahmen von Gesetz und Rechts zur persönlichen Verantwortung ziehen.

    Dafür STEHT man besser AUF, schließt sich zusammen und übt ganz im Sinne von Hannah Arendts Machtdefinition eine solche aus. Die Zeit der Obrigkeitshörigkeit sollte längst vorbei sein.

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  • Piedro

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    @mkv
    Moin. Das ist strukturelle Gewalt per Definition.

    „Strukturelle Gewalt ist die vermeidbare Beeinträchtigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse oder, allgemeiner ausgedrückt, des Lebens, die den realen Grad der Bedürfnisbefriedigung unter das herabsetzt, was potentiell möglich ist.“
    Johan Galtung

    Und es ist noch mehr, da es hier nicht NUR um die Wirkung von Strukturen geht, es gibt auch klare Täter. Etwa, wenn Ermessen nicht oder gegenteilig ausgeübt wird, oder wenn interne Weisungen erlassen werden, die dieses Ermessen aushebeln oder sogar klar anordnen, dass in den Strukturen rechtswidrig gehandelt wird.

    Nur ein Beispiel (es gibt Dutzende): Die Behörde verlangt eine Vermieterbescheinigung vor der Genehmigung eines Umzugs. Das Gesetz sieht diese nicht nur nicht vor, es sagt auch eindeutig, dass man Dritten keine Kenntnis vom Leistungsbezug geben muss. In den üblichen Formularen werden alle Daten erhoben, die für eine Entscheidung notwendig ist. Viele JC, vor allem Optionskommunen, verlangen dieses zusätzliche Formular, das weitere Informationen erhebt, in der Regel das Alter des Hauses, die genau Lage der Wohnung usw. Dies ist nicht leistungsrelevant, ergo völlig unnötig, und wer das nicht von seinem Vermieter unterschreiben lässt erhält keine Genehmigung und einen anderen Negativbescheid.

    Die verantwortlichen Leistungsträger sind zwar nicht völlig unangreifbar, aber die Strukturen lassen nicht zu, dass sie tatsächlich zur Rechenschaft gezogen werden. Das gilt für die “verantwortlichen” Bürgermeister/Landräte in Optionskommunen ebenso wie für den einzelnen Geschäftsführer eines JC, in dem nach rechstwidrigen internen Weisungen gehandelt wird.

    Bei “Frag den Staat” erhält man online einen Einblick in interne Weisungen wie auch in den Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetzes. Da, wo die internen Weisungen brisant und den “Verantwortlichen” bekannt ist, dass sie nicht rechtskonform sind, werden Anfragen einfach nicht bearbeitet oder die Kosten extrem hoch angesetzt, während sie in der Regeln kostenlos auf elektronischem Weg übermittelt werden.

    Eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen Sachbearbeiter oder GF führt bestenfalls zu einem Akteneintrag, der ohne Konsequenzen bleibt. Strafanzeigen gegen Akteure, die rechtswidrig zum Nachteil der “Kunden” handeln und diese durch ihr Handeln schwer belasten oder sogar schädigen werden regelmäßig mit dem Verweis auf fehlendes öffentliches Interesse abgelehnt. Richter, die ein durch JC provoziertes oder verschlepptes Verfahren beenden erkennen nur sehr selten auf Rechtsmissbrauch, die Strafen zahlen die Behörden aus der Portokasse – und es wurde nie bekannt, dass dies eine Kommune oder einen Landkreis störte und Konsequenzen folgten.

    So werden Betroffene nicht nur Opfer der strukturellen Gewalt, die dem SGB in seinen möglichen Auslegungen inne wohnt, sondern auch vorsätzlicher Gewalt durch Behördenleiter oder den willkürlich agierenden Sachbearbeiter.

    Die Folgen davon, dass Millionen Bürger dem mehr oder minder schutzlos ausgeliefert sind lassen sich schon lange erkennen. Die Bürger ziehen sich aus dem demokratischen Prozess zurück oder schließen sich populistischen Heilsbringern an, denen auch nicht daran gelegen ist ihre Situation zu ändern, wohl aber Schuldige benennen und einen Popanz für den Frust aufbauen.

    In dein Beiträgen von Herrn Spirk kann man sehr schön verfolgen welche Mühe selbst ein ausgewiesener SGB-Fachmensch hat geltendes Recht durchzusetzen. Ein Laie, noch dazu in einer prekären Situation, der u.U. nicht mal fähig ist die Gesetzestexte zu verstehen, die ihm um die Ohren gehauen werden, kapituliert und leidet.

    Galtung ging nach meiner Erinnerung nicht davon aus, dass strukturelle Gewalt vorsätzlich funktioniert. Im Rechtsbereich des SGB halte ich diese strukturelle Gewalt für gewollt und gewünscht, auch, dass sie durch vorsätzliche Verschärfung durch Individuen noch verschärft wird. Anders lässt es sich nicht erklären, dass die Klageflut nach all den Jahren noch immer steigt und keiner versucht sie einzudämmen, in dem rechtskonformes Arbeiten geschult und verlangt wird, keiner als Verantwortlicher für millionenfachen Rechtsbruch politisch zu Verantwortung gezogen wird.

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  • Barnie Geröllheimer

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    @Piedro:
    Ich nehme das Wort Umvolkung in den Mund. Die etablierten Parteien -ja, einschließlich der Linken- haben schon lange erkannt, dass das Volk sie nicht mehr wählt, also wählen sie sich ein neues Volk. Seit 2015 ist das in der Umsetzungphase. Dazu macht Eure Mutti schöne Selfies mit ihrem neuen Volk.

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  • erich

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    @Petro sie nennen es Umvolkung, ich nenne es Diversifizierung**(auf dem Balkan hat es nicht funktioniert).
    Tatsache ist aber, die Politik in diesem Land kann und will nur noch manipulierte und schöngerechnete Statistiken aufbieten um die Tatsache, das dieses System immer wenigen Menschen wirtschaftliche und soziale Teilhabe bieten kann und vor allem will zu verschleiern.

    **Man nennt das Diversifizierung der Bevölkerung wenn man die alteingesessene Bevölkerung mit anderen Ethnien durchmischt. Je sozial ungerechter und / oder korrupter und /oder mafiös ein Staat ist, desto mehr ist die Politik daran interessiert. Ziel dahinter ist es Revolutionen und Aufstände zu verhindern, denn diversifizierte Bevölkerungen neigen nicht dazu sich für eine gemeinsame Sache zu verbünden, da sie in der Regel keinen gemeinsamen Nenner haben und nicht unkompliziert sozial und kulturell kompatibel sind.
    Außerdem kann die Politik um ihre eigenen Ziele zu erreichen und von anderen Themen abzulenken, die verschiedenen Ethnien und Milieus gegenseitig ausspielen und aufstacheln und sich im Anschluß als Retter, Mediator und “Mutter Beimer” zu präsentieren.

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  • Piedro

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    Barnie Geröllheimer
    “@Piedro:
    Ich nehme das Wort Umvolkung in den Mund.”

    Wow, was für eine Überraschung!

    ” Seit 2015 ist das in der Umsetzungphase.”

    Da sind sie aber ganz schlecht informiert. Ihre strammen Kameraden von der NPD faseln schon seit den 90ern von Umvolkung. Und seit 15 Jahren (mindestens) haben wir Bürgerkrieg. Ist schon klar.

    erich
    “@Petro sie nennen es Umvolkung, ich nenne es Diversifizierung**(auf dem Balkan hat es nicht funktioniert).”

    Bitte seien Sie gut: Piedro der Name. Mit anzüglichem i und butterweichem d. Das muss auf der Zunge zergehen!

    Sie sind ja ein ganz gefinkelter, ich habe vorsichtshalber mal nachgeschlagen.
    Diversifikation (auch Diversifizierung) bezeichnet in der Wirtschaftswissenschaft das Phänomen, dass eine Ausweitung von Wahlmöglichkeiten zu einer Erhöhung von Chancen und/oder einem Abbau von Risiken führt.

    Passt nicht so ganz in Ihren bisherigen Kontext, aber bitte.

    “Man nennt das Diversifizierung der Bevölkerung wenn man die alteingesessene Bevölkerung mit anderen Ethnien durchmischt.”

    Aha. Hat man ein Wort aus der Wirtschaftswissenschaft gefunden um etwas zu beschreiben was seit Anbeginn der menschlichen Kultur stattfindet. Sehr beeindruckend, Wie bezeichnen Sie denn das Gegenteil? Als Reinheit des Blutes? Rassereinheit oder so?

    “Ziel dahinter ist es Revolutionen und Aufstände zu verhindern, denn diversifizierte Bevölkerungen neigen nicht dazu sich für eine gemeinsame Sache zu verbünden, da sie in der Regel keinen gemeinsamen Nenner haben und nicht unkompliziert sozial und kulturell kompatibel sind”

    Das ist nicht mal mehr doof. Machen Sie sich keine Sorgen, die diversifizeirte Bevölkerung zeigt den Rassisten und völkischen Dumpfbacken schon wo die gemeinsamen Interessen liegen. Vielleicht noch nicht deutlich genug, dass es auch in der dümmsten Matschbirne ankommt, aber ich bin da zuversichtlich. Sogar die Bayern (die meisten) und die Friesen haben es geschafft gemeinsame Interessen zu erkennen und zu vertreten, und die sind schon ziemlich divers, gelle? Heute werden Sie keinen Unterschied mehr erkennen, wer im Ruhrpott polnische oder schlesische Vorfahren hat. Woran das wohl liegt, wo die doch so unkompartibel sind (und seinerzeit vielen erschienen)? Sie können meinen beiden türkischen Kolleginnen ja mal erklären warum sie nicht zu unserer Kultur passen. Ach ja, die eine ist ja deutsche, mit deutschem Elternteil, Rasseschande pur und auch noch im Kopftuch unterwegs. Die andere ein Modemonster mit Piercing und wallendem Haar. Beide sprechen akzentfrei, was man nur von recht wenigen Bayern behaupten kann. Beide leisten hervorragende Arbeit. Und dann kommt jemand wie Sie daher und macht den putzigen Kulturdefinator. Es fällt mir ehrlich gesagt recht schwer sowas auch nur im Ansatz ernst zu nehmen.

    “Außerdem kann die Politik um ihre eigenen Ziele zu erreichen und von anderen Themen abzulenken, die verschiedenen Ethnien und Milieus gegenseitig ausspielen und aufstacheln und sich im Anschluß als Retter, Mediator und „Mutter Beimer“ zu präsentieren.”

    Ja, das haben Sie ganz richtig erkannt. Eine treffende Definition der AfD-Linie. Das Vaterland retten, das Abendland, die christliche Kultur, wählt uns und alles wird superdeutsch und so wie es sein soll. Vermutlich haben Sie das anders gemeint, aber bitte. Die Fixierung von Ihresgleichen auf solche Schlagworte und diese vorvorgestrige Gesinnung mit Option zum kulturellen Untergang lässt leider außer acht wie gerade die zu dem Beitragen was Sie da zum Ausdruck gebracht haben. Seehofer hat sich ja gerade zum Vollkapser gemacht: Migration ist die Mutter aller Probleme. Weia! Reden wir halt über Migration statt über die echten Themen, wie sie zB in diesem Artikel zum Ausdruck kommen. Reden wir über die ach so fürchterlich kulturfremdgefährlichen Fremden statt über das Hartz-System und seine Folgen, über Flüchtlinge statt über den Braunkohleabbau und den Hambacher Forst, über die Umvolkung statt über Steuergerechtigkeit und transparente Politik. Nur so können wir Deutschland retten, gelle?

    Echt jetzt: da graust es doch jeder halbwegs grunzfähigen Sau.

    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Verständnis dafür, dass ich auf diese Krude Pseudoargumentation nicht weiter eingehen mag. Es gibt wichtigeres als die paranoiden Parolen irgendwelche Volk- und Blutromantiker.

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  • Hutzelwutzel

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    @Petro, @Erich:

    So plausibel eure “Umvolkung” oder “Diversivizierung” auch klingt, so hat diese Theorie doch einen Haken.
    Angenommen es wäre so, dann holt man sich doch kaum für ein neues, konformes Staatsvolk Leute ins Land, die solche Vergnügungssteuer befreite Dinge – wie hier im Staat angeblich laufen sollen – schon von der Pieke auf in deren Heimatländern erlebt hatten.
    Glaubt irgendjemand, dass sich solche Leute nochmal so etwas wie in Syrien, auf dem Balkan oder von woher auch sonst kommend, durch eine Regierung “aufs Auge drücken” ließen?
    ———–
    Das ist der Haken an eurer These. Nämlich, dass man sich hier – wenn man es von Regierungsseite so vor hätte – weitaus “aktivere” Neu-BürgerInnen holen würde. Die könnten unseren “Luschen” sogar noch was beibringen. ;-)

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  • Bertl

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    Ich bin und werde kein Betroffener von Entscheidungen der div. Jobcenter sein.
    Aber ich finde es unter der Würde des Menschen, den geschilderten offensichtlich willkürlichen Entscheidungen ausgesetzt zu sein. Das widerspricht m.M. von “Die Würde des Menschen ist unantastbar”.
    Könnte man die Namen der Entscheider veröffentlichen? Sind es immer wieder bestimmte Sachbearbeiter, oder ist es letztendlich die Leitung der Jobcenter? Dann bitte auch die Namen der verantwortlichen Leitung veröffentlichen!
    Es darf doch nicht sein, dass sich einzelne Sachbearbeiter gegen den Sinn von Gesetzen verhalten. Das sollte streng geandet werden, bis hin zu Konsequenzen ihres Arbeitsverhältniosses. Vielleicht könnten dann diese Entscheider hautnah nachvollziehen, was es heißt, existentiell bedroht zu sein. Ich halte da jede wie auch immer begründete Rücksichtnahme für nicht angebracht.
    Selbst wenn einzelne Missbräuche von Leistungen vorkommen, rechtfertigt das nicht die im Artikel geschilderten Vorkommnisse.

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  • mkv

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    Speziell (aber nicht nur) für die hier postenden “Rechtsausleger” eine Buchempfehlung:

    “Sonnenfinsternis”
    Elsinor; 256 Seiten; 28 EURO
    von Arthur Koestler

    ” … es ist ein antitotalitäres Buch von ungeheuerer Kraft, ein Buch über die kalte Macht der Abstraktion. Über die tödliche Macht von Regimen, die ihre Kontrolle bis in die Schädel ihrer Untertanen hineintreiben wollen. Über das Pendel der Geschichte, das immer wieder von Demokratie zu Totalitarismus zurückschlägt.”
    Der Spiegel, Nr 30/21.7.2018, Seite 116

    —-

    “Der Mensch. Irrläufer der Evolution“
    Die Indizien aus der Vergangenheit des Menschen und der zeitgenössischen Hirnforschung deuten nach Koestler gleichermaßen darauf hin, dass irgendwann während der letzten Entwicklungsstadien des anatomisch modernen Menschen (Homo sapiens) etwas in die Irre gegangen sei.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Arthur_Koestler

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  • Thik

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    @erich 6. September 2018 um 12:56 | #

    “… neigen nicht dazu sich für eine gemeinsame Sache zu verbünden, da sie in der Regel keinen gemeinsamen Nenner haben und nicht unkompliziert sozial und kulturell kompatibel sind.”

    Da wüsste ich doch gern, wo “im Balkan” das funktioniert hat. Mir ist gerade einmal bekannt, dass Nicolae Ceaușescu jeder ethnischen Minderheit im Land einen eigenen Parlamentssitz eingeräumt hat, wohl in der Absicht, das Parlament zu zersplitter und damit zu schwächen. Das war aber bestenfalls eine Nebensäule seiner Macht und hat bekanntlich letztlich auch nichts mehr geholfen.

    Aber nehmen wir einmal ab, es ist so. Dann drängt sich als Gegenmaßnahme doch förmlich auf, dies zu unterlaufen, indem man sich doch mit den Neuankömmlingen solidarisiert, oder nicht? Das wäre ein guter Anfang.

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  • Thik

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    @Piedro 5. September 2018 um 20:16
    Vielen Dank dafür, mir die Schreibarbeit erspart zu haben.

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  • Piedro

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    @Hutzelwutzel
    “@Petro, @Erich:
    So plausibel eure „Umvolkung“ oder „Diversivizierung“ …”

    Wie kann man meine Beiträge so falsch lesen?

    Wer so einen Unsinn verbreitet und allen erstes glaubt irgendeine “Regierung” würde Migranten “ins Land holen” um zu erreichen, dass die Bevölkerung undeutsch wird um leichter zu regieren zu sein hat sie in meinen Augen nicht mehr alle. Aber auch wer einen IQ unter der Raumtemperatur hat und seine “alternativen Fakten” via PI und Afd-Schwaflern bezieht, oder gleich vom Ortsgruppenleiter des örtlichen Heimatrettungsvereins für Arier, hat nun mal das Recht auf eine Meinung, egal wie wertlos und verblödet sie letztlich ist. Allerdings bringt es nichts sich mit Meinungen auseinander zu setzen, die jeglicher intelligenten Grundlage entbehren und nur auf den Glauben einer bösfiesen Elitenverschwörung beruht, die nix besseres im Sinn hat als das arisch-deutsche Supervolk zu vernichten und zu vertreiben, damit minderwertige Sonstige an deren Stelle regiert werden können. Das ist lediglich eine Probe der Toleranz, schließlich steht auch dem allergrößten Vollpfosten ein gewisses Maß an Nachsicht zu.

    Bitte, legen Sie mir nie wieder solche restenthirnten Vokabeln in den Mund. Schon gar nicht wenn es um ernste und tatsächliche Themen geht, wie sie im Artikel angesprochen werden.

    Der Haken an der “These”, die ganz bestimmt nicht meine ist: das deutsche Volk ist doch extrem pflegeleicht. Ich war im Ausland als Herr Schröder und Konsorten diese Hartz-Reform auf den Weg brachten, mit dem Versprechen das Arbeitslosengeld solle nicht auf Sozialhilfeniveau sinken (tatsächlich ist es schon lange unter dem Niveau der damaligen Sozialhilfe). Ich kann bis heute nicht verstehen wieso Gewerkschaften, Sozialverbände und schlicht die Bevölkerung es zugelassen haben, dass diese Pseudos den Sozialstaat demontieren und sich á la Schröder (Davos-Rede) über den neuen Niedriglohnsektor freuen durften, was zum Maßstab sozialdemokratischer Politik wurde und die SPD in den Mistkübel der Geschichte befördert hat, wo sie noch nicht ganz versunken, aber erkennbar gelandet ist. Deutschland ist erfolgreich zum Schlusslicht in Sachen Einkommensgerechtigkeit und sozialer Absicherung mutiert, in allen (!) Belangen.

    Wenn ein Vollhorst heute von sich gibt, die Mutter aller Probleme sei die Migration zeigt das nur, wie leicht das deutsche Volk zu verarschen ist. der gehört doch mit einem nassen Fetzen ins vorletzte Jahrhundert geprügelt. Warum solche Wähler gegen irgendwelche “kulturfremde” Neubürger ausgetauscht werden sollen erschließt sich mir überhaupt nicht. Gerade weil AfD und ähnlich gestrickte Angstmacher auch noch darauf rumreiten wie gehirngewaschen all jene sind, die den Reden eines Höcke und Gauland und den megapeinlichen Twittermausausrutschern einer von Storch folgen.

    Die Umvolkungsprotagonisten sind der Beweis dafür, dass Hirntote nicht zwangsläufig umfallen müssen. Damit hat sich dieses alberne Thema für mich aber wirklich erledigt. Es geht nicht um die populistischen Deppen und angstgestörten Vorzeugedeutschländerwürstchen, es geht um die Realität in unserem Land, hier um die Demontage des Sozialstaates, rechtswidriges Agieren von Behörden und den Zusammenhang von sozialer Absicherung und dem Lebensstandard von allen Bürgern, Stichwort Steuerfreibetrag. Und es geht um die Regierungsparteien, speziell die SPD, die aktuell ganz leicht Einfluss auf die als Einkommen anzurechnenden Zuwendungen von Familien geht. Wen interessiert in dem Zusammenhang diese Idiotensekte, die von Umvolkung fabuliert und dazu auch noch wirtschaftswissenschaftliche Vokabeln einbringt um den Anschein zu erwecken an diesem Schwachfug sei irgendwas dran?

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  • Thik

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    @Barnie Geröllheimer 6. September 2018 um 09:28

    “Ich nehme das Wort Umvolkung in den Mund. Die etablierten Parteien -ja, einschließlich der Linken- haben schon lange erkannt, dass das Volk sie nicht mehr wählt, also wählen sie sich ein neues Volk.”

    Da der Startpunkt hier 2015 ist, gehe ich davon aus, dass “die Etablierten” die AfD nicht einschließt, die nach mancher Funktionäre Diktion inzwischen ja auch als “Rattenloch” fungiert https://www.heise.de/tp/features/AfD-Poggenburg-verordnet-sich-eine-Denkpause-4156072.html . Also arbeiten hier CD/SU, SPD, FDP, Grüne, Linke zusammen, obwohl sie offiziell ganz unterschiedliche Positionen zu dieser Frage haben und sie alle hoffen dabei gleichermaßen bei den Wählerstimmen zu profitieren. Gibt es dafür den Belege?

    “Seit 2015 ist das in der Umsetzungphase.”

    Und wo sind wir nun drei Jahre später? Wieviele haben zwischenzeitlich überhaupt das Wahlrecht erhalten? Was ist für die kommenden Jahre zu erwarten, wenn die sogenannte Flüchtlingsflut so weitertröpfelt?

    Die Vorstellung von durch die Weltgeschichte stolpernden Parteien, die nur bis zur nächsten Wahl denken können, muss man dann wohl auch aufgeben.

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  • Piedro

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    @Bertl

    “Ich bin und werde kein Betroffener von Entscheidungen der div. Jobcenter sein.”

    Das hat schon so mancher gedacht und sich getäuscht. Ich drücke Ihnen die Daumen.

    “Könnte man die Namen der Entscheider veröffentlichen?”

    Nein, auf keinen Fall. Das ist schon datenschutzrechtlich nicht drin. In den Hilfeforen wird großen Wert auf Anonymisieren gelegt, damit es keine rechtliche Handhabe gegen die Plattformen gibt.

    “Es darf doch nicht sein, dass sich einzelne Sachbearbeiter gegen den Sinn von Gesetzen verhalten.”

    Die sind beinahe unangreifbar. Die “Kunden” sind denen mehr oder minder ausgeliefert. Und die Häuptlinge sind ja keinen Deut besser, stichwort rechtswidrige, interne Weisungen. Natürlich nicht überall, aber viel zu oft. Der Rechtsbruch geht schon bei der Antragstellung los, dann wird in der Regel der Personalausweis kopiert. Verstoß gegen die Fachlichen Hinweise und das SGB-Gebot der Datensparsamkeit, verstoß gegen das Datenschutzgesetz (unnötige Datenerhebung, keine Mitteilung zum Grund, zur Dauer, zum Ort des Speicherns), Verstoß gegen das Personalausweisgesetz. Gesetze sind in diesem Bereich hat optional, solange kein Richter involviert ist.

    “Selbst wenn einzelne Missbräuche von Leistungen vorkommen, rechtfertigt das nicht die im Artikel geschilderten Vorkommnisse.”

    Vor allem rechtfertigt der tatsächlich feststellbare Leistungsmißbrauch nicht den Generalverdacht gegen alle Leistungsberechtigten, das daraus resultierende Restriktionssystem und vor allem nicht die immensen juristischen Folgekosten, die von keiner staatlichen Stelle kommuniziert werden und schlicht nicht zu erfahren sind.

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  • Piedro

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    Gerade wurde die Beschwerde eines Bekannten wegen der Nichtzulassung einer Klage vom LSG abgelehnt. Es ging um die Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs. Ablehnungsgrund: der Beschwerdewert von 750 Euro wird nicht erreicht.
    Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. In allen Rechtsbereichen der Republik hat ein Widerspruch aufschiebende Wirkung, nur nicht im SGB, da wurde das abgeschafft (Soziale Gerechtigkeit á la SPD, danke auch dafür). Die Aufschiebende Wirkung muss von einem Richter festgestellt werden. Der wollte nicht. Das LSG auch nicht, das sei ja keine 750 Euro wert. Wie das wohl berechnet wurde? Was ist die Rechtssituation eines Leistungsberechtigten per sé wert? Wieso muss ein Betroffener einen Schaden vom beinahe zweimonatigen Existenzminimum erleiden, ehe ein Gericht sich der Sache überhaupt annimmt?

    Jaja, die Würde des Menschen ist unantastbar, guter Witz, wenn auch ursprünglich nicht als solcher gedacht. Aber wir reden hier ja von einem schwerkranken Transferleistungsempfänger, der keine Nacht ohne Atemgerät überleben würde aber, laut Gutachten, drei Stunden täglich arbeiten könnte, wenn der AG eine beinahe endlose Latte von Anforderungen erfüllte: Ruheraum, Liegemöglichkeit, jederzeit die Arbeit unterbrechen… Wozu braucht so einer Würde? Höchstens klein geschrieben, als Konkunktiv. Den armen Kerl strietzen sie seit Monaten mit der Anrechnung einer Nebenkostenrückzahlung. Der Witz: er zahlt einen Teil der Miete selbst (das Thema: Miete unangemessen) und muss deshalb auch einen Teil der Nebenkosten selbst tragen. Deshalb will er auch einen Teil der Rückzahlung behalten dürfen. Das JC bestreitet seinen Anspruch (Urteile, die das Gegenteil besagen, gibt es schon, aber eben nicht in diesem Bundesland, deshalb nicht verbindlich), er soll zahlen und zwar pronto, keine Aufschiebende Wirkung.

    So schaut’s aus in Deutschland. Das Verfahren dürfte irgendwann Mitte nächsten Jahres verhandelt werden, dieses SG ist stark überfordert. Immerhin hat er schon ein Aktenzeichen. Wenn das SG dem JC recht gibt noch mindestens ein Jahr, bis das LSG sich der Sache annimmt… Drei Jahre muss man schon veranlagen, bis so eine Kiste durch ist. Kann gut sein, dass er das nicht mehr erlebt, seine Erkrankung kann von heute auf morgen lebensbedrohlich werden.

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  • Thik

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    @Piedro 6. September 2018 um 17:31

    “Wenn ein Vollhorst heute von sich gibt, die Mutter aller Probleme sei die Migration …”

    Für seinen Namen kann er nichts, denn – um schamlos bei Günter Grünwald zu plagieren – “Der Horst hoaßt Horst” – sofern er noch nicht umgevolkt wurde https://www.der-postillon.com/2018/09/nazi-marokkaner.html

    Jedenfalls weiß ich jetzt, warum ich keine Angst vor resistenten Bakterien haben muss, denn sobald die Flüchtlinge alle weg sind – einschließlich der ministrierenden und fußballspielenden – erledigt sich auch dieses Problem von selbst. Eine Beschränkung des Antibiotikaeinsatzes in der Landwirtschaft ist daher nicht notwendig. Das hat der große weiße Weise aus dem Abendland schon damals gewusst. https://www.brandeins.de/magazine/brand-eins-wirtschaftsmagazin/2015/oekonomischer-unsinn/die-resistente-industrie

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  • Piedro

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    Da das SGB von Anfang an uneindeutig verfasst wurde – und seitdem beständig geändert – gibt es eine Unzahl von Urteilen, aus denen sich die Rechtslage ergibt. Abgesehen davon, dass diese Urteile oft ignoriert werden bedeutet dies, dass die Rechstlage nicht bundesweit einheitlich ist. Ein SG-Urteil ist nur im Zuständigkeitsbereich dieses Gerichtes verbindlich, ein LSG-Urteil nur im entsprechenden Bundesland. Nur Urteile des BSG gelten bundesweit. (Das ist ein Grund dafür, dass JC auch nach jahrelangen Verfahren einlenken, ehe es zu so einem Urteil kommt.) Wird das Gesetz geändert, wie zuletzt 2016, verlieren Urteile zu den bisherigen Paragraphen ihre Gültigkeit.

    Ein Beispiel dazu ist eine Einzelfallentscheidung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis eines wichtigen Grundes einen Meldetermin nicht wahr zu nehmen. Obwohl die Urteilsbedeutung sich eindeutig auf diesen Einzelfall bezog – ein Leistungsberechtigter hatte sich regelmäßig (jahrelang) vor einem Meldetermin krank schreiben lassen, deshalb hatten die Richter verfügt, dass von ihm eine zusätzliche Bescheinigung gefordert werden durfte, dass seine Erkrankung einen JC-Termin nicht zuließe. Seitdem verlangen viele JC eine “Wegeunfähgikeitsbescheinigung”, die der Gesetzgeber nicht vorsieht. Die Kosten dafür werden – auf Antrag – übernommen.

    Ärzte und Ärztekammern sprechen sich seit Jahren gegen diese Praxis aus. Und: die Rechtslage hat sich seither geändert. Wenn das JC Zweifel an einer Arbeitsunfähgkeitsbescheinigung hat ist der Medizinische Dienst der Krankenkasse mit der Prüfung zu beauftragen. Damit ist die Verallgemeinerung dieses Einzelfallurteils eigentlich nicht mehr möglich, trotzdem – Überraschung! – hat sich diese Praxis nicht geändert.

    Aktuelll gibt es ein Urteil des SG Magdeburg, das Leistungsberechtigte im Zuständigkeitsbereich dieses Gerichtes ungleich beschwert. Dabei geht es um die Übernahme von Umzugskosten durch das JC. Das ist eigentlich durch das SGB recht klar geregelt, die Zumutbarkeitskriterien sind klar, die Parameter der Notwendigkeit sind klar. In Magdeburg ist das jetzt anders, ein Richter (mutmaßlich ein Richter auf Probe) hat in einem Verfahren zum einstweiligen Rechtschutz entschieden und nun gelten in Magdeburg andere Regeln. Der einstweilige Rechtschutz ist nötig um die aufschiebende Wirkung eines Bescheides zu erlangen, wie vorher schon beschrieben. Es ist also kein Urteil, kann aber trotzdem als Ablehnungsgrund von den JC verwendet werden.

    Begründung: Hartz IV-Bezieher seien gem. § 2 SGB II dazu verpflichtet, ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern. Aus diesem Grund müssten sie auch den Umzug selbst organisieren und die Kosten tragen.

    https://www.gegen-hartz.de/urteil/hartzIV-alg-ii-bezieher-müssen-Umzugskosten-selbst-tragen-40934

    Der Gesetzgeber hat es bis heute nicht geschafft die Gesetze zur Grundsicherung so zu verfassen, dass die Rechtslage überwiegend klar ist. Außerdem hat praktisch jeder Sachbearbeiter, jede Widerspruchsstelle, die beide internen Weisungen unterliegen, die Möglichkeit das Gesetz beliebig zu interpretieren oder so lange zu negieren, bis ein zuständiges Gericht den Einzelfall entschieden hat – und im Nachgang Einzelfallurteile zu verallgemeinern. Die Folge ist eine uneinheitliche und oft unklare Rechtslage in einem der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgabengebieten. Ein Thema, das die Politik nicht mal im Ansatz interessiert, Kritik daran ist mir von keiner Partei, lediglich von den Sozialverbänden bekannt. Im öffentlichen Bewusstsein ist dieser Sachverhalt nicht von Bedeutung.

    Unnötig zu sagen, dass die Beratungspflicht der Behörden nicht mal im Ansatz greift, und das ist sogar verständlich. Die tatsächliche, aktuelle Rechtslage zu durchschauen erfordert viel Engagement und Schulung. Sachbearbeiter, die nicht mal das kleine Einmaleins ihrer Aufgabe vermittelt bekommen (oder ignorieren dürfen) können diesen Auftrag schlicht nicht erfüllen.

    Darum haben Hilfeforen in der Republik eine enorme, sogar grundlegende Bedeutung. Nur her können Betroffene die notwendigen Informationen und die Unterstützung (durch kompetente Laien) erhalten. Natürlich gibt es auch Anwälte, und unter denen engagierte Personen wie Herrn Spirk. Aber der Weg zum Anwalt ist nicht immer hilfreich, auch hier gibt es Versäumnisse, auch hier gibt es schwarze Schafe, die nicht über das zu erwartende Wissen (und Engagement) verfügen.

    Es wäre leicht hier eine Änderung zu bewirken und der Gesellschaft enorme, juristische Folgekosten zu ersparen – und den Betroffenen Ärger, Leid und Elend wie das Gefühl staatlich entrechtet und entwertet zu werden.

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  • Piedro

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    Eine interessante Perspektive erschließt der aktuelle Fall der Veruntreuung von Sozialleisten durch einen Sachbearbeiter des JC Peine. Der unterschlug Leistungsberechtigten einen Teil der Leistung und überwies das Geld als vermeintliche Nachzahlungen an ehemals Leistungsberechtigte aufs eigene Konto. In neun Monaten brachte er so 37.000 Euro zusammen.

    https://www.gegen-hartz.de/news/mitarbeiter-stiehlt-leistungen-887623

    “Es ist fragwürdig, warum den Verantwortlichen im Jobcenter Peine diese ungewöhnlichen Vorgänge nicht auffielen, wo im Normalfall bereits über geringe Eurobeträge bei auszuzahlenden Leistungen mit den Betroffenen diskutiert wird.”

    Eben. Mit den Leistungsberechtigten wird “diskutiert”, unter dem Vorzeichen möglichst wenige auszuzahlen. Die Sachbearbeiter können schalten und walten wie sie wollen, rechtswidrige Bescheide erstellen, Leistungen verweigern, Prozesse provozieren, Des- und Fehlinformationen verbreiten. Sie erzählen den “Kunden” irgendwas, warum ihr Anspruch geringer sei, nur ein Bruchteil prüft den Bescheid und beschreitet den Rechtsweg. Papier ist geduldig, und wer glaubt was da steht wird selig. Keine Konsequenzen, nicht mal, wenn das Strafrecht berührt wird und ein Betroffener Anzeige erstattet, etwa wegen Körperverletzung. Da kommt es gar nicht erst zu Ermittlungen, die Staatsanwalt teilt mit es läge kein öffentliches Interesse vor. Ja, das ist wirklich so. Ich kann’s mehrfach belegen, aus verschiedenen Bundesländern.

    “Beängstigend ist auch, dass ein Sachbearbeiter allein über die Verwendung derart hoher Summen entscheiden darf, ohne dass der Vorgang einem 4-Augen-Prinzip und somit einem weiteren Kontrollfaktor unterliegt. Solch eine Arbeitsweise lässt erahnen, wie die hohe Fehlerquote in den ausgestellten Hartz IV-Bescheiden zustande kommt. Jobcenter-Mitarbeiter können anscheinend weitreichende Entscheidungen nach eigenem Ermessen treffen, ohne sich an anderer Stelle hierfür rechtfertigen zu müssen.”

    Das ist so nicht ganz richtig. Die Enstscheidungsfreiheit funktioniert so lange wie die Entscheidung zum Nachteil des “Kunden” gefällt wird. Im gegenteiligen Fall, etwa, wenn interne Weisungen zu Einsparungen nicht beachtet werden, weil der Sachbearbeiter das für unangebracht oder gar rechtswidrig hält, oder wenn Sanktionsvorgaben nicht eingehalten werden, gibt es schon Konsequenzen, bis hin zur Kündigung wie im Fall Hannemann oder der Entlassung von Auszubildenden der Fachhochschule für Arbeit wegen ihres politisch-sozialen Engagements.

    Fazit: Rechtsbrüche zum Nachteil von Leistungsberechtigten haben keine personellen, strafrechtlichen, finanziellen oder politischen Folgen. Egal wie hoch die Kosten durch jahrelange Prozesse ausfallen, diese Kosten werden anonymisiert verallgemeinert und darüber hinaus sind sie nicht in Erfahrung zu bringen. Versuchen Sie das mal, ich wünsche von Herzen viel Erfolg. Erfolgt eine widerrechtliche Tat jedoch zum Nachteil des Leistungsträgers sind personelle und strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten, sobald ein Betrug oder anderes Fehlverhalten festgestellt wird.

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  • Piedro

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    “Armut ist bis ins Letzte erforscht, auch die Gefahr, die sie für Demokratien bedeutet. Und doch berühren Armutsdebatten selten so emotional wie andere Themen. Sie erregen nicht die Gemüter, bringen niemanden auf die Straße. Die Untersuchungsmethoden werden ständig optimiert. Das hilft zwar, die Armut zu vermessen. Die Nöte derer, die in relativer Armut leben, dringen jedoch nicht ins Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit.”
    Jagoda Marinić

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  • erich honecker

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    heutzutage gilt „Armut wird ideologisch entsorgt. – Der tatsächliche Reichtum weniger wird verschleiert.“

    kürzlich war zu lesen:
    „Die soziale Marktwirtschaft existiert nicht mehr“, sagt DIW-Chef Marcel Fratzsche.
    Fratzschers These: „Die soziale Marktwirtschaft existiert nicht mehr“. Die Ungleichheit in Deutschland habe in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Die reichsten zehn Prozent besitzen inzwischen zwei Drittel des Vermögens, die ärmere Hälfte habe dagegen praktisch nichts. In keinem anderen Land der Euro-Zone sei die Vermögensungleichheit höher, kritisiert der DIW-Chef.

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  • Barnie Geröllheimer

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    “Der DIW-Chef fordert (auch) gleiche Steuersätze für Kapitalerträge und Lohn, gleiche Erbschaftsteuersätze für Familien- und Privatvermögen. Doch wichtiger ist ihm ein anderer Punkt: die Bildung. Förderung von der Kita an, gute Lernbedingungen und eine bessere Qualifizierung sollen auch den sozial Schwachen ermöglichen, aus eigener Kraft voranzukommen.” (https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/diw-chef-marcel-fratzscher-klagt-an-die-soziale-marktwirtschaft-ist-tot/13319260.html)
    Äärisch, wir sollten das so machen, wie früher: Arbeiterkinder gehen an die Humbold-Universität und Akademikerkinder in die Kohle…

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