02 Mrz2012
Gesetz gegen Kostenfallen im Internet
Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zur Bekämpfung von Kostenfallen im Internet verabschiedet. Hierzu erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete Horst Meierhofer aus Regensburg:
Mit dem von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegten Gesetz sagen wir Kostenfallen im Internet entschieden den Kampf an. Bislang waren Hinweise auf kostenpflichtige Angebote im Internet bei unseriösen Anbietern für Verbraucher oftmals gut versteckt. Wer nur einen Routenplaner ausdrucken wollte, hatte beispielsweise plötzlich versehentlich und ungewollt ein 24-Monate-Abonnement abgeschlossen. Dem schiebt der Deutsche Bundestag nun einen Riegel vor.
Unternehmen müssen die Verbraucher jetzt unmittelbar vor Vertragsschlüssen im Internet über Kosten und Laufzeiten des Vertrages informieren und diese klar und verständlich hervorheben. Zudem müssen Verbraucher nun bei online geschlossenen Verträgen unmittelbar vor ihrer Bestellung durch Anklicken einer Schaltfläche ausdrücklich bestätigen, zur Zahlung verpflichtet zu sein. Nur dann kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande. Wird diese Voraussetzung nicht eingehalten, ist der Verbraucher an den Vertrag nicht gebunden. Dadurch werden Verbraucher bei Online-Bestellungen zusätzlich vor Kostenfallen geschützt.