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Urteil am Amtsgericht

Haftstrafen für “Jagd auf Polizisten”

Nach sieben Verhandlungstagen wurde am Regensburger Amtsgericht kurz vor Jahreswechsel der Prozess gegen zwei Polizistenschläger beendet. Die beiden müssen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte für ein Jahr und acht Monate beziehungsweise zwei Jahre in Haft.

Die beiden Angeklagten (verdeckt) wurden zu Haftstrafen verurteilt. Foto: om

Kurz vor Abschluss des letzten Verhandlungstages am Anfang dieser Woche bricht der Angeklagte Hristo V. (24, zuletzt Hilfsarbeiter am Bau) sein Schweigen. Etwa eine halbe Stunde liest er sichtlich angespannt von ein paar handgeschriebenen Blättern in bulgarischer Sprache ab. Seine Sicht auf den 10. März 2019 und einige biographische Notizen.

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Verteidigerin Ciccotti: Zweifel an D.s Schuld

Es ist im Grunde ein Teilgeständnis, jedoch mit bedeutenden Abweichungen zum gerichtlich rekonstruierten Tatablauf. Er entschuldigt sich und drückt sein Bedauern über das Geschehene aus. Der Mitangeklagte Tsvetelin D. (26, zuletzt Staplerfahrer) macht bis zuletzt von seinem Schweigerecht Gebrauch, lässt in seinem letzten Wort aber ausdrücklich wissen, dass er unschuldig sei. Er habe „keine Angst, das vor Gott zu sagen“.

Die Frage nach D.s möglicher Unschuld ist im Verlauf der Hauptverhandlung immer wieder Thema, doch kann seine Verteidigerin Dagmar Ciccotti trotz reichlicher Bemühungen dem Gericht keine überzeugenden Argumente für eine alternative Tätertheorie liefern. In ihrem Schussvortrag beantragt sie einen Freispruch nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“.

Schläge und Tritte gegen Zivilbeamte

Laut Gericht trug sich am Abend des 10. März 2019 folgendes zu: Drei zivile Streifenbeamte wurden in den Regensburger Stadtosten gerufen, um einer gemeldeten Ruhestörung im Bereich eines Mehrfamilienhauses nachzugehen. Auch nach Rauschgift rieche es.

Als die drei Beamten im Innenhof des Hauses im Ostenviertel eintrafen, gingen sie auf vier verdächtige Personen einer Partygesellschaft zu und wiesen sich als Polizisten aus. Einer der Verdächtigen (V.s Bruder) ließ daraufhin zwei Alupäckchen mit Marihuana fallen. Ein Beamter ergriff ihn, er konnte sich aber aus dem Griff lösen und fliehen. Zwei Polizisten liefen ihm nach, einer blieb zurück. An diesem Punkt eskalierte die Situation, in der sich vor allem die beiden leicht alkoholisierten Angeklagten V. und D. durch brachiale Gewalt hervorgetan haben.

V. stellte den verbliebenen Beamten, schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Dieser wehrte sich zunächst ebenfalls mit Schlägen, ergriff aber angesichts des Ungleichgewichts (drei gegen einen) die Flucht. Nachdem er stolperte, fixierte ihn V. mit den Knien und traktierte ihn mit weiteren Schlägen. Als einer der Kollegen dem Verletzten zu Hilfe kommen wollte, wurde er von D. nach hinten gerissen, woraufhin die beiden Tatverdächtigen den nunmehr am Boden liegenden Polizisten mehrmals „mit Fäusten und Füßen gegen den Kopf und gegen den Oberkörper“ attackierten.

„Ein Schlachtfeld“

Mittlerweile befanden sich wegen des Geschreis der Beteiligten auch etwa zehn weitere Partygäste im Innenhof. Es muss sehr unübersichtlich und chaotisch zugegangen sein. Die Stimmung sehr aggressiv, wie die drei am Einsatz beteiligten Polizeibeamten vor Gericht schildern. „Ein Schlachtfeld“, meint einer.

Die Polizisten konnten sich letztlich selbstständig befreien, in ihr Fahrzeug retten und Unterstützung anfordern. Zu dem Zeitpunkt waren bei der Polizei auch zwei Notrufe von umliegenden Anwohnern eingegangen. Kurz darauf eintreffende Streifen konnten die Tatverdächtigen festnehmen. Die Geschädigten erlitten Schädel- und Thoraxprellungen, der getretene Polizist auch eine Gehirnerschütterung.

Richter Schug: Polizisten glaubwürdig, Täterfreunde mit Schutzbehauptungen

Am groben Tatgeschehen gibt es seitens der Verfahrensbeteiligten keinen Zweifel. Der Verlauf und damit auch die Verurteilung stützen sich im Wesentlichen auf die Aussagen der beiden geschädigten Polizeibeamten. Die weiteren der insgesamt fast 20 geladenen Zeugen haben die Attacken im Hof entweder nicht genau oder gar nicht beobachtet.

Bei manchen Zeugen aus dem Bekanntenkreis der Angeklagten drängt sich geradezu der Eindruck auf, dass ihre lückenhaften Beschreibungen weitgehend Schutzbehauptungen sind. Zwei Zeugen zum Beispiel wollen bei der Auseinandersetzung lediglich Schattenkämpfe beobachtet haben. „Immer wenn es konkret wurde, waren Schatten im Spiel“, resümiert Richter Thomas Schug in der Urteilsbegründung.

Unterschiedliche Sichtweisen gibt es vor allem in Bezug auf die jeweilige Beteiligung der Angeklagten. So gibt V. in seiner einzigen ausführlichen Einlassung zu, zugeschlagen zu haben. Allerdings will er in Notwehr gehandelt haben. Der jeweils erste Schlag sei nicht von ihm, sondern von den Polizisten gekommen. Getreten habe er gar nicht. Weder für die Staatsanwaltschaft noch für das Gericht ist das überzeugend.

Kommt ein anderer Mann als Haupttäter infrage?

D.s Verteidigerin Ciccotti verwendet viel Zeit darauf, vermeintliche „Restzweifel an der Täterschaft“ ihres Mandanten möglichst stark zu machen. Zwar haben die Polizeibeamten im Nachgang D. als Täter identifiziert, jedoch wurden ihnen keine Wahllichtbilder (mit unbeteiligten Personen), sondern nur Bilder der beiden Tatverdächtigen, vorgelegt. Auch, und das ist ihr wichtigster Punkt, habe es auf der Party und im Umfeld der Schlägerei neben D. eine weitere männliche Person mit einem weißen T-Shirt gegeben. Ob es nicht möglich sei, dass dieser Mann der eigentliche Täter sei? Immer wieder stellt sie diese Hypothese in den Raum.

Wie gesagt, streitet D. eine Beteiligung ab, Aussagen der Polizisten über seine Schläge und Tritte quittiert er von der Anklagebank aus mit Kopfschütteln. Doch Ciccottis Interventionen – sie gibt mehrfach Erklärungen zu Zeugenaussagen und Spurengutachten ab und stellt diverse Beweisanträge – bleiben ohne Erfolg. Das Gericht hat „keine Zweifel, dass hier die beiden Täter sitzen“, so Schug. Eine Verwechslung schließe er aus.

Ein Jahr und acht Monate und zwei Jahre Knast

Staatsanwalt Denis Biermann spricht in seinem Plädoyer von einer „Jagd auf Polizisten“, die sich „mitten in Regensburg“ zugetragen habe. Für V. fordert er eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten, für D. zwei Jahre und sechs Monate. Das Gericht bleibt beim Strafmaß nur bei D. (zwei Jahre) darunter. Es ging den Tätern laut Schug darum „Polizeibeamte zu schlagen.“ Beide werden wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte verurteilt. V. zusätzlich wegen vorsätzlicher Körperverletzung (für den allerersten Angriff).

Wegen seines Teilgeständnisses, das für den Richter zwar nur ein „beschönigendes Geständnis in einem Teilkomplex“ ist, kommt V. besser weg, als sein Freund. Auch D. entschuldigt sich bei den verletzten Polizeibeamten, bleibt aber bis zuletzt bei seiner behaupteten Unschuld. Seine laufende Bewährung (Hehlerei und Fahren ohne Fahrerlaubnis) wirkt sich ebenfalls nicht zu seinen Gunsten aus.

Den Schuldspruch nehmen die beiden Angeklagten gefasst und wie es scheint auch wenig überrascht zur Kenntnis. Bei ihren Familienangehörigen und Freunden, die den Prozess (wie übrigens auch die angegriffenen Polizisten) regelmäßig verfolgten, ist die Stimmung gedrückter. Die Aussicht auf eine Chance das Leben in den Griff zu bekommen und sich „etwas aufzubauen“, die Hristo V. hoffnungsvoll in seiner Einlassung äußert, müssen beide Täter nach ihren zehn Monaten Untersuchungshaft jedenfalls nach hinten verschieben. Auf sie wartet weiterhin der Knast.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Kommentare (50)

  • Regensburgerin

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    Warum sind die Berufe bzw. Tätigkeiten von den beiden Tätern wichtig?
    Für die Polizisten sehr bedauerlich, aber warum fahren sie nur zu dritt und noch in Zivil??

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  • XYZ

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    Regensburgerin 18.46:
    Die drei Polizisten kamen zwar in Zivil aber wohl im deutlich erkennbaren Polizeifahrzeug. Es gibt auch Polizisten ohne Uniform die bei solchen Schlägereien besser schlichten können.
    Es waren zwei Männer Mitte 20 ohne weitere Lebensaussichten, wobei Bauarbeiter und Staplerfahrer durchaus einiges leisten können. Das problema liegt darin dass sie ein anderes Verhalten nicht gelernt haben, gibts auch anderswo.
    Und dann werden sie ins Gefängnis geschickt zu teuren Kosten, da sollen sie dann resozialisiert werden – wie ist denn die Erfolgsquote dieser Institutionen?
    Es gibt auch bei bis zu zwei Jahren eine Bewährungsstrafe mit strengen Auflagen, erst dann Knast. Wie wärs denn mit einer Tätigkeit als Altenpfleger gewesen?

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  • XYZ

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    Nachtrag:
    Die Untersuchungshaft muss eh angerechnet werden. Im Knast werden beide Helden sein, ab und zu schaut der Sozialpädagoge vorbei. Bei guter Führung werden sie nach Verbüssung von 2/3 der Gesamt-Strafe samt U-Haft vor das Gefängnistor gesetzt. Das wars dann. Es sollte die ‘Jagd auf Polizisten’ im Namen der Generalprävention gestraft werden.

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  • ups

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    ‚Wie wärs denn mit einer Tätigkeit als Altenpfleger gewesen?‘
    Eigenartiger Humor von xyz.

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  • Giesinger

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    Zitat XYZ:
    “Wie wärs denn mit einer Tätigkeit als Altenpfleger gewesen?”

    Mit Verlaub Herr XYZ, solche Leute können sie unmöglich mal schnell irgendwo in der Altenpflege einsetzen.

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  • Stefan Egeli

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    XYZ
    Kuschelpädagogik und Verständnis für die Täter?
    Sie haben auf die Polizisten ohne Rücksicht eingedroschen und dafür landen Sie nun, m.E. für viel zu kurze Zeit, aber immerhin zu Recht im Gefängnis. Gefängnis muss auch Strafe sein.

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  • Mathilde Vietze

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    Zu “XYZ” – Ich finde es grundsätzlich richtig, wenn solche Typen zu bestimmten
    Sozialstunden verurteilt werden und nebenher ein S o z i a l t r a i n i n g ab-
    solvieren müssen. Dann müssen sie nämlich darüber n a c h d e n k e n, warum
    sie zugeschlagen haben.
    Völlig unmöglich allerdings halte ich Ihren Vorschlag, derartige Leute auf hilf-
    und wehrlose Menschen im Altenheim loszulassen.

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  • Eingeborener

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    Eine lückenhafte u unbefriedigende Prozessberichterstattung. Wichtige Frage Tatmotiv:
    Es ging den Angeklagten darum, Polizisten zu schlagen, sagt der Richter dazu.
    Warum ? Kann ich da nur fragen. Ja, weil sie halt Polizisten geschlagen haben !
    Wenn das wirklich alles war, was dem Richter dazu einfiel, hat er seine Aufgabe nicht erfüllt, das Tatmotiv, das eine Rolle für die Strafhöhe spielt, aufzuklären.
    Und was ist mit dem Lebenslauf der beiden? Gewalttätigkeit fällt nicht vom Himmel. Nix zu lesen. Auch das musste der Richter prüfen zwecks Strafhöhe-Faktoren. Hat er geprüft ?
    Und wie geht es den Opfern ? Die Polizisten haben sich scheints angemessen verhalten, wie geht es ihnen ?
    Übrig bleibt für mich ein unguter Artikel der Art ,gewalttätige Bulgaren, gehören weggesperrt u abgeschoben’

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  • Mr. T.

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    Ja mei, Günther Herzig, irgendwer muss den Advocatus Diaboli spielen. Selbst solche anscheienend üblen Gesellen haben das Recht auf eine ordentliche Verteidigung. Und die Anwältin muss natürlich versuchen, das bestmögliche für ihren Mandanten herauszuholen. Wenn da wirklich Zweifel an einer Schuld bestehen, muss sie diese so lange schüren bis sie widerlegt sind. Natürlich birgt das die Gefahr, dass man zum “Szeneanwalt” wird. Da muss man natürlich gegensteuern, wenn man nicht will, dass der Eindruck entsteht, man macht sich mit seinen Mandanten gemein.

    Nicht, dass es ihren Mandanten noch ergeht wie anderen, die durch eine wildgewordene Staatanwaltschaft um ihre Existenz gebracht werden ;-)

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  • R.G.

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    Befremdliche Rechtsauffassung.
    Zuerst bei Polizisten üben lassen. Ohne große Folgen.
    Dann auf Alte im Heim loslassen:

    @XYZ
    “Wie wärs denn mit einer Tätigkeit als Altenpfleger gewesen?”

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  • Joachim Datko

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    Was bleibt als Alternative?

    Zu Eingeborener 09:20. “Übrig bleibt für mich ein unguter Artikel der Art ,gewalttätige Bulgaren, gehören weggesperrt u abgeschoben‘”

    Bleibt als Alternative etwa die Hoffnung, dass die Polizeistatistik uns die Gewaltdelikte wegzaubert?
    Siehe: https://www.regensburg-digital.de/postfaktische-polizeiarbeit/28122019/

    Auch erinnert mich die Nationalität der Täter an ein Fahndungsfoto aus Berlin:
    https://www.focus.de/panorama/welt/berliner-u-bahn-attacke-treter-soll-sich-nach-bulgarien-abgesetzt-haben_id_6354445.html

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  • Mr. T.

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    Nichts will ich Ihnen vorhalten, Herr Herzig. Ich habe Ihren Komentar so verstanden, dass sie kritisieren, dass sich die Verteidigerin einen Namen für solche “Fälle” machen will, und nicht aihre Verteidigungsstrategie. Wir wissen darüber eh viel zu wenig.

    Ich kenne ein paar solcher Anwälte, die sich öfter mal fragen lassen müssen, wie man denn “so jemanden” verteidigen kann. Da fehlt manchen Leuten ab und an etwas das Verständnis.

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  • joey

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    @Eingeborener

    Vielleicht war wirklich nicht mehr dahinter. Einfach (deutsche) Polizisten schlagen, ganz ohne Philosophie.
    In Connewitz war das ja offenbar anders. Da sind jede Menge geistiger Brandstifter – sowas gibt’s nicht nur rechts. Feine Sahne Fischfilet sollte sich von ihren Texten nun klar distanzieren.

    Ganz einfach: wer Polizisten schlägt, wird hart bestraft (da hat der Richter Recht). Das Gewaltmonopol muß beim Staat sein, sonst kann man sich den sparen. Gegen rabiate Polizei (gabs ja auch schon) hat man Rechtsmittel und Kamerabeweise.

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  • XYZ

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    Zu Vietze 09.00
    Das war gerade mein Gedanke, ein auch praktisches und nicht nur theoretisches Sozialtraining, danke. Mag mit Altenpflege nicht so ganz richtig gelegen haben, wie auch andere im forum bemerkten. Ich dachte da an Mithilfe bei auch körperlich anstrengender Arbeit auf reinen Pflegestationen etwa am Wochenende unter Aufsicht des teams. Jedenfalls hat es mich etwas verwundert warum eine rechtlich mögliche Bewährungs-Auflage anscheinend weder von Schöffengericht noch RA’in erörtert wurde, nach 10 Monaten U-Haft, die hätten doch auch schon zur Beruhigung des öfftl. interesses gelangt.

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  • Mr. B.

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    Zuerst einmal ist festzustellen, dass es in einer Demokratie völlig in Ordnung ist, dass auch das Herkunftsland (wie hier, bei R-D geschehen) oder die Abstammung von Tätern veröffentlicht wird, sowie auch bei deutschen Tätern. Zweitrangig finde ich, ist es, ob der oder die Täter arbeiten oder schon mal gearbeitet haben. Viele sog. “ehrliche” Medien verschweigen m. E. immer wieder die Herkunft der Täter. In Österreich wird mit dieser Sache ganz anders umgegangen. Hier schreibt man genauer.
    Und weiters muss sich jeder Täter bei solchen Vorsatzstraftaten bewusst sein, das sein Handeln auch eine harte Strafe nach sich zieht! Das muss so sein, wenn ein Staat seine Ordnung auf Dauer halbwegs erhalten will!
    Die provokante Frage zu diesem Fall könnte sein, was mit diesen Tätern in Bulgarien oder sonst wo passiert wäre?
    Also froh sein, dass man in Deutschland ist und nicht einfach Polizisten angreifen, welche nur ihre Arbeit tun und Tag für Tag für unsere Sicherheit (Inländer und Ausländer) da sind und ihren Kopf hinhalten, wenn sie gerufen werden!
    Und wenn man hier nicht zufrieden ist, muss man ja auch nicht hierbleiben!
    Zum bereits Gesagten über die Anwältin ist nichts hinzuzufügen!!!!!!
    Offensichtlich für Geld alles zu versuchen, auch wenn es abwegig ist, schadet unserer Justiz, insbesondere dem Ansehen der Verteidiger!
    Übrigens: Aus meiner Sicht wäre generell mehr Opferschutz als Täterschutz angebracht!

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  • XYZ

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    Herzig 16.33
    Dass solche Gewalt gegen die Hüter der menschlichen Ordnung nicht geht ist sonnenklar.
    Aber was ist damit getan wenn Täter für einige Zeit weggesperrt werden? Im Knast gibt es bekanntermassen Herrschaftsgruppen, zu unterst die Kinderschänder und zu oberst die gewalttätigen Angreifer. Da lernen sie nach aller Erfahrung kein anderes Verhalten und werden dann entlassen und fallen ins Nichts. Da bedarf es anderer Resozialisierungs-Methoden, auch und nicht zuletzt zum Schutz der Gesellschaft.

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  • XYZ

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    Mein Gedanke zur Altenpflege war nicht so ganz unbedacht, wenn auch zu wenig präzis, wofür ich um Nachsicht bitte. Kann auch eine andere soziale Organisation sein. Wenn die Täter am Wochenende antreten müssen ohne Marihuana und Alkohol und anderen Streithanseln mit der Aussicht dann endgültig im Knast zu landen kommt vielleicht ein Denk-oder Verhaltens-prozess in Gang. Das bezweifle ich bei diesem Urteil, da sie sich dessen im Gefängnis unter ihresgleichen kaum bewusst werden. Und die Hierarchie dort schaut eben so aus: Du hast dich gegen Polizisten=Staat gewehrt? Du bist ein Held!

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  • R.G.

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    Die Nennung der Nationalität finde ich in dem Fall sinnvoll.
    Es ist Tatsache, dass ziemlich geschlossene Gruppen Jagd auf Polizisten machen, bestimmte ausländische wie inländische.
    An sie muss ein Signal gesendet werden dürfen, dass der Rechtsstaat typischem Gruppenverhalten Grenzen setzt.

    Wenn bei dem Fall der Beruf erwähnt wird, so zeigt es auf in unserem Land hart gearbeitet habende Männer.

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  • Mr. T.

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    Gewalt ist grundsätzlich Scheiße, egal ob gegen Polizeibeamte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute, stinknormale Menschen, Tiere oder andere Sachen. Wenn alles ordentlich verfolgt würde, bräuchte man auch keine Unterschiede machen.

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  • Mathilde Vietze

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    Zu “Mr.B.” – Ihr Kommentar überzeugt mich voll und ganz, er ist vernünftig und
    ausgewogen. Wer n u r für den Täterschutz argumentiert, treibt der der AfD
    die Anhänger zu. Und – er schürt die Ansichten und Emotionen derjenigen,
    die – wider besseres Wissen – wollen, daß “man alle Ausländer rauswerfen”
    soll.

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  • Eingeborener

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    Bei Strafprozessen gibt es die Menschen, die begreifen wollen,warum es zu einer Straftat überhaupt gekommen ist. Und es gibt die ,Wegsperren, möglichst lange !’- Schreier, die nur ihre niedrigen Instinkte befriedigen wollen. Diese Schreier stehen erfreulicherweise nicht auf dem Boden dieses Rechtsstaates, der Motiv und Vorgeschichte des Straftäters verlangt zu berücksichtigen.
    @ XYZ, es gibt da ein interessantes Buch des ehem. Leiiters der JVA Leipzig, der sagt, Einsperren sei in seht vielen Fällen kein hilfreicher Weg zur Resozialisierung der Täter

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  • Mr. B.

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    Mathilde Vietze
    4. Januar 2020 um 06:57| #

    Sehr geehrte Frau Vietze, das neue Jahr beginnt sehr gut!
    Ich hätte mir nie gedacht, dass wir mal bei einem Thema einer Meinung sind!
    Verstand und Vernunft bringt uns weiter, alles andere ist einseitiges Geschwafel!
    Noch ein schönes Wochenende!

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  • XYZ

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    M. Vietze 06.57
    Im konkreten Fall ging es mit der Meldung einer Ruhestörung an. Zivilpolizei um nicht zu eskalieren. Der Konflikt steigerte sich bis zur Gewalt. Es ging also eher um Dummheit und Gruppendynamik. Die Polizei hat ganz richtig reagiert und uniformierte Verstärkung per Funk herbeigerufen und deeskaliert. Eine klassische Einsatz-Situation.
    Nach aller kriminologischen Erfahrung sind da aber harte Urteile ohne erkennbare Abschreckungswirkung. Es geht gar nicht um Täterschutz sondern um individuelle und gesellschaftliche Verhaltens-Änderung und damit potentiellen Opferschutz. Das bewirkt man so eher nicht.

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  • Hartnäckig

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    XYZ hat schrieben:
    “Da bedarf es anderer Resozialisierungs-Methoden, auch und nicht zuletzt zum Schutz der Gesellschaft.”
    Ja, und welche anderen Resozialisierungs.Methoden sind das konkret ?
    Und: Müssen wir mit unseren Steuergeldern Nicht-Deutsche resozialisieren.

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  • Mr. T.

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    Hartnäckig, da die Steuergelder auch von “Nicht-Deutschen” gezahlt werden, kann man damit auch “Nicht-Deutsche” resozialisieren. NSAfD und Co. können ja mal versuchen, “Nicht-Deutsche” von den staatlichen Leistungen auszuschließen, sollten sie aber dann im Gegenzug von der Steuerpflicht entbinden :-)

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  • Mr. B.

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    Zu Hartnäckig
    5. Januar 2020 um 11:18| #

    Ein guter Diskussionsansatz!!!!!!

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  • Eingeborener

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    Thomas Galli, Ex-GefängnisDirektor schreibt, dass sehr viele Straftäter im Gefängnis am falschen Platz sind u es dort nicht die Angebote gibt, sie zu resozialisieren.Er fordert, das Strafrecht so auszurichten, dass es den Opfern hilft, wieder ins Lot zu kommen, statt das Strafrecht des Staates in den Mittelpunkt zu stellen . Dass die verurteilten bulgarischen Straftäter im Gefängnis resozialisiert werden, steht also ohnehin zu bezweifeln.
    Die Ausländer hierzulande sollen gefälligst arbeiten, ihren Arbeitgebern Gewinn bringen o verschwinden bzw. abgeschoben werden, verstehe ich @Hartnäckig richtig ?

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  • Rengsburger

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    Ich verstehe wenn man den Tätern vergeben möchte.

    Aber zu aller erst müssen wir unsere Polizisten schützen. Sie halten für unseren Staat und am Ende für uns den Kopf hin.

    Wenn wir unsere Polizisten beschimpfen, jagen und verletzen lassen und der Staat nicht durchgreift wird den Job bald keiner mehr machen wollen.

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  • Julian86

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    Zur Nennung der Nationalität, wie von R.G. angesprochen.

    Nennung der Nationalität bei Straftätern – Bundesweiter Flickenteppich – Pressekodex, Ziffer 12.1 – Interview mit Tillmanns.

    Presserats-Geschäftsführer Lutz Tillmanns wartet mit folgendem Beispiel auf:
    >> Es macht einen großen Unterschied, ob Sie schreiben: “Bei dem Einbrecher soll es sich um einen Algerier gehandelt haben” oder: “Bei dem Einbrecher soll es sich um einen Deutschen gehandelt haben”. In letzterem Fall wird niemand auf die Idee kommen, dass die meisten oder alle Deutschen kriminell sein könnten – im ersteren Fall bezogen auf die Algerier aber evtl. schon. Das ist gerade der Unterschied zwischen der Zuschreibung einer Gruppenzugehörigkeit bei Minderheiten und derjenigen bei Mehrheiten in der Gesellschaft. <<

    Der Pressekodex, eine freiwillige Selbstverpflichtung der Mitglieder des Presserats, bildet den gesellschaftlichen Ethikkonsens ab. Ziffer 12.1 lautet:

    "In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte."
    https://www.presserat.de/leitsaetze-zur-richtlinie-12-1.html

    Wie in Hamburg nennt die Polizei in NRW die Nationalität aller Tatverdächtigen incl. deutscher. Die Regierung in NRW will damit "politische Bauernfängerei" eindämmen.

    Wie "bunt" sich die Verhältnisse in D. darstellen, kann man nachlesen
    https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-08/nordrhein-westfalen-nrw-polizei-nationalitaet-tatverdaechtige-pressearbeit

    Das entbindet Redaktionen, die sich dem Presserat angeschlossen haben, nicht von der eigenen Überprüfungspflicht im Sinne der Ziffer 12.1.

    Thomas Bliesener, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V., hat sich der NRW-Linie ausdrücklich angeschlossen. Er fordert eine „eindeutige Regelung“. Auch das Geschlecht habe häufig nichts mit der Tat zu tun, genauso wenig wie das Alter. Spekulationen könnten leichter ausgeräumt werden, wenn tatsächlich „Ross und Reiter“ genannt würden. Eine transparente Regelung könnte zudem dazu führen, dass klarer wahrgenommen werde, dass die Mehrzahl der Straftaten von Deutschen begangen werde, meint Bliesener.
    https://www.deutschlandfunkkultur.de/kriminologe-thomas-bliesener-nennung-der-nationalitaet-von.1008.de.html?dram:article_id=457446

    Zum differenzierenden Interview mit Herrn Tillmanns
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/saechsischezeitung-straftaeter-nennung-nationalitaet-auch-deutsche-diskriminierung/

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  • Julian86

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    Wenn Sie schon eine AfD-ler Frage stellen, Mr. Hartnäckig, dann setzen Sie doch am Ende bitte ein ? – danke.

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  • Politiker-Beobachter

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    Das Strafmaß ist doch (wie immer für Gewalttaten) ein Witz, ist halt so in Deutschland. Abschreckung sieht anders aus! Die Opfer handeln sich für den Rest des Lebens ein Trauma ein, aber das ist halt dann so. Für die Täter ist halt Verständnis aufzubringen: eine Lachnummer…

    Als Polizist ist man mittlerweile teilweise Freiwild.

    Es ist halt so: “dahoam” würden sich der aggressive Teil der Migranten, die eine andere Hemmschwelle zur Gewalt haben, nicht so aufführen, da geht die Justiz konsequenter zur Sache. Und im Vollzug ist es sicher deutlich weniger “angenehm”, als bei uns.

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  • XYZ

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    Hartnäckig 11.18
    Resozialisierung habe ich an einem möglichen Beispiel – Dementenversorgung im team am Wochenende – versucht zu konkretisieren. Gibt sicher auch andere Beispiele, etwa Bereitschaft bei der Feuerwehr, wo sie ihre Berufe als Bauarbeiter und Stapelführer besser einsetzen und ihre Agressionen abreagieren können.
    Man vergesse nicht dass der Knast dem Steuerzahler mal unbedarft geschätzt so um die 2000 € mtl. pro Insassen kosten dürfte. Zelle, Versorgung und vor allem Personal. Es waren soweit ersichtlich ein deutsch und ein bulgarisch sprechender Täter. Die staatliche Angehörigkeit ungenannt, der letztere aber wohl jedenfalls als Arbeiter in einem Mangelberuf willkommen.

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  • XYZ

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    Nochmals nachrechertiert: Jeder Gefängnisinsasse kostet dem Steuerzahler mindestens 100 bis zu 130 € pro Tag, also ab 3000 € monatlich, da lag ich also darunter. Gerichts- und Anwaltskosten noch gar nicht eingerechnet. Die Effizienz jedenfalls bei nicht länger verurteilten Tätern auch nicht berücksichtigt. Jedes normale Unternehmen müsste bei einer solchen Situation Insolvenz anmelden.

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  • XYZ

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    Gibt es hierzulande überhaupt eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Wirksamkeit abschreckender Strafen, Rückfallquote und statistische Verringerung der spezifischen Kriminalität etwa bei Verkehr-Delikten? Hier seit Jahren vermehrte Taten gegen Polizei- und Rettungskräfte. Kenntnisstand der Strafjustiz?
    Interessant hierzu Prof. Stephan Thumsen, April 2015, Kosten und Nutzen von Prävention in der ökonomischen Analyse, S. 54/55: “Die optimale Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminilität ist ein traditionelles volkswirtschaftliches Problem”, mit Hinweis auf den Nobel-Preisträger Gary Becker von 1992 – Minimierung der sozialen Schäden aus Kriminilität durch eine geeignete Festsetzung der Abschreckungsinstrumente.

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  • XYZ

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    Noch ein provokanter Nachtrag:
    Die JVA R war lange überbelegt, dann ein Neubau und bis zu 300 Insassen: mussten die nicht etwa i.S. der sich selbst ernährenden Bürokratie belegt werden? Hatte die Strafjustiz per Umlauf davon Kenntnis wieviel Zellen noch frei waren?

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  • Hartnäckig

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    Julian 86 hat geschrieben:
    “Wenn Sie schon eine AfD-ler Frage stellen, Mr. Hartnäckig, dann …”
    Das ist ja fast schon beleidigend !
    Für eine Fragestellung in die AfD-Ecke gestellt zu werden, zeigt welch Geistes Kind hier am Werke ist.
    Im übrigen: Das hatten wir ja schon mal das die Partei, die Partei immer Recht hat. Oder könnte es nicht sein, dass jede Partei mal im Recht und mal im Unrecht ist.?
    Könnte es nicht sein, dass der ein oder andere hier mit dem Täterschutz total übertreibt ?

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  • Julian86

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    Hartnäckig, es ist eine Tatsache, dass Ihre Frage ausgrenzenden Charakter hat (typisch ist dafür: WIR-DIE oder Deutsche-Nichtdeutsche). Von daher bewegen Sie sich knallhart auf AfD-Spur. Das gilt auch für ihre vorgebliche anschließende “Empörung”; auch die ist AfD-Repertoire.

    “Die Resozialisierung entspricht dem Selbstverständnis eines Gemeinwesens, das die Menschenwürde in den Mittelpunkt seiner Wertordnung stellt und das dem Sozialstaatsprinzip verpflichtet ist.”
    http://www.rechtslexikon.net/d/resozialisierung/resozialisierung.htm

    Das ist der Grundsatz.

    Abweichende drei Fallkonstellationen kann jedermann nachlesen in diesem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags
    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/035/1903596.pdf

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  • Giesinger

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    Seitens mancher Gutmenschen wird hier immer von Resozialisierung gesprochen. Laßt doch bitte mal das “Re” weg.
    Aber selbst für eine Sozialisierung nach bundesdeutschen Werten ist es bei diesen Tätern viel zu spät und aussichtslos.
    Solche Maßnahmen dienen in der Regel doch nur den Berufsfeldern der Therapeuten, Sozialpädagogen und Psychologen.
    Jetzt noch meine Vorschläge, die natürlich mit unseren neuzeitlichen Regierung nicht umzusetzen sind und waren:
    Solche gewaltbereiten Straftäter sollten im Knast harte Zwangsarbeit wie in DDR-Haftanstalten leisen müssen.
    Dort betraf es vor allem die politischen Gefangenen. Dies sollte man nun auf gewaltbereite Intensivstraftäter und die Polizei verhöhnende Clan-Mitglieder anwenden. In Berlin und anderen Großstädten herrschen rechtsfreie Räume, die Polizisten werden ausgelacht und angegriffen. Selbst Staatsanwälte und Richter werden bedroht.
    Welch tolles Land, für das ich seit ner Ewigkeit hier Steuern zahle.
    Nochmal zur DDR-Knast-Zwangsarbeit. Ikea und andere Möbelfabrikanten, Neckermann und Quelle waren recht zufrieden mit Produkten aus DDR-Zwangsarbeit.

    So, liebe Sozialromantiker und Gutmenschen. Jetzt könnt Ihr Euch wieder echauffieren. Ist mir wurscht. Wir alle können nachdenken und wählen gehen.

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  • Giesinger

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    Nachtrag an XYZ und Julian86:
    Mit solchen Maßnahmen könnte man Gefängnisse irgendwann rentabel im Sinne der Betreiber machen.
    Es gibt mittlerweile etwa Gesundheitsökonomen. Warum ersetzt man Gefängnisdirektoren nicht langfristig durch scharf kalkulierende Kaufleute? In den USA gibt es das andere Extrembeispiel einer seit Jahrzehnten florierenden “Gefängnisindustrie”.
    Die USA sind aber nun doch eine Demokratie und ein tyrannisches Land, wie etwa die Herkunftsländer der armen, willkommenen Flüchtlinge.
    Bulgarien gehört übrigens zur EU, schon vergessen?

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  • Giesinger

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    bitte “ein tyrannisches” durch “kein tyrannisches” ersetzen. (Tippfehler)

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  • Mr. T.

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    Wo hier irgendwelche Forderungen nach mehr Täterschutz gestellt werden, begreife ich nicht. Noch absurder ist die Aussage, dass so etwas die Wähler zur NSAfD treiben soll. Das ist die Wiedergabe der rechten Diktion der Selbstverharmlosung und Protestwahlentscheidungen, die verschleiern soll, dass einfach nur Fremdenfeindlichkeit, Nazionalismus und eine Sehnsucht nach autoritärer Führung der Grund zur Wahl solcher Parzeien sind.

    Die Diskussion um Wegsperren und Resozialisieren ist sehr schwierig weil jeder Täter anders ist. Wo es sich bei einem lohnt, ihn auf den richtigen Weg zurückzuführen, ist für einen anderen Hopfen und Malz verloren und nur noch der Schutz der Gesellschaft vor diesem wichtig. Dies muss von Profis sorgfältig entschieden werden – mit der Gefahr von falschen Entscheidungen in die eine und die andere Richtung. Letzteres muss so weit wie möglich minimiert werden.

    Im vorliegenden Fall haben wohl einige die Anführungszeichen in der Überschrift bei “Jagd auf Polizisten” übersehen. Hier wurden keine Polizisten gejagt. Darunter würde ich verstehen, dass die Täter losziehen und gezielt nach Polizisten suchen und diese angreifen. Hier wurden Polizisten bei einem Einsatz von verrohten und enthemmten Personen angegriffen, die verhindern wollten, dass sie mit Marihuana erwischt werden. Das ist natürlich auch mehr als verwerflich, hat aber eine andere Qualität. Dass sich ertappte Kriminelle gegen Festnahmen wehren ist leider Alltag in der Polizeiarbeit. Das ist hier richtigerweise sanktioniert worden.

    Manche haben hier aber wohl unter dem Eindruck der anfänglich falschen Berichterstattung über Connewitz etwas durcheinander gebracht. Aus dem Mordversuch an dem Polizisten, der in Lebensgefahr war und notoperiert werden musste, wurde ein verletzter Polizist, der nach dem Nähen des Ohrläppchens am nächsten Tag wieder entlassen wurde. So etwas heizt natürlich eine gewisse Klientel auf und ist auch so beabsichtigt. Wir sollen uns ja nicht so sicher fühlen hier. Wir brauchen schließllich eine “gefühlte Unsicherheit”, um Maßnahmen zur Erhöhung der “gefühlten Sicherheit” einleiten zu können. Und so wurde hier aus einem Polizeieinsatz gegen gewalttätige Kriminelle wie er auch in Regensburg immer wieder mal vorkommt, ein Angriff auf den Rechtsstaat – mit den üblichen Forderungen.

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  • Mr. B.

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    Zu diesem Artikel Diskussion hin oder her?
    Ich bin der Meinung, dass Straftäter, welche Polizisten, Feuerwehr und Rettungsdienste angreifen, wissen müssen, dass sie mindestens für 3 Jahre (Absitzen bis zum letzten Tag) in den Knast müssen. Hier darf auf keinen Fall eine sog. Re-Sozialisierung im Vordergrund stehen, da das “Re” bei solchen Personen nicht zutreffen kann!!!
    Eine lasche Handhabung mit solchen Menschen ist tunlichst zu vermeiden, da der o. g. Personenkreis täglich für alle den Kopf hinhält und für sie oftmals sowieso keine Eigengefährdung, aufgrund des Einsatzes, ausgeschlossen ist.
    Jeder Straftäter dieser Art muss wissen, dass so ein Angriff für ihn nicht gut ausgeht, er sich nicht auf seine “Kindheit” oder “Erlebtes” berufen kann!
    Dieses “Re-Sozialisierungsgelabere” ist gegenüber den jeweils betroffenen Einsatzkräften nicht gerechtfertigt.
    Auch die “Laberer” sollten sich mal vor Augen halten, dass auch sie einmal dringende Hilfe benötigen könnten und dann würde ihre Welt höchstwahrscheinlich auch ganz anders aussehen!
    Die Justiz muss hier hart durchgreifen, um die Einsatzkräfte, welche Dienst am Menschen verrichten, zu schützen!!!!

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  • joey

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    Bulgarische Bestrafungen brauchen wir nicht, möchte jemand auch noch
    Geißelungen einführen? Eine Kuscheljustiz aber auch nicht. Die Haftstrafen hier sind milde, wenn man auch noch die vorzeitigen Umwandlungen in Bewährung berücksichtigt.

    Ein Staat muß kollektiven Schutz für die Einwohner (auch gesetzestreue Ausländer) gewähren als Gegensatz zu Selbstschutz und Selbstjustiz. Abschreckung ist wohl immer noch der beste Weg, denn viele Kulturen verstehen den Begriff Resozialisierung gar nicht. Da haben viele auch ganz andere Maßstäbe von Eigentum, Recht, … Ehre. Ein bürgerlicher Konsens zu individuellem Gewaltverzicht existiert in vielen Teilen der Welt nicht.
    Einer der Gründe, warum es sinnvollerweise (Staats-) Grenzen geben muß.

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  • XYZ

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    Zu Mr.T. 15.12
    Die Einsichts-Fähigkeit ist natürlich eine wesentliche Voraussetzung eines Resozialisierungs-Versuchs und nur von Fall zu Fall beurteilen. Wenn die nicht da ist helfen nur noch Kraut und Rüben = die schmale Gefängniskost.
    Dazu das Gefängnis Stadelheim = St. Adelheim in München. Der Gefängnispfarrer: “So gehen Sie doch endlich in sich!” – Der Knacki:”Dös is mer z’weit!”

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  • Mr. T.

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    XYZ, klar, das ist ein wichtiges der vielen Kriterien. Ohne das geht es nicht. Das mit der erhöhten Starfbemessung für Angriffe gegen Einsatzkräfte macht aber nur bei “normeln Menschen” Sinn. Ein Krimineller widersetzt sich natürlich der Polizei. Der hebt natürlich nicht die Hände sobald ein Polizist erscheint. Das liegt leider in der Natutr der Sache. Sein Gener ist ja der Staat beziehungsweise seine Vollzugskräfte.

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  • XYZ

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    Giesinger 13.19
    Der Verweis auf Zwangsarbeit in der DDR ist indiskutabel. Das war ein Deutsches Deppen Regime, auch wenn es sich demokratisch nannte. Statt nationalsozialistischer wurde einfach mit kommunistischer Ideologie weitergemacht. Repression wie gehabt. Zwangsarbeit für Regimegegner. Hatten wir das nicht schon mal alles?

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  • Piedro

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    @Giesinger
    “Solche gewaltbereiten Straftäter sollten im Knast harte Zwangsarbeit wie in DDR-Haftanstalten leisen müssen. … So, liebe Sozialromantiker und Gutmenschen. Jetzt könnt Ihr Euch wieder echauffieren.”

    Ich würde (nicht nur) Ihre Titulierung (aus dem nationalsozialistischen Sprachgebrauch) gern erwidern, aber wozu? Wer es nötig hat, pauschale Abwertung Andersdenkender zur eigenen Überhöhung zu gebrauchen disqualifiziert sich eh selbst, und hofft auf ein ebenso blöde Retourkutsche. Ihre Forderung nach Zwangsarbeit von Häftlingen ist völlig indiskutabel. Die Ablehnung mag Ihnen als blödes Gutmenschentum erscheinen, tatsächlich ist hier zu verteidigen, was man schlicht als zivilisatorischen Fortschritt bezeichnen kann, faktisch nichts anderes ist als geltendes Recht, internationalem und bundesdeutschen Verfassungsrecht. Mit dieser Forderung stellt man sich außerhalb der FDGO und einigen Errungenschaften, die Gutmenschen gern als Menschenrechte bezeichnen, die auch der von Ihnen benannten Gruppe der “gewaltbereiten Intensivstraftäter und die Polizei verhöhnenden Clan-Mitglieder” gelten. Zumindest zur Zeit, da Stimmungsmacher Ihrer Couleur folgendes nicht aushebeln können, was nicht nur den Gutmenschen Ihrer Betrachtung wertvoll ist:
    Bereits 1930 wurde Zwangsarbeit von der ILO verboten. Das hatte seinerzeit zwar wenig Bedeutung, aber das hat sich geändert. Deutschand ist als Mitglied der UN daran gebunden. Das lässt sich nicht so leicht trumpisch beenden, in dem D-Land das aufkündigt. Das gilt auch für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das verbindliche UN-Menschenrechtsabkommen. Sollen wir uns darüber hinwegsetzen, weil es ja “nur” für gewaltBEREITE Intensivstraftäter (was immer das sein mag, aber wenn schon eine konstatierte BEREITSCHAFT reichen soll um Zwangsarbeit zu rechtfertigen…) und “die Polizei verhöhnende Clan-Mitglieder” (Warum nicht gleich lebenslänglich Sicherheitsverwahrung? Zu entlarvend?) gelten soll.
    Und ja, das Grundgesetz ermöglicht Zwangsarbeit für Häftlinge, trotzdem ist D-Land verpflichtet, auf diese Möglichkeit zu verzichten. Sollte Ihnen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht bekannt sein, empfehle ich, die Suchmaschine Ihres Vertrauens für rterpedia › Artikel 5 – Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit zu bemühen.

    “So, liebe Sozialromantiker und Gutmenschen. Jetzt könnt Ihr Euch wieder echauffieren. Ist mir wurscht. Wir alle können nachdenken und wählen gehen.”
    Dann denken Sie noch mal nach, Herr Giesinger, Sozialrealist und (?). Wes Geistes Kind Ihre Wahlempfehlung sein mag lässt sich ahnen. Nach dieser Ausführung haben Sie bestimmt eine Alternative für Deppen im Angebot.

    Eigentlich wollte ich auf den Schmarrn gar nicht antworten, aber jetzt habe ich’s nochmals gelesen. Da sich sonst keiner die Mühe machte Sie darauf hinzuweisen, wie weit Sie sich mit dieser Forderung ins Abseits stellen, wissen Sie mein “Echauffieren” bestimmt zu schätzen.

    Hatte die Ehre, Herr Giesinger.

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  • Julian86

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    Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie beim Thema.

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