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Geheimhaltungspolitik: Klage gegen Stadt Regensburg?

Das Maß ist voll. Zumindest für die kleinen Fraktionen im Regensburger Stadtrat. Keine Einsicht in Gutachten oder andere Akten, keine Satzung für mehr Transparenz, Kopien der Protokolle von Stadtratssitzungen gibt es nach Gutdünken. Nun wollen die „Kleinen“ gegen diese „Geheimhaltungspolitik“ der Stadtspitze juristisch vorgehen. Zu diesem Schritt haben sich vor kurzem mehrere Stadträte bei einem gemeinsamen Treffen entschlossen. Jüngster Anlass ist die Ablehnung eines Antrags der ödp für eine Informationsfreiheitssatzung vergangene Woche. Richter a.D. Hermann Striedl (Foto), Mitglied im Bundesvorstand der ödp, prüft gerade die Möglichkeit einer Klage. Worum geht es ihm dabei? „Es geht um Demokratie“, sagt Striedl. „Das Bundesverfassungsgericht betont, dass parlamentarische Demokratie Transparenz voraussetzt. Diese Transparenz wird in Regensburg verweigert.“ Striedl beruft sich auf das Informationsfreiheitsgesetz, das 2006 – auf Empfehlung der EU – in Deutschland erlassen wurde. Jeder Bürger hat seitdem das Recht, in Akten des Bundes Einsicht nehmen können, soweit nicht besondere Geheimhaltungsinteressen gegeben sind. „Aus demokratischer Sicht gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, warum dieses Gesetz nicht auch verpflichtend auch für die Länder und die Gemeinden anwendbar sein sollte.“ In einigen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Gesetze, ebenso haben verschiedene Gemeinden Satzungen für mehr Informationsfreiheit erlassen. Im Freistaat Bayern lässt eine gesetzliche Regelung noch auf sich warten. Die Verweigerungshaltung von Oberbürgermeister Hans Schaidinger verwundert Striedl denn auch nicht. „Es entspricht seiner Einstellung zur Einbeziehung der Bürger in Entscheidungen und wird auch noch gestützt durch den Freistaat Bayern.“ Die Aussichten einer Klage schätzt Striedl durchaus optimistisch ein: Auch wenn Schaidinger auf Grund der Rückendeckung durch die bayerische Staatsregierung glaube, er könne weiter Geheimpolitik betreiben – „spätestens beim Bundesverfassungsgericht oder beim europäischen Gerichtshof erwarte ich, dass dieser undemokratischen Praxis Einhalt geboten wird“. Bis es so weit ist, wird noch einige Zeit ins Land gehen – wer weiß, ob Hans Schaidinger bis zu einer endgültigen Entscheidung überhaupt noch Oberbürgermeister von Regensburg ist oder ob der Stadtrat sich mehrheitlich nicht doch noch entschließt, eine entsprechende Satzung für mehr Transparenz auf den Weg zu bringen. Eine andere Entscheidung dürfte aber so oder so schneller fallen: Weil Stadträten wiederholt die Einsichtnahme in artenschutzrechtliche Gutachten zu den viel diskutierten Ersatztrassen für die Steinerne Brücke verweigert wurde, läuft derzeit eine Beschwerde bei der Regierung der Oberpfalz. Erfolg ist solchen Beschwerden allerdings eher selten beschieden.

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Kommentare (20)

  • Alexander Holz

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    Es ist schlimm und geradezu furchtbar, wie man mit unserem Oberbürgermeister Hans Schaidinger umspringt. Er, der die demokratischen Grundregeln uns vorlebt, wird verunglimpft. Er ist tagein tagaus für diese unsere Stadt unermüdlich tätig, wofür wir uns bei ihm auch einmal bedanken sollten.
    Die Medien wollen ihm laufend etwas anhängen und schreiben ihn schlecht. Auch die bekannte Berichterstatterin C.B. fällt ihm jetzt übel in den Rücken.
    Ich fordere jeden auf mitzuhelfen, dass Hans Schaidinger seine hervorragende Arbeit in Ruhe fortsetzen kann. Die, die ihm Schlechtigkeiten nachsagen sollten doch erstmal vor ihrer eigenen Haustüre kehren.

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  • Staufenschenk Henning

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    Vielen Dank herr Holz…ich lach mich tot ;-)

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  • Swooch

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    Oj ja der arme Herr Schaidinger!

    Ist doch unverschämt keine Einsicht in Gutachten zu genehmigen obwohl daran zu knüpfende Entscheidungen zu treffen sind. Verdummungstaktik…

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  • gifthaferl

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    “Eine andere Entscheidung dürfte aber so oder so schneller fallen: Weil Stadträten wiederholt die Einsichtnahme in artenschutzrechtliche Gutachten zu den viel diskutierten Ersatztrassen für die Steinerne Brücke verweigert wurde, läuft derzeit eine Beschwerde bei der Regierung der Oberpfalz. Erfolg ist solchen Beschwerden allerdings eher selten beschieden.”

    Und warum nun eine Beschwerde bei der Regierung, die man sich vermutlich schenken kann, und nicht gleich eine Klage vor dem Verwaltungsgericht?
    Oder ist die wenigstens geplant, im Falle der wahrscheinlichen Ablehnung?

    In punkto Umweltinformationen ist “Transparenz” doch auch schon in Bayern umgesetzt.
    Oder verstehe ich das falsch?

    http://www.umweltinformation.bayern.de ist die Plattform zur Information der Bürger über die Umweltsituation in Bayern. Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Umweltinformation erfolgte durch das Bayerische Umweltinformationsgesetz, das am 01. Januar 2007 in Kraft trat. Es schreibt vor, die Öffentlichkeit nicht nur passiv, sondern auch aktiv über den Zustand der Umweltbestandteile wie etwa Luft, Boden, Wasser bzw. über Umweltfaktoren wie Lärm, Strahlung, Stoffe zu informieren und über begleitende Maßnahmen und Initiativen zu berichten. Diese wichtige und umfangreiche Verpflichtung erfüllt das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit mit Unterstützung des Landesamtes für Umwelt, des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie unter aktiver Mitwirkung der Regierungen, Landkreise und Gemeinden in Bayern.
    http://www.stmug.bayern.de/umwelt/index.htm

    Wobei der Volltext Link nicht funktioniert, und ich das Gesetz im Wortlaut anderswo – auf die Schnelle jedenfalls nicht finde – eigenartigerweise.

    Aber da immerhin:

    “Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen hat jede Person, ohne ein rechtliches Interesse nachweisen zu müssen. Die Bereitstellung der Umweltinformation erfolgt aufgrund eines Antrages, der erkennen lassen muss, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird.

    Missbräuchlich gestellte Anträge und solche, die dem Schutz öffentlicher und sonstiger Belange entgegenstehen, werden abgelehnt. ”

    http://www.izu.bayern.de/recht/detail_rahmen.php?pid=1113010100278

    Der 2. Absatz ist natürlich nett, aber “öffentliche und sonstige Belange” ist durchaus auch definiert, dass das einem Herrn OB persönlich – warum auch immer – nicht genehm ist gehört garantiert NICHT dazu.
    Wenn doch, dann hätte ich das aber wirklich gerne gerichtlich bestätigt – von allen Instanzen.

    Stadträten, die genau darüber Entscheidungen treffen sollen, wird man vor Gericht zumindest, kaum als “missbräuchliche Antragsteller” definieren können, und den Interessen der Bundesrepublik Deutschland wird es kaum schaden, wenn man weiß, warum ein bestimmtes Gebiet und dessen Erhaltung in Regensburg stadtökologisch für die gesamte Stadt – und deren Bürger somit – von außerordentlicher Bedeutung ist.

    Mir ist nicht klar, warum man sich nicht auf das Bayerische Umweltinformationsgesetz beruft, wir können ja offenbar alle Einsicht verlangen, um da auch dringliches öffentliches Interesse zu bekunden.

    Das hatten wir ja schon mal, ich fand aber den Artikel nicht mehr.

    Hat schon jemand einen Antrag auf Einsicht gestellt bisher?
    Einzelpersonen, Vereine, BIs…..?

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  • Pro Osttrasse

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    Links zur Begründung der derzeitigen Beschwerde und zu ähnlichen VG/VGH-Entscheidungen?

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  • Matthias Beth

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    Also wie hier mit dem OB Schaidinger umgegangen wird, dem aufrechten Demokraten, ist unwürdig!
    Wo ist die CSU bzw. die CSU Stadtratsfraktion die sich gegen diese Behauptungne stellt?

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  • Andreas

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    Wozu wollen die kleinen Fraktionen denn wissen, worüber sie abstimmen? Sie werden doch sowieso überstimmt! Und der gemeine Bürger braucht das doch auch nicht zu wissen, der versteht doch sowieso nix von seinen Angelegenheiten.

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  • Veits M.

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    Wenn es auf der von “Gifthaferl” dankenswerter Weise verlinkten Website heißt:

    “Ein demokratischer Staat kann nicht ohne freie und möglichst gut informierte öffentliche Meinung bestehen. Die demokratische Meinungs- und Willensbildung würde durch ein BayIFG gefördert und die Kontrolle staatlichen Handelns verbessert werden. Außerdem könnte die Akzeptanz staatlichen Handelns gestärkt werden.” – FW –

    dann muss sich der Regensburger Bürger in seiner Rolle als Souverän eben fragen, ob der “demokratische Staat”, den er in R. “vor sich hat”, nicht nur ein scheinbarer ist, ein Schein quasi?

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  • SPD-Mitglied

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    Herr Holz, sollte Ihr Brief nun ein Kommentar sein oder eine Satire?

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  • Alexander Holz

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    @SPD Mitglied:
    Das war keine Satire. Das war/ist mein Ernst!
    Auf der Grundlage der Sittenlehre der kath. Kirche, die Grundlage meines Handelns ist, bin ich fest zur Überzeugung, dass die Anwürfe gegen unseren Herrn Oberbürgermeister zutiefst zu verabscheuen sind. Ihr Herr Hartl ist der, der Satire mit dem Herrn Schaidinger in übler Weise treibt. Sein Handeln in der Öffentlichkeit bislang und seine schlimmen Äußerungen – die er mir persönlich einmal mitteilte – lassen nichts Gutes von dem Herrn erwarten.
    Hoffentlich merkt diese mit gespaltener Zunge dargebrachten Demutergebungen unser Oberbürgermeister.

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  • eduard buchinger

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    an @ Richter a.D. Hermann Striedl ;-)

    # Die Verweigerungshaltung von Oberbürgermeister Hans Schaidinger verwundert Striedl denn auch nicht. „Es entspricht seiner Einstellung zur Einbeziehung der Bürger in Entscheidungen und wird auch noch gestützt durch den Freistaat Bayern. #

    Einen herzlichen Dank und meine Hochachtung Herr Hermann Striedl!

    (…) der Schaidinger und die Miteinbeziehung der Bürger, das ist wie Katze und Hund! Der OB lernt’s nimmermehr, nach
    dem Sprüchlein “Was Hänschen nicht lernt lernt Hans Nimmermehr!”

    Parlamentarische Demokratie und ihre Transparenz – Gelwaltenteilung und Rechtstaatlichkeit, damit tut er sich schwer
    der Hans S., eigentlich im nun doch rapide verlaufenden Älter werden – doch immer schwerer.

    So kann man Ihrer Klage (vorbereitung) auch im Sinne vorbezeichneter WERTE nur alles Gute und Aussicht auf Erfolg wünschen Herr Richter Striedl!

    Mit besten Grüssen! Eduard Buchinger

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  • Veits M.

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    Zur Frage der Verantwortung – z.B. bei der BayernLB oder der Stadtbau-GmbH Regensburg, soweit die Mitglieder des Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrats in Rede stehen

    Literatur: Prof. Marcus Lutter, in: Krieger/Schneider (Herausg): “Handbuch Managerhaftung”
    Dort heißt es auf Seite 4:
    “Und da auch eine nur leicht fahrlässige Pflichtverletzung für die Schadensersatzpflicht genügt, diese und das Verschulden zudem vermutet werden, handelt es sich seit eh und je um ausgesprochen scharfe Haftungsnormen.”

    Es ist was die BayernLB betrifft Sache der Mitglieder des Landtags – was die Stadtbau-GmbH betrifft Sache der Mitglieder des Regensburger Stadtrats – in transparenter Weise auch die Frage der rechtlichen Verantwortung zu stellen und die geeigneten Verfahren in die Wege zu leiten.

    Für die BayernLB hat die Opposition das Gesetz des Handelns an sich gezogen und u.a. ein Gutachten in Auftrag (Prof. Lutter) gegeben.

    Die “Opposition” im Regensburger Stadtrat wird wissen, dass sie – eiligst – in ähnlicher Weise zum Handeln berufen ist (Verjährung des Donaumarkt-Deals 2005 droht Ende des Jahres), auch um Schaden von sich selbst abzuwenden und um ihr Versprechen einzulösen (Eid).

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  • Veits M.

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    Hilfreich der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar zum – fragwürdigen – Vollzug des IFG, das nur für Bundesbehörden gilt:

    In manchen Verwaltungen werde das IFG aber »nach wie vor vom Grundsatz her abgelehnt und deswegen nur angewendet, soweit es unumgänglich ist«. Das geht aus dem vorgelegten »Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2008 und 2009« (Bundestags Drucksache (17/1350) hervor. »Wir sind noch weit entfernt von einer Kultur der Offenheit«, stellte Schaar laut Frankfurter Rundschau fest.

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  • Seppl

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    Dem berechtigten Interesse nach Informationsfreiheit steht natürlich immer das berechtigte Interesse des Einzelnen nach dem Schutz seiner Daten entgegen. Und gerade Datenschützer wachen darüber, dass der Datenschutz des Einzelnen von den Behörden (auch denen der Stadt Regensburg) eingehalten wird. Gerade ein ehemaliger Richter dürfte das wissen – er hat ja auch einmal nichtöffentliche Sitzungen abgehalten. Es hat nichts mit Verweigerungshaltung zu tun, wenn sich ein Oberbürgermeister an die geltenden Rechtsnormen eines Landes hält, das weiß Hr. Striedl natürlich, aber es klingt halt nicht so gut. Vielleicht sollte er versuchen dieses Thema über seine Partei landesweit aufzugreifen, evtl. mit der Initiierung eines Volksentscheides.

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  • Pro Osttrasse

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    @Seppl: Ausrede- denn um die NICHT durch Datenschutzgesetze geregelten Infos geht es im Kern!

    Die Rechtsnormen des Landes erlauben die städtische Rechtsnorm der Informationsfreiheitssatzung, wie Passau, Sinzig und andere vormachten. Die Rechtsnormen von Land und Bund ERZWINGEN vielleicht keine freiere Informationserteilung, verbieten sie aber selbst ohne besondere Satzung nicht.
    Schutz persönlicher Daten ohne legitimes Auskunftsinteresse ist durch Datenschutzgesetze geregelt. Das behält Vorrang auch bei freierer Informationserteilung. Viele Verwaltungsangestellte (auch leitende – auch Seppl?) machen aus viel zu vielem angebliche Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten (zudem können manchmal wenige Stellen auf der Kopie geschwärzt werden/ Wessen Persönlichkeitsrecht ist mit dem Artenschutz auf dem Gries verbunden?) Solch Irrtum scheint dem OB zu gefallen. Sonst könnte er für Aufklärung sorgen.
    Würde aber die irrige Behauptung Seppls zutreffen „Dem berechtigten Interesse nach Informationsfreiheit steht natürlich IMMER das berechtigte Interesse des Einzelnen nach dem Schutz seiner Daten entgegen“, so würde die Informationsfreiheitssatzung oder ein Beschluss zu satzungslos freierer Informationserteilung so wenig ändern, dass die Ablehnung seitens des OB peinlich kleinmütig wäre.

    Näher liegt der Argwohn, der OB wolle manipulieren – die Bürger und sogar die Stadträte trotz deren Pflicht zur Verschwiegenheit und zur Kontrolle der Verwaltung.

    2 Aspekte für die Klage von Herrn Striedl. Auch Stadtratsmitglieder werden überwiegend parteiorientiert gewählt und als Wahlmann für die Bestimmung des Verwaltungschefs. Das ist statistisch belegbar. Im Stadtrat wird überwiegend fraktionsorientiert abgestimmt.
    Das alte Bild einzelner UNABHÄNGIGER Honoratioren ist demnach reale Ausnahme!
    Die Kontrolle müssen wesentlich die Oppositionsfraktionen leisten. Dazu sind die Minderheitenrechte auf Information und die auf erweiterte öffentl. Diskussion ausschlaggebend.

    Spitzen sie nicht nur den Mund Herr Striedl: Bitte pfeifen Sie.

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  • Hermann Striedl,

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    An Seppl

    Es liegt mir nicht,mich im Internet mit Kommentaren auseinander zu setzen, vor allem wenn sie nicht offen, sondern anonym eingebracht werden. Da ich aber direkt angesprochen wurde, darf ich kurz klarstellen: Wie Sie richtig feststellen, weiß sogar ein ehemaliger Richter um den Datenschutz. Aber ein ehemaliger Richter weiß auch, dass Transparenz und Öffentlichkeit des Verwaltungshandelns eine Grundvoraussetzung eines demokratischen Staates sind. Es stehen sich also zwei vom Grundgesetz geschützte Positionen gegenüber:Persönlichkeitsrecht contra Transparenz des Verwaltungshandelns. Und nicht nur nach meiner Auffasung muss es sich um gewichtige schutzwürdige persönliche Interessen handeln, um das vom Demokratiegebot verlangte transparente Handeln des Staates zu überwiegen. Schön ist der Verweis auf Nichtöffentlichkeit bei gerichtlchen Verhandlungen: genau das ist es, was auch für die Verwaltung gelten muss: abgesehen vom Jugendschutz ist die Öffentlichkeit nur ausgeschlossen, wenn wirklich beachtenswerte persönliche Interessen betroffen sind und dann nur so lange, wie dies der Schutz dieser Interessen verlangt. Dasselbe gilt für geschäftliche Interessen, die einer besonderen Geheimhaltung bedürfen.
    Seppl, mir geht es nicht um meine Neugier. Mir geht es darum, dass wir Bürger beteiligt sind, wenn es beim staatlichen Handeln um unser Interesse geht. Mir geht es auch darum, Korruption in staatlichen Organen zu bekämpfen. Schließlich geht es mir darum, dass Behörden, so auch die Stadt Regensburg nicht Kaufmann mit kaufmännischen Regeln sind, sondern Staatsorgane, die an das Grundgesetz gebunden sind, für die gilt, dass Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist, in dem alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht.

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  • gifthaferl

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    “Schön ist der Verweis auf Nichtöffentlichkeit bei gerichtlchen Verhandlungen: ”
    Hermann Striedl

    Den Verweis finde ich in diesem Zusammenhang ehrlich gesagt gar nicht schön.
    Genau diesen Vergleich überhaupt heranzuziehen, lässt doch annehmen, dass Seppl ernsthaft zu meinen scheint, die Öffentlichkeit einer Verhandlung müsse extra beschlossen werden.

    Wann ist etwas öffentlich, wenn es mal zufällig allen in den Kram passt – niemand einen Einwand hat?

    Und der OB hat halt immer einen Einwand – macht aber nichts, geht ja keinen was an, was mit unserer Stadt passiert, nicht einmal die gewählten Stadträte – geschweige denn die BürgerInnen.

    “Unser” scheint dabei nur noch so ne Metapher zu sein, wie “bei uns im Betrieb”, der gehört uns ja in der Regel auch nicht, und zu sagen haben “wir” da in der Regel auch nichts…………….

    Also ist doch alles in Butter.

    “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus”

    Dazu müsste man mittlerweile offenbar ununterbrochen Vorlesungen auf öffentlichen Plätzen halten, damit das wieder ins Bewusstsein gerät, in der Schule scheint man das nicht mehr zu verbreiten, oder hört keiner hin?

    @ Seppl

    “Es hat nichts mit Verweigerungshaltung zu tun, wenn sich ein Oberbürgermeister an die geltenden Rechtsnormen eines Landes hält”

    ER hält sich eben NICHT an die Rechtsnorm dieses Landes!
    Und da Bayern nun mal kein souveräner Staat ist gilt Bundesgesetz!

    Und in punkto Umweltinformation ist das auch in Bayern bereits Gesetz, nicht einmal daran hält sich dieser Herr OB.

    Ach und zu gerne würde ich von Ihnen Seppl wissen, wessen persönliche Daten beispielsweise mit der Geheimhaltung des Ökogutachtens vom Gries geschützt werden müssen?

    Hat die Fledermaus XY Einspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Adresse und weitere intime Details ihrer Existenz eingelegt?

    Wessen Daten werden also geschützt vom Herrn OB samt seiner Verwaltung, die ja genau genommen UNSERE Verwaltung ist, deren Gehälter WIR finanzieren, und die in UNSEREM Interesse tätig zu sein hat?

    Übrigens hoffe ich, Sie haben ihrerseits ihre Adresse bei der Stadtverwaltung ausdrücklich gegen Herausgabe sperren lassen – sonst nämlich kann die ohne weiteres – auch gegen Bares – weitergegeben werden.

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