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22 Feb2012
Prozess gegen Antisemiten-Bischof wird neu aufgerollt
Der Prozess gegen den Holocaustleugner Richard Williamson muss komplett neu aufgerollt werden. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat das Verfahren wegen Volksverhetzung aufgrund von Fehlern im Strafbefehl vorläufig eingestellt. Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat angekündigt, den Bischof der erzkatholischen Piusbruderschaft erneut anzuklagen.
Der Prozess gegen den Holocaustleugner Richard Williamson muss komplett neu aufgerollt werden. Im Revisionsverfahren hat das Oberlandesgericht Nürnberg das Verfahren wegen Volksverhetzung am Mittwoch vorläufig eingestellt. Hintergrund sind einer Pressemitteilung des Gerichts zufolge Formfehler im Strafbefehl der Regensburger Staatsanwaltschaft.
Existenz von Gaskammern geleugnet
Der 72jährige Bischof der erzkatholischen Piusbruderschaft hatte im November 2008 anlässlich einer Priesterweihe in Zaitzkofen (Landkreis Regensburg) gegenüber einem schwedischen Kamerateam die Existenz von Gaskammern bestritten und ausgeführt, dass allenfalls „zwei- oder dreihunderttausend Juden in Nazi-Konzentrationslagern umkamen“. Das Interview wurde zunächst im schwedischen Fernsehen (wo Holocaustleugnung nicht strafbar ist) und später im Intermnet veröffentlicht.
Von der Regensburger Staatsanwaltschaft erhielt Williamson dafür einen Strafbefehl (12.000 Euro) wegen Volksverhetzung. 2010 bestätigte diesen Strafbefehl zunächst das Amts- (10.000 Euro) und im vergangenen Jahr, in zweiter Instanz, das Landgericht Regensburg (6.500 Euro). Williamson ging dagegen in Revision. Das Oberlandesgericht Nürnberger hat die vorangegangenen Urteile nun aufgehoben.
Formfehler im Strafbefehl
Der Knackpunkt: Der Strafbefehl mache dem Gericht zufolge nicht deutlich, wann und wo Williamsons Aussagen in Deutschland veröffentlicht wurden. Aber „erst die Veröffentlichung in Deutschland, also nicht schon das Geben des Interviews unter Ausschluss der Öffentlichkeit, kann die Strafbarkeit begründen“, heißt es weiter. Erst wenn solche Äußerungen „öffentlich oder in einer Versammlung“ getätigt würden, sei der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Da dies dem Strafbefehl nicht zu entnehmen sei, fehlten „wesentliche gesetzliche Merkmale“ des Straftatbestandes. Deshalb habe man das Verfahren „vorläufig eingestellt“.
Eines stellt das OLG Nürnberg allerdings auch klar: „Dem Beschluss ist nicht zu entnehmen, dass die im November 2008 von Bischof Williamson abgegebenen Äußerungen in Deutschland nicht strafbar sind.“ Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, „so schnell wie möglich“ erneut Anklage zu erheben.
Weiterer Holocaustleugner vor Gericht
Die beiden Verfahren in Regensburg hatten 2010 und 2011 Holocaustleugner und Rechtsextremisten angezogen wie Motten das Licht. Einer dieser Prozessbesucher hatte beim ersten Verfahren gegen Williamson ebenfalls vor laufenden Kameras den Holocaust geleugnet. Der bereits gerichtsbekannte Volksverhetzer wurde im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Regensburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Auch er ging in Berufung. Diese Verhandlung vor dem Landgericht steht Anfang März an.
Iustitia fiat, et mundus pereat: da darf die Staatsanwaltschaft nochmal ran, diese gesellschaftspolitische Fleißaufgabe der nur dem Recht verhafteten Justiz muß doch zu lösen sein …
Da hätte der Fast – SPD – Bürgermeister Tonio Walter mit seiner anfänglichen Einschätzung in der “MZ” zum Thema dann doch recht behalten?
Und diese Entscheidung eines Gerichts in der Baulichkeit der ehemaligen Nürnberger Tribunale …
Ich bin keine Verehrerin von GLM, aber wenn die Pius-
Brüder ihn als H ä r e t i k e r bezeichnen, muß man ihn
doch vor solchen Verleumdungen in Schutz nehmen.
Legt man die erst jüngst veröffentlichte Entscheidung des BVerfG – Aktenzeichen 1 BvR 461/08 – auch für den vorliegenden Fall zugrunde
– Verboten werden darf danach nämlich „nicht der Inhalt einer Meinung als solcher, sondern nur die Art und Weise der Kommunikation“ –
und berücksichtigt weiter, dass das fragliche Interview nicht in Deutschland geführt wurde, dann erscheint mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht die Zulassung einer neuen Anklage fraglich.
Die KA-Richter urteilten auch dahingehend, dass der Täter gar nicht wissen konnte, ob der Wirt, dem er den Packen Flugblätter etc. in die Hand gedrückt hatte, diesen nicht in die Tonne treten würde.
Legt man diese Ansicht zu grunde, dann mag der Bischof, seine Verteidiger und das Regensburger Amtsgericht etwa argumentieren und fragen: der Täter konnte gar nicht sicher wissen, ob sein – im Ausland – gegebenes Interview auch via Internet den Weg nach Deutschland finden würde; wäre er dafür verantwortlich? An dieser Stelle mag sich die Frage der Straffreiheit des Bischofs entscheiden.
SZ-Prantl und andere haben dieses Urteil des BVerfG (Berichterstatter: Masing) stark kritisiert; es würde den einschlägigen Paragraphen aushöhlen, zur schlichten Hülle machen.
Ergo: In der Abwägung der widerstreitenden Rechtspositionen (Recht auf Meinungsäußerung einerseits und Strafnormen andererseits) hält das BVerfG die Freiheit der Rede (für alle) wie immer sehr hoch, als maßgeblichen Baustein einer gelebten Demokratie. Zurecht. Verbalen Entgleisungen auch “brauner” Zeitgenossen wird die Gesellschaft womöglich künftig außerhalb der Justiz entgegenzutreten haben, in Ausübung demokratischer Grundsätze freilich.
Der von Ihnen verlinkte “SZ-Prantl”(mkveits) zeigt in seiner Urteilsschelte einmal mehr sein Talent zur gesellschaftspolitischen Justiztätigkeit: kein Verlust für die Regensburger Gerichtslandschaft ist demnach sein Abgang in die SZ-Journaillistik.
Ein Verlust hingegen ist für diesen “SZ-Prantl” (mkveits) seine späte Geburt hierzulande oder anderswo. Was hätte der “SZ-Prantl” (mkveits) mit seiner gesellschaftsjuristischen Gesinnung doch leisten können z. B. 1949 – 1989 in der DDR oder 1935 – 1939 als Generalstaatsanwaltsgehilfe von Andrej Januarjewitsch Wyschinski oder 1933 – 1945 irgendwo in Mitteleuropa. Schade, dieses Pech der späten Geburt!
In allen drei Fällen hätte dieser Gesellschaftsjurist für die jeweiligen Gesellschaften Treffliches leisten können, ausweislich nicht zuletzt wieder aufgrund seines von Ihnen verlinkten systemjuridischen Scharfblicks.
Und ausgerechnet der bezieht sich auf Radbruch! Ein solcher Bezug ist in der Tat ein Radbruch.
Naja ein Formfehler ist das nicht, wenn ich ein Tatbestandsmerkmal vergesse. Aber die Waffen des Mittelmässigen sind die Tatkraft und die Sturheit (“Konsequenz”) und dann wird das Ganze halt noch mal aufgerollt.
Na wenigstens kommt die Sache noch einmal auf den Tisch, und hoffentlich hat jetzt dann auch mal der Vatikan etwas dazu zu sagen. Bischof GLM imponiert mir wirklich in Bezug auf seine Hartnäckigkeit gegen die Piusbrüder, aber er könnte diese in seiner Diözese auch ganz einfach exkommunizieren, weil diese vehement den Vorschriften der Kath. Kirche zuwider handeln. Dazu braucht es nicht den Vatikan!!!
@Hans-Adolf Herrmann:
Was haben Sie gegen Prantl? Ich kenne bislang nur sehr wenige Personen, die als Strafrichter (was er ja m. W. in Regensburg einmal mal) selbst in eine JVA gegangen sind, und dort die Verhältnisse persönlich überprüft haben, indem er mit den Insassen mitgearbeitet hat.
Leider scheinen wir in Deutschland, vor allem aber in Bayern so langsam zu vergessen/ vergessen zu wollen?, dass von hier aus in der nicht so weit entfernten Vergangenheit ein Massenmord an Unschuldigen initiiert und ausgeführt wurde. So gehts nicht, vor allem weil 20% der Bevölkerung Deutschlands latent rechtsaffin sind. Wehret den Anfängen, die zumeist immer über die “Hintertür” kommen. Jedenfalls schmerzt es ungeheuerlich, solche Dinge in Zusammenhang mit der Kath. Kirche vernehmen zu müssen. Hätte man sich in Deutschland weniger um “Weltbild” und ums Geld, denn mehr um die Gesinnung einiger Leute gekümmert.
Danke Herr Prof. Dr. Prantl für Ihre höchst kritische, aber auch notwendige Darstellung!
[…] aber völlig unerwähnt lässt, wo dieses Interview nun eigentlich öffentlich verbreitet wurde. Ein offensichtlicher Formfehler. Den beiden Gerichtsinstanzen in Regensburg fiel dies nicht auf – das Oberlandesgericht in […]
[…] Das Landgericht bestätigte dieses Urteil weitgehend im Juli 2011. Im Februar 2012 hingegen stellte das Oberlandesgericht Nürnberg das Verfahren wegen Mängeln im Strafbefehl ein. Und so erging ein neuer, überarbeiteter Strafbefehl, Williamson legte erneut Widerspruch ein und […]
Hans-Adolf Herrmann
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Iustitia fiat, et mundus pereat: da darf die Staatsanwaltschaft nochmal ran, diese gesellschaftspolitische Fleißaufgabe der nur dem Recht verhafteten Justiz muß doch zu lösen sein …
Da hätte der Fast – SPD – Bürgermeister Tonio Walter mit seiner anfänglichen Einschätzung in der “MZ” zum Thema dann doch recht behalten?
Und diese Entscheidung eines Gerichts in der Baulichkeit der ehemaligen Nürnberger Tribunale …
Kritische Katholikin
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Ich bin keine Verehrerin von GLM, aber wenn die Pius-
Brüder ihn als H ä r e t i k e r bezeichnen, muß man ihn
doch vor solchen Verleumdungen in Schutz nehmen.
mkveits
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Wird § 130 StGB nur als leere Hülle überleben?
Legt man die erst jüngst veröffentlichte Entscheidung des BVerfG – Aktenzeichen 1 BvR 461/08 – auch für den vorliegenden Fall zugrunde
– Verboten werden darf danach nämlich „nicht der Inhalt einer Meinung als solcher, sondern nur die Art und Weise der Kommunikation“ –
und berücksichtigt weiter, dass das fragliche Interview nicht in Deutschland geführt wurde, dann erscheint mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht die Zulassung einer neuen Anklage fraglich.
Die KA-Richter urteilten auch dahingehend, dass der Täter gar nicht wissen konnte, ob der Wirt, dem er den Packen Flugblätter etc. in die Hand gedrückt hatte, diesen nicht in die Tonne treten würde.
Legt man diese Ansicht zu grunde, dann mag der Bischof, seine Verteidiger und das Regensburger Amtsgericht etwa argumentieren und fragen: der Täter konnte gar nicht sicher wissen, ob sein – im Ausland – gegebenes Interview auch via Internet den Weg nach Deutschland finden würde; wäre er dafür verantwortlich? An dieser Stelle mag sich die Frage der Straffreiheit des Bischofs entscheiden.
SZ-Prantl und andere haben dieses Urteil des BVerfG (Berichterstatter: Masing) stark kritisiert; es würde den einschlägigen Paragraphen aushöhlen, zur schlichten Hülle machen.
Ergo: In der Abwägung der widerstreitenden Rechtspositionen (Recht auf Meinungsäußerung einerseits und Strafnormen andererseits) hält das BVerfG die Freiheit der Rede (für alle) wie immer sehr hoch, als maßgeblichen Baustein einer gelebten Demokratie. Zurecht. Verbalen Entgleisungen auch “brauner” Zeitgenossen wird die Gesellschaft womöglich künftig außerhalb der Justiz entgegenzutreten haben, in Ausübung demokratischer Grundsätze freilich.
Zur Vertiefung zwei LINKS:
Urteil
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr046108.html
Kommentar Prantl
http://www.sueddeutsche.de/politik/justiz-in-deutschland-wann-holocaustleugnung-legal-ist-1.1290218
steffi
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klarer etappensieg für williamson.Schade.
Hans-Adolf Herrmann
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@ mkveits 23.02.12, 11:39h
Der von Ihnen verlinkte “SZ-Prantl”(mkveits) zeigt in seiner Urteilsschelte einmal mehr sein Talent zur gesellschaftspolitischen Justiztätigkeit: kein Verlust für die Regensburger Gerichtslandschaft ist demnach sein Abgang in die SZ-Journaillistik.
Ein Verlust hingegen ist für diesen “SZ-Prantl” (mkveits) seine späte Geburt hierzulande oder anderswo. Was hätte der “SZ-Prantl” (mkveits) mit seiner gesellschaftsjuristischen Gesinnung doch leisten können z. B. 1949 – 1989 in der DDR oder 1935 – 1939 als Generalstaatsanwaltsgehilfe von Andrej Januarjewitsch Wyschinski oder 1933 – 1945 irgendwo in Mitteleuropa. Schade, dieses Pech der späten Geburt!
In allen drei Fällen hätte dieser Gesellschaftsjurist für die jeweiligen Gesellschaften Treffliches leisten können, ausweislich nicht zuletzt wieder aufgrund seines von Ihnen verlinkten systemjuridischen Scharfblicks.
Und ausgerechnet der bezieht sich auf Radbruch! Ein solcher Bezug ist in der Tat ein Radbruch.
Baneesha Mt Batrial
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Naja ein Formfehler ist das nicht, wenn ich ein Tatbestandsmerkmal vergesse. Aber die Waffen des Mittelmässigen sind die Tatkraft und die Sturheit (“Konsequenz”) und dann wird das Ganze halt noch mal aufgerollt.
Veronika
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Na wenigstens kommt die Sache noch einmal auf den Tisch, und hoffentlich hat jetzt dann auch mal der Vatikan etwas dazu zu sagen. Bischof GLM imponiert mir wirklich in Bezug auf seine Hartnäckigkeit gegen die Piusbrüder, aber er könnte diese in seiner Diözese auch ganz einfach exkommunizieren, weil diese vehement den Vorschriften der Kath. Kirche zuwider handeln. Dazu braucht es nicht den Vatikan!!!
@Hans-Adolf Herrmann:
Was haben Sie gegen Prantl? Ich kenne bislang nur sehr wenige Personen, die als Strafrichter (was er ja m. W. in Regensburg einmal mal) selbst in eine JVA gegangen sind, und dort die Verhältnisse persönlich überprüft haben, indem er mit den Insassen mitgearbeitet hat.
Leider scheinen wir in Deutschland, vor allem aber in Bayern so langsam zu vergessen/ vergessen zu wollen?, dass von hier aus in der nicht so weit entfernten Vergangenheit ein Massenmord an Unschuldigen initiiert und ausgeführt wurde. So gehts nicht, vor allem weil 20% der Bevölkerung Deutschlands latent rechtsaffin sind. Wehret den Anfängen, die zumeist immer über die “Hintertür” kommen. Jedenfalls schmerzt es ungeheuerlich, solche Dinge in Zusammenhang mit der Kath. Kirche vernehmen zu müssen. Hätte man sich in Deutschland weniger um “Weltbild” und ums Geld, denn mehr um die Gesinnung einiger Leute gekümmert.
Danke Herr Prof. Dr. Prantl für Ihre höchst kritische, aber auch notwendige Darstellung!
Holocaustleugner-Idol verurteilt | Regensburg Digital
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[…] aber völlig unerwähnt lässt, wo dieses Interview nun eigentlich öffentlich verbreitet wurde. Ein offensichtlicher Formfehler. Den beiden Gerichtsinstanzen in Regensburg fiel dies nicht auf – das Oberlandesgericht in […]
Und täglich grüßt der Antisemit | Regensburg Digital
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[…] Das Landgericht bestätigte dieses Urteil weitgehend im Juli 2011. Im Februar 2012 hingegen stellte das Oberlandesgericht Nürnberg das Verfahren wegen Mängeln im Strafbefehl ein. Und so erging ein neuer, überarbeiteter Strafbefehl, Williamson legte erneut Widerspruch ein und […]