12 Sep2012
Haftbefehl wegen 30 Euro
Haft durch Zahlung der Geldstrafe abgewendet
Regensburg – Die Weigerung eine noch offene Geldstrafe in Höhe von 30 Euro zu bezahlen, führte am Dienstagnachmittag (11.September) zur vorläufigen Festnahme eines Deutschen.
Bei einer Kontrolle am Hauptbahnhof Regensburg stellte eine Streife der Bundespolizei fest, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg nach dem 41-Jährigen mit Haftbefehl fahnden ließ. Weil sich der Regensburger geweigert hatte eine Geldstrafe in Höhe von 30 Euro zu bezahlen, erließ die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl zu Vollstreckung einer Erzwingungshaft von zwei Tagen. Ersatzweise stand es dem Gesuchten frei die ausstehenden 30 Euro zu bezahlen. Der Mann war selbst zwar nicht in der Lage die Geldstrafe zu bezahlen, konnte aber in angemessener Zeit den geforderten Betrag aufbringen und somit die Haft abwenden.