Gutachter zu Mollath: „Sie wären gut beraten gewesen, mit mir zu reden.“
Trotz positiver Diagnose ist Gustl Mollath unzufrieden mit dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Norbert Nedopil. Es bleiben nämlich Zweifel, ob er zum Zeitpunkt seiner Verurteilung nicht doch wahnkrank war. Der sagt: „Eine Fehldiagnose kann nur ein Fachmann wieder aus der Welt räumen.“
Irgendwann, nach mehrfachen Ermahnungen durch Richterin Elke Escher, hört Gustl Mollath mit dem Fragen auf. Er hat den psychiatrischen Gutachter Professor Norbert Nedopil zu Aussagen befragt, die dieser in Interviews getroffen hat. Er hat in Frageform gekleidete Stellungnahmen zu Zuständen in der Forensik, Zerwürfnissen mit früheren Rechtsanwälten oder Zusammenhängen der Schwarzgeldverschiebungen abgegeben. Und er hat erneut moniert, dass zahlreichen Zeugen nicht geladen wurden, die er benannt hat, damit sie zu den Schwarzgeldvorwürfen auf der einen und seiner Persönlichkeit auf der anderen Seite Stellung nehmen könnten.
Gustl Mollath ist nicht gefährlich.
Als Escher wieder einmal unterbricht und fragt, ob eine Pause nötig sei, damit Mollath sich mit seinem Rechtsanwalt Gerhard Strate darüber unterhalten könne, welche Fragen zulässig seien und welche nicht, winkt Mollath ab. „Ich gebe auf und stelle fest: Herr Nedopil hat falsche Eindrücke über mich gewonnen und ich darf sie nicht ausräumen, obwohl ich sie ausräumen könnte.“ Kurz vor 13 Uhr ist der 13. Verhandlungstag dann beendet. Neuerlich mit einem eher positiven Ergebnis für Mollath.
In einem Punkt ist das Gutachten von Professor Norbert Nedopil nämlich eindeutig: Gustl Mollath ist nicht gefährlich. Eine psychische Störung ist nicht nachweisbar. Er sei voll schuldfähig. Und die Bewertung darüber, ob er die ihm vorgeworfenen Taten – Körperverletzung und Freiheitsberaubung bei seiner damaligen Frau sowie das Zerstechen zahlreicher Autoreifen – begangen habe, obliege nun dem Gericht, so Nedopil. Das ist aber nur die eine Seite.
„Es ist nicht die Aufgabe der Psychiater, die Prügel dafür einzustecken.“
Bei seinem Wunsch, voll rehabilitiert zu werden und die Schuld für sein Schicksal unfähigen Psychiatern zuschreiben zu können, die in der Vergangenheit Gutachten über ihn erstellt und darin für wahnkrank erklärt hatten, werden Nedopils Ausführungen, die man mit dem Wortpaar „einerseits, andererseits“ überschreiben könnte, Mollath kaum dienlich sein. Denn in einem Punkt wird der Sachverständige deutlich: Es gebe zwar viele Unsicherheiten bei der Diagnose, wenn der Betroffene selbst ein Gespräch verweigere. „Es ist aber nicht die Aufgabe der Psychiater, die Prügel dafür einzustecken.“ Die Gesetzeslage sei nun mal so, dass nur jemand aus der Unterbringung entlassen werden dürfe, wenn es keine Zweifel an dessen Ungefährlichkeit gebe. Und die seien ohne Untersuchung nur schwer auszuräumen.
Auch er selbst wisse „herzlich wenig“ über Mollath. Der 57jährige hatte sich einem Gespräch mit Nedopil verweigert. Die Anwesenheit des psychiatrischen Gutachters bei dem Verfahren hatte Mollath bereits zu Beginn als Grund dafür genannt, dass er selbst nicht aussagen werde. Die Anwesenheit eines Psychiaters löse bei ihm Angstzustände aus, so Mollath am ersten Prozesstag. Dies sei ähnlich wie bei einem Kriegstrauma.
„Zu sagen ‘Das kann ich nicht’ wäre falsch.“
Doch trotz dünner Faktenlage gibt Nedopil ein Gutachten ab. Das gehöre generell zu seinem „ethischen Verständnis“. Er sei der Fachmann, den das Gericht dafür vorgesehen habe. Er müsse zwar auf alle Unwägbarkeiten und Unsicherheiten hinweisen und eine Entscheidung obliege dann dem Gericht, aber: „Zu sagen ‘Das kann ich nicht’ wäre falsch.“
Und so stützte sich Nedopil auf mehrere hundert Seiten Akten aus früheren Verfahren. Auf Gutachten und die damaligen Aussagen seiner Ex-Frau. Auf dieser Basis sei es weder zu belegen, noch auszuschließen, dass Mollath krank gewesen sein könnte, so Nedopil. Viele von Mollaths Verhaltensweisen seien angesichts der verhärteten Fronten in der Ehekrise nachvollziehbar. Die Reifenstechereien, sollten sie ihm nachgewiesen werden können, sieht er sogar weniger als Ausfluss eines Wahns, sondern einer „normalpsychologischen Reaktion“.
„Geradlinig“ oder „stur“
Aus früheren Gutachten ergebe sich das Bild eines Menschen, der sich selbst für rechtschaffen und der Gerechtigkeit verpflichtet fühle und dies „mit Übernachhaltigkeit“ verfolge. Er mache manchmal Selbstüberschätzung, mangelnde Flexibilität und Kompromissfähigkeit bei Mollath aus. Das zeige auch das Zerwürfnis mit seinen Verteidigern bei der aktuellen Hauptverhandlung. Positiv formuliert könne man das als „geradlinig“ bezeichnen oder aber auch als „stur“.
Mehr als eine Persönlichkeitsbeschreibung rechtfertige all dies nicht, allerdings ließe sich auch eine psychische Erkrankung in der Vergangenheit nicht mit Sicherheit ausschließen. „Ohne eine Exploration (also eine eingehende Untersuchung durch einen Psychiater, Anm. d. Red.) bleibt der Verdacht. Aber er kann weder belegt noch entkräftet werden.“
„Wenn Sie alle Menschen aus dem Maßregelvollzug entlassen, würden 70 bis 75 Prozent nicht rückfällig werden.“
Er könne verstehen, dass er gegenüber Psychiatern misstrauisch sei und dass er sich im Vorfeld über ihn erkundigt habe, sagt Nedopil bei der anschließenden Befragung zu Mollath. „Ich kann aber nicht nachvollziehen, warum sie nicht mit mir sprechen wollten.“ Aus Interviews wisse Mollath, dass er, Nedopil, seinem eigenen Fach kritisch gegenüberstehe. So räumt Nedopil auch am Freitag ein, dass es bei Sachverständigen eine hohe Fehlerquote zu Ungunsten der Untergebrachten gebe. „Wenn Sie alle Menschen aus dem Maßregelvollzug entlassen, würden 70 bis 75 Prozent nicht rückfällig werden. Aber wenn ich wüsste, wer genau das ist, dann wäre ich der liebe Gott.“
„Sie wären gut beraten gewesen, mit mir zu reden“, sagt Nedopil zu Mollath. Denn wenn es bei ihm zu ungerechtfertigten Fehldiagnosen gekommen sei, „dann gibt es keinen anderen, der das aus der Welt räumen kann außer ein Fachmann“.
Bernhard
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So schleichen sich diese sogenannte Ärzte in das Vertrauen der Menschen. Die Freundlichkeit ist vorgetäuscht um alles und zwar alles gegen eine zu verwenden. Herr Nedopil hätte sich nie gegen Leipziger gestellt und gegen den ganzen Verbund DGPPN. Nedopil schaute so gut es ging das dieser Dunstkreis von Kartenleser mit einem blauen Auge heruaskommt.
Psychiater sind die größten Steuerschmarotzer im Lande und so was gibt es nur in Deutschland.
http://www.gert-postel.de/
Verhaltensbeeinflussung ist eine verbreitete Methode unter den Menschen wie unter den Tieren. Eine Methode kann man nicht von ihrer Mißbrauchsmöglichkeit her definieren. Sie können die Flugtechnik nicht mit dem Argument verwerfen, mit Flugzeugen ließen sich Städte bombardieren. Eine Manipulation, die auf den Nutzen des Manipulierten oder auf solidarischen Nutzen abzielt, ist sittlich nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten. Wenn ich aber eine Person der Behandlung durch einen Psychiater entziehe, habe ich ihr bereits dadurch geholfen. Was ist denn Psychiatrie anderes als schlimmste Manipulation und – teils zwangsweise – Entmündigung hilflos gemachter Menschen? Auch wäre die Frage zu stellen, ob es so etwas wie psychiatrische Erkrankung überhaupt gibt oder sich nicht bloß im Sprechakt des Arztes bei der Diagnosestellung erschöpft, – zum eigenen Machterhalt. Psychiatrische Diagnostik ist immer auch Ausgrenzung nach der Banalität: ,,Du bist krank, ich aber bin gesund.” Wer in eine psychiatrische Praxis geht, hat die Definitionshoheit über seine Gefühle verloren. Psychiater sind übrigens sprachakrobatisch sehr gewandte Leute, die in ihren Gutachten jeweils auch das Gegenteil und das Gegenteil vom Gegenteil völlig plausibel begründen können. Plausibilität aber sagt über den Realitätsgehalt noch gar nichts. Ich habe mich während meines Rollenspiels oft als Hochstapler unter Hochstaplern gefühlt.”
Hans-Jürgen Buchholz
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von Anfang an hatte ich Herrn Mollath unterstützt. Ob er Täter ist oder war, kann man dahin stellen. Herr Mollath sollte aber nicht immer die Schuld bei anderen Suchen, sondern sich jetzt in dieser schwierigen Sachlage ein wenig zurück nehmen. Nicht alle Psychiater sind Hochstapler. Ich möchte kein Psychiater sein und entscheiden, ist ein Kranker geheilt oder nicht. Mollath hätte sich untersuchen lassen müssen, zu mindestens ab dem Zeitpunkt wo er draußen war. Aber auch für die Zukunft kein Gespräch mit den vom Gericht bestellten Psychiater zu führen, halte ich für unsinnig.
steffi
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“Sogenannte Ärzte” ist eine Frechheit und beleidigend. An der fachlichen Qualifikation und der Integrität von Nedopil zweifelt wohl niemand…außer ein paar Wahnkranken….
Jürgen R.
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Gerade bei Scheidungen versagen die Gutachter aufs kläglichste – besonders wenn Kinder betroffen sind.
So kommt es allzu oft vor, dass Mütter Ihre Kinder psychisch unter Druck setzen und Ihnen den Umgang mit dem Vater unter den fadenscheinigsten Gründen verwehren – solange, bis das Kind von sich aus sagt, dass es mit dem Vater nichts mehr zu tun haben will (Elternentfremdungssyndrom oder kurz PAS nennt man das).
Die Gutachter zusammen mit den sowieso parteiischen Jugendamtsmitarbeitern (denen z. T. jegliches Feingefühl fehlt), schlagen sich in solchen Fällen in den allermeisten Fällen auf die Seite der Mütter, und fallen so den sowieso schon am Boden zerstörten Vätern, die Ihre Kinder grundlos nicht mehr sehen dürfen, erst recht in den Rücken.
D. h. sie sind für die psychischen Schäden von den betroffenen Vätern zu einem hohen Prozentsatz mitverantwortlich, wollen aber dann damit schönes Geld verdienen, wenn Sie vorgeben, diese Väter psychisch wieder herstellen zu wollen (teils mit unnötigen Medikamenten)
Hans-Jürgen Buchholz Schwerin
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Den Ausführungen von Frau Steffi ist nichts mehr hinzuzufügen. Man kann nicht alle Psychiater über einen Kamm scheren.
Ich möchte kein Psychiater sein und die Verantwortung übernehmen, ob der Täter wieder Rückfällig wird oder nicht.
Wie oft lesen wir … Kinderschänder oder Vergewaltiger wieder frei. Psychiater hält ihn für nicht mehr gefährlich. Aber wenn er dann wieder Rückfällig wird, ist dass gemeckere Groß. Deswegen bin ich – auch wenn ich Unterstützer von Mollath bin, dafür, dass sich jeder der auf gerichtlichen Beschluss in der Psychiatrie einsitzen muss, auch untersuchen lassen m u s s, sonst haben wir ja n i e eine Gewährleistung dafür, ob jemand “Gefährlich ist” oder nicht.
brain
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@ steffi
Beim Fall Mollath handelt es sich im Grunde um eine Staatsaffaire, vor allem um eine bayerische. Der Ruf des Rechtsstaates ist angeknackst. Da würde ich als Gericht auf alle Fälle einen forensischen Psychiater engagieren, der aus einem anderen Bundesland kommt. Und der nicht in Punkto Finanzierung der Universitätsklinik , Karriere etc . auch nur im weitesten Sinne mit der der bayerischen Staatsregierung zu tun hat. Mag sein, dass all das keine Rolle gespielt hat. Aber anderseits: wer will es sich schon mit seinem Arbeitgeber total verscherzen? Wer will ihm immense Entschädigungszahlungen einbrocken, die durch ein “einerseits/anderseits” Gutachten vielleicht vermeidbar wären.
Von engagierten Richtern und Staatsanwälten habe ich schon oft gehört, dass sie sich in heiklen Fällen Gutachter “von ganz weit weg” suchen. Das hätte man doch hier auch machen können. Es gibt einige sehr gute forensische Psychiater. Nein, es musste unbedingt ein bekannter Psychiater einer Universiätsklinik in Bayern sein. Warum nur?
Muss er jetzt vielleicht auch noch unsere ehemalige Justizministerin begutachten, die jahrelang “stur” behauptete, Mollath sei unter Umständen gefährlich?
Student
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@Bernhard
Gert Postel ist als Hochstapler entlarvt worden. Viele Ärzte und – viel schlimmer noch – Patienten sind leider auf ihn reingefallen. Jetzt wo er aber als eigensüchtiger Betrüger enttarnt worden ist, sollten auch Sie allmählich aufhören, seinen Lügen Glauben zu schenken.
Merken Sie denn nicht, dass seine Argumente die Argumente eines Verbrechers sind, der seine eigenen Verbrechen – den Vertrauensmissbrauch unzähliger Patienten – zu rechtfertigen versucht? Indem Sie Postels Argumente übernehmen, zeigen Sie nur eines: wie gut Postel in der Lage ist, auf andere überzeugend zu wirken, selbst wenn er den allergrößten Quark verzapft.
Sepp-40
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Den Kommentar von: brain möchte ich volles Lob aussprechen!
Lediglich eine leichte Nachbesserung des letzten Satzes, indem es u.a. heißt:
„…Mollath sei unter Umständen gefährlich?“
Diese Textpassage sollte nach meinen Recherchen lauten“…Mollath sei nach Ansicht der Gerichte nach wie vor für die Allgemeinheit gefährlich“–!
Dass dies so sinngemäß formuliert wurde, selbiges ist in den abrufbaren Videos eindeutig nachprüfbar!
Monika Koch
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Sämtliche Psycho-Gutachten sind Willkür, weil bloße Meinungsäußerung. Gemäß Grundgesetz haben wir das Recht auf eine eigene Persönlichkeit. Dies wurde ausgehebelt, indem wir die Pflicht übergestülpt bekamen, so sein zu müssen, wie es den Psycho-Berufstätigen gefällt. Nämlich z.B. brave Abnicker/innen.
Psycho-Berufstätige mögen keine selbständig denkende Menschen, sondern nur in einer korrupten Gesellschaft wie geschmiert funktionierende, typisch deutsche Mitläufer/innen. Von wegen Grundgesetz… Recht auf freie Meinungsäußerung… nein… die Psycho-Oberbesserwisser sitzen uns heutzutage im Nacken. Nicht Taten werden bestraft, sondern das Interesse an Wahrheit und Gerechtigkeit.
Man braucht sich bloß die Mühe machen, auf Anregung in http://www.regensburg-digital.de/mollath-prozess-zwischen-freund-und-feind-unterscheiden/23072014/ das Psycho-Gutachten http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Pfaefflin-2011-02-12.pdf zu lesen.
Und zwar ab Seite 6 bis S. 33. Da schildert Herr Mollath sorgfältig und schlüssig Tatsachen. Ein Mensch, der sich große Mühe gibt, alles gut zu erklären.
Und was macht der Psycho-Berufstätige draus, siehe S. 42, “Die Einweisungsdiagnose der wahnhaften Störung gilt heute noch.”
Denn Herr Mollath hat sich gefälligst zu fügen und nicht länger auf die Hintergründe und Zusammenhänge hinzuweisen. Und so lange er diesem Befehl nicht gehorcht, wird er als Irrer abgestempelt, basta.
Auf S. 45 wird das fortgesetzte Einsperren im Psycho-Gefängnis gefordert, da Herr Mollath sich seiner Agressivität nicht bewußt sei. Was völliger Schwachsinn ist, denn auf S. 48 wird bestätigt, daß Herr Mollath ausdrücklich gesagt hatte, von der Frau fernbleiben zu wollen. Was will man mehr?
Es geht nicht um eine angebliche Krankheit, sondern Unterwerfung unter ein Herrschersystem.
Herr Gert Postel hat das Psycho-Geschwätz schon vor zwanzig Jahren entlarvt http://www.gert-postel.de/ Nicht aus Aufklärungsabsicht, sondern um eine hohe, bestens bezahlte Position auszuüben. Wozu er einfach nur den arroganten Jargon nachahmen mußte; geschadet hat er niemandem.
„Sie wären gut beraten gewesen, mit mir zu reden.“ – niemals!
stimmviech
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Die Diagnose/Prognoseunterschiede der verschiedenen Gutachter im Fall Mollath bestätigen doch meine Ausführungen,daß nur ein Lügner aus der Forensik entlassen werden kann. http://t.co/OIFa6qP6m7 Mollath ist nur deshalb die Ausnahme von der Regel,weil sein “Bankenwahn” inzwischen wegen der Finanzkrise von der Bevölkerung mehrheitlich geteilt wird.
Marion Puhle
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Die MZ von heute:
“Später unterstützt Nedopil die Aussagen seiner Kollegen: “Diese Diagnose (Persönlichkeitsstörung) muss für den damaligen Zustand als Hypothese angenommen werden.” Von allen Gutachtern wurden auffällige Persönlichkeitsmerkmale diagnostiziert – Mollath sei rigide, rechthaberisch, penetrant und übernachhaltig”.
Sind diese Persönlichkeitsmerkmale nicht Charaktereigenschaften, die bei Menschen mal ausgeprägter, mal wenig ausgeprägt sind?
Irgend etwas muss dieser Psychiater ja sagen um ein Bild von einem Menschen zu zeichnen, der ohnehin durch die jahrelange Unterbringung gebrandmarkt ist.
Marion Puhle
Angelika H
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‘In dubio pro reo’: Dieser Grundsatz ist ein schlagwortartiger Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben. Ich schätze dieser Grundsatz gilt auch für psychiatrische Gutachten. Zumindest sollten mehrere ‘unabhängige’ Gutachten eingeholt werden, bevor ein Angeklagter über viele Jahre in die Psychiatrie wandert. Die Güte eines Rechtsstaates muss sich an der Einhaltung seiner Gesetze und Grundprinzipien messen lassen. Dieser Grundsatz wurde in diesem Prozess und in zahlreichen anderen systemkritischen Prozessen kurzerhand in ‘Im Zweifel gegen den Angeklagten’ umgewandelt, also lat. ‘In dubio contra reum’.
Das sture misstrauische Verhalten von Gustl Mollath gegenüber Richtern, Psychiatern und Rechtsanwälten ist nur allzu verständlich, wenn man bedenkt, was diesem Mann in all den Jahren angetan wurde. Ihm geht es hauptsächlich darum zu beweisen, dass er nicht verrückt ist. Das Gericht dagegen muss prüfen, ob Gustl Mollath die Reifenstecherei begangen hat und ob diese Tat nicht als Affekthandlung gewertet werden muss. Die Umstände der Schwarzgeld-Affäre müssen demzufolge in die Beweisaufnahme des Gerichts miteinfließen.
Student
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@Angelika H
“‘In dubio pro reo’: […] Ich schätze dieser Grundsatz gilt auch für psychiatrische Gutachten.”
Nein. Denn ein psychiatrisches Gutachten verurteilt nicht und ein Patient (oder Proband bzw. eine zu begutachtende Person) ist kein Angeklagter. Zumindest nicht für den Psychiater. Aufgabe eines psychiatrischen Gutachters ist gerade NICHT ein rechtliches Urteil zu fällen, sondern eine möglichst umfassende, fachlich-medzinische BEurteilung (nicht VERurteilung) vorzunehmen. Es ist durchaus legitim, dies im “einerseits, andererseits”-Stil zu tun, denn die meisten Menschen haben mehrere Facetten. Auch Zweifel können dabei ausformuliert werden. Die Beurteilung dagegen, wie diese Facetten und ggf. Zweifel zu gewichten sind und welche juristischen Folgen daraus abzuleiten sind – also ggf. auch eine Verurteilung oder nicht – ist dagegen ausschließlich Angelegenheit der Richter, nicht der Sachverständigen.
Irre
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Gutachter: “Wenn Sie alle Menschen aus dem Maßregelvollzug entlassen, würden 70 bis 75 Prozent nicht rückfällig werden. Aber wenn ich wüsste, wer genau das ist, dann wäre ich der liebe Gott.“
Demnach sind offensichtlich rund 7000 Menschen in der BRD zu unrecht weggesperrt.
Das ist ein Offenbarungseid ohne gleichen.
Mathilde Vietze
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Ich bin sehr erstaunt darüber, wie einige der Kommentar-
schreiber mit zweierlei Maß messen.
Im Fall Gustl Mollath, der ja offensichtlich durch die Auf-
deckung der Machenschaften seiner Ex in die Mühlen des
Gesetzes geraten ist, wird teilweise sehr scharf geurteilt.
Bei Ilona Haslbauer hingegen, die wahrlich kein Unschulds-
lamm ist, fließen die Krokodilstränen ihrer “Unterstützer”.
Ich wünsche mir, daß Ilona freikommt. Aber, wie geht es
dann weiter? Man kann ihr doch nicht einfach sagen: So,
jetzt nimm’ Deine Handtasche und geh’ Deiner Wege.”
Und was passiert, wenn sie nicht irgendwie “aufgefangen”
wird und ein boshafter Mensch sie provoziert? Es geht
nicht nur darum, jemanden freizulassen und sich dann
sich selbst zu überlassen.
Steffi
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Aus den Zeugenberichten ergibt sich, dass Mollath nicht erst durch das BKH misstrauisch und narzisstisch geworden ist, sondern das schon vor seiner Unterbringung war. Ich weiß nicht, wie man einen Antisemiten, der von einer zionistischen Bankenverschwörung faselt auch noch in Schutz nehmen kann.
Angelika H
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Man könnte auch den Kommentar von Student als Haarspalterei bezeichnen. Natürlich habe ich mit ‘In dubio pro reo’ gemeint, dass ein Richter einen Angeklagten nicht aufgrund eines einzigen zweifelhaften Gutachten 7 Jahre wegsperren sollte. Wenn Zweifel über den psychischen Gesundheitszustand eines Angeklagten bestehen, sollten noch weitere Gutachten von Verwandten und Bekannten der Ex eingeholt werden.
Heinz
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@steffi: ich wäre mit solchen kruden, ehrrührigen Behauptungen sehr vorsichtig. Könnte auch ins Auge gehen…
Student
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@Irre
“Demnach sind offensichtlich rund 7000 Menschen in der BRD zu unrecht weggesperrt.”
Wundert Sie diese Zahl wirklich?? Umgekehrt könnte man auch danach fragen, wieviele Menschen frei herumlaufen, obwohl sie Straftaten begangen haben oder noch begehen werden (!! – man erwartet ja von den Psychiatern, das ZUKÜNFTIGE Verhalten der Patienten vorherzusagen!!) deretwegen Sie theoretisch hinter Gitter müssten. Ich denke, diese Zahl würde die 7000 wahrscheinlich übersteigen…
Aber wie der Gutachter sehr treffend sagte: “Wenn ich wüsste, wer genau das ist, dann wäre ich der liebe Gott”.
Ich finde das keinen Offenbarungseid sondern banal.
Angelika H
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Wir sollten uns glücklich schätzen, Dank der Mautpläne unserer Staatsregierung und schlaglochfreier Straßen können wir die Psychatrie bald schneller erreichen.
Lothgaßler
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Mollaths Erwartung, vom Makel des Psychiatrie-Patienten befreit zu werden, wird für immer unerfüllt bleiben.
Kein Psychologe bzw. Psychiater kann heute feststellen, in welchem Zustand Mollath vor Jahren war. Nicht, weil die Ärzteschaft Fehldiagnosen verschleiern möchte, sondern weil keine sichere Diagnose möglich ist, und auch nie möglich war (in seinem Fall). Im Gegensatz zu anderen Fachbereichen der Medizin müssen Psychiater Wahrscheinlichkeiten bemühen und können kein CT/MRT-Bild nutzen oder Blut-, Urin- Stuhl- oder Gewebeproben untersuchen. Somit kann auch keine Fehldiagnose eines anderen Psychiaters festgestellt werden. Das ist bitter für diejenigen, die es getroffen hat, und auch bitter für das Rechtsempfinden der Bürger.
Ob Herr Mollath eigen in seiner Art und seinen Ansichten und Meinungen ist, tut nix zur Sache. “Sturheit” ist ebenfalls kein Wesenszug der gerichtet oder therapiert werden muss.
Nun möchte Herr Mollath erklären, was ihn zu seinen Schriftsätzen und Handlungen getrieben hat, durch Präsentation der von ihm dokumentierten und beschriebenen Scharzgeld-Geschichten. Und wieder will das Gericht nicht zuhören, was Mollath wiederum nicht zur Ruhe kommen lässt. Schließlich geht aus seiner Wahrnehmung all sein Leid auf diese Geschichte zurück.
Man muss Mollath erklären, was dieser Prozess für ihn überhaupt erreichen kann, und was nie zu klären sein wird. Dann braucht Herr Mollath (wie andere auch) Hilfestellung beim Neubeginn. Ihn nach einem Freispruch (das wird wohl so kommen) ohne Hilfe auf die Straße zu setzen überfordert ihn und seine Unterstützer, und kann nur in Problemen münden, die wie selbsterfüllende Prophezeiungen scheinbar belegen, dass diese Mann die Wirklichkeit nicht versteht und deshalb betreut gehört.
Jeder kann sich selber hinterfragen, wie er/sie denn reagiert (die Erfahrung haben einige sicher schon gemacht) bzw. reagieren würde, wenn einem grobes Unrecht widerfährt (zumindest als solches empfunden), und kein als gerecht empfundener Ausgleich erreicht werden kann. Bleiben Verbitterung, Sturheit und Rechthaberei, Rachegelüste? Was würden Psychiater dazu sagen?
Gerichte müssen zukünftig verstärkt Zweit- oder Drittmeinungen einholen und berücksichtigen. Auch bei der Beurteilung der Gefährdung durch einen Psychiatrie-Patienten/ -Insassen müssen verschiedene Gutachter eingesetzt werden, und diese müssen sich über die Jahre abwechseln. Wenn ein und derselbe Gutachter über Jahre sein einmal gefälltes Urteil immer wieder bestätigt oder ständig mit der selben Grundeinstellung die Entlassung verweigert, dann hat nicht allein der Psychiatrie-Patient ein Problem, sondern auch unser Rechtsstaat. Für Fälle in denen Zweifel bestehen (wohl der Regelfall), müssen Lösungen einer betreuten Freiheit gefunden werden. Ob das teurer sein muss, als die Forensische Unterbringung, das bleibt dahin gestellt.
Hans-Jürgen Buchholz Schwerin
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Es gibt aber auch Menschen, denen sieht man nicht an, was sie getan haben. Warum wird nicht mal diskutiert, dass man den § zur Wiederaufnahme dringend ändern müsste. Auch Urteile, müsste man durch Wiederaufnahme anfechten können. Die Voraussetzungen hierfür sollen ja sehr eng sein. Darüber müsste man PROTESTE schreiben. Mollath ist bei seinen jetzigen Verteidigern s e h r g u t aufgehoben und auch dass Gericht ist offenbar wirklich bemüht, Aufklärung zu schaffen. Dort sitzt ja kein Richter Otto Brixner mehr.
Thik
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Rhetorisch nicht ungeschickt, was die Herrn Psychiater da veranstalten. Man redet nur mehr darüber, ob man Mollath nicht hätte entlassen müssen, denn dazu kann man die Gutachten, die ihn überhaupt erst dort hin gebracht haben, als richtig annehmen. Damit ist dann Mollath plötzlich in der Pflicht, seinen Nichtwahn zu beweisen und alles seine Schuld, nicht etwa ein Anzeichen eines Fehlers in der Psychiatrie .
Die Behauptung, es wäre ihm zu raten gewesen, zu kooperieren ist, ist genau das: eine Behauptung im Nachhinein.
Dubh
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Lothgaßler: “Mollaths Erwartung, vom Makel des Psychiatrie-Patienten befreit zu werden, wird für immer unerfüllt bleiben…………………..Somit kann auch keine Fehldiagnose eines anderen Psychiaters festgestellt werden.”
Ah ja, warum?
Diese Diagnose stützte sich doch ausdrücklich auf den “Wahn” bezüglich der Schwarzgeldgeschäfte – die waren aber Realität.
Da Nedopil das weiß, was soll das leere Geschwätz, das für jeden Menschen gelten kann – nur nicht für Mollath zu dem Zeitpunkt mit der Begründung?
Diese Diagnose ist somit eindeutig eine Fehldiagnose, und um das festzustellen benötigt man gar keinen (schwer beleidigten) “Fachmann”, der heute dies und morgen das erzählt, weil er Ärger mit der Zunft bekommen hat.
Tja, und da er jetzt auch ohne persönliches Gespräch Stellungnahmen abgeben kann – warum hätte Mollath mit ihm reden sollen?
Aber freilich hätte Mollath, wie jeder andere Mensch auch, “damals ” aus anderen Gründen spinnen können – nur nicht aufgrund nichtexistenter Schwarzgeldgeschäfte………
Mollath: Freispruch mit Höchststrafe | Regensburg Digital
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[…] der Frage nach der Schuldfähigkeit bezieht sich das Gericht auf die Stellungnahme des psychiatrischen Sachverständigen Professor Norbert Nedopil. Dieser war zu dem Schluss gekommen, dass zum Tatzeitpunkt eine wahnhafte Störung bei Mollath […]
Monika Koch
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Habe gerade (im mir zuvor unbekannten Spam-Ordner) entdeckt, daß mir Herr Aigner am 26.07.14 mitteilt hatte, er habe versehentlich meine Kommentare gelöscht (vielen Dank für die Mühe einer Benachrichtigung!), daher:
Sämtliche Psycho-Gutachten sind Willkür, weil bloße Meinungsäußerung. Gemäß Grundgesetz haben wir das Recht auf eine eigene Persönlichkeit. Dies wurde ausgehebelt, indem wir die Pflicht übergestülpt bekamen, so sein zu müssen, wie es den Psycho-Berufstätigen gefällt. Nämlich z.B. brave Abnicker/innen.
Psycho-Berufstätige mögen keine selbständig denkende Menschen, sondern nur in einer korrupten Gesellschaft wie geschmiert funktionierende, typisch deutsche Mitläufer/innen. Von wegen Grundgesetz… Recht auf freie Meinungsäußerung… nein… die Psycho-Oberbesserwisser sitzen uns heutzutage im Nacken. Nicht Taten werden bestraft, sondern das Interesse an Wahrheit und Gerechtigkeit.
Man braucht sich bloß die Mühe machen, auf Anregung in http://www.regensburg-digital.de/mollath-prozess-zwischen-freund-und-feind-unterscheiden/23072014/ das Psycho-Gutachten http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Pfaefflin-2011-02-12.pdf zu lesen.
Und zwar ab Seite 6 bis S. 33. Da schildert Herr Mollath sorgfältig und schlüssig Tatsachen. Ein Mensch, der sich große Mühe gibt, alles gut zu erklären.
Und was macht der Psycho-Berufstätige draus, siehe S. 42, “Die Einweisungsdiagnose der wahnhaften Störung gilt heute noch.”
Denn Herr Mollath hat sich gefälligst zu fügen und nicht länger auf die Hintergründe und Zusammenhänge hinzuweisen. Und so lange er diesem Befehl nicht gehorcht, wird er als Irrer abgestempelt, basta.
Auf S. 45 wird das fortgesetzte Einsperren im Psycho-Gefängnis gefordert, da Herr Mollath sich seiner Agressivität nicht bewußt sei. Was völliger Schwachsinn ist, denn auf S. 48 wird bestätigt, daß Herr Mollath ausdrücklich gesagt hatte, von der Frau fernbleiben zu wollen. Was will man mehr?
Es geht nicht um eine angebliche Krankheit, sondern Unterwerfung unter ein Herrschersystem.
Herr Gert Postel hat das Psycho-Geschwätz schon vor zwanzig Jahren entlarvt http://www.gert-postel.de/ Nicht aus Aufklärungsabsicht, sondern um eine hohe, bestens bezahlte Position auszuüben. Wozu er einfach nur den arroganten Jargon nachahmen mußte; geschadet hat er niemandem.
„Sie wären gut beraten gewesen, mit mir zu reden.“ – niemals!