„Hohe kriminelle Energie“: Haftstrafen im Wolbergs-Prozess gefordert
Jeweils viereinhalb Jahre für Joachim Wolbergs und Volker Tretzel, drei Jahre Haft und eine Bewährungsstrafe für ihre Mitangeklagten fordert die Staatsanwaltschaft bei ihrem Plädoyer im Korruptionsprozess. Es habe ein jahrelanges, komplexes korruptives System mit einem „Spiritus Rector“ Tretzel gegeben.
„In meinen Augen sind die verrückt.“ Es ist der erste Satz, der aus Joachim Wolbergs herausplatzt, als er gegen 16 Uhr den Gerichtssaal verlässt. Über fünf Stunden haben die beiden Staatsanwältinnen Christine Ernstberger und Ingrid Wein am Montag mit Unterbrechungen und unter gelegentlichem Gegrummel von den Angeklagten und deren Verteidigern plädiert. Am Ende fordert die Staatsanwaltschaft durchweg Haftstrafen, von denen lediglich eine zur Bewährung ausgesetzt werden soll.
Drei Haft- und eine Bewährungstrafe
Für den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs fordert die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Sie wirf ihm zwei Fälle der Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall, elf Fälle der Vorteilsannahme sowie Verstöße gegen das Parteiengesetz in fünf Fällen vor.
Spiegelbildlich lauten die Vorwürfe gegen den Unternehmer Volker Tretzel: Zwei Mal Bestechung, elf Mal Vorteilsgewährung, fünf Mal in Tateinheit mit Verstößen gegen das Parteiengesetz. Auch er soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Normalerweise würden Amtsträger bei Korruptionsdelikten höher bestraft als die Bestecher bzw. Vorteilsgewährer, so Staatsanwältin Wein, allerdings sei Tretzel der „Spiritus Rector“ eines über lange Jahre existierenden, komplexen korruptiven Systems gewesen. Er habe sich den Oberbürgermeister „gekauft“, ihn bewusst „in Abhängigkeit gehalten“, dafür seine Beschäftigten miteinbezogen und eine „hohe kriminelle Energie“ an den Tag gelegt.
Drei Jahre soll Tretzels früherer Geschäftsführer Franz W. in Haft. Einen Fall der Bestechung, sechs Fälle der Vorteilsgewährung sowie Beihilfe zum Verstoß gegen das Parteiengesetz vier Fällen legt die Staatsanwaltschaft ihm zur Last.
Für den früheren SPD-Fraktionschef Norbert Hartl schließlich fordert die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldauflage von 10.000 Euro wegen eines Falls der Beihilfe zur Vorteilsgewährung.
Staatsanwaltschaft bleibt bei Bestechlichkeit
Bei ihren Vorwürfen weicht die Staatsanwaltschaft nur unwesentlich von der ursprünglich erhobenen Anklage ab. Lediglich bei zwei Fällen der Vorteilsgewährung in Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen beim SSV Jahn Regensburg plädieren Wein und Ernstberger auf Freispruch. Den Vorwurf der Bestechlichkeit bzw. Bestechung hält man trotz des abgeschwächten Eröffnungsbeschlusses der Wirtschaftsstrafkammer von Richterin Elke Escher, der lediglich eine Anklage wegen der geringer bestraften Vorteilsgewährung bzw. Vorteilsannahme zuließ, aufrecht. Das sei der Staatsanwaltschaft zwar sehr wohl bewusst, so Christine Ernstberger, „aber der Eröffnungsbeschluss ist auch nicht rechtlich bindend“.
I. Die innere Motivation der Angeklagten
Volker Tretzel
Von Volker Tretzel zeichnet Staatsanwältin Ernstberger das Bild eines Mannes, der bei sämtlichen Zuwendungen die Beeinflussung der Amtsträger im Auge hatte. Ernstberger zitiert aus mehreren Schriftstücken. Bereits in E-Mails aus dem Jahr 2009 betont Tretzel demnach, dass dem Sponsoring des SSV Jahn eine „rein geschäftliche Motivation“ zugrunde liege. Man brauche für Bauvorhaben schließlich positive Beschlüsse des Stadtrats, auf die man rechtlich keinen Anspruch habe.
Auch in weiteren Schreiben wird das Jahn-Engagement immer wieder mit Bauvorhaben verknüpft. Ein geplantes Schreiben an zwei hochrangige Referenten aus dem Jahr 2015 (das am Ende nicht abgeschickt wurde) sandte Tretzel zuvor an Wolbergs und Hartl, verbunden mit der Frage, ob das so passe. Es sei „ein unglaublicher Vorgang“, dass sich ein Unternehmer in dieser Form an einen OB „wie an einen Sekretär“ wende, so Ernstberger. Es sind nur einige der Schriftstücke, die die Staatsanwältin erwähnt. Ihr Fazit: „Die Vielzahl der Äußerungen Tretzels“ lasse keinen Zweifel an seinen tatsächlichen Absichten: Ob Spende oder Jahn-Engagement – der Unternehmer tue dies in Erwartung von Gegenleistungen.
Franz W.
Der damalige BTT-Geschäftsführer Franz W. hingegen wäre zwar ohne Tretzel nie auf die Idee gekommen, sein solch korruptives System aufzubauen. „Er war aber auch nicht reiner Befehlsempfänger.“ Tretzel und W. hätten ein sehr vertrautes Verhältnis gepflegt, so Ernstberger. Der Unternehmer habe seinen Geschäftsführer in alle Gedankengänge eingeweiht. Das sei durch zahlreiche E-Mails belegt. Entsprechend müsse man diesen als Mittäter ansehen.
Joachim Wolbergs
Sehr viele Einlassungen habe es von Joachim Wolbergs gegeben. Entsprechend müsse man sich mit dessen Glaubwürdigkeit intensiv beschäftigen, so Ernstberger. Häufig seien seine Aussagen widersprüchlich und wenn es mal was Belastendes gegeben habe, dann wolle er das nicht gemerkt haben.
Er selbst habe ausgesagt, dass er einmal am Rande einer Demonstration einen überzogenen Polizeieinsatz beobachtet, dies aber verschwiegen habe, um die Polizei zu decken. Die dahinter stehende Einstellung laut Ernstberger: „Wenn es opportun ist, sag ich auch mal die Unwahrheit.“ Vor dem Hintergrund, um was er für Wolbergs bei dem Prozess gehe, müsse man sich deshalb ernsthaft fragen, ob er “uns hier immer mit der Wahrheit bedient“.
Das gelte auch für die – nicht strafbare – Stellenbesetzung bei der Stadtbau, wo Franz W. (bis zu seiner Verhaftung) kurzzeitig Technischer Leiter war. Hier habe Wolbergs zunächst von sich aus behauptet, keinerlei Einfluss genommen zu haben. Dem widersprächen aber sowohl mehrere E-Mails, als auch da Fazit der Zeugenvernehmung des früheren Stadtbau-Geschäftsführers Joachim Becker. Am Ende habe es dann von Wolbergs nur noch geheißen, dass er keinen Druck ausgeübt habe. Den Wunsch für W. aber habe er sehr wohl formuliert. „Das ist zwar eigentlich nur eine Petitesse, aber es ist auch typisch.“
Wolbergs sage ganz sicher auch Dinge, die absolut glaubwürdig seien, sogar solche, die ihn belastet hätten, so Ernstberger. Doch überhaupt sage er alles im Brustton der Überzeugung, so dass es sehr schwierig sei, Glaubwürdiges und Unglaubwürdiges zu unterscheiden. „Ich habe den Eindruck, dass der Angeklagte in seiner eigenen Welt lebt.“
Auf den ersten Blick sei es auch nicht nachvollziehbar, dass jemand – Wolbergs – einerseits peinlich darauf achte, dass die private Nutzung seines städtischen Handys und Laptops abgerechnet werde, dass er (Aussage der Schwiegermutter) sich sofort erkundige, ob Bratwürste für ihn auch bezahlt seien, sich aber andererseits nicht darum kümmere oder es übersehe, wenn es Vorteile bei Renovierungen gebe. „Wie kann man ausblenden, dass man nur die Hälfte davon bezahlt hat?“ Für Ernstberger ist die Erklärung „eine unschöne“: Nach außen vermittle Wolbergs den Eindruck, besonders genau auf so etwas zu achten, „aber wenn man das Ganze verborgen weiß, bei Freunden“, dann nehme man es eben an.
Ernstberger zitiert Passagen aus der Antikorruptionsrichtlinie der Stadt Regensburg:
Setzen Sie sich unvoreingenommen und selbstkritisch mit dem Thema Korruption auseinander. Machen Sie sich Gedanken über mögliche Gefährdungen in Ihrem Arbeitsbereich.
Korruption umfasst dabei nicht nur offensichtliche Bestechungsfälle wie das spontane und direkte Anbieten von Geldleistungen oder Vergünstigungen, sondern offenbart sich in vielfältigen Erscheinungsformen, wobei zunehmend häufiger versucht wird, auf subtilere Art Abhängigkeiten zu schaffen.
Korruptive Handlungen können einerseits spontan erfolgen oder planmäßig über einen längeren Zeitraum aufgebaut werden. Dies erfolgt häufig mit dem Hinweis, dass der Empfänger diese Anerkennung aufgrund seiner Bemühungen verdient habe und soll bei ihm das Gefühl der Dankbarkeit hinterlassen.
Vermeiden Sie jeden bösen Schein möglicher Parteilichkeit. Sorgen Sie dafür, dass Sie niemandem einen Grund zur Besorgnis der Befangenheit geben, auch nicht durch „atmosphärische“ Einflussnahmen von interessierter Seite.
Wolbergs habe diese Richtlinie unterschrieben. Ihm sei klar gewesen, dass er die Grenzen überschritten habe.
Über 80 Treffen mit Tretzel im Tatzeitraum belegten eine „besondere Nähe“, so Ernstberger. Der Spendenanteil durch Bauträger – mehr als 50 Prozent bis 2014, mehr als 80 Prozent die Jahre danach – zeigten, dass hier handfeste Interessen vorlägen. „Und wer jahrelang in der Politik tätig ist, dem fällt das auf.“ Am Ende habe sich Wolbergs durch die Verschuldung seines Ortsvereins mit über 200.000 Euro und ein Privatdarlehen, dass er dafür aufnahm, von Tretzel abhängig gemacht „und musste ihn bei Laune halten“. Sie gehe davon aus, „dass Wolbergs sich immer dessen bewusst war, dass er sich strafbar gemacht hat“.
Erst nach dieser Vorrede gehen die beiden Staatsanwältinnen dann auf die konkreten Vorwürfe ein.
II. Kapitalerhöhung beim SSV Jahn Regensburg
Die Staatsanwaltschaft geht weiter davon aus, dass bei einer Kapitalerhöhung Tretzels für den SSV Jahn im Dezember 2015 um 1,1 Millionen ein Fall der Vorteilsgewährung vorliegt. Wolbergs – als Aufsichtsratsvorsitzender des Vereins – und Hartl seien immer wieder aktiv geworden, um für Tretzel-Geld für den Jahn zu sorgen und „atmosphärische Störungen“ zu beseitigen.
Im Vorfeld der in Rede stehenden Kapitalerhöhung habe es eine Mail Tretzels an Hartl und Wolbergs gegeben, in der der Entwurf für ein Schreiben an zwei städtische Referenten angehängt war. Tretzel beschwerte sich darin über Probleme bei Bauvorhaben und stellte dies in Zusammenhang mit seinem Engagement beim SSV Jahn. Anstatt sich gegen ein solches Schreiben zu verwahren, hätten Hartl und Wolbergs sich aber pflichtschuldig darum gekümmert.
Zwar gebe es keine direkte Verbindung der Kapitalerhöhung zu einem konkreten Projekt, aber allen sei klar gewesen: Wenn Tretzel was baut, gibt es auch Geld für den Jahn. Das teure neue Stadion auf der einen und ein immer wieder von der Insolvenz bedrohter SSV Jahn sei dabei ein „Faustpfand“ Tretzels gewesen, der immer gerade so viel Geld gegeben habe wie akut nötig gewesen sei, so Ernstberger. Dafür sei Wolbergs zwar nicht verantwortlich gewesen, aber sowohl ihm als auch Hartl sei bewusst gewesen, dass das Geld im Hinblick auf Wolbergs’ künftige Dienstausübung fließe. Damit liege eine Vorteilsannahme bzw. -gewährung im Sinne eines sogenannten Drittvorteils vor, zu der Hartl Beihilfe geleistet habe.
Im Fall von zwei anderen Kapitalerhöhungen beantragt Ernstberger Freispruch – hier sei kein Tatnachweis zu erbringen.
III. Spenden
Bei den Spenden, die zwischen 2011, 2012, 2013 und 2015 von Tretzel bzw. aus dessen Umfeld auf das Konto von Wolbergs’ SPD-Ortsverein flossen (326.970 Euro), sieht die Staatsanwaltschaft einen Fall der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung pro Jahr, jeweils in Tateinheit mit Verstoß gegen das Parteiengesetz.
Mit Blick auf die Tretzel-Mitarbeiter, die jeweils 9.900 Euro pro Jahr spendeten spricht Staatsanwältin Ingrid Wein von „Strohleuten“. Die jeweiligen Bruttobeträge seien den Beschäftigten der Bauteam Tretzel GmbH (BTT) jeweils im Vorfeld aufs Konto überwiesen worden. Mehrere Beschäftigten hätten bestätigt, dass dieses Geld zusätzlich zu ihrem Gehalt geflossen sei.
Staatsanwaltschaft wischt Saliger-Gutachten vom Tisch
Das Auftragsgutachten des Münchner Professors Frank Saliger, auf dessen Basis die Tretzel-Verteidigung argumentiert, dass es sich um „legale Stückelung“ gehandelt habe, fuße auf unzureichenden Informationen und ohne Kenntnis der Hauptverhandlung, so Wein. „Das ist wie wenn ich einem Immobiliensachverständigen ein Haus bewerten lasse, ohne ihm den feuchten Keller und den maroden Dachstuhl zu zeigen. Der sagt dann auch, dass alles in Ordnung ist.“
Das von Tretzel angewandte System zeige deutlich: „Es kam ihm auf das Verheimlichen an.“ Man könne auch nicht davon sprechen, dass dieser seine Mitarbeiter zum Spenden „animiert“ habe, das hätte Freiwilligkeit, Wahl des Zeitpunkts und Höhe der Summe beinhaltet. All das sei nicht gegeben gewesen. „Und warum spendet eigentlich jemand, wenn es ihm doch angeblich an Liquidität fehlt?“ Wein flankiert ihre Ausführungen mit dem Verlesen mehrerer Mails, in denen sich Tretzel und Franz W. über die Abwicklung der Spenden austauschen.
Wolbergs sei bewusst gewesen, dass all das Geld von Tretzel kam, so Wein. Belege seien unter anderem entsprechende Einträge im Wahlkampfjournal („100.000 Euro von Tretzel“) und eine Notiz („Von der Firma BTT sind bisher 40.000 Euro gekommen“) seiner Büroleiterin Ulrike W., aber auch Betreffzeilen wie „Spende Bürgermeisterwahl BTT“ in den Überweisungen von BTT-Mitarbeitern.
“Bewusst in Abhängigkeit begeben”
Insbesondere die Zeugenaussage von Ulrike W. habe belegt, dass Wolbergs zudem bewusst war, dass auch nach der Wahl noch Spenden über das Tretzelsche Strohmannsystem fließen würden. Nur vor diesem Hintergrund habe er 2014 den Wahlkampf noch einmal intensiviert, ein Darlehen über 228.000 Euro aufgenommen, um noch ausstehende Kosten zu tilgen und auch nach der Wahl sein Büro beibehalten, das immerhin – Miete und Personal – mit 8.000 Euro pro Monat zu Buche schlug. „All das sollte allein durch Spenden finanziert werden“, so Wein. Wolbergs habe sich “bewusst in eine Abhängigkeit begeben” und er sei auch vor der Problematik gewarnt gewesen. Seine Aussagen, dass er entsprechende Mails nicht gelesen habe, seien „fernliegend“ und „lebensfremd“ und träten immer dann auf, wenn es für Wolbergs problematisch werde.
Die BGH-Rechtsprechung sei in diesem Fall eindeutig, so Wein. Nach beiden einschlägigen Entscheidungen (Kremendahl I und Kremendahl II) habe sich Wolbergs strafbar gemacht. Es gehe um hohe Summen, es sei mittels Strohleuten verschleiert worden, Wolbergs sei als OB regelmäßig mit der BTT GmbH befasst gewesen und habe sich in eine besondere Abhängigkeit begeben. Tretzel habe in größerem Stil nur die beiden aussichtsreichen OB-Kandidaten – neben Wolbergs also auch Christian Schlegl – unterstützt. „Wie bei einer Pferdewette, wo ich auf alle setzte. Einer wird schon durchs Ziel gehen.“ Der immer wieder vorgebrachte Einwand der Verteidigung, dass die BGH-Rechtsprechung „lebensfremd“ sei, erwecke bei ihr den Eindruck, als wolle man hier eine „Lex Wolbergs“ schaffen.
Fazit: Vier Fälle der Vorteilsgewährung bzw. Vorteilsannahme in Tateinheit mit Verstoß gegen das Parteiengesetz bei Tretzel und Wolbergs, vier Fälle der Vorteilsgewährung bei Franz W., drei Mal in Tateinheit mit Beihilfe zum Verstoß gegen das Parteiengesetz.
IV. Vergabe der Nibelungenkaserne
Bei der Vergabe des Areals auf der Nibelungenkaserne geht die Staatsanwaltschaft von Bestechung bzw. Bestechlichkeit aus. BTT wollte das Areal schon seit längerem erwerben, so Staatsanwältin Ernstberger, spätestens Ende 2013 wusste Wolbergs darüber Bescheid.
Etwa im selben Zeitraum habe es eine weitere Spendenzusage Tretzels „über mehrere hunderttausend Euro“ gegeben. 2014 seien dann auch die ersten 108.000 Euro geflossen. Wolbergs habe sich dann unmittelbar nach seinem Amtsantritt um eine Neuausschreibung des Areals gekümmert, Norbert Hartl habe diese Ausschreibung vorbereitet und mit Wolbergs’ Wissen mit Tretzel abgestimmt.
Eine brisante Aktennotiz
Als Beleg für eine pflichtwidrige Handlung von Wolbergs sieht die Staatsanwaltschaft eine Aktennotiz von Franz W. vom 23. Dezember 2013, angefertigt unmittelbar nachdem das Thema (erste) Ausschreibung und Vergabe im Koalitionsausschuss von SPD und CSU besprochen wurde. Das Dokument – übertitelt mit „Aktennotiz zum Gespräch mit Herrn Hartl und Herrn Wolbergs“ enthält detaillierte Angaben zu damals noch verwaltungsinternen Erwartungen, die man bereits bei der ersten Ausschreibung an potentielle Investoren hatte, und – so kann man es verstehen – Empfehlungen, worauf in einer Bewerbung um die Grundstücke explizit eingegangen werden sollte.
Mutmaßungen der Verteidigung, dass es sich dabei um eine Stoffsammlung von BTT im Vorfeld eines Gesprächs handeln könne, weist Ernstberger zurück. „Dieses Wissen kann dort in dieser Form damals nicht vorhanden gewesen sein.“ Unmittelbar vor Wolbergs Amtsantritt zog Tretzel dann die Bewerbung für die erste Ausschreibung zurück, das Schreiben – noch an den damaligen OB Schaidinger und SPD-Fraktionschef Hartl gerichtet – enthält recht klare Erwartungen an eine eventuelle Neuausschreibung.
“Anschein von Transparenz”
Hartl und Wolbergs hätten dies dann nach der Amtsübernahme im Mai auch umgesetzt und die notwendigen Voraussetzungen für Tretzel geschaffen, so dass niemand groß etwas hinterfragen musste. Ernstberger zitiert unter anderem aus der Hartl-Mail, mit der er Tretzel und Franz W. um Änderungswünsche bei seinem Entwurf der Neuausschreibung bittet.
Bei der späteren Vergabe hätten sich Wolbergs und Hartl dann mehrfach für Tretzel eingesetzt – mit Sachargumenten zwar, allerdings hätten sie sowohl die Spenden wie auch die Absprachen im Vorfeld verschwiegen. Tatsächlich habe Wolbergs sich für Tretzel aus finanziellen Gründen eingesetzt – in Erwartung weiterer, dringend benötigter Spenden. Dem Stadtrat habe er den „Anschein einer Transparenz“ vermittelt, „die nie bestanden hat“.
„Völlig fehlendes Unrechtsbewusstsein“
Dass die Angeklagten sich in Telefongesprächen zu diesem Komplex immer wieder gegenseitig versicherten, dass alles in Ordnung und sie völlig unschuldig seien, belege nichts anderes als ein „völlig fehlendes Unrechtsbewusstsein“, so Ernstberger. Das verwundere bei Tretzel und Franz W. weniger, stärker allerdings bei Wolbergs, der sich im Prozess immer wieder als Kenner der kommunalen Welt, erfahrener Politiker und „einziger Politiker, der noch Rückgrat hat“ präsentiert habe. Tatsächlich aber verschließe sich Wolbergs „bewusst dem geltenden Recht“.
Tretzel und Franz W. beschuldigt die Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit der Vergabe der Bestechung in Mittäterschaft sowie eines Verstoßes gegen das Parteigesetz, Wolbergs der Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall.
V. Renovierungen
Zwei Fälle der Vorteilsannahme sieht die Staatsanwaltschaft bei den Renovierungsarbeiten für Wolbergs’ Wochenendhäuschen in Mitterhaselbach und der Pächterwohnung in der Alten Mälzerei. BTT habe hier jeweils für ihn kostenlos die Bauleitung sowie einen Gutteil der Renovierungskosten übernommen – über gesplittete Handwerkerrechnungen. Von knapp 22.000 Euro für die Arbeiten am Haus übernahm Wolbergs lediglich etwas mehr als 10.000, bei der Pächterwohnung rund 2.000 von insgesamt knapp 12.000 Euro.
Wolbergs hat in der Vergangenheit immer davon gesprochen, dass es sich um einen „Freundschaftsdienst“ von Franz W. gehandelt habe, sich um die Renovierungen zu kümmern und Handwerker zu organisieren. Von den gesplitteten Rechnungen habe er erst nach Beginn der Ermittlungen erfahren.
Von Renovierungen und Bratwürsten
Diese Aussage bezeichnet Staatsanwältin Wein als unglaubhaft. „Es leuchtet selbst einem Laien ein, dass 10.000 Euro für die komplette Außenrenovierung eines Häuschens viel zu wenig sind.“ Zudem müsse man an einen Amtsträger besondere Maßstäbe anlegen. Gerade mit Blick auf eine mögliche Korruptionsgefahr habe er „andere Pflichten als eine Privatperson“. Es sei auch unglaubwürdig, dass jemand, der es bei der Bezahlung von Bratwürsten besonders genau nehme, hier nicht einmal nachfrage.
Tatsache sei, dass Franz W. selbst erklärt habe, dass er und Wolbergs keine Freunde seien. Wolbergs habe W. auch durchweg gesiezt. Neben Franz W. sei insbesondere der BTT-Bauleiter Oliver S. in die Renovierungsarbeiten involviert gewesen, es gebe auch Schreiben eines anderen BTT-Mitarbeiters an Wolbergs. Dieser habe also gewusst, dass BTT die komplette Bauleitung übernehme.
Dass Franz W. dies alles hinter dem Rücken von Volker Tretzel getan und die Rechnungen auf BTT umgeschichtet habe, hält Wein für unglaubwürdig. Auch hier vermutet sie Tretzel als „Spiritus Rector“ des mehrfach erwähnten „korruptiven Systems“. Entsprechend wirft die Staatsanwaltschaft W. und Tretzel auch zwei Fälle der Vorteilsgewährung in Mittäterschaft vor.
VI. Vergünstigte Wohnungen
Ebenfalls zwei Fälle der Vorteilsannahme sieht die Staatsanwaltschaft beim Kauf zweier BTT-Wohnungen für Wolbergs’ Mutter (bzw. die Erbengemeinschaft der Brüder) 2012 und für seine Schwiegermutter 2015. Bei der Wohnung der Mutter beziffert die Anklage den finanziellen Vorteil auf knapp 54.000 Euro – rund 37.000 Euro Rabatt plus kostenlosen Innenausbau. Bei der Schwiegermutter belaufe sich der Gesamtrabatt auf 47.500 Euro.
Beim Wohnungskauf der Mutter sei Wolbergs intensiv eingebunden gewesen, so Staatsanwältin Ernstberger. Das belegten mehrere E-Mails und Zeugenaussagen sowie Wolbergs Teilnahme beim Notartermin. Die Konditionen für den Wohnungskauf der Schwiegermutter seien bei einem gemeinsamen Termin mit Tretzel besprochen worden.
Behauptungen der Verteidigung, derzufolge es sich bei den Wohnungen um „Ladenhüter“ gehandelt habe, weist Ernstberger zurück. Gerade die Wohnung der Mutter sei „laufend reserviert“ gewesen. Auch die vorgelegten Preislisten der Tretzel-Verteidigung, die höhere Nachlässe bei anderen Wohnungen belegen sollen, überzeugen die Staatsanwaltschaft nicht. Der Durchschnitt verschiedenster Wohnungen sage nichts über die Marktüblichkeit aus, so Ernstberger. Insbesondere passe es nicht ins Bild eines sorgfältigen Amtsträgers, dass er bei einem Notartermin nicht zuhöre, beim Nicht-Auftauchen von zuvor besprochenen Sonderkosten oder den Wegfall von Kosten für Hobbykeller und Fahrradstellplätze nicht nachfrage und letztlich billigend Rabatte in Kauf nehme.
Spiegelbildlich zu Wolbergs beschuldigt die Staatsanwaltschaft Tretzel der Vorteilsgewährung in zwei Fällen. Für Franz W. beantragt man dagegen Freispruch. Dieser sei zwar Geschäftsführer gewesen, aber insbesondere in diesen Fällen deutlich nachgeordnet in der Entscheidungskompetenz.
VII. Komplex Roter-Brach-Weg
Jeweils einen Fall der Bestechlichkeit und Vorteilsannahme sieht die Staatsanwaltschaft beim Komplex Roter-Brach-Weg. Tretzel wollte auf dem Areal Wohnbebauung umsetzen, die Stadtverwaltung forderte dabei zunächst eine Sozialquote von 50 Prozent. Damit war Tretzel nicht einverstanden und wandte sich an Wolbergs und Hartl – mit dem Entwurf eines recht deutlichen Schreibens an die zuständigen Referenten. Hartl habe dieses Schreiben letztlich gestoppt, so Staatsanwältin Wein. Allein dass Tretzel dieses Schreiben „zu Vorabprüfung“ auch an Wolbergs geschickt habe zeige deren „enge Verflechtung“, so Wein. „Ein Oberbürgermeister hat für so etwas normalerweise keine Zeit, außer wenn man sich den OB vorher gekauft hat.“
“Probleme für Tretzel aus dem Weg räumen”
Weil Wolbergs die 50 Prozent-Forderung der Verwaltung wunschgemäß nicht unterstützt habe, habe Tretzel ihm später am Telefon – als die Ermittlungen bereits liefen – 200.000 Euro versprochen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Ein entsprechendes telefonisches Angebot Tretzels gibt es, ebenso eines, ihm beim Vorgehen gegen unliebsame Berichterstattung per Anwalt „unter die Arme zu greifen“. Wolbergs hat beides nicht erhalten, doch die Telefonate belegten, dass er die 200.000 Euro nicht dezidiert abgelehnt und das Angebot anwaltlicher Unterstützung angenommen habe, so Wein.
Wolbergs’ konkrete Ankündigung, sich gegen die 50-Prozent-Forderung zu stellen sei allein schon angesichts der finanziellen Abhängigkeit von Tretzel pflichtwidrig, so Wein. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Entscheidung selbst in Ordnung sei oder nicht. „Ein Richter darf auch nicht über den Arbeitgeber seiner Ehefrau urteilen, selbst wenn das Urteil gerecht wäre.“ Für Bestechung reiche das Angebot einer künftigen Leistung ebenso wie das Ankündigen, sich für Tretzel einzusetzen und „Probleme aus dem Weg zu räumen“ für Bestechlichkeit. Ähnliches gelte für das Versprechen, Wolbergs via Medienanwalt zu unterstützen, so Wein. Da es aber hier keine Verknüpfung zu einer konkreten Diensthandlung gebe, liege nur Vorteilsgewährung bzw. Vorteilsannahme vor.
VIII. Sparkasse
Auch beim Komplex Sparkasse weicht die Staatsanwaltschaft nicht von ihrer Anklage ab. Wolbergs habe als Verwaltungsratsvorsitzender des Geldinstituts einer Kreditvergabe an Tretzel zugestimmt. Auf die Konditionen – vier Millionen Euro zu einem Zinssatz von 0,5 Prozent, plus 0,6 Prozent Bearbeitungsgebühr, ohne formelle Sicherheiten – habe Wolbergs zwar keinerlei Einfluss gehabt, so Staatsanwältin Ernstberger. Ebenso seien sowohl der Kredit an sich als auch Wolbergs Diensthandlung „absolut rechtmäßig“ gewesen. Trotzdem liege Vorteilsgewährung bzw. Vorteilsannahme vor.
In unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Kreditvergabe, der Wolbergs mit seiner Unterschrift zustimmte, habe es neuerliche verschleierte Spendenüberweisungen von 39.600 Euro gegeben. Das alles sei – angesichts der finanziellen Abhängigkeit – strafbar, so Staatsanwältin Ernstberger. Wolbergs habe „seinen Mäzen“ zunächst in den Verwaltungsrat der Sparkasse gehievt und damit diese Situation heraufbeschworen. Statt selbst zu unterschreiben hätte er seine Abhängigkeit anzeigen und die Unterschriftenleistung abtreten müssen. „Das wäre problemlos möglich gewesen.“
Wolbergs Skandalisierung und Kritik an diesen Ermittlungen sei „nicht wirklich behelflich“, sondern zeige erneut mangelndes Unrechtsbewusstsein. Eine unter anderem von ihm, aber auch von Landrätin Tanja Schweiger behauptete Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft zu dem Komplex, in der angeblich falsche Kreditkonditionen genannt worden seien, gebe es nicht einmal.
Schlusswort von Witting…
Nachdem Wein die geforderten Strafen genannt, erneut aus der Antikorruptionsrichtlinie der Stadt Regensburg zitiert und schließlich betont hat, dass es der Staatsanwaltschaft weder darum gehe, jemanden zu vernichten, noch darum, zu gewinnen, Schlagzeilen zu machen oder gar Politik, nachdem sie noch einmal erklärt hat, dass es hier um die Aufklärung von Straftaten gegangen sei, die „mit hoher krimineller Energie“ verübt worden seien, erteilt Richterin Elke Escher noch kurz Wolbergs’ Verteidiger Peter Witting das Wort.
„Der Staatsanwaltschaft ist es gelungen, einen medialen Aufschlag zu machen, doch ich frage mich, zu welchem Preis“, wettert der. Das Plädoyer sei der letzte Beweis dafür, dass sich die Behörde überhaupt nicht mit „entscheidenden und fundamentalen Punkten“ beschäftigt habe, die seinen Mandanten entlasten. Witting selbst plädiert am 20. Mai, wenn der Prozess fortgesetzt wird.
Rainer Wehpunkt
| #
So hart kann Gerechtigkeit sein:
“Geschenk von Schülern angenommen
Lehrerin muss 4000 Euro Strafe zahlen
Eine Loriot-ähnliche Skulptur mit zwei Männern in einer Badewanne – das hatte sich eine zehnte Klasse einer Berliner Schule als Dankeschön für ihre Lehrerin ausgedacht. Die Schüler sammelten, 198 Euro kostete das Abschiedsgeschenk, zum Schuljahresende wurde es der Pädagogin überreicht…….die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorteilnahme auf. Berliner Beamte dürfen, so ist es in einer Verwaltungsvorschrift geregelt, nur Geschenke bis zu einem Wert von zehn Euro annehmen – selbst dann, wenn mit dem Präsent “der Dank der Allgemeinheit uneigennützig zum Ausdruck gebracht werden soll””.
(https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/berlin-lehrerin-unter-korruptionsverdacht-wegen-schuelergeschenk-a-1011666.html)
Insofern finde ich die Strafanträge der Staatsanwaltschaft gegen die Angeklagten durchaus angemessen.
XYZ
| #
Der Eröffnungsbeschluss ist nur dann rechtlich nicht bindend wenn eine neue Anklage erhoben wurde, 207 StPO, bisher nicht erfolgt. Erneut Vorwurf der Bestechung?
Zum reinen Indizienbeweis der StA die live-blogs, MZ 12.33: Bei Bauunternehmern verwundere es nicht dass sich diese über Ziele und Absichten unterhielten, und tva-ost 12.21: Hier würde das völlige Fehlen von Unrechtsbewusstsein verwundern. Zwei Bauunternehmer in ihrer Firma, da würde es ja nicht so verwundern. Voreingenommenheit? – favete lingua! Und zur Nibelungenkaserne mit 50 % Sozialwohnungen: der Stadtratsbeschluss mag ja zwar sachlich richtig gewesen sein – notabene Jahn und Sparkasse – aber der OB hat sich nach der RSpr. des BGH dem Anschein der Käuflichkeit unterworfen. Na schön, das LG wird zu Rate kommen.
Rigobert Rieger
| #
Danke für die wie immer exzellente Prozessberichterstattung! Selbst wenn man selber drei Stunden lang dringesessen ist, lohnt es sich, diese Gerichtsreportage zu lesen! Akustisch war es oft mühsam, weil Staatsanwältin Ernstberger gern mal die letzten drei, vier Wörter eines Satzes verschluckte und sowieso grundsätzlich nur die Vorsitzende Richterin ansprach. Die hundert Zuhörer schienen eher lästig zu sein. Die Öffentlichkeit einer Gerichtsverhandlung, die juristisch-theoretisch immer so hochgehalten wird, spielt praktisch oft so gut wie keine Rolle. Die Prozessbeteiligten benehmen sich, als seien sie unter sich.
Abgesehen davon war das Plädoyer der beiden Staatsanwältinnen aber ziemlich gut. Wie sie in aller Ruhe das Selbstverständliche und Offensichtliche und Unübersehbare auftischten und aufzählten und aneinanderreihten, das hatte juristische Klasse. Oder, negativ gesagt: Nein, es geht einfach nicht, dass man als OB eine knappe halbe Million Euro “gesplittete Strohmannspenden” eines Bauunternehmers damit entschuldigt und erklärt, dass man, wie Wolbergs, sagt: Tretzel hat gespendet, weil er mich mag! Nein, da ist die Staatsanwaltschaft dann doch plausibler, die dazu sagt: Interesseloses Wohlgefallen an Wolbergs seitens Volker Tretzel? Das ist in dieser Situation und Konstellation “völlig realitätsfremd”!
Wenn das, was hier auf dem Tisch liegt, nicht Korruption ist, was ist dann Korruption? Natürlich ist es ziemlich seltsam, dass der von der CSU erfundene und jahrzehntelang ganz selbstverständlich und unbeanstandet praktizierte Filz ausgerechnet in dem Moment, wo mal, als wär’s ein Versehen, ein SPD-OB an der Macht ist, juristisch geahndet wird. Aber immerhin hat die Anklagebehörde jetzt auch den in der Wahl 2014 gescheiterten CSU-Kandidaten Christian Schlegl entdeckt (sprich: Anklage gegen ihn erhoben), und womöglich rafft sie eines Tages doch noch ihren ganzen Mut zusammen und stellt den Urheber des ganzen Filz- und Schmierensystems vor Gericht: den ehrengeachteten Ehrenmann Hans Schaidinger, bei dem Joachim Wolbergs von 2008 bis 2014 in die Lehre ging.
Piedro
| #
Soso, die Staatsanwaltschaft hat kein Rechtsbewusstsein. Hr. W. lebt wohl wirklich in seiner eigenen Welt, frei von Unrechsbewusstsein, wie es im Plädoyer ausgeführt wurde. Schon beinahe tragisch. Vielleicht erfährt er in Haft eine therapeutische Begleitung? Unter zwei Jahren kommt er aus dieser Nummer nicht mehr raus, und er sollte besser auf den Rechtsweg verzichten, sonst gibt’s noch die volle Dröhnung.
Carl Peters
| #
Es war bereits bereits seid längerem abzusehen in Regensburg läuft was schief.
Es gibt hoffentlich auch in Zukunft schlagkräftige Behörden die diesen Sachen zeitnah nach gehen. Die Bürger haben ein Anrecht wieder vertrauen in ihre Verwaltungen zu bekommen
Christian
| #
Reschpekt! Da ham’s die Mädeln aber krachen lassen! 4 Jahre und 6 Monate! Mal im Ernst: Die Sparkassensache scheint ja wirklich sauber zu sein und beim Jahn wollen die Zeugen nichts bemerkt haben. Bei den Punkten gibt’s doch nie nen Schuldspruch.
Die kompromisslose Strategie der Verteidigung und die immer gleichen, substanzlosen und weinerlichen und selbstverliebten “Botschaften” haben die beiden Damen wohl alles andere als milde gestimmt.
Aber egal, wie der Prozess für den OB Wolbergs ausgeht: Der Mensch Wolbergs ist gefangen in Verschwörungstheorien und “seiner eigenen Welt”. Ich hoffe, er hat einen gute(n) Freund(in), die ihn, wenn das alles vorbei ist, wieder erdet.
Scientia
| #
@XYZ ich verstehe ihren Kommentar, der wohl eher ein spätes Werk der Trümmerliteratur sein soll, nicht wirklich. Vor allem: Wie soll sich denn bitte aus § 107 StPO ergeben, dass der Eröffnungsbeschluss hinsichtlich der rechtlichen Bewertung bindend ist? Wenn Sie ihren belesenen Geist mal auf § 264 Abs. 2 StPO richten, werden sie feststellen, dass dort ausdrücklich festgehalten ist, dass das Gericht im Urteil nicht an die rechtliche Beurteilung im Eröffnungsbeschluss gebunden ist und auch wegen anderer Delikte (vorbehaltlich eines Hinweises nach § 265 Abs. 1 StPO) verurteilt werden. Nur wenn eine neue Tat, also ein neuer Lebenssachverhalt angeklagt wird, bedarf es einer erneuten Anklage.
Im Allgemeinen: Wenn die Argumente der Staatsanwaltschaft mal gesammelt ließt, hört sich das alles durchaus schlüssig an. Mein Vertrauen in den Rechtsstaat wäre – unabhängig davon, wie das Gericht tatsächlich urteilt – erschüttert, wenn die Ermittlungsbehörden bei diesen Verdachtsmomenten untätig geblieben wären.
Dolittle
| #
Die StA hat mit ihrer Sicht der Dinge die strengstmögliche Interpretation des verhandelten Sachverhaltes gewählt. Es gab keine Milde, kein Wohlwollen – und Joachim Wolbergs hat auch alles dafür getan, nicht geschont zu werden. Im Gegensatz zu Hartl, der auch derjenige ist, der in der Geschichte die kleinste Nebenrolle gespielt hat.
Keiner der staatsanwaltschaftlichen Vorwürfe ist “verrückt”. Das ist alles fundiert und rechtlich sauber. Die Beweisaufnahme hat in weiten Teilen die Anklageschrift bestätigt, soweit es um die objektiven Tatumstände geht. Die Motive der Tatbeteiligten müssen jedoch deduktiv daraus abgeleitet werden. Dabei kann nicht einfach das Verteidigungsvorbringen der Angeklagten (nichts gewusst, nichts gewollt, kein Unrechtsbewusstsein) zu Grunde gelegt werden.
Das Gericht müsste nunmehr nach diesem Plädoyer in seinem Urteil intensiv darauf eingehen, warum das von der StA behauptete “System” NICHT vorgelegen hat. Dafür müsste nicht nur an den Aussagen der Angeklagten, sondern auch an Tatsachen angeknüpft werden, die vernünftige Zweifel an der “kriminellen Energie” der Tatbeteiligten sähen könnten. Ich sehe diese Tatsachen nicht. Das wäre viel zu viel Gnade vor Recht. Und vor allem: Warum Gnade?
Aber ich bleibe bei meiner Vermutung, dass das Gericht sich auf die Vorteilsannahme beschränkt. Das wäre rechtlich noch relativ einfach zu begründen. So könnte man von der horrenden Strafandrohung von 4,5 Jahren herunter kommen. Denn sonst drohen Tretzel und Wolbergs angesichts des Plädoyers wirklich 3 Jahre oder mehr. Doch dafür hätte es (am besten noch gestern) eines rechtlichen Hinweises des Gerichts an die Verteidigung gebraucht, dass nunmehr nach dem Plädoyer auch Bestechung/Bestechlichkeit in Frage kommen könnte.
Bleibt es bei der Vorteilsannahme, könnte Wolbergs (bei einem sehr gnädigen Gericht) noch auf eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren hoffen. So mal aus dem Bauch heraus, Kundige des Strafprozesses mögen mich da gerne berichtigen.
Lothgaßler
| #
Welche Optionen hat das Gericht? Freispruch für alle oder keinen: Dazu fehlt mir die Phantasie. Reduziertes Strafmaß wg. beispielsweise rechtlicher Übertritte bei der Telefonüberwachung, dafür Verzicht auf Anrufen der nächsten Instanz (ist so ein Deal möglich?): Tretzel könnte mit einer Bewährungsstrafe leben, er käme mit einem blauen Auge davon. Allerdings muss er aufpassen, dass ihm ein möglicher Prozess wg. Schaidinger nicht noch die Bewährung verhagelt. Hartl kann mit dem angedachten Strafmaß auch so leben. Der Ex-Geschäftsführer Franz W. wäre sicher um ein freundliches Angebot froh, eine Bewährungsstrafe wäre ausreichend, der macht das nie wieder. Einzig Wolbergs könnte sich über 2 Jahre auf Bewährung nicht freuen.
Sendet die Staatsanwaltschaft da ein Signal an Schlegl, und was wird der sich denken: Schweigen ist Gold? Kann ich mir die Rechtsanwälte von Tretzel leisten? Soll ich einen Deal wie Dietlmeier machen?
Botschaft an Stadtrat und Verwaltung der Stadt Regensburg: Schafft größtmögliche Transparenz!!!
Giesinger
| #
Fast hätte ich es vergessen…
Mein großer Dank gilt hier vor allem, Herrn Stefan Aigner!
Bernd
| #
@Rainer Wehpunkt :-)
Gut, dass es in der geschilderten Klasse einen aufrechten Vater (SPDler?) gab, der eine Anzeige erstattet hat. Diese schändliche Korruption, die irgendein Spiritus Rector (vermutlich eine Schülermutter oder ein Schülervater aus der Klasse) organisiert hat, um sich die Lehrerin fürs nächste Schuljahr gewogen zu machen, wo diese möglicherweise das Amt der Bürgermei.., äh, Klassleitung innehat, darf nicht sein. Blöderweise hat die Klasse nicht 30 x 33cent gestrohmannt, sondern ging gleich in die Vollen (bis 10 Euro gäbs keine Transparenzpflicht).
ExRA
| #
Die fundierteste Wiedergabe des Plädoyers der StA, die im Netz zu finden ist. Zum wiederholten Male ein herzliches Danke an Herrn Aigner für seine journalistische Arbeit als “Prozessberichterstatter”! Auch ohne die Plädoyers der Verteidiger und das Schlußwort der Angeklagten (seins hat Wolbergs im gestrigen MZ-Interview ja förmlich angedroht) vorher hören zu müssen – weder Tretzel, noch Wolbergs oder Franz W. werden in den Knast gehen, also Freiheitsstrafen erhalten, die man nicht mehr zur Bewährung aussetzen kann (alles über 2 Jahre) und Hartl könnte glatt noch mit einer Geldstrafe davonkommen. Es kann doch keine Strafkammer irgendeines kleinen Landgerichts in der deutschen Provinz das glorreiche Rechts-Konstrukt der Finanzierung unseres gesamten Politik-Betriebes über den Haufen schmeissen, nur weil eine verrückt gewordene Staatsanwaltschaft plötzlich moralische Bedenken bekommt. Oder? :-)
joey
| #
Artenvielfalt in Regensburg: es gibt so viele Arten der Vorteilsnahme, der Korruption, … der Sumpf ist ja fast schon eine Sehenswürdigkeit. Bitte nicht unter Denkmalschutz stellen – da gehört eine Abrißbirne und tiefer Aushub.
mkv
| #
“Die Staatsanwaltschaft sei mit ihrem Plädoyer meilenweit davon entfernt”, was der Prozessverlauf erbracht habe, so der Verteidiger Dr. Ufer im MZ-Interview.
Nun, die Argumente der StA mögen ja “schlüssig” erscheinen, wie “Scientia” vorträgt. Die von niemandem heute zu beantwortende Frage ist jedoch, “stechen” sie auch zur Überzeugung des Gerichts?
– Bedeutung Eröffnungsbeschluss der Kammer; Festhalten der StA an rechtlicher Bewertung Bestechung/Bestechlichkeit; Horaz –
Nach den Pladoyers der Vert. und dem angekündigten langen Schlusswort u.a. des Angeklagten Wolbergs wird eine Gerichtsentscheidung ergehen und zwar u.a. nach diesen Grundsätzen:
Grundsätze in Bezug auf das Zustandekommen eines Urteils (Urteilsfindung)
1. Umfang: Beschränkung (!) der Urteilsfindung durch Anklage
(§§ 264 I, 200 StPO) und den darauf bezogenen Eröffnungsbeschluss des Gerichts (§ 207 StPO, § 264 II, 265 StPO).
Gegenstand des Urteils ist die hierin beschriebene „Tat“ = in der Anklage beschriebener einheitlicher Lebensvorgang, sog. prozessualer Tatbegriff.
(… )
Soll die Tat im Vergleich zur [zugelassenen] Anklage (…) anders rechtlich beurteilt werden, (…) [ist] ein richterlicher Hinweis nach § 265 StPO [erforderlich].
2. Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 261 StPO) –> Danach fragte u.a. Lothgaßler.
Siehe Ziffer II unter
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien/materialien-zur-vorlesung-strafprozessrecht-pdf-dateien/materialien-zur-vorlesung-strafprozessrecht-pdf-dateien/41-urteil.pdf
Fazit:
Solange kein richtlicher Hinweis im vorstehenden Sinne erfolgt (den hätte die Kammer nach meiner Einschätzung ggf. zeitlich lange vorher, vor Abschluss des Beweisaufnahme, getätigt), ist eine Verurteilung wegen Bestechung/Bestechlichkeit allein aus rechtlichen Gründen, Stand heute, gar nicht möglich.
Im Übrigen liest sich das anschaulich berichtete Pladoyer der StA grundsätzlich so, als wären die von der Vert. vorgebrachten, die Angeklagten ENTLASTENDEN Beweise fast in toto gar nicht vorgelegt worden. Und entlang der auch vom Gesetzgeber so gewollten (und zu kritisierenden) Spendenpraxis werden sich noch viele Obergerichte “abzuarbeiten” haben, unabhängig davon, wie die Kammer darüber entscheidet.
Nochmals sei daher hinzuweisen auf § 160 Abs. 2 Stopp:
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und ….
Beispiel Komplex Sparkasse
Nachdem laut MZ sich die SpK-Führung vorbehalten haben soll, ggf. gegen die StA sprich den Freistaat vorzugehen, wie hätten da die beiden Staatsanwältinnen auch insoweit, trotz der erbrachten entlastenden Beweise, für einen Freispruch plädieren können? Das hätte ja wie ein eigenes “Schuldeingeständnis” wirken können, quasi als Einladung zur potentiellen Klage der SpK gegen den Freistaat. Wie wären die beiden Anklägerinnen dagestanden? Traten sie daher insoweit die Flucht nach vorne an?
Der obige freundliche, wenn auch viel zu kursorische “Mahnung” von XYZ
favete linguis! Hütet eure Zunge! Hor.c.3,1,2
musste daher ins Leere gehen. Von Horaz stammt auch dieser Satz:
Et semel emissum volat irreparabile Verbum.
Einmal gesprochen entflieht das Wort ja unwiderruflich.
Hor.ep.1,18,71
Das gilt freilich für uns alle.
P.S.
Die von der StA geforderte sog. Einsatzstrafe von 6 Monaten NUR für das quasi unter “Streitgenossen” geführte Telefonat, wonach Herr Tretzel gegenüber dem Mitbeschuldigten Herrn Wolbergs wegen der wenig sachlich geführten Öffentlichkeitsarbeit der StA ggf. die Vermittlung eines “Medienanwalts” ansprach, das freilich dürfte kaum eine Chance haben, Eingang zu finden in eine juristische Examensklausur.
mkv
| #
Korrektur
Streiche: § 160 Abs. 2 Stopp
Setze: § 160 Abs. 2 StPO
Samson
| #
@Lothgassler
“Sendet die Staatsanwaltschaft da ein Signal an Schlegl, und was wird der sich denken: Schweigen ist Gold? Kann ich mir die Rechtsanwälte von Tretzel leisten? Soll ich einen Deal wie Dietlmeier machen.”
Das hast Er doch schon lang versucht, er wollte doch alle in die Pfanne hauen, genau wie er nach der Wahl sofort Verschwörung geschrien hat und sich wie eine Natter in den Hals seines Ziehvaters verbissen hat. Aber es ist ja eh alles bekommt seine E-Mails in denen er nachgefragt hat wo er denn die Quittungen hin adressieren soll , die Unterlagen von seinem Verein usw… Vielleicht kann schlegl mit einer Bewährungsstrafe rechnen, ruiniert ist er danach auf jeden Fall.
Eine Frage stellt sich mir noch, wenn mich ich als OB Plötzlich in einem Spendensystem wieder finde, dies vielleicht aber wirklich nicht merke?
Die StA fordert 4,5 Jahre ?
Was fordert die StA dann bei dem Erfinder des Spendensystems ?
frage
| #
man wird sehen was rauskommt. die machen alle ihren job und insoweit möchte ich dazu gar nichts sagen oder spekulieren.
was mich aber interessieren würde: wenn es zu einer verurteilung kommt, was kommt dann auf die stadt regensburg zu? kann eine verurteilung zu schadensersatzforderungen von anderen bauträgern nach sich ziehen oder ähnliches?
Christian Feldmann
| #
@ Rigobert Rieger:
Sie schreiben: “Natürlich ist es ziemlich seltsam, dass der von der CSU erfundene und jahrzehntelang ganz selbstverständlich und unbeanstandet praktizierte Filz ausgerechnet in dem Moment, wo mal, als wär’s ein Versehen, ein SPD-OB an der Macht ist, juristisch geahndet wird.” Besser und prägnanter kann man den Kern der Sache wohl nicht formulieren. (Abgesehen von der kleinen Ungenauigkeit, dass in Regensburg schon öfter und nicht nur aus Versehen SPD-ler auf dem OB-Sessel saßen.)
Wieso soll die spätestens seit Strauß mal begeistert, mal zähneknirschend allgemein anerkannte und praktizierte Basis jeglichen politischen Geschäfts in Bayern ausgerechnet auf dem Rücken eines ebenso charismatischen wie fahrlässig-naiven Amateurpolitikers wie Wolbergs vorgeführt, sanktioniert und zerschlagen werden?
Im Traum erscheint mir der – wenn die Indizien nicht trügen – lokale Erfinder und geniale Optimator dieses fast schon mafiosen Systems, wie er, vielleicht umgeben von seinen willigen Hofschranzen aus der weißblauen Staatspartei, aber auch von den träge oder devot geschwiegen habenden Verwaltungsbeamten und den untätigen Kontrolleuren aus anderen Stadtratsfraktionen, zaghaft an die Tür der Staatsanwaltschaft klopft und raunt: “Nehmt mich und uns, der da soll nicht allein büßen.” Dann bekäme die tragikomische Geschichte am Ende wenigstens noch einen Anflug von Würde, Anstand und menschlicher Größe.
Aber es wird natürlich ein Märchen bleiben. Und aus der Asche der verbrannten Regensburger Erde werden wie Phönixe die smarten neuen Machtbewerber und Wahlkämpfer steigen, die sich listig aus allem herausgehalten und nie ein offenes kritisches Wort gewagt haben und sich jetzt als unverbrauchte strahlende Sterne am finster bewölkten politischen Firmament präsentieren. Ist es zum Lachen oder zum Kotzen?
Christian Feldmann
Giesinger
| #
Ich war wieder im falschen Thread.
Wolbergs’ neue Video-Botschaft ist nur abgelesen (diktiert von wem auch immer). Das muß Mann/Frau sich mal anschauen!
Aber Ablesen mit der richtigen Tonlage kann er, das muß man ihm lassen!
R.G.
| #
@ Rigobert Rieger:
Sie schreiben: „Natürlich ist es ziemlich seltsam, dass der von der CSU erfundene und jahrzehntelang ganz selbstverständlich und unbeanstandet praktizierte Filz ausgerechnet in dem Moment, wo mal, als wär’s ein Versehen, ein SPD-OB an der Macht ist, juristisch geahndet wird.“
Das sehe ich seit Auffliegen des Anfangsverdachts anders, wollte aber nicht mit meiner Meinung beeinflussend wirken, deshalb erst jetzt.
Nach dem Krieg reichte es noch zur Bereitstellung von Baugründen für Heimatvertriebene-Häuslebauer, nachher großzügig für (Industrie-)Betriebe, Einkaufszentren, Mehrparteienwohnblocks etc.
Nach und nach wurde bebaubarer Boden knapperes Gut.
In die Zeit fiel die Wahl des Oberbürgermeisters Wolbergs, weil man sich von ihm erhoffte, er schütze das rare Gut Bauland für die Allgemeinheit, über den Weg des Kommunalen Wohnbaus, er wolle preisgebundenen Mieten, die beispielsweise für alleinerziehende Verkäuferinnen, Straßenarbeiter, Angestellte, Mehrkindfamilien usw. leistbar wären, also für das traditionell sozialistisch wählende lohnabhängige Volk…
Früher war es noch möglich, mit Ersparnissen der Großeltern und Eltern als Basis, sich als junges Paar eine Wohnung zu leisten.
Durch die gezielte Verarmung der Rentner, die nun den Jungen nichts mehr zustecken können, und gleichzeitig drastische Erhöhung der Preise (bei Miete und Kauf) in einem Ausmaß, wie man es bisher nur in Regionen mit gewollter Monopolisierung beobachtet hatte, mehrte sich das Gefühl, es werde gezielt nur für den Markt der reichen Mehrobjektbesitzer von weit außerhalb produziert, der Wohnbedarf der hier arbeitenden und dauerhaft Steuern zahlenden Familien wolle ohnehin nicht mehr ausreichend gedeckt werden.
So oder so wäre aufgrund der Verknappung des Guts das Thema eines für Normalbürger leistbaren Wohnens heraufgekommen, deswegen sehe ich es als lächerlich an, sich auf einen ausgedachten Verräter (den Rechnungsprüfer der Partei) einzuschießen, ohne den alles super geblieben wäre.
In Zeiten der rarest gewordenen Güter Bauland und Normalpreismietwohnungen, ist die Verantwortung der Politiker stärker denn je gefragt, und daher kann man Entscheidungen aus der Ära Schaidinger und Wolbergs nicht ganz vergleichen.
Die Politik auf Kosten des arbeitenden (oder dringend arbeiten wollenden) Volkes wird nicht mehr ruhig ertragen.
Mr. T.
| #
R.G., die Ären Schaidinger und Wolbergs kann man durchaus vergleichen, lagen sie doch teilweise nur einen Tag auseinander. Das, was unter Wolbergs bei der Vergabe des Nibelungenareals einmal passiert ist und bei Lago noch angebahnt wurde, ist unter Schaidinger regelmäßig passiert. Baugrund ist in Regensburg schon lange knapp. Und wenn dieser in einem ordentlichen Wettbewerb vergeben oder gar mit einer eigenen gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft entwickelt wird, kann sowas wie z.B. am Roten-Brach-Weg (unter Schaidinger) nicht passieren. Damit meine ich, dass derjenige, der bauen darf, rund 25% Reingewinn erwirtschaften kann. Wohnen in Regensburg wäre dann zumindest nicht ganz so teuer. Und genau das hat man sich von Wolbergs im Gegensatz zu Schadinger erhofft. Leider hat er das Spiel genauso weiter getrieben – ohne jedoch ähnliche Früchte dafür ernten zu können.
Wenn er jetzt noch deutlich höher gestraft wird dafür, tut das schon weh. Da ich aber nicht weiß, was jetzt noch im Hintergrund gegen Schaidinger und Rieger am Laufen ist, gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass diese nicht ungeschoren davon kommen und alles an Wolbergs hängen bleibt. Wobei ich aber auch bei Wolbergs nicht davon ausgehe, dass es über zwei Jahre und somit Gefängnis werden. Es sind zwar mehr als deutliche Indizien für die meisten Vorwürfe vorhanden, es bleiben aber doch nur Indizien.
XYZ
| #
mkv 15.26
Danke für die Verlinkung des Examinatoriums, Urteilsfindung II/1:
Bin zwar nur ein einfacher Verwaltungsjurist ( wenn auch mit entsprechendem Examen ) aber habe nie begriffen wie Sachverhalte im Strafrecht ohne nähere Kenntnisse der psychoanalytischen oder gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten Grundlage eines Urteils werden können. Der Sachverhalt wurde bei den Klausuren vorgegeben, wenn man den in Frage stellte gab es ungenügend, es ging nur um Paragraphen-Subsumierung.
Wilfred
| #
Wer zu wem was sagen darf, ist in den Wolbergschen Paralleluniversen ein immanentes Thema. Siehe und höre: https://www.youtube.com/playlist?list=PLOeEodaMeNF3s474zLhuVYGW5WeiFK41i
Lothgaßler
| #
@Giesinger:
Richtig, diese gestrige Videobotschaft sollten nicht nur die Fans von Wolbergs ansehen (Video ist auch für nicht facebook-user abrufbar: Suchmaschine – Wolbergs + facebook, lästige jetzt-konto-abschließen Popups mit nicht-jetzt wegdrücken).
Eigentlich hat er damit sein Schlusswort gehalten, incl. Attacken gegen die Staatsanwältinnen. Leider spricht er von “vermeintlichen Vorteilen” bei den Renovierungsarbeiten (weil er es nicht gewusst haben will), was seine Sicht der Dinge nicht aufwertet. Er spricht eine Warnung an alle kommunalen Entscheidungsträger aus, denn die Amtsführung ist gefährlich geworden, wenn eine Staatsanwaltschaft wie die Regensburger ermittelt. Schön die Spitze gegen Hartl: zu brav im Prozess, dafür von der Staatsanwaltschaft mit einer Strafforderung von nur 6 Monaten auf Bewährung “belohnt”.
mkv
| #
Anmerkungen XYZ sowie Jahn-Komplex; Gesellschaftsvertrag auf Gegenseitigkeit? “Beihilfetat” der Stadtgesellschaft?
Der Verwaltungsjurist wundert sich gestern über Strafverfahren, die “ohne nähere Kenntnisse der psychoanalytischen oder gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten Grundlage” von Urteilen würden.
Ich will das aufgreifen und fragend zum Komplex Jahn Folgendes einbringen:
1. Haben nicht in der Ära Schaidinger Politik und Verwaltung beschlossen, ein Bundesliga taugliches Stadion zu bauen? Waren nicht die JAHNäer und ein beträchtlicher Teil der Stadtgesellschaft, getragen nicht zuletzt von der örtlichen Medien selbstredend auch dafür?
2. War es nicht für den “Lebenszyklus” des Stadions einschließlich Bau, Unterhalt, Reparaturen bis zu den Kosten eines künftigen Abrisses (dereinst) unterm Strich wohl gar ein Milliarden-Deal? Auch seitens der Verwaltung ggf. die potentiellen Gefahren eines unzulässigen EU-Beihilfe-Verfahrens fest vor Augen?
3. Und brachte nicht dieser Prozess dank u.a. dieser Berichterstattung an die Öffentlichkeit, dass der Verein Ende des Jahres (2016/2017?) vor dem Zusammenbruch stand? Und gab es nicht Probleme mit dem Lizenzierungsverfahren? Wie wären Schaidinger und seine CSU, Wolbergs, Hartl und ihre SPD … die Stadt … die Medien …. dagestanden: Stadion ohne Club/Mannschaft …? Aus der Traum? Trauma?
4. Was sollte da das in Bau befindliche/schon fertiggestellte Stadion – potentiell ohne (!) einen in jeder Hinsicht “schlagkräftigen” Verein mit einer Afiçiondos/-as begeisternde Fussballmannschaft? Wie sollte der Ruf der Stadt, ihre weichen Standortfaktionen gemehrt werden? Stand nicht ganz Regensburg vor einer Plamage?
5. Wer brachte sich in dieser fatalen Situation als von allen unter 1. Genannten willkommen geheißener Helfer ein? War es vielleicht der damalige Chef der Verwaltung Schaidinger, der ggf. einen Unterstützungfonds und dergl. auflegte? Und durfte diese Regensburger Stadtgesellschaft sich quasi blind stellend, und ja, wie oft gepflegt, wegschauend, in naiver Weise annehmen, dass der EINSATZ Tretzels zur Rettung des Jahn keiner GEGENLEISTUNG im Rahmen dieses konkludent abgeschlossenen “Gesellschaftsvertrags” bedurfte?
6. Die Staatsanwaltschaft, die diese “psychoanalytischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen” Verhältnisse im Sinne des Einwands von XYZ nicht für erwähnenswert hielt, müsste sie nicht, das GANZE im Focus, um es zuzuspitzen, die Regensburger Stadtgesellschaft (Nehmen wir zur Veranschaulichung alle Teilnehmer des Neujahrsempfangs 2019) gleichsam wegen aktiver und psychologischer “Beihilfe” zur Verantwortung ziehen?
Vielleicht mag ja u.a. @ XYZ auf die eine oder andere von mir gestellte Frage kurz eingehen, um die gesellschaftliche Dimension der Regensburger Verhältnisse zu vertiefen, die auch im Rahmen dieses Strafverfahrens nicht unberücksichtigt bleiben können. Vielen Dank.
—–
https://www.dfl.de/de/hintergrund/lizenzierungsverfahren/werner-moeglich-im-interview-lizenzierungsverfahren/
——-
Hilfeleistung muss nicht zwingend physischer Natur sein. Es genügt gerade auch eine psychische Beihilfe.
——-
Bilder: Wer von den Abgebildeten hat “Beihilfe” geleistet? Wer hat den “Gesellschaftsvertrag” zum Bau des Stadions und zur Rettung und Sicherung des Jahn wie unterstützt?
https://www.mittelbayerische.de/fotos/bilderstrecken/regensburg/neujahrsempfang-der-stadt-regensburg-22050-gal39324.html
Giesinger
| #
Nur eine Frage an die Fachleute:
Sollte Herr Wolbergs im Juli nicht freigesprochen, sondern zu welcher Strafe auch immer schuldig gesprochen werden und er tritt dann dennoch nicht zurück, bliebe er dann weiter OB susp. bis zur Wahl im Mai 2020 oder gäbe es dann tatsächlich vorgezogene Neuwahlen?
Zweite Ergänzungsfrage:
Gab es das eigentlich schon mal, daß man als OB susp. für eine OB-Wiederwahl kandidiert?
XYZ
| #
Zu mkv 12.06
Dazu fallen mir spontan noch die Vertragstheorien von Rousseau’s contrat social und Kant’s hypothetischem Imperativ ein, in etwa: Die Übereinkunft der Individuen in einer Gesellschaft sich für das Gute einzusetzen ist an sich positiv zu bewerten und das höchste Gut ( daran liesse sich auch bei der Schaffung von sozialem Wohnraum denken ) .
Giesinger
| #
Der absolut coole Spruch der Frau Staatsanwältin Wein:
(Aus dem Text hier oben)
“Es sei auch unglaubwürdig, dass jemand, der es bei der Bezahlung von Bratwürsten besonders genau nehme, hier nicht einmal nachfrage.”
Nachdenklich
| #
@Christian Feldmann: Danke für Ihren gescheiten und gut geschriebenen Kommentar. Das von StA beschriebene System konnte nur funktionieren, weil Viele wegschauten, nichts sehen und hören wollten.
Mr. T.
| #
Giesinger, so weit ich weiß, dürfte Wolbergs bei einer Verurteilung von mehr als einem Jahr nicht mehr antreten (und würde wohl auch endgültig suspendiert). Ich lasse mich hier aber gerne eines besseren belehren.
Checker
| #
Hallo Geissinger ich bin zwar kein Fachmann aber ich vermute, dass es dann ziemlich schnell zu Neuwahlen kommen muss. Ich schätze mal dass spätestens dann die Disziplinarbehörde einschreitet.
Es entsteht ja langsam der Eindruck als bräuchte eine Grossstadt gar keinen OB.
So lange einen suspendierten OB zu haben hat es glaub ich auch noch nicht oft gegeben.
Irgendwann ist es ja dann auch wirklich genug.
Wer hat die Video Botschaft gesehen. Was meint Wolbergs damit man sollte ihn anrufen wenn man ihm helfen könne und einem was einfällt?
R.G.
| #
@Giesinger
; )
Im Gegenteil, wer den Kopf voller Bratwurstrechnungen hat, hat vielleicht keinen Kopf mehr für Wohnungsrechnungen.
Im Stress etwa…
Bei mir zumindest ist die Kapazität generell knapp, deshalb habe ich mich sicherheitshalber gegen Bratwürste entschieden..
R.G.
| #
@Giesinger
“Gab es das eigentlich schon mal, daß man als OB susp. für eine OB-Wiederwahl kandidiert?”
; )
Welch kleinliche Frage.Think BIGGER!
In Deutschland kann man sogar erst in Haft gesessen und nachher ein tausendjähriges Reich tausend Jahre regiert haben.
XYZ
| #
Nachtrag : der Komplex Nibelungenkaserne ist durchaus analog zum Komplex Jahn.
Der Alt-OB hat die Höchstpreis-Ausschreibung storniert, da keine sozialen Aspekte.
Der Neu-OB übernimmt und will als erstes die Korrigierung.
Der Stadtrat berät und ist sich parteiübergreifend einig.
Differenzen enstehen um den konkreten Verkauf.
Die Stadt will mehr sozialen Wohnraum schaffen mit einer höheren Sozialquote.
Die Stadt verhandelt und setzt einen Vertrag zu 50 % durch.
Die Stadt kommt ihrer Verpflichtung nach der bayer. Verfassung nach.
Es liegt eine soziale und lokale Dienstleistung nach EU-Recht vor.
Tom
| #
Es ist schon erstaunlich, Wolbergs hat über die gesamte Prozessdauer die Staatsanwaltschaft auf das Schärfste zum Teil unter der Gürtellinie, vielleicht sogar justiziabel attackiert und ist jetzt tatsächlich verwundert, dass die Staatsanwaltschaft ihn in ihrem Plädoyer nicht mit Samthandschuhen anfasst. Allein das zeigt, dass er die Bodenhaftung komplett verloren hat! Einfach nur noch bemitleidenswert!
XYZ
| #
Nochmals Nachtrag: darum geht es doch, das Bestreben die kommunalen Einwohner parteiübergreifend zu unterstützen im Sinne einer communitas – daraus wird dann Bestechung, sancta simplicitas.
XYZ
| #
Zu Giesinger 17.38:
Nach 15 KommunalwahlbeamtenG ist nicht wählbar wer entlassen ist (höhere Freiheitstrafe) oder aufgrund Richterspruchs die Wählbarkeit nicht mehr besitzt, sofern Rechtskraft. Das ist bisher nicht der Fall. Eventuell könnte die Landesanwaltschaft Bayern wie zur Suspendierung eine einstweilige Verfügung treffen, was ich nicht übersehe.
Der OB kann sich also zur Wahl stellen, dann gibt es 2020 Neuwahlen und die Problematik hat sich insoweit erledigt.
Baumer Ewald
| #
Leider sind die politischen Erzieher und Befürworter von JW in tiefes Schweigen abgetaucht. Mich würde doch sehr interessieren was sie zum jetzigen Stand der Dinge und über seine politische Zukunft denken.
Giesinger
| #
Herzlichen Dank für die Antworten, MR. T., R.G., Checker und natürlich ganz besonders als Fachmann, Herrn/Frau XYZ!
Ganz ehrlich, Danke!
Giesinger
| #
Checker
8. Mai 2019 um 19:43 | #
“Wer hat die Video Botschaft gesehen. Was meint Wolbergs damit man sollte ihn anrufen wenn man ihm helfen könne und einem was einfällt?”
—–
Checker, Sie bräuchten glaube ich nur anrufen und sagen “Servus, hier ist der Checker!”
Aber berichten Sie uns bitte dann von der Reaktion!
max g.
| #
Ich bin mir sicher, dass Wolbergs sein Vertrauen in den Rechtsstaat verloren hat, schließlich hat er sich nach Ansicht der Staatsanwalt selbst nicht um denselben gekümmert, obwohl ein Rechtsstaat auch die nur auf Zeit gewählten Beamte an das Recht bindet.
Vielleicht sollte sich Wolbergs auch mal gute Ratschlägen anhören:
https://www.youtube.com/watch?v=uGqobqcxDLc
Maria Bauer
| #
Joachim Wolbergs bekennt sich nur formal, sprich wenn es ihm zupass kommt, zum Rechtsstaat. Bis zu seiner U-Haft hat er auch die (ermittelnde) Staatsanwaltschaft als ehrenwerten Teil desselben betrachtet. Nun beschimpft er diese als eine willkürliche Behörde, die „verrückt“ sei. Gegen eine verrückte Behörde muss ein Unschuldiger Sozi, wie er, sich mit allen Mitteln verteidigen und wehren. Das ist sein Credo.
Und klar ist in dieser Weltsicht auch: die Aufrechten und Wehrhaften werden in diesem Willkür-System extra streng abgestraft, aus Prinzip fertig gemacht, zum Schweigen gebracht. Die Duckmäuser und brav Schweigenden hingegen, Wolbergs nennen in seinem Helft-mir-Video namentlich den Genossen Hartl, kommen besser davon. Was ja irgendwie logisch erscheint in der eigenen Welt des Herrn Wolbergs.
Im Ernst: Wolbergs scheint wirklich in einer eigenen Welt zu leben. Er bräuchte für einen Realitäten-Check vermutlich professionelle Hilfe von außen. Etwa, um ihm klar zu machen, dass für Amtsträger wie ihn andere Gesetze und Strafen gelten, wie für den Stadtrat Hartl. Und, dass es widerlich und unter aller Sau ist, so gegen Hartl zu agieren und sich dabei wieder einmal im Verfolgt-Fühlen zu überhöhen.
Empörer007
| #
Der demnächst einsitzende ehem. OB W. lebt in seiner “eigenen Welt”; den Ausführungen der StA ist Nichts aber auch gar Nichts mehr hinzu zu fügen.
Zusammen mit dem Beitrag des ehem. Vizepräsidenten (LG Rbg.), ergeben sie eine vorzügliche Studie über den gescheiterten OB und Menschen J. W. Die wöchentlichen Video-Botschaften wird er dann (so Gott will) im Gefängnis fortsetzen…Welche Schande er aber über eine Stadt wie Regensburg gebracht hat, dies werden dann sogar seine Bewunderer erkennen müssen, allen voran die Frau Vietze…
Giovanni
| #
@XYZ
Zu den 50% Sozialwohnungen auf dem Nibelungenareal:
Die gibt es immer noch nicht. Das sind bisher theoretische Luftschlösser. Gebaut auf stinkender heißer Luft, herausgeblasen von Korrupten.
Ihr Juristen liebt das Papier. Aber habt ihr Ahnung vom echten Leben?
Matthias Beth
| #
Der möglicherweise einsitzende ehem. Herr OB W. lebte und lebt in seiner „eigenen Welt“; den Ausführungen der StA ist nichts hinzu zufügen. Vergessen sollte man aber nicht, dass er sich eines Systems bediendte welches von seinem Vorgänger Herr OB S. konstruiert und ebenfalls als “Futtertrog” verwendet wurde. Sein möchtegern Nachfolger Herr S. mit seinem Kreisvorsitzenden MdL R. haben genauso die Gelder in Empfang genommen und Versprechungen getätigt im Falle einer Wahl und die Beträge gestückelt unter 10.000 EUR.
R.G.
| #
Zur Bemerkung, er lebe in seiner eigenen Welt.
In der konnte er nur leben, weil die Opposition bzw. die kleineren Parteien ihrer Aufgabe als kontrollierende und hinterfragende Gegenspieler nicht nachkamen.
Fragt sich nur: Weshalb taten sie es nicht? Wer selbst nichts gestückelt angenommen hat, könnte es ja.
Ich bin absolut gegen die Tendenz, das System unter Wolbergs, seinen Charakter oder ein sich im Verbalen ausdrückendes Hierarchieverständnis manchmal wie zu Kaisers Zeiten, als sein alleiniges Problem zu sehen.
Lässt man jetzt zu, dass alles als Wolbergsches Gebaren oder das eines Vorgängers abgehandelt wird, kann im Grund mit anderen Personen und unter anderen Firmennamen beinahe gleich weiteragiert werden.
Mein Blickwinkel ist stellvertretend und wechselnd der eines wohnungssuchenden Arbeiters mit Familie, einer Alleinerzieherin mit Kassenjob im Lebensmittelhandel, eines arbeitssuchenden Absolventen einer Uni, des an der Hand verletzten Vorarbeiters mit Gattin Logopädin, eines schwangeren Gewaltopfers, zweier kranker Rentner, oder einer Asylantenfamilie.
Wie können sie damit leben, dass die Regensburger Politikwelt stillsteht im Blick auf den Ausgang eines Prozesses gegen einen Oberbürgermeister, den man eigentlich in den Dienst zum Wohle möglichst aller Bürger wählte?
Was an sozialdemokratischem/christlichsozialem/anderspolitischem Tun wurde versäumt, während Regensburger Entscheidungsträger in einer elitären Welt gleich der vom suspendierten Oberbürgermeister gewählten, Platz suchten?
versus verbale gewalt
| #
Die von Wolbergs ausgesprochene Beleidigung der Staatsanwaltschaft reiht sich in die Reihe der zunehmenden Respektlosigkeiten und Aggressionen gegenüber Einsatzkräften wie Feuerwehr und Sanitätsdienste.
Wilfred
| #
Checker
8. Mai 2019 um 19:43 | #
„Wer hat die Video Botschaft gesehen. Was meint Wolbergs damit man sollte ihn anrufen wenn man ihm helfen könne und einem was einfällt?“
——
Hier wird das Ganze nochmal zusammengefasst und in der Videobeschreibung erklärt. Soweit ich weiß, konnte bisher noch niemand eine Lösung finden: https://m.youtube.com/watch?v=Pda6Tb8JsVo
Empörer007
| #
@ Matthias Beth,
es wurde oft zitiert (SZ), aber es ist eine bittere Wahrheit:
“Wer bei Wolbergs gräbt, der kommt bei Schaidinger raus”, noch Fragen Herr Nachbar…?
XYZ
| #
Zu Giovanni 12.59:
Es gibt bindende städtebauliche Verträge – die StA droht aber mit einer Gesamt-Gewinneinziehung zwengs Bestechung – es könnte sein dass dies nicht gerade zum Bauen ermuntert und dann deswegen noch die Rechtsverbindlichkeit in Frage gestellt wird.
XYZ
| #
Nachtrag zu Giovanni: Die StA schiesst ein Eigentor – wie beim Jahn – Kommentar mkv – bei Bestechung sind Verträge wie zur Nibelungenkaserne null und nichtig. Von wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten: kein blasser Dunst . . .
Sleepless
| #
Die Thronfolger von Wolli sind schon bereit. Erst trinken Charles und Camilla bayerisches Bier und dann fährt Gertrud mit Jürgen in der Kutsche zur Dult. Hoffentlich werd’ ich das Bild wieder los, wenn ich mir ne Maß auf der Dult kauf.
Mr. B.
| #
Zunächst vielen Dank an die Redaktion für die umfassende Berichterstattung. Konnte wieder nicht dabei sein, habe mir aber sagen lassen, dass RD hier wieder hervorragend und zutreffend!!! über den Sitzungstag berichtet hat. RD ist in diesem Fall auf alle Fälle ein unverzichtbares Medium.
Wenn man sich das alles so vor Augen führt und auch Vorträge aus vergangenen Verhandlungstagen mit einbezieht, dann kann man nur geschockt sein. Interessant für die “einfachen” Bürger wäre natürlich auch, wer alles noch von diesem System profitiert hat, bestimmt nicht der “einfache” Bürger. Gemeingut wird mit viel Gewinn unter einigen “auserwählten” Personen aufgeteilt. Eine Kontrolle gibt es nicht. Keiner weiß von etwas.
@RA Herzig:
Bestechung sollte nicht Gegenstand des Verfahrens sein.
Das alles liest sich aber für mich schon wie: “Bildung oder Schaffung einer kriminellen Vereinigung!”
Im Verfahren wird von den Angeklagten nichts eingeräumt, nur die Feststellungen der Ermittler und der Staatsanwaltschaft als sozusagen absurd (keine Ahnung von “kaufmännischen Alltagsgeschäften”) und verrückt dargestellt. Sie präsentieren sich als reine Unschuldslämmer, obwohl ihr Verhalten, nach den Ergebnissen der Verhandlungstage, schon ein klares Zusammenwirken erkennen lässt. Sie schädigen mit hohen Summen das ganze Volk einer Stadt -die Grundstücke sind ja nicht ihr Eigentum- und bereichern sich enorm, sowie Freunde, Verwandte und Bekannte. Hier wurde doch ähnlich der Mafia gehandelt, vor welcher die Politik und die seriöse Wirtschaft die Bürger immer wieder gerne warnt.
Mich würde interessieren, wie sie als Jurist das sehen, in einem Land dass nach außen hin nur so strotzt mit der Verkündigung der Demokratie und selbst, wie hier, ähnlich einer Diktatur, handelt.
XYZ
| #
Zu Mr. 20.16:
Bin allmählich ziemlich bestürzt: ” Bildung oder Schaffung einer kriminellen Vereinigung . . ein klares Zusammenwirken erkennen lässt . .”
Es sind bis jetzt nur Indizienketten ohne Beweise vorgetragen. Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen. Auf einen schwerwiegenderen rechtlichen Aspekt wie Bestechung wurde nicht hingewiesen. Die reduzierte Anklageerhebung ist damit verbindlich, da irrt die StA, sonst Verletzung des rechtlichen Gehörs. Was soll das ganze Getöse?
Die SZ berichtet heute im Regionalteil München umter Die Stadt will Grundstücksvergabe reformieren: “Die Verkaufspreise sollen sich nicht mehr an festen Preisen orientieren ( also den nach Richtlinie ermittelten Bodenwerten ) . Es geht um preisgedämpften Wohnraum ( also EOF I + II ) . . Profiteure können auch freie Bauträger sein . . Allerdings muss man beachten nicht mit dem Vergaberecht ( dt. ) oder dem Beihilferecht ( EU ) in Konflikt zu geraten. . Eine Vorlage wie die sozialen Kriterien aussehen können ist in Arbeit.”
Meine Frage: war das denn in R nicht anders – und schon früher erkannt?
XYZ
| #
Manche Kommentatoren vergreifen sich im Ton: wir haben mittlerweile nicht mehr eine “Diktatur”: das gab es mal zu unseligen Zeiten. Jetzt ist Klarheit und Bürgersinn angesagt, la clarte et la sincerite.
highwayfloh
| #
Meine derzeitigen Gedanken zum ganzen Sachverhalt sind folgende:
Es gibt diejenigen, die sich (hämisch) freuen, dass es den SPD-ler Wolbergs an den Kragen geht und dabei ähnliche Sachverhalte bezüglich der CSU (bewusst) vergessen, ausblenden oder harmlos reden. Dann gibt es diejenigen, die sagen, ok, es ist ein Signal, dass auch die Politik in solchen Dingen umdenken und ihre eigenen Regeln aktzeptieren und umsetzen muss. Letzteres ist auch meine Sichtweise, auch wenn ich – zugegebenermaßen – immer noch Symphatien für Wolbergs hege.
ABER – und jetzt – vielleicht ist diese Betrachtungsweise der RD-Redaktion ja einen eigenen Artikel und eigene Gedanken wert:
Wenn man sieht, wie kleinkariert auf einmal die Staatsanwaltschaft agiert, was einen lokalen OB anbelangt, welcher nicht der bayrischen Staatspartei CSU angehörig ist und wie oft das entsprechende Rechtsorgan ihrer Amtspflicht offenbar NICHT nachkommt, wenn es um Verstöße der CSU und deren Angehörigen geht, dann stellen sich mir doch einige Fragen.
Überträgt man dies alles auf Bundesebene …. warum wird die Bundes-Staatsanwaltschaft nicht entprechend tätig, wenn offenkundig ist, dass gegen den geleisteten Amts-Eid verstoßen wurde / wird (Zum Wohle des deutschen Volkes zu handeln und jeglichen Schaden von diesem Abzuwenden usw.)? Beispiele gibt es hierfür genug aus der nicht nur jüngsten Vergangenheit Siehe Kohl etc. oder die Minister, die in die Privatwirtschaft gewechselt sind und zuvor genau in diesem Themengebiet politisch gearbeitet und Gesetze eingebracht und für deren Umsetzung gesorgt haben, welche ihren jetzigen privat-Arbeitgebern dienlich waren und bis heute dienlich sind. DIES MUSS angeprangert und RECHENSCHAFT einverlangt werden, von uns ALLEN!
Komischerweise gibt es da keine wirkliche Empörung / einen Aufschrei, ganz im Gegensatz zu unserer Provinzposse, welche mich eher an die Don Camillo & Pepone – Filme mit den gestohlenen Hühnern und dem vergessenem Panzer erinnert.
Dies wäre wirklich mal zu analysieren und zu thematisieren.
Burgweintinger
| #
@Hochwegflorian
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiipb3XypXiAhUbwcQBHfLhDsoQFjABegQIABAB&url=https%3A%2F%2Fwww.sueddeutsche.de%2Fbayern%2Fingolstadt-prozess-gericht-lehmann-korruption-1.4409112&usg=AOvVaw12FNvT7C5tL7MgS4ie6C_0
Bitte keine Verschwörungstheorien…
R.G.
| #
@alle User
Links mag ich sehr ungern anclicken.
Mir ist es wichtig, dass ich vorher weiß, wo ich da hingeleitet werde, zu welchem Portal und Einsteller, z.B. bei Youtube.
Wenn die Suchworte für das Auffinden eines Links vorangestellt sind, und vielleicht noch kurze Worte, was einen erwartet, kann ich mir bei Zweifeln bereits über die Suchmaschine selbst ein Bild machen bzw. weiß wahrscheinlicher, was mich in etwa erwartet.
Gelegentlich wurde hier auf Seiten verlinkt, denen ich meinen Besuch eigentlich nicht schenken wollte.
Piedro
| #
@Günther Herzig
“Vor allem dann, wenn das Grundstück inzwischen schon bebaut wurde, hätte der Verkäufer nicht nur den erhaltenen Kaufpreis zurück zu erstatten, sondern auch Wertersatz zu leisten für den eingetretenen höheren Wert.
Klingt nach einem guten Geschäft für die Stadt. Auf jeden Fall günstiger als Allgemeineigentum zu verkaufen, und wenn die Preise von Spekulanten in die Höhe getrieben wurden zum Marktpreis zurück zu kaufen um weitere Preissteigerungen zu verhindern.
“…könnte der Fall eintreten, dass der erhaltene Kaufpreis bereits ausgegeben wurde und der abzugeltende Wertgewinn gar nicht finanzierbar wäre.”
Ja, diese Möglichkeit besteht immer, wenn Betrug, Täuschung, Diebstahl oder ähnliches im Spiel ist. Aber auch wenn ein Täter mittellos ist kann man rechtmäßige Forderungen geltend machen, und in der Regel wird das auch getan.
Ich stelle mir vor jemand sagt: “Also Herr T., eigentlich müssten sie der Stadt Regensburg was zurück geben, aber das geht ja nicht, weil Sie die Kohle schon ausgegeben haben.” Laut würde der das wohl eher nicht sagen wollen.
@RG
Geben Sie doch das Link in das Eingabfeld der Suchma
XYZ
| #
Das versteht kaum noch jemand, schauen halt zu viel Mafia-Filme wie Ultimo caccia. Wurde gleich zu Anfang allseits unreflektiert vorgetragen ohne Beweise: liest sich ja bestens, StA und Presse . . .
XYZ
| #
Noch ein etwas später Nachtrag zu Herzig und zur Präzisierung:
Bei einem nichtigen Kaufvertrag sind die Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag anzuwenden, 677 BGB, das Geschäft ist so zu führen wie es dem mutmasslichen Willen – hier des Stadtrats – entspricht, und 683 Satz 1 BGB, es kann Ersatz der Aufwendungen verlangt werden: da schiesst die StA erneut ein Eigentor, hat keine Ahnung.