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Nach Befangenheitsantrag

“GEZ”-Prozess verschoben

Wegen eines Befangenheitsantrags gegen den Vorsitzenden Richter wurde der Termin am Regensburger Verwaltungsgericht kurzfristig abgesagt.

Trotz Prozessabsage fand sich ein kleines Grüppchen von Gebührenverweigerern vor dem Verwaltungsgericht ein. Bildmitte: die beiden Sprecher der Initiative, Michael Kraus und Frank Hagen. Foto: as

Trotz Prozessabsage fand sich ein kleines Grüppchen von Gebührenverweigerern vor dem Verwaltungsgericht ein. Bildmitte: die beiden Sprecher der Initiative, Michael Kraus und Frank Hagen. Foto: as

„Als „kleinen moralischen Sieg“ wertet Frank Hagen die kurzfristige Absage seines Gerichtstermins am Montag. Wie berichtet, klagt der Sprecher der Initiative “Regensburg sagt NEIN zur GEZ” gegen den Festsetzungsbescheid für seine Rundfunkgebühren. Der „Zwangsbeitrag“ sei „verfassungswidrig“ ist sich Hagen sicher. Ursprünglich hätte die Verhandlung am Montagvormittag stattfinden sollen, doch am Vorabend hatte Hagen noch einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Dr. Thomas Motsch eingereicht.

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Motsch habe bereits seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe „mangels hinreichender Erfolgsaussicht der Klage“ abgelehnt, führt Hagen zur Begründung aus. Zudem habe Motsch bislang alle Klagen gegen den Rundfunkbeitrag „pauschal abgelehnt“. Insofern sei „nach billigem Ermessen“ davon auszugehen, dass Richter Motsch befangen sei.

Herrschende Rechtsprechung ist eindeutig

Tatsächlich befindet sich der Regensburger Verwaltungsrichter in guter Gesellschaft. Bislang ist kein Fall bekannt, in dem jemand erfolgreich gegen die Rundfunkabgabe geklagt hätte. Erst am 18. März hatte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die monatliche Abgabe von 17,50 Euro für verfassungsgemäß erklärt und befand sich damit in Einklang mit allen bisher gefällten Urteilen der niedrigeren Instanzen. Entschieden wurde in Leipzig über insgesamt 18 Verfahren, die sich allesamt in Revision befunden hatten.

Zu dem Befangenheitsantrag muss Richter Motsch nun – das ist das übliche Procedere – sich zum dem Befangenheitsantrag äußern. Anschließend wird seine Stellvertreterin darüber entscheiden. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass die Verhandlung früher oder später dennoch stattfinden wird. Davon geht auch Hagen aus: „Da kommt sicher noch was nach.“

Prozess ohne Rechtsanwalt

Frank Hagen will seinen Prozess in Regensburg ohne Rechtsanwalt durchziehen. Allerdings hat er die Beiordnung des zweiten Sprechers der Anti-GEZ-Initiative, den Politikwissenschaftler Michael Kraus, als seinen Rechtsbeistand beantragt. Weiter will Hagen einen weiteren Gebührenverweigerer aus Regensburg als Zeugen vernehmen lassen. Dieser habe die Zahlung der Gebühr verweigert, ohne dass der Beitragsservice binnen drei Monaten Klage dagegen erhoben hätte. Damit habe dieser „indirekt eingestanden“, dass die Zahlungsaufforderung nichtig sei.

Das Vorgehen von Hagen entspricht der gängigen Taktik von Gegnern der Rundfunkgebühr, das Beitragssystem durch Verweigern, Klagen und zusätzliche Anträge zum Zusammenbruch zu bringen. In Chemnitz begab sich kürzlich eine Aktivistin für 61 Tage in Erzwingungshaft.

Mittlerweile hat die Regensburger Initiative ihre Vorstellungen von einer Reform der Rundfunkgebühr konkretisiert. Auf der Facebookseite von „Regensburg sagt NEIN zur GEZ“ heißt es:

„Wir plädieren für die Umwandlung der öffentlich-rechtlichen Sender in verschlüsselte Bezahlangebote, wie Sky. Ein kleiner Teil an Grundversorgung (ARTE, 3Sat, Phoenix, Deutschlandfunk, Deutschlandradio Kultur) kann bleiben, würde aber direkt durch Steuern aus dem Bundeshaushalt finanziert, wie die ‘Deutsche Welle’. Damit wären die Kosten- und die demokratische Kontrolle weit besser gewährleistet als mit dem bisherigen Modell der faktisch unkontrollierten Selbstverwaltung.“

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Kommentare (21)

  • Volker

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    Die gesamte Gerichtsbarkeit ist in Sachen GEZ befangen. Das kann jeder feststellen, der die Gesetze liest. Liest man sich dazu noch die Urteilsbegründungen durch, findet man Widersprüche, Ignoranz und hahnebüchene Ausreden. Allein die Gleichbehandlung spottet jeder Realität. Gehen Sie mal mit 3 Personen ins Restaurant und zahlen nur 1 Gericht. Dann verknackt Sie der gleiche Richter, der meint, dass ein Single die gleiche GEZ zahlen muss wie ein Mehrpersonenhaushalt. Wobei er noch ausführt, dass doch JEDER einen Vorteil hätte. Warum zahlt dann nur die Wohnung und nicht Jeder? Und welchen Vorteil, wem gegenüber, wenn doch alle die gleichen Möglichkeiten haben? Ist Steuer nicht die Gebühr für die Gesamtveranstaltung Staat wie die GEZ für die Gesamtveranstaltung Rundfunk? Und wie demokratisch ist eine durch Zwang und Repressalien erzwungene Demokratieabgabe gegen den Willen des Souverän?

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  • blauäugig

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    @Volker: 1. GEZ gibt es nicht mehr,
    2. “Das kann jeder feststellen, der die Gesetze liest.” Da irren Sie. Und was Sie wie der Kläger wollen, ist doch gerade die Änderung des Gesetzes/der Verordnung, womit die Abgabe begründet wird.
    3. Mit Ihrer Begründung “gegen den Willen des Souverän” kann ich wenig anfangen, selbst wenn die Mehrheit gegen die Rundfunkgebühr wäre – wäre doch mindestens dieselbe Mehrheit gegen jegliche Steuer und für mehr Staatsausgaben, sei es Straßenbau, KiTa-Plätze oder auch mehr Staatszuschuss für die Rentenkasse, selbstverständlich ohne Erhöhung der Staatsschulden.

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  • Ernst Burger

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    Der Frank Hagen weiß sicherlich selbst:
    Erstens wird sein Befangenheitsantrag zurückgewiesen, der Beschluss ist unanfechtbar – dann verliert er seinen Prozess halt erst einige Wochen später (und kann, ziemlich sinnlos, in der Öffentlichkeit wegen der Sache einstweilen munter weiter “schaumschlägern”). Zweitens wird seine Klage dann zwangsläufig abgewiesen (meint er etwa, er könne den von ihm mal abgelehnten Richter in der Verhandlung, vor seinem Unterstützerpublikum, durch die rhetorische Brillanz seiner Argumente glatt vom Gegenteil überzeugen … ?) und die Berufung dagegen wahrscheinlich nicht mal zugelassen.
    Es gibt intelligentere Wege des Protestes/Widerstands gegen diese allerdings angreifbare Haushaltsabgabe …

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  • Heinz

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    “Es gibt intelligentere Wege des Protestes/Widerstands gegen diese allerdings angreifbare Haushaltsabgabe …”
    Und die wären? Würde mich sehr interessieren, Ernst Burger, da ich auch gerade in der Zahlungsverweigerung bin.

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  • Jürgen

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    Wenn doch mal Personen wie die GEZ-Gegner endlich mal wüßten was sie wollen!
    Rundfunkgebühren wollen sie nicht zahlen und schon gar nicht pro Haushalt. Gleichzeitig fordern auch diese Personen mehr Transparenz und Vereinfachung der Steuern. Die Transparenz, wie z.B. Steuern verwendet werden, ist eindeutig gegeben, wenn eben diese Kosten nicht aus dem allgemeinen Staatssäckel bezahlt werden! Hier Einnahmen, da Ausgaben, eindeutiger geht’s wohl nicht. Die “Pro-Haushalt-Abgabe” ist eine extreme Vereinfachung. Hierdurch spart man sehr viel Geld bei der Erhebung. Früher mussten GEZ-Leute noch die einzelnen Haushalte betreten und nachsehen ob überhaupt Empfangsgeräte vorhanden sind. Zu Zeiten des Internets, ein wohl mehr als fragwürdiger Anachronismus! Außerdem wäre genau dieser Personenkreis an erster Stelle um via Gerichtsbeschluss das Begehen der Haushalte zu unterbinden.
    Für wie blöd halten diese Personen den Staat?
    Mein Sohn (Kindergartenalter) ist da intelligenter in der Argumentation, wenn es drum geht länger auf bleiben zu dürfen. ;-)

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  • Jürgen

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    Die Forderung von “Regensburg sagt NEIN zur GEZ”:
    „Wir plädieren für die Umwandlung der öffentlich-rechtlichen Sender in verschlüsselte Bezahlangebote, wie Sky. Ein kleiner Teil an Grundversorgung (ARTE, 3Sat, Phoenix, Deutschlandfunk, Deutschlandradio Kultur) kann bleiben, würde aber direkt durch Steuern aus dem Bundeshaushalt finanziert, wie die ‚Deutsche Welle‘. Damit wären die Kosten- und die demokratische Kontrolle weit besser gewährleistet als mit dem bisherigen Modell der faktisch unkontrollierten Selbstverwaltung.“
    … ist unsozial und geht davon aus dass es in unserer Gesellschaft nur “Besserverdienende” gibt. Weshalb die Kontrolle deshalb besser und demokratischer sein soll ist mir schleierhaft. Es wird bestenfalls eine “unkontrollierte Selbstverwaltung” angeprangert, die man auch im heutigen Ist-Zustand ändern kann. Das hat mit den Gebühren erst mal gar nichts zu tun.

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  • Michael Kraus

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    @Jürgen
    Sie behaupten, die Mittelverwendung bei den deutschen Staatsmedien (euphemistisch als „öffentlich-rechtliche Medien“/“ÖR-Medien“ bezeichnet) sei transparent und von demokratischen Gremien gut kontrolliert, zudem seien die Sender unabhängig. Das absolute Gegenteil ist der Fall.

    1) Die Gremien bestehen aus handverlesenen, großenteils staatsnahen oder staatlichen Vertretern, wenn nicht Vertretern der Wirtschaft. Eine Unabhängigkeit von Staat und Wirtschaft – was offiziell die gesetzliche Grundvoraussetzung für den Betrieb der „ÖR-Medien“ darstellt – ist schon in den Aufsichtsgremien eine reine Fiktion. Der staats- und staatsnahe Anteil im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks beträgt nach meiner Berechnung rund 70 Prozent, dazu kommen noch einige Wirtschaftsvertreter.

    2) Die Führungsfiguren sind meist stramme Parteisoldaten, insbesondere Intendanz und Chefredakteurs-Posten werden nach Parteibuch bzw. nach politischer Gesinnung vergeben. Beim Bayerischen Rundfunk ist dies sehr offensichtlich, mit Ulrich Wilhelm steht ein strammer CSU-ler und gelernter Staats-/Parteidiener an der Spitze des BR. Er war zuletzt Pressesprecher von CSU-Ministerpräsident Stoiber in der Staatskanzlei und wurde dann BR-Intendant (!). Schlimmer geht’s nimmer.

    3) Es gibt nichts Undurchsichtigeres als die Finanzen der ÖR-Medien, die inzwischen über 150 (!) private Tochtergesellschaften unterhalten. Kein Rechnungshof darf sie prüfen, kein Aufsichtsgremium verhängt Sanktionen. Jede börsennotierte Aktiengesellschaft bietet ein Mehrfaches an Transparenz, von öffentlichen Haushalten ganz zu schweigen. Keiner der vielen Finanzskandale bei den ÖR-Medien – von Gottschalk bis zum Kinderkanal – wurden von den Aufsichtsgremien aufgedeckt.

    Mehr Informationen finden Sie hier: http://www.bseliger.de/artist/i-have-stream

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  • Michael Kraus

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    @Jürgen
    Sie behaupten, die Forderung nach einer Verschlankung der medialen „Grundversorgung“ auf fünf qualitativ hochwertige bundesweite Sender (ARTE, 3Sat, Phoenix, Deutschlandfunk, Deutschlandradio Kultur) sowie die Finanzierung dieser „Grundversorgung“ durch Steuermittel sei unsozial. Vermutlich meinen Sie damit, dass die Nutzergebühren für die restlichen ÖR-Medien dann steigen würden. Ich kontere im Folgenden mit Aussagen aus Berthold Seligers Standardwerk „I have a stream“.

    1) Zunächst einmal ist Ihre Aussage abwegig, denn die bisherige Pauschalgebühr für alle – unabhängig von der tatsächlich Nutzung (!) der ÖR-Medien – ist höchst unsozial. Steuern hingegen werden nach persönlicher Leistungsfähigkeit erhoben, Nutzungsgebühren nach der Inanspruchnahme von Leistungen. Beides folgt einem Leistungs- und Gegenleistungs-Prinzip. Auch die Tatsache, dass Geringverdiener/innen die luxuriösen Gehälter und Pensionen der ÖR-Mitarbeiterschaft zahlen dürfen, ist hochgradig unsozial.

    2) Ein bedeutender Teil der Gebühren fließt in die Luxus-Pensionen der ÖR-Belegschaft. Die jährlichen Pensionszahlungen, die sich bei Altverträgen auf 100 Prozent (!) des letzten Einkommens belaufen, übersteigen bei manchen ÖR-Sendern bereits die Jahreseinnahmen (!). Jedes Privatunternehmen würde Insolvenz anmelden und sich so von der dekadenten Luxusversorgung verabschieden. Zum Vergleich: Normale Rentner/innen erhalten ab 2030 rund 43 Prozent (!) des letzten Einkommens.

    3) Es ist in einer Demokratie keine Staatsaufgabe, die Menschen zu unterhalten. So etwas machen autokratische Regime zur Ruhigstellung des Volks. Doch für Unterhaltung geht ein Großteil des Programmbudgets der ÖR-Medien drauf. Um die Einschaltquoten zu steigern, haben sich die ÖR-Medien in Sendeformaten / Inhalten / Moderatoren den Privatmedien weitgehend angeglichen. Qualität gibt’s nur noch in den Nischenkanälen und bisweilen im Abendprogramm. Warum soll das die Allgemeinheit bezahlen?

    4) Durch die Beschränkung auf drei bundesweite Fernseh- und zwei bundesweite Radiokanäle mit hochqualitativen Angeboten für „Information, Bildung und Kultur“ wird die Grundversorgung sichergestellt. Die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt garantiert eine sparsame Mittelverwendung. Die so finanzierte „Deutsche Welle“ produziert mit nur rund 300 Millionen Euro im Jahr ein gutes weltweites Programm, während ARD und ZDF rund 8 Mrd. Euro im Jahr (!) für viel Schund verschlingen.

    Mehr Informationen finden Sie hier: http://www.bseliger.de/artist/i-have-stream

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  • Michael Kraus

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    @Blauäugig
    Ihre Behauptung, dass die Bevölkerung jede Form von Steuern und Abgaben bei direkter Demokratie ablehnt, ist vielfach widerlegt. Die Wählerschaft verhält sich bei Volksabstimmungen in Deutschland, der Schweiz, den USA viel verantwortungsvoller und effizienter als die oft lobbyhörigen Politiker/innen. Mehr Infos hierzu unter http://www.mehr-demokratie.de .

    Tatsächlich ist eine klare Mehrheit für die Abschaffung des Rundfunkbeitrags. In einer repräsentativen Umfrage wurden knapp 70 Prozent Ablehnung und nur gut 12 Prozent Zustimmung ermittelt, siehe http://www.focus.de/kultur/medien/umfrage-zu-rundfunkgebuehren-grosse-mehrheit-der-deutschen-will-fuer-oeffentlich-rechtliche-nicht-mehr-zahlen_id_5300491.html .

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  • Mediator

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    Sie Wiederholen sich in ihren Aussagen ständig. Weiterhin können manche ihrer Behauptungen hier nicht auf Richtigkeit geprüft werden bzw. darauf, dass die von ihnen als skandalös bezeichneten Zustände symptomatisch für den ÖR Rundfunk sind.

    Persönlcih halte ich es für dumm, vor untergeordneten Gerichten zu klagen, wenn in der Sache bereits höchstrichterlich entschieden worden ist. Was erwartet man, außer dass man verliert bzw. die Justiz belastet? Der Begriff Schaumschläger wurde hier ja schon genannt. Gegen etwas vor Gericht zu klagen, bedeutet noch lange nicht, dass man auch nur ein Jota im Recht ist.

    Letztendlich wirkt es für mich immer ein wenig unsozial, wenn Menschen sich aus einem Solidarsystem zurückziehen wollen, weil sie für sich bessere individuelle Möglichkeiten sehen. Die haushaltsabgabe ist von der Umsetzung allemal besser als das Zählen von Radios und frühere herumschnüffeln der GEZ.

    Wenn Sie das “Kantinenessen” der ÖR nicht mögen, dann können sie gerne das “Fast Food” der Privaten genießen, oder a la carte bei den Bezahlsendern schlemmen. Wenn Sie wenig Geld haben oder sich doch eher ausgewogen informieren wollen, dann ist die ÖR-Kantine eine gute Wahl.

    Man kann mit seiner Lebenszeit auch etwas bessere anfangen, als gegen solche Dinge zu kämpfen. Ich persönlich bin froh, dass ich von Journalisten informiert werde, die diesen Begriff auch verdienen und nicht von angelernten Sprechern.

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  • Ernst Burger

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    Ich gebe “Mediator” recht: Frank Hagen – und jeder andere – weiss, dass er seinen Prozess verliert – und da kann er froh sein, denn im (völlig unwahrscheinlichen) anderen Fall müsste das Verwaltungsgericht Regensburg automatisch die Berufung – und eine Instanz weiter im selben Fall dann etwa der BayVGH im Berufungsurteil die Revision zum Bundesverwaltungsgericht – zulassen (das nennt man Divergenz): Spätestens beim BVerwG würde er aufgrund der dort entwickelten Rechtsprechung endgültig verlieren (die Bausteine haben die noch im PC gespeichert) – und die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu tragen haben, einschließlich der Rechtsanwaltskosten der beklagten Seite … (der Unterzeichner weiss, wovon er spricht: er ist seit ca. 35 Jahren selbst Richter und seit vielen Jahren bei einem Berufungsgericht tätig).
    Sowas lässt sich zum jetzigen Stand nur durch Anhängen an die Verfassungsbeschwerden gegen das ergangene Urteil des BVerwGes und sonst politisch lösen, nicht durch vermeintliches Mediengetöse in der Provinz (nebst netten Fotos neben Transparenten), Unterstützer im Gerichtssaal und Ablehnung des Richters und ähnliches intelligentes Gehabe …

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  • erich

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    Hier ein passendes Zitat zum Thema GEZ und verwobenen Politik- und Justizstrukturen wie sie auch in Rechtsstrukturen zu Zeiten von Sodom und Gomorrha zu finden waren:
    “Das Gesetz ist das Eigenthum einer unbedeutenden Klasse von Vornehmen und Gelehrten, die sich durch ihr eignes Machwerk die Herrschaft zuspricht. Diese Gerechtigkeit ist nur ein Mittel, euch in Ordnung zu halten, damit man euch bequemer schinde; sie spricht nach Gesetzen, die ihr nicht versteht, nach Grundsätzen, von denen ihr nichts wißt, Urtheile, von denen ihr nichts begreift.”
    Zitat: Georg Büchner

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  • Michael Kraus

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    @Mediator: Sie werfen mir vor, ich würde meine Argumente wiederholen. Warum auch nicht, Sie haben schließlich noch kein einziges widerlegt. :-) Der “öffentlich-rechtliche Rundfunk” (ÖRR) ist heutzutage weitgehend überflüssig, dient vor allem zur luxuriösen Selbstversorgung einer abgehobenen journalistischen und politischen Kaste – und wird nur noch von Leuten verteidigt, die persönlich von diesem System profitieren oder die zu bequem bzw. überfordert damit sind, wirklich brauchbare und unabhängige Informationsquellen zu nutzen. Damit meine ich gut recherchierte Bücher und Zeitungen/Zeitschriften sowie das Weltnetz (Internet).

    Ich brauche und nutze kein Fernsehen oder Radio, und will die 90 Prozent billiger Unterhaltung und übler Propaganda, die im ÖRR laufen, auch nicht finanzieren. Drei bundesweite Fernseh- und zwei bundesweite Radioprogramme mit hohem Anspruch (Ate, 3Sat, Phoenix, Deutschlandfunk/-radio Kultur) reichen völlig als Grundversorgung aus. Sie könnten leicht aus Steuermitteln finanziert werden, so wie heute schon die “Deutsche Welle”. Die Kosten würden vielleicht 800 Millionen Euro betragen, statt über 8 Milliarden Euro. Kosteneffizienz und demokratische Kontrolle wären über den Bundestag gewährleistet, im Gegensatz zum heutigen Moloch.

    Sie werfen mir vor, ich würde nicht überprüfbare Behauptungen aufstellen. Das ist drollig, weil ich Ihnen das Buch von Berthold Seliger (“I have a stream”) als Informationsquelle genannt habe. Sie können sich auch in den Büchern von Hans-Peter Siebenhaar (“Die Nimmersatten”), Nicole Houwer-Joens (“Tanz der Zitronen”, “Korrupte Medienmacht”), Ronald Thoden (“ARD & Co – Wie Medien manipulieren”) oder Wolfgang Herles (“Die Gefallsüchtigen”) informieren. Nur weil Sie zu träge oder zu bequem sind, sich diese Bücher zu besorgen, können Sie mir keinen Argumentemangel unterstellen. Sie haben auch eine argumentative Bringschuld. :-)

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  • Michael Kraus

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    @Ernst Burger: Wenn ich das richtig verstehe, geht der Vorwurf in die Richtung, dass die Kläger/innen nutzlos den Justizapparat beschäftigen würden. Sicher wäre der “Königsweg” eine politische Abschaffung dieses unerträglichen, verfassungswidrigen Zwangsgebühren-Rundfunks-Gesetzes oder das Einkassieren dieses Monstrums durch das Bundesverfassungsgericht. Allerdings reicht für ersteres der politische Widerstand bisher nicht aus und für letzteres möchten sich viele nicht blind auf die von den Bundestagsparteien berufenen Verfassungsrichter/innen verlassen. Hätten wir schon direkte Demokratie auf Bundesebene, könnte man einfach eine Volksabstimmung abhalten – wie in der Schweiz – und hätte dann ein entsprechendes Ergebnis. (Diese Abstimmung ging in der Schweiz im Jahr 2015 hauchdünn für die Zwangsgebühren aus, kann aber jederzeit auch wieder gekippt werden.)

    Der einzige andere Weg, friedlichen und demokratischen Widerstand zu leisten, ist die Ausschöpfung des Rechtswegs. Das haben nicht wir uns ausgesucht, sondern die herrschenden Eliten haben dieses System so aufgebaut. Nur durch die Einhaltung des Rechtswegs kann man als einzelner überhaupt bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Zudem müssen alle Instanzen neue Argumente prüfen, und es sind noch längst nicht alle Argumente gegen den Zwangs-Rundfunkbeitrag ausgeschöpft. Würden zudem die 4,5 Millionen Haushalte (über 10 Prozent der Bevölkerung!) klagen, die schon mit Stand von Ende 2014 laut “Beitragsservice” den Rundfunkbeitrag verweigert haben, würde die Justiz zusammenbrechen. Spätestens dann müsste die politische Klasse reagieren und das Rundfunkbeitragssystem ändern.

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  • blauäugig

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    @Michael Kraus: Ihre Argumente muss man doch nicht mal beim Prozess widerlegen. Sie haben nicht den Zivil- sondern den Verwaltungsrechtsweg gewählt, und dort werden nicht nur die von den Prozessparteien vorgebrachten Gesichtspunkte berücksichtigt. (Sie schreiben neue Argumente, das läuft aber genau wegen der Verwaltungsgerichtsbarkeit ins Leere.) Wenn schon eine Klage abgewiesen wurde in dieser Sache, wäre es ein Wunder, wenn bei Ihnen was anderes rauskäme. Letztlich sollten Sie ein bisschen weiter denken, dass Sie das “System” nur stärken, weil dank solch aussichtsloser Klagen der Verwaltungsgerichtsapparat dann eben personell verstärkt wird. Sie schreiben was von verfassungswidrig, geben aber von vorneherein zu, die Verfassung wohl anders auszulegen als die Verfassungsrichter (möchten sich viele nicht blind auf die von den Bundestagsparteien berufenen Verfassungsrichter/innen verlassen.). Das finde ich krass.

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  • Michael Kraus

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    @blauäugig: Es gibt keine Möglichkeit, vor der Zivilgerichtsbarkeit gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag zu klagen. Dei Zivilgerichtsbarkeit ist für Streitigkeiten zwischen Bürgern vorgesehen. Die “öffentlich-rechtlichen” Rundfunkanstalten sind jedoch quasi-staatliche Körperschaften des öffentlichen Rechts. Demnach ist der vorgesehene und faktisch einzig mögliche Weg die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Konkret: Wenn man eine Klage vor dem Amtsgericht gegen eine Rundfunkanstalt einreicht, so wird diese aus formalen Gründen abgewiesen, schlicht nicht behandelt.

    Was bei einer Klage vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit herauskommt, weiß man nicht, da Richter/innen grundsätzlich unabhängig entscheiden. Dass die Wahrscheinlichkeit gering ist, vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit Recht zu bekommen, ist mir bekannt. Es könnte daran liegen, dass sich die Richter/innen in diesem Bereich stark mit dem Staat identifizieren, gegen dessen Institutionen man als Bürger klagt. Das kann ich nicht beweisen, ist eine Arbeitshypothese meinerseits. Dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die Bundesländer stark aufgestockt wird, ist höchst unwahrscheinlich, Stichwort “Schuldenbremse”.

    Sicher ist: Nur durch eine Klage durch die Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit kommt man am Ende vors Bundesverfassungsgericht, was das eigentliche Ziel der Klagen ist – eine verfassungsrechtliche Prüfung des Rundfunkbeitrags. Was vor dem Bundesverfassungsgericht herauskommt, weiß man nicht, denn Richter/innen sind unabhängig. Aufgrund der politischen Besetzung des Gerichts – durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Richterwahlausschusses im Deutschen Bundestag – ist jedoch keine echte Unabhängigkeit der Bundesverfassungsrichter/innen gegeben. Dies ist ein großes grundsätzliches Problem.

    Laut Montesquieu stellt nämlich die Gewaltenteilung eine der wesentlichen Grundlagen des demokratischen Rechtsstaats dar, die aber in Deutschland nicht gegeben ist. Nicht wenige Bundesverfassungsrichter/innen sind in den letzten Jahren zwischen Justiz und Politik gewechselt – etwa Roman Herzog, Peter Müller, Paul Kirchhof. Wie kann etwa ein Ex-Ministerpräsident und jetziger Bundesverfassungsrichter wie Peter Müller (CDU) den Rundfunk-Zwangsbeitrag kritisch sehen, den er als Ministerpräsident des Saarlands stets verteidigt bzw. ausgebaut hat? Dies ist ein riesiges Problem aufgrund der fehlenden Gewaltenteilung.

    Ähnliches gilt auch für den ehemaligen Bundesverfassungsgerichts-Präsidenten und CDU-Politiker (mit seiner “Bierdeckel-Steuererklärung” aus dem Bundestagswahlkampf 2005) Paul Kirchhof, der das entscheidende Gutachten für den Rundfunk-Zwangsbeitrag geschrieben hat. Sein Bruder Ferdinand leistet seine treuen Dienste weiterhin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Wie kann man da eine unabhängige Entscheidung erwarten? Das ist Nepotismus bzw. institutionalisierte Korruption wie in einer Bananenrepublik – das Ergebnis der krakenhaften Parteienherrschaft in der Bundesrepublik Deutschland.

    Trotzdem klagen wir bis zum Bundesverfassungsgericht, denn die Hoffnung stirbt zuletzt. Außerdem steht bei einer Ablehnung der Klage(n) – vor dem Bundesverfassungsgericht – und nur dann – die Möglichkeit offen, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen und dort wegen Ungleichbehandlung von Unionsbürgern zu klagen. Denn an der Grenze lebende Franzosen, Schweizer, Österreicher, Tschechen, Polen, Dänen, Niederländer, Belgier, Luxemburger müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen, können aber die deutschen Staatsfunk-Sender nutzen. Dies ist eine Diskriminierung der Deutschen.

    Kurz zum Abschluss: Bitte informieren Sie sich, bevor Sie hier weitere unsachkundige Kommentare zu diesem Thema abgeben. Vielen Dank! :-)

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  • Michael Kraus

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    Wer sich über die offensichtliche Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags hier im Netz informieren möchte, dem/der empfehle ich die wissenschaftliche Doktorarbeit von Anne Terschüren, einer ehemaligen Mitarbeiterin des Staatssenders NDR, siehe http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=22199 .

    Einige Inhalte dieser bahnbrechenden Studie, in der Dr. Anne Terschüren die Verfassungswidrigkeit bereits der alten Rundfunkgebühren nachweist, findet sich zum Beispiel hier: http://www.t-online.de/digital/fernsehen-heimkino/id_62710372/rundfunkbeitrag-ist-laut-ndr-mitarbeiterin-verfassungswidrig.html .

    Dass auch das Bundesverfassungsgericht die offensichtliche Verfassungswidrigkeit der Zwangsgebühren erkennt, ist jedoch aufgrund der politischen Besetzung des Gerichts nicht sicher. Es hängen rund 50.000 Stellen und 8 Milliarden Euro Jahresetat dahinter, sowie der Propaganda-Apparat für die Politik. Das gibt man nicht einfach auf.

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  • blauäugig

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    @Kraus “Kurz zum Abschluss: Bitte informieren Sie sich, bevor Sie hier weitere unsachkundige Kommentare zu diesem Thema abgeben. Vielen Dank! :-)”
    Sie haben den Kern meiner Aussage nicht verstanden; vor dem Verwaltungsgericht kommt es wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht auf Ihre Argumente an. Anders als bei der Zivigerichtsbarkeit, wo nur das von den Parteien Vorgetragene in die Entscheidung einfließt.
    Und zur Diskriminierung der Inländer – auch hierzu gibt es bereits europäische Rechtsprechung, die Sie anscheinend ignorieren: Das deutsche Reinheitsgebot beim Bier ist nur deshalb zulässig, weil nach EU-Recht Inländer diskriminiert werden dürfen. Zum Beispiel darf belgisches Bier in Deutschland verkauft werden, selbst wenn es das Reinheitsgebot nicht erfüllt. Was soll bei Ihrer Show anderes rauskommen?

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  • blauäugig

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    Sie wiederholen sich, und Ihre Aussagen sind zudem nicht richtig:

    a) Selbstverständlich müssen alle im Zusammenhang mit der Klage vorgetragenen Argumente auch von der Verwaltungsgerichtsbarkeit geprüft werden. Noch befinden wir uns in einem demokratische Rechtsstaat, in dem die Richterschaft die Pflicht hat, alle vorgetragenen Punkte unabhängig zu prüfen.

    b) Man hat nicht die freie Wahl, ob man ‘mal eben aus Lust und Laune vor der Zivilgerichtsbarkeit gegen die “öffentlich-rechtlichen” Medien zieht. Eine Klage vor der Zivilgerichtsbarkeit wird schlicht nicht angenommen. Bitte informieren Sie sich, bevor Sie weiterhin unsachkundige Kommentare schreiben.

    c) Es käme auf den Versuch an, dem Europäischen Gerichtshof den Diskriminierungsgrundsatz als Argument vorzulegen. Man weiß vorher nie, wie ein Gericht entscheidet, kann nur Mutmaßungen darüber anstellen. Ihr Beispiel mit dem Bier geht etwa ins Leere, der Fall ist meines Erachtens nicht übertragbar.

    Ihre ganze “Argumentation” läuft darauf hinaus, sich über Widerstand lustig zu machen oder sich darüber zu beschweren. Ertragen Sie es einfach, dass Menschen eine andere Meinung haben und diese auch mit allen ihnen zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln vertreten. Das ist Demokratie!

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  • Michael Kraus

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    Entschuldigung, meinen vorherigen Kommentar – erschienen am 20. Mai 2016 um 19:23 Uhr – habe ich versehentlich unter dem Kürzel “blauäugig” abgesendet. Er stammt aber von mir und sollte sich an “blauäugig” wenden. Das war ein Versehen, das mir aufgrund von Eile passiert ist, und keine Absicht. Da man hier leider keine bereits veröffentlichten Beiträge nachträglich bearbeiten kann, teile ich es auf diesem Weg mit.

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  • blauäugig

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    @Kraus: Woraus schließen Sie, dass ich glauben würde, Sie könnten den Zivilrechtsweg beschreiten? Es ist nur eben ein gravierender Unterschied schon in der Prozessordnung. Darauf wollte ich hinweisen, Sie können es natürlich auch anders interpretieren, um mir wiederholt unsachkundige Kommentare vorzuwerfen.
    Wundern Sie sich nicht allzu sehr, wenn in der Urteilsbegründung was steht von wegen “Auf …. kommt es dabei nicht an”, Ihre “Argumente” also vor Gericht gar nicht weiter gewürdigt werden. Das hat nichts mit Befangenheit der Richter zu tun, wie Sie dann weiter Ihre Verschwörungstheorie (“Arbeitsthese”) spinnen.
    Und ich finde es schon ziemlich daneben, dass Sie die ganze Zeit von “offensichtlicher Verfassungswidrigkeit” reden und “bahnbrechende Studie”, ich fände gerade in letzterem Zusammenhang “Mindermeinung” angemessener.

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