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Hochwasserhilfe des Freistaates auch für nicht-kommunale Träger

Der Freistaat Bayern unterstützt Kommunen bei der Wiederherstellung ihrer vom Hochwasser betroffenen Infrastruktur. Das Bayerische Innenministerium hat hierzu entsprechende Regelungen bekannt gegeben:

Klicke, um auf llc6_hochwasser_finanzhilfen_2013-06-11.pdf zuzugreifen

Die Stadt Regensburg weist darauf hin, dass nach diesen Regelungen auch die Wiederherstellung von Gebäuden in nicht-kommunaler Trägerschaft, z.B. Kindergärten von Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, finanziell gefördert wird. Weitere Informationen können bei der Stadtkämmerei unter Telefon 507-1201 eingeholt werden.

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