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Notorischer Holocaust-Leugner: Bischof Williamson beim Interview mit dem Fernsehsender SVT.
„Williamson-Prozess geht in die nächste Runde.“ Schon vor dem Urteil des Landgerichts Regensburg hatten die beiden Verteidiger des Holocaust-Leugners Richard Williamson ihre so übertitelte Erklärung vorbereitet, um sie an die zahlreichen Medienvertreter zu verteilen und damit Revision vor dem Oberlandesgericht in Nürnberg anzukündigen. Das Landgericht hat ihren 71jährigen Mandanten am Montag auch in zweiter Instanz der Volksverhetzung für schuldig befunden. Im Interview mit einem schwedischen Fernsehteam hatte der Brite Ende 2008 die Existenz von Gaskammern bestritten und ausgeführt, dass „vielleicht zwei- oder dreihunderttausend Juden in Nazi-Konzentrationslagern umkamen“. Es folgte ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg, ein Schuldspruch durch das Amtsgericht und nun die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht.
Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Birgit Eisvogel verurteilte den Bischof der ultrakonservativen Piusbruderschaft zu 100 Tagessätzen á 65 Euro und bestätigte damit im Wesentlichen das Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom vergangenen Jahr. Lediglich die Höhe der Tagessätze war – aufgrund unterschiedlich geschätzter Einkünfte des Bischofs – von 100 auf 65 Euro reduziert worden. Die Staatsanwaltschaft hatte 120 Tagessätze gefordert, Williamsons Rechtsanwälte hatten auf Freispruch plädiert.
Keine Fangfrage des Journalisten
Bereits im Gerichtssaal kündigt Rechtsanwalt Edgar Weiler die Revision gegen das Urteil vom Montag an.
Williamson habe vorsätzlich und im vollen Bewusstsein, was er da tue die Existenz von Gaskammern geleugnet und den nationalsozialistischen Massenmord an den Juden verharmlost, so Eisvogel. Dass er das fragliche Interview einem schwedischen Fernsehteam gegeben habe, spiele dabei keine Rolle. Der Tatort habe sich mit Zaitzkofen (Landkreis Regensburg) auf deutschem Boden befunden. Dass das Interview via Satellit und Internet auch in Deutschland gesehen werden würde, sei Williamson als „gebildeter und weitgereister Persönlichkeit“ bewusst gewesen.
Dem schwedischen Journalisten, dem der Bischof seine Ansichten knapp sechs Minuten in aller Ausführlichkeit in die Kamera geplaudert hatte, eine Fangfrage oder unlauteres Vorgehen vorzuwerfen, wie dies Strafverteidiger Edgar Weiler in seinem Plädoyer getan hatte, sei nicht gerechtfertigt. Williamson habe gewusst, mit wem er da rede und dass es „ureigenste berufliche Aufgabe“ von Journalisten sei, Interviewinhalte zu verbreiten. Absprachen über die Verwendung oder Nichtverwendung von Passagen des Interviews oder darüber, wo es verwendet werden dürfe und wo nicht habe es nicht gegeben.
Unwahre Tatsachenbehauptung
Auch die häufig von Rechtsextremisten zu hörende Argumentation, dass der §130, 3 Strafgesetzbuch – er stellt Leugnen und Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen unter Strafe – dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt werden müsse, da dieser das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränke, wies Eisvogel zurück. „Der nationalsozialistische Massenmord ist eine Tatsache. Gegenteilige Aussagen sind unwahre Tatsachenbehauptungen, die nicht unter den Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung fallen.“ Das sei nicht nur gängige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Wie verlautet, will nach Williamson offenbar auch die Staatsanwaltschaft Regensburg Revision gegen das Urteil einlegen.
etwas grundsätzliches zu ihren Artikeln:
Bei der Berichterstattung über eine bestimmte Person wäre es schöner ein Bild von dieser Person im Bericht wiederzufinden, statt das des Anwalts.
Ist das ein Urteil oder ein Einknicken des Gerichtes? Williamson, von seiner eigenen Einbildung hoffnungslos
gefangen, hat ein milderes Urteil erlangt und da geht diese Person noch in Revision. Wegen erheblich kleinerer Gründe landeten vor nicht mal langer Zeit Menschen durch jene Kaste auf dem Scheiterhaufen.
Ach du lieber Gott!
Hier reklamieren ein Bischof der Piusbruderschaft und seine braune Anhängerschaft die Meinungsfreiheit.
Ausgerechnet die Leute, die den Menschen keinerlei Freiheiten und Grundrechte gewähren wollen.
Speziell Frauen und sexuell anders orientierten.
Die einen katholischen Pfaffenstaat mit Todesstrafe, Scheiterhaufem, Inquisition, Beichtzwang beim Ortsgeistlichen etc. wieder errichten wollen.
Von Williamson stammt die Aussage, daß Frauen auf Universitäten nichts zu suchen haben.
Die Aussgaen, die da von dem Anwalt bezüglich des Verhältnisses von SE Wiilliamson zur Piusbruderschaft gemacht wurden, sind für mich so einzuordnen wie der Bibelsatz “Noch ehe der Hahn kräht, wirst Du mich dreimal verleugnet haben”.
Bedauerlich ist am Meisten, dass dieser Bischof zur Röm.-Kath. Kirche gehört, der Papst die Exkommunikation gegenüber den Piusbrüdern aufgehoben hat, und nun niemand von der “hohen” oder “höchsten Geistlichkeit” es für Wert befindet, diesen Bischof in seine Schranken zu weisen.
Durch die Wiedereinführung des Alten Ritus wurde schon bewiesen, dass man sich nicht gerade den jüdischen Wurzeln verbunden sieht. Durch die Rücknahme der Exkommunikation gegenüber einem sehr fragwürdigen Zweig der Röm.-Kath. Kirche ist dies nicht besser geworden. Jetzt dieses Schweigen setzt dem Ganzen die Krone auf, und kennzeichnet die Röm.-Kath. Kirche (der ich mittlerweile gar nicht mehr so gerne angehören will) als höchst fragwürdig in Bezug auf die verfassungsmässigen Bestimmungen einer Bundesrepublik Deutschland. “Gott sei Dank” haben wir bis jetzt keinerlei derart speziellen Gottesbezug für die EU (Verfassung). Das könnte Einigen so passen, die “eigene Religion” (Glaube unterscheidet sich bekanntermassen von der Re-ligion) derart in die EU einzubringen.
Vor allem frage ich mich, was ihn reitet, damit durch drie Instanzen zu gehen.
Fischen am brauen Rand nennt man es wohl.
Wer Rechtsanwalt Krah glaubt, daß Williamson in der Piusbruderschft nichts zu melden hat, dem empfehle ich einen Besuch auf z.B. “www.Kreuzgang.org”. Dort wird er dann eines besseren belehrt.
toktok
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etwas grundsätzliches zu ihren Artikeln:
Bei der Berichterstattung über eine bestimmte Person wäre es schöner ein Bild von dieser Person im Bericht wiederzufinden, statt das des Anwalts.
Stefan Aigner
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Erledigt.
Ratisbonicus
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Man fragt sich, wie der Mann bei so geringen Monatseinkünfte, gleich zwei Verteidiger bezahlen kann?!
Wolfgang
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Ist das ein Urteil oder ein Einknicken des Gerichtes? Williamson, von seiner eigenen Einbildung hoffnungslos
gefangen, hat ein milderes Urteil erlangt und da geht diese Person noch in Revision. Wegen erheblich kleinerer Gründe landeten vor nicht mal langer Zeit Menschen durch jene Kaste auf dem Scheiterhaufen.
Ach du lieber Gott!
Auch katholisch
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Hier reklamieren ein Bischof der Piusbruderschaft und seine braune Anhängerschaft die Meinungsfreiheit.
Ausgerechnet die Leute, die den Menschen keinerlei Freiheiten und Grundrechte gewähren wollen.
Speziell Frauen und sexuell anders orientierten.
Die einen katholischen Pfaffenstaat mit Todesstrafe, Scheiterhaufem, Inquisition, Beichtzwang beim Ortsgeistlichen etc. wieder errichten wollen.
Von Williamson stammt die Aussage, daß Frauen auf Universitäten nichts zu suchen haben.
Die Aussgaen, die da von dem Anwalt bezüglich des Verhältnisses von SE Wiilliamson zur Piusbruderschaft gemacht wurden, sind für mich so einzuordnen wie der Bibelsatz “Noch ehe der Hahn kräht, wirst Du mich dreimal verleugnet haben”.
Veronika
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Bedauerlich ist am Meisten, dass dieser Bischof zur Röm.-Kath. Kirche gehört, der Papst die Exkommunikation gegenüber den Piusbrüdern aufgehoben hat, und nun niemand von der “hohen” oder “höchsten Geistlichkeit” es für Wert befindet, diesen Bischof in seine Schranken zu weisen.
Durch die Wiedereinführung des Alten Ritus wurde schon bewiesen, dass man sich nicht gerade den jüdischen Wurzeln verbunden sieht. Durch die Rücknahme der Exkommunikation gegenüber einem sehr fragwürdigen Zweig der Röm.-Kath. Kirche ist dies nicht besser geworden. Jetzt dieses Schweigen setzt dem Ganzen die Krone auf, und kennzeichnet die Röm.-Kath. Kirche (der ich mittlerweile gar nicht mehr so gerne angehören will) als höchst fragwürdig in Bezug auf die verfassungsmässigen Bestimmungen einer Bundesrepublik Deutschland. “Gott sei Dank” haben wir bis jetzt keinerlei derart speziellen Gottesbezug für die EU (Verfassung). Das könnte Einigen so passen, die “eigene Religion” (Glaube unterscheidet sich bekanntermassen von der Re-ligion) derart in die EU einzubringen.
Auch katholisch
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Vor allem frage ich mich, was ihn reitet, damit durch drie Instanzen zu gehen.
Fischen am brauen Rand nennt man es wohl.
Wer Rechtsanwalt Krah glaubt, daß Williamson in der Piusbruderschft nichts zu melden hat, dem empfehle ich einen Besuch auf z.B. “www.Kreuzgang.org”. Dort wird er dann eines besseren belehrt.
Schlangen und Natterngezücht ..