Gierig nach Aufmerksamkeit oder “arme, kranke Frau”?
Mit der Verurteilung der Angeklagten zu einer neunmonatigen Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung und 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit endete am Freitagmittag der Prozess wegen Vortäuschens einer Straftat und Betrug im Fall “Isarstraße”. Die Richterin erkannte bei der heute 24-jährigen Angeklagten keine Hinweise, die die Schuldfähigkeit der Angeklagten zum Tatzeitpunkt beeinträchtigt hätten. Damit blieb sie unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die ein Jahr ohne Bewährung als Gesamtfreiheitsstrafe für das Vortäuschen einer Straftat und Betrug und 300 Stunden gemeinnützige Arbeit gefordert hatte. Die Verteidigung hingegen plädierte auf Freispruch. Die Angeklagte selbst schwieg bis zum Ende des Prozesses und nutzte auch nicht die Chance auf ein letztes Wort.
Zu Beginn der Verhandlung lehnte das Gericht die Beweisanträge der Verteidigung auf Vernehmung zweier Psychologen und eines Verwandten der Angeklagten, die noch am Ende des ersten Prozesstags gestellt wurden, ab. Auch eine zweite Befragung der psychiatrischen Gutachterin fand nicht die Zustimmung der Richterin. In aller Kürze widmete man sich noch dem Vorwurf des Betrugs: Die Angeklagte war rund zweieinhalb Wochen nach ihrer Falschaussage bei der Polizei, sie sei von drei Osteuropäern in einem Auto vergewaltigt worden, zum Weißen Ring gegangen. Dort hat sie 250 Euro Soforthilfe und einen Scheck über 150 Euro für Rechtsanwaltskosten erhalten. Die Verteidigerin legte Wert darauf, dass sie den Scheck von der Angeklagten erhalten, aber nicht eingelöst habe. Für das Gericht spielte Letzteres jedoch keine Rolle: Der Betrug sei allein durch die Annahme des Geldes und des Schecks verwirklicht.
Staatsanwaltschaft fordert hohe Strafe zur “Verteidigung der Rechtsordnung”
In ihrem Plädoyer warf die Staatsanwältin der Angeklagten vor allem das Ausmaß der Folgen ihrer Falschaussage sowie “Kaltschnäuzigkeit” vor. Mit ihrer Tat habe sie “Fahndungsmaßnahmen, die ihresgleichen suchen, losgetreten”. Die Öffentlichkeit habe großen Anteil daran genommen, viele Frauen seien in Angst versetzt worden, dass drei potenzielle Vergewaltiger frei herumliefen. Die Inanspruchnahme der Opferhilfe vom Weißen Ring sei eine “Unverschämtheit”. Informationen über den Mann, der sie in der fraglichen Nacht tatsächlich vergewaltigt haben soll, oder den Vater der Angeklagten, der sie laut Aussagen der Verteidigerin als Kind mehrfach sexuell missbraucht und bis zum Tat-Tag gestalked haben soll, seien nie an die Staatsanwaltschaft weitergegeben worden. Außerdem fehle ihr jegliche Bekundung des Bedauerns seitens der Angeklagten. Als Strafe forderte sie ein Jahr Freiheitsentzug ohne Bewährung, 60 Tagessätze als Geldstrafe und 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit als Bewährungsauflage. Die Höhe der Strafe begründete sie mit den Folgen der Tat und zur “Verteidigung der Rechtsordnung”: Sowohl die Angeklagte als auch mögliche andere Täter sollen durch das hohe Strafmaß abgeschreckt werden.
Verteidigung beharrt auf “Widerhallerinnerungen” durch Trigger-Wörter
Die Verteidigung schlug in ihrem Plädoyer einen ganz anderen Weg ein: Sie beharrte entgegen des psychiatrischen Gutachtens darauf, dass die Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht Herr ihrer Sinne gewesen sei. Sie sei übermannt worden von den Widerhallerinnerungen an den sexuellen Missbrauch durch den Vater, die der Täter durch seine Äußerungen während der Vergewaltigung ausgelöst habe. Sie habe also nicht “wider besseres Wissen” gehandelt, wie es das Gesetz beschreibt, sondern sei von ihrer Version der Dinge überzeugt gewesen. Außerdem habe sie die Öffentlichkeit nicht selbst gesucht. Dass sie das Opfer der medial breit bekanntgemachten Vergewaltigung sei, habe sie nur etwa 30 “erlesenen Personen” in privaten Nachrichten erzählt. Bei der Angeklagten handle es sich um eine “arme, kranke Frau”.
Bei ihrer Urteilsbegründung machte Richterin Kinsky gleich zu beginn klar, dass hier nicht der Missbrauch der Angeklagten durch den Vater verhandelt wurde und dass hier nicht das Opfer einer Straftat, sondern die Täterin sitze. Es sei von Anfang an klar gewesen, dass die Angeklagte falsche Angaben gemacht hatte, das habe auch die Verteidigung konkludent eingeräumt. Die große Frage sei jedoch gewesen, ob dies wider besseres Wissen geschehen sei oder nicht.
Richterin: Zweifel am Vorwurf der Vergewaltigung überhaupt
Bei der Beurteilung dieser Frage verließ sie sich ganz auf die Ausführungen der psychiatrischen Sachverständigen, die mehrfach betonte, dass ein solcher “Widerhalleffekt” in dieser Form gedächtnispsychologisch nicht erklärbar sei. Vielmehr ging die Richterin von einer ganz anderen, bislang unbekannten Geschichte aus, die dahinter stecken müsse. Sie glaube ihr nicht einmal die Vergewaltigung durch die Chat-Bekanntschaft, die die Verteidigung als angeblich wahren Hintergrund der Verletzungen mehrfach anführte. Dieser Zweifel ergebe sich unter anderem aus den Videos und Bildern, die die Angeklagte kurz vor der Tat heruntergeladen hätte.
Auf der Suche nach einem Motiv landete die Richterin bei bei den histrionischen Persönlichkeitszügen, die die Angeklagte vorweise und die sie zur Theatralik verleiteten. Kurz gesagt: Sie sei auf der Suche nach Aufmerksamkeit gewesen.
Den Betrug sah sie als vollendet an, da die Angeklagte das Bargeld für die Opferhilfe mitgenommen und den Scheck für die Rechtsanwaltskosten ihrer Anwältin übergeben habe. Es sei für den Straftatbestand unerheblich, ob die Rechtsanwältin den Scheck eingelöst habe oder nicht; dies sei nicht mehr im Handlungsspielraum der Angeklagten gelegen.
Die Tatfolgen – wochenlange Ermittlungen der Kriminalpolizei, öffentliche Diskussionen – hätte die Angeklagte hingenommen und den Dingen einfach ihren Lauf gelassen.
Dies in Zusammenschau mit der Aussage der Psychiaterin, dass bei der Angeklagten kein forensisch relevantes Krankheitsbild vorliege und sie sich ihres Handelns bewusst gewesen sein müsse, führte letztlich zu der Freiheitsstrafe von neun Monaten. Diese liegt etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und wird zur Bewährung ausgesetzt, da die Richterin der Angeklagten eine positive Sozialprognose unterstellt.
Staatsanwältin Müller kündigte überdies an, ein Verfahren wegen Kindesmissbrauchs gegen den Vater der Angeklagten einzuleiten. In diesem Verfahren sollen sowohl die Angeklagte als auch deren Schwester, die laut Verteidigung ebenfalls von Missbrauch betroffen gewesen sei, und die Mutter, die von dem Missbrauch gewusst haben soll, befragt werden.
Fotos: Thomas Witzgall
Angelika Oetken
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“Staatsanwältin Müller kündigte überdies an, ein Verfahren wegen Kindesmissbrauchs gegen den Vater der Angeklagten einzuleiten. In diesme Verfahren sollen sowohl die Angeklagte als auch deren Schwester, die laut Verteidigung ebenfalls von Missbrauch betroffen gewesen sei, und die Mutter, die von dem Missbrauch gewusst haben soll, befragt werden.”
So ein Vorgehen erscheint sehr konsequent und das gefällte Urteil fair und angemessen. StraftäterInnen, die für unzurechnungs- und damit schuldunfähig erklärt werden, geraten in die Forensische Psychiatrie. Vermutlich wird die Verurteilte im Nachherein dem Gericht noch sehr dankbar sein, dass man sie als voll zurechnungsfähig einschätzte.
Hans
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wenn es den Kindesmißbrauch denn überhaupt gegeben hat. Bei der Konstellation darf man das mitnichten einfach so als wahr unterstellen.
Die Verteidigerin war auch noch Claudia Schenk? Das sagt mir was.
Mal abgesehen von der Atombombe für die Familie, falls auch der Kindesmißbrauch frei erfunden wäre.
Die Erlösung bleibt aus » Regensburg Digital
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[…] „Isarstraße“ hat über zwei Jahre Justiz, Medien und Öffentlichkeit beschäftigt. Nun liegt ein Urteil vor. Zufrieden ist trotzdem fast niemand: Es ist ein Fall von einer fast schon schrägen […]
Mathilde Vietze
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Warum macht man es dieser Frau nicht zur Pflicht, sich einer
Therapie zu unterziehen. Und wenn sie sich – was ich für wahr-
scheinlich halte – weigert, dann eben k e i n e Bewährung.
Auch andere Mitmenschen hatten eine schwierige Jugend;
wo kämen wir denn hin, wenn jeder sich solche Ungeheuer-
lichkeiten ausdenken würde, nur um im Mittelpunkt zu stehen?
Angelika Oetken
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“wenn es den Kindesmißbrauch denn überhaupt gegeben hat. ”
@Hans ,
Staatsanwältin Müller hat im Zuge dieses Verfahrens davon erfahren, dass mit großer Wahrscheinlichkeit andere schwerwiegende Straftaten begangen wurden. Sie ist in dem Fall sogar verpflichtet, dem nachzugehen https://beauftragter-missbrauch.de/recht/strafrecht/verdachtsfall-und-anzeigepflicht/#BehoerdenundAemter-DiePolizeiistverpflichtet-dasJugendamtnicht
“Bei der Konstellation darf man das mitnichten einfach so als wahr unterstellen.”
Im Gegenteil: die vorliegende Konstellation ist sogar so verbreitet, dass ich sie als typisch bezeichnen muss.
“Eine in Großbritannien durchgeführte Studie, bei welcher 690 Psychotherapie-Patienten befragt wurden, zeigte, dass Trauma-Erfahrungen ein offenbar erstrangiger (vielleicht sogar der häufigste) Grund für die Inanspruchnahme von Psychotherapie sind (Andrews et al., Br. J. Psychiat. 175:141, 1999). Sexueller Missbrauch in der Kindheit spielte bei 65%, andere Trauma-Erfahrungen bei 35% der befragten Patienten eine Rolle. Die Mehrheit der Patienten fand erst nach Beginn der Therapie Zugang zu diesen Erinnerungen, die sich im späteren Verlauf dann jedoch als ganz überwiegend wahrscheinlich, in einem erheblichen Teil sogar als beweisbar erwiesen.”
http://www.psychotherapie-prof-bauer.de/gewaltundtrauma.html
VG
Angelika Oetken
Hans
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@ Angelika Oetken
dass die Staatsanwältin dem folgen muß hatte ich beim Meinungsartikel bereits geschrieben.
Aus Statsitiken und angeblichen allgemienn Sachverhalten ein Zutreffen des Mißbrauchsvorwurfs in diesem konkreten Fall herzuleiten grenzt allerdings an Weissagerei.
Da könnte ich ja genauso mich darin versteigen, dass es sicher nicht zuträfe nur weil eine bestimmte Anwältin involviert sei.
„wenn es den Kindesmißbrauch denn überhaupt gegeben hat. “ so ist das dem Kenntnisstand entsprechend dienberechtigte Feststellung.
Zweifel sind hier angebracht.
Angelika Oetken
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“Aus Statsitiken und angeblichen allgemienn Sachverhalten ein Zutreffen des Mißbrauchsvorwurfs in diesem konkreten Fall herzuleiten grenzt allerdings an Weissagerei.”
@Hans,
so allgemein ist die Berichterstattung zu diesem Fall gar nicht. Eher sehr spezifisch. Es liegt an den Umständen unter denen Missbrauchskriminalität geschieht, dass selten physische Beweise gesichert werden können oder dass Dritte als Zeugen aussagen könnten. Deshalb bleibt den Entscheidern und Gutachtern letztlich nichts Anderes übrig, als aufgrund ihres Sachverstandes und der individuellen Umstände Hypothesen über das Geschehen zu bilden und zu versuchen, sie zu verifizieren. Das macht es ja so schwierig. Andererseits ist sexuelle Übergriffigkeit und Gewalt sehr weit verbreitet. Es handelt sich also um kein seltenes, sondern um ein häufiges Verbrechen, mit dem man eben immer rechnen sollte, wenn man mit Menschen zu tun hat, die bestimmte Verhaltensweisen und Symptome zeigen.
VG
Angelika Oetken
Hans
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“so allgemein ist die Berichterstattung zu diesem Fall gar nicht.”
@A.Oetken
mit allgemein war schon alleine Ihr Kommentar gemeint, nicht die Berichterstattung.
Bei allem Respekt, vor dem was ich zu den Domspatzen gelesen habe:
Hier einen stattgefundenen Mißbrauchs im Konkreten konstatieren zu wollen ist reine Kaffeesatzleserei.
Wie schon ein Anderer geschrieben hatte: Könnte sein das das tatsächliche Opfer der Vater dann ist. Für diese Variante darf man seine Sinne schon auch einmal öffnen. Auch aus Respekt vor dem Opfer.
Angelika Oetken
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“Könnte sein das das tatsächliche Opfer der Vater dann ist.”
@Hans,
wie ich oben bereits erwähnte, gibt es in Sexualstrafsachen selten eine 100-prozentige Sicherheit.
Ihre Kritik an den Formulierungen erkenne ich an. Deshalb ist es wohl besser, den Begriff “mutmaßlich” zu nutzen.
VG
Angelika Oetken