Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!
Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.
Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.
Der Protest der Flüchtlinge in Bayern geht weiter. Ein Lichtblick zeigt sich am Horizont: Im bayerischen Landtag passierte vor zwei Wochen eine Neuregelung zur Residenzpflicht den Sozialausschuss. Eine Wende in der bayerischen Asylpolitik?
Die von CSU und FDP beantragte Neuregelung wurde von allen Fraktionen getragen. Demnach dürfen sich Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren nicht nur im Landkreis, sondern auch im ganzen Regierungsbezirk bewegen. „Grundsätzlich dürfen sich Asylbewerber nach Bundesrecht nur im Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde aufhalten. Das entspricht in Bayern dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt”, , heißt es in einer Pressemitteilung von Joachim Unterländer (CSU). „Diese unterscheiden sich jedoch sowohl in ihrer Größe als auch im Hinblick darauf, ob sie Ballungszentren erfassen oder nicht. Solche Unterschiede können für die Asylbewerber zu einer unbilligen Härte führen. Deswegen wollen wir hier eine Lockerung.” Das sieht die FDP genauso. „Ich freue mich riesig, dass wir einen so bedeutenden Schritt in dieser so wichtigen Frage machen können“, äußerte sich FDP-Sozialpolitikerin Meyer.
Opposition
Die Opposition warf den beiden Regierungsparteien vor, ihre Anträge seit Jahren zu ignorieren. Die Durchsetzung der Regelung sei zwar erfreulich, aber weder weitreichend genug, noch seien die Forderungen neu. Die Expertenanhörung zum Asylbewerberleistungsgesetz liegt schon über zwölf Monate zurück. „Die jetzige Einigung mit der CSU ist alles andere als eine Wende in der bayerischen Asylpolitik, es ist lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein”, postulierte Brigitte Meyer (SPD). Die Grünen warfen CSU und FDP eine „Verschleppungstaktik“ vor. Mit Hilfe eines Geschäftsordnungsantrages setzten sie durch, dass alle anhängigen Gesetzesentwürfe und Anträge in der nächsten ordentlichen Sitzung behandelt werden müssen, voraussichtlich am 15. April. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung könnte es aber noch mehrere Monate dauern.
Demonstration der BI Asyl: Der jahrzehntelange Protest gegen die rigide bayerische Flüchtlingspolitik zeigt langsam Wirkung. Foto: Archiv
Wende in der Asylpolitik?
Dass die CSU einer derartigen Lockerung des Mobilitätsrechts von Flüchtlingen zustimmt, war in ihrem Positionspapier vom Januar noch nicht vorgesehen. Dort berief man sich auf das Bundesgesetz, um den Aufenthalt von Asylbewerbern auf den Bezirk der Ausländerbehörde einzuschränken.
Die FDP lehnte zwar im letzten Jahr die Anträge „Gesetz über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge sowie deren Versorgung mit Wohnraum (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlAufnG)” von den Grünen und Freien Wählern ab, argumentierte aber ähnlich, wie FW und Grüne für eine Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Änderung der Residenzpflicht auf Druck des kleinen Regierungspartners zustande kam, ist daher sehr groß. Allerdings wäre es ein Fehler, der CSU Wohlwollen auch in zukünftigen Flüchtlingsfragen zu unterstellen. Die Partei hält weiterhin an der Devise fest, die Art des Aufenthalts müsse der Beschleunigung des Ausreiseverfahrens dienlich sein. „Es bleibt dabei, dass sich Asylbewerber nicht nach Belieben in Deutschland bewegen können“, bekräftigt Innenminister Joachim Herrmann: „An der Pflicht zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften wird sich nichts ändern.“
folgender Auszug aus einer PM des Bayer. Flüchtlingsrat zur Neuregelung möge etwas verdeutlichen, wleche Irritationen es zur Neuregelung gibt und warum zumindes Reisefreihet in in ganz Bayern gefordert wird :
“…Für Irritationen sorgte eine Nachfrage des Abgeordneten Peter Meyer (Freie Wähler) zur Umsetzung der Regelung am Beispiel der Flüchtlinge im Landkreis Tirschenreuth. Dieser Landkreis gehört zum Regierungsbezirk Oberpfalz, grenzt aber an den Bezirk Oberfranken. Die angrenzenden Landkreise sind Hof und Bayreuth. Meyer wollte wissen, ob sich die Tirschenreuther Flüchtlinge sowohl im Landreis als auch in der kreisfreien Stadt Bayreuth frei bewegen dürfen, oder nur im Landkreis. Der Vertreter des Innenministeriums Johann Steiner weigerte sich konsequent, diese Nachfrage zu beantworten…”
weiteres siehe http://www.fluechtlingsrat-bayern. de und http://www.biasyl.de
Gotthold Streitberger (Mitglied BI Asyl )
Streitberger, Gotthold
| #
folgender Auszug aus einer PM des Bayer. Flüchtlingsrat zur Neuregelung möge etwas verdeutlichen, wleche Irritationen es zur Neuregelung gibt und warum zumindes Reisefreihet in in ganz Bayern gefordert wird :
“…Für Irritationen sorgte eine Nachfrage des Abgeordneten Peter Meyer (Freie Wähler) zur Umsetzung der Regelung am Beispiel der Flüchtlinge im Landkreis Tirschenreuth. Dieser Landkreis gehört zum Regierungsbezirk Oberpfalz, grenzt aber an den Bezirk Oberfranken. Die angrenzenden Landkreise sind Hof und Bayreuth. Meyer wollte wissen, ob sich die Tirschenreuther Flüchtlinge sowohl im Landreis als auch in der kreisfreien Stadt Bayreuth frei bewegen dürfen, oder nur im Landkreis. Der Vertreter des Innenministeriums Johann Steiner weigerte sich konsequent, diese Nachfrage zu beantworten…”
weiteres siehe http://www.fluechtlingsrat-bayern. de und http://www.biasyl.de
Gotthold Streitberger (Mitglied BI Asyl )
Veits M.
| #
Es gibt eine einschlägie E-Petition zum Bundestag – Einzelheiten sind verlinkt auf
http://aktionboss.de/e-petition-gegen-residenzpflicht. Unterschriften bis 27. April möglich!