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Klausel aus altem Kaufvertrag

Wegen Förderschule: Fürstenhaus Thurn und Taxis verklagt Stadt Neutraubling auf Millionen

Das Haus Thurn und Taxis fordert von der Stadt Neutraubling die Herausgabe eines 1987 verkauften Grundstücks, ersatzweise sechs Millionen Euro Abfindung und gefährdet damit ein Schulprojekt für entwicklungsverzögerte Kinder.

Die fürstliche Familie. Foto: Archiv/ Staudinger

Für die Katholische Jugendfürsorge Regensburg (KJF) war es ein Glücksfall: Schon seit längerem hatte man nach einem neuen Standort für die Förderschule St. Vincent gesucht. Wegen des stetig wachsenden Zuspruchs war das Gebäude in der Johann-Hösl-Straße an seine Grenzen geraten. Bis zu 100 Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Entwicklungsverzögerungen werden hier alljährlich von 25 Lehrkräften und fünf Heilpädagogen beim Weg zu einem Mittelschulabschluss, oft zurück an die Regelschule unterstützt. Zuletzt musste die Oberstufe sogar in ein anderes Gebäude ausgelagert werden. Durch einen Neubau in Neutraubling sollte dieses Provisorium Geschichte werden.

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Fürstenhaus will Fläche zurück oder sechs Millionen

Stadtrat und Bürgermeister Heinz Kiechle, früher selbst Religionslehrer, waren von dem Ansinnen begeistert. Bereits 2015 verkaufte die Stadt der KJF ein knapp 13.000 Quadratmeter großes Grundstück in der Haidauerstraße. Eine ideale Lage, umgeben von Mittelschule, Gymnasium, Schulsportflächen und Kindergarten. Auch ein Hallenbad soll hier entstehen. Im März 2017 wurde der Siegerentwurf für den Schulneubau gekürt und noch in diesem Jahr soll der Spatenstich erfolgen.

Doch gut ist leider gar nichts. Das Projekt gab Anlass für das Haus Thurn und Taxis, die Stadt Neutraubling zu verklagen. Prinz Albert fordert namens des Fürstenhauses die Herausgabe der Flächen entlang der Haidauerstraße, auf denen sich auch das künftige Schulgrundstück der KJF befindet, ersatzweise eine Entschädigung von rund sechs Millionen Euro. Seit längerem ist deshalb eine Klage vor dem Landgericht Regensburg anhängig. Kommende Woche soll nun das Urteil fallen.

Kaufvertrag mit Johannes von 1987

Hintergrund für die zunächst bizarr anmutende Forderung ist ein Vertrag aus dem Jahr 1985. Damals hatte Johannes Fürst von Thurn und Taxis der Stadt Neutraubling ein größeres Areal von rund 7,5 Hektar – überwiegend Ackerland – verkauft.

Die durchaus sinnvoll klingende Auflage im Kaufvertrag: Die Stadt dürfe die Flächen nur für eine öffentliche Nutzung verwenden. Falle die öffentliche Nutzung weg, stehe dem Haus Thurn und Taxis eine Wiederkaufsrecht zu. Eine Wohn- oder Gewerbebebauung wäre damit beispielsweise ausgeschlossen.

Sinnvolle Klausel wird zum Kniff

Der Katholizismus von Gloria von Thurn und Taxis hat zumindest finanzielle Grenzen. Foto: Archiv/ Staudinger

Doch wie ist das mit einer Schule für lern- und entwicklungsverzögerte Kinder? Betrieben von einer Einrichtung der katholischen Kirche, zu der Gloria von Thurn und Taxis immer mal recht öffentlichkeitswirksam ihr inniges Verhältnis betont – zumindest, was reaktionäre Kreise und Ansichten betrifft.

„Das Fürstenhaus vertritt die Ansicht, dass es sich dabei um keine öffentliche Nutzung handelt“, so ein Sprecher des Landgerichts Regensburg. Unter anderem argumentiert Albert Prinz von Thurn und Taxis offenbar damit, dass die Stadt Neutraubling durch den Verkauf an die KJF keinen direkten Einfluss mehr auf die zukünftige Nutzung des 13.000 Quadratmeter großen Grundstücks habe, das allerdings nur einen Teil der Gesamtfläche darstellt, die 1987 verkauft wurde.

So erklären sich auch die unterschiedlichen Vorstellungen für eine eventuelle Abfindung. Während die Stadt Neutraubling um des lieben Friedens Willen dem Vernehmen nach anbot, 300.000 Euro für die verkaufte Teilfläche – 13.000 Quadratmeter – zu bezahlen, stellt sich das Fürstenhaus auf den Standpunkt, dass man nun alle Flächen – 75.000 Quadratmeter – zurückfordern bzw. eine Abfindung verlangen könne und will mit rund sechs Millionen Euro das Zwanzigfache.


Urteil am 16. Juli

Ohnehin sieht die Stadt die Auflagen des Kaufvertrags nicht verletzt: Man habe mit der KJF eine öffentliche Nutzung der verkauften Fläche vereinbart. Und was solle eine Förderschule denn auch anderes sein?

Beim öffentlichen Verhandlungstermin Mitte Juni fruchteten auch die Bemühungen von Richterin Barbara Keimel nicht, auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Und für die Entscheidung über die Frage hat sich Keimel durchaus Zeit genommen: Das Urteil wird am 16. Juli verkündet.

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Kommentare (22)

  • Regina

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    Ja, das mit diesen selbsternannten Christen wird immer mehr zu so einer Sache, nicht wahr. Laut im Ton, schwach in der Umsetzung. Glorie ist halt doch was anderes als Gloria.

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  • ExRA

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    Da würde ich gerne mal die Akten lesen, insbesondere die Klageschrift. :-)

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  • xy

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    T&T sind nur noch peinlich. Mußte man sich bisher immer nur schämen, wenn Gloria etwas zeigte, sagte, tat oder sang, fängt der aktuelle Fürst jetzt auch schon an, seinen ganz persönlichen infantilen Teil zu dieser traurigen Historie zu leisten…

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  • Mathilde Vietze

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    Das nennt sich p r a k t i z i e r t e christliche Nächstenliebe!

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  • Barnie Geröllheimer

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    St. Vincent-Schule = Private Schule zur Erziehungshilfe = kein öffentlicher Zweck = keine allgemeine Nutzung. Die KJF als Träger kassiert vom Staat und den Eltern für die Ausbildung/Betreuung = keine Stelle der kath. Kirche zur Verteilung von Nächstenliebe …

    Dem Grunde nach ist die Forderung klar. Sonst hätte der – mit Sicherheit juristisch beratene – Bürgermeister auch kein so hohes Angebot als Abfindung gemacht. Es geht halt nur noch um die Höhe.

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  • Petros Zervoulias

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    Ich finde es vollkommen in Ordnung. Man muss auf sein Eigentum immer achten. Auch die reiche Leute. Wenn es den MAIER von neben an getroffen hätte…. dann würde es heißen….OOOHHH GOTT DER ÄRMER. Zudem ist FAMIELIE T&T ein wichtiger steuerzahler . Leute wo es nicht so sehen….sind nur neidisch

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  • R.G.

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    Es war ungefähr um das Millenium, als ich zum ersten Mal von einer Klage hörte, in der der Käufer eines früher Freiherrlichen Gutes einen Grund in einem Ortszentrum rückforderte. Vor mehr als 200 Jahren war dieser der Kirche zum Bau eines Gotteshauses überlassen worden, unter gewissen Bedingungen. Die seien gebrochen worden, als man die Pfarre aufließ und nur noch gelegentlich am Ort Messen feierte.

    Von da an kamen mir des öfteren vergleichbare Geschichten unter, immer mit Bayern als Kläger, jedes einzelne Beispiel handelte von früherem Adelsbesitz.

    Meine Lehre daraus war, ein von mir betreuter alter, schon dementer Herr aus adeliger Linie werde möglicherweise gleichfalls bald aufgefordert, “verlorene” Besitzungen rückzufordern.

    Zumal man an dazu erst an mir vorbeigemusst hätte – ich deute es als keinen Zufall – informierte man tatsächlich seine seit mindestens 60 Jahren zu ihm fremd gewesenen Geschwister von Klagsmöglichkeiten, und überzeugte sie, ich müsse weg, da ich sinnvolle Prozesse verhindere.

    Mein Gefühl ist, es könnte sich um nun schon mindestens um zwei Jahrzehnte übliche Vorgangsweisen handeln, wenn man im Umkreis “alter Häuser” Verträge “hinterfrage”.

    Zur Fürstin selbst möchte ich anmerken, sie stellte sich in der Vergangenheit als tiefgläubige Vertreterin eines konservativen Flügels der päpstlichen Religion dar. Das muss nicht gleichzeitig eine Nähe zur jetzigen (Regensburger) Kirchenführung oder zu konkreten Orden bedeuten, im Gegenteil, es könnte theoretisch eine Oppositionshaltung gegen einige innerkirchliche Gruppen und heutige zentrale Personen beinhalten.

    Das Argument, die Klage weise sie als keine echte Christin aus, trüge dann nicht.

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  • joey

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    Frage an die Juristen hier: was ist eine “öffentliche Nutzung” im engeren Sinn?

    Wenn der Fürst regiert, ist seine Gloria wohl schon aus der GF ausgeschieden (Frage an Redaktion) – die kann dann katholisch sein wie sie will, sie entscheidet nicht.

    Umgekehrt sind Gemeinden mit dem Fürsten auch schon rabiat umgesprungen, z.B. der versuchte Bebauungs(verhinderungs)plan in Donaustauf. Die Sachen mit der Stadt Regensburg gehen ja auch schon lang. Ist auch eine Rechnung mit Neutraubling offen? Neutraublings Kiechle ist auch nicht zimperlich (meine eigene Erfahrung). Wie auch die katholische Kirche sonst mit dem Fürsten umgeht, wissen wir ja auch nicht.

    Trotzdem kein Grund, Winkeladvokatismus zu praktizieren: Eine Förderschule ist etwas, was man gemeinhin mit “öffentlich” und “sozial” in Verbindung bringt.
    Es steht dem Fürsten nicht, wenn er bei Schulen all zu kleinlich ist und andererseits mit Rennwagen posiert.

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  • R.G.

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    @joey

    Wer weiß, ob es nicht gut wäre, allen kirchlichen Organisation Erziehungsfähigkeit abzusprechen, solange man mit den Opfern des Domspatzenumfeldes erschreckend kalt und ohne Mitgefühl umgeht.

    Aus der Position eines Sohnes und Erben (des jungen Fürsten), kann es schon allein die Achtung vor dem toten Vater gebieten, die Wahrung von dessen sozialen Anliegen, offenbart unter anderem in der Zweckwidmung bei einem Grundstückverkauf, durch Klage zu sichern.

    Falls das Areal für eine städtische Gesamtnutzung verkauft wurde, sollte sich der Ärger der Bauwerber richtigerweise gegen die Regenten der Kommune richten, nicht gegen das Fürstenhaus.

    Zu Ihrer Frage:
    ” was ist eine “öffentliche Nutzung” im engeren Sinn? ”

    Ich würde mir wünschen, wenn Mitarbeiter in kirchenahen Organisation angestellt sind, und z.B. bei Scheidung oder Wiederverheiratung oder anderer sexueller Orientierung gekündigt werden darf, sollte man dem Arbeitgeber die Befähigung zur Führung einer sozialen/pädagogischen/heilpädagogischen Einrichtung entziehen.

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  • Unhold.2

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    Vermutlich wusste die Gmde. mit wem und was sie unterschrieb. Wenn nicht, dann selber schuld bzw. der Steuerzahler hat die A…karte gezogen.

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  • Mr. T

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    Wenn der Träger der Schule/Einrichtung nicht die öffentliche Hand, sondern ein privates Unternehmen, wie auch die Kirche oder ein Wohlfahrtsverband, ist, ist das Vorgehen schon irgendwie nachvollziehbar. Es könnte ja sein, dass der Träger die Einrichtung irgendwann wieder schließt und vielleicht anderweitig weiternutzt.

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  • Hutzelwutzel

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    @ExRA: Oh ja, die Klageschrift würde ich hier auch gerne mal sehr ausführlich lesen. Sicher lassen sich da noch einige sehr Interessante Hinweise finden.

    An sich sehe ich die Sache aber insofern als gerechtfertigt an, als die KJF als Teilunternehmen der Diözese – Ja, es ist ein Unternehmen welches mit deren Tätigkeiten (für die zum Teil noch nicht mal passende Löhne bezahlt werden) gut Geld verdient – bei Bedarf das Grundstück inkl. Förderschule sofort veräußern würde.

    Ich denke aber, dass sich Bischof und Prinz sicher in dieser Sache nochmal einigen werden. ;-)

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  • hutzelwutzel

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    @joey:
    Gut geschrieben, aber bei “Schulbauten” vor allem durch Kirchen oder deren “Zweigbetriebe” muß man trotzdem vorsichtig sein.
    So – ich nenne es bewußt “unterwandern” auf diese nach außen sozial erscheinende Weise Kirchen gleich welcher Art auch gerne mal von Gemeinden und Städten ausgehend ganze Staaten.
    Man baut ja nur eine Schule, dann benötigt man für Erweiterungen mehr Grund und Boden dazu. Alles natürlich ist bester und zentralster Lage (Indien > Kerala ;-)). Damit nimmt man den Staaten Arbeit ab, macht die Leute aber immer mehr von sich und seinem “Heilszweck” (der finanziell bestimmt ist) abhängig. Nach ein paar Jahrzehnten ohne eigene genügende staatliche Schulentwicklung kommen dann die Forderungen. Die kommen immer sehr massiv, wie auch die Katholische Kirche gegenüber dem Freistaat Bayern noch nicht mal auf die Bezahlung eines Heizkörperventils verzichtet, wenn sie dieses z. B. für eine so genannte “Dignitärenwohnung” grds. bezahlt bekommen muß.

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  • joey

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    R.G.
    die dt. Bischofskonferenz hat meines Wissens das Arbeitsrecht in Bezug auf Sechs bereits geändert. Ich kümmere mich aber nicht recht drum, bin selbstständig.

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  • mkv

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    Zitat:
    Die durchaus sinnvoll klingende Auflage im Kaufvertrag: Die Stadt dürfe die Flächen nur für eine öffentliche Nutzung verwenden.
    Zitat Ende

    Welche Aufgabe hat die Richterin am LG?

    Um sich jenseits der auch hier wieder hochkochenden Emotionen ein erstes “Bild” machen zu können, wäre mit einer wörtlichen Wiedergabe der vertraglichen Auflage (siehe am Anfang) ein wenig geholfen. Mit seiner “Forderung” trifft @ExRA den Punkt:

    Was meint die Klausel, was fordert sie von den Vertragsparteien
    1. nach dem Wortlaut
    2. nach dessen Bedeutung unter Berücksichtigung der bildungsrechtlichen Vorschriften der Bayerischen Verfassung, des Grundgesetzes, wenn es um die
    3. Definition und das von den Vertragsparteien gemeinte, beabsichtigte Verständnis von “öffentlicher Nutzung” geht?

    An dieser Stelle offen-bart sich, dass Rechtsprechung auch Rechts-wissen-schaft ist, sein kann. Meine Vermutung ist, dass die potentiell drei Instanzen bis zum BGH unterschiedliche Ergebnisse zeitigen werden.

    Jenseits win-lose böte sich ein Vergleich an, der dem Fürstenhaus gut zu Gesicht stünde: Ein maßvoller Geldbetrag, den der Fürst anschließend der Gemeinde zur Förderung der kindlichen Bildung zur Verfügung stellt.

    —–

    Ausgangspunkt:

    Art. 56 Bay. Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, BayEUG
    2Alle Schülerinnen und Schüler haben gemäß Art. 128 der Verfassung ein Recht darauf, eine ihren erkennbaren Fähigkeiten und ihrer inneren Berufung entsprechende schulische Bildung und Förderung zu erhalten.

    Weiter:

    Man lese alle (!) Artikel 128 bis 134 BV
    http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-128

    Unter anderem:
    Im Hinblick auf Artikel 134 erachte ich die genehmigte fragliche Privatschule als “nicht hinter den gleichartigen öffentlichen Schulen zurückstehend”. Folglich erfüllt auch sie den Bildungsauftrag des Freistaats (Aufsicht, Art. 130) im Sinne dieser Verfassungsnormen.

    Man kann m.E. mithin u.a. argumentieren:
    Es kommt nicht auf den Umstand der Privat-schule an. Sondern darauf, dass hier der verfassungsrechtliche Bildungsauftrag umgesetzt wird unter Berücksichtigung der Rechte der Schüler nach Artikel 56 BayEUG. Hier kristallisiert sich der ÖFFENTLICHE CHARAKTER dieser Schul-nutzung heraus, die den Bildungsauftrag des Staates umsetzt.

    Man lese nochmal: Artikel 131BV. Wie schön. Auch diese Sprache. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Als das Totalitäre, auf das der Westen heute wieder zuzusteuern scheint, noch nachklang – in seiner Unmenschlichkeit …

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  • Olaf Vieweg

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    Der Artikel ist nicht journalistisch, er ist hochgradig parteiisch und nimmt das Sinnbild des “armen hilflosen Kindes” gleichsam als Geisel. Die KJF-Regensburg ist aber eben durchaus auch ein bilanzierendes Unternehmen, dass z.B. für das Geschäftsjahr 2016 folgende Einnahmen verbuchte: 187.000.000,-€. Davon wurden Gehälter und Löhne von 130.000.000,-€ gezahlt, bleibt ein Überschuss für Investitionen und Gewinne von 57.000.000,-€ … da kann man wohl kaum noch von öffentlicher Nutzung sprechen, wenn der Verein aus einem Unternehmensteil auch Gewinne generiert. Das Haus Thurn und Taxis ist klar im Recht, sogar und gerade moralisch.

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  • Brenner

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    @olaf vieweg:

    Sind Ihnen da nicht ein paar Nullen verrutscht? Wo kann man die Jahresabschlüsse einsehen?

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  • Lothgaßler

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    Ist das wirklich überraschend: Die KJF bzw. ein kirchliches Unternehmen verlangt Geld und macht Gewinne?
    Natürlich nicht! Gerade auch mit der Betreuung, Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen wird Geld verdient. Insofern kann die KJF durchaus selbst ordentlich Geld für Investitionen (dazu gehört der Grundstückskauf) aufbringen.
    Ich würde es so sehen: Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen ist eine öffentliche Aufgabe, die auch von privaten/kirchlichen Trägern übernommen werden kann (staatliche Aufsicht existiert ja). Gleichwohl ist nicht jede Schule eine öffentliche Schule, schon gar nicht trifft dies zu für Internate.
    Ein interessanter Streitfall, bei dem ich T+T nicht durchweg verdammen will. Bei Kirche als Käufer wäre ich auch vorsichtig.

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  • Bertl

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    Ich bin juristischer Laie. Die Frage, die mir beim Lesen des Artikels in den Sinn kam: Wenn ich an die Förderschule spenden will, ist diese Spende dann von der Steuer absetzbar, weil St. Vincent eine gemeinnützige Institution ist? Und was für ein Unterschied besteht zwischen einer öffentlichen Institution und einer gemeinnützigen Institution? Könnte dieser existierende oder nicht existierende Unterschied Grundlage für die Beurteilung der Situation sein?

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  • Giesinger

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    Danke für die Zahlen @Olaf Vieweg, sowie Stefan Aigner.

    Ansonsten:
    Das Urteil wird ja wohl schon am Montag gesprochen werden. Do sanma dann alle gscheider. Ich gehe mal davon aus, unser Chef bzw. seine redaktionellen Mitarbeiter werden uns davon berichten.

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  • Torwart

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    Die Kirche wird sehr stark unterstützt von CSU/CDU sowie SPD und ist sehr sehr Arm.Leider macht die Kirche nur einen Jahresumsatz in Deutschland von ca.100 Milliarden Euro dazu kommt auch noch extra die Kirchensteuer als Nebenjob ca.16 Milliarden Euro im Jahr.Desweiteren zahlt die Kirche beim Finanzamt in Deutschland null Euro Steuer sehr sehr Arm (Kirche) bitte Spenden sie unbedingt und die CSU auch unbedingt wählen da sie als Lobbyisten der Katholischen Kirche seit 70 Jahren dient.

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