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Bei Händlmaier ist guter Betriebsrat teuer

handlmaierEs ist eher eine Ausnahme, wenn Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht auf breites öffentliche Interesse stoßen. Genau so etwas – eine Ausnahme – war im vergangenen Jahr die Auseinandersetzung zwischen der Firma Händlmaier und der Gewerkschaft NGG. Schließlich handelt es sich bei Händlmaier um einen der bekanntesten Senfhersteller überhaupt. 50.000 Gläser mit der leckeren Wursttunke verlassen pro Schicht den Betrieb, beim süßen Senf ist Händlmaier deutscher Marktführer. Neben den bekannten Markenprodukten stammen auch Eigenmarken verschiedener Discounter wie Aldi aus dem Hause Händlmaier. Der Gesamtumsatz 2007 lag bei circa 15 Millionen Euro. Betriebsrat gegründet: Keine zwei Monate später griff die Geschäftsführung durch Kaum zu glauben, dass das alles vor den Toren von Regensburg bewerkstelligt wird – mit einer vergleichsweise kleinen Mannschaft von rund 60 Beschäftigten. Diese Beschäftigten gründeten im Oktober 2007 einen Betriebsrat. Kameras an den Produktionsstätten, gestrichenes Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie niedrige Frauenlöhne gaben dafür den Anlass. Entsprechend der Mitarbeiterzahl bestand der Betriebsrat aus drei Personen. An der Spitze eine Frau, die in der Gewerkschaft NGG organisiert war. Keine zwei Monate nach der Gründung geriet die Geschäftsführung mit dem Betriebsrat aneinander und sorgte schließlich für die Abwahl dieser all zu aktiven Vorsitzenden. Ein Umstand der am kommenden Dienstag – in zweiter Instanz – das Landesarbeitsgericht München beschäftigen wird – und der im Übrigen strafbar ist, sofern Anzeige erstattet wird. Mehr dazu später. Was war geschehen? Dem Arbeitsgericht Regensburg zufolge hat sich Folgendes abgespielt. Eine Jugend- und Auszubildendenversammlung, zu der der frisch gewählte Betriebsrat aufgerufen hatte, war der Auslöser. Geschäftsführer Franz W. behauptet, er sei darüber nicht informiert worden. Angeblich sei es wegen der Versammlung zu Produktionsausfällen gekommen. Kurzerhand stoppte W. noch am selben Tag die Produktion komplett und berief eine Mitarbeiterversammlung ein. Dort fielen harte Worte. Der Betriebsrat behindere mit seiner Arbeit die Produktion, so Franz W.. Das könne bis zur Schließung des Betriebs führen. Mit der Vorsitzenden des Betriebsrats könne er nicht zusammenarbeiten, so der Geschäftsführer weiter. Und so forderte er den Betriebsrat auf, eine Entscheidung über seine „personelle Zusammensetzung“ herbeizuführen. Die beiden übrigen Betriebsräte reagierten prompt. Noch am selben Tag wurde die Vorsitzende abgewählt. Sie selbst war bei ihrer Abwahl nicht dabei. Nach der Mitarbeiterversammlung musste sie den Arzt aufsuchen: Sie erlitt einen Zusammenbruch. Strafbar! Behinderung des Betriebsrats Durch seinen Auftritt bei der Mitarbeiterversammlung hat W. die Arbeit des Betriebsrats „erheblich behindert“, so das Arbeitsgericht Regensburg. Von groben Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz ist die Rede. Derzeit sind dem Geschäftsführer Aussagen, wie er sie seinerzeit getroffen hat, gerichtlich untersagt. Ansonsten droht ihm eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro. Noch im Juni des vergangenen Jahres hatte W. gegenüber einer Tageszeitung erklärt, das Urteil zu akzeptieren. Doch nun steht am Dienstag in München die Verhandlung in zweiter Instanz an. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts dürfte sowohl von Händlmaier wie auch von der Gewerkschaft NGG mit Spannung erwartet werden. Unabhängig von der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung hat die Gewerkschaft nämlich auch Strafantrag gegen den Geschäftsführer erstattet. Sollte es zu einem Verfahren kommen, könnte am Ende eine strafrechtliche Verurteilung des Geschäftsführers stehen. In schweren Fällen sieht das Betriebsverfassungsgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Bislang hat die Regensburger Staatsanwaltschaft es abgelehnt, ein Strafverfahren gegen Franz W. einzuleiten. Erst als die Gewerkschaft ein Klageerzwingungsverfahren anstrengte, wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Nun wartet die Staatsanwaltschaft das Urteil des Landesarbeitsgerichts München ab. Für die ehemals so aktive Vorsitzende des Händlmaier-Betriebsrats sind all diese Auseinandersetzungen ohne Belang. Nach ihrer Abwahl hielt sie dem Druck bei Händlmaier nicht mehr Stand. Die etwa 50jährige verließ den Betrieb und ist mittlerweile auf Hartz IV angewiesen. Als sie den Betrieb verließ lag ihr Stundenlohn zwischen sieben und acht Euro.

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Kommentare (2)

  • Uwe Ledwig

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    Da sieht man es wieder, ist man Ferkel genug erreicht man sein Ziel mit kleinen Beulen. Und die Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund dem Treiben Einhalt zu bieten. Da kann man nur speien!
    Das lädt doch andere Ferkel förmlich ein. Für ein kleines – angedrohtes – Strafgeld wird man die Übeltäterin los. Wie soll man da, und nach Zumwinkel etc. noch Vertrauen in den Rechtsstaat haben? Es gibt halt doch ein Klassenrecht!

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