29 Aug2012
Grüne fordern Information der Öffentlichkeit vor Neonazi-Versammlungen
Rechtsstaat darf gegenüber Rechtsextremismus nicht „neutral“ sein
München (27.08.2012/bea). Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern Innenminister Herrmann auf, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Öffentlichkeit über Neonazi-Aktivitäten im Voraus zu informieren. Hintergrund ist ein Brief der Fraktion an Herrmann aufgrund der Vorkommnisse bei einer Neonazi-Versammlung im Juli in Landsberg. Bei einer Gegendemonstration des „Bündnis gegen Rechts“ war der Landsberger Abgeordnete Ludwig Hartmann von einem Neonazi angegriffen und verletzt worden. Die Kundgebungen am 21.7. der NPD in Landsberg, Augsburg und Bobingen waren der Öffentlichkeit damals nicht bekannt gemacht worden. Die Antwort des Innenministers liegt nun vor.
„Der Innenminister hält wie wir die Bekanntgabe einer angezeigten öffentlichen Versammlung grundsätzlich für zulässig. Auch Datenschutzgründe, die der Landsberger Landrat vorgeschoben hatte, sprechen nicht dagegen“, erklärt der Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus, Dr. Sepp Dürr. Zwar dürften laut Innenminister keine „Wertungen“ einer Kundgebung als „rechtsextrem“ vorgenommen werden – aber Fakten dürften doch genannt werden, meint Dr. Sepp Dürr. Die Öffentlichkeit habe ein berechtigtes Interesse daran, sich gegen den braunen Terror stellen und ihm mit bürgerschaftlichem Engagement zu begegnen.
„Wir fordern darum die Staatsregierung auf, die Versammlungsbehörden anzuleiten, von bekannten Rechtsextremen angemeldete Veranstaltungen zu veröffentlichen.“ Wenn Veranstaltungen von rechtsextremen Organisationen bzw. Personen angemeldet würden, die als Rechtsextreme entweder im Verfassungsschutzbericht genannt oder wegen rechtsextremer Taten rechtskräftig verurteilt wurden, spreche alles dafür, diese Informationen auch an die Öffentlichkeit weiterzugeben, so Dr. Sepp Dürr. Eine öffentliche Bekanntmachung sei noch lange kein unzulässiger staatlicher Aufruf zu einer Gegendemo. „Der Rechtsstaat darf gegenüber dem Rechtsextremismus nicht neutral sein, sondern er muss alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um zivilgesellschaftliches Engagement gegen Neonazis zu unterstützen und die Öffentlichkeit über rechtsextreme Umtriebe zu informieren.“