12 Feb2009
Händlmaier: Gewerkschaft bleibt hart!
Auf einen Vergleich mit dem Senffabrikanten Händlmaier wollte sich die Gewerkschaft NGG am Dienstag nicht einlassen. Wie berichtet, hatte das Arbeitsgericht Regensburg dem millionenschweren Unternehmen vergangenen Sommer grobe Verstöße gegen die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung attestiert. Anders ausgedrückt: Der Geschäftsführer hatte die Arbeit des Betriebsrats dem Gericht zufolge erheblich behindert.
Hintergrund des Rechtsstreits war eine Mitarbeiterversammlung bei Händlmaier im Dezember 2007. Geschäftsführer Franz Wunderlich hatte dem gerade einmal zwei Monate amtierenden Betriebsrat vor versammelter Mitarbeiterschaft vorgehalten, zu viel Zeit für seine Tätigkeit aufzuwenden. Das könne bis zur Schließung des Betriebs führen, so Wunderlich seinerzeit. Mit der Vorsitzenden des Betriebsrats könne er so nicht mehr zusammenarbeiten. Als Folge wurde Frau noch am selben Tag abgewählt. Vom Arbeitsgericht Regensburg wurde der Händlmaier-Geschäftsführer verpflichtet, derartige Aussagen künftig zu unterlassen. Ansonsten droht ihm ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro (Zu unserem Bericht vom 8. Februar: Bei Händlmaier ist guter Betriebsrat teuer).
Das wollte Franz Wunderlich nicht auf sich sitzen lassen. Entgegen einer ersten Stellungnahme legte er Beschwerde gegen den Beschluss ein. Insbesondere wohl auch deshalb, weil die Gewerkschaft NGG neben dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht auch Strafanzeige gegen ihn gestellt hatte. Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz sind strafbar. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte zunächst keinen Grund gesehen, ein Verfahren zu eröffnen und will nun – nachdem die Gewerkschaft ein Klageerzwingungsverfahren in Nürnberg angestrengt hatte – das Urteil des Landesarbeitsgerichts abwarten.
Am Dienstag stand der entsprechende Verhandlungstermin in München an. Händlmaier-Rechtsanwalt Stefan Mößner machte gleich zu Beginn klar, worum es seinem Mandanten geht: „Das Problem ist das Verfahren der Staatsanwaltschaft.“ Man wolle nicht recht bekommen, aber den groben Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz „weg haben“.
Vergeblich versuchte der Vorsitzende Richter Dr. Reinhard Künzl anschließend, einen Vergleich herzustellen. Bereits zu Beginn der Verhandlung hatte er durchblicken lassen, dass der Beschluss des Arbeitsgerichts Regensburg wohl Bestand haben werde, wenngleich man über einige Einzelheiten „kräftig nachdenken“ müsse.
Selbst wenn der Betriebsrat sich falsch verhalten habe, gebe das dem Unternehmer nicht das Recht, derart zu agieren, so Künzl. Allerdings sei ein entsprechender Beschluss weder im Interesse der Gewerkschaft noch der Geschäftsführung. „Das bringt keinen Frieden im Betrieb.“ Die Gewerkschaft NGG besteht indessen auf einem Beschluss. Offenbar hatte es beim Verfahren vor dem Arbeitsgericht Regensburg zu viele Verwerfungen gegeben. Richter Künzl: „Dort ist einiges schief gelaufen, was ich hier nicht kommentieren möchte.“
Der angesprochene Friede scheint bei Händlmaier derzeit zu herrschen. Mit Blick auf die all zu aktive ehemalige Vorsitzende des Betriebsrats meinte Geschäftsführer Wunderlich: „Frau S. ist weg. Es gibt kein Problem mehr im Betrieb.“ (Die ehemalige Betriebsratsvorsitzende hatte drei Monate nach ihrer Abwahl den Betrieb verlassen. Zu diesem Zeitpunkt erhielt sie einen Stundenlohn von rund acht Euro.) Der amtierende Betriebsrat hatte sich im vergangenen Jahr – unmittelbar nach dem Urteil des Arbeitsgerichts – von der Gewerkschaft distanziert. Was will man mehr? Das Urteil wird am 27. Februar verkündet. Spannend dürfte anschließend sein, wie sich die Regensburger Staatsanwaltschaft mit Blick auf die Strafanzeige gegen die Händlmaier-Geschäftsführung verhalten wird.
Nachsatz: Dass es strafbar sein kann, die Arbeit des Betriebsrats zu behindern, muss derzeit auch die Geschäftsführung des Möbelhaus XXXL-Hiendl erfahren. Dessen Geschäftsführung sieht sich derzeit ebenfalls mit mehreren Strafanzeigen konfrontiert (Dazu ein Bericht der Passauer Neuen Presse).