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Urteil rechtskräftig

Greipl muss 730.000 Euro zahlen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat Ende Dezember 2021 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg bestätigt. Der frühere oberste Denkmalschützer Bayerns Egon Greipl muss dem Freistaat über 730.000 Euro zahlen. Er hat, so die Gerichte, grob fahrlässig und schuldhaft Dienstpflichten verletzt.

Muss dem Freistaat 730.000 Euro zahlen. Egon Greipl. Foto: Archiv/ Stadt Regensburg

„Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.“ So lautet der erste Satz eines Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in München vom 28. Dezember 2021. Am Schluss heißt es: „Dieser Beschluss ist unanfechtbar. Mit der Ablehnung des Zulassungsantrags wird das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig.“

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„Grob fahrlässig“ und „schuldhaft“ Dienstpflichten verletzt

Für Egon Greipl, der den besagten Antrag stellte, sind diese Sätze eine vernichtende Niederlage. Denn mit seinem Beschluss bestätigt der VGH ein Urteil des Regensburger Verwaltungsgerichtes, das den ehemaligen Kulturreferenten der Stadt Regensburg und Generalkonservator des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vor zwei Jahren zu einer Zahlung von über 730.000 Euro verdonnerte.

Laut Verwaltungsgericht verletzte Greipl in seiner Funktion als oberster bayerischer Denkmalpfleger (1999-2013) „grob fahrlässig“ und „schuldhaft“ seine Dienstpflichten. Es ging um rund 90 „Scheinwerkverträge“, die er als Behördenleiter unterzeichnete, obwohl ihn Justiziare und Regierungsdirektoren genau davor warnten.

Werkverträge statt reguläre Jobs

Für das sogenannte „Projekt NQ“ im Landesamt für Denkmalpflege, in dessen Rahmen bayernweit Bodendenkmäler digitalisiert werden sollten, fehlte zur raschen Umsetzen der Digitalisierung das Stammpersonal. Statt regulärer Neueinstellungen griff der Generalkonservator massenhaft auf das Modell Werkvertrag zurück. Selbstständige sollten das Behördenprojekt durchführen. Bereits im Jahr 2010 hatten jedoch Arbeitsgerichte entschieden, dass es sich dabei nicht um Werkverträge, sondern um sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge handelte.

Greipl ignorierte erfolgreiche Klagen und schloss noch weitere rund 90 vergleichbare Vereinbarungen ab. Der Freistaat Bayern musste am Ende die Arbeitnehmeranteile, unter anderem an Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen, nachzahlen. Dieses Geld forderte das Land von seinem damaligen Spitzenbeamten als Schadensersatz wieder und bekam Recht. Greipl haftet persönlich für den entstandenen Schaden und muss tatsächlich zahlen. Die Summe beträgt inklusive Zinsen 734.657,08 Euro.

„Immer gegen die gleiche Wand gelaufen.“

In der damaligen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht sagte der Vertreter des Freistaats Frank Fellenberg, dass Greipl trotz Warnungen „immer wieder gegen die gleiche Wand“ gelaufen sei. „Sehenden Auges“ sei der Behördenleiter „Hochrisikogeschäfte“ eingegangen und habe dabei zahlreiche „eindringliche“ Warnungen missachtet. Auch habe er versäumt sich an das übergeordnete Wissenschaftsministerium zu wenden.

Rechtsanwalt Markus Kuner, der Greipl vertrat, fragte damals hingegen, was der Behördenleiter denn hätte anderes machen sollen. Hätte er die Verträge nicht auf diese Weise abgeschlossen, hätte es mangels Personal gar keine Nachqualifizierung der bayerischen Bodendenkmäler gegeben. Grundsätzlich sei jeder Vertragsabschluss sei auch ein Risiko. Kuner wörtlich: „Nur wenn ich gar nicht in ein Flugzeug steige, kann ich auch nicht abstürzen“.

Für den Anwalt habe Greipl keine Dienstpflichtverletzung begangen und schon gar nicht eine schuldhafte, zumal er sich zur Ausgestaltung der Werkverträge fachanwaltlichen Rat eingeholt habe. Das Verwaltungsgericht ließ das vor zwei Jahren nicht gelten. Der VGH nun auch nicht.

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Kommentare (45)

  • Werner Schwede

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    Hm. Eine gerichtliche Entscheidung, die mich sehr unzufrieden zurücklässt.

    Solche Verträge waren sehr lange Gang und Gäbe, wurden sogar von den staatlichen Verwaltungen im Zuge von Ich-AG und Agenda2010 forciert. Irgendwann machten die Gerichte (zum Glück) nicht mehr mit, sie konnten Studenten keine Selbständigkeit erkennen, die Voraussetzung für Werkverträge gewesen wären.

    Nun liegt der Teufel häufig im Detail begraben. Auf welche Art und Weise der Beamte gewarnt wurde und welche Dienstpflichten er wie verletzt hat. Es muss grobe Fahrlässigkeit vorliegen, was von der konkreten Fallgestaltung abhängt. Der Teufel liegt aber auch in der Frage begraben, warum andere Beamte – und noch mehr Politiker – ungestraft und ungeahndet Millionen oder Milliarden verschleudern dürfen, ohne dass sie belangt werden. Oder ist das immer nur Dummheit und die ist nicht grob fahrlässig?

    Und da kommt dann die Politik ins Spiel. Der Beobachter ist sich nicht sicher, ob hier nicht auch ein Exempel statuiert wurde, dass der Disziplinierung dient, indem es ordentlich Angst einjagt. Denn Behördenleiter, Finanzverantwortliche, Justitiare, Vergabestellen usw. schließen tagtäglich Verträge ab, die rechtlich auf schwankendem Boden stehen. Manchmal sind es einfach ungeklärte Rechtsfragen, manchmal die nackte Not (weil sonst die Lichter in einer Schule oder einem Amt ausgehen) und nicht selten Vorgaben der Amtsleitung oder der politischen Ebene. Die werden natürlich nicht immer aktenkundig, zumeist hat das auch Methode. Der rechtskundige Beamte fertigt deshalb seinerseits Aktenvermerke, remonstriert oder rächt sich durch entschlossenes Nichtstun. Greipl war sicher kein solcher Beamter. Er wollte seine Aufgabe erfüllen, nicht zuwarten. Ob das nicht eher schlichte Fahrlässigkeit ist?

    Regensburg kann ein Lied davon singen, wie ungestraft Geld verbrannt werden kann.

    Ob ein Beamter im Ruhestand solche Summen ohne Weiteres aufbringen kann, ist jedenfalls fraglich. Das Urteil ist sehr streng. Auch wenn es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gibt, frage ich mich, ob andere verbeamtete Sünder genauso unbarmherzig verfolgt würden. Zum Beispiel bei Korruption.

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  • Fridolin

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    -dabei zahlreiche „eindringliche“ Warnungen missachtet-
    rd. 90 „Scheinwerkverträge“.
    Es ist schon dreist, ich frage mich jedoch warum haben die Vorgesetzten nicht früher gehandelt.
    Jetzt muss der Konservator sein erspartes plündern, verrückte Welt.

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  • Privatfrau

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    Gab es eigentlich auch ein Strafverfahren nach § 266a StGB gegen ihn oder hat die großzügige und wohlwollende Geste, ihm nur grobe Fahrlässigkeit (Leichtfertigkeit) vorzuwerfen, ihn davor bewahrt? Interessant auch die dümmlich anmutende Frage des Herrn RA Kuner, was der Behördenleiter denn hätte anderes machen sollen. Banaler Vorschlag: einfach nur reguläre Arbeitsverträge.

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  • xa

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    @Werner Schwede
    Im Urteil heißt es: “Der Beklagte kann sich mit den Stellungnahmen des beauftragten Rechtsanwalts Dr. F. nicht entlasten… Vielmehr kannte er zum Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsabschlüsse die arbeitsgerichtlichen Entscheidungen … hinsichtlich des Auftragnehmers M. Seine eigenen Mitarbeiter, aber auch die anderer Behörden (Herr RD B. vom LfF M.) warnten ihn frühzeitig und mehrmals sowohl mündlich als auch schriftlich vor Abschluss der Verträge ab Oktober 2010. Sie rieten ihm dringend davon ab, weitere derartige Verträge abzuschließen…”

    Das ist grobe Fahrlässigkeit par excellence. Da ist keinerlei Mitleid mit dem selbstherrlichen Egon Greipl angebracht. Solche narzisstische Selbstherrlichkeit gehört geahndet.

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  • Martin Oswald

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    @Privatfrau: Ja, laut Mittelbayerischer Zeitung ist ein solches Verfahren beim Amtsgericht München anhängig.

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  • Jürgen

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    Ergänzung:
    Wenn ein Selbständiger nur für einen Auftraggeber arbeitet, ist er ein Scheinselbständiger.
    Diese Definition ist geschaffen worden, um nicht Sozialabgaben als Arbeitgeber umgehen zu können.

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  • Rosa

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    ‚..die Arbeitnehmeranteile, unter anderem an Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen, nachzahlen‘
    Offensichtlich sind dies sowieso Kosten die angefallen wären, warum ist dem Staat ein Schaden entstanden, den H. Greipl nun ersetzen muss?

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  • Privatfrau

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    Wenn der Herr Greipl Hirn hat, was ich unterstelle, dann hat er bestimmt eine Dienst- bzw. Amtshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch grob fahrlässig verschuldete Schäden abdeckt.
    Wer wird dann wohl zahlen (müssen)?
    Also ich glaube, Mitleid ist gar nicht nötig.

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  • Privatfrau

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    Viel interessanter und mit echten persönlichen Konsequenzen für Herrn Greipl verbunden scheint mir das von Herrn Aigner bestätigte beim AG München anhängige Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Bei dieser Größenordnung steht regelmäßig eine Freiheitsstrafe im Raum, freilich zur Bewährung ausgesetzt, aber vermutlich verbunden mit einer “angemessenen” Geldstrafe.
    Die muss er aber dann wirklich selber zahlen. Vielleicht könnte Herr Aigner da ein bisschen ein Auge drauf halten und zu gegebener Zeit berichten.
    Rein aus Interesse und ohne Schadenfreude ö.ä.

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  • Mr. T.

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    Rosa, so einfach ist das nicht. Normalerweise sind die Kosten dafür in den Honoraren der Auftragnehmer schon mit eingerechnet. Die Auftragmehmer kümmern sich dann selber drum. So aber müssen sie trotzdem nachentrichtet werden.

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  • xy

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    @Rosa, diese Frage scheint mir nicht unberechtigt. Der eigentlich mögliche Regress des Freistaats beim Scheinselbständigen betrifft aber nur die Arbeitnehmeranteile des Scheinselbständigen. Die Arbeitgeberanteile können aber nicht regressiert werden, sind also echter Schaden des Freistaats. In den Urteilen des VGH (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-41430) und des VG (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-13256) finde ich zu dieser Frage auf den ersten Blick nichts, was dafür spricht, dass die Schadenshöhe betreffs des von Ihnen genannten Punkts nicht problematisiert wurde und ggf. unproblematisch war.

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  • SoFa

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    Der Leiter einer Behörde mit mehr als 300 Mitarbeitern schadet seinen Angestellten und der Solidargemeinschaft. Nicht fahrlässig, sondern trotz kostenloser, proaktiver Rechtsberatung vorsätzlich. Eine Straftat, für die jeder kleine Unternehmer bestraft wird.

    Die Forderung des Dienstherren beschränkt sich auf die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Sonst wäre sie ca. doppelt so hoch.

    Wer als leitender Beamter bewußt und vorsätzlich die Schwarzarbeit fördert, schädigt nicht nur den Staatshaushalt, sondern auch alle Versicherte, die betroffenen Scheinselbständigen und alle Steuerzahler. Das Urteil ist ein guter Beweis, dass unser Rechtsstaat überwiegend funktioniert.

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  • Piedro

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    @Jürgen
    Das kann so nicht stimmen. Wenn ein einziger Kunde reicht um auskömmlich zu wirtschaften, dann ist das so. Wenn die Arbeit für einen einzigen Kunden die Kapazität voll in Anspruch nimmt, könnten gar keine weiteren Kunden bedient werden, das macht die Arbeit aber noch nicht unselbstständig. Da gelten andere Kriterien.

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  • Mr. T.

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    Bei der Scheinselbständigkeit werden eine Reihe von Kriterien betrachtet. Und dann hängt es davon ab, wie viele davon in welchem Umfang zutreffen.

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  • Wurstel

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    Greipl ein Narzisst wie auch Wolberg hat sich wohl nicht belehren lassen wollen. Beide Männer waren überzeugt nicht angreifbar zu sein und empfinden sich als Macher, die sich nicht an Regeln halten müssen. Wer am Mittwoch Menschen bei Maisberger sah, erkannte im OB Palmer von Tübingen eine weitere Entsprechung dieser Spezie. Wer sich nicht Regel konform verhält, muss die Konsequenzen tragen, so hart sie auch sein mögen. Sein Nachfolger im Amt des Kulturreferenten ist davon gekommen, weil es keine Überprüfung gab.

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  • Mathilde Vietze

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    Ich habe Greipl als unverschämten Dienstvorgesetzten erlebt.

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  • Mr. B.

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    Zu SoFa
    14. Januar 2022 um 12:06 | #

    Ich schließe mich Ihrer Meinung absolut an und möchte noch die Frage in den Raum werfen, ob es nicht absolut unsozial oder sogar höchst asozial!!!!! ist, wenn offensichtlich bewußt Steuern oder Sozialabgaben in beträchtlichen Höhen, egal ob durch Firmen oder Einzelpersonen, noch dazu in öffentlicher Stellung, zum Schaden aller Zahler nicht entrichtet werden???

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  • SoFa

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    zu Mr. B.
    Ich mag das Wort “asozial” nicht. Aber ich teile Ihre Meinung. Ebenso unsozial ist es, wenn man Angestellten die Sozialversicherung (dazu gehört auch die gesetzliche Unfallversicherung, die man leicht vergißt), vorenthält.

    Was mich unglaublich wurmt ist der beträchtliche Imageschaden für unseren Staat und die Verwaltung. Gerade deshalb begrüße ich dieses Urteil. “Die Kleinen henkt man, die Großen läßt man laufen” stimmt nicht immer. Gott sei Dank.

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  • Rudi Ratlos

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    @Piedro, 14. Januar 2022 um 12:06 | #
    @Jürgen
    >Das kann so nicht stimmen. Wenn ein einziger Kunde reicht >um auskömmlich zu wirtschaften, dann ist das so. Wenn die >Arbeit für einen einzigen Kunden die Kapazität voll in Anspruch >nimmt, könnten gar keine weiteren Kunden bedient werden, >das macht die Arbeit aber noch nicht unselbstständig. Da >gelten andere Kriterien.

    Sorry Piedro, das sind definitiv Fakenews, die sie hier verbreiten!

    Lesen Sie sich bitte mal die folgende Definition unten durch, und vergleichen Sie das nochmals mit Ihrer Aussage.
    Eine einfache Googlesuche bildet und schützt auch Sie vor banalen Rechtsfehlern!
    —-
    Definition:
    Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person zwar nach außen (z. B. mit einem Werkvertrag) als selbstständiger Unternehmer auftritt, ihre Aufgaben aber wie ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer erfüllt. 22.12.2021
    ——
    Das war eine Ausbeutung von Abhängigen, was das damals im grossen Stil gemacht wurde, den Mitarbeitern wurden ihre Sozialversicherungsansprüche vorenthalten. Und dafür bekommt Herr Greipl nun die Rechnungen für Schadenersatz gestellt in einem Zivilverfahren in München und er wird strafrechtlich zur Verantwortung gezogen im Strafgerichtsverfahren in Regensburg.

    Er hätte besser damals auf seine Berater gehört und nicht stur das weitermachen sollen. Die Opferrolle passt nun nicht dazu.

    Warum beschäftigen wohl andere Behörden angestellte Mitarbeiter und keine Scheinselbständigen?

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  • JohannesBVoith

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    @Mathilde: Vielleicht hat er sie aus ihrem Trotz herausgebracht, kann ich aber nicht beurteilen. Ihre Aussage ohne konkrete Beispiele sagt aber schon einiges über die aus.
    Tatsächlich hätt er sich täglich, der Dr. Greipl, jeden Tag bei vollem Gehalt ein Jahrzehnt lang in sein Büro einsperren sollen. Hatte er können, waren Beschwerden gekommen…er hatte das aussitzen können, vielleicht wäre er dann sogar noch früher in der in Ruhestand versetzt worden.
    Oder…er macht- ungewöhnlich für einen Beamten- genau das, was er machen soll. Da ihm die Pragmatiik näher wie das Beamtenverwaltungstum näher liegt und er als feinen Abschluss auch noch Ergebnisse vorligen will, so daß seine Beamtentätigkeit tatsächlich etwas sinnvolles für den Souverän der Demokratie, das Volk, das ihn ja auch bezahlt, da zeigte er Initiative, stößt auf Wiederstand bei der Erweiterung seines Mitarbeiterpools und findet eine Lösung. Er erschafft dadurch ein Instrument, das jede Gemeinde nutzen kann, nutzt und das auch noch in 20 Jahren nicht aus der täglichen Arbeit eines Behördenmitarbeiters wegzudenken ist.
    In der Zwischenzeit versenkt ein Andi Scheuer eine halbe Milliarde € in Verträgen, bei denen einem Jen Sonderschulbesucher klar war, daß das nichts wird,
    Wo leben wie denn? Will das deutsche Strafrecht tatsächlich, dass ein Mensch total ruiniert wird, nur weil er der CSU abgeschworen hat??
    Oder setzt er zwar auf Wiedergutmachung aber ohne die Zerstörung der CV Existenz?

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  • Daniela Camin-Heckl

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    Scheinselbstständigkeit ist Schwarzarbeit.

    Punkt. Ergebnis. Was in der freien Wirtschaft gilt, gilt auch für die Behörden, Ämter ect.

    Das Gericht hat geprüft, der Beklagte hatte eine Verteidigung, alle Sachbeiträge wurden vorgetragen…

    Wo kämen wir auch hin, wenn für Behörden, Ämter und deren Dienstherrn andere juristische Maßstäbe gelten würden, als für Müller, Meier, Lehmann vom Bau ect. beispielsweise.

    Fraglich nur, warum das Treiben des Herrn Greipl so lange hat funktioniert?
    Seit 2010

    ‘Statt regulärer Neueinstellungen griff der Generalkonservator massenhaft auf das Modell Werkvertrag zurück. Selbstständige sollten das Behördenprojekt durchführen. Bereits im Jahr 2010 hatten jedoch Arbeitsgerichte entschieden, dass es sich dabei nicht um Werkverträge, sondern um sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge handelte.’

    Der eigentliche Skandal ist doch, dass dies solange ungerkannt?! blieb.

    Offensichtlich war doch, trotz der internen Mahner, keiner in der Lage, Herrn Greipl zu stoppen…. Gibt es da keine Revision, oder irgendeine Prüfungstanz, die das Treiben des Herrn Greipl eher hätten beenden können? Das macht doch eigentlich sprachlos…

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  • Mr. B.

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    Zu JohannesBVoith
    16. Januar 2022 um 03:42 | #

    Sie haben ein gutes Beispiel gebracht, welches offensichtlich vermuten lässt, dass es in diesem Land bei berufenen Personen der C-Partei immer noch große Probleme zur Kontrolle ihrer Tätigkeiten gibt?
    Wie wir alle wissen, geht es jedoch nicht, ohne eine starke Kontrolle!
    Frau Merkels stetige Ansage, dass alles der Markt selber regeln soll, hat ja auch so gut wie nie funktioniert, oder?

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  • Hthik

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    @JohannesBVoith 16. Januar 2022 um 03:42

    “Oder…er macht- ungewöhnlich für einen Beamten- genau das, was er machen soll. Da ihm die Pragmatiik näher wie das Beamtenverwaltungstum näher liegt …”

    Nein, er hat nicht gemacht, was er machen soll. Pragmatik steht nicht über dem Gesetz. Der Sonnenkönig hat die Sozialkassen zugunsten des Denkmalschutzes geplündert. Der Staat ist mein Budget. Es gibt Förderprogramm im SGB oder auch von der EU, dafür muss man aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen und viel Papierkram erledigen.

    “In der Zwischenzeit versenkt ein Andi Scheuer eine halbe Milliarde € in Verträgen, …”

    Das ist bei weitem nicht alles, siehe etwa den Rechnungshofbericht zur Bahn. Der Rechnungshof hat soviel Fehlverhalten – auch beim Minister persönlich – gefunden, dass er entgegen seiner üblichen Gepflogenheit nächstes Jahr nicht zu einer anderen Institution weiterwandern will, sondern angekündigt hat, ein zweites Mal den Schwerpunkt auf die Bahn zu legen.

    “Will das deutsche Strafrecht tatsächlich, dass ein Mensch total ruiniert wird, nur weil er der CSU abgeschworen hat??”

    Die im Dunkeln sieht man nicht. Oder auch: wo kein Kläger, da kein Richter. Das ist ein grundsätzliches und ungelöstes Problem in unserem Rechtsstaat: die gezielte Verwaltungswillkür. Der Bürger hat sich darauf zu verlassen, dass die verwaltungsinterne Kontrolle funktioniert. Er kann, obwohl er letztlich der Geschädigte ist, nichts dagegen tun, wenn sie entscheidet, Ansprüche nicht geltend zu machen oder unberechtigt Leistungen auskehrt. Da gibt es keine richterliche Prüfung, ob das alles gesetzeskonform war. Das ist eine der wichtigsten Quellen der Macht der real existierenden Bürokratie.

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  • Mathilde Vietze

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    Zu: JohannesBVoith: Die Stories, die ich Ihnen über Greipl erzählen könnte, sind so
    unappetittlich, daß ich Sie lieber damit verschone. Mich hat er auf dem Büroflur
    – im Beisein eines Personalrates – in übelster Weise grundlos beschimpft. Ich forderte
    daraufhin bei der OBin, daß Greipl sich bei mir entschuldigen müsse. Der Personal-
    rat bestätigte schriftlich Greipl Ausfälligkeiten. Beim Gespräch jammerte er mir vor,
    “daß ihn keiner mag.” Ich sagte nur “Sie kann man ja auch nicht mögen” und ging.

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  • kb

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    @JohannesBVoith: Schwer zu beurteilen, das Ganze, ohne genaueres Wissen über den Fall und mögliche Vergleichsfälle…
    Der Verdacht, daß hier sachfremde Erwägungen eine Rolle gespielt haben, besteht jedenfalls.
    Aber der Vergleich mit dem Fall Scheuer paßt, der hat allein im Bezug auf die Maut viele Millionen verschoben und ist vor Konsequenzen so sicher wie das Amen in der Kirche.

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  • Bernhard Suttner

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    Der ehemalige Generalkonservator des Freistaates Bayern, Prof. Egon J. Greipl, hat auf die chronisch-defizitäre Personalsituation im Landesamt für Denkmalpflege mit Werksverträgen reagiert, um die dringend nötige Digitalisierung der bayerischen Denkmalliste zu schaffen. Über dieses gelungene Werk dürfen sich aktuell und künftig Kulturwissenschaftler aller Fakultäten, Architekten, Studierende und interessierte Laien, nicht zuletzt auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen und kommunalen Denkmalpflege freuen. Die unter der Ägide Greipls erstellte digitale Denkmalliste ermöglicht und erleichtert allen die Arbeit, die gemäß Artikel 141, 2 im Freistaat das Verfassungsgut Denkmalschutz und Denkmalpflege mit Leben erfüllen wollen.
    Prof. Greipl hatte erkannt, dass das unverzichtbare Werk mit der üblichen Personalausstattung des Denkmalamtes nicht zu schaffen war. Die Verleihung des Bayerischen Verdienstordens wäre angesichts der Leistung Greipls angemessen gewesen. Stattdessen treibt man einen Kultur-Patrioten in den Ruin während echte Steuergeldverschwender unbehelligt bleiben. Es darf nicht vergessen werden, dass – anders als bei PKW-Maut oder Maskendeal – in der Sache Greipl ein echter Wert für Staat und Gesellschaft entstanden ist.

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  • Gscheidhaferl

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    @Suttner:
    Mag ja sein, dass Greipl etwas von Wert geschaffen hat. Der Zweck heiligt aber keine illegitimen Mittel. Wenn ‘die Gesellschaft’ auf die adäquate Ausstattung des Denkmalschutzes keinen Wert legt, mag das (wie Vieles andere) bedauerlich sein. Aber es ist eben dann auch anzuerkennen.

    Dass hier möglicherweise mit zweierlei Maß gemessen wird und das Vorgehen gegen Herrn Greipl auf den einen oder anderen unverhältnismäßig wirkt, ist meines Erachtens ein anderes Problem. Aber ja, es ist ggf. ein Problem. Dann würde ich es aber lieber sehen, dass die Anstrengungen, auch in anderen Fällen zu einer angemesseneren Ahndung von Verfehlungen zu kommen, verstärkt werden, als zu fordern, nun auch bei Herrn Greipl ‘Fünfe gerade sein zu lassen’. Oder ist – etwas schlicht formuliert – ein Rechtsverstoß zu Gunsten kultureller Belange okayer als einer im Bereich der Verkehrspolitik? Ich denke von Ministerien und Behörden (egal welchen Ressorts) muss gleichermaßen rechtskonformes Handeln zu erwarten sein.

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  • Karl Straube

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    zu Bernhard Suttner:
    Pragmatisch haben diese Überlegungen schon was für sich. Aber: den Maria-Theresia-Orden gibts halt nicht – mehr:
    Der Militär-Maria-Theresien-Orden wurde „für aus eigener Initiative unternommene, erfolgreiche und einen Feldzug wesentlich beeinflussende Waffentaten, die ein Offizier von Ehre hätte ohne Tadel auch unterlassen können“, an Offiziere verliehen.

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  • kb

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    @Bernhard Suttner: Recht hast, Bernhard…

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  • Bertl

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    In diesem Urteil wurden die Verdienste und das Werk von Greipl durch untere Mittelmäßigkeit in den Boden gestampft.
    Mag er im Umgang mit dem einen oder anderen schwierig und vielleicht sogar überheblich gewesen sein, so hat das nichts mit seiner Fachkompetenz und der wertvollen Hinterlassenschaft für Bayern und alle, die dieses Land lieben zu tun.
    Dieser Mann hat m.M. dieses Urteil nicht verdient, in dem dies nicht berücksichtigt wurde. Wenn man herausragende Persönlichkeiten mit einer Berufung so behandelt, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn wir mit Massstäben der Mittelmässigkeit mit Pauken und Trompeten am Untergehen sind.

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  • Rade

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    Unabhängig von der Schwere des Vergehens möchte ich auch auf ein Grundproblem hinweisen: Der Denkmalschutz ist – ebenso wie der Natur- und Umweltschutz, der ja bei der Eidechsenumsiedlung ein Thema ist – ein Anliegen, der von vielen im geringsten Fall als lächerlich angesehen wird, im schlimmsten als ein Hindernis für das, was von der regierenden Partei als “Fortschritt” angesehen wird. Entsprechend gering ist oft die finanzielle und vor allem personelle Ausstattung. Und dementsprechend geht an der Realität vorbei, wenn manche hier schreiben: Hätte er halt ordentliche Stellen finanziert! Weil er die einfach so schaffen hätte können? Eben nicht!
    Auch im Denkmalschutz gilt, was für den Kulturbereich allgemein gilt: Die Arbeit soll bitteschön schon gemacht werden, aber sie soll nicht stören und vor allem nix kosten.

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  • Privatfrau

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    Da sträubt sich mir doch das Fell über das Rechtsverständnis so mancher Kommentatoren hier. Wer die “Verdienste” und “die wertvolle Hinterlassenschaft” dieser “herausragenden Persönlicheit” rühmt, hat offensichtlich nicht erfasst, dass hier eine Straftat im Raum steht. Ein Verstoß nach § 266a StGB, der im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet wird, ist kein Kavaliersdelikt – das ist eine Straftat, nämlich Schwarzarbeit, wie Frau Camin-Heckl bereits deutlich formuliert hat. Und die gehört konsequent und ohne Ansehen der Person bestraft.
    Jemand, der einen Scheinselbstständigen beschäftigt, schädigt ja nicht nur die Solidargemeinschaft durch das Vorenthalten von Sozialversicherungbeiträgen, sondern auch den Scheinselbstständigen selbst:
    – kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, weil keine Beitragszahlung in die gKV
    – dto. bei Arbeitsunfall
    – kein Urlaubsanspruch
    – keine Beitragszahlung in die Rentenversicherung
    – kein Kündigungsschutz und was weiß ich noch alles.
    In der Tat: wertvolle Hinterlassenschaft einer herausragenden Persönlichkeit…

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  • xy

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    @Bertl, kein am Ende noch so schönes und prachtvolles Haus rechtfertigt die Schwarzarbeit, mit der es erbaut wurde.

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  • Daniela Camin-Heckl

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    @ Privatfrau

    Ich bin auch gelegentlich schockiert über die unterschiedlichen Meinungen.

    Herr Greipl, ehemaliger Kulturreferent der Stadt Regensburg und Generalkonservator des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege hat sich u.U. in ca. 90 Fällen der Förderung von Schwarzarbeit strafbar gemacht. Dies völlig ohne ‘Not’ und trotz diverser Hinweise, es zu unterlassen.

    “Laut Verwaltungsgericht verletzte Greipl in seiner Funktion als oberster bayerischer Denkmalpfleger (1999-2013) „grob fahrlässig“ und „schuldhaft“ seine Dienstpflichten. Es ging um rund 90 „Scheinwerkverträge“, die er als Behördenleiter unterzeichnete, obwohl ihn Justiziare und Regierungsdirektoren genau davor warnten.”

    “Auch habe er versäumt sich an das übergeordnete Wissenschaftsministerium zu wenden.”

    Damit dürfte Herr Greipl dem Landesamt für Denkmalpflege einen “Bärendienst” erwiesen haben!!!!

    Man stelle sich nur einmal vor, alle Beamten in gleicher Position in Landesämtern, -behörden würden Gleiches tun, ohne dass dies geahndet wird? Was würde der einfache Unternehmer im Volke denken?

    Es gibt sicherlich mehr Ämter und Behörden, die für bestimmte Aufgaben zusätzlich Personal benötigen… Und ewig kämpfen müssen, dass diese die Stellen genehmigt bekommen.

    Wir werden abwarten, was im Strafermittlungsverfahren und ggfs dann im Strafverfahren entschieden wird.

    Ich hoffe sehr, dass es da zu einer ordentlichen Bewertung kommt.

    Sonst könnte hier und da ein/e Senior/in verwundert die Augen reiben, weil diese ihre Putzhilfe, die Garten- oder Einkaufshilfe regulär sozialversicherungspflichtig anmelden um eben nicht die Schwarzarbeit zu fördern und sich strafbar zu machen.

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  • wurstel

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    wie im Fall Wolbergs wird hier von der Anhängerschaft Greipls dem Pragmatismus gehuldigt. Wenn der Pragmatismus zur alles überwölbenden Verfassungsnorm, können wir uns alle Gesetze sparen.

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  • Karl Straube

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    So einfach – schwarz/weis – ist die Sache keineswegs:
    Zunächst: Strafbarkeit und persönliche finanzielle Haftung sind zwei paar Schuhe:
    § 266a StGB sollten wir dem Strafgericht überlassen.
    In der Scheinselbständigkeit gibt es sehr differenzierte Meinungen:

    Sozialgericht Berlin Urt. v. 02.06.2009, Az.: S 36 KR 2382/07
    Pressemitteilung v. 02.06.2009

    “Dass es sich bei den Mitarbeitern des Besucherdienstes nicht um selbstständige Unternehmer gehandelt habe, sei jedenfalls bei einigen Mitarbeitern “so eindeutig, dass der Bundesrat mit seiner gegenteiligen Praxis grob fahrlässig gehandelt hat”, entschied das Gericht. Daher sei der Bundesrat verpflichtet, auch rückwirkend die Beiträge zur Sozialversicherung von insgesamt 15.000 Euro zu bezahlen.”
    Aufgehoben durch:
    Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.07.2011, L 1 KR
    Pressemitteilung v. 18.07.2011: Keine “Scheinselbständigen” im Bundesrat

    “Die im Bundesrat tätigen Führerinnen und Führer haben zur Überzeugung des Gerichts, die sich dieses aufgrund umfangreicher Ermittlungen gebildet hat, einen großen Freiraum, dessen Ausgestaltung vom Bundesrat auch nicht überwacht wird. Im maßgeblichen Kern ihrer Tätigkeit sind die Honorarkräfte deshalb weisungsunabhängig, auch wenn der äußere Rahmen der Führungen (Ort, Zeit, regelmäßige Dauer, Stationen innerhalb des Gebäudes und Pflichtinformationen) vorbestimmt ist. Diese Freiheit gibt den Ausschlag, obgleich es durchaus auch gewichtige Indizien für abhängige Beschäftigung gibt.”

    Das Gemeinwesen bekam eine Leistung, für die es ca. 750 T€ mehr hätte ausgeben müssen, hätte G. sich nicht über Bedenken hinweggesetzt. – Schaden?

    Wenn es die Kritiker des G. tröstet:
    Ein Freiberufler, der auch einer der Fremdenführer war, musste seine – nach dem Urteil des LSG weder sozialversicherungspflichtigen noch lohnsteuerpflichtigen – Einkünfte dafür der Umsatzsteuer unterwerfen (Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urt. v. 19.01.2011, Az.: 7 K 7122/08).

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  • Gscheidhaferl

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    …mal provokant in die Runde derer gefragt, die Greipl unangemessen gestraft sehen: Wie würden Sie denn dann rückblickend den Fall ‘Uli Hoeneß’ sehen? Hätte der angesichts seiner Verdienste um den FC Bayern / den deutschen Fußball wegen seiner Steuerbetrügereien eine Haftverschonung verdient gehabt?

    Ich vermute, mit dieser Verurteilung haben ‘Kulturbürger’ (zu denen ich mich übrigens auch zähle) weniger Probleme. Weil bei Greipl (im Gegensatz zu Hoeneß) gefühlt ‘für die richtige Sache’ gemauschelt wurde. Und was haben wir nicht den bornierten Kopf geschüttelt, speziell über diese ungebildeten Bayern-Fans aus der Geringverdiener-Kaste, die sich für ‘ihren Uli’ stark gemacht haben. Obwohl – wie uns natürlich sofort klar war – ihersgleichen letztlich mit am meisten durch die hinterzogenen Steuern geschädigt wurde.

    Kann nicht miteinander verglichen werden? Weil die Hybris eines Denkmalpflegers mehr Wert ist, als die eines Fußballmanagers? Heiligt also doch der Zweck die Mittel? Sind die Dinge, um die es Herrn Greipl ging, so schwerwiegend? Aus wessen Perspektive denn? Darf das Recht – vor allem das Recht der WerksvertragsnehmerInnen (natürlichen Personen) – dem Schutz bzw. der Erfassung von Kulturgütern (i.d.R. leblosen Gegenständen) geopfert werden? Für erhabene Ziele, müssen eben Opfer gebracht werden? Wer legt dabei die Zumutbarkeitsgrenzen fest? Und was für eine Kultur wäre das, die sich auf so einen Standpunkt stellt? Ist nicht genau das das Problem: Das diese Haltung bei uns schon viel zu weit verbreitet ist?

    Letztlich ist ja auch diese Betrachtungsweise möglich: Herr Greipl hat andere bluten lassen, um seine heren Ziele zu verwirklichen. Durchaus ein wenig wie ein General seine Soldaten opfert, um einen Sieg zu erringen. Insofern passt auch der Hinweis zum Maria-Theresia-Orden. Da es im Denkmalschutz für Gewöhnlich aber nicht um Leben oder Tod geht, ist das aber vielleicht keine amgemessene Vorgehnsweise?

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  • Gscheidhaferl

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    @Piedro
    Berechtigter Einwand. Es ist z.B. auch zu berücksichtigen, inwiefern der Auftragnehmer eben selbständig darüber entscheiden kann, wie bzw. wo, wann und/oder in welchem Zeitrahmen ein Werk erarbeitet wird.

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  • R.G.

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    International ist es durchaus üblich, Projekte der Archäologie oder Denkmalpflege mit einem oder zwei Hauptamtlichen und Studenten plus Freiwilligen zu leisten.
    Es liegt aber an menschlichen und fachlichen Qualitäten, ob man die nötige Zahl Volontäre um sich scharen kann.

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  • Hthik

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    @Bernhard Suttner 16. Januar 2022 um 17:09

    Dass es moralisch einen Unterschied macht, ob jemand den Schaden herbeigeführt hat, um sich selbst zu bereichern, bestreite ich nicht. Hier geht es aber nicht um strafrechtliche Bewertung, sondern um Schadensersatz.

    Die Gesellschaft muss entscheiden, wieviel ihr Denkmalschutz wert ist und wieviel ihr die soziale Absicherung Angestellter wert ist. Es liegt nicht im Belieben des einzelnen Beamten, das zu verändern. Es geht nicht an, den gesetzlich geforderten Arbeitnehmerschutz hintan zu stellen, weil man Gutes für den Denkmalschutz tun will. Genausowenig wie es angeht, den gesetzlich geforderten Arbeitnehmerschutz hintan zu stellen, um bessere Pflege zu erreichen, siehe das vieldiskutierte Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 24.06.2021, 5 AZR 505/20.

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  • Hthik

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    @Rade 18. Januar 2022 um 00:30

    “Entsprechend gering ist oft die finanzielle und vor allem personelle Ausstattung.”

    Dann muss man gegen diese zu geringe finanzielle Ausstattung durch die regierende Partei vorgehen. Die regierende Partei stattet nicht nur den Denkmalschutz nicht ausreichend aus, sondern auch die Arbeitnehmer. Die müssen auch selbst hiergegen vorgehen. Warum sollten nun die auf erkämpfte Rechte zugunsten des Denkmalschutzes verzichten? Darf sich der Arbeitnehmer widerrechtlich an Mitteln, die für den Denkmalschutz gedacht sind, bereichern, weil sein Lohn nicht reicht? Vielleicht wäre es sinnvoller, wenn sich die diversen Unterfinanzierten gemeinsam gegen die Regierenden wenden, statt sich gegeneinander ausspielen zu lassen.

    “Und dementsprechend geht an der Realität vorbei, wenn manche hier schreiben: Hätte er halt ordentliche Stellen finanziert! Weil er die einfach so schaffen hätte können?”

    Wenn er das nicht kann, dann kann er das eben nicht. Dann wird die notwendige Arbeit nicht oder nur teilweise erledigt. Damit wird díe Unterfinanzierung des Denkmalschutzes deutlich. Jetzt kann sich die regierende Partei freuen, dass es ja anscheinend doch irgendwie geht.

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  • joey

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    @Hthik
    Mein Applaus zu 18. Januar 2022 um 18:04

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  • Bertl

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    Es wurde also durch das im Nachhinein bestrafte Tätigsein – Verträge zu schließen, um eine bestimmte Arbeit noch während seiner aktiven Zeit zu beenden, von der Herr Greipl zurecht befürchtete, dass dies sonst nicht mehr geschehen wird, was einen Verlust bayerischen Kulturgutes bedeutet hätte – bedeutsame bayerische Denkmäler und bayerisches Kulturgut vor dem Vergessen und der möglichen Zerstörung gewahrt.
    Unabhängig davon ist hier durch das Tätigwerden von Herrn Greipl dem Bayerischen Staat und der bayerischen Kultur ein öffentlicher Vorteil entstanden, ohne dass Herr Greipl einen persönlichen Vorteil hat (anders als der zitierte Hoeneß, der einen persönlichen geldwerten Vorteil durch nicht angeführte Steuern beabsichtigte und real nus zu seiner Verurteilung hatte).
    Die Dokumentierung und Katalogiserung dieser Liste ist natürlich so in € gerechnet und ohne dass sie sich in Händen des Staates befindet, nichts wert. Es sei denn, da diese ja erst durch die bestrafte Handlung des Herrn Greipl entstand und für die er dem Staat die Sozialversicherungsbeiträge ersetzen muss, Herr Greipl klagt auf Herausgabe dieser Unterlagen und veräußert sie an Interessenten.

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  • Rade

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    @Hthik, 18. Januar 2022 um 18:27

    Sie bestätigen, was ich sage: Politisch ist ganz offensichtlich kein ernsthafter Wille bei der CSU zu erkennen, diese Bereiche vernünftig auszustatten. Daher sollte man auch gescheiter die berechtigte Kritik an diese Partei adressieren.
    Das Vorgehen (und Vergehen), für das Greipl nun die Verantwortung übernehmen muss, ist ja nur ein Symptom eines tiefen systemischen Problems, das sicherlich auch so gewollt ist.

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  • Luck

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    Die Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen grundsätzlich als Schaden zu bezeichnen, mag zwar de jure in Ordnung sein, ist es aber de facto keineswegs immer und im konkreten Fall mit großer Sicherheit nicht.
    Denn die erzielte Leistung hätte wohl nicht weniger gekostet, als es trotz des angeblichen Schadens der Fall war.
    Dass es de jure trotzdem möglich ist, dafür den Ersatz der nachentrichteten Sozialversicherungsbeiträge einzufordern, liegt an er beschränkten juristischen Syntax per definitionem.

    Aber Fiat money soll ja auch aus dem Nichts entstehen, obwohl das dazu gehörige Kreditgeld notwendigerweise einer Sache bedarf (und sei es auch nur in virtueller Hinsicht), um diese beleihen zu können.

    Werte sollen angeblich auch nur durch Arbeit entstehen (so jedenfalls eine linke und angeblich materialistische Theorie), weshalb darauf aufbauend durch die sich ändernde Zusammensetzung des fixen und des variablen Kapitals (Arbeitskraft) die Gewinnrate sich tendenziell reduzieren soll und damit eine gewisse Krisenanfälligkeit steigt (?).
    Eigentlich sollte man doch wissen, dass sich auch durch eine Wertsteigerung der Aktiva Gewinne erwirtschaften lassen. Das dabei mit angestoßen weite, sogar sehr weite Feld der ‘economies of scale’ lässt eigentlich erst fundiert die Möglichkeit zu, entsprechende Analysen und damit potentielle Lösungen für verschiedene Probleme zu be- und erarbeiten.
    Einfacher ist es natürlich, den tradierten Glaubensweisheiten zu folgen und volkswirtschaftlichen Problemstellungen mit dem Modell der ‘schwäbischen Hausfrau’ beikommen zu wollen.

    Die hierbei zuletzt angeführten Beispiele sollen nur etwas abstrakt, und doch auch analog, auf eine den Horizont erweiternde Sichtweise einladen, weil er den sonst zu begrenzten Erkenntnishorizont sprengt und neue Freiräume eröffnet.

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