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Tag 27 im Wolbergs-Prozess

“Ich bin kein Verschwörungstheoretiker” – Wolbergs über Riegers Rolle

Hans Schaidinger erscheint am Montag nicht als Zeuge. Weil gegen ihn selbst ermittelt wird, verweigert der Altoberbürgermeister die Aussage. Dabei böte die bisherige Beweisaufnahme Anlass für viele Fragen. Fragen wirft auch das Verhalten der Rechtsaufsicht bei der Regierung der Oberpfalz auf. Ein Zeuge schildert, wie aus einer knappen Antwort an die Kripo eine mehrseitige Stellungnahme wurde. Abseits dieser Nebenkriegsschauplätze kommt der Korruptionsprozess inhaltlich nicht voran. Erneut beschäftigt sich die Kammer mit „Pannen“ bei den Ermittlungen.

Zum Wahlsieg gab es von Franz Rieger noch einen Handschlag für Joachim Wolbergs. Foto: Archiv/ Baumgärtner

Franz Rieger scheinen die Ermittlungen gegen Joachim Wolbergs ein echtes Anliegen gewesen zu sein. Folgt man der Zeugenaussage eines Regierungsbeamten am 27. Verhandlungstag des Korruptionsprozesses und einer anschließenden persönlichen Erklärung des angeklagten Oberbürgermeisters, intervenierte der CSU-Landtagsabgeordnete persönlich beim Innenministerium, um eine Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz zu beeinflussen.

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Ein Blick zurück. Nachdem am 23. Oktober 2014 der Stadtrat gegen die Stimmen der CSU-Fraktion beschlossen hatte, alle drei Wohnbaugebiete auf der früheren Nibelungenkaserne an das Bauteam Tretzel zu verkaufen, legte die CSU Beschwerde bei der Rechtsaufsicht ein, angesiedelt bei der Regierung der Oberpfalz. Damals erfolglos. Die Beschwerde wurde abgewiesen.

Als eineinhalb Jahre später die Ermittlungen gegen den Oberbürgermeister wegen hunderttausender Euro an Parteispenden von Tretzel und dessen Umfeld begannen, als erstmals der Verdacht im Raum stand, dass die Vergabe der Baugebiete an Tretzel damit in Zusammenhang stehen und bei der Ausschreibung gemauschelt worden sein könnte, stießen die Ermittler auch auf eine fragwürdige E-Mail des damaligen SPD-Fraktionschefs Norbert Hartl.

Kripo konfrontierte Rechtsaufsicht mit Hartl-Mail

Im Prozess war diese E-Mail schon mehrfach Thema. Darin sandte Hartl Volker Tretzel und dessen damaligen Geschäftsführer, dem Mitangeklagten Franz W., einen Vorentwurf der Ausschreibung zu, verbunden mit der Bitte, Änderungswünsche in rot einzutragen. In Kopie ging diese Mail auch an Joachim Wolbergs (der mehrfach betont hat, diese Mail damals nicht wahrgenommen zu haben). Anfang 2017, als die Ermittlungen schon etwas weiter gediehen waren, schickte die Kripo einen Teil ihrer Ermittlungsergebnisse inklusive der Hartl-Mail an die Rechtsaufsicht, verbunden mit der Frage, ob diese E-Mail dort bekannt war.

Am Montag erklärt der zuständige Sachbearbeiter bei der Rechtsaufsicht, dass man diese E-Mail zum Zeitpunkt der Rechtsaufsichtsbeschwerde nicht gekannt habe, dass diese aber „entscheidend“ gewesen sei. Es habe dadurch eine „Einflussnahme“ der Bauteam Tretzel GmbH auf die Ausschreibung gegeben. Man sei davon ausgegangen, dass der OB von dieser Einflussnahme Kenntnis gehabt habe – „die E-Mail kam schließlich vom SPD-Fraktionschef und nicht von irgendjemandem“ – und „das hätte er dem Stadtrat beim Beschluss für die neue Konzeptausschreibung mitteilen müssen“.

Aus einer knappen Antwort werden vier Seiten

Auch Nachfrage von Wolbergs-Verteidiger Peter Witting räumt der Regierungsbeamte ein, dass man eventuell etwas vorschnell geurteilt habe, als man per se davon ausgegangen sei, dass Wolbergs diese E-Mail zur Kenntnis genommen habe. Wenn Wolbergs die Mail nicht gekannt habe, dann sehe er – angesichts des breiten Ermessensspielraums einer Kommune bei Grundstücksverkäufen – auch keinen Verstoß. „Dann war der Beschluss ordnungsgemäß.“

Er als zuständiger Sachbearbeiter hätte ohnehin lediglich ein kurzes Schreiben an die Kripo verfasst und deren Frage, ob man die E-Mail gekannt habe mit „Nein“ beantwortet, so der Zeuge. „Mehr war von der Kriminalpolizei nicht verlangt.“ Das „Präsidium“ habe aber gewünscht, „dass weitere Ausführungen gemacht werden“.

Laut Aussagen des Sachbearbeiters ging sein erstes Schreiben durch einige Hände – zunächst an seinen direkten Vorgesetzten, von dort an den damaligen Regierungsvizepräsidenten Walter Jonas (CSU) und schließlich an Regierungspräsident Axel Bartelt (CSU) – ehe anstelle einer kurzen Antwort ein vierseitiges Schreiben mit einer kompletten Neubewertung der Vergabe stand und diese nun als nicht ordnungsgemäß eingestuft wurde. „Mir persönlich erschien das nicht zwingend, aber wenn es das Haus so wünscht, dann wird es so gemacht“, so der Zeuge.

Ein vertrauliches Gespräch mit dem Regierungspräsidenten

Joachim Wolbergs, der die Aussage unter mehrfachem Kopfschütteln verfolgt, wendet sich im Anschluss mit einer persönlichen Erklärung an das Gericht. Er sei „einigermaßen fassungslos, dass es tatsächlich in jedem Detail so gelaufen ist, wie ich schon vermutet habe“. In einem Gespräch mit Regierungspräsident Bartelt, an dessen Vertraulichkeit er sich angesichts all dessen nun nicht mehr gebunden fühle, habe dieser ihm gegenüber bereits damals erklärt, dass er die Antwort der Regierung auf die Rechtsaufsichtsbeschwerde mit dem Innenministerium habe abstimmen müssen, weil Franz Rieger dort interveniert habe.

Regierungspräsident Axel Bartelt schrieb laut Zeugenaussage an der Antwort mit und informierten Wolbergs über Riegers Intervention. Foto: Archiv/ Liese

„Ich bin kein Verschwörungstheoretiker“, so Wolbergs. Er wisse, dass das Ermittlungsverfahren gegen ihn nicht von der CSU aus parteipolitischen Gründen losgetreten worden sei. Das sei SPD-Landesschatzmeister Thomas Goger gewesen. Aber dass es im Zuge der Ermittlungen politische Einflussnahme von Seiten der CSU gegeben habe, „mit dem Ziel politisch Schaden anzurichten“, liege angesichts des Vorgehens bei der Antwort an die Kripo auf der Hand.

Die Rechtsaufsicht war nie besonders eifrig

Man muss allerdings kein Verschwörungstheoretiker sein, um hinter manchem Verhalten der kommunalen Rechtsaufsicht parteipolitische Motive zu vermuten. Das zeigt ein Blick in die Regierungszeit von Oberbürgermeister Hans Schaidinger.

Unter dessen Ägide wurde im Jahr 2009 ein städtisches Filetgrundstück am Unteren Wöhrd veräußert – unter fragwürdigen Bedingungen und sehr viel städtischem Entgegenkommen, insbesondere beim Grundstückspreis. Käufer: das „Immobilien Zentrum Regensburg“, das ein Jahr zuvor den Kommunalwahlkampf Schaidingers und der CSU durch Spenden und Werbeanzeigen in der Wahlkampfzeitung finanziell unterstützt hatte (Hintergründe dazu hier und hier).

Eine Beschwerde des Freie Wähler-Stadtrats Günther Riepl bei der Rechtsaufsicht der Regierung ließ man dort laut Riepl im Sande verlaufen. Und auch damals wurde gemunkelt, dass die Spitze des Hauses mit dieser (Nicht-)Entscheidung im Sinne Schaidingers befasst war.

Telefonate über schweigenden Schaidinger

Der, Schaidinger, wäre am Montag eigentlich als Zeuge geladen gewesen. Der Altoberbürgermeister hat allerdings recht kurzfristig, am Freitag vergangener Woche, mitteilen lassen, dass er vorerst von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen werde. Denn auch gegen Schaidinger wird in Zusammenhang mit der Vergabe des Kasernenareals ermittelt. Er soll den letztendlichen Verkauf an Tretzel in bewusst rechtswidriger Weise unterstützt und im Gegenzug einen Beratervertrag bei BTT erhalten haben, der mit monatlich 20.000 Euro dotiert war. Auch ein Segeltörn mit Tretzels Yacht sei Schaidinger versprochen worden, so die Staatsanwaltschaft. Es gab deshalb bereits mehrere Durchsuchungen bei dem Alt-OB.

Gut beraten: Ehrenbürger Schaidinger schweigt vorerst. Foto: Archiv/ Liese

Telefonate, die in den zurückliegenden Prozesstagen vorgespielt wurden, scheinen wenigstens zu belegen, dass auch der aktuell angeklagte Norbert Hartl einen gewissen Verdacht gegen Schaidinger hegte. In einem Telefonat mit Wolbergs erklärt Hartl, dass Schaidinger bereits nach einer ersten Ausschreibung für das Kasernenareal, die im wesentlichen eine Vergabe nach Höchstpreis vorsah, vorgeschlagen habe, das komplette Baugebiet an Tretzel zu vergeben – obwohl ein anderer Bauwerber rund acht Millionen Euro mehr geboten habe. Er, sagt Hartl in dem Telefonat weiter, habe das abgelehnt: „Sonst werfen die uns noch Korruption vor.“

In einem weiteren Gespräch mit Wolbergs spinnt Hartl diesen Gedanken weiter. Dass Schaidinger ihn und den damaligen CSU-Fraktionschef Christian Schlegl zu einem Gespräch mit zwei städtischen Referenten und dem Chef des Liegenschaftsamtes geschickt habe, um dort über das weitere Vorgehen nach der ersten Ausschreibung zu beraten, sich selbst aber herausgehalten habe, hänge „möglicherweise mit einem Beratervertrag beim Tretzel zusammen“, erklärt Hartl Wolbergs und schiebt noch ein „Capito?“ nach.

Tretzel selbst schließlich erzählt Norbert Hartl in einem Telefonat davon, dass ein Schreiben von ihm an Hans Schaidinger vom Januar 2014 sichergestellt worden sei, in dem er diesem mitteilt, dass er ihn „gerne als Berater engagieren“ wolle. Deshalb solle Schaidinger bei allem, was mit der Nibelungenkaserne zu tun habe, nicht mitwirken, damit „kein Schatten“ auf seine „sehr erfolgreiche Amtszeit“ falle. „Deshalb sollte ich das managen“, platzt es daraufhin aus Hartl heraus.

Wieder einmal: Richterin rügt Staatsanwaltschaft

All diese Telefonate stammen bereits aus zurückliegenden Prozesstagen. Am Montag gibt es zwar wieder jede Menge Gespräche zu hören, doch sie bringen kaum neue Erkenntnisse, so wie der 27. Prozesstag insgesamt kaum inhaltliche Fortschritte bei der Aufklärung der Vorwürfe gegen die Angeklagten bringt, dafür erneut deutliche Worte der Vorsitzenden Richterin Elke Escher in Richtung der Ermittlungsbehörden.

Einen Beweisantrag der Verteidiger des früheren Tretzel-Geschäftsführers Franz W. weist Escher zwar zurück – Rechtsanwalt Dr. Markus Birkenmeier hatte beantragt eine E-Mail Volker Tretzels an dessen Verteidiger Florian Ufer vorlesen zu lassen, um seinen Mandanten zu entlasten. Allerdings beschäftigt sich die Kammervorsitzende ausführlich mit der Frage, wie es denn sei könne, dass sich in den Akten vertrauliche und einem absoluten Verwertungsverbot unterliegende Kommunikation mit den Verteidigern wiederfinden kann.

Wie berichtet, hatte Birkenmaier im Rahmen einer Akteneinsicht jede Menge E-Mail-Verkehr zwischen Tretzel und dessen Verteidigern auf einer Festplatte entdeckt, die von den Ermittlern sichergestellt wurde. Man kenne nun Tretzels komplette Verteidigungsstrategie, so der Rechtsanwalt von Franz W.. Die Verantwortung dafür, dass nun alle Verfahrensbeteiligten Zugriff auf diese vertraulichen Mails hätten, trage die Staatsanwaltschaft, so Birkenmeier, der in diesem Zusammenhang von „einmaligen und einzigartigen Verstößen“ der Ermittlungsbehörden spricht.

“Das muss aus den Akten raus!”

Am Montag versucht Staatsanwältin Christine Ernstberger diese neuerliche „Panne“ der Ermittler mit der Masse an Aktenmaterial zu rechtfertigen. Es lägen rund 100 Millionen Datensätze vor und es sei unmöglich, all dies zu sichten. Man habe dies der Verteidigung mitgeteilt und sich im Vorfeld auf verschiedene Suchbegriffe zur elektronischen Akteneinsicht verständigt. Es sei ein „trauriger Höhepunkt“ der Verteidigungsstrategie in diesem Verfahren, nun der Staatsanwaltschaft Vorwürfe zu machen.

Richterin Escher lässt das nicht gelten. Die Staatsanwaltschaft sei zur Sichtung des sichergestellten Materials verpflichtet. Ebenso zur Löschung von Daten, die – wie Verteidigerkommunikation – einem absoluten Verwertungsverbot unterliegen. Der Zustand, in dem sich das Aktenmaterial momentan befinde „kann so nicht belassen werden“, so Escher. Sie sei froh, dass sie, ebenso wie die komplette Kammer, kein solches Material zu Gesicht bekommen habe. „Das muss aus den Akten raus“, fordert Escher. Und auf Fragen der Staatsanwaltschaft, wie das denn geschehen solle, erwidert die Richterin irgendwann leicht genervt: „Das ist Sache der Staatsanwaltschaft, nicht der Kammer. Es kann nicht sein, dass man sagt, dass das technisch nicht geht.“

Die Frage von Wolbergs-Verteidiger Peter Witting, inwieweit das Verfahren angesichts der mehrfachen Missachtung „essentieller Rechte der Verteidigung“ überhaupt noch rechtsstaatlich geführt werden könne, wird voraussichtlich am Mittwoch beantwortet. Die Verteidigung von Volker Tretzel hat für diesen Tag bereits einen entsprechenden Antrag angekündigt. Möglicherweise wird Florian Ufer beantragen, das Verfahren einzustellen.

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Kommentare (29)

  • Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU

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    Es gibt offenbar 2 Prozesse : Einen,über den rd berichtet, und eine MZ ,Berichterstattung ‘, in deren heutigen NewsBlog ich kein Wort finde, wie Rieger und Co. von der CSU hier zu Lasten vom wolbergs mitgemischt haben.

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  • Stefan

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    Stellt sich mir die Frage, Warum die Kripo ihre neuen Erkenntnisse nach 1,5 Jahren Ermittlung an die Regierung schickt. Sollte hier zusätzliches belastendes Material erzeugt werden?

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  • Florian

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    Vorab ich bin kein Mitglied irgendeiner Partei und- ich finde das Beziehungsgeflecht von Bauträgern und Politik in Regensburg alles andere als positiv. Ein System das es wahrscheinlich in jeder Stadt gibt mit begehrten Grundstücken, die hohe Gewinne abwerfen können. Dass es da Spenden an Kommunalpolitiker gibt und dass das zu einem Gschmäckle führt ist absehbar ja unvermeidbar, solange Wahlkämpfe so finanziert werden wie dies aktuell der Fall ist. Da müssen Strukturen grundsätzlich geändert werden. Es glaubt doch niemand, dass ein Unternehmen (!) spendet weil es die Grünen oder die SPD oder die CSU irgendwie toll findet. Hier geht es immer um Geschäftsinteressen und etwas anderes zu behaupten ist Heuchelei.
    Je länger dieser Prozess läuft umso klarer scheint sich abzuzeichnen, dass hier einer mit allen Mitteln an die Wand genagelt werden soll. Staatsanwaltschaft, Innenministerium und ein gewisser Landtagsabgeordneter der CSU scheinen hier einen Vernichtungsrausch entwickelt zu haben bei dem die Wirklichkeit auch gerne mal zurechtgebogen wurde. Und obwohl das alles jetzt klar wird werden all diese Menschen weiter in Ehren ihren Jobs nachgehen dürfen, während das von Joachim Wolbergs zerstört wurde. Das ist aus meiner Sicht ein Skandal der erst jetzt langsam auftaucht und klar wird. Wenn es in diesem Prozess nicht noch ganz durchschlagend neue Erkenntnisse gibt dann wurde hier ein Mann fertig gemacht der aus meiner Sicht der mit Abstand beste Oberbürgermeister ist den diese Stadt solange ich sie kenne hatte.

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  • mkv

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    Tagesthemen, Montag, 17.12.2018
    Kommentar HR
    “Der Rechtsstaat darf nicht ausgehöhlt werden, auch nicht von innen ….”
    Thomas Kreutzer, HR

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  • Niederbayerischer Freigeist

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    @Florian: Meine Rede!
    MZ, Staatsanwaltschaft, CSU und die vielen Regensburger die ihren gewählten Bürgermeister seine Existenz geraubt haben: Schämt Euch!
    Hoffentlich kann wenigstens die Strafkammer bis drei zählen.

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  • Lutherer

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    @Florian: ich sehe das ein kleines Stück genauso, bin jedoch der Meinung, dass alle an die Wand genagelt gehören. Das eine genauso wie das andere ist Unrecht. Es zeigt lediglich die Vollkommenheit der Verkommenheit aller Akteure.

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  • Politiker-Beobachter

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    Der Rieger ist eine Schande für die Politik insgesamt und für Regensburg speziell. Wie kann man “den” in den Landtag wählen? Was denken sich die Leute, die dem Rieger eine Stimme geben? Ein Auszug: Laut Aussage von IZ-Dietlmeier soll “der” Ihne mehr als genötigt haben, um Geld für den Wahlkampf “einzutreiben”.

    Das Bild mit Wolbergs sagt viel: siehe seine linke Hand. Für mich ist der scheinheilig und aalglatt…

    Pfui deifl, Rieger – wenn “Du” das hier lesen solltest…

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  • Mr. T.

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    Florian schreibt: “Wenn es in diesem Prozess nicht noch ganz durchschlagend neue Erkenntnisse gibt dann wurde hier ein Mann fertig gemacht der aus meiner Sicht der mit Abstand beste Oberbürgermeister ist den diese Stadt solange ich sie kenne hatte.”
    Ich würde mal weiter gehen und sagen, dass – auch wenn sich jeder noch so kleinste Verdacht gegen Wolbergs wasserdicht bestätigen würde – er auf jeden Fall der beste Oberbürgermeister dieser Stadt war, den ich je erlebt habe. Und das ist mehr als erschütternd.
    Und mit Lutherer halte ich es insofern, dass es der eigentliche Skandal ist, dass nicht jedem hier der Arsch aufgerissen wird, der es verdient hätte. Dabei hoffe ich noch auf die anhängigen Verfahren.

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  • Otto

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    Ich kanns einfach nicht glauben was hier vor Gericht abläuft. Wie muss sich hier erst ein Otto Normalverbraucher vertreten fühlen.

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  • Giesinger

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    Ich suche auf regensburg-digital leider vergeblich nach einem bestimmten, abgehörten Gespräch zwischen Hartl und Wolbergs. Damals wollte Hartl glaube ich etwas mit Wolbergs besprechen… und zwar mit dem Zusatz “Nicht am Telefon”.
    Kann mir bitte jemand einen Hinweis zum entsprechenden Artikel geben? Vielleicht erinnert sich auch die werte @Redaktion?

    Wäre hilfreich und aufschlußreich. Danke für Bemühungen, G.

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  • Bürgerbegehren Korruptionssumpf CSU/SPD

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    Wenn alle ??? Parteien sich vom Großen Geld schmieren lassen, dann ist das nichts schlimmes mehr ? In dieser Rechnung fehlen die Opfer : Nämlich all die Menschen, die zum Beispiel horrende Mieten zahlen müssen, oder gar wohnungslos sind, die also den Preis für das Schmieren zahlen müssen. Die Stadt hat ihre Aufgabe des eigenen sozialen Bauens nicht erfüllt, weil er auf die Kräfte der freien Marktwirtschaft vertraue, las ich mal von Wolbergs in der MZ. Kann ich mir schon denken, dass die Finanzierung durch Tretzel und Co. Vertrauen bei ihm hervorgerufen hat.
    Die Anhänger einer “Spenden-Demokratie” sind für mich keine Demokraten. Dass das viele seiner Anhänger so sehen,war auch Wolbergs klar, sonst hätte er nicht vertuscht, von wem die ganzen Spenden für ihn waren.
    Richtig ist daher nur: Staatsanwaltschaft, warum sitzen Schaidinger, Rieger und Schlegl immer noch nicht auf der Anklagebank ?

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  • Giesinger

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    Danke schon mal @Alles Dada, ich wollte den Hinweis nur gerne noch etwas konkreter haben.

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  • Stefan Aigner

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    @Giesinger

    Das Gespräch (eines von über 100, die angespielt wurden) hatte inhaltlich keine wesentliche Bedeutung und am Ende wurde trotz der Vorbemerkung alles am Telefon besprochen.

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  • Hirsch

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    Von wegen “wir haben alles im Griff”… Dem Gericht ist diese Verhandlung doch völlig aus den Händen geglitten und es versucht jetzt mit wohlfeilen Bemerkungen den schwarzen Peter einzig und allein der Staatsanwaltschaft zuzuschieben.
    Um Wahrheitsfindung geht es doch seit Wochen nicht mehr, gebetsmühlenartig wird von der Verteidigung/Wolbergs der “Justizskandal” bemüht, bis es auch noch der letzte glaubt. Die Anwaltsprofis aus München lachen sich doch heimlich kaputt, welche Bühne ihnen da im Saal 104 bereitet wird und halb Regensburg glaubt es auch noch.

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  • Regensburger

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    Ich hoffe sehr, dass Wolbergs rehabilitiert wird, dann die Richtigen auf die Anklagebank kommen und Rieger endlich die Immunität entzogen wird.

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  • Giesinger

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    Vielen Dank @Stefan Aigner.

    Könnten wir trotzdem bitte (bei Gelegenheit) nochmal das Datum ,des besagten Gesprächs erfahren?

    Ich will gewiß nicht nerven, aber ich frage mich schon langsam, ob nicht die allermeisten Überwachungsgespräche inszeniert wurden.
    Vor allem, die von Hartel, so hört sich das für mich wenigstens an.

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  • Lothgaßler

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    Ich habe vom Alt-OB Schaidinger nichts anderes erwartet, und ich wage eine Prognose: Er wird weitgehend ungeschoren davonkommen.

    Pannen/Fehler der Ermittlungsbehörden:
    Wir alle sind Rechtsstaat und befinden uns in einem Dilemma: Abhören und Beschlagnahme von Unterlagen und digitaler Kommunikation/Kommunikationsmittel gebiert eine kaum handhabbare Masse an Daten. Die Staatsanwaltschaft hat nun zumindest offenbart, dass dies ein Problem war und wie sie veruchte dieses Problem zu entschärfen:
    “…Man habe dies der Verteidigung mitgeteilt und sich im Vorfeld auf verschiedene Suchbegriffe zur elektronischen Akteneinsicht verständigt. Es sei ein „trauriger Höhepunkt“ der Verteidigungsstrategie in diesem Verfahren, nun der Staatsanwaltschaft Vorwürfe zu machen…”
    => Eine Verteidigungsstrategie ist zu keinem Zeitpunkt festgegossen bis zum Ende, sie muss sich an den Prozessfortschritt anpassen.
    => Wenn es zutrifft, dass die Staatsanwaltschaft ihre Probleme mit der Datensichtung kommuniziert hatte, dann stellt sich die Frage, ob auch das Gericht davon wusste? Welche Gründe sprachen dafür trotzdem den Prozess vor Gericht zu starten?
    => Hat die Verteidigung diesen Umstand nicht auch provoziert und ausgenutzt? Ich denke da an die Herausgabe der abgehörten Wolbergs-Telefonate. Hier hat sich doch schon abgezeichnet, dass die Ermittlungsbehörden ihre Probleme hatten.
    => Ist unser Rechtsstaat ausreichend gerüstet für umfangreiche Datensichtungen/-Recherchen, um nicht Gefahr zu laufen Recht nur deshalb nicht durchsetzten zu können, weil Technik/Können/Kapazitäten für den zu machenden Job (eine Pflicht) fehlen? Das wäre Versagen auf allerhöchster Ämterebene und auf ministerieller Ebene!
    => Soll das nun die Exitstrategie in diesem Prozess sein? Weil es auch politisch heikel für die CSU wird soll die Staatsanwaltschaft die Schuld übernehmen für einen geplatzten Prozess? Oder war das von Anfang an so geplant? Aktuell ist das eine Verschwörungstherie, aber mir würde sich trotzdem der Magen umdrehen, wenn es so kommen würde.
    => Nein so darf es nicht kommen, der Schaden für den Rechtsstaat wäre immens.
    => Die Staatsanwaltschaft muss offenbaren was technisch in welchem Zeitrahmen machbar ist und was nicht. Aber natürlich wissen die Verteidiger längst welche Datenschätze sich in den an die vielen Verteidiger verteilten Unterlagen befinden. Vor allem dann, wenn diese zusammen arbeiten wissen sie es. Ich fürchte, so ist das nicht zu managen. Also muss das Gericht eben bei der Beweisführung diese Umstände werten.

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  • Giesinger

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    Hervorragende Beobachtung von Politiker-Beobachter!

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    Politiker-Beobachter
    18. Dezember 2018 um 02:53 | #

    Das Bild mit Wolbergs sagt viel: siehe seine linke Hand. Für mich ist der scheinheilig und aalglatt…
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  • Hirsch

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    @ Lothgaßler
    Danke für den Beitrag, das ist sehr erhellend und besorgniserregend zugleich..

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  • Politiker-Beobachter

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    Jahrelang hat der Tretzel unter OB Schaidinger unbehelligt “seine” Grundstücke gekriegt und sich als eine Art Gönner für den Jahn darstellen lassen – alles vor den Augen der Öffentlichkeit.

    Die pure Dreistigkeit bzw. das i-Tüpfelchen war der hochlukrative Beratervertrag (für welche “Leistungen” eigentlich???) für den Schaidinger nach dessen Pensionierung. Und die Öffentlichkeit hat es mitbekommen. “Komischerweise” hat da (jahrelang) keiner von der Staatsanwaltschaft nachgekartet.

    Das ist aber auch zu relativieren: Dass eine Ausschreibung im Vorfeld mit einem möglichen Auftragnehmer, der näher und tiefer mit Theorie und Praxis, hinsichtlich Sinnvollem und Zweckmäßigem abgestimmt wird, ist doch an sich nix Neues. Ist doch hier, da und dort gängige Praxis – in der Privatwirtschaft wie bei Behörden. Weil’s einfach ab und zu (aus fachlichen Gründen, wo der Auftraggeber sogar wegen der Komplexität darauf angewiesen ist) nötig ist, um dann aber allen Bewerbern für den Auftrag die gleichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

    Habe ich selbst schon erlebt als Mitarbeiter in der Abteilung Kalkulation eines großen Dienstleisters (von hier) bei der nach einigen Jahren wieder anstehenden Neuausschreibung der Unterhaltsreinigung der Uni Rgbg.

    Es ging darum, im Raumverzeichnis die wöchentliche Häufigkeit aus Kostengründen herunterzuschrauben – und jetzt kommt’s: mit der Erfahrung als bisheriger Auftragnehmer. Der Unterschied zu heute: in den Anfängen des Internets ging das per Fax oder CD über die Bühne.

    War (auch) nicht verwerflich, weil alle potentiellen Auftragnehmer die gleichen Ausschreibungs-Unterlagen erhalten haben.

    Heißt: Hartls Handeln hat sicher keinen Charme, war aber zweckmäßig und zielführend, dass die Ausschreibung Hand und Fuß hat…

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  • Alfred Meier

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    Die Beantragung der Einstellung des Verfahens durch Rechtsanwalt Florian Ufer böte dem Gericht die Möglichkeit, dieses Verfahren, das sich immer mehr als Farce erweist, in angemessener rechtsstaatlicher Weise zu beenden.

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  • Hartnäckig

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    täusche ich mich, oder kommentiert hier doch der ein oder andere nach Sympathie bzw. der Frage ob Wolli ein guter OB war ?
    Es geht hier aber um Recht bzw. Rechtsprechung !
    Leider wird für meinen Geschmack mögliche oder tatsächliche Verfahrensfehler der Staatsanwaltschaft zum Vorwand genommen, von der eigentlichen Frage abzulenken, ob nun der OB strafbare Handlungen begangen hat oder nicht.

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  • mkv

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    ” … ob Wolli ein guter OB war”?
    Dieser von @Harnäckig, seinem Namen alle Ehre machend, ins Feld geführte Frage kann ich jedenfalls zum Thema ASYL diese Pressemitteilung der Reg.d.Oberpf. beifügen, welche Wolbergs Mitstreiter auf diesem Gebiet abbilden. Er war bei diesem Arbeitstreffen wohl nicht dabei.
    http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/aktuell/presse/pm-druckversion-5016.html

    Einstellungen von Strafprozessen geschehen u.a. dann, wenn sich das mit der erhobenen Anklage verfolgte Ziel nicht mehr erreichen lässt, also z.B. wenn die Angeklagte stirbt und sonstige nicht nur vorübergehende Verfahrenshindernisse bestehen.

    Prüfungsmaßstab ist u.a. das Recht jedes Angeklagten auf ein faires Verfahren, wie es in der Menschenrechtskonvention verankert ist.
    https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html

    Würde man, sagen wir, eine Gruppe von Bankräubern damit beauftragen, die Buchhaltung und den Jahresabschluss der beklauten Bank durchzuführen?

    Die un-ermesslich erscheinende Fehl-TKÜ
    Es mag für das Gericht nicht mehr greifbar sein, ob und wie diese Grundrechtsverstöße ggf. auch zu mittelbaren aber absoluten Beweisverwertungsverboten führen, wodurch eine rechtsstaatliche Verteidigung und damit ein faires Verfahrens im Sinne der vorstehenden Norm nicht mehr möglich ist.

    Um es an einem fiktiven Beispiel konkret zu machen:
    Unter Grundrechtsverstoß wurden zuhauf heute noch gar nicht bekannte Gespräche zwischen Verteidigung und Mandantschaft abgehört, nicht sofort gelöscht, sondern verschriftet und vorgelegt. Aufgrund des Inhalts dieses verfassungswidrig Abgehörten verfolgten die Ermittlungsbehörden weitere, daran anknüpfende, neue Spuren, die den Angeklagten zum Nachteil gereichten. Mit der von mir schon zitierten einschlägigigen Rechtsprechung des BVerfG unterläge das darauf aufbauenden Ermittlungsergebnis auch (!) dem absoluten (!) Verwertungsverbot. Aufgrund der Unmenge der Datensätze kann man diese Szenario fortführen …

    Liegt es daher nicht nahe, dass die Verteidigung keinen rechten Gefallen an der obigen Bank-Buchhaltung finden könnte?

    Gestern, am Montag, 17.12., notierte die fleißige Christine Strasser auf dem MZBLOG nach der Mittagspause, nach 13.30:
    “Es bestehe ein Verwertungsverbot. Es handle sich um Verteidigerpost, die beschlagnahmefrei sei. Sie spricht von einem „absoluten Verwertungsverbot“. Der Kommunikation zwischen dem Beschuldigten und seinen Anwälten komme eine wichtige Funktion zur Wahrung der Menschenrechte zu. Der Schutz des Mandantenverhältnisses zwischen einem Beschuldigten und seinen Verteidigern habe Verfassungsrang, betont die Richterin. Das Mandatsverhältnis genieße absoluten Schutz. Das sei auch in diesem Fall so.”

    Dann meldet sich die Verteidigung:

    “Aber man könne sich schon die Frage stellen, inwieweit das Verfahren mangelbehaftet sei. Man wolle eigentlich eine Klärung der Vorwürfe habe, sagt Witting. Aber man müsse auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass essentielle Rechte der Verteidiger beeinträchtigt seien. Für ihn stelle sich die Frage, ob das Verfahren noch nach rechtsstaatlichen Kriterien geführt wurde. In der Summe komme man da schon auf einen ganz schönen Berg, sagt er.”

    Keine Frage: Der Prozess steuert auf einen ersten Höhepunkt zu.

    Und vieles spricht für @ Lothgaßlers These im Hinblick auf die weiteren CSU-Betroffenen und die Möglichkeit, dass die Einvernahme des gestrigen Regierungs-Zeugen doch jedem wachen Bürger einen schüchternen Blick in die Abgründe des womöglich noch aufscheinenden sog. tiefen Staates eröffnete.

    Nun, Rechtsstaat und Demokratie, die Grundlagen unserer freiheitlichen demokratischen Ordnung, “gehören” keiner Partei und keinem Einfluß nehmenden CSU-Rieger, die damit, darin nach Belieben ver-fahren können. Vor diesem Hintergrund wird sich zeigen, wieviel Zivilcourage die Mitglieder der Strafkammer haben.

    Es ist die Aufgabe der Bürgerschaft, des Souveräns, für die Sicherung der staatlichen Institutionen im Sinne des Artikels 20 GG einzutreten. Gelbwesten braucht man dazu nicht.
    https://dejure.org/gesetze/GG/20.html

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  • Giesinger

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    “Wie berichtet, hatte Birkenmaier im Rahmen einer Akteneinsicht jede Menge E-Mail-Verkehr zwischen Tretzel und dessen Verteidigern auf einer Festplatte entdeckt, die von den Ermittlern sichergestellt wurde. Man kenne nun Tretzels komplette Verteidigungsstrategie, so der Rechtsanwalt von Franz W.. Die Verantwortung dafür, dass nun alle Verfahrensbeteiligten Zugriff auf diese vertraulichen Mails hätten, trage die Staatsanwaltschaft, so Birkenmeier, der in diesem Zusammenhang von „einmaligen und einzigartigen Verstößen“ der Ermittlungsbehörden spricht.”
    ———

    Ich verstehe nicht, warum hier per Email kommuniziert wurde.

    Das ist doch nicht üblich, oder?

    Ich habe und hatte auch mitunter Anwalts-Briefverkehr, aber doch nie per Email!

    Wurden neben – meiner Meinung nach – inszenierten Telefongesprächen, hier auch noch im Voraus bewußt Tretminen für die Staatsanwaltschaft bzw. die Ermittlungsbehörden gelegt?

    Bin ich denn jetzt ein Verschwörungstheoretiker?

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  • Ruud Schulten

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    Ich kenne mir als Neu-immigrant die Gesetze, politische lokale Sitten und -Moral zwar nicht aus, Folge trotzdem so gut wie Möglich die immer wieder (für mich als Zuhörer/Wahrnehmer) sehr eindrucksvolle und überraschende Prozessentwicklungen und Wähler- bzw Bürgermeinungen. Supertolle Arbeit übrigens von Redakteur/Journalist Herrn Stefan Aigner.
    Auch Deutschkultur ist mir noch ziemlich fremd, stiess in Bezug auf Nibelungenqusrtier auf eine ganz interessante Deutung von politische Nibelungentreue (Quelle Internet Das Goethezeitportal):

    “Zum andern galt er schon immer als Inbegriff eines aufrechten ‚reinen‘ Recken, der inmitten einer Welt der Niedertracht Opfer eines tückischen Verrates wurde. Weitere Stichworte aus der politischen Nibelungenrezeption, die sich mit der tragischen Siegfried-Deutung decken, sind Nibelungentreue, Sieg-Frieden, Dolchstoßlegende und Untergangsszenarien. Die Gegenwart hat sich von dieser Heroisierung verabschiedet und widmet sich eher den medialen Verwertungsmöglichkeiten, den Fantasy-, den Krimi- und den Gender-Aspekten.” Ende Zitat

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  • Bernd

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    @Giesinger
    Doch, im #neuland ist das absolut üblich. Ernsthaft jetzt. In dem Zusammenhang würde ich keinerlei Tretmine unterstellen.
    Nach E-Mails kommt dann übrigens gleich Kommunikation per Telefon.

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  • Mike

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    Sehr geehrter Herr Aigner,

    ich verstehe nicht, warum das Gericht täglich die Staatsanwaltschaft wegen mangelhafter Beweismittel rügt. Mit der Erhebung der Anklage (soweit ich mich erinnere immerhin vor mehr als einem Jahr!) geht die Verantwortung für das Verfahren doch auf das Gericht über. Das Gericht ist dann verpflichtet, die Akten und die Beweise zu prüfen. Es kann oder muss auch eigene Ermittlungen veranlassen, das kann man in § 202 in der Strafprozessordnung nachlesen. Eine Verhandlung darf es erst durchführen, wenn es nach Prüfung der Akten und der Beweismittel den Angeklagten weiterhin für verdächtig hält. So steht es in § 203 STPO. Soweit ich weiß, hat sich das Gericht nach der Erhebung der Anklage viele Monate Zeit für diese Prüfung gelassen. Was haben die da eigentlich in dieser ganzen Zeit gemacht!? Man hat langsam das Gefühl, dass Frau Escher deshalb so gerne auf die Staatsanwaltschaft einschlägt, damit keiner auf die Idee kommt, sie mal selbst zu fragen, warum ihr die fehlerhaften Mitschriften etc. nicht aufgefallen sind! Offensichtlich hat sie sich die Telefonate vor der Verhandlung auch nicht angehört?

    DAS – und nicht nur die schlampige Arbeit der Polizei – ist doch der eigentliche Skandal, dass nämlich das Gericht, das ja das Korrektiv vor der Verhandlung sein sollte, hier offenbar völlig versagt hat und sich jetzt aus der Verantwortung stehlen will.

    Vielleicht sollte man da mal nachforschen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mike

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  • Dolittle

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    @Mike

    Vielen Dank für den prozessualen Hinweis. Ob sich das Gericht aus der Verantwortung stiehlt erscheint mir aber doch etwas überzogen. In der Praxis ist der Eröffnungsbeschluss häufig reine Formalie. Ein Abweichen von der Anklage – wie hier hinsichtlich der Bestechlichkeit – ist die Ausnahme.

    Schließlich soll die Hauptverhandlung nach der Anklage zwar vorbereitet, aber nicht vor der Eröffnung bereits durchexerziert worden sein. Das Gericht dürfte sich hier mit einer Offensichtlichkeitsprüfung zufrieden geben dürfen und muss nicht jedes Beweismittel bis ins Kleinste nachprüfen. Eine gewisse Schlüssigkeit und Plausibilität, wie auch die mutmaßliche Verwertbarkeit der Beweismittel müsste ausreichen. Da reicht es meiner Meinung nach, die von der Staatsanwaltschaft geltend gemachten Stellen in den Abschriften nachzuprüfen – und nicht die gesamten Bänder, was zig Stunden Zeit kosten würde.

    Das Urteil gründet schließlich auf dem Inbegriff der Hauptverhandlung – und nicht auf etwaige Vorprüfungen. Wenn hier Fehler offenbar und entsprechend bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden, ist das nicht nur kein Problem. Sondern es passiert in der Hauptverhandlung relativ häufig, dass sich Sachverhalte anders darstellen, wie es die Ermittlungsakte vermuten ließ. Das hat häufig mit Einwänden der Verteidigung zu tun, die im Ermittlungsverfahren keinen so intensiven Einfluss auf die Wahrheitsfindung hat wie im Prozess. Aber auch damit, dass sich Gericht und Staatsanwaltschaft hier am intensivsten, Auge in Auge mit Angeklagten und Zeugen, mit einem Sachverhalt auseinandersetzen.

    Was hier im Prozess passiert – und von der Verteidigung recht marktschreierisch angegriffen wird – sehe ich bei komplexen Straftatbeständen eher als normal an. Bei einer großen Menge (formalen) Beweismaterials ist es schließlich auch nicht ungewöhnlich, bei intensiver Suche auf Fehler zu stoßen. Wenn das Gericht nunmehr die Staatsanwaltschaft rüffelt, ist das entweder Show oder Verantwortungsdiffusion. Denn eigentlich irrt sich die Bayerische Justiz nie, wie wir seit Mollath wissen. Und die Bayerische Polizei macht nie Fehler. Anderes gilt nur, wenn das politisch gewünscht ist.

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