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Erneuter Sonderurlaub für Prof

Geordneter Rückzug in der Schäfers-Affäre

In der Schäfers-Affäre ist die Universitätsleitung mit einer Lösung an die Öffentlichkeit gegangen, mit der man versucht, das Gesicht zu wahren. Zumindest halbwegs. Es gibt ein letztes Semester Sonderurlaub für den rührigen Immobilienwirtschaftler.
Muss sich nach diesem Semster zwischen Uni und Vorstandsposten entscheiden: Wolfgang Schäfers. Foto:IVG

Muss sich nach diesem Semster zwischen Uni und Vorstandsposten entscheiden: Wolfgang Schäfers. Foto:IVG

Geordneter Rückzug in der Nebentätigkeiten-Affäre um Wolfgang Schäfers. In einer Presseerklärung hat die Universität Regensburg eine erneute Beurlaubung des Professors für das bevorstehende Wintersemester angekündigt. Die Beurlaubung erfolge „vor dem Hintergrund der neueren Entwicklungen bei der IVG Immobilien AG, die den vollen Einsatz von Prof. Dr. Schäfers während der momentanen Sanierungsphase erforderlich machen“.

Nicht mehr verlängerbarer Sonderurlaub wird verlängert

Damit biegt die Universitätsleitung einerseits eine sehr fragwürdige Nebentätigkeitsgenehmigung zurecht und verlängert den ursprünglich nicht mehr verlängerbaren Sonderurlaub von Schäfers, andererseits dürfte aber nun auch klar sein, dass die Zeit der unbegrenzten Möglichkeiten für den rührigen Immobilienwirtschaftler an der Universität Regensburg vorbei ist. Wie berichtet, war Schäfers während seiner neun Jahre als Professor an der Universität Regensburg insgesamt sechs Jahre lang offiziell beurlaubt, um zunächst Karriere beim Bankhaus Sal. Oppenheim, anschließend bei dem Immobilienkonzern IVG zu machen (Alle unsere Berichte zu der Affäre.).

Die Ungereimtheiten bleiben

Für die Jahre 2005 bis 2007 – hier gab es weder Urlaub noch eine Nebentätigkeitsgenehmigung – will Schäfers ausschließlich für sein Amt an der Universität zur Verfügung gestanden sein. Diesen Angaben widersprechen zwar das Bankhaus, zahlreiche Medienberichte aus dieser Zeit und zunächst auch Schäfers im Internet veröffentlichte Vita. Doch nach einer „Korrektur“ dieser Vita und einer persönlichen Erklärung von Schäfers scheinen weder die Universität noch das Wissenschaftsministerium hier weiter nachtaroken zu wollen.

Fragwürdige Genehmigung „hinfällig“

Ursprünglich hatte das Ministerium einer weiteren Verlängerung von Schäfers’ Sonderurlaub für seine Arbeit bei der IVG ausdrücklich widersprochen. Dieser habe zwingend zum 31.12.2012 zu enden, lautete die unmissverständliche Auskunft. Seit Januar 2013 arbeitete Schäfers deshalb – laut Angaben der Universität – auf Basis einer nie näher definierten Nebentätigkeitsgenehmigung als Sanierer für den Milliardenkonzern. Diese Genehmigung, die eine Weiterbezahlung von Schäfers’ Bezügen als Professor beinhaltet und maximal einen Arbeitstag für seine Tätigkeit als IVG-Vorstand erlaubt hätte , scheint so nicht mehr haltbar gewesen zu sein. Nicht umsonst lavierten sowohl die Universität wie auch das Ministerium, wie auch Schäfers selbst ziemlich herum, was etwa seine Bezüge als IVG-Vorstand anbelangt. Zunächst war sogar die Rede davon, dass Schäfers diesen Posten, der eigentlich mit einem knapp siebenstelligen Gehalt dotiert ist, kostenlos ausüben würde. Entsprechend heißt es nun auch in der Erklärung der Uni, dass mit dem nun neuerlich gewährten Sonderurlaub die „bisher gewährte Genehmigung einer Nebentätigkeit für diese Aufgabe hinfällig“ sei.

Erneute Verlängerung ausgeschlossen

Spätestens mit dem Ende des Wintersemesters wird sich Schäfers indes zwischen Lehrstuhl und Vorstandssessel entscheiden müssen: Fakultät und Universitätsleitung schließen eine darüber hinausreichende Beurlaubung von Schäfers kategorisch aus. Er selbst habe „verbindlich erklärt, dass er nach dem Abschluss der Sanierung der IVG Immobilien AG ausschließlich für sein Amt an der Universität Regensburg zur Verfügung stehen wird“. Eine Landtagsanfrage zu der Angelegenheit harrt noch auf Antwort. Eine anonyme Strafanzeige gegen Schäfers und Kanzler Dr. Christian Blomeyer wird von der Staatsanwaltschaft nach wie vor geprüft.

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Kommentare (11)

  • Marc

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    tja, ich frage mich wie es denn dann sein kann, daß ich in den Jahren 2005 und 2006 regelmäßig bei Sal. Oppenheim mit ihm zusammengearbeitet habe – sehr dubios !

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  • Bernd Lauert

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    Moment mal…Der werte Herr hat eine gutdotierte Beschäftigung an der Uni und nimmt sich Sonderurlaub. Nun gut, vom Berufsbild hat er aber einen Forschungs und Lehrauftrag. Wenn er nun im Urlaub eine Nebentätigkeit ausübt muss er diese versteuern. Normalerweise wird man vom Finazamt nackig gemacht wenn man auch nur einen Euro nicht nicht versteuert hat. Sofort ist z.B der Familienvater der seine Famile durchbringen muss, und nicht möchte, der Steuerhinterziehung verdächtig und wenn verurteilt, vorbestraft. Hier sehe ich das jemand den Hals nicht voll kriegt und das auf Kosten des Steuerzahlers. Der Mann könnte gut CSU-Mitglied sein, drängt sich mir da auf.

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  • Corinna

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    Es scheint als hätte die Universitätsleitung wegen dem möglichen Schadensersatzanspruch in Millionenhöhe der Gläubiger der IVG kalte Füsse bekommen. Da ist es natürlich günstiger einfach die bayerischen Gesetze zu brechen und die Wahrung der Arbeitsplätze vorzuschieben. Eigentlich hätte die Universitätsleitung diese Sonderurlaube gar nicht erst genehmigen dürfen, da sie mit
    Forschung und Lehre wohl nicht viel zu tun haben. Sehr durchsichtig, muss ich sagen !
    Es lohnt auch ein weiterer Blick auf die Wikipedia-Seite von Wolfgang Schäfers:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Schäfers

    Zusätzlich zu seinem Job als Vorstandschef der IVG und als Professor, arbeitet er derzeit noch als Lehrbeauftragter an der IREBS Immobilienakademie in Eltville am Rhein:

    ‘Neben seinen Tätigkeiten ist Wolfgang Schäfers Lehrbeauftragter an der IREBS Immobilienakademie
    in Eltville.’

    Demnach kassiert er möglicherweise, zusätzlich zu seinem Gehalt als Vorstandschef und Professor, noch Geld als Lehrbeauftragter. Ein weiterer Klick auf die IREBS Immobilienakademie in Eltville am Rhein:

    http://www.irebs-immobilienakademie.de/irebs-immobilienakademie/studienorte/eltville/

    lässt erkennen, dass dieses Institut ein An-Institut der Universität Regensburg ist. Es liegt bei Wiesbaden/Mainz und ist ca. 370 km von Regensburg entfernt. Nach Angaben dieser Seite studieren die IREBS-Studenten der Universität Regensburg überwiegend im Kloster Eberbach im Eltville am Rhein in Hessen und nicht in Regensburg:

    ‘Hauptsitz der IREBS Immobilienakademie und Studienort für die überwiegende Anzahl der Studiengänge ist das Kloster Eberbach. Das mittelalterliche Kloster hat – nicht nur für die Teilnehmer der Weiterbildungsstudiengänge – seinen eigenen Reiz.’

    Das scheint alles doch sehr weit entfernt vom Reiz der überfüllten Hörsälen unserer Universität zu sein. Außerdem ist man doch sehr verwundet, wie dieser Mann (mit oder ohne weitere Sondergenehmigung) das alles unter einen Hut bringt. Ich frage mich auch wer die Lehrbeauftragten und Reisen nach Eltville und zurück eigentlich zahlt ? In Zeiten, wo das Geld überall knapp ist, wirft das nach meiner Ansicht nur noch mehr fragen auf !

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  • @corinna

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    ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll. kurz und bündig: falsch. das schönste an der ganzen “affäre” sind nach wie vor die hobby-sherlock-holmes trittbrettfahrer. wenn es einem schon so unter den nägel brennt, unbedingt eigene “nachforschungen” (wikipedia) anzustellen, so sollte man doch auch mal so fair sein und sich auch mit den leistungen von prof. schäfers beschäftigen…aber nein, es ist ja offensichtlich selbstverständlich im (unentgeltlichen) sonderurlaub maßgeblich am aufbau des instituts mitzuwirken.

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  • Corinna

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    Selbstverständlich hat Herr Schäfers auch Leistungen zu verzeichnen, wie jeder andere Mensch auch. Leider konnte er aus Gier den Hals nicht voll kriegen. Damit hat er seinem Unternehmen, dem Freistaat und der Universität Regensburg schwer geschadet.

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  • Kuno Küfer

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    “Oh, uh, one more thing…”*

    @ “@corinna”
    Mit dem Hinweis auf die Person Sherlock Holmes’ deuten Sie wohl die Notwendigkeit eines erstklassigen Forensikers in der in den Artikeln behandelten Angelegenheit an?
    Sie könnten recht haben? Aber vielleicht sollten wir die Personalie noch einmal überdenken. Die Aufklärungsquote eines Sherlock Holmes war natürlich fabelhaft. Parallelen: Auch Sherlock Holmes hat die Ergebnisse der offiziellen Ermittlungsbehörden immer wieder widerlegen müssen. Vielleicht tatsächlich eine gute Wahl?

    Als eine Alternative würde ich aber gerade im aktuellen Fall den Detektiv Columbo auch gerne ins Spiel bringen.
    In Sachen Aufklärungsquote müsste dieser den Vergleich mit Holmes sicherlich nicht scheuen. Auch ist ihm die Welt der “Erfolgreichen und Wohlsituierten”* nicht fremd. Aber darin wäre er möglicherweise seinem britischen Kollege aus der Londoner Baker Street weit überlegen: Columbo hat es bisweilen vorbildlich verstanden, im Verlauf seiner investigativen Untersuchungen stets auch die positiven Leistungen selbst bei den schlimmsten Fingern ins rechte Licht zu rücken. Allein: es hat ihnen nichts genützt.

    Was hielten Sie von diesem Duo?

    (*geklaut: aus wikipedia)

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  • Herbert

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    Weiss Al-Khatib doch zuviel ?

    http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10009&pk=967864

    Al-Khatib: Personalchef ohne Büro

    Mahmoud Al-Khatib firmiert zwar offiziell wieder als Personalchef der Uni Regensburg, hat aber offenbar kein Büro mehr auf dem Campus.

    Von Louisa Knobloch, MZ

    Regensburg. Den Personalchef der Universität Regensburg zu erreichen, ist gar nicht so einfach: Auf der Homepage der Universität sind weder eine Telefonnummer noch eine E-Mail-Adresse angegeben – übrigens im Gegensatz zu sämtlichen anderen Mitarbeitern und Abteilungsleitern. Vor Ort im Verwaltungsgebäude der Universität findet sich auch kein Büro, an dessen Tür der Name Mahmoud Al-Khatib steht. Gerüchten zufolge wurde der Leiter der Personalabteilung seit Ende Juli nicht mehr im Verwaltungsgebäude gesehen.

    Dabei hatten die Universitätsleitung und Al-Khatib am 14. August eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, derzufolge „Herr Al-Khatib weiterhin als Leiter der Personalabteilung firmiert und die Umsetzungsentscheidung zurückgenommen wird“.

    Damit schien die Affäre um den Personalchef ausgestanden, die der Universität einige Wochen lang negative Publicity beschert hatte. Begonnen hatte alles Ende Juli, als bekannt geworden war, dass der Jurist Al-Khatib seines Amtes enthoben worden war und in die Technische Zentrale der Universität versetzt werden sollte. Unterstützer Al-Khatibs witterten einen politischen Hintergrund – schließlich war der geschasste Personalchef SPD-Mitglied und hatte des öfteren die Asylpolitik der bayerischen Staatsregierung kritisiert. Von anderer Seite war zu hören, dass es dem Personalchef an sozialer Kompetenz gemangelt hätte. Einige Mitarbeiter hätten kündigen wollen, um nicht weiter mit ihm zusammenarbeiten zu müssen. Schließlich intervenierte sogar der Wissenschaftsminister. Überraschend nahm die Universität daraufhin die Umsetzung zurück – zumindest offiziell. Al-Khatib sollte demnach sogar weitere Aufgaben übernehmen: Er werde sich „in den kommenden Monaten zusätzlich mit Grundsatzfragen zu Diversity und Integration befassen“.

    Von wo aus Al-Khatib diese Aufgaben wahrnimmt und ob man die Personalabteilung einer Universität leiten kann, ohne tatsächlich vor Ort auf dem Campus zu sein, scheint fraglich. Zu der aktuellen Situation wollten sich auf MZ-Nachfrage weder die Universität noch Al-Khatib selbst äußern. „Die Universität Regensburg wird in diesem Zusammenhang keine – über die gemeinsame Erklärung vom 14. August 2013 hinausgehende – Stellungnahme abgeben“, hieß es aus der Pressestelle. Und Al-Khatib bat um Verständnis, dass er „zu Personalangelegenheiten, auch in eigenen, keine Auskunft erteilen“ dürfe. Es bestehe „eine Vereinbarung des Stillschweigens zwischen mir und der Unileitung“, so Al-Khatib weiter.

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  • Christina

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    Die neue Presseerklärung der Universitätsleitung vom 27. September 2013 hat bei mir große Verwunderung ausgelöst und einige neue Fragen aufgeworfen. Hat die Genehmigung der Nebentätigkeit für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 30. September 2013 von Herrn Prof. W. Schäfers die IVG in die Insolvenz getrieben oder war die Genehmigung von vorneherein nicht mit der bayerischen Nebentätigkeitsverordnung zu vereinbaren und deswegen zu versagen ?
    Mit dieser Presseerklärung, erklärt die Universitätsleitung de facto, dass Herr Prof. W. Schäfers in der Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 30. September 2013 während seiner Professoren-Nebentätigkeit als Vorstandschef das milliardenschwere Unternehmen IVG Immobilien AG mit einem Gesamtverschuldungsstand im Jahre 2012 von mehr als 4,23 Milliarden und einer Verschuldungsquote von über 70 % mit einem wöchentlichem Arbeitsaufwand von maximal einem Tag pro Woche (8 Stunden) in die Insolvenz geführt hat (http://boerse.ard.de/aktien/ivg-willkommen-in-der-parallelwelt100.html). Die IVG Immobilien AG musste am 20. August 2013 beim Amtsgericht Bonn einen Insolvenzantrag im Schutzschirmverfahren stellen (http://www.immobilien-zeitung.de/1000016044/ivg-muss-insolvenz-anmelden). Ich frage mich, ob 8 Stunden pro Woche tatsächlich ausreichend sind, um die Insolvenz eines milliardenschweren Unternehmens in einer kritischen Phase abzuwenden ?
    Mit dieser Presseerklärung hat die Universitätsleitung zweifelsfrei bewiesen, dass die Führung von milliardenschweren Unternehmen nicht in den Nebentätigkeitsbereich von Professoren gehört. Außerdem war bei der Erteilung der Nebentätigkeitsgenehmigung Ende 2012 schon seit längerer Zeit bekannt (mindestens seit März 2011) und in diversen Medienberichten leicht nachzulesen, dass die IVG den unrühmlichen Spitzenplatz mit gewaltigem Vorsprung der höchst-verschuldeten Dax-Konzerne schon damals inne hatte (http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/handelsblatt-analyse-welche-dax-konzerne-die-hoechsten-schulden-haben/3952222.html?slp=false&p=14&a=false#image). Unter diesen Umständen hätte diese Nebentätigkeit niemals genehmigt werden dürfen.

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  • Herbert

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    Dem IVG-Chef droht ein Ermittlungsverfahren

    Dienstag, 22. Oktober 2013, Die WirtschaftsWoche

    http://www.wiwo.de/finanzen/immobilien/ivg-immobilien-dem-ivg-chef-droht-ein-ermittlungsverfahren/8921036.html

    Die im August bei der Staatsanwaltschaft Regensburg eingegangene anonyme Anzeige gegen IVG-Chef Wolfgang Schäfers und den Regensburger Uni-Kanzler Christian Blomeyer könnte zu einem Ermittlungsverfahrens führen.

    Die Staatsanwaltschaft Regensburg prüft derzeit die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen den Chef des Immobilienunternehmens IVG, Wolfgang Schäfer. Es gehe darum “,ob die in der Anzeige erhobenen Vorwürfe strafrechtlich relevant sind oder nicht“, sagte der stellvertretende Sprecher der Staatsanwaltschaft, Markus Pfaller: „Wir holen dazu derzeit ergänzende Informationen ein.“ Ende Oktober/Anfang November wolle die Behörde entscheiden, ob offizielle Ermittlungen gegen Schäfers und Blomeyer aufgenommen werden. Geführt wird der Vorgang unter dem Aktenzeichen 127Js16800/13.

    In der anonymen Anzeige wird Schäfers vorgeworfen, „dass er (…) den Kanzler bewusst zu einer rechtswidrigen Erteilung veranlasst und ihn somit (…) zur Begehung einer Untreue in strafbarer Weise angestiftet“ habe. Die Uni hatte Schäfers, der 2009 zur IVG kam, erlaubt, den Immobilienkonzern seitdem in Nebentätigkeit zu führen beziehungsweise hat Sonderurlaub dafür genehmigt und diesen im Herbst bis März 2014 verlängert. Die übliche Höchstdauer von fünf Jahren Sonderurlaub wurde dabei schon überschritten. Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt unter anderem, ob ein Verstoß gegen diese Regelung strafrechtlich relevant ist. Außerdem wirft die Anzeige Schäfers vor, schon von 2005 bis 2007 ungenehmigt als Leiter der Immobilienabteilung des Bankhauses Sal. Oppenheim gearbeitet zu haben, obwohl er Professor in Regensburg war. Zudem stelle sich die Frage, ob die Führung eines börsennotierten, international tätigen Unternehmens überhaupt eine Nebentätigkeit sein kann, da diese in der Regel maximal einen Arbeitstag pro Woche in Anspruch nehmen darf.

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  • Christina

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    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach sollte in der Tat wegweisend für die Regensburger Staatsanwaltschaft in der Schäfers-Affäre sein (http://www.sueddeutsche.de/bayern/umstrittener-nebenjob-hochschullehrer-verliert-professoren-titel-1.1803032). Die Begründungen des Vorsitzenden Richters Dieter Rauch sind ebenfalls bemerkenswert. Er begründet sein Urteil mit der Vorbildfunktion eines Professors gegenüber der Hochschule und den Studenten. “Diese Funktion könnte der Kläger in keiner Weise mehr ausfüllen”, sagte der Richter. Auch stehe das Verhalten des früheren Hochschullehrers “nicht im Einklang mit dem Berufsbild, das ein Professor in der Öffentlichkeit hat”, unterstrich er. Die Ermessensentscheidung der Hochschulleitung sei “nachvollziehbar und wird auch vom Gericht geteilt”. Die Nürnberger Georg-Simon-Ohm-Hochschule hat das Fehlverhalten ihres Hochschullehrers mit einem Disziplinarverfahren entschieden sanktioniert. Das Fehlverhalten von Prof. Schäfers an der Uni Regensburg ist weit gravierender und wurde von der Hochschulleitung jahrelang gezielt gefördert. Warum ist bisher noch unklar !?

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