Gesalzenes Urteil für „Burger-Meister“
McDonald’s eine Verkehrsgefährdung? Das kann nun wirklich nicht sein. Am Dienstag trafen sich „Burger-Meister“ Frank Mosher und das Landratsamt Kelheim vor dem Regensburger Verwaltungsgericht.
„Papa! McDonald’s!“ Ja, schon Kinder ab zwei Jahren erkennen das Logo der weltweit größten Fast Food-Kette und beginnen zu quengeln, wenn Mami und Papi sie dann nicht schnurstracks in Reichweite von Burger,Pommes und Cola bringen. Das haben Untersuchungen ergeben, weiß „Burger-Meister“ Frank Mosher (Foto), Herrscher über die McDonald’s-Filialen im Raum Regensburg. Und als der „Think Tank mit Ketchup im Blut“ (Mosher über Mosher) 2001 Umsatzprobleme in einer seiner Filialen in Kelheim feststellte, kam der Burger-Meister mit dem Bürgermeister überein, dass entlang der Kreisstraße Werbetafeln aufgestellt würden, um diesem Problem beizukommen.
Erkenntnis nach sieben Jahren: Schilder sind gefährlich
2004 wurden die Werbetafeln durch ein „Verkehrsleitsystem“ (Mosher) ersetzt, drei Schilder, die darauf hinwiesen, dass noch 300, 200 und schließlich nur noch 100 Meter zu der dann noch etwa einen Kilometer entfernten Burger-Ausgabe zurückzulegen seien. Die Umsatzprobleme waren behoben und alle schienen zufrieden zu sein.
Bis zum Ende des vergangenen Jahres. Da nämlich stellte das Landratsamt Kelheim urplötzlich fest: Die 70 auf 100 Zentimeter großen Schilder, die da den Straßenrand seit sieben Jahren zieren, sind eine Verkehrsgefährdung, verstoßen außerdem gegen den Bebauungsplan und müssen weg. Mosher klagte gegen den entsprechenden Beseitigungsbescheid und so traf man sich am Dienstag vor dem Regensburger Verwaltungsgericht.
Die Schilder: ein ganz unauffälliges „Verkehrsleitsystem“
„Willkür“ sei das, befand Mosher. Die Schilder seien überhaupt keine Werbung, sondern ein „erforderliches Verkehrsleitsystem“. Das schaffe Arbeitsplätze und Gewerbesteuer für die Stadt Kelheim. Das habe früher ja auch der Kelheimer Bürgermeister, „den ich sehr schätze“, so gesehen.
Zum Beleg, dass die Schilder keinerlei Verkehrsgefährdung darstellen, hatte Moshers Rechtsanwalt Jürgen Linhart dem Gericht am Tag vor der mündlichen Verhandlung sogar noch das Gutachten eines KFZ-Sachverständigen (!) zukommen lassen, mit dem belegt werden sollte: Die Schilder fallen eigentlich gar nicht auf, lenken den Autofahrer überhaupt nicht ab. Allenfalls seien es die Beifahrer und besagte mitreisenden Kinder, denen das McDonald’s-Logo ins Auge steche.
Die Schilder: offensichtlich unzulässig
Dem mochte die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts – merklich angefressen angesichts des recht spät eingereichten Gutachtens – nun so gar nicht folgen. „Werbung macht man ja nicht, damit es nicht auffällt“, so der berichterstattetende Richter, der sich den Begriff „Gutachten“ in Zusammenhang mit den eingereichten Unterlagen verbat.
Ebenfalls verwundert zeigt sich das Gericht aber auch von der Tatsache, dass der Bescheid des Landratsamts keinerlei Begründung dazu enthielt, weshalb die Schilder nun laut Bebauungsplan nicht zulässig sein sollten. „Da steht nur was zulässig ist, aber nicht was unzulässig ist.“ Man könne sich zwar denken, was das Landratsamt meine, aber: „Das steht da nicht.“ Erst nach diesem Hinweis ergänzten die Vertreter des Landratsamts ihren Bescheid und nun kam das Gericht denn auch zu dem Schluss: „Diese Schilder sind bauplanungsrechtlich offensichtlich unzulässig.“
Die Schilder: eine „abstrakte Verkehrsgefährdung“
Anträge von Rechtsanwalt Linhart, ein neues Gutachten einzuholen, einen Ortstermin anzuberaumen und einen Polizeivertreter zu laden, um dessen Einschätzung zur Verkehrsgefährdung zu hören, lehnte das Gericht ab. „Aufgrund eigener Sachkunde“ komme man zu dem Schluss, dass es zumindest eine „abstrakte Verkehrsgefährdung“ gebe und eine solche reiche aus, ganz abgesehen davon, dass solche Schilder schon qua Planungsrecht gar nicht zulässig seien. Nach nur fünfminütiger Beratung wurde Moshers Klage abgewiesen.
Der sieben Jahre währenden „abstrakten Verkehrsgefährdung“ und dem ebenso lang unbeanstandetem „offensichtlichem“ Bruch von Bauplanungsrecht wird damit nun ein Ende gesetzt. In einem Landratsamt geht es eben nicht ganz so schnell wie in einem Fast Food-Lokal.
Bernd Neumann-Henneberg
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Wisst Ihr was “fast food” auf bayrisch heißt? Ganz einfach: Fast etwas zum Essen
linksanwalt
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Rechtsanwalt Jürgen Linhart reicht ein “Gutachten” ein, am Tag vor der Verhandlung.
“Die Schilder fallen eigentlich gar nicht auf, lenken den Autofahrer überhaupt nicht ab. Allenfalls seien es die Beifahrer und besagte mitreisenden Kinder, denen das McDonald’s-Logo ins Auge steche.”
Man beachte: Linhart ist im Gespräch als OB-Kandidat.
Von der Redaktion gelöscht.
Bleibe er lieber ein “guter Jurist”, dann hat Regensburg die Chance auf einen guten OB.
Wem mag es nützn
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@linksanwalt
1. Herr Aigner lässt seine persönlichen Überzeugungen und politischen Ansichten sehr klar aus seinen Artikeln strahlen. Daher bin ich mir persönlich nicht sicher, ob dieser Artikel erschienen wäre, wenn Herr Linhart nicht als OB-Kandidat im Gespräch wäre.
2. Die Kanzlei läuft glänzend (Gleich vorweg, ich kenne einen der Kanzleiinhaber persönlich) und Herr Linhart wurde mir von zufriedenen und erfolgreich vertretenen Mandaten außerhalb des Gebietes von Regensburg und Land (!) mehrfach als guter Verwaltungsjurist empfohlen.
Welche Werbung hätte Herr Linhart also notwendig? Es gibt nichts besseres als Mundpropaganda.
3. Und auch böswillig geäußerte Lügen können als “zuverlässige Aussagen” getarnt werden.
Daher hoffe ich für Sie, dass man Ihnen oder Ihrer Quelle deswegen keine einstweilige Verfügung wegen “übler Nachrede” zustellen lässt.
Bert
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Wär ja auch ein Wunder gewesen, wenn diese durchgeknallte CSU selbst in einem CSU-freien Artikel nicht gleich wieder etwas findet, um der gegenseitigen Feindschaft zu fröhnen.
Holger Mainz
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Linksanwalt – bitte fragen Sie Ihren Auftraggeber, ob es in den Reihen seiner Fans nicht jemanden gibt, der etwas mehr auf dem Kasten hat als Sie…
Geradeausanwalt
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Ach, und wenn Sie schon mal dabei sind, werter Linksanwalt, fragen Sie bitte gleich auch nach, ob sich in den Kreisen denn ein besserer Fachanwalt für Verwaltungsrecht finden lässt. Aufgefallen ist von denen in diesem Rechtsgebiet bislang keiner, im Gegensatz zu Herrn RA Linhart.
Mal abgesehen davon ist es ja hinlänglich bekannt, wie es am VG Regensburg manchmal zugehen kann. Was da der VGH schon so alles aufheben musste….
Und raten Sie mal, wer da inzwischen schon mehr als häufig Prozessbevollmächtigter der obsiegenden Partei war! Und in München wird die Luft schon a bissl dünner, da wird nämlich eher Jura gemacht…
Oje...
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Was soll das ganze Gemecker? Ich kapier nicht ganz, worauf all die Pro- und Contra-Linhart-Kämpfer hinauswollen. Im Artikel geht’s schwerpunktmäßig um die LRA Kelheim vs McDonalds-Sache und nicht um irgendwelche am Rande beteiligte Anwälte.
Ulrike
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@ Linksanwalt
Im Übrigen hat die eine Sache mit der anderen nix tun. Was bitte hat die anwaltliche Tätigkeit des Herrn Linhart mit einer evtl. OB Kandidatur zu tun?
Heißt das, wenn man sich politisch engagiert, dass man von da ab keinen Beruf mehr haben darf?
Aus eigener Erfahrung weiß ich, Herr Linhart ist ein ganz ausgezeichneter Jurist und Verwaltungsrechtler. Ich selbst habe mich bereits zwei mal von ihm in baurechtlichen Angelegenheiten erfolgreich vertreten lassen.
Herr Schlegl ist sicherlich auch kein schlechter Ingenieur, nur weil er gern OB werden möchte. Irgendwo muss man die Kirche auch mal im Dorf lassen!
frage
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ich geb “oje” recht. ich versteh das geschrei auch nicht. es wurde ein fehler gemacht, der jetzt vom gericht korrigiert wurde. nicht mehr und nicht weniger. wenn mc donalds der einzige gewerbesteuerzahler wäre, dann liese ich es mir eingehen. wenn sich mc donalds aber aus versehen mal einen schlechten standort ausgesucht hat und das jetzt durch verkehrsschilder ausbügeln möchte, dann muss man dieses recht auch jedem anderen gewerbesteuerzahler zustehen. geht nicht. darum doch alles gut, oder nicht?
linksanwalt
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Da habe ich wohl in ein wespennest gestochen. Dann ist es dem Jürgen wohl doch ernster mit der OB- Kandidatur als es der geplagte Leser glauben mag.
Veronika
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Grds. richtig Entscheidung, aber hätte man gleich von vorneherein dafür sorgen müssen, dass solche Schilder nicht derart aufgestellt werden? Da war damals wohl wichtiger, dass Mosher sich auch in Kelheim niederlässt, weil sonst das “Kehldorado” nicht so ganz funktioniert hätte. Einen “feinen Zug” finde ich es von der Stadt Kehlheim nicht, weil man die Schilder Moshers verkleinern, und die Werbeanlage um weitere Schilder für andere Gewerbebetriebe hätte erweitern können. McDonalds ist halt nun einmal gerade in ländlichen Gegend auch für Kommunen die einzige Möglichkeit, sich etwas “weltmännisch” zu zeigen.
Holger Mainz
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Es geht hier um eine berufliche Tätigkeit und nicht um einen OB…
Thomas R.
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Volle Zustimmung, Veronika.
duden
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@ Veronika:
Deutsche Sprache, schwere Sprache!
ogger
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Mir wärs lieber ein Gericht würde über das Fertigfutter und die Umweltverschmutzung durch die Verpackung der Fastfoodläden (Burger, Cafe Togo, Pizza usw.) entscheiden.
ob-tauglich?
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@ holger mainz:
ich habe kenntnis nur aus diesen artikel über den prozeß. es sieht allerdings so aus, dass die ganze geschichte von anfang an keinen erfolg für mosher versprochen hat.
eine einigung im vorfeld: das wäre es gewesen, was dem mandanten nützt.
jetzt hat er schlechte presse, wird ausgelacht, hat verloren.
Jürgen linhart hat honorar bekommen für eine tätigkeit, die wirtschaftlich betrachtet sinnlos war.
nun leben die meisten anwälte von prozeßen. wer aber unnötige, sinnlose prozesse führt (5 minuten verhandlungsdauer) kostet unnötig geld.
ok, frank mosher ist schon mal einer mit einem dickschädel.
und solchen bürgern muss ein ob entgegentreten können, wenn sie etwas wollen, was nicht durchsetzbar ist. ob jürgen das kann, wenn er ob werden sollte? seinem mandanten gegenüber konnte er nicht. und hat damit geld verdient .
ob-tauglich?
Holger Mainz
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@ob-tauglich: Sind wir jetzt bei einer Neiddebatte (haben Sie vielleicht eine 4-Mann-Klitsche in die sich nur quartalsweise ein Mandant verirrt?) , der Frage nach dem Mandatsverhältnis, der Weisungsgebundenheit eines Rechtsanwalts oder worauf wollen Sie hinaus? Denken Sie wirklich, dass sich der Arbeitsaufwand bei einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf 5 Minuten mündlicher Hauptverhandlung beschränkt? Kennen Sie die Gerichtsakte?
Es geht Ihnen hier nur um eins: Einen angesehenen Anwalt zu diffamieren, koste es was es wolle. Mit Kommunalpolitik hat das gar nichts zu tun.
Solche Auswüchse – nämlich dass Leute auch privat und beruflich platt gemacht werden sollten – gab es in Regensburg schon mal. Altes Spiel und man weiss genau, aus welcher Ecke das kommt.
Einige Herrschaften sollten sich diesbzgl. aber sehr gut überlegen, ob es weise ist, so ein Fass nochmal aufzumachen.
Steffi
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Der Prozess erscheint hier nicht von vorneherein aussichtslos und die anwaltliche Tätigkeit nicht von Anfang an sinnlos. Der Mandant gibt den Klageauftrag, also entscheidet auch er, welche Ausgaben er riskieren möchte und welche nicht.Aus einem verlorenen Prozess kann man doch keine Rückschlüsse auf OB-Qualitäten ziehen.
Steffi
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wir haben auch ne “vier mann klitsche” übrigens. und ich bin nicht neidisch.
RuhigBlut
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Ich frage mich, was dieser Blödsinn soll!
Da fällt ein einziges Mal der Name Linhart im WBlatt als OB-Kandidat und schon greifen die bekannten Herrschaften sofort auch nach dem letzten und dümmsten Strohalm… Fällt Ihnen egtl nichts, aber auch überhaupt nichts besseres ein? Wer sich so peinlich verhält, sollte lieber nicht über OBTauglichkeiten schwadronieren!
Man kann nur hoffen, dass sich hinter “ob-tauglich” kein Rechtsanwalt verbirgt. Wer mit solch einer “Logik” argumentiert, wird’s wohl iZ nicht mal hinbekommen, eine Klage schlüssig zu erheben.
1. Zunächst einmal entscheidet der Mandant, ob die Bestreitung des Rechtsweges für ihn wirtschaftlich sinnvoll ist, insbesondere wenn er Unternehmer ist. Der Anwalt berät hier nur.
2. Völlig widersinnig schien die Klage ja nun nicht zu sein. Immerhin wurde sie zugelassen und es kam zu einem Termin. Ferner war da aber auch immerhin ein unwirksamer Bescheid.
3. Rechtlich geht es hier um eine Ermessensfrage. Nämlich ob die Schilder eine Gefährdung darstellen oder nicht. Mosher vertritt hierbei eine andere Auffassung als das zuständige Amt. Wem nun das Gericht folgen mag, kann vor dem Prozess sicher nicht zweifelsfrei abgeschätzt werden. Die Behauptung des Klägers war zumindest wohl nicht völlig von der Hand zu weisen.
4. Der Mandant erteilt den Klageauftrag. In diesem Moment ist der Anwalt dazu verpflichtet, alles zu tun, um dessen Interessen durchzusetzen. Und ein guter Anwalt tut dies auch, selbst wenn sein Bild für sachunkundige Dritte dabei leiden mag. Das Interesse gilt dem Wohl des Mandanten, nicht dem eigenen. Linhart hat dies hier getan. Insofern wäre hier egtl nur ein Vergleich mit der Politik zulässig: ein OB ist nur dem Wohl seiner Stadt und der Bürger verpflichtet, so wie ein Anwalt unter der Wahrung rechtsstaatlicher Grubdsätze und berufsständischer Grenzen nur dem Wohl seines Mandanten verpflichtet ist. Eigene Befindlichkeiten oder Eitelkeit haben bei beiden zurückzustellen. Ergo: So wie Linhart für seine Mandanten kämpft, so würde er sich auch für die Stadt einsetzen!
5. Was hat egtl ein einziger, kleiner Fall eines Anwaltes mit seiner politischen Eignung zu tun? Wenn von BMW jetzt ein einziger 3er wegen einem Fehler ab Werk auf der Straße liegen bleibt, werden Sie dann nach Ihrer bestechenden Logik auch sagen, unter Christian Schlegl bleibt die Stadt liegen? Wenn überhaupt, muss man die gesamte berufliche Leistung bewerten. Und da schaut’s bei Herrn Linhart weiß Gott nicht schlecht aus. In diesem Zusammenhang sollte man lieber mal die Performance von BM Wolbergs in der Mälze näher beleuchten!!!
6. Wer war es egtl nochmal, der trotz mehreren, krachend verlorenen Bürgerbegehren weiterhin stur auf dem Donaumarkt als Stadthallenstandort beharren musste? Wer ist es nochmal, der das Haus der Musik gegen breiten Widerstand am Bismarkplatz durchsetzen will? Wer versucht nochmal, zwanghaft eine weitere und sinnlose Donauquerung gegen alle Widerstände durchzusetzen?
Achja richtig, der jetzige OB Schaidinger!!!
Der kennt sich ja mit aussichtslosen Kämpfen überhaupt nicht aus…. Den hat aber niemand zu diesem Blödsinn beauftragt oder gezwungen. Er sollte lieber mal auf seine Bürger hören. Deswegen spricht man iÜ auch in der Politik von “Mandat”!
Dieser OB schimpft aber lieber dreist auf die Wutbürger anlässlich städtischer Empfänge…
Na, haben wir das alles vergessen oder gar verdrängt?
Ich weiß ja nicht, ob Linhart kandidieren will, zu wünschen wäre es aber. Denn der macht bei der Bearbeitung eines Mandates immerhin, was der Mandant wünscht. Als Anwalt, wie auch in der Politik!
Holger Mainz
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@ ruhigblut: Mit Argumenten ist dieser Gang nicht beizukommen. Nach dem alten CSU-Motto: Auf alles draufhaun, was nicht ja sagt und nickt.
Gott sei Dank sind die Tage des Sonnenkönigs gezählt und sein Adlatus ist auch kalt gestellt. Ich frage mich nur ernsthaft nach den Alternativen. Wolbergs?Als OB sollte man etwas mehr Substanz in der Vita haben. Mistol? Sympathischer, engagierter Mann aber chancenlos. Artinger? Wäre nicht die schlechteste Wahl.
Welchen Kandidaten die CSU bringen wird, werden wir sehen. Im Endeffekt wird es für das bürgerliche Lager eine Wahl zwischen CSU und Freien Wählern.
RuhigBlut
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@ Holger Mainz:
Das sehen Sie falsch! Leider scheidet Artinger aus! Auch er ist nicht obtauglich, da leider irgendwann schon mal ein Urteil von ihm in nächst höherer Instanz kassiert wurde… So jedenfalls die “Logik”!
Wolbergs scheidet auf Grund der ständigen Defizite in der Mälze sowieso aus. Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass es keine undichte Stelle bei BMW gibt, wodurch herauskommt, dass ein Vorgesetzter vom Schlegl schon mal eine Konstrukteurszeichnung von ihm abgelehnt hat. Ach ne, das ist ja Quatsch! Dann wäre nämlich nicht Schlegl, sondern dessen Chef OB-untauglich. So jedenfalls die “Logik” Anderswo würde mans eher perfide nennen…
Ich will gar nicht wissen, was sich für bösartige oder zumindest völlig verhetzte Wesen hinter so manchen Pseudonymen verbergen!Nachtigall, ich höre Dich ganz laut trampeln…
Ulrike
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Die Angriffsfläsche bzgl. Herrn Linhart, die hier manche bzgl seiner evtl OB Kandidatur zu erkennen scheinen, ist in meinen Augen völlig hirnrissig.
Wie gesagt: Irgendwo muss man die Kirche auch mal im Dorf lassen.
Herr Linhart führt einen ganz normalen Beruf aus, wie zB Herr Schlegl und andere Kommunalpolitiker auch.
Diese konstruierten, abwegigen Rückschlüsse von der beruflichen Tätigkeit auf eine mögliche (noch sehr abstrakte) Tätigkeit als OB wird auch die Bevölkerung nicht akzeptieren.
Wäre Herr Linhart/Schlegl/Wolbergs von Beruf Arzt, würde man sicherlich feststellen, irgendein Patient ist irgendwann mal einem Krebsleiden erlegen. Es fänden sich sicherlich dann wieder Experten, die darin einen Skandal entdecken würden.
Das kapiert kein Mensch und mit so einem Schmarrn kann man auch keinen Wahlkampf machen.
Ratisbonicus
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@ob-tauglich?
Angeblich hat der Prozeß über 1,5 Stunden gedauert.
Und es soll im Vorfeld ein Gutachten gegeben haben, das positiv für Frank Mosher lautete.
Vielleicht sollten Sie nicht einfach Behauptungen aufstellen, wenn Sie (Fast) keine Ahnung haben.
Veronika
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@duden: Das mit dem Vertippen kommt schon mal vor. Wenn es sonst nichts ist!
Geradeausanwalt
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@ Ulrike:
Sie liegen vollkommen richtig! Das versteht wirklich kein Mensch mehr… Ihr Vergleich mit den Leistungen eines Arzts ist zudem ziemlich passend. Ob- tauglich und Konsorten tun ja geradeso, als sei der Inhalt dieses Artikels “RA Linhart baut 6stelligen Haftungsfall”… Um in Ihrem Bild zu bleiben, wäre dies bei einem Arzt halt der klassische Behandlungsfehler. Hier hat aber ein Mandant von Herrn Linhart eben nur kein Recht bekommen bzw. kein Recht gehabt. Die anwaltliche Tätigkeit ist hier halt vergleichbar mit den vergeblichen Mühen eines Mediziners um einen unheilbar Erkrankten…
@ Ruhig Blut:
Ja, auf so ein BMWLeaks wäre ich schon irgendwie gespannt…
Aber ich muss Ihnen in einem Punkt widersprechen: Hinter ob- tauglich steckt ganz bestimmt ein Rechtsanwalt. Wahrscheinlich handelt es sich da um den Denny Crane (TV-Serie Boston Legal) von Regensburg. “Bislang unbesiegt”… Naja, wenn man sich nur im spanisch/ lateinamerikanisch – deutschen Rechtsverkehr vor irgendwelchen Schiedsgerichten vergleicht, mag man auch unbesiegt bleiben ;-)
Ich würde es iÜ weder “Logik”, noch pefide nennen. Das ist einfach nur die bekannte Dummdreistigkeit, die bei einigen in der CSU immer noch frei ausgelebt wird. Manche kapieren es halt nie… Insofern spricht sicher einiges für die Freien Wähler.
ob-tauglich
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ich muss euch enttäuschen:
ich habe mit der csu-mischpoke nun wirklich nichts am hut. ich bin KEIN Rechtsanwalt, sagen wir, ein rechtsanwaltsgeschädigter und ein linksliberaler bürger. nicht mitglied der kirche. jürgen linhart seinen erfolg neiden? ich habe genug eigenen.
RuhigBlut
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Wer sich verteidigt, klagt sich an… Ganz wichtig war es auch obtauglich, das “kein” in Blockbuchstaben zu schreiben. Nachtigall, Nachtigall….
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NannyOgg07
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Quengeln dass sie uuuunbedingt zu McDonalds wollen? Also meine Kinder nicht, liegt aber vielleicht daran dass sie bisher erst drei- oder viermal dort waren (wegen einer Einladung zum Kindergeburtstag).
Was ich damit sagen will? Unabhängig von der Rechtslage und dem berechtigten Wunsch nach einer werbefreien Stadt ist es immer auch für Eltern eine Aufgabe am Umsatztief mitzuwirken.Grundsätzlich empfinde ich übrigens Werbung am Strassenrand als Ablenkung, wen das Thema interessiert dem empfehle ich den Blog Konsumpf.de.
NannyOgg07
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Jetzt hab ich gerade erst die Kommentare gelesen…ohje, leider geht das an einem eigentlich sehr interessanten Thema, nämlich der Werbung bzw dem Recht auf geschützte werbefreie Räume gänzlich vorbei. Schade dass Personaldebatten immer wichtiger erscheinen als inhaltliche Debatten.