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Amtsgericht Regensburg

Haftstrafe nach sexuellem Übergriff auf Minderjährige

Am Donnerstag wurde ein 29-Jähriger vom Amtsgericht Regensburg wegen sexueller Nötigung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er hatte im Sommer beim Pfaffensteiner Wehr am helllichten Tag eine 17-Jährige ins Gebüsch gedrängt und sie gegen ihren Willen geküsst und angefasst. Er selbst beteuerte, dass dies einvernehmlich gewesen sei. Das Gericht glaubte ihm nicht.

Der Angeklagte mit Verteidiger Robert Köhler (li.) und Dolmetscher. Foto: om

Der Fall sorgte im Juni für Aufsehen in Regensburg. Die Polizei fahndete nach einem Mann, der eine 17-Jährige auf dem Damm zwischen Dultplatz und Pfaffensteiner Wehr ein Gebüsch zerrte und in sexuell motivierter Weise übergriffig wurde. Es gab Zeugen- und Fahndungsaufrufe. Der Täter konnte gefasst und festgenommen werden und wurde nun zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

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Zwei Jahre und drei Monate Haft

Nach Überzeugung des Amtsgerichts Regensburg passte Babak Z. am 10. Juni 2021 gegen Mittag die 17-jährige Melanie T. (Name geändert) an der genannten Stelle ab und verwickelte sie in ein Gespräch. Dann zog er sie an der Hand die Böschung hinunter und begann sie im dortigen überfluteten Sumpfbereich zu küssen und oberhalb und unterhalb der Kleidung zu befummeln. Dies sei gegen ihren Willen gewesen, so Richterin Andrea Costa, die den 29-jährigen am Donnerstagnachmittag deshalb zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Darüber hinaus muss Z. dem Opfer 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Der Sachverhalt der Anklageschrift habe sich als richtig erwiesen. „Das alles ist geschehen, obwohl die Geschädigte ihm mehrfach bedeutet hat, dass sie dies nicht möchte“, stellt Costa in ihrer Urteilsbegründung zweifelsfrei fest. Sowohl verbal als auch körperlich habe die 17-Jährige versucht den Mann abzuweisen. Er habe diese Signale erkannt. Zwar habe Z. zwischenzeitlich auch mal innegehalten, doch anschließend seine Übergriffe fortgesetzt.

Täter spricht von „einvernehmlichen Zärtlichkeiten”

Dass er letztlich von ihr abließ, könne entweder an einem (bislang unbekannten) Passanten liegen, der die Situation bemerkt haben soll oder daran, dass sich der 29-Jährige erhoffte, die Teenagerin am Nachmittag nochmals treffen zu können, um „das zu Ende“ zu bringen. Sie hatte ihm im Laufe der folgenschweren Begegnung ihre Telefonnummer gegeben. Warum, ist nicht ganz klar, aber möglicherweise, um ihn dadurch abzuwimmeln.

Eine ganz andere Version des Vorfalls tischt in der Verhandlung der Angeklagte auf, der umfassend, aber in den Augen des Gerichts wahrheitswidrig aussagt. Er hätte Melanie T. angesprochen, so Z., weil er dachte, dass sie sich langweile. Dann hätten sie sich unterhalten und seien kurz spazieren gegangen. In dem sumpfigen Gebiet abseits des Weges sei es dann recht schnell zum einvernehmlichen Austausch von Zärtlichkeiten gekommen. Dass es Küsse und Berührungen seinerseits gab, räumt der Angeklagte ein. Nur als Übergriff auf die Minderjährige will er das nicht verstanden wissen. Beide hätten sich schließlich für den Nachmittag nochmals verabredet.

Geschädigtenaussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit – Plädoyers nicht

Nach Schilderungen der anderen Verfahrensbeteiligten habe Melanie den Sachverhalt ganz anders geschildert. Was sie am Donnerstag genau sagt, können Prozessbeobachterinnen und -beobachter nicht mitverfolgen. Die Aussage der Jugendlichen findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch als ein Video ihrer polizeilichen Vernehmung vorgespielt wird, muss der Zuschauersaal leer bleiben. Bei den Plädoyers hingegen darf die Öffentlichkeit anwesend sein.

Wie Staatsanwältin Christine Döring in ihrem Schlussvortrag berichtet, sei Melanie T. sexuell noch unerfahren. Es sei lebensfern, dass sie einfach so und freiwillig mit einem wildfremden Mann ins Gebüsch gehe. Stattdessen habe sie das Verhalten Z.s als „aufdringlich“ und „nervig“ wahrgenommen, habe jedoch gedacht und gehofft, dass das schon aufhören werde. Als überaus verstörend habe das Mädchen zudem gefunden, dass der Täter ein Geflüchteter aus dem Iran sei. Schließlich sei sie selbst in der Flüchtlingshilfe aktiv. Dass sie hinsichtlich der Herkunft Z.s keinerlei Belastungseifer gezeigt habe, stellt auch das Gericht fest.

29-Jähriger auch gegenüber anderen Frauen auffällig

Die Darstellungen T.s stützt auch die Aussage ihrer Mutter. Mehrere Anrufe ihrer Tochter unmittelbar nach der Tat konnte sie nicht entgegennehmen, weil sie sich in der Arbeit befand. Als sie Melanie dann erreichte, sei diese ganz aufgelöst gewesen und habe ihr den Vorfall geschildert. Auch die dann eingeschaltete Polizei bestätigt, dass die 17-Jährige ganz mitgenommen wirkte, zitterte und zunächst beruhigt werden musste, bevor sie den Überfall schilderte, wie er sich auch in der Anklage wiederfindet. Melanie T. befindet sich in psychologischer Behandlung.

Vorbestraft ist der Täter nicht, doch in seinem Verhalten gegenüber Frauen nicht unauffällig. Auf Presseaufrufe hin hätten sich 41 Frauen gemeldet, die vom Angeklagten vor und nach der Tat angesprochen wurden, so eine Kriminalbeamtin im Zeugenstand. Die Täterbeschreibung hätte gepasst sowie auch das Muster der unvermittelten Ansprachen. So sei Z. etwa stets mit dem Fahrrad unterwegs gewesen und habe offensiv Kontakt gesucht.

22 Frauen konnten ihn nach Wahllichtbildvorlagen oder weil Telefonnummern ausgetauscht wurden eindeutig identifizieren. Fünf Angesprochene empfanden dabei die Kennenlern- und Anbahnungsversuche als aufdringlich, unangenehm und übergriffig. Manche dachten auch daran, die Polizei zu rufen, was sie jedoch nicht taten. Die anderen konnten den Mann durch resolutes Auftreten abwimmeln.

Angeklagter beteuert bis zum Schluss seine Unschuld

Neben der Freiheitsstrafe muss der Angeklagte der Geschädigten auch ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro zahlen. Dies beantragt Nebenklagevertreter Jörg Sodan im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens. Er wirft Z. vor, keinen „Anstand“ zu beweisen und kein „Mitgefühl“ zu zeigen. Es wäre vielleicht besser gewesen, wenn der Angeklagte im Verfahren nichts gesagt hätte und lieber seinen Verteidiger Robert Köhler hätte reden lassen. Dieser fordert Freispruch und ersatzweise eine milde Strafe, sollte das Gericht den Schilderungen Melanie T.s Glauben schenken.

Bis zu seinem Letzten Wort bleibt der 29-Jährige bei seiner Version. Auch als ihm Costa nahelegt, seine Aussage nochmals zu überdenken und ihm dafür sogar eine Sitzungspause einräumt. Nein, es sei alles einvernehmlich gewesen. Doch nicht nur das. Z. sieht sich selbst als Opfer, der durch den Vorfall „alles verloren“ habe. Freunde hätten sich abgewandt, seit fast einem halben Jahr sitze er in Untersuchungshaft. Ohnehin müsse er dann die Stadt verlassen, weil sein „Ruf ruiniert“ sei. Jetzt wird er erst einmal in einer Haftanstalt untergebracht.

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Kommentare (3)

  • Meier mit "ei"

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    Weltweit gesehen hat die Frau in der Gesellschaft einen unterschiedlichen Stand. Diese unterschiedlichen “Wertevorstellungen” werden durch Migration in unser Land importiert. Die Täter wundern sich dann, wenn wir hier in unserem Rechtssystem nicht ihrer Meinung sind.

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  • joey

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    “überaus verstörend … dass der Täter ein Geflüchteter aus dem Iran sei”
    Das ist nur verstörend, wenn man naiv davon ausgeht, daß Migranten per se bessere Menschen sind. Sie sind sicher auch per se keine schlechteren Menschen. Sie kommen meist aber aus Gesellschaften, die bei Sexualität Frauenrechten und Partnersuche ganz andere Gewohnheiten und Regeln haben.
    Auch im Iran werden Frauen nicht ins Gebüsch gezerrt. Die Frauenrechte auf ein unbeschwertes und freies Leben werden durch die vielfach “mißglückte Partnerwerbung” nun schon einiger Migranten etwas eingeschränkt.
    Nein, es sind nicht alle Migranten so. Es wird aber Zeit bestimmte Probleme zu untersuchen.

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  • Lurchi

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    Solche Typen braucht kein Mensch hier, am allerwenigsten die Frauen. Gar nicht zu reden von den Menschen die hier als Geflüchtete versuchen ein einigermassen anständiges Leben zu führen.

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Kommentare sind deaktiviert

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