Immer wieder gegen die gleiche Wand gelaufen? – Egon Greipl soll 730.000 Euro zahlen
Der frühere Regensburger Kulturreferent Egon Greipl soll in seiner Zeit als Generalkonservator des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (1999-2013) massenhaft dienstpflichtwidrig “Scheinwerkverträge” abgeschlossen haben. Der Freistaat Bayern fordert von ihm nun 730.000 Euro Schadensersatz.
Ein paar Bäckerkisten voller Ordner sammeln sich hinter der Klägerbank. 240 Verträge befinden sich unter anderem darin, „die nicht alle streitgegenständlich sind“, wie einer der drei Klägervertreter betont, aber man will offenbar sicher gehen und hat sich vorsorglich mit etlichen möglichen Beweismitteln eingedeckt.
Verhandlungsgegenstand sind zu Beginn dieser Woche am Verwaltungsgericht Regensburg Werkverträge, die vom damaligen Generalkonservator des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Egon Greipl, zu Ende seiner Amtszeit geschlossen wurden. Es geht um viel Geld. Der Freistaat Bayern fordert von Greipl 730.000 Euro als Schadensersatz zurück, die jener nach entsprechenden Bescheiden der Deutschen Rentenversicherung aufgrund der Werkvertragspraxis nachzahlen musste. Der Kläger wirft dem einstigen obersten bayerischen Denkmalpfleger und heutigem Passauer ÖDP-Stadtrat beim Abschluss der Werkverträge eine schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten vor.
Freistaat sparte sich Sozialabgaben – und musste sie nachzahlen
Worum geht es konkret? Das sogenannte „Projekt NQ“ im Landesamt für Denkmalpflege, in dessen Rahmen bayernweit Bodendenkmäler digitalisiert werden sollten, fehlte für das rasche Umsetzen der Digitalisierung offenbar das Stammpersonal. Statt regulärer Neueinstellungen hat sich der Generalkonservator massenhaft für das Modell Werkvertrag entschieden. Selbstständige sollten das Behördenprojekt durchführen.
Der Vorteil für den Freistaat dabei: Er sparte sich zunächst Sozialversicherungsbeiträge, die bei regulären (befristeten oder unbefristeten) Arbeitsverträgen eigentlich angefallen wären. Dieser vermeintliche Vorteil wurde jedoch im Laufe der Zeit zum Nachteil. Weil die Art der Tätigkeit mehr einer abhängigen Beschäftigung glich (die Beschäftigten arbeiteten am Dienstort, hatten klare Vorgaben und Anweisungen etc.), als einer selbstständigen Tätigkeit, musste der Freistaat letztlich die eingesparten Sozialversicherungsabgaben nachträglich doch bezahlen.
Hat Greipl Dienstpflichten verletzt?
Die Nachzahlungen möchte der Freistaat nun Greipl in Rechnung stellen. Das jedoch ist nur möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Behördenleiter beim Abschluss der Verträge Dienstpflichten verletzt hat. Diesen Beweis versucht nun der Freistaat vor dem Regensburger Verwaltungsgericht zu führen.
Knackpunkt im Verfahren ist die Frage, ob Greipl bei den Vertragsabschlüssen Warnungen verschiedener Stellen in verschiedenen (zuständigen) Behörden nicht beachtet oder gar bewusst ignoriert hat. Ein weiterer wesentlicher Punkt: Hat es für die Ausgestaltung der Werkverträge ein festes Muster gegeben, obwohl 2010 bereits ein Werkvertragsnehmer mit einer Klage vor dem Bundesarbeitsgericht gegen diese Form der Beschäftigung erfolgreich war? Immerhin gab es danach noch etwa 90 Verträge nach dem selben Vertragsmodell.
Justiziar hat “ausreichend remonstiert”
Greipl selbst ist an den beiden Tagen der mündlichen Verhandlung nicht anwesend – aus gesundheitlichen Gründen, wie sein Anwalt Markus Kuner der Süddeutschen Zeitung mitteilt. Gekommen sind aber einige Zeugen aus dem Beamtenapparat, die schildern, wie sie Greipl – mal mehr, mal weniger deutlich – auf die Problematik mit Werkverträgen hingewiesen haben.
Der Justiziar des Landesamtes für Denkmalpflege etwa sagt aus, dass er den Generalkonservator „zunehmend deutlicher“ darauf hingewiesen habe, dass man „so nicht mehr weitermachen“ könne. „Ich habe ausreichend remonstriert“, so der Zeuge. Gemeinsam mit dem für arbeitsrechtliche Streitfälle im Landesamt für Finanzen zuständigen Regierungsdirektor, der ebenfalls im Zeugenstand Platz nimmt, sei er der Meinung gewesen, „dass in dieser Angelegenheit kein Blumentopf mehr zu gewinnen war“. Gemeint ist der fortlaufende Abschluss von Werkverträgen im „Projekt NQ“.
“Sehenden Auges Hochrisikogeschäfte eingegangen”
Besagter Regierungsdirektor wiederum lässt die Kammer wissen, dass er Greipl am Rande eines arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahrens (es ging um einen weiteren Fall in der Werkvertragspraxis) „eindringlich gewarnt“ habe, keine Werkverträge mehr abzuschließen. „Mehr wie warnen, konnte ich ja nicht,“ gibt er etwas ratlos zu Protokoll. Bereits der Justiziar sei ja bei der Behördenleitung nicht durchgekommen.
Für die Klägerseite ist die Sache völlig klar. „Sehenden Auges“ sei Greipl „Hochrisikogeschäfte“ eingegangen, um das „Projekt NQ“ nicht zu gefährden. Wider besseres Wissen habe der nun Beklagte „Scheinwerkverträge“ abgeschlossen. Immer und immer wieder. „Wie oft soll man denn gegen die gleiche Wand laufen?“, fragt etwa der Freistaat-Vertreter Frank Fellenberg.
“Was hätte Greipl machen sollen? Nichts?”
Greipls Anwalt Markus Kuner sieht die Sache anders. Entscheidend seien nicht die Vertagsabschlüsse, sonder ihre Durchführung, die nicht auf Behördenleitungsebene, sondern auf der Ebene der jeweiligen Referate und direkten Vorgesetzten stattfinde. Grundsätzlich sei aber jeder Vertragsabschluss ein Risiko, das ein Behördenleiter qua Amt eingehe. Im konkreten Fall stelle sich die Frage, was Greipl sonst hätte machen sollen: „Nichts?“
Dann wäre es gar nicht zur Nachqualifizierung der Bodendenkmäler gekommen. Hätte er beispielsweise befristete Verträge abgeschlossen, wäre es zu Entfristungsklagen gekommen. „Eigentlich hätte er alles falsch machen können, nach Ihrer Argumentation“, wirft er dem Klägerteam vor. „Nur wenn ich gar nicht in ein Flugzeug steige, kann ich auch nicht abstürzen“, so sein Bild, nach dessen strikter Auslegung, Greipl am besten gar nicht erst Generalkonservator hätte werden sollen.
Was eigentlich Greipls Alternative gewesen wäre, möchte Kuner wissen. Die Frage bleibt unbeantwortet. Laut Kuner habe Greipl keine Dienstpflichtverletzung begangen und schon gar nicht eine schuldhafte, zumal er sich (ein weiteres gewichtiges Thema) zur Ausgestaltung der Werkverträge fachanwaltlichen Rat eingeholt und dieser Expertise gemäß gehandelt habe.
Mustervertrag am Amt vorbei erstellt?
Der von Greipl ohne Hinzuziehung des hauseigenen Justiziars (auch ein Problem für den damaligen Generalkonservator), beauftragte Fachanwalt für Arbeitsrecht, der nach eigener Auskunft an der Ausarbeitung eines Werkvertrags beteiligt war, versichert mehrfach und aus Korrespondenzen in epischer Breite zitierend, dass es nicht Aufgabe seiner Tätigkeit gewesen sei einen Mustervertrag für weitere Folgewerkverträge aufzusetzen, sondern seine Beratung dezidiert nur einen Einzelvertrag betraf. Im Klartext: Ein Vertrag für eine bestimmte Tätigkeit eines bestimmten Werkvertragsnehmers. Es sei explizit kein Muster gewesen. „Wenn jemand einigermaßen bei geistigen Kräften ist, kann er nicht glauben, dass das ein Mustervertrag war.“
Die Vertreter des Freistaats Bayern wollen das freilich glauben und machen keinen Hehl daraus, dass sie in dem unter fachanwaltlicher Beratung ausgearbeiteten Vertrag ein Muster für viele weitere Verträge sehen. Die Indizien dafür haben sie in großer Anzahl in ihren Bäckerkisten mitgebracht. Weil viele der Verträge noch kein Bestandteil der 1000seitigen Gerichtsakte sind, nun aber hinzugezogen werden, bekommen Greipl und sein Verteidiger bis 13. November Zeit zur Prüfung. Danach wird das Verfahren fortgesetzt. Mit einer Entscheidung ist erst gegen Jahresende zu rechnen.
ExRA
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Der Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht, soso. Schade, daß dessen Name nicht genannt wird. :-)
joey
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und dann war das auch oft das Geld nicht wert. Viele Bodendenkmäler stellen sich als reine Erfindung heraus. Wurden die “Selbstständigen” pro Stück bezahlt?
Lothgaßler
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Ein Eigentor in Sachen Scheinselbständigkeit in Diensten des Staates;-) Jetzt fehlt noch ein ähnliches Urteil bei den angestellten Lehrkräften (mit Freistellungsphasen während der Ferienzeiten).
Andererseits: Wer ein älteres Haus besitzt oder ererbt, der ist heilfroh über einen Personalmangel bei den Denkmalschützern und wünscht sich keinesfalls Daueranstellungen!
Markus Frowein
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Per copy and paste aus der Regensburger Stadtzeitung vom 03.05.2018:
“…Professor Egon Greipl (69), angesehener Historiker, langjähriger Generalkonservator des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, ehemaliger Kulturreferent der Stadt Regensburg und jetzt Stadtrat in seinem Geburtsort Passau, findet klare Worte: „Ich halte dieses RKK für einen Anschlag auf das Stadtbild. Regensburg hat dieses große Geschenk einer fast geschlossenen Allee um die Altstadt, ein Naherholungszentrum von historischer und ökologischer Bedeutung.“
In das solle es keine Eingriffe geben dürfen, zumal, so Greipl, „das RKK oder die Stadthalle, wie dieses Gebilde auch immer heißen soll, ja nicht nur beim Bau bleibt. Da geht es dann um Anlieferung, um Stellplätze; kurz: Es wird ein Riesenzirkus veranstaltet, gleichzeitig wird etwas Einmaliges, ein sehr wertvoller Raum da einfach zerstört“, wettert der Mann, der bei den Denkmalpflegern noch immer hohes Ansehen genießt.
Andere Städte wären froh, hätten sie keine Halle
Für Greipl stelle sich weiter die „Frage, ob das Stadthallen-Modell nicht eine Sache der Vergangenheit ist, das keinerlei Zukunft mehr hat.“ Bayerns früherer oberster Denkmalschützer kenne einige kleinere Städte, „die erst hinterher bemerkt haben, was eine Halle im laufenden Betrieb bedeutet. Und die sagen jetzt: `Lieber hätt‘ mas weida!` Und das könnte in Regensburg genauso der Fall sein.“…”
Nachdem sowohl der Freistaat, als auch alle möglichen weiteren Beteiligten (lange?)
zugeschaut haben, wobei es sowohl dem Freistaat, als auch allen möglichen weiteren
Beteiligten schon recht gewesen sein muss, auf derart dubiose Weise Geld zu sparen,
merkt man plötzlich, dass etwas Unrechtes passiert ist, an dem der Herr Dr. Greipl
die alleinige Schuld trägt und wofür der Freistaat, als auch alle möglichen weiteren
Beteiligten nichts können, weil sie einfach nur nicht genügend durchgegriffen haben?
Auf mich wirkt das Ganze eher, als wollte man einen RKK-Gegner mundtot machen.
Vielleicht sollte ich mich auch einfach weniger mit Verschwörungstheorien befassen.
Quelle:
https://www.regensburger-stadtzeitung.de/magazin/ein-anschlag-auf-das-stadtbild
Markus Frowein
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Nachtrag zu meinem Kommentar am 26. Oktober 2018 um 20:08:
Im Jahre 2002 war Herr Dr. Greipl ja noch “der Gute™”, da er seit etwa 3 Jahren dem
Treiben am Peterstor wortlos zuschaute und leider erst NACH Abriss der Turmreste
mit aufgesetztem Biedermeierhäuschen (Turm: Bau um 1320; Biedermeierhäuschen
aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und leider eines der drei letzten Zeugnisse
dieser Art in ganz Bayern) ein paar Worte des Bedauerns an die Zeitung gerichtet hat.
Somit stand er einem Lieblingsprojekt Schaidingers, dem Peterstorturm nicht im Weg.
https://1drv.ms/u/s!AhW12bgUARc24wXoI7jmemZui_8F
Vielleicht hat er nicht mit dem billigen Nachtreten seitens gewisser Behörden
gerechnet, nachdem er beschlossen hat, sich als freiberuflicher Pensionär gegen
die Schaidinger-Wolbergs-FW-Regensburger-Congress-Community zu stellen …
Dolittle
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Probleme mit der Scheinselbständigkeit auch bei Behörden waren Gang und Gäbe. Nicht nur im Landesamt. Zu Zeiten von Ministerpräsident Stoiber war es Mode, unter Hinweis auf die sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln und den “schlanken Staat” massenhaft Befristungen und Werkverträge für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu nutzen. Mahner in den Justitiariaten gab es immer, genauso war es Usus, sie zu ignorieren. Letztlich eine teure Mode für den Steuerzahler, nachdem die Gerichte mehr und mehr für die Sozialversicherungen entschieden.
Hier jetzt den Amtsleiter in Regress zu nehmen, ist sehr ungewöhnlich. Das müsste Dutzende, wenn nicht gar Hunderte treffen. Ohne genauere Kenntnis der Details: Es riecht nach einer Retourkutsche.
Dieter
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Als ‘oberster Denkmalschützer’ hat sich Greipl wenig Freunde gemacht, konfliktscheu war er selten und Regensburg würde ohne ihn wahrscheinlich anders aussehen.
Interessant wäre, wieviele der 240 Verträge in welchem Zeitraum und in welcher Höhe abgeschlossen wurden. War dies in anderen Abteilungen und Städten auch übliche Praxis?
Letztendlich muss der Freistaat nun Sozialversicherungsbeiträge zahlen, der er sowieso hätte zahlen müssen. Hatte Greipl nur ein bestimmtes Budget, das er so voll ausnutzen wollte?
Nicht, dass ich ein Fan solcher Schein-Selbständigkeit wäre, im Gegenteil.
Was ist dann eigentlich mit den Arbeitnehmer-Anteilen der nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen. Zinsen? Oder sind beides schon Teil der Forderung? 3041€ Forderungen im Schnitt pro Vertrag sind eigentlich nicht sonderlich viel.
Wenn Greipl, trotz Hinweisen, diese Praxis weiterlaufen hatte lassen, warum ist niemand eine Etage höher gegangen? Auch Greipl musste ja letztendlich Vorgesetzte haben, die hätten eingreifen können.
Sorry für die vielen Fragen.
Kleine Rache?
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Ein Dank den Kommentatoren. Ohne sie wäre dieser Artikel nicht verständlich. – Die Frage ist ja bei solchem Nachtarocken immer: warum jetzt? Greipl ist seit 5 Jahren im Ruhestand. Geht es also ums RKK oder ähnliches, kleine Rache?
R.G.
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Was mag hier laufen?
Man zeigt schnell an, um den Eindruck zu kräftigen, es gäbe doch Kontrolle, oder
man schwächt vermeintliche Gegner, z.b. die von Angklagten in anderen Fällen ?
In beiden Fällen rechne ich mit einer mehrjährigen Beschäftigung der Gerichte.
Beim Wohnungsmangel in Bayern könnte man zynisch sagen, pro zehn vor Gericht gezerrte Politiker kündigt einer eventuell sein Mietobjekt und ein zweiter verkauft sein Eigentum unter Wert….
Schlimme Assichten!
Markus Frowein
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@ Dieter (27. Oktober 2018 um 00:08)
Aus dem Artikel:
“240 Verträge befinden sich … darin, „die nicht alle streitgegenständlich sind“”
Von daher erhöht sich die Forderung je Vertrag noch um wieviel auch immer.
Dieter
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@Markus Frowein:
Stimmt, hatte ich ausgeblendet. Jetzt können 200 nicht relevant sein oder nur einer. Hauptsache es stehen ein paar Bäckerkisten mehr rum, das macht was her. Egal, ob Staatsanwaltschaft oder Verteidigung: dieses Erschlagen mit vermeintlichen Beweisen, Gutachten etc… finde ich durchschaubar.
Jürgen
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@ Markus Frowein:
Ich denke Sie konstruieren hier etwas, was längst die Donau hinunter geschwommen und im Schwarzen Meer gelandet ist. Soweit ich mich erinnere hat Greipl als Generalkonservator nur seine Pflicht getan was seine Ansicht zur Stadthalle bzw. RKK anbelangt.
Wer Greipl als Generalkonservator kennen gelernt hat, weiß dass er stets beratungsresistent war wenn es um soziale Angelegenheiten ging. Ihm war es schlicht wurscht welche Konsequenzen sein tun hatte. Im Schutzmantel: „Alles zum Wohle der Denkmalpflege“ betrachtete er sich wohl als Held der Bewahrer, dass auch so ein Verhalten in seinen Augen rechtfertigt. Selbst wenn Juristen oder sogar Gerichte ihm vom Gegenteil überzeugen wollten. Seine Beiträge zur Stadthalle blieben, meiner Erinnerung nach, damals fast unbeachtet, was seinem Ego bestimmt geschadet hatte.
Wie man beim Peterstor gesehen hat, war er gegenüber der Staatregierung bzw. der Regensburger CSU gewiss auch linientreu. Als Generalkonservator hätte er sich schon Jahre vorher einschalten müssen. Jetzt steht, statt einem Biedermeierhäuschen ein anbiedernder hässlicher Bau, der mit absolut nichts zu rechtfertigen ist außer jemandem Gewinne zu bescheren.
Die Scheinselbständigkeit und wie man eine solche feststellt, ist seit den 90ern ausreichend bekannt. Ein Problem das man auch als Selbständiger hat, wenn man anfangs nur einen Auftraggeber hat. Als Leiter einer Behörde hätte er auf Neueinstellungen pochen müssen. Hierzu hatte er genügend Macht. Etwas Geduld und Einsatz hätte es natürlich schon gebraucht. Außerdem hätte man die Arbeiten auch einfach nur „ausschreiben“, bzw. anbieten lassen können. Es gibt da Büros, die solche Tätigkeiten tatsächlich auch anbieten! Eines davon gibt es sogar in unserer Gegend und dieses ist sogar noch ziemlich bekannt. Als Generalkonservator hätte man einen solch großen Vertrag wahrscheinlich vor den Mittelbehören fachlich rechtfertigen müssen. Da sind viele Kleinverträge einfacher und vermutlich viel besser im Haushalt zu verstecken.
@Dolittle: Ja, da haben Sie Recht. Ich bin schon auf die nächsten Anklagen gespannt. Auch Zeitverträge, die immer wieder verlängert wurden, waren Gang und Gäbe beim Freistaat. Unser Stoiber hat es im Prinzip so gefordert. Der Staat als vorbildlicher Arbeitgeber hat hier wohl total versagt.
@Dieter: Ja, eigentlich haben Sie Recht, aber als Chef einer Behörde darf man trotzdem nicht alles machen was man möchte. Besonders dann, wenn man ihn immer wieder auf den Missstand aufmerksam gemacht hatte. Solchen Sozialbetrug trifft vor allem den „Scheinselbständigen“, in dessen Kassen nichts einbezahlt worden ist bzw. er alles selbst bezahlt hat.
@Günther Herzig: Jetzt muss ich mich schon wundern, Sie als Jurist sollten eigentlich wissen um was es hier geht.
Klar sind die nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge „Sowieso-Kosten“, das gilt aber auch für die Juristen des Freistaates, die ja auch bezahlt werden, selbst wenn sie nicht im Gerichtssaal sitzen. Es geht doch darum, dass die Scheinselbständigen über den Tisch gezogen worden sind, weil Sie die Sozialabgaben, in welcher Form auch immer, selbst leisten mussten. In deren Abhängigkeitsverhältnis konnten sie sich damals nicht wehren, weil es für sie existenzgefährdend war.
@Lothgaßler: Denkmalschutz kann auch ein Segen für Hausbesitzer sein. Manche sind schlicht zu dumm das zu erkennen.
Greipl ist für mich nicht unumstritten. Er mag fachlich durchaus kompetent gewesen sein, jedoch seine Art mit Menschen umzugehen war mehr als fragwürdig. Dieses Verfahren ist dafür bezeichnend.
Ex-Grüne
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Interessant fand ich auch den Beitrag zu dem verurteilen ÖDP ler aus dem Allgäu.
Siehe https://www.soko-tierschutz.org/chronik
Der hat sich auch noch unbekümmert aller Skandale zur nächsten Wahl aufstellen lassen.
Dabei dachte ich, die ÖDP wäre noch unabhängiger und korrekter wie andere.
Denkste.
+++Profit vor Parteiprogramm!+++
Und das sehr auffällig in vielen Gegenden! (heul*)
Fr Nieburg (Bad Iburg – Grüne ) ist kein Gramm besser :
“Der Zulieferer des Horror-Schlachthofs Karl Temme
23/10/2018
Dreimal könnt ihr raten wer Zulieferer des Horror Schlachthofs Karl Temme in Bad Iburg war.
Natürlich die Kadaver Farm Geven & Rabelink aus Demker über 300 km entfernt. Diese Milchkuhanlage mit hunderten Tieren hatten wir im April aufgedeckt. Verwesende Kadaver im Stall, Gewalt gegen Tiere und das Neugeborene Kälbchen im Kotschieber. Die Behörden vertuschten den Fall.
Diese Farm schickte die alten gebrechlichen Tiere 320 Km in den Schlachthof von Bad Iburg.”
Scheint auch nur dass Selbe zu sein unter anderen Namen.
Und die Regensburger ÖDP hat sich auch nicht gebgen die
Massentierhaltung auf schlimmsten Niveu der Fa Fichtl in Geisling eingesetzt.
Ein Grund für mich diesen angeblichen Tierschützerparteien den Rücken zu kehren.Sie setzen längst Ihre Macht für was anderes ein.!
DM
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Vielen Dank für die teilweise sehr aufschlussreichen Kommentare! Auch mich wundert die offenbar mangelhafte ministerielle Aufsicht. Als derjenige, der den Stein ins Rollen gebracht hat und immer noch betroffen ist, würde ich gerne Kontakt zu Jürgen und dolittle aufnehmen.
https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Tiefer-Graben;art155371,3962786
hutzelwutzel
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@Markus Frowein:
Danke für den Hinweis auf den Stadtzeitungs-Artikel. Ja, Greipl konnte immer sehr energisch sein, da könnte durchaus zutreffen, dass man ihn zum Schweigen bringen will. Nicht, dass er noch verrät wo was vergraben bleiben sollte. ;-)
DM
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“Greipls Verteidiger Markus Kuner sieht die Sache anders. Entscheidend seien nicht die Vertagsabschlüsse, sondern ihre Durchführung, die nicht auf Behördenleitungsebene, sondern auf der Ebene der jeweiligen Referate und direkten Vorgesetzten stattfinde. ” – Aha, jetzt lag es also nicht an den Werkverträgen an sich, sondern an ihrer Umsetzung auf Referatsebene. Wer leitete das entsprechende Referat damals ? -Greipls Ehefrau….