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Hochwasser-Notstandsbeihilfen für Gebäudeschäden

Gebäudeeigentümer, bei denen das Hochwasser Schäden am Gebäude verursacht hat, können aus dem Härtefonds Zuschüsse als Notstandsbeihilfen erhalten. Voraussetzung ist, dass Wohngebäude der Betroffenen beschädigt wurden und dass die Geschädigten ohne staatliche finanzielle Unterstützung in eine existentielle Notlage zu geraten drohen. Die Gewährung setzt daher eine Prüfung der finanziellen Verhältnisse der Geschädigten voraus. Schäden unter 3000 Euro sind als zumutbare Eigenbelastung anzusehen und können nicht berücksichtigt werden. Anträge zu den Notstandsbeihilfen sind ab 18. Juli 2013 im Internet auf der Seite der Stadt Regensburg www.regensburg.de zu finden und bei den Bürgerbüros erhältlich. Die Anträge sind persönlich zu unterschreiben und mit Unterlagen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie Kostenangeboten an das Amt für Stadtentwicklung zu senden. Nähere Informationen sind auch unter den Telefonnummern 507-5660, -5661 und -5662 abrufbar.

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